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des Gutsherrn gewesen. Das Schlafen in dem Dachräume sei gefeß dienlich erscheinen lassen, sich durch Ankauf einer Reche vom Kohlen­Bogelfreie Streifpoften? lich keineswegs zulässig gewesen und unfittlich sei es, Ehepaare und syndikat unabhängig zu machen. Die Zeche" Auguste Viktoria " ist Vor dem Nigdorfer Schöffengericht hatten fich gestern die junge Mädchen gemeinschaftlich in einem Raume schlafen zu lassen. zum Preise von 17 Millionen Mark angetauft worden. Dazu find Maurer Adolf Martin, Burgang und Albert Bindenberg Es ist deshalb von der Befugnis des§ 501 der Strafprozeßordnung für 2 Millionen Mart Obligationen zu übernehmen. gegen die Anklage, durch Streitpostenstehen eine Straßenpolizei Gebrauch gemacht. Die Vorschrift des§ 501 geht dahin:" 3ft ein, 1000 Ruge der Augufte Wiktoria" 17 700 W., und zwar nach ihrem ergab folgenden Sachverhalt. Am 24. Juli stand Martin und Die Badische Anilin- und Sodafabrik zahlt für jedent der berordnung übertreten zu haben, zu verantworten. Die Verhandlung wenn auch nur außergerichtliches Verfahren, durch eine wider Ermessen entweder ganz in bar oder mit einer Aktie der Badischen indenberg vor dem Neubau Ecke Berg- und Thüringerstraße, befferes Wiffen gemachte oder auf grober Fahrlässigkeit beruhende Anilin und Sodafabrit von 1200 M. zum Sturfe von 469,75 Bros. Burgang vor dem Neubau Schönstedtstraße Streitposten. Die Anzeige beranlaßt worden, so kann das Gericht dem Anzeigenden, und den Rest von 12 063 M. in bar. Die Attien werden mit beiden Erstgenannten wurden vom SchumannRaterboch auf nachdem derselbe gehört worden, die der Staatskasse und dem Be- Dividendenscheinen vom 1. Juli 1907 ab geliefert. Die Ueber- gefordert, weiterzugehen, leisteten auch tatsächlich Folge, indem sie schuldigten erwachsenen Kosten auferlegen.". nahme der Kure erfolgt zum 1. Januar 1908. Die Auszahlung 10 Schritte weitergingen, um dann aufs neue vor einem Schaut Dieses ausnahmsweise gerechte Urteil über eine der vielen hes Kaufpreises geschieht spätestens zum 31. Mai 1908. fenster stehen zu bleiben. Der Beamte hatte im Moment nichts unberechtigten agrarischen Klagen über Kontraktbruch der Arbeiter Soweit sie in bar erfolgt, werden 4 Proz. Zinsen von dem Tage dagegen einzuwenden, denn er ging in eine Seitenstraße. Nach ist zur Nachahmung anderen Gerichten empfohlen. Würden in allen an mitbezahlt, an dem die Annahme der Anstellung durch die reichlich einer Minute fam der Beamte auf Lindenberg und den Fällen, in denen Gutsbesizer wegen Kontrattbruchs" auf bann Gültigkeit, wenn sie für mindestens 751 Sture erfolgt. Der er sie nach dem nächsten Polizeirevier. Badische Aniline und Sodafabrit erfolgt. Die Anstellung hat nur Martin zu. Ohne die beiden erst nochmals aufzufordern, brachte Grund des Ausnahmegesezes gegen ländliche Arbeiter und das Kaufpreis muß sämtlichen Gewerken, die bis zum 6. September d. J. Bezüglich Burgang wurde erwiesen, daß auch er der Auf­Gefinde vom 24. April 1854 Strafantrag stellen, mit Arbeitern als die Anstellung ihrer Sture geben, gleichmäßig gezahlt werden. Falls forderung des Schuhmanns Lindner, sich vom Neubau Echöffen besetzte Gerichte zu entscheiden haben, so würden ähnliche, bie Babische Anilin- und Sodafabrit und die mit ihr verbundenen Schönstedtstraße zu entfernen, zunächst nachgekommen ist, indem er dem Gutsherrn Kosten auferlegende Urteile nicht zu den Selten Werke später für irgendeinen Kur von" Auguste Bittoria" einen in die Kaiser- Friedrichstraße einbog, aber nach 10 Minuten hat heiten gehören, weil wohl mindestens in 99 bon 100 Fällen, in denen höheren Preis zahlen, ist der Mehrpreis sämtlichen jetzigen Gewerken er von neuem vor dem Bau Aufstellung genommen. Lindner ländliche Arbeiter die Arbeit niederlegen, die Niederlegung be- der Auguste Bittoria" nachzuzahlen. Der vorstehend angegebene schritt darauf, ohne Burgang nochmals aufzufordern, zur Sistierung richtigt war, weil ein wichtiger Grund hierfür vorlag. Freilich aufpreis vermindert sich um eine Vermittlergebühr von 1 Broz, des B. Alle drei erhielten Strafmandate in Höhe von je 15 Mart. werden die Herren Agrarier und Mund- Sittlichkeitsfere trop der die von den Gewerken der Auguste Viktoria " zu zahlen ist, so daß Ueber ihren Einspruch hiergegen hatte gestern das Schöffengericht gerichtlichen Feststellung, daß nicht der Arbeiter, sondern der Guts. nur 17 528 M. und bei Mitlieferung einer Aftie 11 968 m. nebst zu erkennen. Der Amtsanwalt beantragte Aufrechterhaltung der Strafe. Er halte die Angeklagten durch die Beweisaufnahme herr den Bertrag unter gröblicher unfittlicher Ausbeutung des Binsen für den Kug ausgezahlt werden. für böllig überführt. Denn es komme überhaupt gar nicht darauf an, ob ein Verkehrshindernis, das die öffentliche Ordnung bes einträchtigt, entstanden war oder nicht. Die Angeklagten hätten sich ohne weiteres auf die einmalige Aufforderung der Beamten für immer entfernen müssen und nicht nach einiger Zeit gleich wieder­fommen bezw. einige Schritte weiter stehen bleiben dürfen.

Elends feiner Mitmenschen gebrochen hat, mit dem Ruf nach neuen ungerechten Ausnahmegeseßen gegen die ländlichen Arbeiter nicht aufhören. Es ist eine nationale Schmach und Schande", daß in Preußen das Gesetz, wie das vom 24. April 1854 es ermöglicht, ländliche Arbeiter in Fällen wie dem geschilderten auf die Anklage: bank bringt. Fort mit den Ausnahmegesehen gegen die länd­lichen Arbeiter, her mit Schuhgesehen für diese bebrüdteste Arbeiter. Klaffe!

Wie ist die Nuhezeit der Bergleute nach§ 93d des preußischen Berggesetzes zu berechnen?

einzurechnen sei oder nicht.

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Ueber 440 000 Gänse, 8500 Enten und 12 000 Hühner waren im Monat August auf dem Magerviehhof in Friedrichsfelde zu Markt gestellt worden. Gänse notierten in der ersten Woche 3,00 bis 4,20 Mart und in der letzten 3,00-4,50 Mart. Für Enten sind die Preise mit 1,40-1,60 Wart feinem Wechsel unterworfen gewesen. In den ersten beiden Wochen wurden für junge Hühner 80 Pfennig, in den letzten beiden 60 Pfennig bis 1 refp. 1,10 Wart, für alte 1,80 resp. 1,60 Mart gezahlt.

Gerichts- Zeitung.

Der Eisenbahn- Unfall bei Ziefwerber vor dem Spandauer Schöffengericht.

Der Berteidiger Rechtsanwalt Roth plädierte auf Freis fprechung. Der Antrag des Amtsanwalts sei ihm völlig unver ständlich. Wenn dessen Ansicht richtig wäre, so wäre ja hier jeder Passant völlig vogelfrei! Eine Aufforderung eines Beamten, weiter zugehen, hätte selbstverständlich nur für den Moment Geltung, nicht aber für eine unbestimmte Zeit. Ein Verbot, wonach man in Preußen nicht länger als 1 Minute fich einen Schaufensterkasten ansehen und dazu stehen bleiben darf, existiere ja bis jetzt noch nicht. Da die Beamten eine zweite Aufforderung nicht ergehen ließen, sondern unberechtigterweise ohne weiteres zur Verhaftung schritten, so müssen die Angeklagten freigesprochen werden.

Das Gericht unter Vorsitz des Freiherrn v. Scheele trat ber Ansicht der Verteidigung völlig bei und erkannte auf kostenpflichtige Freisprechung.

Das gemeingefährliche Treiben eines Kinderfreundes in einem Kinematographen- Theater

Zum Vereinsrecht.

Er

Eine für die Bergleute hochwichtige Entscheidung hat das Kammergericht in seiner Sizung am Freitag getroffen. Es handelt sich um die Auslegung des Begriffs der Ruhezeit im Sinne des $ 93d des Allgemeinen preußischen Berggesezes( Novelle vom Am 25. November b. J. wurde auf dem Bahnübergange nach 14. Juni 1905); nämlich darum, ob in die Ruhezeit die auf die Tiefwerder bei Spandau der Arbeiter August Rose von einem Bedarfsgüterzug überfahren und schwer verletzt, so daß er in Seilfahrt verwendete Zeit( einschließlich des notwendigen Wartens) dauerndes Siechtum verfallen ist. Am genannten Tage, abends Der§ 93d bestimmt in dem maßgebenden Absatz 2: Vor dem zwischen 8 und 9 Uhr, fuhr Rose, auf einem beleuchteten Bginn sowohl einer regelmäßigen als einer Rebenschicht muß für Hundewagen fibend, von Spandau nach Tiefwerder. Vor ihm fuhr, den einzelnen Arbeiter eine mindestens achtstündige Ruhezeit herrschte an dem Abend ein sehr starker Nebel, so daß die am beschäftigte wieder einmal in einer längeren Sigung die Ferien­auch auf einem Hundewagen sitzend, der Arbeiter Zahn. Es liegen." Nebenweg stehende Laterne nur auf 4-5 Schritte gesehen wurde. Wegen Uebertretung der Vorschrift war Herr Röden angeklagt Beide Personen fanden die Schrante offen. Bahn tam glücklich straffammer des Landgerichts I . Wegen wiederholten Verbrechens worden, der verantwortliche Betriebsführer des zur Zeche" Her- über die Schienen, während Rose von dem plößlich ankommenden gegen die Sittlichkeit und tätlicher Beleidigung mußte sich der fules" gehörenden Steinkohlenbergwerts Beche " Katharina" zu Güterzuge angefahren wurde und einen schweren Schädelbruch er­Bäckergeselle Franz 3emke vor dem Strafrichter verantworten. litt. Der Hund desselben wurde Es infolge dieses daß vor Beginn der Nebenschichten eine fürzere als achtstündige unfalles gegen den Schrankenschließer August Donauer, der bestrafte Angeflagte wurde im Mai d. J. wiederholt beobachtet, wie Ruhezeit lag. Dieselben Bergleute, deren Frühschicht( Hauptschicht) um 2 Uhr mittags endete, begannen um 10 Uhr abends eine Neben- fchon mehrere Jahre im Elsenbahndienst steht, Anklage wegen er sich an Kinder herandrängte, die sich vor einem Kientopp" in schicht. Die Ausfahrt( Seilfahrt) von der Frühschicht endete um fahrlässiger Körperverlegung erhoben. Am Freitag hatte sich das der Frankfurter Allee aufhielten und erwachsene Besucher des Spandauer Schöffengericht mit der Sache zu beschäftigen. Der Theaters, ähnlich wie vor dem Zirkus, anbettelten, man solle sie Uhr, die Seilfahrt zur Nebenschicht begann Uhr abends. Angeklagte bestreitet jede Schuld. Er habe an dem betreffenden mit hineinnehmen. Durch diese Unfitte wurde es dem Angeklagten Zwischen dem Ende der Ausfahrt am Mittag und dem Beginn der Abend 6 Uhr seinen Dienst angetreten. Von seiner Bude aus, die sehr leicht gemacht, feine verbrecherischen Pläne auszuführen. Einfahrt am Abend liegen also fieben Stunden. Die Anklage ging feinen Kontakt befibe, habe er an und für sich schon eine schlechte nahm wiederholt schulpflichtige Mädchen mit in das Theater und nun davon aus, daß mindestens ein größerer Teil der hierbei be- uebersicht, weil die Bahn hier nach jeder nichtung erhebliche berging sich hier an ihnen in der schlimmsten Weise. Begünstigt teiligten Bergleute eine Ruhezeit" von weniger als acht Stunden Kurven mache. Mit dem Schrankenschließer der nächstliegenden Vorführung der Kinematographenbilder der Saal verdunkelt wurde, wurde fein gemeingefährliches Treiben dadurch, daß während der hatte, weil die auf die Seilfahrt verwendete Beit nicht einbegriffen Buden, die Kontakt haben, habe er deshalb die Verabredung ge so daß die Umfißenden nichts von dem Tun des Angeklagten be­sei in die gefeßliche Ruhezeit gemäß§ 93d. Diese Auffassung troffen, ihm telephonisch anzuzeigen, wenn ein Bug nahe. An dem wurde auch vor dem Landgericht Effen von dem königlichen Berge Abend war starter Nebel. Plöglich ertönte das Läutesignal. Er merken konnten. Die 11jährige Tochter eines in der Warschauer­revierbeamten Bergrat Dr. Balz vertreten, der sie als diejenige sei aus der Bude herausgetreten und habe die Schranke zugedreht. straße wohnhaften Arbeiters mußte eines Vormittags aus der des Oberbergamts zu Dortmund bezeichnete. In seinem Gutachten Raum war dies geschehen, sei auch schon der Zug, ein Bedarfs- Schule entlassen werden, da sie über große Schmerzen klagte. Auf fagte er unter anderem:" Unter Ruhezeit müsse hier die Beit ber- güterzug, der nicht regelmäßig fahre, borbeigefahren. Auf der wiederholte Fragen der Mutter gab das Mädchen keine Antwort. standen werden, während welcher der Arbeiter von allen Be- Strede habe er vor Eintreffen des Zuges einen schwachen Licht- Schließlich aber erzählte es, daß am Abend vorher in dem Kinemato­ziehungen zum Betriebe losgelöst und in der Lage sei, frei und schimmer bemerkt. Als der Zug vorüber war, fand er den ihm graphen- Theater ein Mann, der sie mitgenommen habe, sich an ihr ohne jede Beschränkung lediglich seiner Erholung und sonstigen befannten Rose besinnungslos und schwer verlegt neben den vergangen habe. An demselben Tage gelang es noch, den gefähr Bedürfnissen nachzugehen. Diese beginnt aber frühestens in den Schienen liegen und ließ er denselben sofort zu einem Arzt lichen Kinderfreund in der Person des Angeklagten Bemke festzu­Augenblick, wo der Arbeiter nach Beendigung der Seilfahrt den schaffen. Er habe weder einen Schrei gehört, noch etwas gesehen. nehmen, und zwar gerade in dem Augenblick, als er sich eines neuen Korb verlasse, und sie ende, wenn er den Korb zur Einfahrt wieder Der von seiner Frau in den Saal geführte Rose weiß nur, daß er Attentats auf ein 12jähriges Mädchen schuldig machte. Der Ge betrete. Zwischen diesen Zeitpunkten müsse der vorgeschriebene durch die offene Schranke gefahren. Was dann mit ihm geschehen, richtshof ging mit Rücksicht der hohen Gemeingefährlichkeit des Zeitraum von mindestens acht Stunden liegen." wisse er nicht. Er sei 28 Wochen im Krankenhause gewesen und Treibens des Angeklagten über die vom Staatsanwalt beantragte Das Landgericht Effen schloß sich dem nicht an, sondern trat ungeheilt entlassen. Der Sachverständige, ein Regierungsrat der Gefängnisstrafe von 9 Monaten hinaus und erkannte auf 1 Jahr dem entgegengesetzten Standpunkt des Sachverständigen des Berg: Eisenbahnverwaltung, hält den Angeklagten für schuldig. Jeder und 3 Monate Buchthaus. baulichen Vereins, Regierungsassessors a. D. von Bodenstein, bei Schrankenschließer habe nach seiner Dienstvorschrift für die recht­und sprach den Angeklagten frei. Es resumierte: Der Begriff der zeitige Schließung der Schranke Sorge zu tragen. Maßgebend für Ruhezeit umfasse sowohl die zum Ausruhen und zur freien Beschäf das rechtzeitige Schließen sei der Fahrplan und eine richtiggehende Das schmale Vereinsrecht der Arbeiter ist in Saarabien fortdauernd tigung gewährte Zeit, als auch diejenige, die je nach der Entfernung Uhr. Beides muß jeder Schrankenschließer haben. Der Nebel polizeilichen Angriffen ausgefeßt. Das zeigt auch ein kürzlich vor dem des Wohnorts für den Gang von und zum Schacht, zum Umkleiden, tomme also gar nicht in Frage. Der Zug, um den es sich handele, Amtsgericht Saarbrücken verhandelter Anklagefall. Der Bezirks sowie für die Seilfahrt erforderlich ist. Mögen auch die Erwägungen sei ein Bedarfsgüterzug, ber nicht immer fahre, aber im Fahrplan leiter der Brauereiarbeiter hatte durch gedruckte Einladung die des Oberbergamts zu Dortmund im Interesse der Wohlfahrt der vermerkt stehe. Für solchen Zug werde etwa 10 Minuten vorher, Brauereiarbeiter zu einer ausdücklich als Privatversammlung bea Bergarbeiter eine andere gefeßliche Regelung der Ruhezeit vielleicht je nach Entfernung der Signalstation, das Läutefignal gegeben. zeichneten Bezirksbesprechung eingeladen. Als Zweck der Ver­rechtfertigen, so liege doch in dem vom Angeklagten geübten Ver- Der Angeklagte hätte also nach dem Fahrplan und dem Läutesignal fammlung war offene Aussprache darüber angegeben, wie die die Schranke schließen müssen, wenn auch das Publikum 10 Minuten Brauereiarbeiter mehr Einfluß auf die Verbesserung ihrer Lebens­Das Kammergericht unter Vorsitz des Senatspräsidenten und noch länger warten müsse. Der Angeklagte hätte aber auch den lage gewinnen könnten. Wiewohl diese Versammlung keineswegs Dr. Roebenbed gab nach langer Verhandlung und Beratung der Zug auf 150 Meter Entfernung hören müssen, dann hatte er noch der Erörterung oder Beratung öffentlicher Angelegenheiten dienen gegen das Urteil gerichteten Revision der Staatsanwaltschaft statt. 5-6 Sekunden Zeit und diese Zeit sei ausreichend, um die Schranke follte oder diente, erhielt der Einberufer Harzen etter ein hob die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zu anderweiter rechtzeitig zu schließen(!). Auf Befragen erklärt der Sach- Strafmandat in Höhe von 15 Mart. In der Schöffen Entscheidung an das Landgericht zurück. Begründend wurde aus- verständige, wenn das Läutesignal nicht ertöne, brauche auch die grichtssigung in Saarbrücken konnte auch der Polizeikommissar aus geführt: Das Landgericht habe den Begriff der Ruhezeit, wie er Schrante nicht geschlossen zu werden. Der Angeklagte erklärt auf der Versammlung auch nicht einen Satz anführen, der einen Schluß im§ 93d stehe, falfch verstanden. Der Vorderrichter nehme an, diese Ausführungen, daß er sich nach dem Fahrplan nicht richten dahin gerechtfertigt hätte, daß öffentliche Angelegenheiten beraten daß die regelmäßige Schicht und die Nebenschicht gemäß§ 93d fönne, benn erstens fahren die Bedarfszüge nicht immer, und feien. Troßdem beantragte der Amtsanwalt, den Strafbefehl identiſch ſeien mit derjenigen Zeit, welche der§ 98b begrenzt habe. zweitens treten oft Verspätungen ein. Es fönnte vorkommen, daß aufrecht zu halten, weil aus der Einladung geschlossen werden" Diese Auffassung sei irrig. Solche Identität anzunehmen, sei durch unter diesen Umständen die Schranke 1 Stunde und noch länger fönne, daß öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollten. nichts gerechtfertigt; sie sei nicht aus den Motiven zum Gesek zu geschlossen bleibe. Das Läutefignal ertöne auch erst manchmal kurz Diese Deduktion gegenüber der lediglich die privaten Berufs= entnehmen und auch nicht aus den gelegentlichen Bemerkungen eines vor Ankunft des Zuges, wie in diesem Falle. Hätte seine Bude intereffen der Brauer betonenden Einladung ging denn doch auch Regierungskommissars.§93b habe nur Stellung genommen zu einen Kontakt gehabt wie die anderen Buden, oder wäre, wie es dem Saarbrücker Amtsgericht zu weit. Es sprach den Angeklagten der Frage:" Für welche Beit hat der Arbeiter Bezahlung zu ber- jetzt nach dem Unfall geschieht, der Bedarfszug jedesmal besonders frei. langen?" An die Spite stelle§ 93b( in seinem Absatz I): Die angemeldet worden, dann wäre das Unglück nicht geschehen. Wenn regelmäßige Arbeitszeit darf für den einzelnen Arbeiter durch die er den Bug ankommen höre, dann könne er in den 5-6 Sekunden Deutschlands . Bezirk Berlin , Neue Königstraße 36. Zentralverband der Handlungsgehülfen und Gehülfinnen Donnerstag, den Einfahrt und Ausfahrt nicht um mehr als 2 Stunde verlängert die Schranke nicht mehr rechtzeitig schließen. Eine telephonische 5. September, abends 9 Uhr: Bersammlung in den Residenz Festfälen", werden. Ein etwaiges Mehr der Ein- und Ausfahrt ist auf die Benachrichtigung habe er von seinem Stollegen aus der Nebenbude Landsbergerstr. 31. Bortrag des Kollegen Georg Udo über:" Die Miß­Arbeitszeit anzurechnen." Das bedeute nur: Für die Seilfahrt, an diesem Abend nicht erhalten. Der frühere Schrankenschließer stände in den Warenhäusern". fofern sie nicht länger als eine halbe Stunde dauere, ist nichts zu Nickel bestätigt das Uebereinkommen zwischen dem Angeklagten bezahlen, und was fie länger dauert, das ist als regelmäßige Ar- und ihm wegen der telephonischen Benachrichtigung. An diesem beitszeit zu bezahlen. Das sei ganz etwas anderes, als was§ 93d Abend sei er aber davon abgekommen, weil er selber viel zu tun im Auge habe bei Festlegung der Mindestruhezeit zwischen den hatte. Es verkehren täglich 96 Züge auf der Strecke. Ein Beuge der Landesanstalt für Gewässerkunde heute ausgeblieben. Schichten. Aus§ 93d sei also nicht zu folgern, daß die acht Stunden art befundet, als der Zug an dem Uebergang vorbeifuhr, war Ruhezeit als Beit zu verstehen seien, die außerhalb der im§ 93b die Schranke geschlossen. Der Amtsanwalt hält nach den Aus­begrenzten Arbeitszeit liege. Nach dem Zusammenhang der Baras führungen des Sachverständigen die Schuld des Angeklagten für graphen, nach der ganzen Tendenz des§ 93d und nach dem all- erwiesen und beantragt 2 Monate Gefängnis. Das Gericht erkennt gemeinen Sprachgebrauch könne man unter der Ruhezeit nur die unter folgender Begründung auf Freisprechung: Dem Angeklagten Stationen Zeit verstehen, wo der Arbeiter von allem 3wange frei sei, den die sei absolut teine Schuld beizumeffen. Die Schuld an dem bebauer­Arbeit ihm auferlege, also auch von dem, den die Seilfahrt ihm lichen Unglüdsfall sei allein in der Ueberlastung der Strecke zu auferlege. Nur die Zeit, wo er vom Betriebe vollständig losgelöst finden. Wenn täglich 96 Züge dort passieren, dann könne der An­fei, fönne als Ruhezeit in diesem Sinne verstanden werden. Wollte geklagte nicht schon 10 Minuten vor Erscheinen jedes Zuges die Swinembe. 765 23 man dies nicht annehmen, dann würde ja die Bestimmung des Schranke schließen, denn dann würde ja die Schranke fast den Berlin Hamburg 765 DSD 2 bebedt 766 DND $ 93b zum Nachteil der Arbeiter getroffen sein. Es würde dann ganzen Tag geschlossen bleiben müssen. Der Angeflagte hatte sich Grantj.a. M. 762 N ja nicht nur gesagt sein durch das Gefeß, daß er die Seilfahrt mit seinem Nachbar verständigt, ihm telephonisch Nachricht zu München 763 S bis zu einer halben Stunde umsonst leisten müsse, sondern daß geben. Das sei an jenem Abend nicht geschehen. Das Glocken Bien 765 NND 2 wollig 17 fie ihm außerdem auch noch auf die Ruhezeit angerechnet werde. signal funktioniere auch nicht immer genügende Zeit vorher. Nach Daß das nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sei, das ergebe bem Fahrplan fonnte der Angeklagte fich auch nicht richten, denn sich schon aus dem Regierungsentwurf.(§ 93f in Verbindung mit $ 93b Absatz 3.)-- Wegen der irrigen Auslegung des Gefeßes habe die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Land­gericht zurücveriviesen werden müssen.

Aus Induftrie und Handel.

Zechenkauf durch Farbenfabriken.

"

Wasserstand.

Der Sedanfeier wegen sind die Wasserstandsnachrichten

Witterungsübersicht vom 2. September 1907.

Barometer.

Stand mi

Bind

Gump

Windstarte

Better

5* G.= 9.

Temp. n.

Stationen

Haparanda

1 heiter

11

9 Petersburg

2 heiter 2 bedeckt

11 Scilly 14 berbeen 2 wolfig 14 Baris

Barometer.

fland mm

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richtung

Windstärke

Belter

Zemp. n..

752 W 3 wollen! 12 755 S 752 S 760S

5 Regen 15

4 bededt 10

2 bedeckt 15

Wetter- Prognose für Dienstag, den 3. September 1907. Bunächst wärmer, ziemlich trübe mit Regenfällen und lebhaften füb. erstens handelte es sich um einen Bedarfszug, der nicht immer westlichen Winden; später zeitweise aufklarend und wieder kühler. fahre, und zweitens treten auch bekanntlich häufig Verspätungen ein. Wenn der Angeklagte das Geräusch des herannahenden Zuges höre, sei es zum rechtzeitigen Schließen der Schranke zu spät, denn 5-6 Sefunden reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus. Sinau tomm noch, daß an dem Abend starker Nebel war.

Das Urteil ist gerecht. Auf die Anflagebant gehört nicht der Angeklagte, sondern in erster Linie diejenigen höheren und höchsten Beamten, die für die am unrechten Ort geübte Die fortgefeßten Preissteigerungen für Brennmaterialien haben Sparsamkeit des Eisenbahnfistus und für Unterlassung rechtzeitiger es dem Konzern der Elberfelder Farbenfabriken, der Anilinfabrit Einrichtung der Maßregeln verantwortlich sind, die nach dem Unfall Treptow und der Badischen Anilin- und Sodafabrik, als zweds getroffen wurden.

Eingegangene Druckfchriften.

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Bon der Nenen Zeit"( Stuttgart , Paul Singer) ift foeben das 48. Heft des 25. Jahrgangs erschienen. Es hat folgenden Inhalt: Ein Sprung ins Dunkle. Der Stuttgarter Kongreß. Bon K. Kautsky. Detailhandel und Mittelstandspolitit. Bon Paul Lange( Hamburg ).( Fort­fehung.)- Die britischen Stolonialtonferenzen. Von M. Beer. rarische Rundschau: B. Basset, Ein deutscher Kaufmann in der Mandschurei während des russisch- japanischen Strieges. Bon M. H. Dr. Wilhelm Stahl, Das neue Strafgesetzbuch. Von Dr. Siegfrieda.

Lite

Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buch handlungen, Poftanstalten und Stolporteure zum Preise von 3,25 m. pro