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gebildet haben, dessen Hauptziel es ist, die Wirte von den noch schöner!" Er blieb am nächsten Tage weg, tam aber am

Ein schwerer nächtlicher Kampf, Brauereien vollständig abhängig zu machen. Keine Brauerei darf 7. März wieder und blieb auf dem Gute bis zum Ablauf des Ver- bei welchem ein Zuhälter durch einen Kriminalbeamten nteber. bei hoher Nonventionalstrafe der anderen die Kundschaft wegnehmen, trages tätig. Das Landgericht führte in der Urteilsbegründung geschossen wurde, lag einer Anklagefache zugrunde, die selbst den Wirten, die von der Brauerei gänzlich unabhängig find, aus: N. habe im Februar schon einen Urlaub gehabt und ihn gestern unter Vorsiz des Amtsgerichtsrats Dr. Sabrozinski ist es verwehrt, gegen den Willen des Brauers das Bier zu wechseln. überschritten, ohne sich deshalb zu entschuldigen. Nun sage N. aller vor dem Schöffengericht Verlin- Tempelhof zur Verhandlung kam. Das Verhältnis wird noch viel gespannter werden, wenn der in der dings, jener Urlaub habe ihm nichts genubt, weil er damals krank Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Gewerbsunzucht Bildung begriffene Landesverband bayerischer Bierbrauereien zur geworden sei. Wenn nun wegen jenes früheren Falles der In- war die 23jährige unverehelichte Emma oblisch angeklagt. Tatsache geworden ist. Eine von zirka 2000 Wirten besuchte Ver- spektor beim zweiten Urlaubsgesuch dazwischengefahren sei und er Die bereits wiederholt vorbestrafte. steht seit längerer Zeit sammlung hat sich mit der ihrem Stande drohenden Gefahr befaßt so vielleicht ihn hinderte, den Grund des Gesuchs zu nennen, so unter fittenpolizeilicher Kontrolle. Seit März d. J. widerfekte sie und einmütig beschlossen, eine große Genossenschaftsbrauerei zu er hätte dies doch nicht N. zu seinem Verhalten berechtigt. Aller- fich den erlassenen Kontrollvorschriften und hielt sich verborgen. richten, um den Brauereibefizerring zu sprengen. dings hätte N. nach§ 629 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Ver Trotz eines Haftbefehls gelang es längere Zeit nicht, den Auf­langen ein Anrecht gehabt auf die Bewilligung einer angemessenen Beit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses. Er hätte Schlupfwinkeln herumtrieb. Mitte Juni wurde festgestellt, daß die enthalteort der Angeklagten zu ermitteln, die sich in allerlei aber abwarten müssen, welche Zeit die Herrschaft für die richtige hielt. Er durfte nicht selbst sich den H. von ihrem Freunde" einem gewissen Richard Schulz ver­Urlaub nehmen. Er habe darum widerspenstig gegen die Befehle borgen gehalten werde, der bei der Polizei in dem Rufe eines gehandelt und ohne Grund den Dienst versagt, als er erklärte, abend des 23. Juni erhielt der Kriminalschußmann Weber den äußerst gewalttätigen und gefährlichen Zuhälters stand. Am das wäre ja noch schöner und am 6. März vom Dienst weg blieb. Auftrag, die. zu verhaften. Als die Angeklagte in der Mödern­Das Kammergericht, bei dem N. Revision einlegte, billigte dies Urteil als zutreffend und verwarf bas straße auf ihren nächtlichen Spaziergängen getroffen wurde, nahm Rechtsmittel.  

raum.

Küchenherd.

wurde.

Soziales.

Die freie Station" des Verkäufers.

-

Manipulationen in den Berufsgenossenschaften. Wie manche Mitglieder der Berufsgenossenschaften es durchzu feßen wissen, daß nur eine ihnen genehme Aufsicht über ihre Be­triebe zugelassen wird, zeigt eine Mitteilung, die in der Sigung des Vorstandes der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie am 8. Juni cr. gemacht wurde.

Aus der Frauenbewegung.

flares Ziel

manchen

Brotherr und Untergebener.

Brotherr und Hein ist nur der Untergebene, wie tann ich wohl so I chen Menschen beleidigen?" Der Vorsitzende er mahnte Werner wiederholt. Drei Zeugen hätten die wechsel­seitigen Beschimpfungen bestätigt. Es sei doch zu wahrscheinlich, daß er auch geschimpft habe, er zeige sich doch auch heute vor Gericht sehr erregt. Werner blieb aber bei der Verneinung mit dem Bemerken, wenn er als Brotgeber wirklich etwas gesagt hätte, wäre es noch lange feine Beleidigung!

Trostlose hygienische Zustände in einer Drogerie wurden in einer Verhandlung aufgedeckt, die gestern vor der vierten Kammer des Kaufmannsgerichts stattfand. Der Kläger   Bruno S. war mit einem Monatsgehalt von 35 M. und freier Station in fie der Beamte fest. Auf dem Transport zur Polizeiwache riß fie der Drogerie von Hermann Mohren, Yorkstr. 74, als Verkäufer fich plötzlich los und lief in das Haus Möckernstr. 65 hinein, welches angeſtellt. Nach seiner vom Beklagten auch nicht bestrittenen ihr von einem Manne geöffnet wurde. Der Schußmann folgte Darstellung bestand die Mittagskost in zweimal wöchentlich der Flüchtigen sofort und sah gerade noch, wie sie über den Hof verabreichten Erbsenrationen, während es die übrigen Tage und dann die Hintertreppe hinauflief. Als Weber das Mädchen nur Kartoffeln gab. Da die Frau des Prinzipals nicht fochte zahlreich im Neuen Klubhaus, Kommandantenstraße, versammelt, schlug mit einem Schlagring auf ihn ein. Auf der Treppe kam es Die proletarischen Frauen Berlins   hatten sich am Mittwoch erreicht hatte, stürzte sich plötzlich der Buhälter der H. auf ihn und und der Chef ſelbſt meist außer dem Hauſe, so mußte sich der um die Berichte von der Internationalen Frauenkonferenz und vom nun zu einem wüsten Kampf, der umso gefährlicher war, da er fich Kläger selbst das Effen zubereiten. Um Abwechselung hinein- Internationalen Sozialisten- und Arbeiterkongreß entgegenzunehmen. völlig im Dunkeln abspielte. Der Schußmann erlitt schwere Kopf­zubringen, tochte er umschichtig Bratkartoffeln, Kartoffelpuree, Genoffin Stod berichtete von der Konferenz. Die Frauen- berlegungen, durch welche ihm das Blut in die Augen lief. Im Bellkartoffeln usw. Obgleich er um 7 Uhr aufstehen mußte, be- fonferenz stelle sich dar als der erste tastende Versuch, eine Augenblicke höchster Gefahr griff er zu seiner Browningpistole fam er erst gegen 11 Uhr und gab auf seinen Angreifer einen Schuß ab. Bald darauf verlor den Morgenkaffee, ein zweites Berständigung der internationalen proletarischen Frauenbewegung und gab auf seinen Angreifer einen Schuß ab. Bald darauf verlor Frühstück gab es überhaupt nicht. Seine fleinen Auslagen herbeizuführen. Das machte nötig, die Tagesordnung möglichst er das Bewußtsein. Der Schuß hatte den Schulz sofort ge. flein zu fassen, und es erklärt, daß bei der Organisation der Ver- tötet, da die Kugel das Herz durchbohrt hatte. Gegen die für Zutaten und Zubereitung des Abendbrots schwankten zwischen anstaltung mancher fleine Fehler unterlief. Der Einwand, daß die Solbisch, welche durch ihre Flucht die indirekte Veranlassung zu 20 und 55 Pf. pro Tag, aber auch das war dem Chef noch zu Frauen keine besondere Frauenorganisation brauchten, sei widerlegt diesem Vorfall gegeben hatte, wurde Anklage wegen Widerstandes hoch. Den Hauptgrund zum Konflikt mit dem Beklagten bildeten durch die tatsächlichen Verhältnisse in allen Ländern. In den vers gegen die Staatsgewalt erhoben, weil sie sich, ehe ihr" Freund" die geradezu haarsträubenden hygienischen zuschiedenen Ländern stehe die sozialistische Frauenbewegung auf ver- den Beamten angriff, an dem Treppengeländer festgehalten und stände in den Geschäfts- und Wohnräumen, die eng aneinander- schiedenen Stufen. Gute Organisationen und sich geweigert hatte, mitzugehen. Das Gericht erkannte dem An­liegen. Der Kläger   mußte fich das Eßgeschirr selbst reinigen. Die bewußtsein finde man; daneben aber. auch in trage des Amtsanwalts gemäß wegen des Widerstandes auf sechs Aufwaschschüssel benutzte der Chef zu körperlichen Rei. Ländern viele Unklarheit mit frauenrechtlichen Tendenzen. Aus Wochen Gefängnis und wegen Uebertretung auf fünf nigungen. Sodann hatte der frühere Stommis statt des s I o fetts den bekannten Verhandlungen greift Rednerin einzelne Feststellungen och en aft unter Anrechnung von 14 Tagen der erlittener Untersuchungshaft. einen im Geschäftsraum stehenden großen Mustertoffer in beraus und betont, daß aus allen auf der Konferenz gegebenen regelmäßige Benutzung genommen, Berichten sich ergeben habe, daß gemeinsam sei den Arbeiterinnen Erst nach dem Abgang des aller Länder das Leiden unter dem Drucke des Kapitalismus  . Das Ersteren entdeckte der Beklagte den Inhalt des Koffers. Er hob den weise den Weg zu gemeinsamem Streben, genteinfamem Kampfe. Vor dem Rigdorfer Schöffengericht mußten sich am Donners mit tot angefüllten Musterkoffer noch wochenlang in einem an den Daß das Frauenstimmrecht auf die Tagesordnung fam, sei selbst- tag wegen gegenseitiger Beleidigung und Körperverlegung der Laden angrenzenden Raum auf, um ihn gelegentlich dem Vater seines verständlich. Rednerin verweist auf die Resolution und meint, Fuhrherr Rudolf Werner, Treptow  , Elsenstr. 38, sowie dessen früheren Angestellten zu zeigen. Außerdem unterhielt der Beflagte eine man tönne mit dem Anfang einer Verständigung unter den inter  - Kutscher Friedrich Hein  , Berlinerstr. 8, verantworten. Hundezucht. Die Tiere berunreinigten Küche, Wohn- und Geschäfts- nationalen sozialistischen   Frauen zufrieden sein. Die Annahme der Am 17. Mai foll Hein nur zwei Möbelfuhren besorgt und mit An einem Tage verendeten drei Hunde. Die Kadaver lagen mit aller Energie das Frauenwahlrecht in jeder Wahlrechtsbewegung war dem Werner zu wenig, noch dazu, weil Hein angeblich Galopp Resolution gewährleiste, daß die internationalen sozialistischen   Frauen dem ihm anvertrauten Geschirr nur 8 Mart verdient haben. Das tagelang herum, dan verbrannte sie die Frau des Chefs im erstreben werden. Nun müsse bewiesen werden, daß man nicht bloß gefahren und doch erst 29 Uhr abends nach Hause gekommen war. Der Kläger   bat wiederholt um Abstellung Refolutionen fassen könne, sondern auch gewillt sei, sie mit aller Der Fuhrherr Werner soll nun nach der Anklage den Kutscher Hein der unhygienischen Zustände und als er am 27. Juli wieder eine Kraft durchzusetzen. Es handele sich schließlich um die große gefchicht mit den Schimpfworten Lump, Strolch, Laufejunge beleidigt und barsche Abweisung erhielt, ließ er sich zu der Aeußerung hinreißen: liche Aufgabe des Befreiungskampfes der Arbeiterklasse, darum, Hein soll mit den Worten Lump und Strolch erwidert haben. " Sie sind ein ungebildeter Mensch!", worauf er sofort entlaffen Frauen und Männer für die sozialistische Gesellschaft reif zu machen. Der Fuhrherr Werner soll darauf einen Peitschenstiel er­( Lebhafter Beifall.) griffen und den Kutscher Hein damit mißhandelt haben, worauf Das Kaufmannsgericht fah die Entlassung des Klägers als Hieran schloß sich das Referat der Genoffin Ottilie Baader Hein dem Werner einen Schlag mit der hand ins Gesicht ver ungerechtfertigt au. Die Aeußerung des Klägers fei zwar über die Tagung des Weltparlaments der Arbeiterklasse. Sie gab setzt haben soll. Die Aeußerung des Klägers sei zwar ein Bild von diesem imposanten Kongreß, dieser einzigartigen Die gegenseitigen Mißhandlungen wurden durch die Verhand ungehörig, aber sie habe sich erst aus einem scharfen Disput ent- internationalen Friedenskundgebung, wie sie ihn nannte. Gewiß lung erwiesen. Der Fuhrherr Werner gab nicht nur den Schlag widelt, der seinen Ursprung in den tatsächlich höchst eigenartigen biete die Vielsprachigkeit manche Schwierigkeit für den Fortgang der mit dem Peitschenstiel zu, sondern brüstete sich damit, dem Hein, Zuständen im Hause des Beklagten habe. Bor Urteilsfällung Berhandlung; sie werde aber überwunden. Underlöschlich set der von dem er sich angeblich( 1) bedroht gefühlt habe, es im Stalle zahlt der Beklagte im Vergleichswege 100 m. Eindruck des Zusammentritts. Verbunden mit Audorfs:" Gin feste mit dem Peitschenstiel ordentlich besorgt zu haben, wie Burg ist unser Bund" durchbrauste gewaltig die schöne, getragene es fich für einen Brotherrn gegen den Untergebenen Melodie des alten Lutherliedes den Saal. Hinter der Weihe dieser geziemt! Während Hein die Beleidigungen ohne weiteres zu Stunde verfänten die kleinen Ereignisse des Tages in nichts. Solche gab, bestritt sie Werner mit den Worten:" Ich bin doch der Momente höben über vieles hinweg. Wir sähen die Einig­feits des Proletariats aller Länder, das gemeinsam kämpfe gegen Schmach, Ausbeutung und Verderben. Und dann die große Demonstration auf dem Wafen, dem Plaz, der sonst zum Das Reichsversicherungsamt hatte dem Genossenschaftsvorstande Exerzierplatz diene, dazu, daß Menschen lernten andere zu ver­mitgeteilt, daß zur beſſeren Beurteilung der vielen Unfallfachen, die in nichten. Auf diesem Blaze sei das Proletariat von Stuttgart   und dieser Berufsgenossenschaft vorkommen, ein technischer Beamter des Amtes aus meilenweiter Umgegend zusammengeströmt, um sich von den Reg.- Rat Dr. Heyroth in Begleitung des zuständigen Aufsichtsbeamten Delegierten der verschiedenen Länder begeistern zu lassen für das, der Verufsgenossenschaft einige Betriebe in Höchst a. M. und was der Kongreß wollte, also auch für den Weltfrieden. Ein er­Der Vorsitzende stellte übrigens durch Befragen noch fest, daß Ludwigshafen   a. Nh. zu besichtigen wünsche. Da die Beamten des hebendes Schauspiel, dies große Friedensfest auf dem Wasen. Keine Hein an jenem Tage nicht nur zwei Möbelführen gefahren, sondern Reichsversicherungsamtes zur Verschwiegenheit über ihre Wahr- Helmfpige zu sehen, und doch welch' ruhiger Verlauf. Nur das auch außerdem eine Fuhre Kies von Brit geholt hatte. nehmungen bei folchen Besichtigungen eidlich nicht verpflichtet sind, sozialistische Proletariat bringe das fertig. Rednerin wendet sich Der Amtsanwalt beantragt gegen Hein, der beleidigt und nut so sollen dem Präsidenten des Reichsversicherungsamtes die gegen dann den wichtigen Verhandlungen des Stongresses zu. Die Werner wegen gefährlicher Körperverlegung mittels Beitschenstieles mit der Hand geschlagen hat, 20 M. Geldstrafe, dagegen gegen den beabsichtigten Besuch sich erhebenden Bedenken mitgeteilt und das grundsägliche Stellungnahme zur Kolonialfrage begrüßt sie Ersuchen ausgesprochen werden, die Namen der zu besichtigenden Be- mit großer Genugtuung. Eingehend läßt sie sich auch zur Frage und wegen Beleidigung 50 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof war triebe vorher anzugeben, um zunächst die Genehmigung der der Einwanderung und Auswanderung aus, die sie nach verschiedenen jedoch der Ansicht, daß dem Kutscher   die höhere Strafe jedoch der Ansicht, daß dem Kutscher   die höhere Strafe Betriebsunternehmer einzuholen. Bei der Erörterung diefer Richtungen hin beleuchtet und wobei sie zeigt, daß auch hier wieder automme und verurteilte Hein zu 30 M. Geldstrafe wegen ein­Frage kam die Tatsache zur Sprache, daß bei einem etwaigen Be- der Klassencharakter unserer heutigen Gesellschaft zutage trete. An- facher Körperverletzung und Beleidigung. Der bereits wegen suche der badischen Anilin- und Sodafabrit in Ludwigshafen   der genehm sei den Herrschenden und ihren Sachwaltern in der Ne- Störperverlegung vorbestrafte Fuhrherr Werner dagegen wurde von technische Aufsichtsbeamte der Sektion die Führung des Herrn gierung der willige und billige Ausländer. Wehe ihm aber, wenn der Anklage der Beleidigung freigesprochen!, wegen gefähr Regierungsrat Dr. Hehroth nicht übernehmen tönne, weil er selbst er sich auf seine Menschenrechte besinnt. Sie erläutert die dazu ge- licher Körperverlegung erhielt er nur 15 M. Geldstrafe. von der Revision der Fabrit ausgeschlossen ist, diese vielmehr auf faßten Beschlüsse, die das Richtige getroffen hätten. Zur Frage: ihren Wunsch durch einen besonderen Sachverständigen revidiert Gewerkschaft und Partei" fei aufs neue ausgesprochen, daß sie zufammengehörten, wenn auch jede der beiden Kampfesschwestern Also nicht nur die oberste Reichsversicherungsbehörde soll nicht ihre eigene Organisation behalten solle. In den Gewerkschaften solle ohne besondere Genehmigung der Betriebsleitungen die von großen der sozialistische Geist gepflegt werden, und andererseits habe die Generalversammlung im Schullofal Grenadierstraße 87 ab. Aus Die Arbeiterbildungsschule hielt am Freitag ihre ordentliche Unfällen häufig betroffenen Betriebe- man dente an die graufigen Partei die Pflicht, für die gewerkschaftliche Organisierung eine bem jekt fertig vorliegenden Bericht für das Schuljahr 1906/07 Unfälle und Explosionen der chemischen Fabrit Electron   in Höchst zutreten. Auch die sozialistischen   Proletarierinen seien durch ist zu entnehmen, daß die Steigerung der Mitgliederzahl eine nicht besichtigen lassen dürfen, sondern auch der von der Berufsgenossen  - die Resolution verpflichtet, auch sie hätten auch fie hätten ihre Schuldig unerhebliche ist. Das Quartal April/ Juni d. 3. ist weniger be schaft für die betreffende Sektion mit der Beaufsichtigung der Be- feit in der Richtung zu tun. In der Frage:" Militarismus friedigend ausgefallen, wofür verschiedene Gründe anzuführen sind. triebe betraute Beamte darf auf Wunsch der Fabrikleitung eine und die internationalen Konflikte" zeige die angenommene Nicht ohne Einfluß waren die Unbequemlichkeiten, welche die Weber­Fabrik selbst nicht betreten! Resolution den Weg. Wir feien der Meinung, es wäre die Haupt- siedelung des Lehrers Dr. Maurenbrecher nach Breslau   her­sache, daß die Maffen mit dem Geiste des Sozialismus erfüllt vorgerufen hatte. Auch der Kursus in Literaturgeschichte entsprach würden. Das sei der Geist des Friedens. Je größer unsere Bah! den Anforderungen der Schüler nicht, so daß dieser nur von drei­werde, je sicherer fei es, daß die Kriege aufhörten. Und dabei sei zehn Teilnehmern besucht war und abgebrochen werden mußte. Das preußische Gesetz vom 24. April 1854, betreffend die Ber- bon größerem Wert die Erziehung der Jugend zum Sozialismus. Der Mitgliederbestand betrug im letzten Quartal 715 Herren und letzung der Dienstpflichten des Gesindes und der ländlichen Ar- Aufklären und aufrütteln im Sinne unferes großen Bieles beiter, dehnt seine Strafbestimmungen durch den§ 2 unter anderem heiße den Krieg beseitigen und: Friede auf Erden!( Lebhafter Bei einem Surjus 368, an zwei Sturfen 64, an drei Stursen 9, an vier das 58 Damen. Die Beteiligung an den Kursen war folgende: An auch aus auf:" das Verhältnis zwischen dem Besißer eines Land- fall.) Eine Diskussion entspann sich nicht. gutes oder einer anderen Acer  - oder Forstwirtschaft sowie den von Zum Effener Parteitag delegiert wurden die Genofsinnen dieses Vierteljahr sind 2038,50 M. zu verzeichnen, an Ausgaben Kursen 2 und an sechs Kursen 1 Schüler. Als Einnahmen für ihm zur Aufsicht über die Wirtschaftsarbeiten bestellten Bersonen engels, teichert und Ottilie Baader  . und solchen Dienstleuten, welche gegen Gewährung einer Wohnung legiertinnen zur Brovinzialfonferenz wählte man die Genoffinnen Diskussion über den Vorstandsbericht fand nicht statt. Ein Antrag Als De 2002,46 M. Der Bestand betrug am 1. Juli 2928,81 M. Gine in den ihm gehörigen oder auf dem Gute befindlichen Gebäuden Bauschte und Steintopf. und gegen einen im voraus bestimmten Lohn behufs der Bewirt­Maurenbrecher, welcher gewissermaßen gegen den Vorstand schaftung angenommen sind( Instleute, herrschaftliche Tagelöhner, eine Beschwerde enthielt, wurde abgelehnt. Desgleichen ein Antrag Ginlieger, Katenleute und dergleichen)." Auch diese Dienstleute" Berlin  . Montag, den 2. September, 8 Uhr, im Neuen Klubhaus, in Sozialer Gesetzgebung über zwei Quartale hinaus abgehalten Rabenstein. Dieser beansprucht, daß ein Fortschrittsturfus fönnen also gemäߧ 1, unbeschadet des Rechts der Entlassung oder werde. Der Vorstand überließ den Bericht hierüber der General der Beibehaltung, auf Antrag der Herrschaft mit Geldstrafe bis zu 5 Talern oder Gefängnis bis zu drei Tagen bestraft werden, wenn einen Fortschrittskursus über Nationalökonomie mit dem Genossen versammlung. Es wurde beschlossen, für das kommende Quartal sie eines hartnädigen Ungehorsams oder Widerspenstigkeit gegen die Befehle der Herrschaft oder der zur Aufsicht bestellten Personen" auf drei Quartale auszudehnen, wurde abgelehnt. Die leste Borchardt als Lehrer abzuhalten. Ein Antrag, diesen Kursus sich zuschulden kommen lassen oder ohne gesezmäßige Ursache den Dienst versagen oder verlassen". Dagegen sollte gefehlt haben der Generalversammlung hatte den Vorstand beauftragt, den§ 8 des Stellmacher Neumann, der auf dem Rittergute des Herrn Statuts in der Weise zu ändern, daß der Beginn des Schuljahres, von Weiß in der Gegend von Allenburg  ( Ostpreußen  ) beschäftigt auf den 1. Oktober fällt. Im Anschluß hierzu schlägt der Vorstand war. Er war angenommen worden, um die auf dem Gute bor­noch einige Abänderungen des Statuts bor  , weiche meist formaler tommenden Stellmacherarbeiten und etwa vorkommende Böttcher­Natur sind. Auf Antrag aus der Versammlung heraus wird noch arbeiten zu verrichten. Das Landgericht Königsberg als Be­aus dem Sat: Ausgeschlossen wird jedes Mitglied, das sich grober rufungsinstang ging zunächst davon aus, daß er als Gutsste II­Das Querulieren" immer noch strafbar. Verstöße gegen die Statuten oder die Interessen des Vereins oder macher, der gegen Gewährung der Wohnung und eines be­Für noch rechtsgültig erachtet werden vom Kammergericht die strichen, weil ehrlose Handlungen" im Sinne der gegenwärtigen ehrloser Handlungen schuldig macht,"" ehrlose Handlungen" ge­stimmten Lohnes engagiert war, den Dienstleuten im Sinne des Strafvorschriften der alten Gerichtsordnung von 1790, die sich Gesellschaft nicht auch solche im Sinne des Proletariats zu fein zitierten§ 2c auzurechnen fei! Das Gericht verurteilte auslassen über das sogenannte Querulieren gegenüber der brauchen. Dem Vorschlage des Vorstandes wurde zugestimmt. Bu ihn, weil er widerspenstig gegen die Befehle des Gutsinspektors Obrigkeit, den Kollegia und deren Borgesetzten". Die Revision einer längeren Debatte fam es noch bei dem§ 8, der von der Zu gehandelt und ohne gefeßmäßige Ursache den Dienst versagt hätte. eines Angeklagten Stempe, der auf Grund der Gerichtsordnung sammensehung des Vorstandes handelt. Von einer Seite wurde be­Der Tatbestand war der: Neumann hatte zum 1. April seine Stellung gefündigt. Zu dem Zwecke, sich eine andere Stel- au einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, wurde verworfen. hauptet, daß der Vorstand den Lehrern zuviel Mitbestimmungsrecht Iung zu suchen, wollte er für den 6. März Urlaub. Che er Das Kammergericht geht davon aus, daß jene Strafvorschriften das er zu wahren habe, selbst verstoßen habe. Der Vorstand besitze noch den Zwed feines Urlaubsgesuchs nennen fonnte, fuhr ihm der weder durch Landesrecht, noch durch Reichsrecht aufgehoben seien. nicht den Mut, die Lehrer in ihre Schranken zurüdzuweisen. Gs Inspektor barsch dazwischen: Es gibt feinen Urlaub; wenn Sie Den Justizbehörden solle Schutz gegen folche Belästigungen gewährt tam hierüber zum Teil zu sehr heftigen Ausführungen, welche erst nicht zum Dienst fommen, find Sie entlassen!" Darauf erklärte werden! Ja, wenn das Stammergericht in Berlin   nicht wäre! Neumann. natürlich ebenfalls in barschem Tone: Das wäre ia gegen 1 Uhr nachts ihr Ende erreichten, nachdem der größte Teil Ser Mitglieder bereits den Saal verlassen batte.

werde.

Der Gutshandwerker in den Fängen des Ausnahmegesehes gegen ländliche Arbeiter und Gesinde.

"

Versammlungen

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Veranstaltungen.

Kommandantenstr. 72: Vortrag Schriftsteller Mag Grunwald: Die Entwickelung der Weltwirtschaft". Gäste willkommen. Reinickendorf  - Dft. Mittwoch, den 4. September, 8%, Uhr, im Lokal bei Gründer, Hoppestr. 24, Vortrag. Behlendorf  . Sonntag, den 1. September, 2 Uhr, bei Mickley, Pots damerstraße: Familienkaffeekochen.

Gerichts- Zeitung.

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Verfammlungen.