seien in den letzten Jatzren erhebliche Verbesierungen eingetreten.Im übrigen hätten die Krankenkassen vorbildlich zu wirken, genauso, wie eS z. B. von den Konsumgenossenschaften verlangt werde.Auch er müsse es sehr bedauern, daß gewerkschaftlich organisierteund gut geschulte Arbeitnehmer, wenn sie selbst Arbeitgeber würden,sich auf einen rückständigen Standpunkt stellten. Wie man daSauch wieder auf dem KonsumvereinStage gesehen habe, wo v. E l m«inen Standpunkt eingenommen hätte, den man nicht für möglichhalten sollte. Wenn das soziale Verständnis bei einer größerenAnzahl gewerkschaftlich organisierter Arbeiter in Vorstandsstellenbei Krankenkassen fehle, dann würde mal ein Gewerkschaftskongreßein Machtwort dahin sprechen müssen, daß es für gciverkschastlichorganisierte Arbeiter nicht angängig wäre, eine Tarifgemeinschaftyu mißachten.— Die Debatte ist damit geschlossen.Die Neuwahl der Mitglieder im Bezirksamt hat zum Resultat:Rambow, Nürnberg, Ernst Brückner, Rosenberger-Frankfurt a. O., F e l l b e r t- Fürstenwalde, R u p e- Rathenow.Nervenarzt Dr. D. Munter behandelte dann in einemVortrogedie Nervenleiden nach Unfällen.Im Laufe seiner Ausführungen erklärte er den Standpunkt„extremer Männer der Wissenschaft" als übertrieben, welche diemeisten oder fast alle nervöse Erscheinungen nach Unfällen außerZusammenhang mit dem Unfall erklären und die einzige Erklärungdarin finden, daß infolge der BerficherungSgesetzgebung im Kampfeum die Rente sich Begehrungsvorstellungen bemerkbar machten. Inden meisten derartigen Fällen liegt nach Auffassung deS Referentenein mittelbarer Zusammenhang mit dem Unfall an sich vor. Geradefür solche Nervenkranke spiele das Vertrauen zum Arzt eine nochgrößere Rolle wie sonst. Die Versuche der Berufsgenossenschaften,solche Krankheiten in eigens hergerichtcten Anstalten zu behandeln,versagten. Gerade an dieser Stelle sei von ärztlicher Seite be-sonders hervorgehoben, daß namentlich das große Heer derjenigenUnfall-Nervenkrankheiten, bei deren Behandlung die persönlicheEinwirkung des Arztes(die sogenannte Psychotherapie) einen großenHeilfaktor abgebe, sicherlich einen größeren Prozentsatz vonHeilungen und Besserungen zeigen würde, wenn diesen bis zurErledigung des RentenvcrfahrenS stets Gelegenheit gegeben wäre,von einem sachverständigen Arzte ihres Vertrauens behandelt zuwerden. Daß er mit der Behauptung sich auf dem Boden derWirklichkeit befände, bewiesen die Erfahrungen, die daS Zentral-Arbeiterfekretariat zum Wohle der Versicherten bei der Zuziehungvöllig unabhängiger Aerzte zur Beratung in strittigen Unfallsachengemacht habe. In einer nicht geringen Anzahl von Fällen, indenen diese Aerzte nach gründlicher Untersuchung zu der gewissen»haften Ueberzeugung kamen, daß die Ansprüche unberechtigt seien,beruhigten sich die Betreffenden schnell und fügten sich in die Not-wendigkeit, im Bewußtsein, völlig unparteiisch beurteilt zu sein.—� Redner, der sich auch gegen die übertriebenen Simulationsverdächti-gungen wendet, gab noch einige Anregungen, wie Kassenvorständesolche Unfallverletzten, wie sie der Vortrag namentlich meint, vordem Verlust der Rente bewahren könnten.— Der Vortrag fandlebhaften Beifall.Arbeitersekretär Bauer: Es berühre iud<uulich wohltuend,von einem Nervenarzt solche Ausführungen zu hören, zu einerZeit, wo eine große Zahl von Aerzten einen Standpunkt in denbetreffenden Fragen einnehme, der als den Verletzten ungünstigbezeichnet werden müsse. Ein Segen wäre es, daß es in Berlindurch Vcrmittelung der Zentralkommission der Krankenkassen demZcntralarbeitersekretariat gelungen sei, eine Reihe hervorragenderAerzte für sachgemäße Begutachtung zu finden. Das Zentral-Arbeiterfekretariat habe schon aus allen Teilen Deutschlands Ar-beiter nach Berlin kommen lassen, um sie einem der zur Ver-fügung stehenden Aerztekollegien vorzustellen und den Zustand be-yutachten zu lassen. Es seien darauf bei der Rechtsprechungbereits hervorragende Erfolge erzielt worden, z. V. ein günstigesUrteil des Reichs-VersicherungSamts in der Frage der Beeinflussungder Altersschädigungen. Wünschenswert wäre, wenn die Herren,die wie Dr. Munter urteilten, damit auch publizistisch hervor-träten, denn durch die vielschreibende Gegenseite würden offen-sichtlich die Instanzen beeinflußt.In einem kurzen Schlußwort teilte Dr. Munter mit,daß der Vortrag in der„Medizinischen Reform" erscheinen werde.Die falsche Beurteilung der„scharfen Kollegen" führt er auf Mangelan sozialem Verständnis zurück.(Allseitige Zustimmung.)Ueber dieEinführung von Normalverträgen für Aerztereferierte namens des geschäftöführenden Ausschusses EckermannS-Rathenow: Schon immer sei die Wichtigkeit von Normalverträgen(Vertragsvorlagen), nach denen sich die Kassen richten können, be-tont worden. Der Ausschuß lege nun Normalentwürfe für Ver-träge mit Aerzten und Apothekern vor. Für die Arztverträgeständen eine Reihe Erfahrungen der bestgeleiteten Krankenkassenzur Verfügung. Die Honorarbcstimmungen seien offen gelassenin dem vorgeschlagenen Muster. Man könne die Beträge nichtvorschreiben. Es müsse den Kassen überlassen bleiben, die Ver-trüge in der Beziehung so günstig wie möglich zu gestalten. DieDurchsicht der eingeforderten Verträge habe bewiesen, daß dieArbeit der Einführung von Normalbestimmungen für die Verträgemit den Aerzten schon längst hätte gemacht werden müssen. Wasfür Verträge mit Kassenärzten in der Provinz beständen, das lasseman sich kaum träumen. Sie seien abgeschlossen unter dem Druckeder Leipziger Aerztebewegung, die a»S der Krankenversicherungwahre AerzteverforgungSanstaltc» geschaffen hätte. An manchenOrten würden schwerreiche Leute gezüchtet. Die Kassenlöwenhätten von der Heraufsetzung der Honorarsätze den großen Vorteil,und die Kleinen, die daS Publikum links liegen lasse und diedeshalb nur einen geringen Borteil hätten, holten nach wie vorauf den Aerztetagen und durch ihr Wirken in den Aerzte-Vereinigungen den Großen die Kastanien aus dem Feuer. Wasmm die Verträge mit verschiedenen Kassen angehe, so machten sieden Eindruck reiner Angstproduktc. In dem Brandenburger Ver-trag sei ein besonderes Kapitel über die besonderen Pflichten derKasse, aber nichts über besondere Pflichten der Aerzte. Rednergeht auf die Bestimmungen speziell dieses Bertragcö näher ein,um zu zeigen, wie ein Acrztevertrag mit einer Krankenkasse nichtfein sollte. Nach dem Vertrag beträgt daS Honorar 3,70 M. proJahr und Mitglied, steigend bis 4,70 M., wenn die Finanzen derKasse fich so und so gestalten. Vir Erreichung diese» Zieles hat dieKasse nicht daS Recht, Erweiterungen der Leistungen für die Mit-glieder in ihrem Statut vorzunehmen. In den Verpflichtungengegen die Aerzte geht die Kasse zum Teil über die Gebühren-vrdnnng hinaus. Einrichtungen gebrochener Finger und Zehen,für die die Gebührenordnung 2 M. vorsieht, werden mit b M.bezahlt. Schlimmer fei die entwürdigende Bestimmung, daß dieKasse ihre Formulare nach der einzuholende» Genehmigung derKassenärzte einzurichten habe und daß sie auf Abmachungen mitanderen Heilpersonen verzichte; ferner daß sie ihre gesamtenBücher den Aerzten zur Verfügung stelle. Usw. Man komm« aufden Gedanken, daß nicht der Vorstand, sondern die Aerzte dieganze Kassenverwaltung tn Händen hätten.— Redner empfiehltdann den 10 Paragraphen umfassenden Vertragsentwurf nebst denAusführungsbestimmungen. Der Entwurf sieht im 8 8 eine gemein-fckaftliche Beschwerdekommission vor zur Untersnchuna und Er-leoisung von Beschwerden» die von Aerzten gegen Mitglieder bezw.gegn die Verwaltung oder von Mitgliedern bezw. der Verwaltunggegen Aerzte erhoben werden.— Zum Schluß seines Referats be-feichnete Redner e» für erforderlich, von der Gesetzgebung zu ver-angen, daß der Zwang, die kassenärztliche Behandlung zu ge.währen, aufgehoben werde. Wenn die Möglichkeit bestände, stattärztlicher Behandlung Geld zu gewähren, dann würde daS aufmanche Aerztekreife einen guten Einfluß ausüben. Dies und einzielbewußtes Auftreten der Kassen gegenüber einem unberechtigtenVorgehen von Aerzten müsse immer mehr die Parole der Kassenwerden.(Lebhafter Beifall.)Wrioemann, der Vertreter der erwähnten BrandenburgerKasse, würde«S mit Freuden begrüßen, wenn der Vertragsentwurfzum Gesetz gemacht würde. Zu dem Vertrag setner Kasse gab ereinige Erlauterungen»Von einer Generaldebatte über den Entwurf wird Abstandgenommen und nach unwesentlichen Aenderungen der Vertrags-cntwurf und die Ausführungsbestimmungen einstimmig angenommen.Ueber die Vorlage einesNormalvertrages mit den Apothekernreferierte Herr S k a l l e r. Nach der Statistik, die auch hier wegender lauen Beantwortung nicht viel bietet, erhalten von den blantwortenden Kassen 41 Rezepturrabatt, der sehr verschieden ist.Es sind auch die verschiedensten Taxen in Anwendung. Wo Ver-träge beständen, seien sie so wenig einheitlich, daß schon dadurch dieSchaffung eines Normalvertrages zur zwingenden Notwendigkeitwerde. In dem Vertrage, dessen einzelne Bestimmungen Rednererläutert, sind auch die Berliner Abmachungen berücksichtigt.Der Entwurf wurde einstimmig angcnommen.ES folgte em Referat deS ArbeiterfekretärS G. Bauerüber dieBedeutung der„durchschnittlichen" TagelShne in der BersicherungS-gefetzgcbung.Der Vortrag sollte eine Anregung für die Kassen(Zwangskassen)sein, für die Bemessung von Unterstützungssätzen und Beiträgenvon der gesetzlichen Befugnis Gebrauch zu machen, bei einerStaffelung nach Verdienftklassen den durchschnittlichen Tagelohneinzuführen und ihn statutarisch dem wirklichen Verdienst ent-sprechend festzulegen. Nach der letzten Novelle könne er bis auf5 M. erhöht werden. In Berlin wären bisher nur zwei Kassen,die ihn bis zu 5 M. erhöht hätten. Es läge aber durchaus imInteresse der Versicherten, daß andere Kassen folgten. Die Mit-glieder erhielten dann entsprechend einem höheren Verdienst höhereUnterstützung: sie müßten natürlich auch höhere Beiträge zahlen,woran sie sich nach richtiger Belehrung in Kassenversammlungcnnicht stoßen würden. Wer weniger verdiene, zahle weniger underhalte entsprechend weniger.— Dann sei noch zu erinnern, daßder im Krankenkassenstatut festgelegte durchschnittliche Tagelohnnach§ 34 deS JnvalidenversicherungsgefetzeS auch bei der Invaliden.Versicherung als Maßstab diene.— Die Versammelten nahmen dieAnregung, die zugleich mit einer klaren Uebersicht der einschlägigenGcsetzcsstellen verbunden war, mit Beifall entgegen.In denGeschästsfllhrenben Ausschußwurden B e i e r- Spandau, Eckermanns- Rathenow, Fell-b e r t- Fürstenwalde, Hahn- Luckenwalde, Herr mann- Dahme,Schmidt- Müncheberg, Weidemann- Brandenburg, Ben-n i n a- Forst und Herrmann- Frankfurt a. O. gewählt.Nach einem kurzen Referat von Koffka wurde eine Petitionan das Reichsamt des Innern beschlossen, in der ersucht wird, beider bevorstehenden Durchsicht der ReichS-Arzeneitaxe eine ReiheAenderungen im Interesse der Kassen und der Versicherten zutreffen.Die Präsenzliste ergibt, daß vertreten waren: durch 166 Dele-gierte 118 OrtSkrankenkassen mit 614 39V Mitglieder, durch 18 Delegierte 12 BetricbSkassen mit 83 194 Mitglieder, durch 6 Delegierte3 JnnungSkasscn mit 21057 Mitglieder, durch 20 Delegierte18 HülfSkasscn mit 29669 Mitglieder. Insgesamt waren also% Million Versicherte vertreten.Als Ort der nächstjährigen Tagung wird Berlin auSerschen.mMußeiltsiimlirng steine anfallfolge?Der Steinträger W. P. erlitt am 18. September 1903 dadurcheinen Betriebsunfall, daß sein rechter Fuß beim Steintragen aufeine auf der Rüstung liegende„Klamotte" trat und hierbei um-knickte. P. empfand zwar sofort Schmerzen im rechten Fuß,arbeitete indessen noch 2)4 Wochen weiter. Infolge zunehmenderSchmerzen mußte er ärztliche Behandlung aufsuchen. Herr Dr.H. in S. ordnete die Aufnahme des P. im Krankenhause zu Britzan. Daselbst wurde er vom 7. bis 10. Oktober behandelt und wardann noch 6 Wochen arbeitsunfähig zu Hause. Im Dezembernahm P. die Arbeit wieder auf, obwohl er in dem verletzten Fußnoch Beschwerden hatte. Am 21. März 1904 mußte er wieder dieärztliche Hülfe deS Herrn Dr. L. in M. aufsuchen. Von diesemSachverständigen wurde die Diagnose auf entzündlichen Plattfußgestellt.P. machte nunmehr RentenentschädigungSansprüch« bei derNordöstliche» BaugewerkS-VerufSgcnossenschaft geltend. Dieselbenwurden auch insoweit anerkannt, als dem Verletzten für die Zeitvom 19. Dezember 1903 bis 21. April 1904 eine Rente von 33)4Prozent gewährt wurde. Räch dem 21. April fei P. nach dem Gut-achten des Vertrauensarztes der Berufsgenossenschaft— des Dt.Rothenberg— wieder völlig erwerbsfähig. Gegen diesen Renten-bescheid legte der Verletzte Berufung beim Schiedsgericht fürArbcitervcrsichernng für den Regierungsbezirk Potsdam ein.Er klagte über Schmerzen, welche von der Innenseite desrechten Fußgelenkes unterhalb des Knöchels um daS Gelenk herum-ziehen. Dadurch fei ihm das Gehen und Stehen sehr erschwert.Zur Unterstützung seiner Angaben brachte er ein ärztliches Gut-achten des Chirurgen Dr. A. bei. Dieser Sachverständige stellteeinen hochgradigen rechtsseitigen Plattfuß fest, welcher bereits zubeträchtlichen Verschiebungen im Fußskelett geführt habe.Nach der Art des Unfalls und des Krankhcitsverlaufcs sei an-zunehmen, daß der hochgradig entwickelte Plattfuß sich erst im An-schluß an der im September 1903 erlittenen Fußvcrletzung ent-wickelt, zum mindesten aber, daß dieser Unfall eine erheblicheVerschlimmerung in dem Zustande des rechten FußeS herbeigeführtbabe. Die ErwcrbSeinbuße fei auf 33)4 Proz. zu bewerten. DerSachverständige betont, daß er den ursachlichen Zusammenhangdes entzündlichen Plattfußes mit dem Unfall vom 18. Septemberselbst dann annehmen müsse, wenn bei P. schon vorher Plattfüßebestanden haben.Trotz dieses Gutachtens wurde die Derufung vom SchiebS-gericht zurückgewiesen. Dasselbe begründet die Zurückweisung wiefolgt:„Wie das Gutachten deS Dr. Rothenberg vom 22. April 1904ergiebt, war die von Dr. H. in seinem Gutachten vom 22. März1904 beschriebene Bewegungsstörung im rechten Fußgelenk, sowiedie Rötung und Schwellung der Weichteile unter dem innerenKnöchel nicht mehr vorhanden und auch die von Dr. Engel— demvom Schiedsgericht gehörten Arzt— vorgenommene Untersuchunghat daS Bestehen von KrankheitSzeichen der erwähnten Art nichtmehr ergeben. Die Unfallfolgen sind demnach mit dem 22. April1004 beseitigt, denn einen Zusammenhang der Plattfuhbeschwerdcnmit dem Unfall hat daS Schiedsgericht trotz der Ausführungen desDr. A. nicht anzunehmen vermocht. Die beiden Füße des Klägerszeigen Plattfußbildung. Daß der rechtsseitige Plattfuß infolgedes Unfalls, welcher den rechten Fuß betroffen hat, eine Ver-ftärkung erfahren haben sollte, wird von dem Dr. H. in seinemGutachten nicht behauptet, von Dr. Rothenberg sowohl wie vonDr. Engel bestimmt verneint. Die übereinstimmende Ansicht dieserAerzte konnte aber durch das entgegenstehende Gutachten des Dr. A.um so weniger als widerlegt angesehen werden, alS schon derUmstand, daß der Kläger noch mehrere Wochen weitergearbeitethat, erkennen läßt, daß die Verletzung keine erhebliche gewesensein kann."Gegen diese Entscheidung wurde vom Kläger beim Reichs-VcrsichcrungSanlt Rekurs eingelegt. Die Entscheidung der Vor-instanz wurde bemängelt und besonder? die ärztlichen Aeutzerungcnder Dr. Rothenberg und Engel als nicht stichhaltig angefochten.Die BerufSgenosscnfchaft reichte noch ein weitere» Gutachtenihres Vertrauensarztes Dr. Rothenberg ein, um die RekurSfchriftzu widerlegen. Aus diesem Gutachten seien einige Stellen zurCharakteristik wiedergegeben. Dieser„Spezialarzt— nach PeinMedizinalkalcndcr ist nicht bekannt, auf welchem Gebiet dermedizinischen Wissenschaft Dr. R.„Spezialarzt" ist— konnte„nicht»" finden. Er polemisiert gegen das Gutachten des Dr. A.u. a. wie folgt:„Die entzündliche Entstehung des Plattfußes,welche Dr. A. am 9. Juni 1904, d. h. länger als 9 Monate nachdem Unfalltage, wahrgenommen haben will, bleibt für alle anderenBegutachter gänzlich unverständlich. Denn auf frischer Tat hatder behandelnde Arzt keine Plattfußentzündüng wahrgenommen,Vielmehr konnte P. seine volle Arbeit leisten. Auch ich habe zweiMonate vor Dr. A. s Untersuchung keine Spur einer Plattfuß-cntzündung entdecken können und habe mich sogar veranlaßtgefunden, alle früheren Unsallreste auSzuleugncn. Und nach derUntersuchung von Dr. A. hat wiederum Dr. Engel keine Spureiner Plattfußentzündüng festzustellen vermocht. Es bleibt nichtsanderes übrig als die Annahme, daß zur Zeit der Untersuchungdurch Dr. A. irgend ein akuter Prozeß bestanden hat, welcheralso mit dem Unfall nichts zu tu» haben konnte. Oder es istein Irrtum in der Diagnose unterlaufen. Bestätigt ist der ent-zündliche Plattfuß durch keine andere Untersuchung. Auch heuteist ein solcher nicht vorhanden." Er hält den P. in vollem Gradeerwerbsfähig auch als Steinträger. Denn der Herr„Spezial-arzt" hat schon Stcinträger mit viel ausgeprägteren und stärkerenPlattfüßen gesehen, welche ihren Beruf voll ausführen konnten.Das Reichs-BersichcrungSamt forderte zunächst den KrankheitS-bericht vom Britzer Krankenhaus und vom erst behandelnden ArztDr. H. ein, und von der Kranken- und Sterbckasse in L. eineAeußerung, ob P. schon vor dem Unfall wegen der Plattfüße be-handelt worden war. Auch von Herrn Dr. L., der den Verletztenbehandelt hatte, wurde ein Krankheitsbericht eingefordert. DieserSachverständige hat ein längeres Gutachten an Stelle des ein-geforderten Berichtes abgegeben, da» sich im wesentlichen mit demeS Dr. A. deckt. Einige Sätze aus dem Gutachten feien hiermitgeteilt. Der Sachverständige sagt:„Bei P. hat wahrscheinlichschon vor dem Unfälle eine geringe Plattfußbildung bestanden,ohne daß diese ihn bei der Arbeit gehindert hätte. Durch dasAuftreten auf eine„Klamotte" bezw. Umknicken des rechten Fußes— Unfall vom 18. September 1903— hat eine Zerreißung vonBändern im rechten Fußgelenk stattgefunden, wodurch eine ana-tomische Veränderung im Gefüge der Fußknochen sich heran-gebildet bat, die daS typische Bild eines traumatischen Plattfußesbietet. Der ursächliche Zusammenhang ist mit Sicherheit anzu-nehmen."Der Sachverständige wendet sich dann noch gegen die An-schauung, daß das Weiterarbeiten deS Verletzten gegen den ursäch-lichen Zusammenhang deS entzündlichen Plattfußes mit dem Unfallverwertet werden kann. Die Entzündung kann sich bei unzweck-mäßigem Verhalten deS Verletzten, wie dieses in dem Weiter-arbeiten des P. zu erblicken ist, allmählich entwickeln, bis derArbeit durch die Beschwerden infolge der anatomischen Veränderungim Fußgewölbe Einhalt geboten wird. Die Erwerbseinbuße seimit 33)4 Proz. zu veranschlagen.Im BcrhandlungStcrini» wurde nach dem Plaidoyer deS Vertreters des Verletzten beschlossen, ein weiteres Obergutachten vomProfessor Dr. Körte einzufordern. Das Obergntachten spricht sichebenso wie Dr. A. und Dr. L. für den ursächlichen Zusammen-hang des entzündlichen Plattfußes mit dem Unfall vom 18. Scp-tcmber 1993 auS. Nur die wichtigste Stelle aus dem Obergutachtensei hier wiedergegeben; sie lautet:„Daß P. noch 2)4 Wochen nachver Verletzung weiter gearbeitet hat, ist kein Grund gegen die An-nähme, daß der entzündliche Plattsuß sich erst nach dem Unfallentwickelt hat. Bei einer Verstauchung entstehen Blutungen inund um das Gelenk infolge Dehnung und Zerreißung von Gelenk-kapseln und Bändern, lvelche keine wesentliche Beschwerden zuunterhalten brauchen, die aber bei mangelnder Schonung denBoden abgeben zur EntWickelung einer Entzündung. Da Unfall-folgen auch zeitig noch bestehen, ist die Erwerbscinbuße aus 1b biö20 Proz. zu veranschlagen."Das Rcichs-BcrsicherungSamt nahm auf Grund der ärztlichenGutachten des Professor Dr. K.. deS Chirurgen Dr. A. und despraktischen Arztes Dr. L. die Frage deS ursächlichen Zusammen-Hanges deS entzündlichen Plattfußes mit dem Unfall und der da-mit verbundenen ErwerbSbehindernng durch dir Unfallfolgen nachdem 2. April 1994 als erwiesen an und verurteilte die Berufs-gcnosscnschaft, dem Verletzten bis 31. Juli 1905 eine Rentevon 33)4 Proz. und vom 1. August ab eine solche von 20 Proz.zu zahlen.Der Fall beleuchtet wieder einmal die— sagen wir— Anschauung gewisser Aerzte. Ohne denselben zu nahe zu treten, mußman sich doch fragen: ist ein derartiger Fall im VerhandlungS-termin— wie es hier im Schiedsgerichtstermin durch Dr. E. ge-schehen in einigen Minuten vom wissenschaftlichenStandpunkt zu lösen, ohne die Versicherten zu schädigen? Kannein gewissenhafter Beurteiler diese Frage anders als mit Neinbeantworten? Besondere Beachtung verdient der„Spezialarzt"der Verufögenosseuschaft, Dr. R. Ihm scheinen die Wissenschaft-lichen Ausführungen des Dr. A.„unverständlich", und da auch dieanderen Begutachter die Wahrnehmungen deS Dr. A. nicht gemachthaben, so ist er kurzer Hand mit seinem Urteil fertig. Entwederist die von Dr. A. gestellte Diagnose„irrig" oder eS handelt sich umeinen„akuten" Prozeß, der mit dem Unfall nichts zu tun hat. DasObergutachten, ausgestellt von einer namhaften Autorität auf demGebiete der Chirurgie— und diese„Spezialisten" in dermedizinischen Wissenschaft sind doch in erster Linie zur Beurteilungder Frage berufen— bestätigt ohne weiteres die Gutachten desHerrn Dr. A. und Dr. L.Das„Irren" in der Diagnose oder die Begutachtung liegt alsoauf Seiten des praktische» Arzte? M. Rothenberg, nicht aber beiden Aerzten Dr. A. und Dr. L. Bei dieser Gelegenheit möchtenwir die Frage auswerfen, ob am Schiedsgericht in Berlin— beiwelchem seit einiger Zeit die Praxis geübt wird, den Beisitzerndie Entscheidungen des ReichS-VcrsicherunsiSnmtcS vorzulesen, dieUrteile der Schiedsgerichte betreffen, bei denen sie mitgewirkthaben und die im schiedsgerichtlichen Verfahren zugunsten des Ver-sicherten entschieden wurden, vorn RcichS-Versicheningsamt indessenaufgehoben worden sind— den Beisitzern der Schiedsgerichte auchdie Entscheidungen des ReichS-VerstcherungSamts. die ungünstigeSchiedSgerichtSurtetle aufheben und zugunsten der Versichertenentscheiden, vorgelesen werden? Ist daS nicht der Fall, so fordertdie Vorlesung nur der zu Ungunsten der Arbeiter getroffenen Ent-scheidungen entschiedenste Mißbilligung heraus.Erste Djüinllntarbeltkrkollfereuz Delitschlimds.Mainz, 15. Juli.Eine in Deutschland der Zahl nach schwach vertretene Arbeiter-schaft, die seit kurzer Zeit un Deutschen Mctallarbeiterverbandorganisiert ist, vorher in unbedeutenden Lokalorganisationen ver-einigt war, trat heute erstmalig mit der Kollcgenschaft Deutsch-landS zu einer Beratung zusammen.Aus dem Bericht der Delegierten ist folgendes her-vorzuhcben: Die Arbeit ist vorwiegend Akkordarbeit. Die Akkord-tarife sind äußerst unterschiedlich, beinahe jeder Betrieb hat einenbesonderen Tarif. In Hanau wurde früher immer versuchtdurch Einführung von Stundenlöhnen die Lohnvcrhältnisse zu ver-schlechtern, durch einen 18wöchigcn Streik, den die Lokalorgani-sation führte, wurde die Anerkennung des Rohtarifs durchgesetzt.Auf eigene Rechnung wird von den Unternehmern wenig produ-ziert, meist wird auf Kommission gearbeitet. Die Unternehmersuchen die nicht besondere ungünstigen Löhne hcrabzudrücken, in-dem sie die LehrlingSzsichtcrei im großen betreiben. Neben 260organisierten Arbeitern arbeiten in Hanau 130 Lehrlinge; inBrücken(Pfalz) und in den Odenwaldorten sind 40 Proz., inOberstein-Jdar 50 Proz. der Beschäftigten Lehrlinge. In einigenOrten der Umgegend von Hanau hat eS jetzt die Organisationdurchgesetzt, die Lehrlingszahl so herabzusetzen, daß auf v Arbeiterein Lehrling kommt. In einem Betrieb in Idar erhielt jederArbeiter 11—12 Lehrlinge zum Anlernen überwiesen. SchlimmeZustände haben in Idar geherrscht, wo die Arbeiter um hoheSummen Lohnes betrogen wurden, einmal wurde ein Unter-nehmer deshalb zu einer Strafe von 25 000 Mk. verurteilt, ineinem anderen Falle erzielten 6 Arbeiter durch Klage die nach-trägliche Auszahlung von vorenthaltenem Lohn im Betrage vonje 4— 500 M. Die Organisattonsverhältntsse stehen in Brückenam besten, dort sind alle Arbeiter im Verband; tn Hanau und denOdentvaldortcn(Erbach, Itzutcrbach, Ebersberg usw.) gehören