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5. Aufforderung an die evangelischen und katholischen   MissionZ- gesellschaften, Blaukreuz- oder katholische Abstinenzvereine ins Leben zu rufen, Mineralwasser- und Limonadenfabriken usw. zu errichten und Gewährung von Unterstützung durch die Negierung. 7. Verbot, daß die Eingeborenen der Jugend bis zum Alter von 16 oder 18 Jahren die heimischen alkoholischen Getränke verab- reichen, Festsetzung einer Strafe darauf und womöglich Be- steuerung dieser Getränke zum Schutze der Oelpalmen. 8.Auf- klärung der Jugend in der Schule der Eingeborenen über die Ursache, Art und Bedeutung des Alkoholschadens. 9. Verbot an Beamte, Offiziere und sonstige Diener der Regierung, Einge- borenen alkoholische Getränke zu verabreichen. 11. Einsetzung einer ständigen Kommission zum Studium des Alkoholismus   in Deutschland   überhaupt und des Kolonialalkoholismus ins- besondere, die der Regierung Vorschläge zur Abwehr des Uebels zu machen hat. Das überaus wichtige ThemaArbeiterversiche- rung und Alkohol" wurde mit einemFestvortrag" abge- speist, den der Landesversicherungsrat Hansen- Kiel hielt. Der Vortrag brachte nichts Neues, bemerkenswert ist nur der scharfe Hinweis des Referenten auf dengeradezu gemeingefährlich arbeitenden Flaschenbierhandel", cdurch den der Alkoholkonsum der Arbeiterschaft während der Arbeit übermäßig gesteigert werde. Aus der Tatsache, daß die sozialdemokratischen Arbeiter- Abstinenten diesen Tagungen fernbleiben, geht hervor, daß viel Trennendes zwischen ihnen und den bürgerlichen Alkoholgegnern liegt. Wie die sozialdemokratischen Alkoholgegner das Alkoholproblem betrachten, das werden wir ja in Essen zu hören bekommen._ Zur Lage der Textilarbeiter. AuS dem soeben erschienenen Geschäftsbericht der Rheinifch-West- fälifchen Textil-Berufsgenossenschast für das Jahr 1906 ersehen wir, daß der Durchschnittslohn eines Arbeiters dieser Branche im Bezirke der Berufsgenossenschaft 862,51 M. beträgt I Beschäftigt waren im Jahre 1886/36 1888 1890 1892 1894 1896 durchsch. 92 323 Pers. 99 242, 108 663, 109 009. 114 496 123 876 1898 durchschnitt!. 1900. 1902. 1904. 1906 126 849 Pers. 130 768 128 844, 135 043, 142 555. Zahl der. versicherten Betriebe von Fahl der versicherten Arbeiter von Gegen das Vorjahr ist die 2699 auf 2629 gestiegen, die Zah 138 622 auf 142 666,-f 3933. Großindustrie! Die Löhne der Arbeiter sind aber nicht in diesem Maße gestiegen! Nach dem Berichte betrug der Durchschnittslohn eines Arbeiters im Jahre 1836/36 durchschnitt!. 767,39 M. 1888. 648,19 1390, 664,40. 1892, 666,37 1394 m 669,46 1896. 705,37, 1898 1900 1902 1904 1906 durchschnittlich 735,76 M. 676,01, 782,06, 804,43 852,51, Das sind Jammerlöhne, da es sich ja um Durchschnittslöhne handelt. Im Jahre 1906 gestalten sich die Lohnverhältnisse in den einzelnen Sektionen der Berufsgenossenschaft wie folgt: Die allerniedrigsten Löhne werden also im Bezirk Lennep   ge- zahlt! 775,91 M. pro Kopf und Jahr! Fleisch werden diese Leute dort wohl nicht essen können, haben deshalb, auchnicht unter der Fleischteueruug zu leiden". Gemeldet wurden im Berichtsjahr� 2405 Unfälle, wovon nur 439 entschädigt wurden. Den Tod hatten 17 Unfälle zur Folge gegen 16 im Vorjahre. Nach dem Bericht war die Ursache der ent- schädigten Unfälle in 324 Fällen Schuld des Arbeiters, 5, Ar b ei taeberSu. Arbeiter? zugleich! 65, Unvermeidliche Bctriebsgefahr usw. Die Unternehmer haben alsogut" berichtet! Von den Revisionsbeamten der Berufsgenossenschaft erfahren wir ferner, daß 620 Betrieb e bemängelt wurden. 1316 Betriebe in Ordnung" befunden wurden. Innerhalb der Wartezeit fersten 13 Wochen) verausgabte die Berufsgenossenschaft für Heilverfahren ganze... 193 Mark!_ Berichts- Zeitung* WaS verstehen Tie von Pferden? erwiderte der Arbeitskutscher Rob. Scholz dem Schutzmann Dammrath am 27. April in der Knesebeckstraße, als ihm der Beamte Verhaltungsmaßregeln über seine Pferde gab. Der Beamte fühlte sich dadurch beleidigt. Anstatt sich die Legitimation des Widerspenstigen geben zu lassen, verlangte er, daß ihm Scholz auf die Wache folge. Dieser hielt sich jedoch, sich weigernd an den Zügeln fest und war selbst unter Anwendung aller Gewalt des Beamten nicht loszubekommen. Dammrath zog nun seinen Säbel und schlug Scholz über den Arm, um den Widerstand zu brechen und erstattete dann Anzeige wegen Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Von der 4. Strafkammer wurde jedoch das Verfahren wegen Beleidigung nicht eröffnet, da in den Worten�Was verstehen Sie wohl von Pferden?" keine Beleidigung liege. Wegen des Widerstandes beantragte gestern vor dem Rixdorfer Amtsgericht der Amtsanwalt 10 Tage Gefängnis. Das Gericht erkannte gegen den wegen Widerstandes vorbestraften Angeklagten aus folgenden Gründen auf nur 20 M. Geldstrafe. Scholz habe nur passiven Widerstand geleistet, auch geglaubt, sich mit seiner Weigerung, mit zur Wache zu gehen, im Recht zu befinden. Der Beamte hätte ebensogut die Legitimation an Ort und Stelle vornehmen können, ohne ihn nach der Wache zu bringen, in Zukunft empfehle das Gericht dem Beamten, sich möglichst danach zu richten. Wird nun gegen den Beamten, der sich zu Unrecht in seinem Pferdeverstand gekränkt fühlte, Anklage wegen Gebrauchs der Wache erhoben werden?_ 2,70 M. Bcamrengehalt, Wegen Verbrechens im Amte hatte sich gestern der Lviaynge Postaushelfer, jetzige Schneider Karl Koglin vor der dritten Ferien- strafkammer des Landgerichts I   zu verantworten. Der Angeklagte war nach seiner Entlassung aus dem Militärdienst im Oktober 1906 al» Postaushelfer beim Postamt 19 in der Bcuthstraße eingetreten. Nach wenigen Wochen ließ er sich dazu hinreißen, beim Briefe- sortieren Mustersendungen und Briese, in denen er Wertsachen vermutete, zu unterschlagen, um sich Geld zu machen. Er wurde bald ertappt und es stellte sich heraus, daß er fünf Briefe unter- drückt und dabei Proben und Freimarken im Gesamtwerte von etwa 6 M. sich angeeignet hatte. Der Angeklagte war im vollen Umfange geständig; er begründete seine Handlungen damit, daß er sich bei Dem geringen Gehalt von 2,70 M. pro Tag in großer Notlage be- funden hätte, zumal er nach seiner Entlassung aus dem Militär- dienst sich von diesem kärglichen Verdienst hätte vollständig neu einkleiden müssen. Der Staatsanwalt beantragte 2 Jahre Ge- fängnis. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahre Gefängnis! Bei der Strafabmcssung, so hieß es in der Be- gründung, habe das Gericht die bisherige Unbescholtenhcit des An- geklagten berücksichtigt, andererseits aber auch die Gemeingefähr- lichkeit seines Treibens, das geeignet sei, das Vertrauen des Pu- blikums in die Zuverlässigkeit der Postbehörde zu erschüttern. Die Strafe ist eine enorm hohe. Als eigentlich Schuldiger erscheint nicht der Angeklagte, sondern die bürgerlichen Parteien, die für hohe Beamten Riesengehälter bewilligen, aber untere amte mit Hungerlöhnen abspeisen. St. Stanislaus" vor Gericht. Am 19. Februar tagte beim Schankwirt WglkoivSki in Rixdorf unter Vorsitz des Tischlers Eölesti» WflhrlMi der polnische Verein St. Stanislaus. Zweck dieses Vereins ist;Bewahrung der polnischen Landsleute vor den s-zialdemokrotifchk» Stnflllssen, ferner Geselligkeit und Pflege der Religton." Plötzlich erschien der Schutzmann und verlangte die Anmeldebeschsinigung. Da diese nicht vorgezeigt werden konnte und dem Beamten die Entgegnung des Vorsitzenden, daß der Verein seit, zirka 10 Jahren polizeilich mit der Erklärung gemeldet sei, daß er jeden DienStag über 14 Tage seine Versammlung habe, nicht genügte, so löste Schutzmann Keller die Versammlung auf. Er erstattete dann seiner vorgesetzten Behörde Meldung. Der von dieser abgesandte Kontrollbeamte fand bei Walkowski das Bereinszimmer ge� schlössen, an der Tür ein Schild in polnischer SpracheGeschlossene Gesellschaft". Als ihm geöffnet wurde, fand er außer dem Vor sitzenden Wilhelmi 6 Mitglieder des Vereins St. Stanislaus, die dann von den Herren Regierungssekretär Ebel und Römer der nommen wurden und diesen gegenüber bekundeten, daß Wilhelmi nach polizeilicher Auflösung des Keller gesagt habe:Jetzt haben wir geschlossene Gesellschaft, hier hat niemand etwas zu suchen." Alsdann seien die polnischen LiederNoch ist Polen   nicht verloren" undSchau auf uns vom Himmel herab" ge� sungen worden. Hierauf sei anknüpfend an zwei Artikel polnischer Zeitungen von Wilhelmi ein politischer Vortrag gehalten, ferner seien die Mitglieder aufgefordert worden, nächsten Sonnabend die Beichte recht zahlreich zu Gesuchen. Außerdem folgte noch ein Vortrag über polnische Könige und ein solcher über die Rixdorfer Polen bezw. deren kirchliche Verhältnisse. Auf Grund dieser Bekundungen, die von den Zeugen unter- schrieben wurden, erhielten alle Beteiligten einen amtsgerichtlichen Strafbefehl von je 16 M., Wilhelmi als Vorsitzender einen solchen über 30 M. Gegen diesen wurde richterliche Entscheidung be- antragt. Gestern wurde die Sache vor dem Rixdorfer Schossen- gericht verhandelt. Die Zeugen und Angeklagten erklärten, sie könnten sich des Vorfalls nicht mehr entsinnen. Hierauf ersucht der Vorsitzende den Amtsanwalt, gegen die Zeugen wegen dringenden Verdachts des wissentlichen Meineids die Einleitung des Strafverfahrens zu veranlassen. Das Gericht bestätigte sämtliche Strasbefehle mit Ausnahme des Strafmandats gegen Walkowski, die Akten sollen zwecks Untersuchung wegen Meineids der Zeugen der Staatsanwaltschaft zugestellt werden. Ob die Angeklagten nunmehr einsehen, wie unsinnig der Zweck ihres Vereins istVeloahrung der polnischen Landsleute vor den sozialdemokratischen Einflüssen"? Kann wegen Ehebruchs auf Schadenersatz geklagt werden? Mit einer sehr interessanten Schadenersatzklage hatte sich kürz lich das Reichsgericht zu beschäftigen. Der in diesem Rechtsstreit beklagte E., ein Onkel des Klägers, hatte mit der Frau des letzteren andauernd Ehebruch getrieben. Als Kläger   dies erfuhr, verfiel er in eine Krankheit, die ein Nervenleiden zeitigte. Aus den dadurch entstandenen Schädigungen in seinem Erwerbsleben leitete Kläger   Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Onkel her. Die Klage stützte sich besonders auf die§§ 826 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches  . Das Landgericht und Overlanbesgericht verwarfen das Vor liegen der Voraussetzungen des 8 826, B. Ot.-B., da es nicht Absicht des Beklagten gewesen sein könne, den Kläger durch seine Hand- lungen zu schädigen. Dahingegen verurteilte das Oberlandes- gericht Hamburg   den Beklagten nach 8 823 Abs. 2 B. G.-B.» indem es ausführt, daß der Beklagte gegen ein Schutzgesetz, nämlich das Strafgesetzbuch, das dem Ehebruch'vevbidtci, verstoßen habe. Der Wortlaut der hier in Betracht gezogene�§§§23 und 826 B. G.-B. lautet: tz 823, Abs. 1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder son stiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersätze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Abs. 2. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Abs. 3. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt eine Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. 8 826. Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderem vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersätze des Schadens verpflichtet. Dieses Urteil wurde vom Beklagten durch Revisionseinlegung angegriffen. Der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts kam jedoch ebenfalls zur Verurteilung des Beklagten. In seiner Begründung führte er aus, daß es dahingestellt bleiben könne, ob der Beklagte gegen Absatz 2 des ß 823 B. G.-B. verstoßen habe. Jedenfalls liege aber ein Verstoß gegen Absatz 1 des genannten Paragraphen vor, denn es sei die Möglichkeit einer Schädigung der Gesundheit des Klägers durch die Handlung des Beklagten nicht so entfernt anzu- sehen gewesen, als daß die Kausalität zwischen der Handlung und vem eingetretenen Schaden nicht als vorliegend angesehen werden müsse._ Eine Verurteilung nach 8 133 der Gewerbe-Orbnung erfolgte am Mittwoch vor dem Schöffengericht Offcnburg in Baden. Drei organisierte Maurer   versuchten bei der siegreich verlaufenen Lohn- bewegung im Monat Mai auf einem Bau die Arbeitswilligen weg- zubringen und liehen sich zu Titulaturen wieStreikbrecher" usw. hinreißen. Dieser Titel war tatsächlich berechtigt, weil der Führer dieser Arbeitswilligen in der entscheidenden Versammlung der Maurer eine hinreißende Rede für die Arbeitsniederlegung hielt und in das Streikkomitee eintrat. Das Gericht erkannte auf 2 bis 3 Tage Gefängnis._ Oesfentliche Bibliothek und Lesehalle zu unentgeltlicher Be- Nutzung sür jedermann, SW., Sllcxandrinenftr, 26. Geöffnet täglich von 51/, 10 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von 91 und 36 Uhr, In den Lesesälen liegen zurzeit 616 Zeitungen und Zeitschriften jeder Art und Richtung auS. Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, 28, Juli, vormittags 8'/. Uhr, im Rathause, Eingang Jüdcnstraße, Saal 109: Versammlung! Freireligiöse Vorlesung.   Vormittags 10«/, Uhr in der Schult, Kleine Franksurtcrstr, 6: Vortrag von Herrn Pros. Dr. A, Gehrke über:Die Weihe des Schönen," Herren und Damen atS Gäste sehr willkommen, Cingegangene VrucKfdmftett. Im Verlage der Buchhandlung Vorwärts, Berlin  , erschienen soeben zwei Kunstblätter: die Porträts von Jgnaz Auer und August Bebel  , Die Bilder sind nach den besten vorhandenen photographischen Ausnahmen aus Kunstdruckkarton nach einem neuen Verfahren limitierter Kupscrdruck) her- gestellt und können als wirkliche Kunstblätter jedermann empfohlen werden, Die Bildgröße ist 10X14 Zentimeter. Paptergröfce 22X29 Zentimeter, Der Preis pro Bild ist auf 25 Pf. festgesetzt, um die Anschaffung leicht zu er- möglichen. Zu beziehen sind die Bilder in jeder.Parteibuchhandlung und von Kolporteur, Macht und Recht in der Polenfrage von T, Cordel. 50 Pf. Verlag: »Das deutsche Landhaus", Charloltenbnrg, Hardenbergs�, 13, Geschäftsbericht für das Jahr 190607 des sozialdemokratsschen Vereins des Wahlkreises Wanzleben  , 24 Seiten. Die Arbeit. Lesebuch für gewerbliche FortbildwigS- und Fachschule». Von Dr, W, Kley. 2,60 M, Der Bäcker. Anleitung zur Gesellen- und Meisterprüfung, Von Dr, W, Kley. 2,25 M. Verlag: Stall Meher (G. Prior), Berlin   IV. 35, Abstammung. Beruf und Heeresersatz von Dr. E, Wellmann. 6, M. Verlag: Duncker u, Humblot   in Leipzig  . Werde gesund! Zeitschrist sür Volksgesuiidheitspflcge. Herausgeber: Dr, med, G, Liebe. 7, Hcjt. Monatlich IHest, Vierteljährlich 75 Ps, Verlag: Th. Krischc in Erlangen.________ ßriefhaften der Redahtion. Die juristische Ebrech stunde findet Friedrich st r. Ist, Anfgang eine Treppe(Handelsstättc Bellealliance, Diirchgang auch Liudenstr. 101) »vochciieäalich Dun?>/, bis»'/, Uhr abends statt. Geöffnet 7 Uhr. Eoniialiends begiuiit die Sprechstniidc um ii Uhr. Jeder Slnfrage ist ein Buchst,>o- und eine.stahl als Merkzeichen bciznsiiacn. Briefliche Antwort wird nicht erteil». Eilige Frage» trage mau i» der Sprechstunde vor. W, 100. Für die Fraktion war bei ihm Abstimmimg die Höhe der Anerkennmigsgebühr denn um eine solche handelte eS sich völlig nebensächlich, die Sache selbst war maßgebend. Berta R. Der Wirt bestndei sich im Unrecht, Sie würden mit SluSsicht aus Erfolg aus Sln- eikennuna Ihres Rechts, Schlasburschen zu hallen, klagen können. Die Ab- i»de müssen Sie beweisen, M. A. 45. Lager. S.<Z. 163. Nein, wendcn Sie sich an die Gewerlschastsrommission, Engel-Ujer 15. kff. B. 17, Wenn Sie überhaupt mit der Wirtin keinen Vertrag gemacht haben und nur monatlich Miete zahlen, so würden Sie am 1. Oktober ziehen können. Ander» würde die Sache liegen, wenn Sie ausdrücklich den Vertrag des früheren Mieters in vollem Umfange übernommen haben und in diesem Vertrag eine bestimmte Kündigungsfrist vorgesehen ist. Dann müßten Sie diese schrlsilich vereinbarte Kündigungssrist einhalten. Z. T. P. 1. Die Reisededingungen sind sehr verschieden. Am besten erhalten Sic hierüber sowie über die Verhältnisse im Ausland Auskunft durch das Auskunstsamt des Auswärtigen Amts, Schellingstratze 4, 2, Ungefähr 300 Mark, 3, Durch das Polizeipräsidium, St. Co. 33. Zwischen 9 und 25 Mark werden als angemessen vom Gericht erachtet. P. W. 1. In diesem Falle nicht. G. 0. 184. 1. Sie müssen nunmehr zur Verhandlung vor das Gericht laden. 2. Das ist zulässig, aber zwecklos, O. 0t. 83. Benzin, Spiritus, auch Zitrone werden verwendet. Wir raten Ihnen aber, statt allermöglichen Versuche sich direkt an eine Pianosabrik zu wenden, Adolf Hoppe. Das ist möglich, Sie müssen sich von dem Rektor einen SchulentlassungSschein geben lassen. Derselbe wird erteilt, wenn Ihre Tochter bereits ein Jahr in der erste» Klasse war. P. K. lOO. 1. Das Tragen von Schußwaffen, abgesehen von verborgenen Waffen, ist in Deutschland   nicht verboten, kann aber nach allerdings bestrsttener Ansicht durch Polizeivcrordnung sür be- stimmte Bezirke verboten werden, 2, Das Gericht würde voraussichtlich an- nehmen, daß> ans beiden Seiten'nur das Recht besteht, von Monat zu Monat zu kündigen, O. B. DaS Unterlassen der Anmeldung der neuen Wohnung ist- strafbar. W. L. 5. Wenn ausdrücklich verabredet wird, daß der Mitsvieier, der eine Klasse nicht zahlt, ausscheidet, so hat er keinen Anspruch auf den-nach seinem Ausscheiden cutsallenen Gewinn, N. 2. 135. In beiden Fällen liegt ein Erbanspruch nicht vor. Das uneheliche Kind hat Erbrechte in den Nachlaß seiner Mutter, aber nicht in den seines Vaters. K. Ol. B. Wenden Sie sich an die Säuglingssürsorgestelle Elsasser- straße 27, Sprechsiunde von 23 Uhr, W. V. 5. Ja. K. W. 43. Ja, Die Darreichungen aus städtischen Säuglinasfüriorgestellen beein« trächtigen das Wahlrecht in keiner Weise. P. Ost. 39. 1. und 2. Sie müßten(ich einen Gewerbeschein zuni Umherziehen ausstellen lassen, K. 8. 100. Nein. A. R.. Jasmunderstr. 13. 1, Bei der Anstalt. wo zuletzt geklebt ist, ist der Antrag zu stellen, 2, Eine Altersgrenze ist nicht vorgeschrieben, H. St. 100. Kein verständiger Arzt wird lediglich eine Heilmethode anwenden. Die verschiedenen Arten der Heilmittel dar- zulegen, ist nicht angängig, E. K. 30. 1, Ja. 2. 6,60 M, A. B. 17. Der jetzige'Aufenthalt uiüßte erforscht und dann Zwangsvollstreckung ver-' anlaßt werden. Die Zwangsvollstreckung ist auch im Auslande aus Grund des hiesigen Erkenntnisses zulässig. Wilmersdorf. Nein. Max Cohn. Die Klage hat Aussicht aus Erfolg, A. W. 30. Ver» klagen Sie den Sohn hier, auch wenn er im Ausland sich aushätt, und lassen Sie nachher in das hiesige Vermögen pfänden, Zwei Streitende. Ja, 1 bis 20 M. W. 10. 1. Einer Operation braucht sich ein Unfall- verletzter nicht zu Unterwersen, In der Regel wird er es aber im Interesse der Heilung tun, 2. Reklamieren Sie jedenfalls, P. P.   10. W« kennen nur die photographische Methode. B. 65. 36. 1. und 2. J». 3. Nein. P. W. 90. 1. Ja, 2. 300 M. F. G. 100. Der Anspruch gegen die Unsallgenosftnschast scheint leider verjährt zu sein, da die Ver- jäbrungsfrlst 2 Jahre belrägt. Das Mädchen muß schleunigst ans vollen Schadenersatz gegen den Oberamtmann klagen, damit nicht auch die gegen diesen lausende dreijährige Verjährungssrist abläuft. Sprechen Sie zwischen 5 und 6 aus der Rehaktton auch zwecks Veröffenilichuug des Falles vor, E. I.   83. 1. Die Klage ist zulässig. 2. Die ausgestellte Rechnung dürste zutreffend sein, Klägerin hätte allerdings die Kosten zu d, c und f nachzuweisen, B. 500. Nein, Wenn sie vierteljährliche Miete zahlen, so können Sie mangels anderer Vereinbarungen bis am 3, des ersten Monats des Quartals zum Quartalsschluß kündigen, Zahlen Sic   monatlich Miete, so können Sic bis am Ib. zum 1. kündigen. M. 8. III. 1. bis 3. Nein. 4. Es könnte derjenige, dem da« Spind gehört, auf Heraus- gäbe klagen. Die Klage ist aber recht umständlich, Richtiger ist es, die Schuld zu tragen, M. K. 59. Rein. Ot. H. Nein, P. K. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, I». 6 bis 30 Mark werden sür angemessen erachtet. Gesetzlich fixierte Sätze gibt es nicht. A. Nein. Berliner   Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Marklhallen-Dtrcktion,(Großhandel,) Rindfleisch In 7072 pr. 100 Pfd.. ll» 64-69, lNa 59-60, Bullcnflcisch la 6570, IIa 55-64, Kühe, seit 5260, do, mager 40-50, Fresser 5466, Bullen, dän. 0,00, fco. Holl. 0,00. Kalbfleisch, Doppellender 100120, Mastlälbcr la 7382, IIa 6472, Kälber gcr. gen, 45-57, do. Holl, 0,00, dän. 0,00. Hammel» fleisch Mastlämmer 7478, Hammel la 6973, IIa 6268, Schafe 6062, Schweinefleisch 6167, Rchbock la per Psund 0,650,35, IIa 0,400,60. Rotwild, Abschuß 0,560,62. Damwild, Abschuß 0,00. Wildschweine 0,300,45. Frischlinge 0,49. Kaninchen per Stück 0,200,75. Wildenten per Stück 0,60 t, 40. Krickenten per Stück 0,70. Hühner. alle, per Stück 1,603,35, Na 0,801,50, do, junge 0,401,25. Tauben 0,30-0,50, italienische 0,00. Enten per Stück 1,502,40, do, Hamburger per Stück 2,002,90, Gänse per Psund 0,600,63, do. per Stück 3,00-4,75, do, Hamburger per Psd, 0,70-0,80, per Stück 0 00 do Oderbrucher per Psd, 0,60-0,62, PvuletS per Stück 0.50-1,25, Chalonshühner 0,00. Hechle per 100 Psund 115-130. do, klein 128. do, mittel 128, do. groß 0,00. Zander, mittel 0,00. do, klein, matt 0.00-«chleie. groß 9.00. do, mittel 0.00, do, Holl, 0,00, do. 107130. Aale, groß 9099, do, klein und mittel 8395, mittel -101, do. unsortiert 71-81. do. groß-mittel 0,00. Plötzen, matt 0,00. Roddow 85. Karpfen 9095, Bleie 8083, matt 0,00. Bunte Fische 69-91. Barse 0,00, dito matt 0,00, dito klein 0,00. Karauschen 0,00. do. klein 61. BIcIsischc 0,00. Wels   64. Aland 87. Quappen 0,00, Ameritanischcr Lachs la neuer, per 100 Psd. 110 130, do. Na neuer 90 100, do, lNa 60, Seelachs, ucner 10 20. Flundern, Kieler, stiege la 3-6, mittel ver Kiste 2, Hamb  . Stiege 4-6. aide Kiste 2-3, pomm, la Schock 4-8, IIa 0,50-2,50. Bücklinge. Kieler per Wall 23, Straff. 3,505,50, Bornh, 0,00, Aale, groß per Psd, 1,10 bis 1,40, mittelgroß 0,801,10, klein 0.600,80, Heringe per Schock 59. Schellfische Kiste 3,00-5.00,'/, Kiste 1.50-2, Sardellen, 1902er per Anker 98. 1904er 98. IS05er 98. 1906er 9095. Schottische Vollherinae 1905 0,00, larxo 40-44, lull, 3840. mock, 3842, deutsche 8744 Heiinge, neue MatjeS. ver'/> To. 50-120, Sardinen, ruff.. Faß 1,501.60. Bratheringe Faß 1,20 1 40, do, Büchse(4 Liter) 1,40-1,70. Neunaugen. Schocksag 11, do. kleine 56, do. Niesen- 14. Eier Land-, unsortiert per Schock 3-3.25. do, große 4,00. Krebse per chock große 28,50, do. mtttelgr, 9,50-10.50. do. kleine 2,90-4, do. un» sortiert 4,008,50, do, Galizlcr groß und mittel 0,00, do. uns, 0,00. Butter per 100 Pjö. la 109-113, Na 103-109, llla 100-102, absallend« 90-95 saure Gurken, neue schock 4,00-5,00. Psestergnrken 4,50, Kartoffeln per 100 Psd. weiße runde 3,00-3,50, blaue 3,50-5.00. Rosen. 2 00 bi< 8,00 Nieren. 3,00-3,50, Zerbster   0,00. Porree. Schock 0,50-1,00. Meerrettich, Schock 512. Spinal per 100 Psund 25-30. Sellerie hiesige, per Schockbund 2,00-6,00, Zwiebeln per 100 Psd, 5-6,50 d.o, kleine 0,00, do. hiesige(Perl.) 0.00, Charlotten 0,00, Petersilie, grün Schockbund 0,751,00, Kohlrabi Schock 0,75-1,50, Nettig, bahr., neue stück 0,070,10, do, hiesige. Schock 34. Mohrrüben, Schockbund 1,50 bis 2.50. Karotten, hiesige, Schockbund 2,00-3,00, Wirsingkohl per Schock 3 00 b>s 6,00 Notkohl, Schock 8-10. Welßkohl 6-10. Blumenkohl, Zittaucr 100 stück 0,00, do, Hamburger 100 Stück 0,00, do. Erfurter 100 Stück 20-25. Koblrüben. schock 5,00-6,00. Pctersilienwurzeln, Schockbund rüne. 100 Pfd. 1015.' Stachelbcer'em per 100 Psund 7 12.''' Erdbeeren liefige 100 Psd. 2030, do, Walderdbeeren 5090, do. Hamburger 30 bis 40, do. Holländer 2530. Himbeeren 100 Psund 2834. Blau­beeren, 100 Psd. 1216. Johannisbeeren. 100 Psd. 8-12. Ktrichen per 100 Pfund Schlesische 0,00, Werdcrsche 1020, do, Glas. 1218' do, Thüringer 820, Natten 18-35, sauere 15-17. Birnen, ital,, 100 Psimd 13-30, Muskateller 24-27, hiesige 13-16. Pfirsiche, per 100 Psund 15-30. Aprikosen, ital, per 100 Psund 20-25, franz. 20-32, Aepsel, italienische. per 100 Psund 14-33, Pflaumen, ital, per 100 Psund 1430. Zitronen Messiiia. 300 Stück 9,00-18,00, do, 360 Stück 8,00-15,00, do. 200 Stück 6,0012,00, do. 150 Stück 57. Bananen, gelb, 100 Psd. 22-26, grün 0,00,