Der arme" Bonner Studio!
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Das Gericht schloß sich diesen rechtlichen Ausführungen der weinend vor Wut rief: Es ist bewiesen, daß es eine Lüge war; Verteidigung an und erkannte gegen sämtliche Angeflaate auf Sie wissen einen Sch... dreck davon; ich bin schon so vielemal unschuldig verurteilt worden und lasse mich nicht rechtlos machen!" reisprechung. Resultat weitere drei Tage haft, im ganzen also sieben Tage. Ein Befehl an den Gerichtsdiener der Mann wird mit fühnem Schwunge. hinaus befördert und abgeführt. Das Publikum ist im höchsten Grade erregt, einige verlassen den Saal. An der Tür kann sich einer namens Fünfeck nicht enthalten, dem Gericht zu zurufen:„ Aber richtig ist es auf keinen Fall 1" Er muß sofort Platz nehmen, wo der Angeklagte eben gefeffen hat und erhält 8 M. Geldstrafe, wobei sich das Gericht jede Kritik verbittet.
würde dann aber sein eigenes Elektrizitätswert haben und so selbst| aber sehr oft auch die Arbeiter die Bemitleidenswerten wären. Er 1, Ingebühr vor Gericht". Kaum zwei Minuten darauf wird durch Kraft liefern. Für diesen Fall würde ihm eine Verpflichtung, nur wies gegenüber der Behauptung des Ersten Staatsanwalts darauf die Vernehmung der Frau, die gegen den Angeklagten als Bebom Tegeler Gemeindewerk Kraft zu beziehen, nur hinderlich sein. hin, daß auch Arbeitgeberkoalitionen wiederholt Arbeitgeber, lastungszeugin auftritt, zweifellos festgestellt, daß der Darum ist für den Vertrag, nach dem es Pflicht ist, insoweit inner- die sich ihren Ringen nicht anschlossen, wirtschaftlich vernichtet Schuhmann tatsächlich die unwahrheit gesagt hat. Troz nochhalb der Tegeler Gemartung elektrische Straft nötig wird, diese von hätten. Die Dentschrift über das Kartellwesen, die dem Reichsder Gemeinde Tegel zu beziehen, wenn die Gemeinde zu denselben tage zugegangen wäre, habe darüber deutlich Aufschluß gegeben. maligen Befragens bestätigt sie die Angabe des Bedingungen, unter denen von anderer Seite Straft angeboten ist, Die Staatsanwaltschaft habe aber in diesem Verfahren auch nicht Angeklagten, daß dieser zuerst an den Schutzmann herandie Lieferung übernimmt. Falls aber der Kreis selbst ein Elektrizi- folgerichtig gehandelt, denn vierzig Arbeiter hätten die Arbeit getreten sei und sich zur Feststellung seines Namens zur Verfügung tätswert baut, darf die Gemeinde nichts dagegen einwenden. Auch niedergelegt und nur sieben wären angeklagt worden. Ent- gestellt habe; sie sei hinter ihm hergegangen. Die Verhandlung dieser Punkt wurde nach kurzer, erläuternder Debatte angenommen. weder sei die Anklage gegen alle begründet, dann hätten auch alle selbst wird vertagt und beschlossen, nun doch einen vordem abDa nun fein Widerspruch mehr vorlag, wurde der ganze Vertrag Arbeiter angeklagt werden müssen, oder sie sei es gegen feinen, gelehnten Zeugen zu vernehmen. Da nochmals auf die Strafe bom Vorsitzenden für angenommen erklärt. In rechtlicher Beziehung sei die Anklage nicht zu halten, denn Die Einquartierung beschäftigte dann noch kurze Zeit die§ 153 der Gewerbeordnung fönne immer nur Anwendung finden, für die Ungebühr vor Gericht" zurückgekommen wird, Gemeindevertretung. Genosse Lichtenberg stellte nämlich an den wenn auf Genossen derselben Kampffeite eingewirkt würde, flärt der Angeklagte, daß er den Tag absitzen werde, es doch betwiesen, daß es eine Lüge war. Das Vorsitzenden die Frage, wie es möglich sei, daß Leute, die nur also von Arbeitnehmern auf Arbeitnehmer und von Arbeitgebern ſei aber Stube und Küche hätten, Einquartierung nehmen müßten. Der auf Arbeitgeber, niemals aber bei einer Einwirkung von Arbeit- Gericht verurteilt ihn deshalb zu einer weiteren dreiVorsitzende, Gemeindevorsteher Weigert, bat, daß ihm jeder Fall, nehmern auf Arbeitgeber und umgekehrt. Eine andere Auslegung tägigen Haftstrafe. Der Angeklagte, der von vornherein den der zu Beschwerden Anlaß gebe, auf dem Wege schriftlicher sei durchaus unzulässig und würde das im§ 152 der Gewerbe- Eindruck eines nervös erregten Menschen machte- das geht ja auch Eingabe zugefertigt würde. Es würde dann untersucht werden, ordnung gewährleistete Streikrecht vernichten; sie sei auch sinn- aus allem hervor wurde darüber dermaßen erregt, daß er fast ob die Beschwerde berechtigt sei und wenn erforderlich, von der und sprachwidrig. Einquartierungskommission Abhülfe geschaffen werden. Vorausfichtlich handele es sich bei dem vom Gemeindevertreter Lichtenberg erwähnten Fall um einen Einzelfall, der bereits zu Untersuchungen Anlaß gegeben habe. Dort sei der Betreffende, statt schriftlich einzukommen, zum Vorwärts" gegangen. Wie festgestellt sei, habe r aber nur Einquartierung erhalten, weil er sich, obwohl er Man berichtet uns aus Leipzig : Vom Landgerichte Bonn Fabritarbeiter ist, als„ Werkmeister" angemeldet habe. Im übrigen ist am 24. Mai der Student Wilhelm Orthen wegen Hehlerei zu neinte der Gemeindevorsteher, sei die Einquartierung gar nicht 6 Wochen Gefängnis verurteilt worden. Die wegen Diebstahls verFache der Gemeindevertretung, sondern einfache Verwaltungsfache urteilte Mitangeklagte Staubach war Kammerjungfer bei einer auf Grund bestehender Gesetze. Genosse Lichtenberg beftritt zu Frau v. M., welche sehr wohlhabend war. Orthen, der mit der Tächst, daß er den erwähnten Einzelfall im Auge hatte, es feien Raubach ein Liebesverhältnis unterhielt, war häufig in Geldbas andere Fälle. Er sei aber entgegen der Meinung des Vorsißenden der Ansicht, daß die Einquartierung, da sie sich als Gemeinde- verlegenheit und verschmähte es nicht, im ganzen 350 M. von seinem belastung darstelle, sehr wohl die Gemeindevertretung beschäftigen Verhältnis" als Unterſtüßung anzunehmen. Die St. hat ihrer Herrkönne. Ihm wurde vom Vorsitzenden erwidert, daß bisher noch schaft 250 M. und einem Professor, bei dem sie zu anderer Zeit diente, nemale Schwierigkeiten entstanden seien. Es genügten ja auch 100 m. entwendet. Das Gericht hat festgestellt, daß Orthen, der mar ein paar Zeilen an das Gemeindeamt. Es gäbe aber leider erst katholische Theologie und später Rechtswissenschaft studiert hat, Leute, die prinzipiell mit der Gemeindebehörde, wie überhaupt mit annehmen mußte, daß die N. das Geld, das sie ihm in Beträgen ciner Behörde nichts zu tun haben wollten. Die ganze Sache sei von zweimal 100 und dreimal 50 M. übergab, gestohlen war. eigentlich anders. Die jezigen Beschwerdeführer dürften gar nicht mehr berüdsichtigt werden. Sie hätten, als der Einquartierungs- In seiner Revision führte Orthen aus: Den einen Betrag tataster auslag, fich nicht darum gefümmert. Man müsse eben nicht von 50 M. hatte Frau v. M. der Nambach für die Armen gegeben, bloß die Reichstags- und Gemeindewählerlisten einsehen. Wenn wie festgestellt ist. Wenn sie das Geld dem armen An die Liste ausläge, dann könne jeder Einwohner daraus ersehen, getlagten gab, so handelte sie nicht rechtswidrig!!! Es liegt was er an Einquartierung im Laufe des Jahres erhalten könne, barin weder Diebstahl, noch Unterschlagung, da der R. das Bewußt um dann dagegen eventuell Einspruch zu erheben. In der Tat seien sein der Rechtswidrigkeit fehlte. Das Reichsgericht hob das Urteil, einige, etwa elf, Einsprüche erfolgt und überall sei die Ein- soweit es Orthen betrifft, auf und verwies die Sache an das Landquartierungsliste abgeändert worden. Damit war die Sizuna be- gericht Koblenz . Die Aufhebung erfolgte, weil nicht festgestellt ist, ob die Raubach die 50 M. für die Armen gestohlen oder unterschlagen hat. Auch die übrigen Feststellungen erschienen untlar.
endet.
Gerichts- Zeitung.
Gene geriebene Wechselfallenschwindlerin,
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Aus einem Waisenhause.
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Vermischtes.
Barfüm der Zarin.
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Liebli Eine der Lieblingsbeschäftigungen der bürgerlichen Zeitungs. schreiber ist die Beweihräucherung fürstlicher Personen. Alle Tugender. sind nach ihnen den Fürsten und Fürstinnen eigen. Ganz selbst verständlich sind die männlichen Mitglieder der Fürstengeschlechter infolge ihrer hochgradigen Intelligenz durchaus befähigt, auf den Universitäten die schwierigsten Lehrstoffe spielend zu bewältigen, sie find in den Armeen die geborenen Feldherren und stellen für die Wie es gar nicht anders sein Marine die tüchtigsten Admirale. fann, verförpert sich in den Fürsten Mannesmut und Biederkeit, Treue Wahrhaftigkeit und und wie sonst alle die Dinge heißen, die gerade in fürstlichen Familien in Reinkultur Die Fürstinnen dagegen stellen mit Aus gezogen werden. nahme der verflossenen Kronprinzessin von Sachfen wahre Muster von Hausfrauentugend dar. Höchste Schönheit und Reinheit der Seele finden wir fast bei allen Fürstinnen. Der ausgeprägteste Familiensinn ist ihnen eigen, Spariamfeit und Einfachheit in der Göttingen , 27. August.( Eig. Ber.) Wegen fahr- Lebenshaltung machen sie zu unerreichten Vorbildern für die Landesdie fich die Zentralmarkthalle als Arbeitsfeld ausgesucht hatte, tässiger Körperverlegung" hatte sich vor dem Schöffen- töchter. Pußsucht und Eitelkeit sind Untugenden, die wohl einmal mußte fich gestern in der Person der Frau Louise Bahl vor gericht die Inspektorin des hiesigen Waisenhauses, in den unteren Schichten der Bevölkerung sich vorfinden, Fürstinnen der dritten Straffammer des Landgerichts I wegen versuchten und Vor mehreren Jahren dagegen präsentieren sich als Muster einfacher Eleganz. Daß diese„ einfache vollendeten Betrugs im straffchärfenden Rückfalle verantworten. Frau Katharina Bosse, zu verantworten. Die Angeklagte ist die Ehefrau eines in der Koloniestraße wohn- wurde die jetzt 11 Jahre alte Else Seebode, deren Vater Eleganz" sich manchmal freilich nicht sehr billig stellt, davon zeugt eine haften Schneidermeisters, der in guten Vermögensverhältnissen damals ermordet worden war, im Waisenhause untergebracht. Notiz in der Frauenzeitschrift Womans Life". Nach der genannten lebt und für seine Familie in ausreichendster Weise sorgt. Schon Else kehrte dort gegen die Inspektorin ein ungehorsames und Beitschrift gibt die Kaiserin von Rußland für Parfüm in einem bor Eingehung dieser Ehe ist die B. zweimal wegen Betruges mit lignerisches Wesen" heraus, indem sie trotz des Verbotes der Frau einzigen Pariser Parfümeriegeschäft die Kleinigkeit von 100000 längeren Freiheitsstrafen bestraft worden, und zwar hatte sie da- Boise nach Schulfchluß wiederholt zu ihrer Mutter(!), die Frank jährlich aus. Ihr Buytisch ist von gediegenem mals ebenfalls mit der Wechselfalle" gearbeitet, indem sie bei mit dem Installateur Stern eine neue Ehe eingegangen war, Silber mit Malachitfüßen, und ihre Barfümflaschen, die ihren Einkäufen in geschickter Weise das von ihr in Zahlung ge- hintief, sich dort, weil das Waisenhausessen angeblich in mit Gold und Edelsteinen geschmückt sind, repräsentieren gebene Geldstück verschwinden ließ, zugleich aber auch das heraus- Beschaffenheit und Wenge zu wünschen übrig ließ, Nahrung allein ein Vermögen. Ihr Lieblingsduft ist Veilchen, und gegebene Wechselgeld einstrich. Am 11. Mai d. J., furz vor erbat und dann der Anstaltsmutter über ihr längeres Ausbleiben zu Beginn des Frühlings pflücken in Grasse ( Südfrankreich ) weiblicher Lohnstlaven wochenlang Schluß der Zentralmartthalle am Alexanderplat, als gerade an den Schwindelhafte Angaben machte. Am 14. Mai will Elie wieder ein- underte einzelnen Verkaufsständen ein großes Gedränge herrschte, erschien mal durch Hunger zu ihrer Mutter hingetrieben worden sein, weil Veilchen, aus denen einzig und allein Parfüm für die Kaiserin bor dem Stand des Schlächtermeisters Budczislawski eine besser fie die„ sauer gewordene" Leberwurst aus dem Waisenhause in der von Rußland hergestellt wird. Uns ist dieser reichliche Konsum von gekleidete Frau und taufte Fleischwaren im Betrage von 90 Bf. Schule nicht habe herunterbekommen fönnen. Frau Boise sperrte sie Barfüm sehr erklärlich. Der Blut- und Moderdunst, der von den Budczislawski gab ihr zwei weimarkstüde und ein Zehnpfennig zur Strafe dafür zunächst in einen alten Stamin der Anstalt ein ruffischen Leichenfeldern aufsteigt, belästigt das empfindliche Näschen stück heraus und wandte sich sofort einer anderen Säuferin zu. und bedrohte sie dann, nachdem sie dieses Gefängnis wieder ge- der Barin. In eine Wolke lieblichen Duftes gehüllt, tändelt sie bis der ganze Grimm und Haß der unterdrückten Blöblich wurde er von der Frau zurückgerufen, die ihm erklärte, öffnet, mit Stockprügel. Else flüchtete, riß dabei drei Stühle um, durchs Leben fie habe ein Fünfmarkstück in Zahlung gegeben und nicht einen und als Frau B. mit dem Rohrstock nachießte, warf sie sich und gefnechteten Russen sich entlädt und die parfümierte Herrlichkeit Durch zusammenbricht. Taler, da ihr B. nur 2,10 M. herausgegeben habe. Als B. der nieder und strampelte zur Abwehr mit den Füßen. gereizt, prügelte Frau Bosse auf Frau sagte, er wisse genau, daß er zwei Zweimarkstücke heraus- diese Widerspenstigkeit nur leicht bekleidete Kleine ohne jede Rücksicht so gegeben habe, tat diese sehr empört über eine derartige Zumutung bie Typhusepidemie in einem Gefängnis. Wie aus Köln berichtet und wies ein leeres Portemonnaie vor. Im Tone höchster Ent- derb los, daß der Körper der Geschlagenen allenthalben wird, sind im Gefängnis zu Wittlich ( Kreis Trier ) 40 Gefangene rüstung erklärte fie dem Schlächtermeister, ihr Mann sei Schneider- 8ahlreich e dide, blutunterlaufene Striemen aufam Typhus erkrankt. Sie wurden in eine andere Gefangenenanstali meister und habe sein gutes Einkommen, so daß sie fo etwas" wies; auch unter dem linken Auge fand sich eine Strieme. Der übergeführt. Der Regierungspräsident von Trier begab sich alsbald nicht nötig habe. Wenn er bei seiner Behauptung bleibe, so würde Vormund des Kindes stellte Strafantrag gegen Frau Bosse und be- an Ort und Stelle. Mehrere auswärtige Aerzte wurden auf höhere fie ihn verflagen. Da B. mit der Möglichkeit rechnete, daß irgend zeichnete in der heutigen Verhandlung jene Büchtigung als eine Anweisung nach Wittlich gesandt. Zum Schuße der übrigen zahl einer der Umstehenden sich vielleicht das Geldstück angeeignet haben brutale Mißhandlung", wie er sie sich faum gegen feinen und reichen Infassen der Strafanstalt sind die weitesten Vorkehrungen Auch in Magdeburg haben sich die Typhustönnte, zahlte er der Frau, um jeden Standal zu vermeiden, noch erlauben würde. Der Waisenhausvorsteher, Abt Pro- getroffen worden. mals zwei Mart. Nach wenigen Minuten trat eine Dame an den feffor D. theol. note, faßt die Sache milder auf und erkrankungen mit Todesfolge in den legten Tagen so vermehrt, daß Verkaufsstand des Schlächtermeisters heran und teilte ihm mit, daß meint, eine förperliche Büchtigung, die keine sichtbaren Spuren hinter die Einberufung der Gesundheitskommission angeordnet wurde. jene Frau bei einem anderen Fleischermeister denselben Trid lasse, eriftiere überhaupt nicht." Der Klassenlehrer der Ein Automobilunfall. In Heerlen ( Holland ) verunglückte bei soeben mit Erfolg angewendet habe. B. folgte sofort der Frau Else, off, bemerkt, ebenso wie der Rettoredlenburg, einer Automobilfahrt der Mitinhaber der Seidenweberei Krahnen und erwischte sie gerade in dem Augenblick, als sie vor einem daß er so nicht strafen würde", und meint, daß die Elſe, feitdem und Gobbers in Krefeld . Sein neunjähriger Sohn wurde getötet britten Verkaufsstand das Schwindelmanöver probierte. Die Ber - sie sich nicht mehr im Waisenhause befinde, anders geworden sei. und seine Frau schwer verlegt Er selbst blieb unverletzt. fäuferin Finger hatte jedoch die Gaunerin beobachtet und gesehen, Der Sachverständige Dr. med. Schade hält die Büchtigung für wie sie das Geldstück in einer Geheimtasche in ihrem Umhang ber- eine außergewöhnliche", besonders bei einem Mädchen. Das Gericht schwinden ließ. Die Schwindlerin wurde von B. festgehalten, bis berücksichtigt als strafmildernd, daß die Angeklagte sich gereizt fühlte ein Schuhmann herbeigerufen worden war. Auf der Polizeivache und daß nachteilige Folgen für die Gesundheit des Kindes nicht entpuppte sich die Festgenommene als die jeßige Angeklagte Bah II. zurückgeblieben sind, betont aber, daß sie erheblich" das ihr zu Bei einer Bisitation wurden zwölf 3weimarkstücke bei ihr vorstehende Büchtigungsrecht überschritten hat. Das Urteil lautet auf gefunden, so daß die Vermutung nahe liegt, daß sie die Wechsel- vierzig Mart Geldstrafe. falle auch an mehreren anderen Stellen angewendet hatte. Außerdem wurden bei ihr mehrere leere Portemonnaies vorgefunden. Vor Gericht war die Angeklagte geständig. Der Staatsanwalt beantragte eine Zuchthausstrafe von einem Jahre, da man es an= scheinend mit einer gewerbsmäßigen und höchst gefährlichen Schwindlerin zu tun habe. Das Gericht erkannte auf 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis sowie 3 Jahre Ehrverlust. Der Antrag des Staatsanwalts, die Angeklagte mit Rücksicht auf die Höhe der erfannten Strafe wegen Fluchtberdachts sofort in Saft zu nehmen, wurde von der Ferienstraffammer abgelehnt.
Die unliebjame Kritik im Gerichtsfaale.
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Von schen gewordenen Pferden eines Wagens überrannt wurden gestern in Lens eine Frau mit drei fleinen Kindern. Zwei Kinder blieben sofort tot, die Frau und das dritte Kind wurden schwer verletzt.
Eine Touristin abgestürzt. Die Hochtouristin Fräulein Marianne Gelmo aus Wien ist vom Hochtaufing bei Liezen 150 Meter tief abgestürzt und war auf der Stelle tot.
Eine Explosion erfolgte nach einer Meldung aus Lissabon in dem Kohlenraum am Bord des Kreuzers Vasco de Gama". Mehrere Matrosen wurden verletzt.
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Eine Feuersbrunst. In Paris zerstörte gestern abend eine Feuersbrunst mehrere Gebäude in der Berohstraße. Das Feuer brach in einem Fouragemagazin, welches mit Hen und Stroh angefüllt war, aus. 70 Pferde verbrannten. Eine Holzfägerei wurde ebenfalls zerstört. Mehrere Feuerwehrleute, darunter ein Offizier, wurden bei den Rettungsarbeiten verletzt. Das Feuer nahm eine derartige Ausdehnung an, daß vier Kompagnien der Marineinfanterie die Feuerwehr unterstügen mußten. Der Materialschaden wird auf 11, Millionen geschätzt.
Die Blattern in Wien . Die Zahl der Blatternerkrankungen beträgt seit Mitte April 60. Gestern sind zwei neue Fälle gemeldet worden. gälle festgestellt worden. Die Stadverwaltung traf weitgehende Die Cholera in Rußland . In Lodz find mehrere choleraverdächtige Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Man schreibt uns aus Dresden : Anläßlich der Verhandlung gegen den Arbeiter Otto Adolf Breuer spielte sich vor dem Dresdener Schöffengericht eine Szene ab, deren Entstehung und einzelne Details für die Stellung, welche Polizei und Gericht sich in unserem gegenwärtigen Staatswesen selbst zuweisen, geradezu charakteristisch genannt zu werden verdienen. Der Angeklagte hatte eine Strafverfügung über drei Tage Haft wegen groben Unfugs erhalten, gegen die er gerichtliche Entscheidung beantragte. Er beschimpfte Eine empfindliche Niederlage erlitt die Staatsanwaltschaft des am 30. Mai auf der Wettinerstraße seine ehemalige Logiswirtin und Landgerichts Potsdam in der Straffache gegen die Weißgerber Otto Kettner und Genossen aus Brandenburg . Die Angeklagten soll dadurch einen Menschenauflauf verursacht haben. Der Anwaren des Bergehens gegen§ 158 der Gewerbeordnung beschul- geklagte behauptet nun unwiderlegt, er ſei unschuldig zu einer zehn digt. Sie sollten zwei nichtorganisierte Arbeiter durch Droh- monatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, habe diese Strafe ver ungen veranlaßt haben, ihrer Organisation beizutreten. Die büßt und im Wiederaufnahmeverfahren wurde er freigesprochen. Verhandlung vor dem Schöffengericht in Brandenburg hatte bereits Schuld daran, daß er zehn Monate im Gefängnis fizen mußte, fei mit der Freisprechung der Angeklagten geendet. Das Schöffen- die Frau gewesen. Wenn er sie nun treffe, fönne er sich vor Wut nicht gericht fonnte einen die Anwendung des§ 153 der Gewerbeordnung halten und schimpfe sie. So war es auch am 30. Mai. Nachdem er rechtfertigenden Tatbestand nicht feststellen. Gegen dieses Urteil aber der Frau gegenüber seinem Unwillen Luft gemacht, fei deren Ehehatte trotzdem die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Potsdam Berufung eingelegt und der Erste Staatsanwalt vertrat selbst die mann auf ihn zugetreten und habe ihn zur Rede gestellt. Er erAnklage. Im Laufe der Verhandlung änderte die Staatsanwalt- flärte sich nun bereit, seinen Namen feststellen zu lassen und ging schaft vollständig die Basis ihrer Anklage. Während sie zunächst dem Ehepaar voraus auf einen Schuhmann zu, dieſem ſagend: behauptet hatte, die Angeflagten hätten sich gegen ihre Arbeits- Diese Frau wünscht meinen Namen feststellen zu laffen, weil ich sie genossen vergangen, um sie zum Eintritt in ihre Organisation beschimpft habe." Es hatten sich mehrere Leute angesammelt, weil zu zwingen, behauptete sie nunmehr, sie hätten sich gegen ihren die Frau bei dem Gange zum Schuhmann ihm Zuchthäusler usw. Arbeitgeber des Vergehens gegen§ 153 der Gewerbeordnung nachrief- so behauptet er wenigstens. Der Schußmann wurde als schuldig gemacht. Der Staatsanwalt beantragte gegen jeden der fieben Angeklagten eine Gefängnisstrafe von je 6 Wochen, während Beuge vernommen und erzählte, die Frau sei zuerst auf ihn zuber Vertreter der Anklagebehörde vor dem Schöffengericht nur je getreten und habe ihm den Vorfall angezeigt. Der Angeklagte drei Tage in Antrag gebracht hatte, und zwar für die einfache stellte dies richtig und sagte, er sei zuerst zu ihm gekommen und Tat der Angeklagten, daß sie ihrem Arbeitgeber in ruhigem und habe ihn um Feststellung seines Namens ersucht; er sei vor der Frau fachlichem Tone erklärt hatten, sie würden mit dem mit ihnen in hergegangen. Da der Schußmann dies ausdrücklich verneinte und eine Treppe( Sandelsftätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 101), Feindschaft lebenden Weißgerber Richter, dessen Aufnahme in ihrer seine erstere Behauptung aufrecht erhielt, ja sogar hinzufügte, der Sonnabends beginnt die Sprechstunde am 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Organisation sie abgelehnt hatten, nicht länger zusammenarbeiten. Die Verteidigung, die Dr. Engel führte, machte in leber- Angeflagte fei hinter der Frau hergekommen, bezeichnet dies der Buchstabe und eine Zahl als werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. einstimmung mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu- Angeflagte als eine Lüge". Er wird vom Vorsitzenden verwarnt, H. S. Barenthin, Bureau des 4. Wahlkreises, Tilsiterstr. 81. nächst geltend, daß bei allen wirtschaftlichen Kämpfen den Ge- daß er dies nicht fagen dürfe. Da er diesen Vorwurf abermals m.. 29. Nein, E. B. 78. Wenden Sie sich an einen Batent. schädigten menschliches Mitleid nicht versagt werden könne, daß gegen den Schutzmann erhebt, erhält er einen Tag Haft wegen anwalt. Adressen finden Sie im Berliner Adreßbuch.. 2. 100. Benn
Verband deutscher Barbiere, Friseure und Perückenmacher. Gehülfen, Berlin . Am Donnerstag, den 29. d. M., abends 10 Uhr, Mitgliederversammlung im Lokale Dirdjenstraße 46. beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands . Zentral- Kranken- und Sterbefasse der in der Lederfabrikation abend 28 Uhr im Marienbad , Badstr . 35/38: Versammlung.
Briefkaften der Redaktion.
Heute
Die juristische Sprechstunde findet Friedrichstr. 10, Aufgang 4 wochentäglich von 7 bis 9½ 1hr abends statt. Geöffnet 7 Uhr.
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