Schon«if dem letzten Kongreß, der kurz vor den Wahlen stattfand, konnte berichtet werden, daß die Zahl der Mitglieder auf 100 000 gestiegen sei. Ohne jedes Kompromiß hat die tschechische Sozial- demokratie hei den Wahlen ihre Siege errungen. Zehn politische Parteien kämpften gegen sie, die untereinander ein Kartell abge- schlössen hatten. Trotzdem erhielten unsere Genossen in Böhmen in den städtischen Bezirken 40 Proz. der Stimmen, in den Land- gemeinden 30 Proz., in Mähren 41 beziehungsweise 24 Proz. und in den Städten von Schlesien sogar 83 Proz. und auf dem Lande 49 Prozent. Von 1 086 000 Wählern, die zur Urne gingen, haben 400 900 für die Partei gestimmt. Dazu kommen aber noch über 20 000 tschechische sozialdemokratische Stimmen in Nordböhmen , ebensoviel in Wien , die zugunsten der deutschen Genossen abgegeben wurden. Die Partei zählt jetzt in Böhmen 1448 Organisationen, Mähren 326, Schlesien S0, Nieder österreich 92 und Oberösterreich 6, insgesamt 1922 Organisationen. Aus dem Kassenbericht geht hervor, daß die finanziellen Verhältnisse der Partei durchaus günstig sind. Aus dem Beriibt des Preßkomitees, den der Abgeordnete Sveceny erstattet, sei erwähnt, daß der Ar- beiterkalender in zirka 110 000 Exemplaren verkauft wurde. Ins- gesamt wurden seit dem Kongresse im Jahre 1904 von den Druck- schriften, die das Preßkomitee herausgegeben hat. 749 Sö7 Exemplare verkauft, an Zeitungen zirka 10 Millionen. Den Bericht über die parlamentarische Taktik gab der Abgeordnete N e m e c. Bei der Diskussion hierüber wird von T u s a r(Brünn ) das Bestreben der sfraktion nach Erlangung einer Stelle im Prä« sidium des Reichsrats getadelt, sowie das Ver- halten der Abgeordneten bei der Thronrede. Nemec trat in seinem Schlußwort diesen Angriffen entgegen und schließlich wurde durch die Annahme einer Reiolution den tschechischen Ab- geordneten für ihr Verhalten im Parlament die Anerkennung des Kongresses und das volle Vertrauen der Partei ausgesprochen. Sodann wurde die Frage der Landtagswahlreform verhandelt und eine Resolution angenommen, die sich für ein ent- schicdcnrs Vorgehen im Wahlrcchtskampf ausspricht. Es wird hier dieselbe Taktik eingeschlagen werden müssen, wie bei dem Kampf um das ReichSratswahlrecht und auch hier werden die tschechischen Ge- nossen den Kampf gemeinsam mit der deutschen Sozialdemokratie führen. poltrelltebes» gerichtliches ulw. DaS Gefängnis verlassen hat am 12. August Genossin Rosa Luxemburg , nachdem sie die zwei Monate abgesessen, die ihr das Landgericht Weimar wegen ihrer angeblich zu Gewalttätigkeiten aufreizenden Rede in der Massenstreik-Debatte des Jenaer Partei- tags auferlegt hat. Wir hoffen, daß die Genossin Luxemburg die Freiheitsentziehung ohne dauernden Schaden an ihrer Gesundheit überstanden hat und begrüßen sie herzlichst bei ihrer Rückkehr in die Reihen der Kämpfer. linternationaler liletallarbelter-Kongreß in Krüssel. Brüssel , 13. August.(Eig.©er.) (Fortsetzung der Verhandlungen vom Dienstag.) Der internationale Sekretär Schlicke klagt in seinem Referat über die ungenügenden Berichte, die ihm von den Metallarbeiter- organisationen der verschiedenen Länder zugekommen sind, sowohl in bezug auf Umftagcn wie auch was das Material für die Revue betrifft. Schlicke hebt aus seinem gedruckt vorliegenden Bericht hervor, daß sich während der Berichtszeit dem Bunde neu an- geschlossen haben die Föderation franyaise der Gold- und Silberschläger und verwandter Berufe mit 1600 Mitgliedern, der serbische Metallarbeiterverband mit 800 Mitgliedern, der Verein der Metallarbeiter in Sofia mit 250 Mit- gliedern und der B r o t h e r h o o d der New Dorker Silber- a r b e i t e r mit 2000 Mitgliedern und in letzter Stunde die nationale Vereinigung der Gold- und Silbersihmiede und der zugehörigen Berufe Großbritanniens mit 400 Mitgliedern. Aus- getreten aus dem Bunde ist der Verband der Silberschmiede(London und Birmingham ) mit 410 Mitgliedern. Schlicke bemängelte es im Verlaufe seiner Ausführungen, daß das GegenseitigkeitsverhältniS der dem internationalen Bund angeschlossenen Organisationen ein so wenig zureichendes ist. Die kontinentalen Arbeiter insbesondere be- schwerten sich über das mangelnde Entgegenkommen, das� sie in England und Ainerika fanden und daß ihnen durch die hohen Eintrittsgebühren und sonstige erschwerende Be- d i n g u n g e n der Eintritt in die Organisattonen und ihre Betätigung in denselben oft unnwglich gemacht wird. Dies sei umsomehr zu beklagen, als auf dem Kontinent den ein- gewanderten fremdländischen Arbeitern jede Eintrittsgebühr bei ihrem uebertritt in die Organisationen erlassen wird und die bereits geleisteten Beiträge teilweise oder ganz ein- gerechnet werden. In Anbetracht deS Vorgehens der Unter- nehmer, die fremde Arbeiter als Lohndrücker anwerben, ist eine Aenderung des Gegenseitigkeitsverhältnisses doppelt notwendig. Schlicke bemerkt, daß vorn Sekretariat aus den eingewanderten Arbeitern stets die sprachlichen und beruflichen Schwierigkeiten vor- gehalten werden, bannt sie nicht, insbesondere durch ihre Sprach- Unkenntnis, einerseits den Unternehmern ausgeliefert sind und anderer- seitS ihren Kollegen in den Rücken fallen. Zum Schluß wendet sich Schlicke gegen den Borschlag der Engländer, die Beiträge an den internationalen Bund von 20 auf 10 Schilling herabzusetzen. Die Ausgaben des internationalen Sekretariats könnten nicht be- schränkt werden. Das Bureau bedarf im Gegenteil neuer Mittel für Uebersetzer und regelmäßige Korrespondenten, insbesonders ist es notwendig, daß das Sekretariat über die Anwendung der Arbeiterschutzgesetze in den verschiedenen Staaten informiert wird. Der Kongreß möge durch objektive Prüfung der Vorschläge dem internationalen Sekretariat seine künftigen Arbeiten ermöglichen. H a a k- Dresden berichtet über die an« 4. August 1905 von H o b s o n übernommenen Bücher und Belege. Der RechnungS- abfchluß ergab einen Vermögensbestand des Internationalen Jnformationsbureaus von 311 Pfund und 19 Schilling. Die von Haak beantragte Entlastung Hobsons wird sodann vom Kongreß beschlossen. In der Diskussion über den Bericht Schlickes schlagt Cohen- Berlin vor, daß vom internationalen Sekretariat dahin gewirkt werde, die französischen Metallarbeiterorganisationen im Sinne der deutschen Organisationstendenzen zu beeinflussen und eine Verständigung der beiden französischen Richtungen herbeizuführen. Jansen(Holland ) berichtet über den Fortschritt � der holländischen Metallarbeiterorganisation, die sich erfreulich entwickelt hat, seit sie sich von anarchistischen Tendenzen befreit hat. Vor drei Jahren zählte die Organisation 600 Mitglieder, während sie heute 1700 umfaßt. Der Kongreß geht nun zur Beratung über die BundeS- beiträge über, zu welchem Punkte der bereits erwähnte Antrag der englischen Delegation auf Herabsetzung der Beiträge vorliegt. Der Antrag wird von Davis(England) damit verteidigt, daß ihre Mitglieder den Wert der internationalen Verbindung nicht ge- nügend begreifen. Reichel(Deutschland ) sieht in dem Antrag der Engländer einen Widerspruch, da sie sonst das Prinzip, daß starke Organisationen nur bei hohen Beiträgen möglich sind, verfechten. Er hält es nicht für angebracht in einen« Augenblicke, wo besonders in Frank- reich und den kleinen Ländern so wichtige Arbeit zu leisten ist, mit einer Herabsetzung der Bundesbeiträge zu kommen. V a e k(Belgien ) spricht ebenfalls gegen die Herabsetzung. Belgien übernehme gerne die ihm auferlegten Opfer, überzeugt, daß nur durch die höheren Beiträge Erfolge zu erzielen sind. Dies lehren auch die belgischen Erfahrungen. Lefövre(Frankreich ) unterstützt den englischen Aittrag, dessen Jntensionen er würdige. Coupat(Frankreich ) entgegnet, daß daS internationale Sekretariat nur dann die Forderung des Vorredners, Einfluß auf die eingewanderten Arbeiter zu üben, damit sie den einheimischen keine Konkurrenz machen, erfüllen könne, wenn ihm auch, wie z. B. der internationalen Buchdruckerorganisation, die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Barnes(England) hebt hervor, daß der englische Antrag nicht persönlich ist, sondern im General rat derTrade-Unions durchberaten wurde. Die englischen Gewerkschaften hätten noch andere Verpflichtungen als die deutschen , französischen und belgischen. Der internationale Bund habe genügende Mittel zur Verfügung.— Es sprechen bis zum Schluß der Sitzung noch eine Reihe Redner für und wider den Antrag der Engländer, so Jansen und H u g g l e r, der das Argmnent bekämpft, nach welchem die Konkurrenz der fremden Arbeiter die niedrigen Beiträge rechtfertigen solle. Wenn die französischen Arbeiter besser und auf derselben Gnindlage organisiert wären wie die anderen Nationen, und ihren Mitgliedern sofortige Vorteile gewährte««, würden die ausländischen Arbeiter viel leichter in die Organisationen eintreten. 3. Berhandlungstag.(Mittwoch.) Auch der heutige Vormittag ist ausschließlich mit der Debatte über die BundeSbeiträge ausgefüllt, die iniwnter recht bewegt ver- läuft. JmLarife derselben geben die englischen Delegierten Hobson und Davis die Erklärung ab, daß sie beauftragt seien, nur im Sinne ihres Antrages(Herabsetzung der Bundesbeiträge von 20 auf 10 Schilling) zu stimmen und im Falle der Ablehnung des Antrages den Kongreß zu verlassen.— Die englische Delegation erklärt sich jedoch mit der vorgeschlagenen Vertagung der Ab- st i m in u n g einverstanden, damit auf Wunsch des Kongresses vorher der Punkt über die Aufgaben des Bundes zur Verhandlung kommt. Der Kongreß beschäftigt sich hierauf noch mit der Er- ledigung formaler und die innere Organisation des Bundes betreffenden Angelegenheiten. Aa; einem Verteidiger und einem Straßen- Händler vor Gericht passieren kann. Der Straßenhändler Robert Franke war vom Schöffengericht Berlin-Mitte wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu zwei Wochen Gefängnis und wegen Beleidigung zu 20 M. Geldstrafe verurteilt worden. Die Verhandlung, die auf seine Berufung am 14. d. M. vor der fünften Strafkammer des Landgerichts I stattfaikd, gestaltete sich in mehr als einer Richtung höchst eigenartig. Gleich im Beginn der Verhandlung spielte sich folgende Szene ab: Der Verteidiger, Genosse Liebknecht , richtete an einen uniformierten Schutzmann, der als Zeuge vernominen wurde, eine Frage und trat hierbei, einer sehr häusigen Gewohnheit entsprechend, einen Schritt auf den Zeugen zu neben den Verteidigertisch. Auf Veranlassung eines Beisitzers, des Landgerichtsrats H o r w i tz, der während seiner früheren mehrjährigen Tätigkeit in der hiesigen ersten Strafkainmer vielfach Anlaß zu Beschwerden gegeben hatte und jetzt einer Zivilkammer beigeordnet ist, ersuchte der Vorsitzende den Verteidiger, nicht so nahe an den Z.eugen heran- zutreten, sondern hinter dem Vcrteidigertisch zu bleiben. Der Verteidiger äußerte sein Erstaunen über ein derartiges Ersuchen, bezeichnete es als beleidigend, bestritt dem Vorsitzenden das Recht zu einem derartigen Erftichen und bemerkte, daß er der Anordnung des Vorsitzenden nicht Folge leisten werde, sondern anheimgebe, ihm durch protokollierten Gerichtsbeschluß seinen Standplatz anzuweisen. Nachdem Landgerichtsrat Hör- w« tz einen vergeblichen Versuch gemacht hatte, den Staatsanwalt zu einem Antrag auf Ordnungsstrafe gegen den Verteidiger an- zuregen, äußerte sich der Staatsarrwalt dahin, daß das Ersuchen des Vorsitzenden als gerechtfertigt anzusehen sei, da ein Zeuge leicht dadurch, daß eine mit einem schwarzen Talar bekleidete Persön- lichkeit nahe an ihn heratrtrete. in Angst und Unsicherheit versetzt werden könne. Der Verteidiger ohne Revolver! Der Verteidiger erwiderte, daß der Staatsanwalt die Tapfer- keit und Sicherheit eines preußischen Schutzinannes doch etwas gar zu niedrig einzutaxieren scheine, und fügte die Versicherung hinzu, daß er keinerlei Waffe bei sich trage, die dem bewaffneten und unter dem Schutz zahlreicher Beamter befindlichen Zeugen Furcht ein- zuflößen geeignet sein könnte. Der Vorsitzende erklärt nun, keiner- lei Interesse an der Fassung eines Gerichtsbeschlusses zu haben. Auch der Verteidiger bestätigte, daß ihm an einem Gerichtsbeschluß nicht das mindeste liege, doch müsse er wiederholt betonen, daß er das merkwürdige Ersuchen des Vorsitzenden zurückweise ul«d nicht be- folgen werde; es sei denn, daß es von einem protokollierten Ge- richtsbeschluß bestätigt werde. Hierauf zog sich der Gerichtshof nolens volens zurück. Nach ziemlich langer Beratung verkündete der Vorsitzende den B e- schlu'ß, daß der Gerichtshof keinen Beschluß fassen wolle. Nach diesem tragikomischen Intermezzo konnte die Verhand- lung ihren ungestörten Fortgang nehmen. Eine Verhaftung mit Hindernissen. Die Beweisaufnahme ergab folgendes: Am 16. Juli 1906 fuhr der Angeklagte, ein konzessionierter Straßenhändler, mit Pferd und Wagen, letzteren beladen mit Obst und Gemüse, durch die Hohenlohestraße und ging friedlich seinem Erwerbe nach, unterstützt von einer Verkäuferin und ein paar jungen Leuten. Irgendeine Frau beschwerte sich bei dem Schutz- mann Duczinsky über das laute Ausrufen einiger Händler und bezeichnete einen der Schreier so, daß der Schutzmann annahm, der Angeklagte sei gemeint. Tatsächlich hat der Angeklagte, wie erwiesen wurde, nicht geschrien. Der Schutzmann behauptete, den Angeklagten nicht gekannt zu haben. Er habe ihn daher nach seinem Nationale und seinem Ge- burtstag gefragt; der Angeklagte habe ihn auf die Firma am Wagen verwiesen. Er(Zeuge) sei daraufhin mit zum Wagen gegangen; da er dort aber zwei junge Leute gesehen habe, so sei es ihm Zweifel- Haft geworden, ob die Firma am Wagen mit genügender Deutlich- keit die Persönlichkeit des Angeklagten ergebe. Er habe daraufhin den Angeklagten genötigt, ihm zur Wache zu folgen. Der An- geklagte habe sich losgerissen, dann habe er, der Schutzmann, ihn allein gehen lassen. Als er den Angeklagten aber aufgefordert habe, etwas schneller zu gehen, sei er so schnell gegangen, daß er einen beträchtlichen Vorsprung vor ihm genommen habe; nun sei er, der Zeuge, hinter dem Angeklagten hergelaufen und habe ihn festgehalten, sei mit ihm in ein Handgemenge gekommen, an dem sich dann auch noch zwei andere Beamten beteiligten. Angeklagter sei sodann gefesselt zur Wache gebracht worden, wo er nach etwa fünfstündigem Aufenthalt in der Zelle wieder entlassen worden sei. Auch in der Wache sei der Angeklagte nicht bekannt gewesen; Papiere habe er(der Angeklagte) nicht vorgezeigt. Ein zweiter Schutzmann dagegen bestätigte, daß der Angeklagte schon öfters auf der Wache sistiert und dort wohl bekannt gewesen sei. Mehrere einwandskreie Zeugen bekundeten kolaendeZt Duczinskh trat zunächst an dem Wagen des Angeklagten heran und erklärte dem dort befindlichen Personal, ihnen wolle er nichts tun,„er werde Franke desto mehr zukommen lassen". Als der Angeklagte dann aus seinem Hause herauskam, ging Duczinsky auf ihm zu, redete ihn sofort bei dem Namen Franke an und fragte ihn nach seinem Geburtstag. Der An- geklagte verwies den Zeugen zu seiner Legitimation auf den Wagen, an dem die Firma und Adresse stehe. Gleichzeitig erklärt, er aber, er wolle dem Beamten seine Papiere zeigen (der Angeklagte trug u. a. Militärpaß und Steuer» q u i t t u n g bei sich) und zog die Papiere halb aus der Tasche. Duczinsky sagte:„Ach was! Papiere! die können Sie gestohlen haben, kommen Sie mit zur Wache." Der Angeklagte erklärte sich bereit, mit zur Wache zu gehen, protestierte aber dagegen, angefaßt zu werden. Dennoch packte Duczinsky ihn sofort und zog ihn mit Gewalt fort, worauf sich der Angeklagte losriß. Erst danach begannen sich Menschen zu sainmel«. Der Angeklagte wurde in dieser Weise und in einem späteren Stadium sogar gefesselt durch eine Gegend geführt, in der er seit drei Jahren ständig Handel trieb, mit jedem Kind bekannt war. Auf der Wache wurde der Angeklagte von den ai«wesenden Schutz- leuten sofort als alter Bekannter begrüßt:„Ach, da ist ja Franke. Dennoch wurde er. wie gesagt, fünf Stunden lang festgehalten. Der Zeuge Liebe hatte mit einem anderen Manne zusammekt den Angeklagten freiwillig zur Wache begleitet, um sich dort als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Da kam er aber schlecht an. Während Duczinsky gerade dem Liebe vorher erklärt hatte, daß cr ihn, der in der Tat etwas laut ausgerufen hatte, nicht anzeigen werde, wurde eben diesem Liebe nun sofort bedeutet, daß auch er Arrestant sei. Liebe legte seine Legitimations- Papiere vor; der Wachtmeister wies sie indes mit einer etwa ebenso verächtlichen Bemerkung zurück, wie vorher Duczinsky die Papiere des Angeklagten. Auch Liebe wurde mehrere Stunden lang in die Zelle eingesperrt und erhielt später prompt ein Strafmandat über 15 M. Charakteristisch war, daß der Staatsanwalt eine dem Angeklagten günstige Zeugin, die unverehelichte L e h» mann, eine frühere Verkäuferin des Angeklagten, ohne daß auch nur das allergeringste vorgelegen hätte, geradeheraus fragte, ob sie nicht mit dem Angeklagten ein Liebesverhält- nis unterhalten habe, was die Zeugin eidlich unter Ent- rüstung zurückwies. Der Verteidiger plädierte auf Freisprechung von der Anklage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Er wies nach, daß die Inhaftierung des Angeklagten überhaupt unrechtmäßig gewesen sei. Daß der Angeklagte trotz der Bereitwilligkeit, seine Papiere vorzuzeigen, verhastet worden sei, sei um so glaubhafter, als ein gleiches ja dem Liebe passiert sei, und die stundenlange Ein- sperrung des Angeklagten in der Zelle, trotz vollster Notorität seiner Persönlichkeit, die Neigung der Beamten, ihre Amtsbefugnisse zu überschreiten, die persönliche Freiheit nicht zu schützen, sondern zu gefährden, deutlich erkennen lasse. Ter Staatsanwalt beantragte Verwerfung der Berufung; er hielt es für ganz richtig, wenn der Beanite gemeint habe, die Papiere beS Angeklagten könnten ja gestohlen sein. Straßcnhändlcr seien ja unsichere Kantonisten? er kenne ja auch sozusagen die Bettler und Vagabunden, die in ge- wissen Straßen sich regelmäßig herumtreiben. Diese„Kenntnis" köl«ne aber das Verlangen einer Legitimation nicht überflüssig machen. Nur ebenso sei der Angeklagte bekannt gewesen. Der Verteidiger wies eine derart geringschätzige, verächtliche Kennzeichnung des Standes der Straßenhändler mit allem Nach- druck zurück; er heb hervor, daß der Angeklagte einen Einspänner- wagen mit Firma gehabt habe, obrigkeitlich konzessioniert gewesen sei, seit drei Jahren ständig in jener Gegend verkehrt habe, auf der Wache genau bekannt getvesen sei und schließlich auch noch die denkbar besten Ausweispapiere angeboten habe. Wenn das nicht hinreiche, um einen preußischen Staatsbürger vor zwangsweiser, demütigender Sistierung und stundenlanger Einsperrung zu schützen, in einem Falle, wo es sich schlimmstenfalls um eine gering- fügige Uebertretung gehandelt habe, so seiunserGesetzzum Schutz der persönlichen Freiheit und di- preußische Verfassung in der Tat das Papier nicht«vert, auf dem sie gedruckt seien. Der Staatsanwalt entgegnete, unter den Straßenhändlern seien bekanntlich viel* Zuhälter, eine Behauptung, die der Verteidiger gebührend mit dem Hinzu« fügen kennzeichnete, daß freilich selbst in den feudalsten Gesell- schaftsschichten Zuhälter vorkämen. Die Art,«vie der Staatsanwalt hier die Stratzenhändler traktiert habe, werde den anwesenden Schutzleuten gewiß eine Fanfare zur frisch-fröhlichen Jagd auf die Straßenhändlcr sein. Der Gerichtshof verwarf die Berufung. Er unterstellte als richtig, daß der Angeklagte seine Papiere angeboten habe, meinte aber, daß der Beamte ihre Prüfung nicht nötig gehabt habe. da sich ja schon eine Anzahl von Menschen uin ihn und den An- geklagten versammelt gehabt habe; er habe den Angeklagten zur Feststellung seiner Persönlichkeit sehr wohl zur Wache sistieren können. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daß die Beweisaufnahmt aufs deutlichste ergeben hat, und zwar auch nach den Bekundungen der Schutzleute, daß zu der Zeit, wo der Angeklagte seine Papiere vorwies, sich noch keine Menschenmenge angesammelt hatte. In der ganzen Verhandlung ist auch nicht der geringste Ver- such unternoinmcn worden, Feststellungen über Charakter, Zahl und Verhalten der etwa in der Nähe befindlichen Menschen zu treffen!! Diese für die Verwerfung der Berufung grundlcaende Annahme des Gerichts ist nicht nur erwiesenermaßen unrichtig, sondern auch weit entfernt, nur in einem Buchstaben der Aussage irgendeines Belastungszeugen die schwächlichste Stütze zu finden.— Und weiter: Der Vorsitzende selbst erklärte in der Ver- Handlung wiederholt, es sei für die Schuldfrage wesentlich, ob der Angeklagte seine Papiere vorgewiesen habe, und der Schutzmann Duczinsky beteuerte bei Erörterung der Frage, ob Papiere vorgewiesen seien, immer wieder, er wisse doch genau, daß, wenn Papiere vorgewiesen worden wären, er den Angeklagten nicht habe verhaften dürfen. Dennoch:„der Jude", will sagen, der Straßen- Händler wird verbrannt. Seine Majestät der Schutzmann hat gesiegt. Dieser Prozeß hat den preußischen Polizeistaat«vicbcr einmal in seiner ganzen Glorie. gezeigt. Er könnte manch einen verleiten, sich zur größeren Sich«, runa seiner Persönlichkeit über die russische Grenze zu flüchten«
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten