Br. 166. 24. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Die Arbeitsbedingungen
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der Konfumvereine.
III.
beides
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Freitag, 19. Juli 1907.
der Gewerkschaften richtet sich daher in gleicher Weise gegen Drohung, daß, wenn er verurteilt würde, sein monarchisches Das liegt fyon in dem ganzen Wesen der Produktiv- Empfinden schwer beeinträchtigt werden müsse. genossenschaften, daß die Arbeitsbedingungen günstigere sein müssen, Das Gericht verhütete ein solches Unglück. Es sprach alle drei wie in anderen Betrieben. Wo die Genossenschaft die Forderungen Angeklagten mit der Begründung frei, es nehme an, daß die Annicht zu erfüllen imftande ist, sagen sich die bei ihr beschäftigten geklagten sich nicht bewußt gewesen seien, widerrechtlich in das Mitglieder, hat sie teine Gristenzberechtigung". Eine Haus eingedrungen zu sein. Genossenschaft kann gegen ihre angestellten Mitglieder nicht so vers
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vom fahren, wie ein ausbeutender Kapitalist gegen seine Arbeiter." " Natürlich darf eine Gewinnbeteiligung nicht etwa auf Kosten
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Das Bochumer Boltsblatt" brachte( in Nr. 157 10. Juli) den Artikel des Genossen v. Elm zum Abdruck und gabber gezahlten Löhne gewährt werden, indem man vorher der Berufungsinstanz unter der Anklage des Betruges der„ Natur ihm folgende Einleitung: nimmt, was man nachher als Gewinn" den Arbeitern „ Auf dem Genossenschaftstag in Düsseldorf ... vertrat Genosse wieder zukommen läßt. Elm den Standpunkt, daß die Konsumvereine mit der bürgerlichen Söhe gezahlt werden, die von der Gewerkschaft allerlei Prospette und Annoncen bekannt, daß es ihm möglich sei, Die Löhne müssen in der Strafgerichte beschäftigt hatte. Der Angeklagte macht durch Die Löhne müssen in der heilkundige" Friz Westphal aus Lehnik, der schon wiederholt die Konkurrenz zu rechnen hätten, deshalb auch in der Bewilligung der festgelegt ist, die Arbeitszeit darf keineswegs fämtliche Krankheiten, auch sogenannte unheilbare, mittels eines Forderungen ihrer Angestellten nicht allzuweit über dasjenige länger ausgedehnt werden, als anders wo." So
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von ihm erfundenen Natur- und Pflanzenheilverfahrens zu heilen
hinausgehen könnten, als auch die Privatgeschäfte zahlten. Diese schreibt ein hervorragender Genossenschaftler." Daß die Angestellten und zwar ohne eine persönliche Untersuchung, lediglich durch briefAuffassung, die jeder, der die Verhältnisse halbwegs kennt, vollauf nur insoweit Forderungen stellen dürfen, als die" Konkurrenz" und liche Behandlung. Auf Grund eines derartigen Prospektes meldete unterschreibt, wurde in einem Teil unserer Parteipresse scharf an ausgesprochen die rückständigste des Kleinkrämertums sie anerkennt, sich der in der Laufik wohnhafte Schneidermeister Lehmann, der gegriffen und machen diese Angriffe jetzt in entstellter Form die davon fagt er kein Wort. Genosse v. Elm wird den Biedern Runde durch die schwarz- blaue Unternehmerpreſſe. Wir hatten nicht zweifelsohne kennen, und wir verlangen, daß der Konsum- an einem chronischen Herzklappenfehler litt. Wegen dieses Leidens vor, uns in den Streit zu miſchen, wollen es auch jest nicht, halten vereinter v. Elm gelten läßt, was der Gewerkschaftler v. Elm war 2. schon im Jahre 1896 vom Militär als Ganzinvalide entes aber doch für angebracht, eine Entgegnung Elms auf die Angriffe zu bringen, fie enthält so viel, daß der Leser sich selbst das für selbstverständlich hält. Nicht mehr, aber auch nicht weniger." Ürteil über die Streitfragen bilden kann."
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Unsozial."
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Eine Erwiderung auf den Elmschen Artitel( den wir am Abgesehen von der kurzen Notiz am Schluß unseres vorigen Sonntag auszugsweise wiedergegeben haben) bringt die Düssel - Artikels hat der„ Borwärts" in dieser ganzen Angelegenheit bekanntlich dorfer„ Volkszeitung" in ihrer Nr. 156 vom 9. Juli. Der Artikel nur referiert. Wir haben unsere Leser einfach über den Verlauf der ist überschrieben:" Theoretische Verwirrung". Sein Gedankengang Diskussion auf dem Laufenden erhalten. Trotzdem brachte der ergibt sich aus folgenden Säßen: ,, Genossenschaftspionier" in Nr. 13 vom 6. Juli also Genosse v. Elm redet des langen und breiten über die acht Tage bevor unser erster Artikel erschien, d. h. zu einer Zeit, Existenzbedingungen" der Konsumbereine. Wirtschaftlich seien die wo eine eigene Meinungsäußerung von uns überhaupt noch meisten derselben Krämer". Wir lassen den Vergleich gelten. Aber nicht vorlag eine Notiz von S. K., die zwar an sich höchst un wenn man" Krämer" sein will, so handele man auch danach. Bis- bedeutend ist, aber als Symptom mitgeteilt zu werden verdient. Her lebten wir der Ueberzeugung, es sei ein unschönes Privilegium Sie lautet: herer von Bildung und Befiß, für Minister, Oberbürgermeister usw. Gehaltserhöhungen von etlichen Tausenden übrig zu haben und unmittelbar darauf die Unmöglichkeit zu bejammern, den Arbeitern und unteren Angestellten eine geringe Lohnerhöhung zuzubilligen. Wo man so tief in den Krämerschuhen steckt, hätte man doch das rechte Gefühl für den peinlichen Eindruck vermeiden sollen, den neben der Ablehnung der Arbeiterforderungen die Herauffeßung der Höchstgehälter von 10 auf 12 000 m. machen mußte. Im übrigen wiederholt v. Elm in polemischer Färbung nur die Gedankengänge, mit denen er auf dem Düsseldorfer Tage bereits brillierte. Wir kennen die Melodie, die uns von bürgerlicher Seite täglich ein Dugend mal in die Ohren flingt. Wenn wir uns im Folgenden nochmals damit beschäftigen, so nur, um ein zweites Mal den Nachweis zu führen, daß der in unserem ersten Artikel erhobene Vorwurf theoretischer Ver wirrung von theoretischen Wirrköpfen", wie uns Genosse v. Elm fagen läßt, ist dort nicht gesprochen auf den Genossen b. Elm zutrifft. In der kapitalistischen Gesellschaft kann man nur tapitalistisch produzieren. Unsere Parteibetriebe ruhen auf dieser GrundTage und die Genossenschaften nicht minder. Darum gibt es in diesen Betrieben auch einen Kapitalnuzen, einen" Profit". In den Parteibetrieben dient er der Einführung vorbildlicher Arbeitsberhältnisse über die tariflichen Bestimmungen hinaus und tommt im übrigen der Gesamtpartei und ihrer Propaganda zugute; in den Konsumbereinen wird er nach Bestreitung der Handlungsunkosten an die Mitglieder verteilt. Und da Genosse v. Elm ein so fürtrefflicher Geschichtsmaterialist" ist, sollte er uns den Profit der Konsumvereine nicht an anderer Stelle seines Artikels wegdisputieren wollen. Die fogenannte Dividende sei nichts weiter als eine Rückvergütung, meint er. weit es sich hier nur um einen anderen Namen handelte, hätte die Sache keine Bedeutung. D6 3, 12, 300 oder 3000 sich in den Gewinn teilen, ob ich ihn Profit oder Rückvergütung nenne, ändert am Wir wiederholen: der Vorwärts" hatte bis dahin nur erst die Wesen der Sache nichts. Aber wenn Genosse v. Elm behauptet, die Resolution der Lagerhalter veröffentlicht. Das genügt S. K. schon Dividende sei lediglich eine Rückvergütung der beim Stauf gezahlten zu dieser blindwütigen Anrempelung! Was will S. K. eigentlich? Mehrkosten über die Selbstkosten und es sei bei den Konsumbereinen Sollte der„ Borwärts" die Resolution, weil sie einen Angriff gegen von einem Profit gar keine Rede", so ist das positiv unrichtig..." b. Im enthielt, unterdrücken? Oder will er gesagt haben, daß Es wird nunmehr die Stelle zitiert, wo v. Elm den Gegensatz v. Elms Düsseldorfer Ausführungen eine öffentliche Erörterung nicht macht zwischen den Arbeitern, welche die waren verteilen und vertragen?- denen, die sie anfertigen, und dann fährt der Artikel fort:
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Ein tragischer Unglücksfall,
laffen worden. Außerdem befand sich in seinen Händen ein Attest eines Kreisarztes, nach welchem sein Leiden unheilbar war. Der Angeklagte bekam es fertig, dem B., als er sich an ihn wendete, böllige Heilung zu versprechen, obwohl dieser schon zahlreiche Aerzte konsultiert hatte, die sämtlich die Unheilbarkeit der Krankheit erinsbesondere aber die Anwendung eines von ihm erfundenen aus kannt hatten. Westphal verordnete Massage und kalte Abreibungen, verschiedenen Kräutern bestehenden Tees, der angeblich ein Allheilmittel sein sollte. In Wirklichkeit hatte der Tee nur eine blutreinigende und lagierende Wirkung, die auf das Leiden des 2. keinerlei Einfluß hatte. Nachdem 2. 4 Monate lang diesen Tee, der ziemlich teuer war, geschluckt hatte, verspürte er keinerlei Besserung. Es hatte sogar den Anschein, als ob sein Leiden schlimmer geworden war. Er mußte sich deshalb sofort wieder in ärztliche Behandlung zurückbegeben Gegen den Naturdoktor wurde Anklage wegen Be truges erhoben. Das Schöffengericht Oranienburg hatte den AnDie Monatsversammlung des Verbandes der Lager geflagten zu einer Gefängnisstrafe von 2 Wochen zusäßlich zu einer halter hat, wie der Vorwärts" berichtet, gegen den Genossen- furz vorher gegen ihn wegen unlauteren Wettbewerbs erkannten schaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine und ins zweimonatigen Gefängnisstrafe erkannt. Hiergegen legte W. Bebesondere gegen den Vertreter der Konsumbereine im Tarifausschuß, rufung ein. Das Berufungsgericht hielt es durch die erneute Beden Genossen v. Elm, scharfe Angriffe gerichtet und ihnen in weisaufnahme für festgestellt, daß der Angeklagte wahrheitswidrige der angenommenen Resolution unsoziale Anschauungen Angaben gemacht hatte, indem er behauptete, unheilbare Leiden nachgesagt. Wir finden darin die alte Einseitigkeit, mit der ein durch seine Methode heilen zu können. Die Berufung wurde des= Teil der Angestellten seit längerer Zeit, ohne die Entwickelungs- halb unter Bestätigung des ersten Urteils auf Kosten des Angefähigkeit der Vereine und die Interessen der in ihnen organisierten klagten verworfen. Proletarier zu berücksichtigen, ihre Forderungen vertreten. Gewiß sind diese Forderungen an sich im ganzen nicht zu beanstanden, und unser aller Streben geht noch viel weiter. Aber die Genossenschafts - der durch verschiedene Nebenumstände besonders ergreifend wirkt, verwaltungen, die ja nicht mit eigenem Gelde, fondern mit ane lag einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu Grunde, die gestern bertrauten Arbeitergroschen arbeiten, find verpflichtet, feine Be- vor der 1. Straffammer des Langerichts II zur Verhandlung kam. willigungen zu machen, die weit hinausgehen über das nicht Auf der Anklagebant mußte die 15jährige Schülerin Berta Roth allein, was von fapitalistischen Betrieben erfüllt, sondern auch das, Blaz nehmen. Vor einigen Monaten verstarb die in Duisburg was von deren Arbeitern gefordert wird. Dem Genossen v. Elm wohnhaft gewesene Mutter der jugendlichen Angeklagten. Das junge zumal, der mit einer Selbstlosigkeit und Entschiedenheit, die Mädchen, das nunmehr allein auf der Welt stand, fand in der fast einzigartig sind, seit Jahrzehnten seine wertvolle Arbeits- Familie ihrer Schwester Zuflucht, die mit einem in Köpenick wohnfraft im Dienste der politischen und der gewerkschaftlichen wie haften Kaufmann Hopf verheiratet ist. Wenige Tage darauf verder genossenschaftlichen Arbeiterbewegung verbraucht hat, den starb auch die Mutter des H. Am Morgen des 14. Mai d. J. erhielt Vorwurf antifozialer Gesinnung zu machen, ist einfach Herr H. ferner noch ein Telegramm, in welchem ihm mitgeteilt unwürdig. Dant erwartet ja niemand von uns, aber wurde, daß sein einziger Bruder verstorben war. Zu diesen dreiden lautersten Kämpfern solche Vorwürfe zu machen, weil fachen Todesfällen gesellte sich nur einige Stunden darauf noch ein sie nicht unverantwortlich genug blindlings mit allen For- weiterer entsetzlicher Unglücksfall. Während Herr H. sich mit seiner derungen durch dick und dünn gehen die Vorwärts"-Redaktion Gattin im Wohnzimmer aufhielt, beschäftigte sich die Angeklagte kann sich diesen Lurus ja gestatten, fie trägt teine Verantwortung in der Küche mit dem 2½jährigen einzigen Kinde ihres Schwagers. oder empfindet sie wenigstens nicht das ist nicht nur unedel, Sie hatte das Kind auf das breite Fensterspind gehoben, damit cs sondern auch töricht und gegen die eigenen dauernden Interessen auf den Hof hinaussehen konnte. Auf dem Küchenheerd kochte der Angestellten selbst. S. K." plößlich ein Topf mit Kartoffeln über, sodaß das Gas verlöschte. Die Angeschuldigte drehte sich schnell um, in der Absicht, den Gashahn zu schließen. Nur auf einige Sekunden ließ sie das sind allein auf dem Fensterbrett stehen. Diese kurze Spanne Zeit genügte, um durch einen an dem Küchenfenster angebrachten Drahtgazerahmen ein überaus trauriges Ereignis herbeizuführen. Das Kind stürzte hindurch und stürzte zwei Treppen hinunter auf den Hof, wo es mit zerschmetterten Gliedern liegen blieb. Gegen das junge Mädchen wurde eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Vor Gericht machte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Rösler, geltend, daß der höchst bedauerliche Unglücksfall auf eine Verkettung unglückseliger Umstände zurückzuführen sei, mit denen die Angetlagte bei ihrer Jugendlichkeit feinesfalls rechnen konnte. Das Angeklagten nicht vor und erkannte auf tostenlose Freisprechung. Gericht nahm ebenfalls an, es liege ein strafbares Verschulden der
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Gerichts- Zeitung.
geht ihr monarchisches Empfinden in die Brüche.
Ein interessanter Prozeß wurde dieser Tage vor dem Schöffen
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Eine Rabenmutter.
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" Der Genosse b. Elm hat einmal etwas läuten hören, aber er weiß offenbar nicht mehr, wo die Glocken hängen. Sein Irrtum wäre unmöglich, wenn er über das Wesen des Kaufmannstapitals in der heutigen Gesellschaft überhaupt Klarheit befäße. Der fommerzielle Arbeiter produziert nicht direkt Mehrivert. Aber Wenn Angehörige der besseren Gesellschaft" verurteilt werden, der Preis seiner Arbeitskraft ist durch den Wert seiner Arbeitskraft, also deren Produktionskosten, bestimmt, während die Ausübung dieser Arbeitskraft wie bei jedem anderen Lohnarbeiter keineswegs durch den Wert seiner Arbeitskraft begrenzt ist. Sein 2ohn gericht in Augsburg verhandelt, in dem ein„ reines Hemde" und Fuldastraße wohnhaft, wurde gestern wegen fortgesetzter grausamer Die Postbotenfrau Berta Bort, geb. Klapper, au Rirdort, steht daher in feinem notwendigen Verhältnis au monarchisches Empfinden" eine seltsame Rolle spielten. Die Mihhandlung ihres noch nicht dreijährigen vorehelichen Mädchens der Masse des Profits, die er dem Kapitalisten Tochter eines ehrsamen Bürgers der Stadt Wertingen kam vom Schöffengericht zu 4 Wochen Gefängnis verurteilt. Der realisieren hilft. Was er dem Kapitalisten kostet und was eines Tages wegen eines Bivilstreites auf die Kanzlei eines Staatsanwalt hatte 6 Monate Gefängnis beantragt. er ihm einbringt, find verschiedene Größen. Er bringt ihm ein, dortigen Rechtsanwalts. Dem Rechtsanwalt gefiel das Gesicht nicht indem er direkt Mehrwert schafft, aber indem er die Kosten der Realisierung des Mehrwertes vermindern hilft, soweit er zum Teil seiner Klientin besser als deren Rechtsstreit. Was dann in dem Wahrnehmung berechtigter Interessen. unbezahlte Arbeit verrichtet." So Marr im„ Kapital". Also auch des Rechtsanwalts. Festgestellt wurde vor Gericht nur, daß die praktische Arzt Dr. med. Daniel Orthmann wegen angeblicher Be Bureau des Rechtsanwalts vor sich ging, bleibt Berufsgeheimnis" Vom Landgericht Elberfeld ist am 19. Dezember v. J. der hier Ausbeutung, unbezahlte Arbeit.. Mag v. Elm die Konsumvereine noch so sehr„ Krämer" nennen, Mutter des Mädchens diesem nach der ersten Sprechstunde Vor- leidigung des Kreisarztes Dr. W. zu einer Geldstrafe verurteilt das Bewegungsgesetz des Kaufmannskapitals wirkt auf sie zurückwürfe machte darüber, daß es zum Besuche des Herrn Rechts- anlassung des Dr. W. von der Aerztekammer mit einem Verweis worden. Er ist Vertreer der Naturheilmethode und wurde auf Verund hat auf das Behaben einzelner Leute ganz bedenklich abgefärbt, anwalts kein reines Hemde angezogen habe. Bei den weiteren bestraft. Diese Strafe wurde von der oberen Instanz aufgehoben. wie die Düsseldorfer Tagung jedem beweist, der Augen hat zu sehen. Besuchen des Mädchens auf dem Bureau des Rechtsbeistandes sorgte Sie war über ihn verhängt worden, weil er die Patienten der Frau Daß diese Allüren nicht die Oberhand gewinnen, dafür werden die Mutter stets für reine Wäsche wegen des Anstandes, den ein Garschagen beraten hatte, die später für ihre Privattrantenanstalt schon unsere Arbeiter sorgen. Vielleicht erkennt aber auch v. Elm gut bürgerlich erzogenes Mädchen stets beobachten müsse. Weiter die Stonzession erhielt. Gine ähnliche Verbindung knüpfte der Anjekt, daß es unrichtig und theoretische Verwirrung ist, zu wurde vor Gericht festgestellt, daß der Rechtsanwalt dem Mädchen geklagte mit dem Naturheilkundigen Gustav Radtke an, welcher in behaupten, es würden in den Dividenden lediglich Rückvergütungen der von den Mitgliedern gezahlten Ueberschüsse über die auch Gegenbesuche machte, aber erst nach Eintritt der Dunkelheit Elberfeld eine elektrophysische Heilanstalt betrieb. Um 27. März Selbstkosten bezahlt. In den Rückvergütungen wird mit und noch dazu in Gemeinschaft mit einem Freunde, einem 1906 erstattete Dr. W. deswegen gleichfalls Anzeige gegen berteilt die unbezahlte Mehrarbeit der An- Kameralpraktikanten, für den Gesellschaft in der Person einer hatte nun aber kurz darauf seine Beziehungen zu Radtke gelöst und Dr. Orthmann, weil sein Verhalten standesunwürdig sei. Dr. O. Welches Anrecht besigen darauf die übrigen Mit anderen Bürgerstochter beschafft worden war. Die Sache ward die Tätigkeit bei Frau Garschagen wieder aufgenommen, als diese glieder des Konsumvereins? Das Recht des Arbeitgebers auf un- ruchbar und die Hausfrau, d. h. jene ehrbare Bürgersfrau, die auf die Konzession mit der Weisung erhalten hatte. einen approbierten bezahlte Mehrarbeit, d. h. gar keins. Es ist demnach lächerlich, reine Wäsche schaut, wurde wegen Kuppelei in Anklagezustand ver- Arzt anzustellen. Am 18. Juni erstattete dann Dr. W. eine dritte wenn v. Elm von einer Brivilegierung der Angestellten und einer fezt. Jene beiden Herren sagten in der Voruntersuchung aber als Anzeige an die Aerztekammer, weil er für Frau G. tätig sei, was Monopolisierung der Ueberschüsse durch sie redet. Daß für die Konsumvereine die Situation teine leichte, daß sie trotzdem manches Beugen aus, daß die Hausfrau von den nächtlichen Besuchen keine gegen die Standesehre verstoße. In der Rheinischen Aerztekorre für die Angestellten getan haben wir sind die letzten, Kenntnis gehabt habe, denn sie hätten als„ Angehörige der besten spondenz erschienen inzwischen eine Reihe von Artikeln, welche die es zu bestreiten. Daß die Notwendigkeit, die Konkurrenz Gesellschaft Wertingens" peinlichste Vorsicht walten lassen, um nicht Tätigkeit des Dr. D. bei Frau G. einer scharfen Kritik unterzogen um aufzunehmen, Wünschenswertem hinderlich sein mag, leugnen wir gesehen zu werden. Darauf wurde das Verfahren gegen die Ansicht, daß diese Veröffentlichungen direkt oder indirekt auf Dr. und Dr. D. als Kurpfuscher bezeichneten. Dr. Orthmann war der nicht. Zumal so lange die kapitalistische Produktionsweise dauert, Bürgersfrau eingestellt. Der Staatsanwalt leitete ein neues W, den Streisarzt zurüdzuführen seien. Dr Orthmann richtete ist jene unbezahlte Mehrarbeit nie ganz aus der Welt zu schaffen. Verfahren ein, aber in umgekehrter Weise, in der Richtung gegen nun eine Eingabe an die Regierung zu Düsseldorf , in welcher er Aber wir verlangen, daß das mit zur Berteilung gelangende Maß die beiden Angehörigen der besten Gesellschaft" und gegen die sich über den Streisarzt beschwerte. Er legte den Sachverhalt flar derselben ein möglichst geringes sei, daß nicht ein Grund andere Freundin. Die Anklage war so aufgebaut: Die beiden und schrieb dann:" Trozdem wird denunziert. Wenn den Untergehalt bon 1320 Mart als utopisterei und 8 Herren und die andere Freundin haben im vorigen Verfahren als zeichneten auch die wiederholten zum Teil direkt den Tatsachen funftsstaatstraum bezeichnet werde, daß man nicht das Maß der unbezahlten Arbeit steigere, indem man die gleiche Beugen befundet, daß die Hausfrau von den nächtlichen Besuchen widersprechenden Denunziationen des Kollegen W. beim ärztlichen in ihrem Hause nichts gewußt habe – die dreie sind also zur nächt- Ehrengerichte sehr kalt lassen, so wäre es doch sehr angebracht, wenn Leistung bei Mann und Frau mit verschiedener Elle mißt. ... Der Gewerkschaftler v. Elm wird wohl ohne weiteres ein- lichen Zeit wiberrechtlich in dieses Haus eingedrungen, haben also eine Beschränkung erführen, was zu veranlassen der Unterzeichnete die ewigen unfruchtbaren Anzeigen des Dr. W. gegen diese Anstalt von seinem Gesichtspunkt nach§ 123 des Strafgesetzbuches Hausfriedensbruch begangen. Das hiermit gebeten haben möchte." Der Regierungspräsident erblickte aus zur Ablehnung der gewerkschaftlichen Be- Verfahren gegen die drei wurde eröffnet. In der Verhandlung hierin eine Beleidigung des Dr. W. und stellte Strafantrag. In wegung in diesen legteren( den warenverteilenden) Bewaren die beiden Angehörigen der besten Gesellschaft" aber auf der Hauptverhandlung erklärte der Angeklagte, er verstehe unter rufen überhaupt tommen könnte. Industrielle und einmal anderer Ansicht geworden. Denn im Gegensatz zu früher denunzieren: anzeigen aus Gehässigkeit. Das Gericht trat dieser Handlungsarbeiter unterscheiden sich wohl in bezug auf die Mehr- fagten sie nun als Beugen, die Alte müsse doch etwas gewußt Auslegung bei und verurteilte den Angeklagten wegen Verwendung tvertproduktion. Trotzdem unterliegen fie der gleichen Ausbeutung haben, aus verschiedenen Umständen gehe dies deutlich hervor; des Wortes denunzieren, indem es annahm, daß der Angeklagte auf Grund des Marktgesetzes von Angebot und Nachfrage, das eine Mal bei der Produktion von Mehrwert in der Fabrikation der folgedessen könne von einem Hausfriedensbruch teine Rede sein. war berechtigte Interessen wahrgenommen, aber durch die gewählte Form die Absicht der Beleidigung zu erkennen gegeben habe. Waren, das andere Wal bei der Realisierung von Mehrwert Der Staatsanwalt beantragte gegen die Herren 10 und 8 Tage Die Revision des Angeklagten wurde vom Reichsanwalt für bein der Rückverivandlung der Ware in Geld. Bom Standpunkte Gefängnis, für die Freundin einen Verweis. Der eine der" An- gründet erklärt. Wenn der Angeklagte, so führte er aus, den Dr. der Arbeiter besteht zwischen beiden kein Unterschied und der Angriff gehörigen der besten Gesellschaft" machte darob die fürchterliche. für einen Denunzianten, d. h. für einen Mann hielt, der aus
gestellten.
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