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seien in den letzten Jatzren erhebliche Verbesierungen eingetreten. Im übrigen hätten die Krankenkassen vorbildlich zu wirken, genau so, wie eS z. B. von den Konsumgenossenschaften verlangt werde. Auch er müsse es sehr bedauern, daß gewerkschaftlich organisierte und gut geschulte Arbeitnehmer, wenn sie selbst Arbeitgeber würden, sich auf einen rückständigen Standpunkt stellten. Wie man daS auch wieder auf dem KonsumvereinStage gesehen habe, wo v. E l m «inen Standpunkt eingenommen hätte, den man nicht für möglich halten sollte. Wenn das soziale Verständnis bei einer größeren Anzahl gewerkschaftlich organisierter Arbeiter in Vorstandsstellen bei Krankenkassen fehle, dann würde mal ein Gewerkschaftskongreß ein Machtwort dahin sprechen müssen, daß es für gciverkschastlich organisierte Arbeiter nicht angängig wäre, eine Tarifgemeinschaft yu mißachten. Die Debatte ist damit geschlossen. Die Neuwahl der Mitglieder im Bezirksamt hat zum Resultat: Rambow, Nürnberg  , Ernst Brückner, Rosenberger- Frankfurt a. O., F e l l b e r t- Fürstenwalde, R u p e- Rathenow. Nervenarzt Dr. D. Munter behandelte dann in einem Vortroge die Nervenleiden nach Unfällen. Im Laufe seiner Ausführungen erklärte er den Standpunkt extremer Männer der Wissenschaft" als übertrieben, welche die meisten oder fast alle nervöse Erscheinungen nach Unfällen außer Zusammenhang mit dem Unfall erklären und die einzige Erklärung darin finden, daß infolge der BerficherungSgesetzgebung im Kampfe um die Rente sich Begehrungsvorstellungen bemerkbar machten. In den meisten derartigen Fällen liegt nach Auffassung deS Referenten ein mittelbarer Zusammenhang mit dem Unfall an sich vor. Gerade für solche Nervenkranke spiele das Vertrauen zum Arzt eine noch größere Rolle wie sonst. Die Versuche der Berufsgenossenschaften, solche Krankheiten in eigens hergerichtcten Anstalten zu behandeln, versagten. Gerade an dieser Stelle sei von ärztlicher Seite be- sonders hervorgehoben, daß namentlich das große Heer derjenigen Unfall-Nervenkrankheiten, bei deren Behandlung die persönliche Einwirkung des Arztes(die sogenannte Psychotherapie) einen großen Heilfaktor abgebe, sicherlich einen größeren Prozentsatz von Heilungen und Besserungen zeigen würde, wenn diesen bis zur Erledigung des RentenvcrfahrenS stets Gelegenheit gegeben wäre, von einem sachverständigen Arzte ihres Vertrauens behandelt zu werden. Daß er mit der Behauptung sich auf dem Boden der Wirklichkeit befände, bewiesen die Erfahrungen, die daS Zentral- Arbeiterfekretariat zum Wohle der Versicherten bei der Zuziehung völlig unabhängiger Aerzte zur Beratung in strittigen Unfallsachen gemacht habe. In einer nicht geringen Anzahl von Fällen, in denen diese Aerzte nach gründlicher Untersuchung zu der gewissen» haften Ueberzeugung kamen, daß die Ansprüche unberechtigt seien, beruhigten sich die Betreffenden schnell und fügten sich in die Not- wendigkeit, im Bewußtsein, völlig unparteiisch beurteilt zu sein. Redner, der sich auch gegen die übertriebenen Simulationsverdächti- gungen wendet, gab noch einige Anregungen, wie Kassenvorstände solche Unfallverletzten, wie sie der Vortrag namentlich meint, vor dem Verlust der Rente bewahren könnten. Der Vortrag fand lebhaften Beifall. Arbeitersekretär Bauer: Es berühre iud<uulich wohltuend, von einem Nervenarzt solche Ausführungen zu hören, zu einer Zeit, wo eine große Zahl von Aerzten einen Standpunkt in den betreffenden Fragen einnehme, der als den Verletzten ungünstig bezeichnet werden müsse. Ein Segen wäre es, daß es in Berlin  durch Vcrmittelung der Zentralkommission der Krankenkassen dem Zcntralarbeitersekretariat gelungen sei, eine Reihe hervorragender Aerzte für sachgemäße Begutachtung zu finden. Das Zentral- Arbeiterfekretariat habe schon aus allen Teilen Deutschlands   Ar- beiter nach Berlin   kommen lassen, um sie einem der zur Ver- fügung stehenden Aerztekollegien vorzustellen und den Zustand be- yutachten zu lassen. Es seien darauf bei der Rechtsprechung bereits hervorragende Erfolge erzielt worden, z. V. ein günstiges Urteil des Reichs-VersicherungSamts in der Frage der Beeinflussung der Altersschädigungen. Wünschenswert wäre, wenn die Herren, die wie Dr. Munter urteilten, damit auch publizistisch hervor- träten, denn durch die vielschreibende Gegenseite würden offen- sichtlich die Instanzen beeinflußt. In einem kurzen Schlußwort teilte Dr. Munter mit, daß der Vortrag in derMedizinischen Reform" erscheinen werde. Die falsche Beurteilung derscharfen Kollegen" führt er auf Mangel an sozialem Verständnis zurück.(Allseitige Zustimmung.) Ueber die Einführung von Normalverträgen für Aerzte referierte namens des geschäftöführenden Ausschusses EckermannS- Rathenow: Schon immer sei die Wichtigkeit von Normalverträgen (Vertragsvorlagen), nach denen sich die Kassen richten können, be- tont worden. Der Ausschuß lege nun Normalentwürfe für Ver- träge mit Aerzten und Apothekern vor. Für die Arztverträge ständen eine Reihe Erfahrungen der bestgeleiteten Krankenkassen zur Verfügung. Die Honorarbcstimmungen seien offen gelassen in dem vorgeschlagenen Muster. Man könne die Beträge nicht vorschreiben. Es müsse den Kassen überlassen bleiben, die Ver- trüge in der Beziehung so günstig wie möglich zu gestalten. Die Durchsicht der eingeforderten Verträge habe bewiesen, daß die Arbeit der Einführung von Normalbestimmungen für die Verträge mit den Aerzten schon längst hätte gemacht werden müssen. Was für Verträge mit Kassenärzten in der Provinz beständen, das lasse man sich kaum träumen. Sie seien abgeschlossen unter dem Drucke der Leipziger Aerztebewegung, die a»S der Krankenversicherung wahre AerzteverforgungSanstaltc» geschaffen hätte. An manchen Orten würden schwerreiche Leute gezüchtet. Die Kassenlöwen hätten von der Heraufsetzung der Honorarsätze den großen Vorteil, und die Kleinen, die daS Publikum links liegen lasse und die deshalb nur einen geringen Borteil hätten, holten nach wie vor auf den Aerztetagen und durch ihr Wirken in den Aerzte- Vereinigungen den Großen die Kastanien aus dem Feuer. Was mm die Verträge mit verschiedenen Kassen angehe, so machten sie den Eindruck reiner Angstproduktc. In dem Brandenburger   Ver- trag sei ein besonderes Kapitel über die besonderen Pflichten der Kasse, aber nichts über besondere Pflichten der Aerzte. Redner geht auf die Bestimmungen speziell dieses Bertragcö näher ein, um zu zeigen, wie ein Acrztevertrag mit einer Krankenkasse nicht fein sollte. Nach dem Vertrag beträgt daS Honorar 3,70 M. pro Jahr und Mitglied, steigend bis 4,70 M., wenn die Finanzen der Kasse fich so und so gestalten. Vir Erreichung diese» Zieles hat die Kasse nicht daS Recht, Erweiterungen der Leistungen für die Mit- glieder in ihrem Statut vorzunehmen. In den Verpflichtungen gegen die Aerzte geht die Kasse zum Teil über die Gebühren- vrdnnng hinaus. Einrichtungen gebrochener Finger und Zehen, für die die Gebührenordnung 2 M. vorsieht, werden mit b M. bezahlt. Schlimmer fei die entwürdigende Bestimmung, daß die Kasse ihre Formulare nach der einzuholende» Genehmigung der Kassenärzte einzurichten habe und daß sie auf Abmachungen mit anderen Heilpersonen verzichte; ferner daß sie ihre gesamten Bücher den Aerzten zur Verfügung stelle. Usw. Man komm« auf den Gedanken, daß nicht der Vorstand, sondern die Aerzte die ganze Kassenverwaltung tn Händen hätten. Redner empfiehlt dann den 10 Paragraphen umfassenden Vertragsentwurf nebst den Ausführungsbestimmungen. Der Entwurf sieht im 8 8 eine gemein- fckaftliche Beschwerdekommission vor zur Untersnchuna und Er- leoisung von Beschwerden» die von Aerzten gegen Mitglieder bezw. gegn die Verwaltung oder von Mitgliedern bezw. der Verwaltung gegen Aerzte erhoben werden. Zum Schluß seines Referats be- feichnete Redner e» für erforderlich, von der Gesetzgebung zu ver- angen, daß der Zwang, die kassenärztliche Behandlung zu ge. währen, aufgehoben werde. Wenn die Möglichkeit bestände, statt ärztlicher Behandlung Geld zu gewähren, dann würde daS auf manche Aerztekreife einen guten Einfluß ausüben. Dies und ein zielbewußtes Auftreten der Kassen gegenüber einem unberechtigten Vorgehen von Aerzten müsse immer mehr die Parole der Kassen werden.(Lebhafter Beifall.) Wrioemann, der Vertreter der erwähnten Brandenburger  Kasse, würde«S mit Freuden begrüßen, wenn der Vertragsentwurf zum Gesetz gemacht würde. Zu dem Vertrag setner Kasse gab er einige Erlauterungen» Von einer Generaldebatte über den Entwurf wird Abstand genommen und nach unwesentlichen Aenderungen der Vertrags- cntwurf und die Ausführungsbestimmungen einstimmig angenommen. Ueber die Vorlage eines Normalvertrages mit den Apothekern referierte Herr S k a l l e r. Nach der Statistik, die auch hier wegen der lauen Beantwortung nicht viel bietet, erhalten von den bl antwortenden Kassen 41 Rezepturrabatt, der sehr verschieden ist. Es sind auch die verschiedensten Taxen in Anwendung. Wo Ver- träge beständen, seien sie so wenig einheitlich, daß schon dadurch die Schaffung eines Normalvertrages zur zwingenden Notwendigkeit werde. In dem Vertrage, dessen einzelne Bestimmungen Redner erläutert, sind auch die Berliner   Abmachungen berücksichtigt. Der Entwurf wurde einstimmig angcnommen. ES folgte em Referat deS ArbeiterfekretärS G. Bauer über die Bedeutung derdurchschnittlichen" TagelShne in der BersicherungS- gefetzgcbung. Der Vortrag sollte eine Anregung für die Kassen(Zwangskassen) sein, für die Bemessung von Unterstützungssätzen und Beiträgen von der gesetzlichen Befugnis Gebrauch zu machen, bei einer Staffelung nach Verdienftklassen den durchschnittlichen Tagelohn einzuführen und ihn statutarisch dem wirklichen Verdienst ent- sprechend festzulegen. Nach der letzten Novelle könne er bis auf 5 M. erhöht werden. In Berlin   wären bisher nur zwei Kassen, die ihn bis zu 5 M. erhöht hätten. Es läge aber durchaus im Interesse der Versicherten, daß andere Kassen folgten. Die Mit- glieder erhielten dann entsprechend einem höheren Verdienst höhere Unterstützung: sie müßten natürlich auch höhere Beiträge zahlen, woran sie sich nach richtiger Belehrung in Kassenversammlungcn nicht stoßen würden. Wer weniger verdiene, zahle weniger und erhalte entsprechend weniger. Dann sei noch zu erinnern, daß der im Krankenkassenstatut festgelegte durchschnittliche Tagelohn nach§ 34 deS JnvalidenversicherungsgefetzeS auch bei der Invaliden. Versicherung als Maßstab diene. Die Versammelten nahmen die Anregung, die zugleich mit einer klaren Uebersicht der einschlägigen Gcsetzcsstellen verbunden war, mit Beifall entgegen. In den Geschästsfllhrenben Ausschuß wurden B e i e r- Spandau, Eckermanns- Rathenow, Fell- b e r t- Fürstenwalde, Hahn- Luckenwalde, Herr mann- Dahme, Schmidt- Müncheberg, Weidemann- Brandenburg, Ben- n i n a- Forst und Herrmann- Frankfurt a. O. gewählt. Nach einem kurzen Referat von Koffka   wurde eine Petition an das Reichsamt des Innern beschlossen, in der ersucht wird, bei der bevorstehenden Durchsicht der ReichS-Arzeneitaxe eine Reihe Aenderungen im Interesse der Kassen und der Versicherten zu treffen. Die Präsenzliste ergibt, daß vertreten waren: durch 166 Dele- gierte 118 OrtSkrankenkassen mit 614 39V Mitglieder, durch 18 Dele­gierte 12 BetricbSkassen mit 83 194 Mitglieder, durch 6 Delegierte 3 JnnungSkasscn mit 21057 Mitglieder, durch 20 Delegierte 18 HülfSkasscn mit 29669 Mitglieder. Insgesamt waren also % Million Versicherte vertreten. Als Ort der nächstjährigen Tagung wird Berlin   auSerschen. mMußeiltsiimlirng steine anfallfolge? Der Steinträger W. P. erlitt am 18. September 1903 dadurch einen Betriebsunfall, daß sein rechter Fuß beim Steintragen auf eine auf der Rüstung liegendeKlamotte" trat und hierbei um- knickte. P. empfand zwar sofort Schmerzen im rechten Fuß, arbeitete indessen noch 2)4 Wochen weiter. Infolge zunehmender Schmerzen mußte er ärztliche Behandlung aufsuchen. Herr Dr. H. in S. ordnete die Aufnahme des P. im Krankenhause zu Britz  an. Daselbst wurde er vom 7. bis 10. Oktober behandelt und war dann noch 6 Wochen arbeitsunfähig zu Hause. Im Dezember nahm P. die Arbeit wieder auf, obwohl er in dem verletzten Fuß noch Beschwerden hatte. Am 21. März 1904 mußte er wieder die ärztliche Hülfe deS Herrn Dr. L. in M. aufsuchen. Von diesem Sachverständigen wurde die Diagnose auf entzündlichen Plattfuß gestellt. P. machte nunmehr RentenentschädigungSansprüch« bei der Nordöstliche» BaugewerkS-VerufSgcnossenschaft geltend. Dieselben wurden auch insoweit anerkannt, als dem Verletzten für die Zeit vom 19. Dezember 1903 bis 21. April 1904 eine Rente von 33)4 Prozent gewährt wurde. Räch dem 21. April fei P. nach dem Gut- achten des Vertrauensarztes der Berufsgenossenschaft   des Dt. Rothenberg wieder völlig erwerbsfähig. Gegen diesen Renten- bescheid legte der Verletzte Berufung beim Schiedsgericht für Arbcitervcrsichernng für den Regierungsbezirk Potsdam   ein. Er klagte über Schmerzen, welche von der Innenseite des rechten Fußgelenkes unterhalb des Knöchels um daS Gelenk herum- ziehen. Dadurch fei ihm das Gehen und Stehen sehr erschwert. Zur Unterstützung seiner Angaben brachte er ein ärztliches Gut- achten des Chirurgen Dr. A. bei. Dieser Sachverständige stellte einen hochgradigen rechtsseitigen Plattfuß fest, welcher bereits zu beträchtlichen Verschiebungen im Fußskelett geführt habe. Nach der Art des Unfalls und des Krankhcitsverlaufcs sei an- zunehmen, daß der hochgradig entwickelte Plattfuß sich erst im An- schluß an der im September 1903 erlittenen Fußvcrletzung ent- wickelt, zum mindesten aber, daß dieser Unfall eine erhebliche Verschlimmerung in dem Zustande des rechten FußeS herbeigeführt babe. Die ErwcrbSeinbuße fei auf 33)4 Proz. zu bewerten. Der Sachverständige betont, daß er den ursachlichen Zusammenhang des entzündlichen Plattfußes mit dem Unfall vom 18. September selbst dann annehmen müsse, wenn bei P. schon vorher Plattfüße bestanden haben. Trotz dieses Gutachtens wurde die Derufung vom SchiebS- gericht zurückgewiesen. Dasselbe begründet die Zurückweisung wie folgt:Wie das Gutachten deS Dr. Rothenberg vom 22. April 1904 ergiebt, war die von Dr. H. in seinem Gutachten vom 22. März 1904 beschriebene Bewegungsstörung im rechten Fußgelenk, sowie die Rötung und Schwellung der Weichteile unter dem inneren Knöchel nicht mehr vorhanden und auch die von Dr. Engel dem vom Schiedsgericht gehörten Arzt vorgenommene Untersuchung hat daS Bestehen von KrankheitSzeichen   der erwähnten Art nicht mehr ergeben. Die Unfallfolgen sind demnach mit dem 22. April 1004 beseitigt, denn einen Zusammenhang der Plattfuhbeschwerdcn mit dem Unfall hat daS Schiedsgericht trotz der Ausführungen des Dr. A. nicht anzunehmen vermocht. Die beiden Füße des Klägers zeigen Plattfußbildung. Daß der rechtsseitige Plattfuß infolge des Unfalls, welcher den rechten Fuß betroffen hat, eine Ver- ftärkung erfahren haben sollte, wird von dem Dr. H. in seinem Gutachten nicht behauptet, von Dr. Rothenberg sowohl wie von Dr. Engel bestimmt verneint. Die übereinstimmende Ansicht dieser Aerzte konnte aber durch das entgegenstehende Gutachten des Dr. A. um so weniger als widerlegt angesehen werden, alS schon der Umstand, daß der Kläger   noch mehrere Wochen weitergearbeitet hat, erkennen läßt, daß die Verletzung keine erhebliche gewesen sein kann." Gegen diese Entscheidung wurde vom Kläger beim Reichs- VcrsichcrungSanlt Rekurs eingelegt. Die Entscheidung der Vor- instanz wurde bemängelt und besonder? die ärztlichen Aeutzerungcn der Dr. Rothenberg und Engel als nicht stichhaltig angefochten. Die BerufSgenosscnfchaft reichte noch ein weitere» Gutachten ihres Vertrauensarztes Dr. Rothenberg ein, um die RekurSfchrift zu widerlegen. Aus diesem Gutachten seien einige Stellen zur Charakteristik wiedergegeben. DieserSpezialarzt nach Pein Medizinalkalcndcr ist nicht bekannt, auf welchem Gebiet der medizinischen Wissenschaft Dr. R.Spezialarzt" ist konnte nicht»" finden. Er polemisiert gegen das Gutachten des Dr. A. u. a. wie folgt:Die entzündliche Entstehung des Plattfußes, welche Dr. A. am 9. Juni 1904, d. h. länger als 9 Monate nach dem Unfalltage, wahrgenommen haben will, bleibt für alle anderen Begutachter gänzlich unverständlich. Denn auf frischer Tat hat der behandelnde Arzt keine Plattfußentzündüng wahrgenommen, Vielmehr konnte P. seine volle Arbeit leisten. Auch ich habe zwei Monate vor Dr. A. s Untersuchung keine Spur einer Plattfuß- cntzündung entdecken können und habe mich sogar veranlaßt gefunden, alle früheren Unsallreste auSzuleugncn. Und nach der Untersuchung von Dr. A. hat wiederum Dr. Engel keine Spur einer Plattfußentzündüng festzustellen vermocht. Es bleibt nichts anderes übrig als die Annahme, daß zur Zeit der Untersuchung durch Dr. A. irgend ein akuter Prozeß bestanden hat, welcher also mit dem Unfall nichts zu tu» haben konnte. Oder es ist ein Irrtum in der Diagnose unterlaufen. Bestätigt ist der ent- zündliche Plattfuß durch keine andere Untersuchung. Auch heute ist ein solcher nicht vorhanden." Er hält den P. in vollem Grade erwerbsfähig auch als Steinträger. Denn der HerrSpezial- arzt" hat schon Stcinträger mit viel ausgeprägteren und stärkeren Plattfüßen gesehen, welche ihren Beruf voll ausführen konnten. Das Reichs-BersichcrungSamt forderte zunächst den KrankheitS- bericht vom Britzer   Krankenhaus und vom erst behandelnden Arzt Dr. H. ein, und von der Kranken- und Sterbckasse in L. eine Aeußerung, ob P. schon vor dem Unfall wegen der Plattfüße be- handelt worden war. Auch von Herrn Dr. L., der den Verletzten behandelt hatte, wurde ein Krankheitsbericht eingefordert. Dieser Sachverständige hat ein längeres Gutachten an Stelle des ein- geforderten Berichtes abgegeben, da» sich im wesentlichen mit dem eS Dr. A. deckt. Einige Sätze aus dem Gutachten feien hier mitgeteilt. Der Sachverständige sagt:Bei P. hat wahrscheinlich schon vor dem Unfälle eine geringe Plattfußbildung bestanden, ohne daß diese ihn bei der Arbeit gehindert hätte. Durch das Auftreten auf eineKlamotte" bezw. Umknicken des rechten Fußes Unfall vom 18. September 1903 hat eine Zerreißung von Bändern im rechten Fußgelenk stattgefunden, wodurch eine ana- tomische Veränderung im Gefüge der Fußknochen sich heran- gebildet bat, die daS typische Bild eines traumatischen Plattfußes bietet. Der ursächliche Zusammenhang ist mit Sicherheit anzu- nehmen." Der Sachverständige wendet sich dann noch gegen die An- schauung, daß das Weiterarbeiten deS Verletzten gegen den ursäch- lichen Zusammenhang deS entzündlichen Plattfußes mit dem Unfall verwertet werden kann. Die Entzündung kann sich bei unzweck- mäßigem Verhalten deS Verletzten, wie dieses in dem Weiter- arbeiten des P. zu erblicken ist, allmählich entwickeln, bis der Arbeit durch die Beschwerden infolge der anatomischen Veränderung im Fußgewölbe Einhalt geboten wird. Die Erwerbseinbuße sei mit 33)4 Proz. zu veranschlagen. Im BcrhandlungStcrini» wurde nach dem Plaidoyer deS Ver­treters des Verletzten beschlossen, ein weiteres Obergutachten vom Professor Dr. Körte einzufordern. Das Obergntachten spricht sich ebenso wie Dr. A. und Dr. L. für den ursächlichen Zusammen- hang des entzündlichen Plattfußes mit dem Unfall vom 18. Scp- tcmber 1993 auS. Nur die wichtigste Stelle aus dem Obergutachten sei hier wiedergegeben; sie lautet:Daß P. noch 2)4 Wochen nach ver Verletzung weiter gearbeitet hat, ist kein Grund gegen die An- nähme, daß der entzündliche Plattsuß sich erst nach dem Unfall entwickelt hat. Bei einer Verstauchung entstehen Blutungen in und um das Gelenk infolge Dehnung und Zerreißung von Gelenk- kapseln und Bändern, lvelche keine wesentliche Beschwerden zu unterhalten brauchen, die aber bei mangelnder Schonung den Boden abgeben zur EntWickelung einer Entzündung. Da Unfall- folgen auch zeitig noch bestehen, ist die Erwerbscinbuße aus 1b biö 20 Proz. zu veranschlagen." Das Rcichs-BcrsicherungSamt nahm auf Grund der ärztlichen Gutachten des Professor Dr. K.. deS Chirurgen Dr. A. und des praktischen Arztes Dr. L. die Frage deS ursächlichen Zusammen- Hanges deS entzündlichen Plattfußes mit dem Unfall und der da- mit verbundenen ErwerbSbehindernng durch dir Unfallfolgen nach dem 2. April 1994 als erwiesen an und verurteilte die Berufs- gcnosscnschaft, dem Verletzten bis 31. Juli 1905 eine Rente von 33)4 Proz. und vom 1. August ab eine solche von 20 Proz. zu zahlen. Der Fall beleuchtet wieder einmal die sagen wir An­schauung gewisser Aerzte. Ohne denselben zu nahe zu treten, muß man sich doch fragen: ist ein derartiger Fall im VerhandlungS- termin wie es hier im Schiedsgerichtstermin durch Dr. E. ge- schehen in einigen Minuten vom wissenschaftlichen Standpunkt zu lösen, ohne die Versicherten zu schädigen? Kann ein gewissenhafter Beurteiler diese Frage anders als mit Nein beantworten? Besondere Beachtung verdient derSpezialarzt" der Verufögenosseuschaft, Dr. R. Ihm scheinen die Wissenschaft- lichen Ausführungen des Dr. A.unverständlich", und da auch die anderen Begutachter die Wahrnehmungen deS Dr. A. nicht gemacht haben, so ist er kurzer Hand mit seinem Urteil fertig. Entweder ist die von Dr. A. gestellte Diagnoseirrig" oder eS handelt sich um einenakuten" Prozeß, der mit dem Unfall nichts zu tun hat. Das Obergutachten, ausgestellt von einer namhaften Autorität auf dem Gebiete der Chirurgie und dieseSpezialisten" in der medizinischen Wissenschaft sind doch in erster Linie zur Beurteilung der Frage berufen bestätigt ohne weiteres die Gutachten des Herrn Dr. A. und Dr. L. DasIrren" in der Diagnose oder die Begutachtung liegt also auf Seiten des praktische» Arzte? M. Rothenberg, nicht aber bei den Aerzten Dr. A. und Dr. L. Bei dieser Gelegenheit möchten wir die Frage auswerfen, ob am Schiedsgericht in Berlin   bei welchem seit einiger Zeit die Praxis geübt wird, den Beisitzern die Entscheidungen des ReichS-VcrsicherunsiSnmtcS vorzulesen, die Urteile der Schiedsgerichte betreffen, bei denen sie mitgewirkt haben und die im schiedsgerichtlichen Verfahren zugunsten des Ver- sicherten entschieden wurden, vorn RcichS-Versicheningsamt indessen aufgehoben worden sind den Beisitzern der Schiedsgerichte auch die Entscheidungen des ReichS-VerstcherungSamts. die ungünstige SchiedSgerichtSurtetle aufheben und zugunsten der Versicherten entscheiden, vorgelesen werden? Ist daS nicht der Fall, so fordert die Vorlesung nur der zu Ungunsten der Arbeiter getroffenen Ent- scheidungen entschiedenste Mißbilligung heraus. Erste Djüinllntarbeltkrkollfereuz Delitschlimds. Mainz  , 15. Juli. Eine in Deutschland   der Zahl nach schwach vertretene Arbeiter- schaft, die seit kurzer Zeit un Deutschen   Mctallarbeiterverband organisiert ist, vorher in unbedeutenden Lokalorganisationen ver- einigt war, trat heute erstmalig mit der Kollcgenschaft Deutsch  - landS zu einer Beratung zusammen. Aus dem Bericht der Delegierten ist folgendes her- vorzuhcben: Die Arbeit ist vorwiegend Akkordarbeit. Die Akkord- tarife sind äußerst unterschiedlich, beinahe jeder Betrieb hat einen besonderen Tarif. In Hanau   wurde früher immer versucht durch Einführung von Stundenlöhnen die Lohnvcrhältnisse zu ver- schlechtern, durch einen 18wöchigcn Streik, den die Lokalorgani- sation führte, wurde die Anerkennung des Rohtarifs durchgesetzt. Auf eigene Rechnung wird von den Unternehmern wenig produ- ziert, meist wird auf Kommission gearbeitet. Die Unternehmer suchen die nicht besondere ungünstigen Löhne hcrabzudrücken, in- dem sie die LehrlingSzsichtcrei im großen betreiben. Neben 260 organisierten Arbeitern arbeiten in Hanau   130 Lehrlinge; in Brücken(Pfalz  ) und in den Odenwaldorten sind 40 Proz., in Oberstein  -Jdar 50 Proz. der Beschäftigten Lehrlinge. In einigen Orten der Umgegend von Hanau   hat eS jetzt die Organisation durchgesetzt, die Lehrlingszahl so herabzusetzen, daß auf v Arbeiter ein Lehrling kommt. In einem Betrieb in Idar   erhielt jeder Arbeiter 1112 Lehrlinge zum Anlernen überwiesen. Schlimme Zustände haben in Idar   geherrscht, wo die Arbeiter um hohe Summen Lohnes betrogen wurden, einmal wurde ein Unter- nehmer deshalb zu einer Strafe von 25 000 Mk. verurteilt, in einem anderen Falle erzielten 6 Arbeiter durch Klage die nach- trägliche Auszahlung von vorenthaltenem Lohn im Betrage von je 4 500 M. Die Organisattonsverhältntsse stehen in Brücken am besten, dort sind alle Arbeiter im Verband; tn Hanau   und den Odentvaldortcn(Erbach  , Itzutcrbach, Ebersberg   usw.) gehören