Nr. 204. 24. Jahrgang.
3. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 1. September 1907.
8. Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Im Jahre 1907 wurden 13 Lohnbewegungen und Streits mit 1070 er sei wegen dem Strunt, dem St., gekommen, und nannte den Gärtnervereins.
Bom 1. September an findet hier im„ Volkshaus"-Saale die Generalversammlung des nunmehr seit einer Reihe von Jahren schon nach modernen Gewelschaftsgrundsätzen arbeitenden Allgemeinen Gärtnervereins" statt. Die Gärtnergehülfen sind verhältnismäßig spät erst zu der Einsicht gekommen, daß nur auf dem Boden der modernen Gewertschaftsbewegung wirtschaftliche Erfolge für den Arbeiter zu erzielen find. Die Organisation hat sich dann aber, seitdem die Gärtner das Tischtuch zwischen sich und den harmonieduseligen Gewerkbereinen glatt durchschnitten haben, erfreulich entwickelt.
Aus dem Geschäfts- und Kaffenbericht vom Juli 1905 bis Juli 1907 geht hervor, daß die Fluktuation auch den Gärtnern ganz besondere Schwierigkeiten macht. Wird doch berichtet, daß von 100 neu eingetretenen Mitgliedern gewöhnlich nur 17 bis 20 der Organisation verbleiben.
Am Schlusse des ersten Quartals 1905 zählte die Organisation 2153, am Schlusse des zweiten Quartals 1907 5145 Mitglieder. Die Hauptstärke der Organisation liegt naturgemäß in den großen Städten.
Die Beiträge stiegen von 100 510 m. im Jahre 1904 auf 168 696 M. im Jahre 1906. An Kämpfen hat es der Gärtnerorganisation in der Berichtszeit nicht gefehlt. Doch sind diese nicht vergeblich gewesen. Es ist eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen dadurch erreicht worden. Von der Heftigkeit dieser Kämpfe kann man sich einen Begriff machen, wenn man bedenkt, daß fast in jedem Jahre ziemlich die Hälfte aller Mitglieder daran beteiligt war. Die Gärtner hatten eben von früherer Zeit her, als sie noch im HirschDunderschen Sumpfe stagnierten, biel nachzuholen. In 49 Orten mit 2110 Betrieben und 6662 Beschäftigten wurden Forderungen gestellt. An den Aktionen beteiligten fich insgesamt 4494 Gehülfen ( 1906: 2237, 1907: 2257). Der Bericht gesteht zu, daß diese Lohnbewegungen vor allem um deswillen forciert wurden, um die Kollegen erst einmal aufzurütteln. Künftig sollen vor allem die durch die Kämpfe neugewonnenen Mitglieder für den gewerkschaftlichen Klassenfampf geschult werden.
Von den Lohnbewegungen und Streits im Jahre 1906 endeten mit vollem Erfolge 16 mit 1635 Beteiligten, mit teilweisem Erfolge 8 mit 576, 1 mit 19 Beteiligten ohne Erfolg. Erreicht wurden für 2696 Gehülfen zufammen 5960 M. ohnerhöhung pro Woche,
für 758 Gehülfen 1514 Stunden Arbeitszeitverkürzung. davon und fand sich eines Tages an dem Platz ein. Er erklärte, Beteiligten mit vollem Erfolg, 5 mit 1091 teilweisem und 1 mit Arbeitswilligen K. einen Streifbrecher, der erst vom Verband Unter58 Beteiligten erfolglos beendet. Erreicht wurden für 968 Personen stüßungsgelder genommen und so den Verband gleichsam ausgenutt eine Arbeitszeitverfürzung bon 4363 Stunden pro hätte. König wurde angeklagt und vom Landgericht, das obigen Woche und für 2476 Personen eine Lohnerhöhung von Tatbestand feststellte, wegen Uebertretung des§ 153 der Gewerbe5558 M. pro Woche. Also außerordentlich günstige Erfolge. ordnung zu einer Woche Gefängnis verurteilt, weil er einen In der Zeit vom 1. Juli 1905 bis 30. Juni 1907 hatte die anderen durch Ehrverlegung und Beleidigung zu verhindern geOrganisation eine Einnahme von 106 756,77 M. und eine sucht habe, von Verabredungen zur Erlangung günstiger Lohn. Ausgabe von 103 157,40 M., darunter für Lohnbewegungen und und Arbeitsbedingungen zurückzutreten. Streits 15 893,21 M., für Unterstüßungen 12 026,35 M., für die Beitung 23 592,51 M., für Rechtsschutz 1587,86 m., für Agitation 11 247,08 m., für Gehälter 10 379,15 M., für Streits anderer Gewerkschaften 1100 m. usw. usw. Der Bericht des Vorstandes konstatiert noch, daß auch die Unternehmer in den letzten Jahren ihre Organisation gut ausgebaut haben und die Zukunft schwere Kämpfe mit sich bringen wird, wenn der sich darin breit machende Scharfmachergeist nicht vernünftigeren Ansichten über das Mitbestimmungsrecht der Organisation über Lohn- und Arbeitsverhältnisse Blah macht, wie sie am besten in gut funktionierenden Tarifgemeinschaften zum Ausdruck kommt.
Auf der Tagesordnung stehen außer den selbstverständlichen Puntten: Der neue Stand unserer Rechtsfrage; Lohnbewegungen, Streits und Tarifgemeinschaften; Beitragsfrage und Unterstüßungswesen; die internationale Organisation der Gärtner.
Unter den zahlreichen dem Verbandstage unterbreiteten Anträgen befindet sich einer, der Stellungnahme zur Maifeierfrage verlangt. Ein anderer fordert Beschidung der Gewerkschaftsschule. Andere befassen sich mit der Agitation, besonders auch unter den ausländischen Arbeitern. Zwei Anträge, wollen einen bestimmter Zeitraum der Mitgliedschaft als Vorbedingung für die Wählbarkeit als Delegierter vorgesehen haben.
Der Verbandstag dürfte drei bis vier Tage dauern.
Das Kammergericht gab der vom Angeklagten einge legten Revision statt, hob das landgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Es wurde zur Begründung ausgeführt: Eine der Voraussetzungen des§ 153 sei es, daß die in Betracht kommende Verabredung eine solche zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz habe sich nun darauf beschränkt, die sehliche Bestimmung(§ 153) zu wiederholen, ohne tatsächlich anzugeben, worin die Erlangung usw. liege. Das gehe nicht. Der Begriff„ Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen" sei cin Rechtsbegriff. Das Landgericht hätte ausführen müssen, in welchen Tatsachen es die Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen finde. Eine rechtliche Nachprüfung sei ja sonst dem Revisionsgericht verschlossen.
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Aber noch einen anderen großen Fehler weise die Vorentscheidung auf. Das Landgericht sage zwar, der Angeklagte habe zu verhindern gesucht, daß der Zeuge zurücktrete vom Streif, beziehungsweise er habe ihn zu bestimmen gesucht, dem Streit sich wieder anzuschließen. Tatsächlich festgestellt ſei aber nicht das geringste in der Beziehung. Es sei gesagt worden, Angeklagter habe geschimpft über den„ Strunt" und" Streifbrecher", der vom Verbande Geld erhalten habe. Alle diese Aeußerungen könnten aber sehr wohl lediglich der Ausdruck der Mißachtung gewesen sein gegen über einem Manne, der erst aus den Kassen der organisierten Arbeiter Geld nehme und nachher die streikenden Arbeiter im Stich lasse, wenn Am Kohlenarbeiterstreik in Berlin , der im Frühjahr stattfand, man so sagen dürfe. Wenn sie lediglich ein Ausdruck solcher beteiligten sich neben organisierten auch ein Anzahl unorgani- Mißachtung gewesen wären, dann scheide natürlich§ 153 sierter Arbeiter, die schließlich ebenfalls aus der Organisations- ter Gewerbeordnung aus. Deshalb müsse bei der neuen tasse unterstützt wurden. Zu diesen Unorganisierten gehörte auch Verhandlung auch im einzelnen festgestellt werden, ob der Arbeiter Kalisch. Er hielt aber nicht bis zum Ende des Streits es sich bloß um Ausdrücke der Mißachtung in jenem Sinne handele aus, sondern trat bei der Firma Cäsar Wollheim, wo noch ge- oder ob und wieso eine Beeinflussung zum Weiterstreifen streift wurde, in Arbeit. Der organisierte Arbeiter König erfuhr damit bezweckt worden wäre.
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