Nr. 164. 24. Jahrgang.
Sturmlauf der Bäckermeister gegen den Bäckerei Arbeiterschuk.
Die Reaktionäre wittern Nachtluft. Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, wie die Bäckermeister unter Verdrehung des tatsächlichen Sachverhalts gegen die Bäckereiarbeiterschutzverordnungen Sturm laufen. Insbesondere hat es ihnen die Bundesratsverordnung bom 4. Mai 1896 und die Vereinbarung des Bundesrats vom 10. Oftober 1906 über den Erlaß von Polizeiberordnungen zum Schuß der Konsumenten und Arbeiter( vergl. „ Vorwärts" Nr. 263 von 1906) angetan. Auf dem Brandenburgischen Bäckerverbandstag, der vom 14. bis 16. Juli in Guben von dem Zweigverein Brandenburg des Zentralverbandes der Bäcker- Innungen Deutschlands „ Germania " abgehalten wurde, kam das besonders zum Ausdruck. Dem Verband gehören 99 Jnnungen mit 5957 Mitgliedern an, die insgesamt 7492 Gesellen, 2505 Lehrlinge und 114 Konditoren beschäftigen. Von den Meistern arbeiten nach dem vom Sekretär Jung erstatteten Bericht 464 ohne Hülfe, 246 mit einem, 132 mit 2, 31 mit 3 und 2 mit 4 Lehrlingen. Die übrigen Meister beschäftigen 1-8 Gesellen.
Das Referat über:
Die neue Verordnung für Bäckereianlagen" hatte Obermeister Frik Schmidt- Berlin . Er hob eingangs hervor, daß die Bäckermeister im letzten Jahre nicht weniger als acht Verordnungen erhalten hätten. Die jeßige Verordnung sei die neueste. Sie stamme vom grünen Tisch. Es sei taum zu hoffen, daß sie abzuwehren sei. Im Ministerium sei ihm gesagt worden:" Wir haben jetzt sechs Jahre davan gearbeitet, nun wird nichts mehr geändert. Eigentlich sei die Zeit zu schade, die ganze Verordnung vorzulesen. Er wolle nur, um den Geist des ganzen zu zeigen, einen Punkt erwähnen. Es heiße da:„ Das Bearbeiten des Teiges mit den Füßen ist verboten. Das zum Streichen des Brotes benutte Wasser muß in hell emaillierten Gefäßen aufbewahrt und täglich erneuert werden." Die Regierung, die solches erlasse, müsse die Bäckermeister für Schw halten, da es seit alters Brauch sei, das Wasser bei jedem Stoß Brote zu erneuern. Das Bearbeiten des Teiges mit den Füßen sei seit undenklichen Zeiten von den Meiſtern ſelbſt abgeſchafft.(!) Die Ausführungen wurden wiederholt durch zustimmenden Beifall unterbrochen. Der Redner legte folgende Resolution vor, die nach kurzer Debatte ein stimmige Annahme fand:
" Die auf Grund des gemeinsamen Ministerialerlasses vom 10. Oftober 1906 zurzeit erlassenen Polizeiverordnungen für das Bäckerhandwerk sind auf das tiefste zu beklagen. In den genannten Verordnungen finden sich Vorschriften, gegen die auf das heftigste protestiert werden muß, da sie etwas verbieten, was überhaupt nicht vorkommt, wie das Bearbeiten des Teiges mit den Füßen, die Unterlassung der Reinigung von Armen und Händen vor Beginn der Arbeit und ähnliches. Die Bäckermeister begrüßen aufs freudigste jede behördliche Fürsorge für öffentliche Reinlichkeit und Gesundheit, sie müssen aber aufs schärfste dagegen Einspruch erheben, daß solche Bestimmungen nur für das Bäckerhandwerk ganz besonders nötig seien. Weiterhin bringen die genannten Verordnungen aber auch außerordentlich scharfe baupolizeiliche Vorschriften, die, streng durchgeführt, auf eine große Schicht des selbständigen gewerblichen Mittelstandes geradezu vernichtend wirken und zugleich die großkapitalistische Entwickelung im Bäderhandwerk begünstigen. Sie machen die Bäckermeister unbilligerweise verantwortlich für bauliche Mängel in Bäckereien, die nicht sie verschuldet haben, sondern die Baupolizei, welche sie zugelassen und jahrzehntelang geduldet hat. Es darf deshalb unter feinen Umständen den Verordnungen, wie es teilweise schon geschehen, rückwirkende Kraft beigelegt werden. Soweit ohne Verschulden in solcher vernichtenden Weise in die Existenz einzelner Meister eingegriffen werden sollte, wird die Rechtsgültigkeit der Verordnung mit allen Mitteln angefochten werden."
Auch der Schutz der Kinder gegen gewerbliche Ausbeutung mißbehagte den Meistern. Ueber
„ Das Kinderschutzgeset"
referierte Obermeister Edert- Potsdam. Er schilderte vor allem die für die Bäckermeister unangenehmen Folgen, die sich im Mangel an Austragepersonal überhaupt zeigen. Seitdem die Kinder der Mutter nicht mehr helfen dürfen, trägt diese nämlich auch nicht mehr aus, da ihr der Lohn zu gering für die Mühe ist. So muß meist die Frau des Meisters und sein ermüdetes Personal selbst austragen. Obwohl in der Debatte die Meinung laut wurde, es sei zwecklos, nahm die Versammlung doch fast einstimmig folgende Resolution an:
" Der Verbandstag sieht sich gezwungen, an den Bundestag die Bitte zu richten, die Ausnahmebestimmungen des § 8 Abs. 2 gütigst wieder zum Gesez zu erheben, und zwar dahingehend, daß es fernerhin gestattet sein möge, Kinder im Sinne des Gesetzes eine Stunde vor Beginn des Vormittagsunterrichts mit dem Austragen von Gebäck zu beschäftigen." Ueber
„ Die Schädigung des Gewerbes durch die Konfum- und Rabatt
Vereine"
Mittwody, 17. Juli 1907.
Es existieren ferner an etwa 300 Orten Verträge der Gesellenschaft des Jahres 1908 hineingehen, auch für die Zukunft gute Beschäftigung mit der Meisterschaft, in denen die Meister sich verpflichten, den verspricht. Weniger günstig sieht es allerdings in den nieder zwölfftündigen Maximalarbeitstag streng durchzuführen. Wer aber rheinischen Wollgarnspinnereien aus, nicht etwa, weil die Bes annehme, der Brandenburgische Bäckerverbandstag werde eine Er- schäftigung zurzeit schon zu wünschen übrig ließe, sondern vielmehr weiterung der Schutzvorschriften anregen oder der unsinnigen deshalb, weil in den Webereien die Tätigkeit ziemlich merklich nachAgitation gegen die Verordnung entgegentreten, wurde gründlich gelassen hat und deshalb der Verbrauch an Wollgarnen in der enttäuscht. Der Referent vermochte trop elfjährigen Bestehens nächsten Zeit einen Rückgang erfahren dürfte. Von den Webereien der Bäckereiverordnung nicht einen Fall anzuführen, in dem des niederrheinischen Bezirks sind allerdings nur die WollBäcker durch die gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit eristenz- webereien schwach beschäftigt, in den verschiedenen Gattungen des unfähig geworden sind, desto mehr arbeitete er mit dahin gerichteten Baumwollweberei dagegen hat sich der Beschäftigungsstand auch jetzt abgedroschenen Behauptungen über schädliche Wirkungen der noch, in der toten Saison, auf einer bedeutenden Höhe erhalten. Marimalarbeitsschicht und schlug folgende Resolution vor: Die Nesselwebereien erfreuen sich eines besonders flotten Beschäftigungs" Der Zweigverein Brandenburg, der etwa 6000 Mitglieder grades. Die Abschwächung der Marktlage ist gerade hier am allerumfaßt, ersucht den hohen Bundesrat, die Bäckereiverordnung wenigsten zu bemerken, mit dem Abruf auf alte Kontrakte wettbom 4. März 1896 aufzuheben, da diese nicht den geringsten eifert vielmehr der Eingang von neuen Aufträgen. In den weiterNutzen, jedoch unendlich viel Schaden im Gewerbe gebracht und verarbeitenden Branchen der Textilindustrie ist die Tätigkeit ebendemoralisierend unter den Gesellen und Lehrlingen ge- falls zurzeit äußerst lebhaft. So gibt es in der Plauenschen Weißwirkt hat." warenindustrie im Gegensatz zum Vorjahr gegenwärtig nur wenig Der Vorsitzende Bernard- Berlin teilte hierzu mit, die ruhende Maschinen. Arbeiterschutzkommission( es ist nicht verständlich, wen der Redner hiermit meint. D. R.) des alten Reichstages habe vor der Auf- hat nach amtlicher Statistit im Jahre 1906 für 423,8 Millionen Yen Japans Außenhandel befindet sich in stefigem Aufschwung. Es lösung über die Umwandlung des Maximalarbeitstages in eine( 1 Yen= 2,06 Mark) Waren ausgeführt und für 418,8 Millionen minimale Ruhezeit mit Handwerkskammersyndikus Dr. Röhl und Yen Waren eingeführt. Hauptsächlich beteiligt waren an diesem ihm tonferiert. Jetzt habe ich nichts mehr darüber gehört.
Ausfuhr
Die Debatte war sehr lebhaft im Sinne des Referenten. Handelsverkehr folgende Staaten: Renner- Rigdorf war mehr für ein Backverbot von Sonntag bis Montag früh. Petersohn Tegel glaubt nicht, daß es den Gesellen möglich sei zu schifanieren, sobald ein Produktionsbuch China festläge, was in der Zeit hergestellt worden sei. Die Resolution wurde angenommen!
Die Bäder und Konditor Jnnung Rathenow hatte sodann den Antrag gestellt, zu den
,, Gesellenforderungen"
Stellung zu nehmen. Obermeister Heider- Rathenow trat für Regelung des Lehrlingswesens in der Weise ein, daß der Meister zwei Lehrlinge halten dürfe, bei drei Lehrlingen müsse er einen Gesellen, bei vier Lehrlingen zwei Gesellen haben. Kost und Logis im Hause sei für die jüngeren Gesellen gut, vom 24. Lebensjahre ab aber könne das mehr Selbständigsein durch Kost und Logis außer dem Hause wohl in den Innungen befürwortet werden. Gegen den 36 stündigen Ruhetag aber müsse protestiert werden, da er nur die Großbetriebe stärken
würde.
folgende Resolution bor : Er schlug namens der Bäcker- und Konditor- Innung Rathenow
" In Erwägung, daß der Maximalarbeitstag im Bäckerei gewerbe nicht aufgehoben wird, auch die Einführung einer Minimalruhezeit als Ersatz des Marimalarbeitstages ebenfalls nicht zu erhoffen ist, vielmehr die Forderungen der Gesellen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet immer weitgehender sich gestalten, indem ein Ruhetag von 36 Stunden in jeder Woche angestrebt wird, wenn auch borläufig nur auf freier Vereinbarung und in den Großstädten, so wird dies zweifellos nur eine Frage der Zeit sein, wo die Gesellen berbände den gesehlichen Ruhetag mit allem Nachdruck berlangen werden.
·
Korea Hongkong Britisch- Indien Niederländisch- Indien Asiatisches Rußland Großbritannien Europa : Deutschland Frankreich Italien
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
Amerika:
Einfuhr Insgesamt Werte in Yen 57 396 737 8 205 942 684 743
117 779 533 25 209 796 27 061 326 10 351 836
175 176 270 33 415 738 27 746 069
•
1393 536 10 494 077
60 315 034 23 519 820
70 666 870
1 407 230
24 913 356 11 901 307
•
22 553 409 40 288 876
8 396 132 11 807 567
125 964 408 3 953 051
.
4 225 662
69 948 681 1 002 320 4 128 051
101 311 362 4 997 159 42 500 013 636 173
123 864 771 45 286 035 * 50 896 145 12 443 740
195 913 089 4.955 371 8 353 71%
Gerichts- Zeitung.
Fahrlässige Tötung.
Auf die schwierigen Verkehrsverhältnisse in dem Engpaß der Kommandantenstraße in der Gegend der Alten Jakobstraße ist ein linglücksfall zurückzuführen, der gestern ein gerichtliches Nachspiel vor der 4. Ferienstraffammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Oppermann II hatte. Wegen fahrlässiger Tötung war der Omnibusfutscher Wilhelm Heinzfe angeklagt, welcher seit mehreren Jahren bei der Allgemeinen Omnibus- Gesellschaft angestellt ist. Seitens des Oberinspektors Wagner wird dem Angeschuldigten das Zeugnis eines ruhigen, Der in Guben tagende Zweigverband Brandenburg erklärt sicheren und nüchternen Fahrers ausgestellt, der sich bisher nicht schon heute, daß ein 36 stündiger Ruhetag die kleinen und mitt- das geringste hat zuschulden kommen lassen. Der Schauplah, an Teren Betriebe viel mehr schädigen wird, als es der Marimal- dem sich der der Anklage zugrunde liegende Vorfall ereignete, arbeitstag getan hat; ja, es würde die gesetzliche Festlegung eines ist der bekannte Engpaß in der Kommandantenstraße, in der sich 36 stündigen Ruhetages in jeder Arbeitswoche dem Großbetrieb oft Unglücksfälle und Zusammenstöße ereignen. Der Straßen. bezw. dem Großkapital die denkbar günstigste Handhabe bieten damm ist an jener Stelle nur wenige Meter zur schnelleren Vernichtung der kleineren und mittleren breit. Trotzdem liegen dort zwei Straßenbahngeleise, so daß Eristenzen. Sollte die hohe Staatsregierung eine weitere Gin- nur sehr wenig Plaz an beiden Seiten für die übrigen Fuhrschränkung der freien Entschließung auf wirtschaftlich- sozialem werke vorhanden ist. Am 22. Januar d. J. fuhr der Angeklagte Gebiet in Erwägung ziehen, indem ein 36 stündiger Ruhetag für in mäßigem Tempo durch die Kommandantenstraße. Dicht das Bäckereigewerbe gefeßlich festgelegt wird, so erklären wir hinter der Alten Jakobstraße hielt ein Straßenbahnwagen, durch weiterhin mit allem Nachdruck, daß der freie zu be welchen schon vorher die Pferde des Angeklagten unruhig geworden stimmende Ruhetag undurchführbar ist, auch keines- waren. Als H. versuchte durch den Engpaß hindurchzufahren, faßte wegs dem einzelnen Individuum als Ersatz der Sonntagsruhe der Omnibus den an der Bordschwelle stehenden Schneider Friedrich gelten kann. Tanke. Der 49 jährige Mann wurde zu Boden geschleudert und erlitt eine schwere Verlegung des Rückenmarks, die nach einigen Tagen seinen Tod zur Folge hatte. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten einer Fahrlässigkeit für überführt und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. .-.& abian machte als Verteidiger geltend, daß der Unfall lediglich durch die äußerst ungünstigen Verkehrsverhältnisse an iener Stelle entstanden sei. Das Gericht fand jedoch darin eine Fahrlässigkeit des Angeklagten, daß er, anstatt an einer besonders Straßenbahnwagen noch hielt und jenen Engpaß bildete. Mit gefährlichen Stelle zu halten, weitergefahren war, obgleich der Rücksicht darauf, daß durch diese Fahrlässigkeit eine Familie ihres Ernährers beraubt worden war, erkannte die Straffammer auf 3 mei Monate Gefängnis. Der eigentlich Schuldige dürfte nicht der Kutscher, sondern die Verkehrsbehörde sein, die für Beseitigung des Engpasses Sorge zu tragen unterlassen hat
Wir fordern dann vielmehr ein allgemeines gefeb. liches Badverbot von Sonntag früh 8 Uhr bis Montag früh 6 Uhr unter Aufhebung des Marimalarbeitstages, und können wir dies als ausreichenden Ersatz der Sonntagsruhe bezeichnen und eventuell als durchführbar anerkennen."
In der Debatte waren die Ansichten geteilt. Die Berliner Redner sprachen fast alle dagegen. Die Resolution wurde, nachdem auch der Vorsitzende erklärt hatte, der Polizeipräsident von Berlin habe gelegentlich der Frage des Backens an Feiertagen ein Bad verbot für ausgeschlossen erklärt, mit großer Majorität abgelehnt.
Aus den weiteren Verhandlungen ist noch die Stellungnahme zur Hefefrage
=
Hus Induſtrie und Handel. Beschäftigung in der Textilindustrie.
-
-
Zur Haftpflicht der Eisenbahnen.
von Interesse. Der Referent Schleich Berlin empfahl, den Bestrebungen der Hefesyndikate gegenüber, sich durch Gründung von Die Frage, ob das Scheuen von Pferden durch den Anblic Sefetassen auf genossenschaftlichem Wege selbst zu helfen. Der Ver- einer Lokomotive ein Unfall sei, für den die Eisenbahn haste, ist bandstag stimmte dem durch Beifall zu. fürzlich bom VI. Bivilsenat des Reichsgerichts rücksichtlich des referietren Schimach- Forst i. 2. und Rau- Berlin. Sie beBei der Wahl des Vorstandes kam es zur Wiederwahl außerhalb des Eisenbahnbetriebes Verletzten in verneinen referierten Schi mach- Forst i. L. und Rau- Berlin. Sie be- des gesamten Vorstandes unter Vorsitz von Ehrenobermeister dem Sinne entschieden. Es handelte sich um einen Anspruch „ Die anwesenden Bäckermeister ersehen aus der Denkschrift Bernard- Berlin. An Stelle des verstorbenen Obermeisters der Brandenburgischen landwirtschaftlichen Bedes geschäftsführenden Vorstandes über das Wachsen der Konsum- Vogler- Berlin wurde Rabsahl- Berlin gewählt. rufsgenossenschaft gegen die Märkische Straßenbahngesellund Genossenschaftsbäckereien eine so große Gefahr resp. Non- Damit schloß der Verbandstag der Bäckermeister, die ebenso schaft. Der Acerbürger W. war am 13. Mai 1903 mit einem mit furrenz für das Bädereigewerbe, daß es fast vollständig zugrunde wie die Hausbesißer glauben, die Zeit sei geeignet, jetzt für Be- awei Pferden bespannten Fuhrwerk die Kreischaussee nach Joachimsgerichtet wird. Sie sprechen ferner ihr Bedauern und ihre Ent- seitigung des geringen im Interesse der Konsumenten und Arbeiter that entlanggefahren. Parallel mit der Chaussee läuft die Märkische rüstung aus, daß der Reichstag , an den diese Dentschrift als ergangenen Schußes mit Erfolg agitieren zu können. Um so not- Straßenbahn. Als W. eine Eisenbahnunterführung der Staatsbahn Petition des Verbandes gesandt war, in seinem Antwortschreiben wendiger ist der Zusammenschluß der Arbeiter behufs Einwirkung passierte, scheuten die Pferde seines Fuhrwerts plöglich und gingen an den geschäftsführenden Vorstand trop der flaren Beweise und einer Ausdehnung von Schutzvorschriften, die nötig und durch; W. wurde aus dem Wagen geschleudert und schwer verletzt. des reichlichen Materials angibt, fein genügendes Material in möglich sind, Die Berufsgenossenschaft flagt auf Ersatz des durch Zahlung der Händen gehabt zu haben, um eine Aenderung der Gesetze verUnfallrente ihr erwachsenen Schadens. Während der Berunglückte anlassen zu können. Der Verbandstag ist der festen Ueberangibt, daß seine Pferde vor dem Zuge der Märkischen Straßenbahn gescheut hätten, macht diese geltend, daß der Zug still stand, um zeugung: 1. daß das Bäckereigewerbe an der jeßigen Handhabung des Konsum- und Genossenschaftsgesebes zugrunde gehen muß; Dampf zu sammeln, wie es gewöhnlich 60-90 Meter vor der Brücke geschehe, damit die Lokomotive die dortige Steigung nehmen 2. daß das Gewerbe dem Gewerbetreibenden zu seiner Eristenz erhalten bleiben muß; 3. daß die Beamten und Arbeiter fein ein recht guter. Bird auch so angestrengt wie in den Frühjahrs- daß die Maschine aber trotzdem Dampf abgegeben habe und die Der Beschäftigungsgrad in der Textilindustrie ist noch immer könne. In der zweiten Instanz berief sich die Klägerin noch darauf. Recht haben, durch Genoſſenſchafts- und Konsum- Bäckereien die ein recht bestehenden Bäckereien zugrunde zu richten; 4. daß, um den monaten nicht mehr gearbeitet, so ist doch Mangel an Beschäftigung Pferde deshalb gescheut hätten, wofür Beweis angetreten werden Mittelstand zu erhalten, es dringende Notwendigkeit ist, das Ge- nirgends vorhanden. Die Veränderung beruht vielmehr darin, daß follte. die Arbeitskräfte nicht mehr so über alle Maßen in Anspruch ge- Das Landgericht Prenzlau und das Kammergericht set dementsprechend zu ändern, und 5. daß der Verband Deutscher nommen sind, sondern wieder eine regelmäßige Arbeitszeit mit den hatten auf Abweisung der Klage erkannt. Bäder- Innungen„ Germania " genug Beweise und Material hererforderlichen Ruhepausen eingehalten wird. In der Wupper - Die gegen das fammergerichtliche Urteil eingelegte Revision gebracht hat, um dem allgemeinen Verlangen stattzugeben." Obermeister Demohn Eberswalde fämpfte gegen den fo- taler Tertilindustrie ist die Beschäftigung sogar noch so reichlich, wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen. Der erkennende Senat daß noch immer ein Arbeitermangel empfunden wird. So- führt aus, es sei ein Unterschied zu machen zwischen innerhalb genannten wohl in den Fabriken als in der Hausindustrie könnten und außerhalb des Betriebes stehenden Personen. Hier handle Marimalarbeitstag mehr Webstühle in Tätigkeit sein, wenn es nicht an Händen fehlte, es sich aber um eine außerhalb des Betriebes stehende Person und an. Bekanntlich gewährt die auf Grund des§ 120e der Gewerbes sie zu bedienen. Teilweise ist sogar noch Nachtarbeit erforderlich, um sei es dann für die Anerkennung eines Betriebsunfalles nötig, daß ordnung erlassene Bundesratsverordnung vom 4. März 1896 den dringende Arbeiten zu erledigen. Am lebhaftesten ist die Tätigkeit der Betrieb sich nach außenhin erkennbar erweise. Wenn sich der in Bäckereien und Konditoreien beschäftigten Arbeitern einen kleinen nicht in der Fabrikation selbst, sondern im Versand. Im nieder- Betrieb aber nun in einem Zustande zeige, als wenn er ruhe, aber recht ungenügenden Schutz. Es ist eine Maximalarbeitsschicht rheinischen Bezirk ist die Beschäftigung vielleicht um einen trotzdem er stattfinde, so sei das anzusehen, als wenn kein Betrieb von 12 Stunden festgelegt, aber durch Ausnahmen vielfach durch- Grad schwächer als im Wuppertal , aber trotzdem noch voll aus- stattfände. Was die nochmals von der Revision gerügte Rauchlöchert. Hierzu tritt eine außerordentlich lage Handhabung dieser reichend und verschiedentlich sogar stärker als zur gleichen Beit 1906. entwicklung anlange, so habe das Berufungsgericht dahin entscheiden, Schutzvorschriften. Sie werden enorm überschritten 860 Betriebe Für die lebhafte Tätigkeit in den niederrheinischen Baumwoll- daß die Pferde allein durch den Anblick der Lokomotive, gescheut hatten nach der vom Bädergesellenverband im Jahre 1904 heraus- pinnereien ist es bezeichnend, daß die Abrufe auf alte Kontrakte hätten. Gegen diese Feststellung des Berufungsgerichts lasse gegebenen Statistik den nicht einmal durch Sonntagsruhe unter- flott erfolgen, daß also an der Erledigung der laufenden Aufträge sich in der Revisionsinstanz nicht ankämpfen. brochenen Marimalarbeitstag bis zu fünf Stunden täg tatsächlich intensiv intensiv gearbeitet werden muß, um den überlich überschritten. Längst haben verständige Meister eine nommenen Verpflichtungen gerecht zu werden. Auch in den ImitatVorsatz oder Bummelei? fürzere Arbeitszeit als die in der Bundesratsverordnung vor- spinnereien des Niederrheins ist der Abruf äußerst start, was angesichts Wegen Urkundenfälschung im Amte ist am 14. Februar bom geschriebene mit den Vertretern der Gesellenschaft vereinbart. der Tatsache, daß die vorliegenden Aufträge bis in das zweite Quartal Landgericht Elberfeld der frühere Vollziehungsbeamte Albin
$
-