Nr. 193. 24. Jahrgang.
der Regel aus jedem Lande nur eine Organisation als legitim anerkannt und andere Organisationen nur mit deren Zustimmung in die Union aufgenommen werden. Der abgewiesenen Organi sation steht das Recht zu, sich beschwerdeführend an den nächsten Internationalen Kongreß zu wenden, welcher die endgültige Entscheidung trifft.
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dürfen in allen Organisationen zusammen nicht mehr als vierzig Unterstüßungsraten ausbezahlt werden.
8. Sonstige Unterstüßungen, für deren Gewährung die Statuten der einzelnen Verbände maßgebend find, zahlt jeder Verband nur innerhalb seines Gebietes; Ausnahmen sind zulässig bei Unterstützung im Sterbefalle, die auch nach dem Auslande gesanvr werden kann.
9. Sind an Streits in den Grenzorten( 3iff. 2 Abs. 2) Mitglieder mehrerer Verbände beteiligt, dann unterstützt jeder Ber band seine eigenen Mitglieder. Für die an solchen Streits bes teiligten Nichtmitglieder hat derjenige Verband aufzukommen, in dessen Gebiet der Streifort liegt.
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13. Die Organisationen tauschen gegenseitig ihre Drudsachen aus( Fachzeitungen, Adressenverzeichnisse, Protokolle und sonstige Mitteilungen); die hierin enthaltenen Anregungen, soweit sie das internationale Verhältnis berühren, sind durch die Fachpresse der einzelnen Länder zu verbreiten. Mitteilungen, die einer besonders schleunigen Erledigung bedürfen( Mitteilung der Streikorte über drohenden Zuzug usw.) sollen nach Möglichkeit in der Sprache des= jenigen Bandes abgefaßt sein, an das sie gerichtet sind. 14. Als Verbindungsorgan wird„ Der Grundstein", Fachorgan des Deutschen Maurerverbandes, bestimmt.
Der internationale Schuhmacherkongres beschäftigte sich heute an seinem zweiten Verhandlungstage weiter§ 6. Jede Landesorganisation, welche Mitglied der Union gemit der nationalen 3ersplitterung der öster worden ist, behält ihre vollständige Selbständigkeit, ausgenommen reichischen Organisation. Am gestrigen Abend und diejenigen Pflichten, welche gegenwärtiges Statut der Interheutigen Frühmorgen hat die Einigungsfommission ge- nationalen Union auferlegt. tagt, die aus je zwei Vertretern der tschecho- slawischen und der Der Beitrag für die Union soll 5 Pf. pro Mitglied und Jahr deutsch - österreichischen Organisation sowie drei Unparteiischen be- betragen, die Verwaltung in den Händen eines internationalen 10. Die foalierten Verbände unterstützen sich gegenseitig in stand. In der Kommission haben die Tschechen erklärt, daß sie Sekretärs liegen. Beschließendes Organ der Union ist der Inter feine Anträge stellen und keine bindenden Erklärungen abgeben nationale Schuhmacherkongreß, der mindestens alle 5 Jahre mög- der Agitation, besonders in den Grenzgebieten. Die Art der wollten. Sie könnten sich angesichts der gespannten Beziehung lichst im Anschluß an den Internationalen Sozialistentongreß gegenseitigen Hülfe unterliegt der besonderen Vereinbarung zwischen den für die Grenzagitation in Frage kommenden Verihrer Gruppe zur Reichskommission der Gewerkschaften Dester- tagen muß. reichs auch nicht verpflichten, ihre Mitglieder in diese Gesamt- Jede Landesorganisation hat nach Schluß jeden Jahres einen bänden. 11. Jeder Verband ist verpflichtet in der Regel auf seine förperschaft zurückzuführen. Sie feien jedoch bereit, die Frage Bericht über ihre Mitgliederzahl, über Einnahmen und Ausgaben, ihrer im nächsten Monat stattfindenden Generalversammlung zur Bahl und Erfolg der Lohnfämpfe usw. an den Sekretär ein- Kosten, dafür Sorge zu tragen, daß aus seinem Gebiete teine Entscheidung vorzulegen und das Resultat der Beratungen der zusenden. Diese Jahresberichte hat der Sekretär in einer Tabelle Streifbrecher nach einem Streifort eines anderen Landes wandern. 12. Die zur Führung von Streifs erforderlichen Mittel hat Reichskommission und der Parteileitung mitzuteilen. Die Kom- zusammenzustellen und so zur Kenntnis der Landesorganisationen mission hat ferner von den Deutsch- Desterreichern das Versprechen zu veröffentlichen. Wichtige Vorgänge in einer Landesorganisation, jeder Verband selbst aufzubringen. In ganz außerordentlichen entgegengenommen, den tschechischen Schuhmachern dieselben Frei- namentlich auch größere Streits, sind an den Sekretär möglichst Fällen, besonders bei umfangreichen Aussperrungen, ist es aber heiten und Rechte einräumen zu wollen, die im österreichischen sofort zu berichten. Die Publikationen des Sekretärs erfolgen in gestattet, auch die Hülfe der anderen Verbände anzurufen. Die Metallarbeiterverband den Tschechen gegeben worden sind und durch der Regel mittels Zirkulars in deutscher, französischer und englischer Art und Höhe der Unterstüßung unterliegt der Entschließung der die dort eine Zersplitterung verhindert worden ist. Daraufhin Sprache. Gbenso ist die Korrespondenz der Landesorganisationen einzelnen Verbände. hat die Kommission den Tschechen aufgegeben, sich auf dieser Grund- an den Sekretär möglichst in einer dieser Sprachen zu führen. lage innerhalb eines Jahres mit der Hauptorganisation wieder In der Begründung teilt Simon interessante Bahlen über zu bereinigen. Die heutige Debatte dreht sich nun zunächst um die Häufigkeit der Uebertritte mit. In den letzten 1½ Jahren sind die Frage, ob innerhalb dieser Jahresfrist bis zur Einigung die in den Deutschen Schuhmacherverband eintrittsgeldfrei eingetreten: tschechische Sonderorganisation vom internationalen Verband an- Aus Oesterreich 163, aus der Schweiz 65, aus Dänemark 40, aus zuerkennen sei oder nicht. Die reichsdeutschen Desterreicher er Schweden und Norwegen 18, aus anderen Ländern 11, aus dem flären sich mit aller Schärfe gegen die einstweilige Anerkennung. chriftlichen Verband 158 und aus dem Hirsch- Dunderschen 64. Die Tschechen wollten sich jetzt nur in den internationalen Ver- In der Debatte schließt sich 3inner- Winterthur dem Entband einschleichen; einmal anerkannt, würde für sie auch der lette turf, völlig an. Das Verschwinden des ersten durch den InterAntrieb fortfallen, sich wieder mit ihrer alten Reichsorganisation nationalen Schuhmacherkongreß zu Zürich 1893 geschaffenen Interzu vereinigen. Die Diskussion findet ihr Ende mit der plöblichen nationalen Sekretariats in der Schweiz beweise nichts gegen deſſen Erklärung der Tschechen, daß sie mit den Zugeständnissen an die Nutzen und Existenzmöglichkeit. Oesterreich hat Bedenten gegen tschechischen Metallarbeiter nicht zufrieden seien. Auf die Frage, die internationale Streitunterstützung, die infolge der Kämpfe der was sie denn sonst wollen, ob ihr Biel das dauernde Bestehen ge- fleinen zurückgebliebenen Nationen um das Koalitionsrecht Deutsch : trennter nationaler Gewerkschaftsorganisationen in Oesterreich sei, land leicht erheblich belasten könnte. Ungarn befürchtet erwidern sie, daß ihr Programm das der Prager tschechischen Ge- Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Reiseunterstüßung; die wertschaftskommission sei und daß die Frage der tschechischen Ge- ungarischen Funktionäre würden die komplizierten Bestimmungen werkschaften nicht für sie allein, sondern nur allgemein für alle nicht richtig lesen, berechnen und anwenden können. Besser sei Gewerkschaften in Oesterreich zwischen der Prager Kommission eine einheitliche internationale Reiseunterstüßung. und der Wiener Reichskommission geregelt werden könne. Vor- Nach einem Schlußworte Simons, der die technische Aussigender Simon schlägt danach vor, über die Vereinheitlichung führung des Vertrages erläutert und betont, daß kein Arbeiter, der Schuhmacherbewegung in Desterreich noch während des Inter - der im Auslande arbeitet, nach der Heimat Beiträge weiterzahlen nationalen Kongresses mit der tschechischen Parteileitung, der darf, daß vielmehr jeder zu der Organisation des Landes überPrager Gewerkschaftskommission und der Wiener Reichskommission treten muß, in dem er arbeitet, wird der internationale Kartellunter Vermittelung der Generalfommission der Gewerkschaften vertrag einstimmig angenommen. Zum Sekretär der Deutschlands zu verhandeln. Die Deutsch - Desterreicher wollen sich Internationale wurde ebenfalls einstimmig Simon Nürnberg dem Antrage nicht widersetzen, halten aber angesichts der Haltung gewählt. Damit sind die Arbeiten des Kongreffes erledigt. Vorder Tschechen alle Bemühungen für aussichtslos. Der Kongreß fizender Simon bittet nochmals die englischen Kollegen um verstimmt dem Vorschlage Simons zu und nimmt zur Sache einstimmig mehrte internationale Solidarität und die Tschechen um Liebe zur folgende Entschließung an: Einigkeit. Der Kongreß habe die Erwartungen der Einberufer übertroffen sowohl in der Beschickung wie in dem Ertrag der Arbeit, und eine gesunde Grundlage für die Pflege der internationalen Beziehungen geschaffen. Mit einem dreifachen Hoch auf die sozialistische Internationale der Arbeit schließt Simon den Kongreß.
" Der internationale Kongreß nimmt die Erklärung der Vertreter der tschecho- slawischen Organisation zur Kenntnis, die dahin geht, daß sie bereit feien, in ihrer Heimat für eine Ver ständigung und Verschmelzung des tschecho- slawischen Verbandes mit dem Reichsverein unter der Voraussetzung zu wirken, daß ihnen dieselben Rechte vom Reichsverein eingeräumt werden, welche die tschecho- slawischen Metallarbeiter in der Reichsorganisation besigen. Der Kongreß spricht die Erwartung aus, daß die Delegierten des tschecho- slawischen Verbandes ehrlich bemüht sein werden, auf der vorstehend verzeichneten Basis eine Verständigung zu erzielen."
Ist eine Verständigung zwischen der österreichischen und der tschecho- slawischen Organisation erfolgt, so ist damit auch das Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen den tschechischen Mitgliedern und den übrigen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Landesorganisationen wiederhergestellt. Bis dahin bleiben also die Tschechen wie bisher seit der Bersplitterung von der internationalen Gegenseitigkeit ausgeschlossen und gelten 3. B. für die deutsche Organisation einfach als unorganisierte Arbeiter.
Es folgt Punkt 3 der Tagesordnung: Die Beziehungen der Landesorganisationen zueinander. Vorsitzender Simon legt zur engeren Verbindung der Schuhmacher aller Länder einen Entwurf zum Abschluß einer Internationalen Union vor, deren Hauptbestimmungen lauten:
Internationale Union der Schuhmacher. 3m e d.
§ 1. Die Gewerkschaften der verschiedenen Länder vereinigen sich zu einer Internationalen Union zu dem Zweck, die gemeiniamen Interessen zu fördern.
§ 2. Die Aufgaben dieser Union sollen insbesondere sein: a) die Verbindungen zwischen den einzelnen Landesorganifationen herzustellen;
b) eine gegenseitige Benachrichtigung und Verständigung über wichtige Fragen herbeizuführen; c) bei Lohnkämpfen den Zuzug fremder Arbeitskräfte abzuhalten;
Auch der
Internationale Maurer- und Bauhülfsarbeiterkongres wurde heute zu Ende geführt. Zunächst wurden die beiden von gestern noch ausstehenden Referate der Landesset tionen erstattet. Amerika wird durch eine deutsche Sektion des New Porter Maurerverbandes vertreten. Der Delegierte berichtet, daß die lokalen Settionen ziemlich autonom sind, auch im Beitrag. Das Eintrittsgeld soll jedoch nicht unter 10 und nicht über 25 Dollar betragen. Ein Streit darf nur mit Genehmigung des Zentralkomitees erklärt werden. Im allgemeinen sind die Maurer in Amerita sehr gut organisiert. Auch die eingewanderten Deutschen haben sich nicht zu Streifbrecherdiensten hergegeben, sondern sich den verschiedenen Zweigabteilungen angeschlossen. In neuerer Zeit ist es sogar gelungen, die Jtaliener au organisieren. Der Redner schließt mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß es ihm gelingen wird, den ganzen nationalen Zentralverband der Vereinigten Staaten für die internationale Bewegung zu interessieren. überbringt Volpers die Grüße der Organisation. Maurerverbände, die zuerst von bürgerlicher Seite gegründet wurden, gibt es in dem Lande schon seit 1883. Doch wuchsen sie sehr langsam, zumal da der Senat ihre Statuten nicht bestätigte. Erst seit der Erkämpfung politischer Freiheit für Finnland durch die Revolution bon 1905 fam die gewerkschaftliche Bewegung in schnelleren Aufschwung. Der Tätigkeit der 21 Ortsvereine ist es jebt gelungen, den Zehnstundentag, in Helsingfors den 9½- Stundentag einzuführen.
2. Jeder Verband hat nur Geltung im Gebiet seines Landes und die Arbeiter der in Frage kommenden Berufsgruppen( Maurer ,
Buber, Bementierer, Blattenleger usw. und deren Hülfsarbeiter) dürfen nur dem Verband angehören, in deffen Gebiet sie in Arbeit stehen und der für sie nach ihrem Beruf in Betracht kommt. Ausgenommen bleiben solche Arbeiter, die in einem Grenzorte des Nachbarlandes beschäftigt sind und jeden Abend in den Heimatsort zurückkehren.
15. Internationale Konferenzen sollen in Zukunft regelmäßig in Verbindung mit den internationalen sozialistischen Arbeitertongreffen stattfinden.
16. Dieser Vertrag hat Gültigkeit vom 1. Januar 1908 bis zu dem Zeitpunkt, den die nächste Konferenz bestimmt. Als Referent erklärt Böm elburg die Errichtung eines internationalen Sekretariats noch nicht für nötig, da die für den internationalen Verkehr nötigen Arbeiten vom deutschen Verband erledigt würden. Das Sekretariat werde den Arbeitsapparat nur fomplizieren und die Aufbringung der nötigen Gelder nur erschweren. Da jedoch die Vertreter aller übrigen Nationen die Errichtung des Sekretariats wünschen, da dieses als internationale Einrichtung mehr Entgegenkommen finden werde als der deutsche Verband, erklären sich auch Böm elburg und Päplom mit dem Titel des Internationalen Sekretariats einverstanden. Seine Errichtung wird einstimmig beschlossen und die Geschäftsführung dem Deutschen Maurerverband übertragen. Der Kartellvertrag. der nach gründlicher Spezialdebatte einstimmige Annahme gefunden hat, tritt am 1. Januar 1908 in Kraft. Neu hinzugetreten sind Belgien und Polen . Nachdem noch ein Antrag auf internationale Vereinheitlichung der Mitgliederlegitimation angenommen ist, schließt Vorsitzender Bömelburg den Internationalen Maurertongres mit dem Ausdruck lebhafter Genugtuung über die Fortschritte der internationalen Solidarität.
Internationaler Tabakarbeiterkongres.
Auch der Internationale Tabatarbeiterkongreß hielt nur noch eine turze Schlußfißung ab. Zunächst brachte in der fortgesetten Debatte über die Regelung der Rechte der reisenden Kollegen Rosenthal Deutschland zur Sprache, daß infolge der Banderolesteuer auf Zigaretten eine bedeutende Arbeitslosigkeit in dieser Branche in Deutschland eintrat. Biele Bigarettenarbeiter mußten ins Ausland gehen; außer nach Amerika und der Schweiz wandten sie sich auch nach England. Unter den letteren befanden sich auch etwa 200 vollberechtigte Mitglieder, die von der englischen Organisation teine Unterstübung erhielten. Die Solidarität solle nicht nur auf dem Papier stehen. Er frage den Vertrauensmann Englands, wie es sich mit der Sache verhalte. Deichmann Deutschland stellt folgenden Antrag:
Die dem internationalen Sekretariat angeschlossenen Tabakarbeitervereinigungen verpflichten sich, vom Ausland zureisende Mitglieder dieser angeschlossenen Vereinigungen ohne Eintrittsgeld aufzunehmen. Sie verpflichten sich ferner, Gegenseitigkeitsberträge untereinander abzuschließen, die für die zureisenden Mitglieder die Mitgliedsrechte in bezug auf die Streit, Gemaß regelten und Rechtsschutzunterstützungen, sowie Arbeitslosenunterstüßung nach der geleisteten Beitragssumme, und wo dieses nicht angängig, nach der Beitragszeit regelt. Bestehen in den vertragschließenden Verbänden noch andere Unterstüßungseinrich tungen, wie Kranken- und Sterbeunterstützung, so ist zu wünschen, daß auch diese, wenn möglich vertraglich, geregelt werden. Alle Gegenseitigkeitsverträge müssen bis zum nächsten Kongreß abgeschlossen sein."
Cooper England erklärt, daß seine Organisation nur Bigarrenarbeiter aufnehme oder unterſtüße. An dieser 40jährigen Braris werde sie auch schwerlich etwas ändern. Die Zigarettenarbeiter feien in England meist unorganisiert. Den Bigarren= arbeitern aus Deutschland hätten die englischen Kollegen stets Solidarität bewiesen.
Hierauf bringt hadelberg Deutschland folgende Reso. lution ein, die er kurz begründet:
Der Kongreß hält eine Organisation, welche alle Branchen der Tabakarbeiter umfaßt, für die allein zweck- und zeitgemäße. Der Kongreß fordert die angeschlossenen Länder auf, in diesem Sinne zu wirken."
Damit sind die Berichte der Landessektionen erschöpft und nachdem Vorsitzender Bömelburg noch Begrüßungstelegramme aus Amerita, Prag und Nürnberg mitgeteilt hat, wendet sich die Beratung dem Abschluß des internationalen Kartellvertrages d) wenn nötig und möglich die finanzielle Unterstützung solcher Streits bezw. Aussper zu, für den der Deutsche Maurerverband einen Entwurf vorgelegt rungen zu vermitteln, welche von dem Unter- hat. Er findet in folgender Form Annahme: nehmertum zur Lahmlegung der Arbeiter. 1. Für jedes Land wird nur eine Organisation und, wenn die organisation heraufbeschworen werden; Bauhülfsarbeiter getrennt von den Maurern organisiert sind, von e) den Abschluß von Kartellverträgen über den gegenseitigen jeder Berufsgruppe nur eine Organisation anerkannt. Uebertritt und eventueller Unterstüßung der Mitglieder im Auslande anzuregen und zu unterstützen; Die Resolution wird einstimmig angenommen. f) im allgemeinen ein solidarisches Zusammenarbeiten der Auch der Antrag Deichmann wird gegen die Stimmen Engeinzelnen Landesorganisationen der Schuhmacher herbeizuführen. Auch der Antrag Deichmann wird gegen die Stimmen Englands angenommen. Nachdem noch Jupters Belgien eina § 3. Die Mitglieder der der Union angeschlossenen Landesftimmig zum internationalen Sekretär wiedergewählt worden ist, organisationen werden gegenseitig, sobald sie im Auslande in Arbeit getreten find, ohne Eintrittsgebühr in die Organisation des schließt Junge. Deutschland den Kongreß mit einer kraftvollen, aufmunternden Ansprache. Landes aufgenommen, sofern der Uebertritt innerhalb 6 Wochen 3. Die Mitglieder haben ein Recht auf Zulassung zu allen an Internationaler Holzarbeiterkongres. nach dem Arbeitsantritt erfolgt und das Mitglied seine Pflichten diesem Bertrage beteiligten Verbänden; in Dänemark , Schweden In der Schlußsibung der Internationalen Holzarbeiterunion gegen die seitherige Organisation erfüllt hat. Solchen über netretenen Mitgliedern werden die Beiträge, welche sie an eine und Norwegen jedoch nur dann, wenn der Nachweis von der Er- wurde Leipart - Stuttgart auf Vorschlag von England, Frank. reich und lernung des Maurerhandwerks erbracht wird. andere der Internationalen Union angeschlossene Organisation geBelgien einstimmig zum internationalen Sekretär leistet haben, in der Weise angerechnet, daß etwaige niedrigere Abreise die Abmeldung und bei Ankunft in einem anderen Ver- soll am 1. Januar, das abgeänderte Statut am 1. März 1908 in 4. Im Verkehr von einem Lande zum anderen hat vor der wiedergewählt. Die Beitragserhöhung für die Internationale Union Beiträge auf die Höhe des Beitrages der betreffenden Organisation bandsgebiet die Anmeldung bei dem Zweigverein des Arbeits- Straft treten. Lester Gegenstand der Tagesordnung ist die umgerechnet, gleich hohe und höhere Beiträge dagegen in boller ortes zu erfolgen. Die Beiträge sind vor der Abreise bis zum internationale Konkurrenz. Thomsen- Paris ver Bahl übertragen werden. Im Rahmen dieser Vorschrift stehen Sen übergetretenen Mitgliedern auf die Unterstüßungen der Tage der Abreise zu entrichten. Vorausbezahlte Marken haben im weist als Referent auf die Tatsache, daß manche Arbeiten in Frankreich wegen der billigeren ausländischen Konkurrenz überLandesorganisationen dieselben Rechte zu wie den eigenen 5. Der Uebertritt von einem Verbande zum anderen ist haupt nicht mehr gemacht würden. Einst würden die Kapitalisten Mitgliedern bei gleicher Mitgliedsdauer. Vor dem Uebertritt hat ein auf der Reise im Auslande befindliches Mitglied nur An- fostenlos; eine Unterbrechung in der Beitragszahlung darf aber vielleicht Stulis importieren. Er mahnte die Völker Europas , sich spruch auf die Reiseunterstübung, welche die betreffende Landes- nicht eintreten, b. h. die Beiträge sind nach dem Uebertritt an- gegen die Schmußkonkurrenz kulturell niedriger stehender Völker zu schützen. Die Frage wird den Landessektionen zum Studium organisation ihren eigenen Mitgliedern gewährt und auch nur unter schließend an die lebten Beitragsleistungen zu entrichten. 6. Den Mitgliedern wird ihre gesamte, aber nur ununter- überwiesen. den für lettere geltenden Bestimmungen. brochene Mitgliedschaft gleichviel in welchem Verbande- an7. Reiseunterstüßung beruht außer in den skandinavischen Ländern während der Monate Dezember, Januar, Februar und März auf Gegenseitigkeit.
§ 4. Die an Mitglieder ausländischer Landesorganisationen ausbezahlte Reiseunterstüßung wird einhalbjährlich zwischen den beteiligten Organisationen aufgerechnet und unter Einsendung der Reisescheine gegenseitig ausgetauscht, so daß also die Reifeunterftübung z. B. von der Schweiz nur verauslagt, nicht getragen werden muß.
Beitritt.
§ 5. Alle Landesorganisationen der Schuhmacher können der Union beitreten. Um jedoch einer Zersplitterung der Arbeiter eines Landes in verschiedene Organisationen vorzubeugen, soll in
Gebiet des Arbeitsortes feine Gültigkeit.
gerechnet.
Vorsitzender Reipart wirft einen kurzen Rückblick auf die Arbeiten des Kongresses. Durch die diesmaligen Verhandlungen, so führt er aus, habe die ideale Form der Internationalen Union einen materiellen Inhalt empfangen. Hoch befriedigend sei aber vor allem der harmonische Verlauf dieser Tagung der Arbeiter aller Zum Empfang der Unterstützung berechtigt find solche Mit Länder und Sprachen. Wie kleinlich und häßlich erscheine daneben glieder, die mindestens ein Jahr ununterbrochen organisiert sind der Bank der kapitalistischen Eachwalter im Haag.( Lebhafter und sich im Besize der für den Unterstützungsbezug maßgebenden Beifall.) Gossip London dankt dem Bureau und insbesondere Egitimation befinden. Die Legitimationen werden einheitlich gelara 3ettin für ihre treffliche Mithülfe, und der Kongreß staltet und nur von dem Zentralvorstand, in dessen Gebiet der schließt mit einem dreifachen Hoch auf die Internationale der Abreiseort liegt, ausgestellt. Innerhalb der Unterstüßungsfrist Holzarbeiter,