Bertreter, die Intereffen feiner Mitglieder wahrzunehmen habe.| Arbeitswillige nachhaltig geschüßt werden müssen," pflegt der Amts- I die Fischerinnung zu Rieß- Beeskow mit dem Verlangen, daß die Dies sei in dem vorliegenden Falle geschehen. Bei Wahrnehmung richter Freiherr v. Löẞl dort seine Urteile begründend zu erklären. Beklagte sämtliche Fische, welche in der Zeit vom 1. Januar 1906 berechtigter Interessen gehört zum Delift der Beleidigung auch die In einer schriftlichen Urteilsbegründung, die uns jetzt vorliegt, hat bis 1. Juli 1912 auf der bereits beschriebenen Strede gefangen Absicht der Beleidigung; diese habe aber bei dem Angeklagten er noch näher ausgeführt, was nach seiner Auffassung zu den Auf- werden, zu den als vereinbart angenommenen Preis zu liefern habe, den Umständen nach nicht vorgelegen. Es mußte demnach Freigaben des Gerichts gehört. Wir hängen zu Nutz und Frommen mit Ausnahme der zum Kleinhandel für den Bedarf der Stadt sprechung erfolgen. Ein gerechtes Urteil für die Streifleiter, derer, die da meinen, der Richter könne oberhalb der Parteien, jenseits Beeskow und Umgegend erforderlichen Menge. als Vertrauensleute der Arbeiter. von gut und böse stehen und das Schwert der Gerechtigkeit Das Landgericht Frankfurt a. O. erkannte auf Ab. anders handhaben als als Instrument der Klassenjuftig im einseitigen weisung der Klage. Im selben Sinne entschied auf die BeInteresse der herrschenden Klasse, die wissenschaftliche Arbeit des rufung der Kläger das Kammergericht zu Berlin . Auch die gegen Hamburger Freiherrn nachstehend etwas tiefer. das Berufungsurteil eingelegte Revision der Kläger hatte teinen Erfolg und wurde vom Reichsgericht zurüdgewiesen. Das Reichsgericht geht davon aus, daß die statutarisch erforderliche zweite Unterschrift fehle und dem Obermeister auch in keiner Weise Vollmacht erteilt worden sei.
Gerichts- Zeitung.
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Blumen und Blumenausstellungen
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In den letzten Sizungen des wissenschaftlichen und hygienischen Ausschusses der Heimarbeit Ausstellung, die im kommenden Jahre Während des Streits der Seeleute soll der Heizer H. einem in Frankfurt a. M. stattfinden soll, wurde die Verteilung eines be- Effettentransporteur D., der für einen arbeitswilligen Matrosen sonderen hygienischen Fragebogens beschlossen. Bei der Abfassung einen Koffer an Bord brachte, von hinten einen Faustschlag aufs des Fragebogens ging man von dem Gedanken aus, daß die neue, Auge versezt haben, wofür das Forum des Amtsrichters von L. ihm besondere Untersuchung sich nicht auf die gesamten gesundheitlichen wegen hinterlistigen Ueberfalles zwei Monate Gefängnis Verhältnisse der Heimarbeiter, sondern nur auf die hygienische Seite zudittierte. Zwar bestritt der Angeklagte entschieden, sich in der der Heimarbeit als solche erstrecken solle. Es ist also eine gewerbe- gedachten Richtung vergangen zu haben, da er sich in einem bildeten den Ausgangspunkt für einen mit großer Erbitterung ge hygienische Studie beabsichtigt. Demgemäß beziehen größeren Trupp von Seeleuten befunden habe, aus dem heraus der führten Beleidigungsprozeß zwischen dem Inhaber der bekannten fich die Hauptfragen auf den Arbeitsraum, seine Größe Schlag geführt sein könne. Aber das Gericht folgte den Angaben Blumenhandlung Adolf Koschel zu Charlottenburg und dem Vorsitzenden des Vereins der Berliner Blumengeschäftsinhaber", als ob jemand, und Helligkeit, seine Mitbenutzung als Koch, Wohn- oder Schlaf- des Zeugen D., der sich nicht geirrt haben will Kunstgärtner Nizrin. Seit längerer Zeit besteht zwischen den raum, auf die Sonntags- oder Nachtarbeit, die Kinderarbeit, der sich irrt, wissen könnte, daß er sich irrt. den Einfluß der Heimarbeit auf den Gesundheitszustand, auf den Nachdem in der Begründung ausgeführt, daß die Körper- Inhabern der Berliner Blumenhandlungen und der Firma Koschel Verlauf der Schwangerschaft und die Stillfähigkeit der Heimarbeite verlegung sich als ein hinterlistiger Ueberfall" qualifiziere, für den eine Gegnerschaft, die insbesondere an die von der Firma Noschel rinnen. Diese für den Gewerbehygieniker, den Sozialpolitiker und mildernde Umstände nicht am Blaze seien, heißt es in der Begründung bestehenden Gegenfäße erfuhren eine Verschärfung, als der Verein von Zeit zu Zeit veranstalteten Ausstellungen anknüpft. Die die Nation hochwichtigen Erhebungen erfordern eine mühevolle und weiter: zeitraubende Arbeit. Bei dem Umfang der Erhebungen wäre es der Ferner aber waren auch die Umstände, unter denen die in der Blumengeschäftsinhaber in diesem Frühjahr die große Bindes tunstausstellung im Landesausstellungspalast Geschäftsleitung der Heimarbeit- Ausstellung sehr erwünscht, wenn Frage stehende Körperverlegung begangen wurde, nicht danach an- veranstaltete. Wenige Tage vor Eröffnung dieser seit Jahresfrist fich zum Besuche der Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen noch frei- getan, dem Angeklagten mildernde Umstände auzubilligen. Der angekündigten Ausstellung wurde nämlich in de neuen Aus willige Hilfskräfte, insbesondere Damen, bei der Geschäftsleitung in ungeflagte gehörte zu den streitenden Seeleuten, ftellungshalle am Zoologischen Garten eine„ Allgemeine Gartenbau der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften, Frankfurt a. M., die nicht nur darauf ausgingen, die arbeitswilligen See- ausstellung in Berlin " eröffnet, für die die Firma Koschel die Jordanstraße 17/21 zur Verfügung stellen wollten. leute an der Arbeit zu hindern, sondern auch, wie gerade Räume gemietet hatte, deren Kosten sie auch selbst bestritt, während diefer Fall zeigt, gegen Leute vorgingen, die an sich mit dem Streit sie andererseits selbst ungefähr drei Viertel des AusstellungsDnichts zu tun hatten und wie D. lediglich Seeeffekten von und nach raumes mit ihren eigenen Produkten und Waren besezte. Da die den Schiffen brachten. Es ist auch eine gerichtsnotorische Tat bereinigten Berliner Blumenhandlungen sich seinerzeit erfolglos sache"( gerichtsnotorische Tatsache ersetzt in schlechten Urteilsgründen um die Hergabe der neuen Ausstellungshalle beworben hatten, Ein Heiratsvermittler auf der Anklagebank. den Beweis der Wahrheit für unrichtige Behauptungen in derselben richteten sie durch ihren Vorsitzenden unter anderem eine Eingabe Der wegen Heiratsannoncenschwindel vom Rigdorfer Schöffen- Weise wie die berühmten Wörtlein zweifellos", unzweifelhaft", an den Fürsten a feld als den Präsidenten des Beirats der gericht zu drei Monaten Gefängnis verurteilte Privatdetektiv" bekanntlich" u. dergl.), wie sehr die Arbeitswilligen unter den Ausstellungshalle, in der sie gegen die Hergabe des AusstellungsErnst Rodrian, in dessen Viertelmillion- Heiratsnetz über 1800 Dumme Streifenden zu leiden haben, und gerade dieses Gericht weiß aus gebäudes an die Firma Koschel protestierten. Gleichzeitig war auf gefangen wurden( Vergl.„ Vorwärts" vom 7. b. M.) richtet eine feiner eigenen Bragis, wie oft es ernstlich wollenden Menschen durch den statutenmäßig idealen Zweck der Ausstellungshalle mit dem Be längere Zuschrift an uns, die uns einige heitere Minuten verschaffte. die Streifenden unmöglich gemacht wird, eine Arbeit im Hafen zu merken hingewiesen, daß es eben deshalb nicht angehe, die Räume übernehmen. Wenn das Gericht Obdachlosen, die ihm einer einzelnen Firma zum unlauteren Wettbewerbe Der Herr bestreitet in einem Atemzuge jemals das Geschäft eines borgeführt wurden, empfahl, sich Arbeit als zur Verfügung zu stellen". Der Privattläger fühlte sich durch den Heiratsvermittlers betrieben zu haben", um im nächsten uns zu ber- Schauermann, Seemann oder dergleichen zu suchen, Vorwurf des unlauteren Wettbewerbes beleidigt und erzielte beim fichern, daß er bor dem Berufungsgericht, das er an so wurde in der Regel von ihnen entgegengehalten, ob es dem Ge- Schöffengericht die Bestrafung des Vereinsvorsißenden Nizrin zu gerufen hat, so massenhafte Belege über reiche Damen, richt denn nicht bekannt sei, daß den Arbeitswilligen in der Streit- 50 M. Geldstrafe. In der Berufungsinstanz vor der sowie Anerkennungs- und Dankschreiben" vorlegen werde, zeit alle Senochen im Leibe kaput geschlagen würden. Wenn aber 8. Straffammer des Landgerichts I hielt der Angeklagte den Vordaß das Gericht den Annoncenmann als brave Stütze der von den Streifenden ausgehende Schrecken derart ist, daß kaum wurf des unlauteren Wettbewerbes gegen die Firma Koschel aufder heiligen Gesellschaftsordnung anerkennen und freisprechen werde. noch ein Arbeitswilliger sich getraut, in der Streitgegend Arbeit au recht. Das Berufungsgericht erkannte auf Frei. übernehmen, dann ist es vornehmlich Aufgabe des Gerichts, sprechung, da dem Angeklagten jedenfalls der Schutz des§ 193 Vielleicht irrt sich der Herr! soweit es in dessen Macht steht, für den Schutz der des Strafgesetzbuchs zur Seite stehe. Dem Angeklagten sei zu Bei der Gelegenheit möchten wir zur Charakteristik bürgerlicher Arbeitswilligen gegen die Streitenden au forgen, glauben, daß er, wie die Mitglieder seines Vereins, davon über Beitungen feststellen, daß, soweit wir es haben berfolgen können, und das kann das Gericht nur dadurch, daß es in den wenigen zeugt gewesen sei, die Bezeichnung der Ausstellung als eine„ Alu. a. folgende Beitungen das hahnebüchene Betrugsinserat, aber Fällen, die von der Ausschreitung Streitender gemeine Gartenbauausstellung" stelle eine Jrreführung zum Nach feine Beile über die Berurteilung ihres In- zu seiner Kenntnis gelangen, die wirklich Gefeile der Berufsgenossen dar. Wenn er dieser persönlichen Ueberferenten gebracht haben: 081909 32 faßten zur Abschreckung in eine egemplarische zeugung in seiner Eingabe an den Fürsten Haßfeld Ausdruck gab, Potsdamer Tageszeitung", Münchener Allgemeine Strafe nimmt. Das Gericht glaubte daher nicht fehlzugreifen, so hat er lediglich in Wahrnehmung der berechtigten Interessen Beitung, Berliner Fremdenblatt"," Leipziger Neueste wenn es gegen den Angeklagten unter Versagung mildernder Um- seiner Berufsgenossen gehandelt. Nachrichten", Dresdener Neueste Nachrichten"," Greifswalder stände die Mindeststrafe, die der§ 223a des Strafgesetzbuchs wegen gefährlicher Körperverlegung androht, in Anwendung treten ließ." Ein fideles Gefängnis. Vor dem Schöffengericht in Köln Beitung", Magdeburgische8eitung" ,, Rostocker Zeitung", Das selbstherrliche Gefühl, das aus diesem Urteil spricht, steht standen 12 Personen, weil sie als Insassen des königlichen Ge„ Berlinische Zeitung"( Bossische). A in schreiendstem Widerspruch zu der Rechtsforderung, ohne Anfängnisses zu Köln oder als deren Angehörige eine Reihe von Bes sehen der Person lediglich nach Maßgabe der erwiesenen amten bestochen haben sollen. Sämtliche Angeklagte wurden freiHandlung ein Urteil zu fällen. Der Richter hat nach seiner besten gesprochen, da das Gericht annahm, daß nicht die Angeklagten an Weiß man nicht, weshalb man einen Schuldlosen strafen kann, ueberzeugung geurteilt. Gerade weil diese seine Ueberzeugung die die Wärter, sonden die Gefängnisbeamten an die Geso hängt man ihm groben Unfug" an. Das lehrte von neuem eine reale Wirklichkeit ihm mit Scheuflappen versperrt und die Welt nur fangenen und deren Familienangehörige herangetreten feien, Antlage, die am Dienstag vor dem Schöffengericht zur Verhandlung von der Anschauungswelt des Unternehmertums aus erkennen läßt, um ihnen die Versorgung mit Lebens- und Genußmitteln und der gelangte. ist es eine dringende Forderung der Gerechtigkeit, an Stelle gelehrter gleichen anzubieten. Die lange Verhandlung entrollte eine Reihe Am 24. Juni cr., abends gegen 11 Uhr, begegneten dem Bau- Richter Richter urteilen zu lassen, die von und aus allen Teilen der geradezu unglaublicher Vorkommnisse: Wenn ein elegant gearbeiter Karl Philipp in der Nähe des Bahnhofs Friedrich- Bevölkerung gewählt find. kleideter Häftling eingeliefert wurde, mußte sich der Kehrstraße der Student der Theologie Johannes 3wid mann mit diesem, auf Geheiß der Aufseher, in Verbindung setzen, und der Buchhalter Theodor Jacob, welche der Bahns um seine Verhältnisse auszukundschaften. hofsmission" sich gewidmet haben und vom genannten Bahnhof zwei Ein Streit zwischen der Fischerinnung au Riet begann dann ein reger Verkehr von Briefen, Lebensmitteln usw. Arbeiter aus Thorn, sogenannte Missionsschüßlinge, ab- Beeskow und zwei Berliner Fischern ist dieser Tage vom zwischen dem Häftling und dessen Angehörigen, woraus die Begeholt hatten. Philipp sagte zu den beiden Arbeitern: Gehen Sie Reichsgericht als letter Instanz zugunsten der Innung ent- amten große Vorteile zogen. Die Aufseher überboten sich, wie ein nicht mit 1" und ging dann ruhig weiter. Einer der Missionare schieden. Angeklagter fagt, geradezu. Ein Angeklagter hat einem Aufseher lief nun gau Riek- Bees einem Schußmann und verlangte die Ver- Zwischen der Fischerinnung zu Rieß- Beeston und zwei 50 Mart für seinen Schwager gegeben, er hat aber nur 10 Mark Haftung Philipps, welche auch prompt erfolgte. Die weitere Berliner Fischermeistern, dem Fischermeister Streichban und abgeliefert. Zu einem Mädchen ging ein Aufseher in die Wohnung, Folge war ein polizeiliches Strafmandat über dem Obermeister der Berliner Fischerinnung, Tiedece, war im um für dessen Liebsten, der im Gefängnis saß, etwas zu holen. 30 Mart, weil durch die Worte: Gehen Sie nicht Jahre 1905 ein Vertrag abgelaufen, nach welchem die Fischer- Er ließ sich immer Geld geben, denn er wollte die Sachen selber mit" das Publikum beunruhigt und belästigt worden, alsoinnung zu Kiez- Beeskow alle Fische, die von ihren Mitgliedern taufen". Gine Beugin bekundet, daß ein Aufseher die für ihren grober Unfug verübt worden sei. Gegen dieses Strafmandat auf der Spree bon Schadow bis Fürstenwalde und in den Mann bestimmten Sachen selbst verzehrt habe. Ein Zeuge be wurde Einspruch erhoben. In der Verhandlung sagten die beiden dazwischen liegenden Seen gefangen wurden, den genannten Ber- fundet: Ich war 10 Monate im Gefängnis. Ich habe für die als Zeugen vernommenen Bahnhofsmissionare aus, daß die liner Fischermeistern zu bestimmten Preisen zu liefern hatte. Nach Aufseher Wachtdienst getan, während sie in Worte: Gehen Sie nicht mit", wenn auch in ruhiger, so doch den Behauptungen der Berliner Fischer soll der Vertrag bis zum meiner Belle lagen und schliefen. Dafür habe ich schnoddriger Weise" gefallen feien. Gehört habe sie sonst niemand, 1. Juli 1906 einfach verlängert worden sein und soll man auf der Wurst, Butter und dergleichen bekommen. Einmal, als ich im als sie und ihre Schüßlinge. Der Angeklagte sei auch ganz ruhig, Grundlage verhandelt haben, daß vom 1. Juli 1906 an als weitere Uniformrod mit Uhr und Laterne einherging, hat mich der Oberohne auf eine Wirkung seiner Worte zu warten, weiter gegangen. Berlängerung die ganze Zeit gedacht sei, die die Fischereipacht der aufseher erwischt. Ein Angeklagter erklärt, daß Sachen, wie Troz dieser Aussage beantragte der Amtsanwalt Aufrecht Fischerinnung laufe, und zwar vom 1. Juli 1906 bis 1. Juli 1912. Kognat, Wurst und Butter von den Aufsehern meistens nicht an erhaltung der Strafe. Unstreitig hatte nun am 7. Januar 1906 der Obermeister der die Gefangenen abgegeben worden seien. Viele Gefangene Fischerinnung zu Kiez- Beeskow an die beiden Berliner Fischer standen mit den Aufsehern auf" Du" und" Du". Das Gericht einen nur von ihm unterzeichneten, aber mit der Ueberschrift sprach die Angeklagten frei. Die schuldigen Beamten sind bereits Fischerinnung zu Kiez- Beeskow" versehenen Brief geschrieben, zu erheblichen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Sie erklärten in welchem er mitteilte, daß die Kollegen mit den Berliner Fischern damals, daß sie durch ihr geringes Gehalt zu den Durchstechereien in geschäftlichem Verkehr zu bleiben gedenken. Dieser Mitteilung gekommen seien. fügte er die Preisangaben bestehender Kontraktbedingungen an, worüber die Empfänger bis 14. Januar 1906 Bescheid geben sollten. Schon am 10. Januar 1906 widerrief der Obermeister dieses Schreiben, ohne daß von den Empfängern eine Antwort eingelaufen war. Am selben Tage aber lief von den Berliner Fischern noch das Anwortschreiben ein, in dem sie die Annahme der angegebenen Preise erklärten.
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Grober Unfug.
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Rechtsanwalt Roth geißelte in derben Worten die Entstehung und den strafrechtlichen Verlauf der ganzen Angelegenheit. Wenn überhaupt im vorliegenden Fall grober Unfug verübt worden sei, so habe sich zweifellos nicht der Angeklagte desselben Das Gericht schloß fich den Ausführungen des Verteidigers an und erkannte auf to stenlose Freisprechung. Bedauerlich ist es, daß den Missionsleuten, die zwei Arbeiter bor der Aufflärung über den wirklichen Zusammenhang der Dinge durch wissenstundige Arbeiter retten zu müssen glaubten und in diesem Drange die Nächstenliebe durch Nufe nach Polizei und Staatsanwalt betätigten, nicht die Kosten des Verfahrens auferlegt werden fonnten. Rechtsirrtümlich wäre eine Anklage gegen sie wegen intellektueller Freiheitsberaubung keineswegs. Wird die Strafgetvalt des Staates gegen den theologischen Studenten und missions Iuftigen Buchhalter mobil gemacht werden oder heißt es im Straffoder: es sind keine Arbeiter Herr, vergib ihnen, sie wissen nicht, was fie tun?
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Sind Richter Rächer der Interessen der herrschenden Klasse? " Laßt jede Hoffnung hinter Euch..." An diese Worte des großen Florentiners wird auch in Hamburg erinnert, wer eindring lichster Einladung folgend, vor dem Schöffengericht II in Hamburg als„ Streitfünder" auf der Anklagebant Plaz nimmt. Dieses Gericht steht auf dem Standpunkte, daß Milde nicht am Plage ist, daß
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Ein Streit um Fische.
Während die Berliner Fischer nun behaupten, daß das Schreiben des Obermeisters und Vorsitzenden des Vorstandes der Innung zu Kiez- Beeskow den einzigen noch streitigen Punkt zum Abschluß des gedachten Vertrags betroffen hätte und der Vertrag mit der Annahme des Vorschlages durch die briefliche Erklärung vom 10. Januar zustande gekommen sei, bestreitet dies die genannte Fischerinnung, da ein Innungsbeschluß, wie ihn die Berliner Fischer behaupten, nicht gefaßt und auch ihrem Obermeister vom Vorstand feine Vollmacht und kein Auftrag erteilt worden sei. Sodann berief sich die Innung noch darauf, daß es dem Schreiben ihres Vorsißenden an der nach§ 30 der Statuten geforderten zweiten Unterschrift fehle. Daraufhin flagten die beiden Berliner Fischermeister gegen
02.1
6. Wahlkreis.
Sonntag, den 22. September, abends 6 Uhr, im Kolberger Salon( B. Raabe),
08.1
Solbergerstraße 23: 18
Oeffentliche Versammlung
für Männer und Frauen.
ellaH
Tages Drdnung: 1. Bortrag des Genossen C. Wermuth über: Die Pariser Kommune".
2. Diskussion.
Nach der Bersammlung: Gemütliches Veisammensein mit Tanz.
Wasserstands- Nachrichten
der Landesanstalt für Gewässertunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau.
Wasserstand
Memel , Tilfit Bregel, Insterburg Weichsel , Thorn Dder, Ratibor Krossen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Nee, Bordamm Ibe, Leitmerit
Barby Magdeburg
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feit
10. 9. 9. 9. cm³) 342-25 98+2 170-15
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Wafferstand
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144+27 123+2 94 4
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48 27 -28
6
188
178
107+ 109
1
78
9
1)+ bedeutet Wuchs, Fall.) Unterpegel.
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5001
Am Freitag, den 13. September 1907, abends 6, Uhr, in Kellers Festfalen( Inhaber Freyer), Stoppenstraße 29:
266/ 4*
dieser
Mitglieder- Versammlung.
Lages Ordnung:
elebs1. Bericht der Lohnkommission. 2. Berschiedenes.
In Anbetracht der sehr wichtigen Tagesordnung ist es unbedingt notwendig, daß jeder Rollege in Versammlung erscheint. 200/15 Anfang präzise. Der Borstand.
Bu recht zahlreichem Besuch laden ein
Die Abteilungsführer.
Das Bureau wird am Freitag um 6 Uhr geschlossen.