5. Aufforderung an die evangelischen und katholischen MissionZ-gesellschaften, Blaukreuz- oder katholische Abstinenzvereine insLeben zu rufen, Mineralwasser- und Limonadenfabriken usw. zuerrichten und Gewährung von Unterstützung durch die Negierung.7. Verbot, daß die Eingeborenen der Jugend bis zum Alter von16 oder 18 Jahren die heimischen alkoholischen Getränke verab-reichen, Festsetzung einer Strafe darauf und womöglich Be-steuerung dieser Getränke zum Schutze der Oelpalmen. 8.Auf-klärung der Jugend in der Schule der Eingeborenen über dieUrsache, Art und Bedeutung des Alkoholschadens. 9. Verbot anBeamte, Offiziere und sonstige Diener der Regierung, Einge-borenen alkoholische Getränke zu verabreichen. 11. Einsetzungeiner ständigen Kommission zum Studium des Alkoholismus inDeutschland überhaupt und des Kolonialalkoholismus ins-besondere, die der Regierung Vorschläge zur Abwehr des Uebelszu machen hat.Das überaus wichtige Thema„Arbeiterversiche-rung und Alkohol" wurde mit einem„Festvortrag" abge-speist, den der Landesversicherungsrat Hansen- Kiel hielt. DerVortrag brachte nichts Neues, bemerkenswert ist nur der scharfeHinweis des Referenten auf den„geradezu gemeingefährlicharbeitenden Flaschenbierhandel", cdurch den der Alkoholkonsumder Arbeiterschaft während der Arbeit übermäßig gesteigertwerde.Aus der Tatsache, daß die sozialdemokratischen Arbeiter-Abstinenten diesen Tagungen fernbleiben, geht hervor, daß vielTrennendes zwischen ihnen und den bürgerlichen Alkoholgegnernliegt. Wie die sozialdemokratischen Alkoholgegner dasAlkoholproblem betrachten, das werden wir ja in Essen zu hörenbekommen._Zur Lage der Textilarbeiter.AuS dem soeben erschienenen Geschäftsbericht der Rheinifch-West-fälifchen Textil-Berufsgenossenschast für das Jahr 1906 ersehen wir,daß der Durchschnittslohn eines Arbeiters dieser Branche im Bezirkeder Berufsgenossenschaft 862,51 M. beträgt IBeschäftigt waren im Jahre1886/3618881890189218941896durchsch.92 323 Pers.99 242,108 663,109 009.114 496123 8761898 durchschnitt!.1900.1902.1904.1906126 849 Pers.130 768„128 844,135 043,142 555.Zahl der. versicherten Betriebe vonFahl der versicherten Arbeiter vonGegen das Vorjahr ist die �2699 auf 2629 gestiegen, die Zah138 622 auf 142 666,-f 3933. Großindustrie!Die Löhne der Arbeiter sind aber nicht in diesemMaße gestiegen!Nach dem Berichte betrug der Durchschnittslohn eines Arbeitersim Jahre1836/36 durchschnitt!. 767,39 M.1888. 648,19„1390, 664,40.1892, 666,37„1394 m 669,46„1896. 705,37,18981900190219041906durchschnittlich735,76 M.676,01,782,06,804,43„852,51,Das sind Jammerlöhne, da es sich ja um Durchschnittslöhnehandelt. Im Jahre 1906 gestalten sich die Lohnverhältnisse in deneinzelnen Sektionen der Berufsgenossenschaft wie folgt:Die allerniedrigsten Löhne werden also im Bezirk Lennep ge-zahlt! 775,91 M. pro Kopf und Jahr! Fleisch werden diese Leutedort wohl nicht essen können, haben deshalb, auch„nicht unter derFleischteueruug zu leiden".Gemeldet wurden im Berichtsjahr� 2405 Unfälle, wovon nur439 entschädigt wurden. Den Tod hatten 17 Unfälle zur Folgegegen 16 im Vorjahre. Nach dem Bericht war die Ursache der ent-schädigten Unfälle in324 Fällen Schuld des Arbeiters,5„,„ Ar b ei taeberSu. Arbeiter? zugleich!65, Unvermeidliche Bctriebsgefahr usw.Die Unternehmer haben also„gut" berichtet!Von den Revisionsbeamten der Berufsgenossenschaft erfahren wirferner, daß 620 Betrieb e bemängelt wurden. 1316 Betriebe in„Ordnung" befunden wurden. Innerhalb der Wartezeit fersten13 Wochen) verausgabte die Berufsgenossenschaft für Heilverfahrenganze... 193 Mark!_Berichts- Zeitung*WaS verstehen Tie von Pferden?erwiderte der Arbeitskutscher Rob. Scholz dem SchutzmannDammrath am 27. April in der Knesebeckstraße, als ihm derBeamte Verhaltungsmaßregeln über seine Pferde gab. DerBeamte fühlte sich dadurch beleidigt. Anstatt sich die Legitimationdes Widerspenstigen geben zu lassen, verlangte er, daß ihm Scholzauf die Wache folge. Dieser hielt sich jedoch, sich weigernd anden Zügeln fest und war selbst unter Anwendung aller Gewaltdes Beamten nicht loszubekommen. Dammrath zog nun seinenSäbel und schlug Scholz über den Arm, um den Widerstand zubrechen und erstattete dann Anzeige wegen Beleidigung undWiderstand gegen die Staatsgewalt.Von der 4. Strafkammer wurde jedoch das Verfahren wegenBeleidigung nicht eröffnet, da in den Worten�„Was verstehenSie wohl von Pferden?" keine Beleidigung liege. Wegen desWiderstandes beantragte gestern vor dem Rixdorfer Amtsgerichtder Amtsanwalt 10 Tage Gefängnis. Das Gericht erkannte gegenden wegen Widerstandes vorbestraften Angeklagten aus folgendenGründen auf nur 20 M. Geldstrafe. Scholz habe nur passivenWiderstand geleistet, auch geglaubt, sich mit seiner Weigerung,mit zur Wache zu gehen, im Recht zu befinden. Der Beamtehätte ebensogut die Legitimation an Ort und Stelle vornehmenkönnen, ohne ihn nach der Wache zu bringen, in Zukunft empfehledas Gericht dem Beamten, sich möglichst danach zu richten.Wird nun gegen den Beamten, der sich zu Unrecht in seinemPferdeverstand gekränkt fühlte, Anklage wegen Gebrauchs derWache erhoben werden?_2,70 M. Bcamrengehalt,Wegen Verbrechens im Amte hatte sich gestern der LviayngePostaushelfer, jetzige Schneider Karl Koglin vor der dritten Ferien-strafkammer des Landgerichts I zu verantworten. Der Angeklagtewar nach seiner Entlassung aus dem Militärdienst im Oktober 1906al» Postaushelfer beim Postamt 19 in der Bcuthstraße eingetreten.Nach wenigen Wochen ließ er sich dazu hinreißen, beim Briefe-sortieren Mustersendungen und Briese, in denen er Wertsachenvermutete, zu unterschlagen, um sich Geld zu machen. Er wurdebald ertappt und es stellte sich heraus, daß er fünf Briefe unter-drückt und dabei Proben und Freimarken im Gesamtwerte von etwa6 M. sich angeeignet hatte. Der Angeklagte war im vollen Umfangegeständig; er begründete seine Handlungen damit, daß er sich beiDem geringen Gehalt von 2,70 M. pro Tag in großer Notlage be-funden hätte, zumal er nach seiner Entlassung aus dem Militär-dienst sich von diesem kärglichen Verdienst hätte vollständig neueinkleiden müssen. Der Staatsanwalt beantragte 2 Jahre Ge-fängnis. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem JahreGefängnis! Bei der Strafabmcssung, so hieß es in der Be-gründung, habe das Gericht die bisherige Unbescholtenhcit des An-geklagten berücksichtigt, andererseits aber auch die Gemeingefähr-lichkeit seines Treibens, das geeignet sei, das Vertrauen des Pu-blikums in die Zuverlässigkeit der Postbehörde zu erschüttern.Die Strafe ist eine enorm hohe. Als eigentlich Schuldigererscheint nicht der Angeklagte, sondern die bürgerlichen Parteien,die für hohe Beamten Riesengehälter bewilligen, aber untereamte mit Hungerlöhnen abspeisen.„St. Stanislaus" vor Gericht.Am 19. Februar tagte beim Schankwirt WglkoivSki inRixdorf unter Vorsitz des Tischlers Eölesti» WflhrlMi der polnischeVerein St. Stanislaus. Zweck dieses Vereins ist;„Bewahrungder polnischen Landsleute vor den s-zialdemokrotifchk» Stnflllssen,ferner Geselligkeit und Pflege der Religton." Plötzlich erschiender Schutzmann und verlangte die Anmeldebeschsinigung. Da diesenicht vorgezeigt werden konnte und dem Beamten die Entgegnungdes Vorsitzenden, daß der Verein seit, zirka 10 Jahren polizeilichmit der Erklärung gemeldet sei, daß er jeden DienStag über14 Tage seine Versammlung habe, nicht genügte, so lösteSchutzmann Keller die Versammlung auf. Er erstattete dannseiner vorgesetzten Behörde Meldung. Der von dieser abgesandteKontrollbeamte fand bei Walkowski das Bereinszimmer ge�schlössen, an der Tür ein Schild in polnischer Sprache„GeschlosseneGesellschaft". Als ihm geöffnet wurde, fand er außer dem Vorsitzenden Wilhelmi 6 Mitglieder des Vereins St. Stanislaus, diedann von den Herren Regierungssekretär Ebel und Römer dernommen wurden und diesen gegenüber bekundeten, daß Wilhelminach polizeilicher Auflösung des Keller gesagt habe:„Jetzt haben wirgeschlossene Gesellschaft, hier hat niemand etwas zu suchen."Alsdann seien die polnischen Lieder„Noch ist Polen nichtverloren" und„Schau auf uns vom Himmel herab" ge�sungen worden. Hierauf sei anknüpfend an zwei Artikelpolnischer Zeitungen von Wilhelmi ein politischer Vortraggehalten, ferner seien die Mitglieder aufgefordert worden, nächstenSonnabend die Beichte recht zahlreich zu Gesuchen. Außerdemfolgte noch ein Vortrag über polnische Könige und ein solcher überdie Rixdorfer Polen bezw. deren kirchliche Verhältnisse.Auf Grund dieser Bekundungen, die von den Zeugen unter-schrieben wurden, erhielten alle Beteiligten einen amtsgerichtlichenStrafbefehl von je 16 M., Wilhelmi als Vorsitzender einen solchenüber 30 M. Gegen diesen wurde richterliche Entscheidung be-antragt. Gestern wurde die Sache vor dem Rixdorfer Schossen-gericht verhandelt. Die Zeugen und Angeklagten erklärten, siekönnten sich des Vorfalls nicht mehr entsinnen. Hierauf ersuchtder Vorsitzende den Amtsanwalt, gegen die Zeugen wegendringenden Verdachts des wissentlichen Meineids die Einleitungdes Strafverfahrens zu veranlassen. Das Gericht bestätigtesämtliche Strasbefehle mit Ausnahme des Strafmandats gegenWalkowski, die Akten sollen zwecks Untersuchung wegen Meineidsder Zeugen der Staatsanwaltschaft zugestellt werden.Ob die Angeklagten nunmehr einsehen, wie unsinnig derZweck ihres Vereins ist„Veloahrung der polnischen Landsleutevor den sozialdemokratischen Einflüssen"?Kann wegen Ehebruchs auf Schadenersatz geklagt werden?Mit einer sehr interessanten Schadenersatzklage hatte sich kürzlich das Reichsgericht zu beschäftigen. Der in diesem Rechtsstreitbeklagte E., ein Onkel des Klägers, hatte mit der Frau desletzteren andauernd Ehebruch getrieben. Als Kläger dies erfuhr,verfiel er in eine Krankheit, die ein Nervenleiden zeitigte. Ausden dadurch entstandenen Schädigungen in seinem Erwerbslebenleitete Kläger Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Onkelher. Die Klage stützte sich besonders auf die§§ 826 und 823 desBürgerlichen Gesetzbuches.Das Landgericht und Overlanbesgericht verwarfen das Vorliegen der Voraussetzungen des 8 826, B. Ot.-B., da es nicht Absichtdes Beklagten gewesen sein könne, den Kläger durch seine Hand-lungen zu schädigen. Dahingegen verurteilte das Oberlandes-gericht Hamburg den Beklagten nach 8 823 Abs. 2 B. G.-B.» indemes ausführt, daß der Beklagte gegen ein Schutzgesetz, nämlich dasStrafgesetzbuch, das dem Ehebruch'vevbidtci, verstoßen habe. DerWortlaut der hier in Betracht gezogene�§§§23 und 826 B. G.-B.lautet:tz 823, Abs. 1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, denKörper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderenzum Ersätze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.Abs. 2. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welchergegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt.Abs. 3. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegendieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt eine Ersatzpflichtnur im Falle des Verschuldens ein.8 826. Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßendenWeise einem anderem vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderenzum Ersätze des Schadens verpflichtet.Dieses Urteil wurde vom Beklagten durch Revisionseinlegungangegriffen. Der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts kam jedochebenfalls zur Verurteilung des Beklagten. In seiner Begründungführte er aus, daß es dahingestellt bleiben könne, ob der Beklagtegegen Absatz 2 des ß 823 B. G.-B. verstoßen habe. Jedenfalls liegeaber ein Verstoß gegen Absatz 1 des genannten Paragraphen vor,denn es sei die Möglichkeit einer Schädigung der Gesundheit desKlägers durch die Handlung des Beklagten nicht so entfernt anzu-sehen gewesen, als daß die Kausalität zwischen der Handlung undvem eingetretenen Schaden nicht als vorliegend angesehen werdenmüsse._Eine Verurteilung nach 8 133 der Gewerbe-Orbnung erfolgteam Mittwoch vor dem Schöffengericht Offcnburg in Baden. Dreiorganisierte Maurer versuchten bei der siegreich verlaufenen Lohn-bewegung im Monat Mai auf einem Bau die Arbeitswilligen weg-zubringen und liehen sich zu Titulaturen wie„Streikbrecher" usw.hinreißen. Dieser Titel war tatsächlich berechtigt, weil der Führerdieser Arbeitswilligen in der entscheidenden Versammlung derMaurer eine hinreißende Rede für die Arbeitsniederlegung hieltund in das Streikkomitee eintrat. Das Gericht erkannte auf 2 bis3 Tage Gefängnis._Oesfentliche Bibliothek und Lesehalle zu unentgeltlicher Be-Nutzung sür jedermann, SW., Sllcxandrinenftr, 26. Geöffnet täglich von51/,— 10 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von 9—1 und 3—6 Uhr,In den Lesesälen liegen zurzeit 616 Zeitungen und Zeitschriften jeder Artund Richtung auS.Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, 28, Juli, vormittags 8'/. Uhr,im Rathause, Eingang Jüdcnstraße, Saal 109: Versammlung! FreireligiöseVorlesung.— Vormittags 10«/, Uhr in der Schult, Kleine Franksurtcrstr, 6:Vortrag von Herrn Pros. Dr. A, Gehrke über:„Die Weihe des Schönen,"Herren und Damen atS Gäste sehr willkommen,Cingegangene VrucKfdmftett.Im Verlage der Buchhandlung Vorwärts, Berlin, erschienen soebenzwei Kunstblätter: die Porträts von Jgnaz Auer und August Bebel, DieBilder sind nach den besten vorhandenen photographischen Ausnahmen ausKunstdruckkarton nach einem neuen Verfahren limitierter Kupscrdruck) her-gestellt und können als wirkliche Kunstblätter jedermann empfohlen werden,Die Bildgröße ist 10X14 Zentimeter. Paptergröfce 22X29 Zentimeter, DerPreis pro Bild ist auf 25 Pf. festgesetzt, um die Anschaffung leicht zu er-möglichen. Zu beziehen sind die Bilder in jeder.Parteibuchhandlung und vonKolporteur,Macht und Recht in der Polenfrage von T, Cordel. 50 Pf. Verlag:»Das deutsche Landhaus", Charloltenbnrg, Hardenbergs�, 13,Geschäftsbericht für das Jahr 1906—07 des sozialdemokratsschenVereins des Wahlkreises Wanzleben, 24 Seiten.Die Arbeit. Lesebuch für gewerbliche FortbildwigS- und Fachschule».Von Dr, W, Kley. 2,60 M,— Der Bäcker. Anleitung zur Gesellen-und Meisterprüfung, Von Dr, W, Kley. 2,25 M. Verlag: Stall Meher(G. Prior), Berlin IV. 35,Abstammung. Beruf und Heeresersatz von Dr. E, Wellmann. 6,— M.Verlag: Duncker u, Humblot in Leipzig.Werde gesund! Zeitschrist sür Volksgesuiidheitspflcge. Herausgeber:Dr, med, G, Liebe. 7, Hcjt. Monatlich IHest, Vierteljährlich 75 Ps, Verlag:Th. Krischc in Erlangen.________ßriefhaften der Redahtion.Die juristische Ebrech stunde findet Friedrich st r. Ist, Anfgang �eine Treppe(Handelsstättc Bellealliance, Diirchgang auch Liudenstr. 101)»vochciieäalich Dun?>/, bis»'/, Uhr abends statt. Geöffnet 7 Uhr.Eoniialiends begiuiit die Sprechstniidc um ii Uhr. Jeder Slnfrage ist einBuchst,>o- und eine.stahl als Merkzeichen bciznsiiacn. Briefliche Antwortwird nicht erteil». Eilige Frage» trage mau i» der Sprechstunde vor.W, 100. Für die Fraktion war bei ihm Abstimmimg die Höhe derAnerkennmigsgebühr— denn um eine solche handelte eS sich— völlignebensächlich, die Sache selbst war maßgebend.— Berta R. Der Wirtbestndei sich im Unrecht, Sie würden mit SluSsicht aus Erfolg aus Sln-eikennuna Ihres Rechts, Schlasburschen zu hallen, klagen können. Die Ab-i»de müssen Sie beweisen,— M. A. 45. Lager.— S.<Z. 163. Nein,wendcn Sie sich an die Gewerlschastsrommission, Engel-Ujer 15.—kff. B. 17, Wenn Sie überhaupt mit der Wirtin keinen Vertrag gemachthaben und nur monatlich Miete zahlen, so würden Sie am 1. Oktober ziehenkönnen. Ander» würde die Sache liegen, wenn Sie ausdrücklich den Vertragdes früheren Mieters in vollem Umfange übernommen haben und in diesemVertrag eine bestimmte Kündigungsfrist vorgesehen ist. Dann müßten Siediese schrlsilich vereinbarte Kündigungssrist einhalten.— Z. T. P. 1. DieReisededingungen sind sehr verschieden. Am besten erhalten Sic hierübersowie über die Verhältnisse im Ausland Auskunft durch das Auskunstsamtdes Auswärtigen Amts, Schellingstratze 4, 2, Ungefähr 300 Mark, 3, Durchdas Polizeipräsidium,— St. Co. 33. Zwischen 9 und 25 Mark werden alsangemessen vom Gericht erachtet.— P. W. 1. In diesem Falle nicht.— G. 0. 184. 1. Sie müssen nunmehr zur Verhandlung vor das Gerichtladen. 2. Das ist zulässig, aber zwecklos,— O. 0t. 83. Benzin, Spiritus,auch Zitrone werden verwendet. Wir raten Ihnen aber, statt allermöglichenVersuche sich direkt an eine Pianosabrik zu wenden,— Adolf Hoppe. Dasist möglich, Sie müssen sich von dem Rektor einen SchulentlassungSscheingeben lassen. Derselbe wird erteilt, wenn Ihre Tochter bereits ein Jahr inder erste» Klasse war.— P. K. lOO. 1. Das Tragen von Schußwaffen,abgesehen von verborgenen Waffen, ist in Deutschland nicht verboten, kannaber nach allerdings bestrsttener Ansicht durch Polizeivcrordnung sür be-stimmte Bezirke verboten werden, 2, Das Gericht würde voraussichtlich an-nehmen, daß> ans beiden Seiten'nur das Recht besteht, von Monat zuMonat zu kündigen,— O. B. DaS Unterlassen der Anmeldung der neuenWohnung ist- strafbar.— W. L. 5. Wenn ausdrücklich verabredet wird,daß der Mitsvieier, der eine Klasse nicht zahlt, ausscheidet, so hat er keinenAnspruch auf den-nach seinem Ausscheiden cutsallenen Gewinn,— N. 2. 135.In beiden Fällen liegt ein Erbanspruch nicht vor. Das uneheliche Kind hatErbrechte in den Nachlaß seiner Mutter, aber nicht in den seines Vaters.— K. Ol. B. Wenden Sie sich an die Säuglingssürsorgestelle Elsasser-straße 27, Sprechsiunde von 2—3 Uhr,— W. V. 5. Ja.— K. W. 43.Ja, Die Darreichungen aus städtischen Säuglinasfüriorgestellen beein«trächtigen das Wahlrecht in keiner Weise.— P. Ost. 39. 1. und 2. Siemüßten(ich einen Gewerbeschein zuni Umherziehen ausstellen lassen,—K. 8. 100. Nein.— A. R.. Jasmunderstr. 13. 1, Bei der Anstalt.wo zuletzt geklebt ist, ist der Antrag zu stellen, 2, Eine Altersgrenze istnicht vorgeschrieben,— H. St. 100. Kein verständiger Arzt wird lediglicheine Heilmethode anwenden. Die verschiedenen Arten der Heilmittel dar-zulegen, ist nicht angängig,— E. K. 30. 1, Ja. 2. 6,60 M,— A. B. 17.Der jetzige'Aufenthalt uiüßte erforscht und dann Zwangsvollstreckung ver-'anlaßt werden. Die Zwangsvollstreckung ist auch im Auslande ausGrund des hiesigen Erkenntnisses zulässig.— Wilmersdorf. Nein.— Max Cohn. Die Klage hat Aussicht aus Erfolg,— A. W. 30. Ver»klagen Sie den Sohn hier, auch wenn er im Ausland sich aushätt, undlassen Sie nachher in das hiesige Vermögen pfänden,— Zwei Streitende.Ja, 1 bis 20 M.— W. 10. 1. Einer Operation braucht sich ein Unfall-verletzter nicht zu Unterwersen, In der Regel wird er es aber im Interesseder Heilung tun, 2. Reklamieren Sie jedenfalls,— P. P. 10. W«kennen nur die photographische Methode.— B. 65. 36. 1. und 2. J».3. Nein.— P. W. 90. 1. Ja, 2. 300 M.— F. G. 100. Der Anspruchgegen die Unsallgenosftnschast scheint leider verjährt zu sein, da die Ver-jäbrungsfrlst 2 Jahre belrägt. Das Mädchen muß schleunigst ans vollenSchadenersatz gegen den Oberamtmann klagen, damit nicht auch die gegendiesen lausende dreijährige Verjährungssrist abläuft. Sprechen Sie zwischen5 und 6 aus der Rehaktton auch zwecks Veröffenilichuug des Falles vor,— E. I. 83. 1. Die Klage ist zulässig. 2. Die ausgestellte Rechnungdürste zutreffend sein, Klägerin hätte allerdings die Kosten zu d, c und fnachzuweisen,— B. 500. Nein, Wenn sie vierteljährliche Miete zahlen,so können Sie mangels anderer Vereinbarungen bis am 3, des erstenMonats des Quartals zum Quartalsschluß kündigen, Zahlen Sic monatlichMiete, so können Sic bis am Ib. zum 1. kündigen.— M. 8. III.1. bis 3. Nein. 4. Es könnte derjenige, dem da« Spind gehört, auf Heraus-gäbe klagen. Die Klage ist aber recht umständlich, Richtiger ist es, dieSchuld zu tragen,— M. K. 59. Rein.— Ot. H. Nein,— P. K. Siesind zur Zahlung verpflichtet,— I». 6 bis 30 Mark werden sürangemessen erachtet. Gesetzlich fixierte Sätze gibt es nicht.— A. Nein.Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischenMarklhallen-Dtrcktion,(Großhandel,) Rindfleisch In 70—72 pr. 100 Pfd..ll» 64-69, lNa 59-60, Bullcnflcisch la 65—70, IIa 55-64, Kühe, seit52—60, do, mager 40-50, Fresser 54—66, Bullen, dän. 0,00, fco. Holl.0,00. Kalbfleisch, Doppellender 100—120, Mastlälbcr la 73—82, IIa64—72, Kälber gcr. gen, 45-57, do. Holl, 0,00, dän. 0,00. Hammel»fleisch Mastlämmer 74—78, Hammel la 69—73, IIa 62—68, Schafe60—62, Schweinefleisch 61—67, Rchbock la per Psund 0,65—0,35, IIa0,40—0,60. Rotwild, Abschuß 0,56—0,62. Damwild, Abschuß 0,00.Wildschweine 0,30—0,45. Frischlinge 0,49. Kaninchen per Stück 0,20—0,75.Wildenten per Stück 0,60— t, 40. Krickenten per Stück 0,70. Hühner.alle, per Stück 1,60—3,35, Na 0,80—1,50, do, junge 0,40—1,25.Tauben 0,30-0,50, italienische 0,00. Enten per Stück 1,50—2,40,do, Hamburger per Stück 2,00—2,90, Gänse per Psund 0,60—0,63, do.per Stück 3,00-4,75, do, Hamburger per Psd, 0,70-0,80, per Stück 0 00 doOderbrucher per Psd, 0,60-0,62, PvuletS per Stück 0.50-1,25, Chalonshühner0,00. Hechle per 100 Psund 115-130. do, klein 128. do, mittel128, do. groß 0,00. Zander, mittel 0,00. do, klein, matt0.00-«chleie. groß 9.00. do, mittel 0.00, do, Holl, 0,00,do. 107—130. Aale, groß 90—99, do, klein und mittel 83—95, mittel-101, do. unsortiert 71-81. do. groß-mittel 0,00. Plötzen, matt 0,00.Roddow 85. Karpfen 90—95, Bleie 80—83, matt 0,00. BunteFische 69-91. Barse 0,00, dito matt 0,00, dito klein 0,00.Karauschen 0,00. do. klein 61. BIcIsischc 0,00. Wels 64.Aland 87. Quappen 0,00, Ameritanischcr Lachs la neuer, per 100 Psd.110— 130, do. Na neuer 90— 100, do, lNa 60, Seelachs, ucner 10— 20.Flundern, Kieler, stiege la 3-6, mittel ver Kiste 2, Hamb. Stiege 4-6.aide Kiste 2-3, pomm, la Schock 4-8, IIa 0,50-2,50. Bücklinge. Kieler perWall 2—3, Straff. 3,50—5,50, Bornh, 0,00, Aale, groß per Psd, 1,10bis 1,40, mittelgroß 0,80—1,10, klein 0.60—0,80, Heringe per Schock 5—9.Schellfische Kiste 3,00-5.00,'/, Kiste 1.50-2, Sardellen, 1902er per Anker98. 1904er 98. IS05er 98. 1906er 90—95. Schottische Vollherinae1905 0,00, larxo 40-44, lull, 38—40. mock, 38—42, deutsche 87—44Heiinge, neue MatjeS. ver'/> To. 50-120, Sardinen, ruff.. Faß1,50—1.60. Bratheringe Faß 1,20— 1 40, do, Büchse(4 Liter) 1,40-1,70.Neunaugen. Schocksag 11, do. kleine 5—6, do. Niesen- 14. EierLand-, unsortiert per Schock 3-3.25. do, große 4,00. Krebse perchock große 28,50, do. mtttelgr, 9,50-10.50. do. kleine 2,90-4, do. un»sortiert 4,00—8,50, do, Galizlcr groß und mittel 0,00, do. uns, 0,00. Butterper 100 Pjö. la 109-113, Na 103-109, llla 100-102, absallend« 90-95saure Gurken, neue schock 4,00-5,00. Psestergnrken 4,50, Kartoffelnper 100 Psd. weiße runde 3,00-3,50, blaue 3,50-5.00. Rosen. 2 00bi< 8,00 Nieren. 3,00-3,50, Zerbster 0,00. Porree. Schock 0,50-1,00.Meerrettich, Schock 5—12. Spinal per 100 Psund 25-30. Selleriehiesige, per Schockbund 2,00-6,00, Zwiebeln per 100 Psd, 5-6,50d.o, kleine 0,00, do. hiesige(Perl.) 0.00, Charlotten 0,00, Petersilie, grünSchockbund 0,75—1,00, Kohlrabi Schock 0,75-1,50, Nettig, bahr., neuestück 0,07—0,10, do, hiesige. Schock 3—4. Mohrrüben, Schockbund 1,50 bis2.50. Karotten, hiesige, Schockbund 2,00-3,00, Wirsingkohl per Schock 3 00b>s 6,00 Notkohl, Schock 8-10. Welßkohl 6-10. Blumenkohl, Zittaucr100 stück 0,00, do, Hamburger 100 Stück 0,00, do. Erfurter 100 Stück20-25. Koblrüben. schock 5,00-6,00. Pctersilienwurzeln, Schockbundrüne. 100 Pfd. 10—15.' Stachelbcer'em per 100 Psund 7— 12.''' Erdbeerenliefige 100 Psd. 20—30, do, Walderdbeeren 50—90, do. Hamburger 30bis 40, do. Holländer 25—30. Himbeeren 100 Psund 28—34. Blaubeeren, 100 Psd. 12—16. Johannisbeeren. 100 Psd. 8-12. Ktrichenper 100 Pfund Schlesische 0,00, Werdcrsche 10—20, do, Glas. 12—18'do, Thüringer 8—20, Natten 18-35, sauere 15-17. Birnen, ital,, 100 Psimd13-30, Muskateller 24-27, hiesige 13-16. Pfirsiche, per 100 Psund 15-30.Aprikosen, ital, per 100 Psund 20-25, franz. 20-32, Aepsel, italienische.per 100 Psund 14-33, Pflaumen, ital, per 100 Psund 14—30. ZitronenMessiiia. 300 Stück 9,00-18,00, do, 360 Stück 8,00-15,00, do. 200 Stück6,00—12,00, do. 150 Stück 5—7. Bananen, gelb, 100 Psd. 22-26, grün 0,00,