Mr. 168. 24. Jahrgang.
Aus Induftrie und Handel.
Kohlensyndikat.
Das Rheinisch- westfälische Kohlensyndikat hielt vorgestern seine regelmäßige Bechenbefizer- Versammlung ab. Nach dem vorgelegten Bericht betrug die Förderung im ersten Halbjahr 1907 rund 38 646 650 Tonnen, arbeitstäglich 263 800 Tonnen, d. i. gegen die Vorjahrszeit arbeitstäglich 7305 Tommen 2,85 Broz. mehr. Der rechnungsmäßige Absatz stellte sich im ersten Halbjahr 1907 auf 32 802 324 Tonnen( gegen 32371 367 Tonnen im 1. Halbjahr 1906), also auf 430 957 Tonnen mehr.
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§ 153 der Gewerbeordnung.
Sonntag, 21. Juli 1907.
R. 100. Ja.
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Frida 4. Klagen Sie beim Kaufmannsgericht auf Bahlung des vollen Der Arbeiter Friedrich Schröter mußte sich am Freitag vor Gehalts bis zum 1. Oktober. Nimmt das Kaufmannsgericht an, Sie seien dem Rigdorfer Schöffengericht gegen die Anklage verteidigen, am das nicht flar erkennen), so würden Sie später bei dem Gewerbegericht auf feine Handlungsgehülfin, sondern eine Gewerbegehülfin( Shre Anfrage läßt 26. April gelegentlich eines Streifs bei Karl Neh u. Sohn in Brig Bahlung des Gehaltes für Juli und August zu flagen haben. Das von versucht zu haben, den Drahtweber( gelernten Schlächter) Karl Ihnen Angeführte ist kein Grund zur sofortigen Entlassung. C. B. 25. Krüger durch Anspeien und durch die Worte:" Du bist ja der aller- Der Bahnarzt dürfte in vollem Umfang regreßpflichtig zu machen sein. Für gemeinste Streitbrecher, den es gibt" zum Anschluß an den Streik den Fall eines Prozesses würde die Entscheidung wesentlich von dem Gut zu bewegen. Dadurch soll er dem im§ 153 G.-G. aufgerichteten achten des Arztes, der das Kind behandeln mußte, abhängen. Schmerzensgeld steht Ihnen nicht zu. Galgen verfallen sein. Der Berteidiger Rechtsanwalt Dr. Ruhm Sie fein Testament machen, so würden neben Ihrer Frau Ihre Geschwister Morgenweg M. J. Benn schildert den Vorgang wie folgt: Am 26. April d. J. traf der Ange- und Eltern erben. Sie tun gut, ein wechselseitiges Testament zu machen, flagte auf dem Wege von Tegel , wo er eben eine vierwöchige Ge- in dem Sie Ihre Frau und Ihre Frau Sie als Erben einsekt und in dem fängnisstrafe wegen Körperverlegung verbüßt hatte und der bis Sie die Eltern auf das Pflichtteil jeten. Benußen Sie zur Anfertigung des zum Antritt der eben verbüßten Strafe bei Reh u. Sohn be- eigenhändigen Testaments das Beispiel Nr. 56 auf S. 238 des dem„ ArbeiterDer Weinbau Spaniens hat seit mehreren Jahren mit großen schäftigt war, den ihm bekannten Schlächtergesellen Karl Krüger, recht beigefügten Führers. Das Buch liegt in den öffentlichen Lesehallen aus. O. 2. 28. 1. Ja. 2. Wenden Sie fich an den Gemeindevorsteher. Schwierigkeiten zu kämpfen, die durch das Auftreten der Reblaus, der trotz des Streits bei Reh u. Sohn als Arbeitswilliger einge= die spanische Steuergesetzgebung und durch den steten Rückgang der treten war. Schröter wurde von Krüger also angeredet: Mensch, A. S. 22. 1. Ja. Die Pflicht zum Unterhalt folgt nicht aus der MißAusfuhr, besonders nach Frankreich , veranlaßt sind. Im Jahre 1906 es wäre besser, Du fingst trotz des Streiks wieder bei Neh u. Sohn handlung, sondern aus der Arbeitsunfähigkeit. 2. Die Strafverfolgung, nicht aber die Unterhaltungspflicht ist verjährt. 3. Nein. ist für den Export noch als erschwerender Umstand das Sinten an, läßt aber lieber Deine Familie hungern". Darauf erwiderte.. 100. Sie würden mit Aussicht auf Erfolg beim Gewerbegericht 4. Ja. Der Rückgang der Ausfuhr der Angeklagte, Krüger hätte als Schlächtergeselle wohl auch den nicht erzahlten Lohn einklagen können. des Goldagios hinzugekommen. Mr. S. 900. 1. Nein. trifft in erster Linie die gewöhnlichen Weine, deren Anbau in auf jeder anderen Stelle Arbeit bekommen, Streifbrecher mache er 2. Einwilligung des Stommandos ist nicht erforderlich. 4. Nur dann, wenn Spanien erst in größerem Maße betrieben wurde, seitdem die keinesfalls. Schröter mag auch vor Krüger ausgespieen haben, die Berunglüdung eine Folge des Dienstes ift. 4. Bur Heirat gebrauchen Sie die Geburtsurkunden, Ihre Militärpapiere und die polizeilich befranzösischen Weinanpflanzungen von der Reblaus verheert worden angespieen hat er ihn nicht. Baters der minderjährigen Braut. waren und Frankreich sich auf den Bezug spanischer Weine anStrüger selbst hatte gar keinen Strafantrag gestellt. Er be- glaubigte Einwilligung des gewiesen fah. Damals waren große Bodenstrecken anderweitiger Be- fundete, den Vorfall habe er am nächsten Tage dem Werkmeister nugung( besonders der Olivenkultur) entzogen oder neu urbar ge- bon R. u. S. erzählt. Dieser machte Anzeige. Schröter habe ihn macht worden. Da die in Spanien selbst erzeugten Weinmengen den nicht angespieen. einheimischen Bedarf weit übersteigen, wird ein weiterer Rückgang tretenen großen Terrorismus(!)" eine Gefängnisstrafe von zwei Der Amtsanwalt beantragte in Anbetracht des hier zutage ge der Ausfuhr bald eine Einschränkung des Weinbaues zur Folge haben. Nur ein Teil der Weinberge wird zu anderen Kulturen ver- ochen. Der Verteidiger plädierte für Freisprechung. Von einem wandt werden können. In manchen Bezirken aber, so vor allem in Versuch, zum Anschluß an den erst während der Strafverbüßung den bergigen und zerklüfteten Gegenden der Provinzen Barcelona ausgebrochenen Streit den Krüger zu bewegen, könne keine Rede fein. Ein Strafantrag Krügers, der sich bemüht habe, das Verund Taragona, ist nur Weinbau möglich. fahren gegen den Angeklagten rüdgängig zu machen, liege nicht vor. Das Gericht erhob den Antrag der Verteidigung zum Urteil. Eine Mahnung für Hausbesitzer.
Die größten Anbauflächen haben die Provinzen Barcelona , Ciudad Real , Valencia und Alicante mit 185 000 bis 100 000 Hektar, ihnen folgen Taragona, Valladolid , Madrid , Albecete, Huesca und Castellon .
Traubenernten und Weinerzeugung stellten sich in den letzten Jahren wie folgt:
1903 1904 1905
·
Trauben
Millionen Doppelzentner
26,4
38,3 31,3
Millionen Hektoliter
Wein
14,1
21,4
17,2
Die Ernte des Jahres 1906 war infolge großer Trockenheit quantitativ sehr gering, an Zucker- und Alkoholgehalt dagegen gut, Nur in Alicante war auch die Qualität schlecht infolge spät eingetretener starker Regengüsse. In der Proving Zaragoza hat in einigen Weinbaubezirken die Reblaus starke Verheerungen angerichtet, während in anderen die Ernte quantitativ wie qualitativ gut war. Genauere Angaben liegen noch nicht vor.
Gerichts- Zeitung.
Freisprechung eines Streifpostene.
Bei der Art der kammergerichtlich approbierten Rechtsprechung, die, wie wir wiederholt ausgeführt haben, die Majestät des Schutzmanns höher als Reichsrecht und richterliches Prüfungsrecht stellt, wenn es sich darum handelt, ob eine an einen Streitposten erlassene Aufforderung das gesetzlich gewährleistete Recht auf Streifposten stehen verlegt, muß angenehm überraschen, wenn selbst dieses Gericht die Freisprechung eines Streitpostens für berechtigt erklärt. Solcher Fall ereignete sich am Dienstag.
Ein Sittlichkeitsverbrecher.
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Ein
Ee
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M. W.
. C. 1907. Legen Sie den Sachverhalt dem Vormundschaftsgericht dar, beantragen Sie, Ihnen das Erziehungsrecht zu geben, oder wenigstens Ihnen den Zutritt zur Tochter zu verschaffen. M. H. 99. Der Ehemann und der Bater sind Erben der finderlos gestorbenen Frau. Jeder Boraus alle Gegenstände, die zum ehelichen Haushalt gehört haben und von beiden erbt die Hälfte des Nachlasses, der Ehegatte überdies als M. M. 108. Nein. 2. J. 1. Ja. die Hochzeitsgeschente. Drigalski. Ihr Schwager ist an die Verabredung nicht gebunden, weil ausbrüdlich das Mieten der Wohnung von einer Bedingung abhängig gemacht und lediglich in Aussicht gestellt wurde.- A. S. 20. Sie können auf Fertigstellung und vollen Schadenersaz abzüglich der restierenden 1000 art lagen. Die Bewilligung des Armenrechts ist zulässig. Wenn im Vertrage über die Besichtigungszeit einer Wohnung nichts be stimmt ist, so ist die Wohnung in angemessener Zeit zur Besichtigung zu stellen. Welche Beit angemessen ist, ist im Streitfall vom Richter unter Be die Zeit von 10 bis 1, von 3 bis 6 Wochentags und 11 bis 3 Sonntags, rfidfichtigung aller Umstände zu bestimmen. In Berlin ist in Erkenntnissen aber auch die Beit von 9 bis 6 Wochentags und 9 bis 2 Sonntags für angemessen erachtet. Es genügt natürlich auch, wenn Sie dem Wirt den -O.. 1000. 1. u. 2. Ja. Eintritt auch in ihrer Abwesenheit gestatten. Um Aufnahme in die Schwesternschule zu finden, müssen Sie sich schriftlich oder persönlich an die Direktion des Strantenhauses Moabit Bei der Meldung sind einzureichen: ein mit einem Antrag wenden. Geburtszeugnis, ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein Impfzeugnis, ein von der Bewerberin selbst verfaßter und selbst geschriebener Lebenslauf,
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B. 15.
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ein Führungszeugnis der Ortsbehörde sowie Beuguiffe aus bisherigen Stellungen. Die theoretische und praktische Ausbildung der Schülerinnen dauert ein Jahr; außer freier stoft, Wohnung, Dienstkleidung und dergleichen wird der Schülerin im ersten Halbjahr ein monatliches Taschengeld von 10 M., im zweiten ein solches von 15 M. gewährt. Alter nicht unter 20 Jahre und nicht über 35 Jahre. Ein Unterschied im Bekenntnis wird nicht gemacht.
Wegen fahrlässiger Tötung sind am 21. Dezember v. J. bom Landgerichte Beuthen der Bierberleger B. Goldstein und der Gastwirt und Hausverwalter Scherner zu Gefängnis verurteilt worden. Infolge des Bergwerkbetriebes des Fiskus zeigten sich Schäden in zwei Häusern, in denen deshalb der Brauereibetrieb aufgegeben werden mußte. In dem einen Grundstück hat Sch. eine Gastwirtschaft, in dem anderen hat G. als Bierverleger der Rybniker Schloßbrauerei von dieser seine Wohnung angewiesen erhalten. etwas zu breiter Aushülfs- Bierwagen des G. hatte einen Flügel der Durchfahrt beschädigt und der Torflügel war mit der Zeit herausgefallen. Er wurde daher an die Wand so steil angelehnt, daß man von außen nicht sehen konnte, ob das Tor in Ordnung war oder nicht. Der lose Torflügel stürzte eines Tages um und verlegte den dort spielenden Sohn des Angeklagten G., der davon Kenntnis erhielt. Dennoch wurde der Flügel wieder so hingestellt. Acht Tage später wurde ein 2½jähriges Mädchen, das auf die Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen untere Leiste des Torflügels steigen wollte, von diesem sofort tot Markthallen- Direktion.( Großhandel.) Rindfleisch Ia 72-74 pr. 100 Pfd., geschlagen. Die Angeklagten hätten, so heißt es in dem Urteile, IIa 66-71, IIIa 61-62, Bullenfleisch Ia 67-72, IIa 57-66, Stübe, fett den gefahrdrohenden Zustand des Tores beseitigen müssen, gleich- 54-62, do. mager 42-52, Freffer 56-68, Bullen, dan. 0,00, do. holl. Kalbfleisch, Doppellender 100-120, Masttälber Ia 75-84, IIa biel, wer reparaturpflichtig war. Von beiden Angeklagten wurde 0,00. Revision eingelegt. Ueber diese wurde am Freitag vor dem Reichs- 66-74, Stalber ger. gen. 47-59, do. holl. 0,00, dän. 0,00. Hammel gericht verhandelt. Die Revision des Hausverwalters Sch. hielt fleisch Masilämmer 76-80, Hammel Ia 71-75, IIa 64-70, Schafe 61-64. Schweinefleisch 55-62. Nehbock Ia per Pfund 0,65-0,85. IIa der Reichsanwalt für begründet. Sch. sei zivar Verwalter der beiden 0,00. Notwild, Abschuß 0,56-0,63. Damwild, Abschuß 0,00. Wild. Frischlinge 0,00. Staninchen per Stud 0,25-0,90. Grundstücke, aber für die nicht von ihm, sondern von G. beran- fchweinte 0,30. laßte Aufstellung des Torflügels fei er nicht verantwortlich. Daß Wildenten per Stud 0,80-1,50. Stridenten per Stüd 0,45-0,65. übner, Das Reichs- alte per Stud 1,50-2,60, Ila 1,40, do. junge 0,50-0,90. dem Sch. die Reparatur oblag, sei nicht festgestellt. gericht erkannte jedoch auf Verwerfung der Revision beider Ange- Tauben 0,40-0,57, italienische 0,00. Enten per Stüd 1,00 bis 2,50, do. Hamburger per Stüd 3,00. Ganie per Pfund 0,65-0,72, do. flagten. Ein Rechtsirrtum gegenüber Sch. liege nicht vor. handle sich um einen gefahrdrohenden Zustand und für diesen war per Stud 3,00-4,80, bo. Hamburger per Pfd. 0,70-0,75, per Stud 0,00. do. Dderbrucher per Pfund 0,63-0,68. Boulets 0,50-1,10. Chalonshühner Sch. als Hausverwalter verantwortlich. 0,00. Hechte per 100 Pfund 109-129, matt 0,00, dito mittel und groß 0,00. 8ander 0,00. Schleie, groß 0,00, mittel 0,00, do. Holl. 0,00, bo. 87-101. Male, groß 88-100, bo. flein und mittel 75-86, mittel 85-98, do. unsortiert 70-80, do. groß- mittel 88-98. Blößen, matt 0,00. Roddow 78-81. Starpfen, groß 82. Bleie 0,00, matt 0,00. Bunte Fische 56-86. alland 0,00. Quappen 0,00. Amerikanischer Lachs Ia neuer, per 100 Bfd. Barse 0,00. Starauschen 76-90, do. matt 0,00. Bleifische 0,00. els 44-56. 110-130, bo. IIa neuer 90-100, do. Illa neuer 60. Geelachs 10-20. Blundern, Stieler, Stiege Ia 3-6, mittel per Stifte 1-2, Hamb. Stiege 4-6, halbe Stifte 2-3, pomm. Ia Schod 4-8, IIa 0,50-2,50. Büdlinge, Stieler per all 2-3, Strali. 3,50-4,50. Bornb. 0,00. Aale, groß per Pfd. 1,10 bis 1,40, mittelgroß 0,80-1,10, flein 0,60-0,80. Heringe per Schock 5-9. Schellfische Kiste 3,00-5,00, ½, Stifte 2-2,50. Sardellen, 1902er per Anter 98, 1904er 98, 1905er 98, 1906er 90-95. Schottische Volheringe 1905 0,00, large 40-44, full. 38-40, med. 36-42, deutsche 37-44. Heringe, neue Matjes, per 1, To. 50-120. Sardinen, ruff., Faß 1,50-1,60. Bratheringe Faß 1,20-1,40, do. Büchse( 4 Liter) 1,40-1,70. Reunaugen, Schockfaß 11, do. fleine 5-6, do. Riesen 14. Eier, Land, unfortiert per Schock 3,10-3,40, do. große 4,00. Streble per Schock große 0,00, bo. mittelgroße 12,50, bo. fleine 2,00-3,50, do. un fortiert 4,50-9,50, do. Galizier groß und mittel 0,00, do. uns. 0,00. Butter per 100 Bid. Ia 106--110, Ia 103-106, IIIa 100-102, abfallende 90-95. Saure Gurten, neue Schod 4,00-5,00. feffergurten 4,50. Startoffeln per 100 Bid. Görzer 0,00, weiße runde 2,75-3,50, blaue 3,50-4,00, Rosen- 2,00 bis 2,50, Nieren 3,00-3,50, Berbiter 3,00-4,50. Borree, Schod 0,50-1,00. Meerrettich, Schock 3-12. Spinat per 100 Pfund 20-25. Sellerie, biefige, per Schodbund 2,00-3,00. 8wiebeln per 100 fd. 6,50-8,00, do. fleine 0,00, bo. hiesige( Berl) 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Kohlrabi Schod 1,00. Rettig, Bahr., neue Stud 0,07-0,10. Mohrrüben Schodbund 1,75-2,00. Starotten, hiesige, chodbund 2,50-3,50. irfingfohl per Schod 4,00-6,00. Rotkohl, Schock 10. Weißfohl 6-8. Blumenkohl, Zittauer 100 Stüd 16-17, do. Ham burger 100 Stüd 10-12, do. Erfurter 100 Stüd 20-25. Stohlrüben, Schock 5,00-6,00. Rhabarber 100 Bund 0,00. Petersilienwurzeln, Schod bund 4,50-6,00. Schoten per 100 Pfund 6-12. Pfefferlinge per 100 Pfund erbrochen, aus dem er 12 M. in Pfennigstüden entwendete. Bor- 7-9. Steinpilze per 100 Pfund 20-25. Radieschen ver Schock 0,75-1,00. her hatte er sämtliche Drähte der elektrischen Beleuchtung und der Salat per Schock 1,00-2,00. Gurken, Zerbster , Schod 2,00-3,00. Bohnen, Slingelanlagen durchschnitten, da er glaubte, diese ständen mit einer grüne, 100 Bfd. 10-15. Stachelbeeren, per 100 Bjund 7-15. Erdbeeren, biefige 100 Pfd. 20-35, do. Walderdbeeren 60-100, do. Hamburger 30 elektrischen Alarmvorrichtung in Verbindung. Auf der Polizei- bis 40, do. Holländer 25-30. Himbeeren 100 fund 28-32. Blaus wache zeigte es sich, daß der jugendliche Einbrecher mit 2 Pistolen beeren, 100 fd. 6-11. Johannisbeeren, 100 d. 8-10. Kirschen, bewaffnet war. Vor Gericht legte der Angeklagte, der vorher das per 100 Pfund Schlesische 6-20, Werderfche 10-15, bo. Glas 12-18, Märchen von dem„ Unbekannten", von dem er die Zigaretten ge- bo. Thüringer 3-15, Raften 25-30, fauere 14-20. Birnen, ttal., 100 Pfund, kauft haben wollte, aufgetischt hatte, auf Zureden des Vorsitzenden 13-22. Pfirsiche, per 100 Pfund 45-60. Apritojen, ital, per 100 Bfund und seiner eigenen Mutter ein offenes Geständnis ab. Der Staats- 0,00, frang. 30-40, ungar. 18-23. Alepfel, ital., per 100 Pfund 14-20. Bitronen, Messina , 300 Stüd anwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten. Das Pflaumen, ital, per 100 Pfund 13-30. Gericht erkannte mit Rücksicht auf das abgelegte Geständnis und 9,00-13,00, bo. 360 Stid 8,00-11,00, bo. 200 Stud 6,00-12,00. Bananen, gelb, 100 Pfd. 22-25. mit Rücksicht auf die Verführung des jugendlichen Angeklagten durch die Schundin bürgerlichen Kreisen weit verbreitete literatur auf die gesetzliche Mindeststrafe von 3 Monaten Ge
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Wirkungen der Schundliteratur.
Als der Arbeiter Wandelt im Oktober vorigen Jahres nahe dem Betriebe von Siemens u. Halste zu Berlin Streifposten stand, untersagte ihm ein Schußmann jedwede Belästigung vorübergehender Personen". Bald darauf bemerkte der Schußmann, daß W. zwei Personen ansprach und daß diese dann einen anderen Weg einschlugen. Sie erzählten auf Befragen dem Schußmann, daß W. Der Bierfahrer Oswald UIImann, zuletzt in Rigdorf gesagt hätte, fie sollten man umkehren, fie dürften doch wohl nicht wohnhaft, wurde gestern von der Straffammer zu 1 Jahr 6 Monaten durchkommen. W. wurde auf Grund der Bestimmung der Zuchthaus verurteilt. Er hatte sich in der schlimmsten Weise gegen Straßen- Polizeiberordnung angeklagt, wonach Folge zu leisten den über seinem achtjährigen Kinde und seinem zwölfjährigen Stief Anordnungen eines Polizeibeamten ist, welche zur Erhaltung der finde( seit deren siebenten Jahr) vergangen und seine Frau durch Sicherheit, Leichtigkeit und Ordnung des Verkehrs auf der öffent- Bedrohungen zum Schweigen veranlaßt. Die Verhandlung fand lichen Straße ergehen. Das Landgericht als Berufungsinstanz unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Ist der Verurteilte sprach jedoch den Angeklagten frei, weil in jenen Worten eine Be- zurechnungsfähig das muß das Gericht angenommen haben, lästigung nicht gefunden werden könne. Dazu würden beleidigende da es sonst zu einem Freispruch gekommen wäre so ist die gegen Worte, Tätlichkeiten oder Drohungen gehören. Die hiergegen von den Unhold erkannte Strafe als milde zu bezeichnen. der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision verwarf das Kammergericht mit folgender Begründung: Tie Vorentscheidung sei allerdings nicht frei von Rechtsirrtum, wenn sie meine, daß zu einer Ein mit Pistolen bewaffneter jugendlicher Einbrecher, dessen Belästigung eine Drohung gehöre. Eine Belästigung sei natür- Taten auf die Lektüre von Verbrecherromanen, Detektivgeschichten lich auch ohne Drohung möglich. Aber ein anderer Grund recht- und dergleichen zurückzuführen sind, mußte sich in der Person des fertige die Freisprechung. Die Anordnung des Schußmanns, An- 20jährigen Kartonarbeiters Anton Denner vor der 4. Straffammer geklagter solle jede Belästigung des Publikums unterlassen, sei des Landgerichts I verantworten. In der Nacht zum 4. Juni nämlich nicht bestimmt genug, um einen Ungehorsam dagegen als dieses Jahres gegen 4 Uhr beobachtete der Schuhmann Klinke den strafbar erscheinen zu lassen. Von einer polizeilichen Aufforderung Angeschuldigten, wie er in Begleitung eines anderen Mannes, der oder Anordnung sei zu verlangen, daß sie eine Aufforderung zu ein großes Patet trug, die Greifswalderstraße entlang ging. Als konkretem Tun und Lassen enthalte, daß sie so eng umschrieben die Beiden den Schußmann gewahr wurden, schlüpften sie in ein werde, daß der Betreffende wiffe, was von ihm verlangt worden Haus hinein. Der Beamte ging ihnen nach und faßte den Angesei. Die Worte:„ nicht zu belästigen", seien aber viel zu unbe- flagten gerade in dem Augenblic, als er durch eine Bodenlute ver- 070-1,00 stimmt. Zum Beispiel ärgere sich dieser oder jener, wenn ihn schwinden wollte. In dem Paket befanden sich 29 000 Zigaretten, jemand auf der Straße um Feuer bitte. Ein anderer sei ganz die, wie sich später herausstellte, in derselben Nacht aus den Gezufrieden damit und lasse sich mit dem Bittsteller noch in ein Geschäftsräumen der Firma Herbst an der Spandauerbrüde mittels spräch ein. Mit der hier vorliegenden polizeilichen Aufforderung Ginbruchs gestohlen worden waren. Der Angeklagte hatte die Einwäre es genau so, wie etwa mit der, daß alle Menschen redlich gangstür mit einem Dietrich eröffnet und sodann noch ein Bult fein sollten, oder mit der:" Benehmen Sie sich anständig." Das würde auch eine so allgemeine Aufforderung sein, daß ihre Nichtbeachtung nicht ſtrafbar wäre. Somit sei die Revision zu verwerfen.
Entziehung aus der Fürsorgeerziehung.
Wegen vollendeter und versuchter Entziehung aus der Fürorgeerziehung war Frau St. zu drei Wochen und ihr Sohn H. St. zu 4 Wochen Gefängnis von der Straffammer Landsberg a. 23. berurteilt. Es handelte sich um Auguste St., die Tochter und Schwester der Angeklagten. Bei dem Versuch ging die Absicht lediglich dahin, es dem Mädchen zu ermöglichen, an der Hochzeit einer Schwester teilzunehmen. Sie befand sich damals beim Bastor Bomberg in Stellung. Im Einverständnis mit dem Leiter der Rettungsanstalt, der das Mädchen überwiesen war, hatte der Pastor den Urlaub zur Teilnahme an der Hochzeit verweigert. Darauf fängnis. erfolgte der Versuch, die Teilnahme dem Mädchen durch List und Gewalt doch zu ermöglichen. Der Versuch mißlang. Das Rammergericht verwarf am Dienstag die gegen das Urteil eingelegte Revision. Zur Begründung des Urteils führte es aus: Die Revision fönne fich nicht auf die Judikatur berufen. Wenn die Judifatur bei einem vorübergehenden Mitnehmen des Zöglings zu einem Spaziergange oder einem Wirtshausbesuch nicht ein Delift der Entziehung aus der Fürsorgeentziehung annehme, so deshalb, weil solche Vorkommnisse das Erziehungsrecht nicht verletzten und nicht verlegen wollten. Hier sei das ganz anders. Entgegen dem Willen des fürsorgeberechtigten Pastors habe man mit List und Gewalt versucht, das Mädchen zu entführen, um es zu einer, in einem ganz anderen Orte stattfindenden Hochzeit mit zunehmen. Damit wäre die Fürsorgeerziehung durchbrochen worden, sei doch das Mädchen gerade deshalb den Ihrigen entzogen worden, weil die Einwirkung der Familie auf sie nicht die nötige Gewähr bot, daß sie sich moralisch halte. Somit habe es sich um eine Entziehung beziehungsweise den Versuch einer solchen selbst dann gehandelt, wenn man annehmen wollte, daß die Absicht bestand, sie am Tage nach der Hochzeit zurückzubringen.
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Briefkaften der Redaktion.
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Witterungsübersicht vom 20. Juli 1907, morgens 8 Ihr.
Stationen
763 N
764 28
Better
Stationen
Belter
Temp. n. 6.
4 wolfig
3 halb bd. 3 bedeckt
13 Haparanda 762 NND 13 Betersburg 748 DND 13 Scilly 765D
2 heiter 14
4 Regen
15
2 heiter
17
769 NO 766 ND
1 wollig
13
2 wolfen 14
4 heiter 14 Aberdeen 3 polfen! 14 Baris 763 N 1 heiter 15 Wetter Prognose für Sonntag, den 21. Juli 1907. Etwas wärmer, vielfach heiter bei mäßigen nordwestlichen Winden;
Die juristische Sprechstunde findet Friedrichstr. 16, Aufgang 4, eine Treppe( Handelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 104) wochentäglich von 7 bis 9 1hr abends statt. Geöffnet 7 1hr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Stolnembe. 759 NW Buchstabe und eine Zahl als werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort Hamburg Berlin 7628 wird nicht erteilt. Gilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. G. 13. Sie müssen das Urteil dem Gegner zustellen lassen. Wenn Franfj.a.M. 765 N inuerhalb eines Monats ein weiteres Rechtsmittel nicht eingelegt wird, so München tes rechtskräftig. Dann müssen Sie zur Leistung des Eides laden und ten im Termin den Eid leisten. P. R. 100. Benden Sie sich an Genossen Simanowski, Engel- Ufer 15. A. E. 61. Die Gesundheitsgefährdung einer Wohnung können Sie durch jeden Arzt bescheinigen lassen. Sie flagen feine erheblichen Niederschläge. dann beim Amtgericht unter Ueberreichung des Attestes auf Aufhebung des Mietsvertrages und auf vollen Schadenersatz und beantragen gleichzeitig durch einstweilige Verfügung, Ihnen zu gestatten, sofort die Wohnung mit allen Sachen zu verlassent. Die Höhe des Schadens müssen Sie angeben, soweit derselbe bereits festgestellt werden fann..A. K. W. 100. Wenn Ihre Mutter fein Vermögen hatte, fo besteht zwar ein Erbrecht, quch ein Pflichtteilsrecht, aber dasselbe läßt sich nicht realisieren. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte der gefeßlichen Portion. Ist tein Nachlaß vorhanden, so ist natürlich auch der Pflichtteil ohne Bedeutung.- N.§. 10. Nein.
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Wasserstand am 20. Juli borm. Ibe bel Dresden 87 dp. Elbe bei Magdebing 3,41 Meter. Oder bei Ratibor 3,52. Oder bei Breslau +3,62 Meter. Dder bei Brieg 5,51 Meter. Neißemündung 4,83 Meter. Rhein bei Kaub 2,82-0.08 Meter. Rheinschleuse bet Straßburg 3,32-0,07 Meter
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