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Br. 203. 24. Jahrgang. 3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, St. Auguſt 1907.

Gerichts- Zeitung.

Kaufmanns- ,, Würde ".

Schmutzige Rache.

31.

Bahl unbezahlter Rechnungen, deren Begleichung dem Angeklagten, doch das Urteil auf ein Jahr Gefängnis wegen Anftiftung der noch drei Kinder zu versorgen hat, große Sorge bereitete. und Hehlerei. Zugleich wurde die Angeklagte wegen Fluchtverdachts Darüber hat er das moralische Gleichgewicht verloren. Er suchte sofort verhaftet. seine finanziellen Schwierigkeiten dadurch zu überwinden, daß er Der Lagerverwalter Sch. war von der Fahrradfabrit maßen nach und nach Chaiselonguedecken, Portièren u. a. im Ge­sich an dem Eigentum seiner Chefs vergriff. Er hat sugestandener­bon Gebrüder Reichstein sofort entlassen worden, weil er sich samtwerte von etwa 1500 m. aus dem Geschäft hinausbefördert mit dem gewerblichen Arbeitspersonal duzte und und im eigenen Nugen verkauft. Seine Abnehmer waren Be­außerdem dem Alkohol zu reichlich zugesprochen haben sollte. S. tannte, denen er vorredete, daß er vermöge seiner Stellung Ge­war wegen des Trinkens schon früher einmal verwarnt worden, legenheit gehabt habe, von einem Fabrikanten die Ware billig zu die Chefs vermuteten aber, daß er nach wie vor im Geschäft erstehen. Einer dieser Abnehmer, der dem Angeklagten aus gutem heimlich Schnaps genieße. Am 13. Juli, einem Sonnabend, wollten Herzen 100 M. geborgt hatte und dafür als Bürgschaft einige ste sich Gewißheit verschaffen und öffneten nach Geschäftsschluß aft noch in die üble Lage gekommen, unter der Anklage der Decken in Empfang genommen hatte, ist durch diesen Freundschafts­das Pult des Klägers, wo sie auch eine halbgefüllte Flasche" Gorki" Hehlerei neben dem Angeklagten vor Gericht sich verantworten zu vorfanden. Sie konfiszierten den ominösen Schnaps und entließen müssen. Er wurde freigesprochen, B. aber mit Rücksicht auf den am Montag den Lagerverwalter. Wie die Beklagten gestern aus- groben Vertrauensbruch, den er begangen, zu neun Monaten führten, stüßten sie die Entlassung nicht nur auf die Entdeckung Gefängnis verurteilt. des Schnapses, sondern auch auf die Duzbrüderschaft mit den Arbeitern(!). Denn es sei für einen Kaufmann, be­sonders in der Position des Klägers, unwürdig"(!!) mit dem ihm unterstellten Arbeitspersonal auf Du und Du zu stehen(!!!). Der Aläger hingegen behauptete, es sei sein gutes Recht, sich au duzen, mit wem er wolle. Was den Gorki" anbeträfe, so habe er gar nicht ihm gehört, sondern dem Wertmeister, der ihn gebeten habe, das Fläschchen bis zur nächsten Woche auf­zuheben. Durch die Vernehmung des Werkmeisters wurde diese Behauptung auch bestätigt.

Eine saubere Erzieherin.

Eifersucht war die Ursache zu einer sehr leichtfertigen Handlungsweise, welche gestern den Kaufmann örschel unter der Anklage der Urkundenfälschung vor die 7. Straffammer des Landgerichts I führte. Der bisher unbescholtene Angeklagte, der sich in einer sehr guten Position befindet, lernte vor etwa sechs Jahren eine Frau Olga Th. fennen und lieben. Frau Th. lebte ausgesprochen war, schon sehr vereinsamt und war deshalb gar von ihrem Manne getrennt, fühlte sich auch bevor ihre Scheidung nicht unwillig, darüber, daß ihr der Angeklagte den Vorschlag machte, ohne die üblichen Formalitäten vor dem Standesamt mit ihm zusammen zu leben. Dieses Verhältnis währte auch zur beiderseitigen Zufriedenheit mehrere Jahre. Nur hin und wieder fam es infolge der maßlosen Eiferfucht des Angeklagten zu Diffe= renzen. Obwohl es Frau Olga mit der Treue absolut genau Mutter und Sohn mußten sich gestern wegen Diebstahls bezw. nahm, wurde ihr von seiten des Angeschuldigten das größte Miß­Hehlerei und Anstiftung zum Diebstahl vor dem Strafrichter ver- trauen entgegengebracht, welches sich schließlich immer mehr antworten. Vor der dritten Ferienstraftammer des Landgerichts III eines Tages aus diesem Anlaß zu einem vollständigen Bruch kam. steigerte und zu Beobachtungen durch Detektive führte, bis es war der 13 jährige Schüler Johannes Frank aus Spandau in Ge- Frau Th. nahm sich eine andere Wohnung und schrieb ihrem che­meinschaft mit seiner Mutter, der Frau Emma F., angeklagt. Es maligen Anbeter in sehr drastischer Form, er solle sie ein für alle handelte sich um einen der überaus traurigen Fälle, in denen Male in Ruhe lassen. Dem Angeklagten war diese Trennung von eine Mutter ihr eigenes Kind auf den Weg des Verbrechens führt. Tisch und Bett schon nach einigen Tagen wieder leid geworden. Die Angeklagte F. ist nicht weniger als fünfmal wegen Diebstahls Als seine zärtlichsten Briefe nichts fruchteten, verwandelte sich seine Das Kaufmannsgericht verurteilte die Firma zur und dreimal wegen Betruges und anderer Eigentumsvergehen vor- einst so heiße Liebe in glühenden Haß. Von dieser Zeit wurde Zahlung des Restgehalts von 120 M., indem es die sofortige Ent- bestraft. Ihre diebische Leidenschaft übertrug sie auch auf ihren Frau Th. mit anonymen Schmähbriefen überschüttet, die von laffung als ungerechtfertigt ansah. Aus der Duzbrüder- 13 jährigen Sohn, der bei dem Eierhändler Moczkowitz in Spandau erhielt derartige Briefe; eine Stellung, die sie angetreten hatte, Obscönitäten und. Beleidigungen stroßten. Auch ihre Hauswirtin schaft fönne die Firma keinen Entlassungsgrund herleiten, denn als Laufbursche beschäftigt war. Sie überredete den Knaben, den mußte sie verlassen, da der anonyme Briefschreiber sie auch bis die Chefs haben davon schon lange vorher gewußt, ohne daß sie Schlüssel zur Ladenkasse zu entwenden. Als sich hierher mit seinen Verleumdungen überschüttete. Ein Brief daran Anstoß nahmen. Der Wahrheitsbeweis, daß Kläger am der Junge erst weigerte, drohte sie ihm mit Schlagen! felgenden Inhalts wurde u. a. von dem Anonymus an die Krimi­13. Juli Schnaps getrunken habe, sei mißglückt, es habe im Am nächsten Tage brachte er tatsächlich den Schlüssel mit nach nalpolizet gerichtet:" Die Frau Th. in der Johannisstraße wirft Gegenteil die Beweisaufnahme ergeben, daß der im Pulte auf- Hause. Von der eigenen Mutter erhielt er sodann die genaue An- tom Fenster aus jedem Vorbeigehenden schmachtende Blicke zu. gefundene Schnaps dem Kläger nur zur Aufbewahrung weisung, wie er die Ausplünderung der Ladenkaffe bewerkstelligen Was sollen wir armen Mädchen von der Straße tun, wenn uns übergeben worden war. Dieser hat der früheren Verwarnung sollte. Einige Tage später drang Johannes F. in früher Morgen Grögner." Tatsächlich wurde auf Grund dieser versteckten Anzeige in der Weise Konkurrenz gemacht wird. Eine für viele Martha somit nicht zuwider gehandelt. stunde in das M.'sche Geschäft ein und raffte aus der Ladenkasse gegen die Frau Th. ein Ermittelungsverfahren anhängig gemacht. in aller Gile die größten Geldrollen zusammen, die dort aufbewahrt Im Laufe dieses Verfahrens stellte es sich heraus, daß die sämt Das unverständige Verhalten einer verschwendungssüchtigen Frau lagen und überbrachte sie seiner Mutter. Seine Vermutung, daß lichen Briefe von dem Angeklagten herrührten, der sich in hat den bisher unbescholtenen Handlungsgehülfen Emil Brien sich in diesen Rollen viel Geld befinden würde, bestätigte sich nicht, dieser Weise zu rächen gedachte. Die Folge war eine Anklage hagen , der gestern unter der Anklage des wiederholten Diebstahls denn beim Auswickeln zeigte es sich, daß sie nur Nickel- und Kupfer- wegen Urkundenfälschung. Weitere Strafanträge sind von der vor der ersten Ferienſtrafkammer des Landgerichts I stand, ins geld enthielten. Die kleineren Geldrollen, die zwanzig- und Frau Th. nicht gestellt worden, da diese sich inzwischen wieder mit Unglück gebracht. Der junge Mann, der sich bis dahin einwands- Behnmarkstüde enthielten, hatte der jugendliche Dieb achtlos liegen dem Angeklagten ausgeföhnt hat. Wie der Vorsitzende in der frei geführt hatte, war in einem hiesigen großen Warenhause an­gestellt und genoß das volle Vertrauen seiner Chefs. Zu seinem lassen. Vor Gericht waren beide Angeklagten geständig. Dem Urteilsbegründung ausführte, könne man den Angeklagten nur als einen verliebten Narr bezeichnen, der sich in krankhafter Erregung Unglüd besaß er eine Frau, die nicht zu wirtschaften verstand und Antrage des Staatsanwalts gemäß erkannte die Strafkammer gegen zu dieser eigenartigen Betätigung seiner Rachegelüfte habe ver­außerdem in der leichtfertigsten Weise Geld für Tand und allerlei Johannes F. wegen Diebstahls auf einen Monat und feiten lassen. Das Urteil lautete deshalb nur auf 3 Tage Ge. unnüße Dinge ausgab. Als sie starb, hinterließ sie ihm eine großeleinen Tag Gefängnis. Gegen Frau Frank lautete je- fängnis.

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