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n' ch t. Jedenfalls hat kein ausländischer Genosse das Recht, die deutschen   Parteigenossen zu Sammlungen aufzurufen. Wir bemerken dazu, daß in der Schweiz  die Unter st ützung politischer Flüchtlinge organisiert ist und es schon deshalb gar nicht angängig ist, einer bestimmten ausländischen Organisation hier eine bevorzugte Stellung einzuräumen, ohne daß vorher Fühlung mit den betreffenden Schweizer   Komitees gesucht wurde. Wir ersuchen deshalb die Parteigenossen keine Sammlungen zu veranstalten und die Parteipresse den Aufruf des Herrn Dr. Nonscheff nicht nachzudrucken. _ Der Parteivorstand. Die Berichtcrstattnng über den Internationale« Kongreß. In Frankfurt   a. M. berichtete Genosse Parteisekretär D i t t m a n n zur Kolonialfrag e: Die Arbeiterklasse hat kein Interesse an der Kolonialpolitik, sie stellt der kapitalistischen   Kolonial- Politik S o zia l p o liii k gegenüber. Wir konnten uns nicht auf eine s o z i a l i st i s ch e Kolonialpolitik festlegen, denn von einer solchen kann keine Siede sein. Ob wir unter einem sozialistischen  Regime Kolonialpolitik treiben, ist eine utopistische Frage. Kultur- Politik und Zivilisation kann nicht verglichen werden mit der heutigen Kolonialpolitik, die kapitalistische Raub- Politik ist. Die in Stuttgart   gefaßte Resolution ist zu begrüßen. Wir als Deutsche   hätten keine Ver- anlassung, den in dieser vertretenen Standpunkt zu ändern. Wenn wir ein prinzipielles Zugeständnis an die kapitalistische Kolonial- Politik gemacht hätten, dann würden wir unsere frühere Haltung in dieser Frage verleugnen. Für Reformen in der Kolonialpolmk werden wir immer eintreten. Man beruft sich gern auf Bebels bekannte Reichstagsrede im Dezember vorigen Jahres. Bebel hat sich aber auch nicht verhehlt, daß die kapitalistische Gesellschaft den von ihm aufgestellten Idealen, denen er. Bebel, zustimmen könne, nicht einmal nachstreben kann, wenn sie sich nicht selb st aufgeben wolle. Eine Kolonialpolitik im Bebelschcn Sinne ist erst möglich, wenn der Sozialismus den Kapitalis- muS abgelöst hat. Arbeitersekrctär Genosse Heiden kann den Standpunkt, der die Kolonialpolitik prinzipiell ablehnt, nicht teilen. Diese Frage werde die deutschen   Genossen noch lange beschästigen. Es habe keinen Zweck, sich darüber zu unterhalten, ob die sozialistische Gesellschaft Kolonialpolitik treiben werde. Die Frage sei die: ob K o l o n i- sierung im Interesse der EntWickelung zum Sozialismus liegt. Wir müßten die Produktivität der fruchtbaren Kolonien haben. Als Sozialisten seien wir doch der Meinung, daß die Steigerung der Produktivkräfte die sozialistische Entwickelung fördert. Durch die Ausbeutung der frucht- baren Kolonien würde die Produktivität eine erheb- liche Steigerung erfahren, und somit das Eintreten des Zeitpunktes beschleunigt werden, in dem d i e Produktivkräfte der kapitalistischen   Gesellschaft über den Kopf wachsen und zur sozialistischen  Produktionsweise drängen. Genosse Eisermann meint, der erste Absatz in der Mehrheits- resolutton hätte fallen muffen, denn wir könnten nicht sagen, daß die Arbeiterklasse irgend welche» Nutzen von der Kolonialpolitik hätte. Die Naturschätze werde» nur für den Kapitalismus dienstbar ge- inacht. Der Standpunkt von David, Südekum, Heiden   usw. sei wohl infolge der ReichStagstvahl nach dem 25. Januar entstanden. Wenn Heiden   sage, daß wir ein Recht hätten, zu verlangen. daß auch diese V ö l k e r a r b e i t e n. so sei er der Ansicht, daß wirdasRechtnichthätten. in derenSchicksalein- zugreifen und diese zu bevormunden. Heiden er- widerte darauf, er habe nicht von der deutschen  , sondern von der allgemeinen Kolonialpolitik gesprochen. Die höhere Zivilisation habe das Recht, niederenZivilifationenPflichtenauszu- erlegen. Das sei ein unüberbrückbarer Gegensatz zwischen ihm und den anderen Rednern. Man sage, nur der Kapitalismus   habe Vorteile von der Kolonialpolitik, das stimme, habe aber der Kapita- lismuS nicht auch von allen technischen Entwickelungen in den zivili- sierten Ländern den größten Nutzen? Auf Vorschlag Zrelowskis soll der Punkt Kolonialpolitik in den Distriktsversammluugen weiter eingehend behandelt werden. In O f f e n b a ch führte der Berichterstatter Genoffe E i tz n e r t aus: Was Genosse David mit seiner Resolution wollte, war nichts anderes, als was wir bisher schon praktisch betätigten. Nur daß er eS ausgesprochen hat. Bei dieser Frage kann eS sich nicht um Revisionisinus und Radikalismus handeln, sondern lediglich um die Zweckmäßigkeit. In der Kommission wurde die Resolution des Genossen Ledebour  , die jede Anteilnahme an der Kolonialpolitik der herrschenden Klassen verwirft, abgelehnt, die deutsche Delegation stimmte dagegen. Im Plenum kam es aber anders, hier wurde die abgelehnte Resolution mit einigen Abänderungen angenommen. Die Deutschen   stimmten diesmal dafür. Das war kein Zeichen von Konsequenz und muß bedauert werden. Was sollen die Ausländer davon denken? In der Diskussion stellte sich B ü h l e r auf den Standpunkt des Genossen David, man solle nicht jede Kolonialpolitik verwerfen. Die kapitalistische Gesellschaft kennt nur ausbeutende Kolonialpolitik, aber die Frage müsse untersucht werden, ob wir nicht doch Kolonien in Zukunft brauchten. Jedenfalls sollte der Verein diese Sache be- sonders behandeln. Ulrich betont, daß schon in Bebels Reichs- tagSrcde Anfang Dezember 1906 unsere Stellung zur Kolonialpolitik festgelegt sei. Es sel ein Streit um Worte, der sich zwischen den beiderseitigen Anschauungen entspoimen habe. Soviel sei sicher, daß die sozialistische Gesellschaft viel niehr Kolonialpolitik treiben werde, als jeinalS in früheren Zeiten. Sie werde aber anders beschaffen sein, als in der kapitalistischen   Gesellschaft. Unangebrachte Entrüstung. DasKasseler B o l ks b l a tt" stimmt unseren Bemerkungen zu den Erklärungen des Genossen Noske zu. Dann aber fährt es sort: .... Zu unserer Verwunderung aber hat derselbeVorwärts' eine mindestens ebenso große Taktlosigkeit, die in der Berliner   Ver- sammlung von einem anderen Delegierten begangen worden ist, vollkommen mit Stillschweigen übergangen. Wir meinen eine Takt« losigkeit des Genossen Ledebour  . Nach deinVorwärtS'-Bericht hat Ledebour gegenüber unserem holländischen Genossen van Kol gesagt: ... Van Kol soll als Mann der Praxis in Stuttgart   ge- sprachen haben. Allerdings war van Kol früher Kolonialbeamter der holländischen Regierung und soll heute noch an kolonialen kapitalistischen   Unternehmungen interessiert sein. Er sei ein sehr vermögender Mann und könne eS sich deshalb leisten, auf eigene Kosten in die Kolonien zu reisen." Da Ledebour gegen diesen Bericht nicht Einspruch erhob, muß angenommen werden, das; er wirklich in einer großen Versanun- lung den Genossen van Kol in recht häßlicher Weise verdächtigt hat. Daß van Kal ein Menschenalter in den Kolonien als Be- amter gewesen ist, kann doch dem Genossen Ledebour nicht weniger bekannt sein, wie die Tatsache, daß er seit langen Jahren in sehr energischer Weise als Sozialdemokrat die holländische Regierung wegen ihrer Kolonialpolitik angegriffen hat I Wenn Ledebour das eine sagte, hätte er das andere' nicht vergessen dürfen; aber die Wendung, daß van Kol an kapitalistischen   Kolonialunternehmungen beteiligt seinsoll" nichts gewisses weiß man nicht I übersteigt wirklich alles, was bisher in der Polennk unter Parteigenossen dagelvcsen sein dürfte. Wir würden von der bedauerlichen Berliner   Episode nicht geredet haben, wenn der Vorwärts" dem Geuoffen Noske� gegenüber nicht alle Register der Entrüstung gezogen, die Ledebonrsche Leistung aber mit einein weiten Mantel radikal zugedeckt hätte." DerVorwärts" hatte nicht nötig, dieLedebonrsche Leistung" mit einem weiten Mantel radikal zuzudecken. Denn ein Grund zur Entrüstung über LedebourS Aeußerung besteht nicht. Wenn das Kasseler Volksblatt" den Bericht desVorwärts" aufmerksam gelesen hätte, so würde es wissen, daß Genoffe Ledebour mit der angezogenen Stelle seiner Ausführungen auf einen Angriff eines Deoatteredners geantwortet hat, der ihm van Kol, der in die Kolonien gegangen sei, um sie zu studieren, als nachahmenswertes Muster vorgeführt hatte. Darauf hat Ledebour lediglich auf die Umstände verwiesen, die van Kol den Besuch der Kolonien ernröglicht haben. Dem Genossen van Kol einen Vorwurf daraus zu machen, daß er Kolonialbeamter gewesen ist und in den Kolonien Interessen hat, so geschmacklos ist Genosse Ledebour nicht gewesen das haben erst Genosse Eduard Bernstein  sin seiner Breslauer Rede) und dasKasseler Volksblatt" hineinlegen müssen. Auf die Verdienste van Kols in der Kolonialstage hinzuweisen, konnte sich Genosse Ledebour ersparen, da das von anderer Seite in der Versammlung bereits geschehen war. Die Jugendorganisation macht in Bayern   Fortschritte. Jetzt wurde auch in Schweinfurt   ein Fortbildungsverein für die Arbeiter- jugend unter dem NamenJugendbund" gegründet. Der liberale Stadwiagistrat nahm die Geburtsanzeige des Vereins mit süßsaurer Miene entgegen, da er zu seinem Lerdwesen gar keine Handhabe fand, die unangenehme Gründung sofort wieder aufzulösen. Man sann hin und her und erwog, ob man ihn nicht etwa mit der Be- stimmung des Polizeistrafgesetzbuches, das den Sonntagsschul- Pflichtigen den Wirtshausbesuch verbietet, zu Leibe gehen könne. Aber auch da war nichts zu machen. So muß die gute Stadt Schweinfurt   daS schreckliche Unheil über sich ergehen lassen. Vermehrung der Arbeitersekretariatc. Das Gewerkschaftskartell in Hof a. S. hat sich schon wiederholt mit der Errichtung eines ArbeitersekretaciatS beschäftigt, das bei der starken, hauptsächlich der Textilindustrie angehörigen Arbeiterschaft von Hof und Umgebung als ein sehr dringendes Bedürfnis betrachtet wird. Nunmehr kann die Schaffung eines solchen Instituts als beschlossene Sache gelten. Unsere Toten. DieSächsische Arbeiter-Zeituna' meldet: Gestern ist in der Irrenanstalt Sonnenstein der vielen Genossen in Dresden   bekannte Genosse S ch u r i g, langjähriger Metteur der Sächsischen Arbeiter-Zeitung", gestorben. Schurig hat viele Jahre seine Arbeitskraft unserem Parteiblatt gewidniet. Die Dresdener  Genossen und seine Arbeitskollegen werden Schurig ein ehrendes Andenken bewahren! polizciUches, Gerichtliches ufw. Ein Nachspiel zur Maifeier beschäftigte daS Schöffengericht Bamberg  .. Die dortigen Genossen hatten den heurigen ersten Mai dadurch gefeiert, daß sie einen Ausflug nach deni benachbarten Gau- stadt über den Michelsberger Wald machten. Einer von ihnen, der Genosse Lauser, hatte unterwegs ein einen halben Meter langes rotes Tuch an einem Stock befestigt und wie eine Fahne getragen. Ein Schutzmann ersah die Gelegenheit, den Staat vor dem Unter- gang zu retten und machte Anzeige. Die Folge Ivar eine Anklage wegen Veranstaltung eines nicht genehmigtenöffentlichen Auf- zuges", zur Vorsorge hielt man auch noch den Groben Unfug- Paragraphen in Reserve. In der Verhandlung beschwor der an- zeigende Schutzmann, daß die Leute in geschlossenem Zuge marschiert seien und daß das Tragen derroten Fahne" die gute Bevölkerung der Stadt Bamberg   in Aergernis" versetzt hätte. Der Beklagte hatte jedoch als Ärtlastnngszeugen den zweiten Staatsanwalt von Bamherg laden lassen, der von ungefähr demZuge" begegnet war. Entgegen den Aussagen des Schutzmanns beumdete er, die Leute seien truppweise, nicht in ge- ordnetem Zuge, ruhig und in ernster Haltung, teils auf der Straße. teils auf dem Trottmr gegangen. Wenn auch sonst ein schwörender Schutzmann unfehlbar ist, mußte das Gericht hier doch dem Staats- anwalt mehr glauben. Es erkannte auf Freisprechung, da es sich um keinen.genehmigungspflichtigen Aufzug gehandelt habe, auch grober Unfug liege nicht vor. Wenn einige Leute Aergerins an dem roten Tuch genommen hätten, so seien dies wohl politische Gegner, die das Rot nicht sehen könnten. Das sei aber noch kein grober Unftig._ Sozialed. Boykott und gute Sitte. Daß der Boykott seit mindestens bald 40 Jahren ein reichs- gesetzlich gewährleistetes Kampfmittel ist. dessen Anwendung dem Gesetz entspricht und auch nicht über den Umweg deS ZivilprozeffeS und falscher Auslegung deS Begriffsgute Sitte' fortinterpretiert werden darf, will manchem Landgerichte trotz der bekannten Reichsgerichtsentscheidung noch immer nicht einleuchten. DaS trifft insbesondere für Gegenden zu, in denen Jndustriemagnaten in der Oeffentlichleit eine ausschlaggebende Stellung einnehmen. DaS zeigt eine dieser Tage vom Düsseldorfer   Landgericht gegen die Düsseldorfer VolkSzeitung" erlassene einstweilige Verfügung. Am 3. August hatte die Stern-Brauerei München-Gladbach bei dem Düsseldorfer   Amtsgericht den Antrag auf Erlaß einer einst- weiligen Verfügung gestellt, mit welcher derVolkSzeitung" alle auf Boykottierung der genannten Firma zielenden Veröffentlichungen verboten werden sollen. Das Amtsgericht hatte dieses Ansinnen abgelehnt mit der Begründung, daß der Boykott in erlaubten Grenzen ein wirtschaftliches Kampfmittel darstelle und im vorliegenden Falle besondere Umstände nicht gegeben seien. Die Strafkammer des Landgerichts hob auf die Beschwerde der Brauerei den Beschluß auf uud verbot derVolkSzeitung" durch ein st weilige Verfügung bei Vermeidung einer Geldstrafe von övv Mark für jeden Fall der Zuwiderhandlung, öffentliche Aufforderungen irgend welcher Art zu verbreiten, die auf eine Boykottierung der Stern- Brauerei abzielte», weil, wie das Landgereicht ausführt, seitens der Brauereiarbeiter der Boykott in einer derartig hartnäckigen Weise geführt, daß dadurch nicht nur die eigene. sondern auch die wirtschaftliche Existenz beteiligter Kreise schwer ge- fährdet, wenn nicht untergraben werde. Die Arbeitseinstellung sei nicht durch ihr Verschulden verursacht, sondern durch das Ver- halten der Arbeiterschaft. Der auf die Brauerei aus- geübte Zwang der Arbeiterschaft gehe über daS Maß des Erlaubten hinaus, er verstoße daher gegen die Vorschriften der jj§ 823 und 826 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs und begründe dadurch einen Anspnich auf Unterlassung auch gegen denjenigen, der die Arbeiter in ihrem unerlaubten Kampfe unter st ütz t. DaS Oberlandesgericht wird wohl diesen gegen den Gebrauch deS gesetzlich gewährleisteten Boykott-KampfmittelS gerichteten Land- gerichtsbeschluß aufheben. Die Möglichkeit deS landgerichtlichen Beschlusses zeigt aber die Notwendigkeit eineS klaren Schutzes des Koalitionsrechts auch gegen Gerichte. )Zus   Indiiftm und Handel Ernte! Nach den bisher vorliegenden Ausweisen hat die Zahl der Un- glllcksfälle im Jahre 1906 beträchtlich zugenommen. DaS Ueber- anspannen der ArbeitSkrast durch Ueberzeitarbeit usw. wird jeden- falls auch noch ein Anziehen der Krankenziffern im Gefolge haben. Dazu hat daS verflossene Jahr den Arbeitern eine schmerzhafte Ver- teuerung der Lebenshaltung gebracht. Allerdings, die Stockschläge auf den Magen werden erst recht fühlbar, wenn mit Ab- schwächung der Konjunktur auch der Begehr nach Arbeits- kräften nachläßt. Hohe Warenpreise werdet! den Arbeitern für die Zeit ungünstigerer Erwerbsverhältnisse treu bleiben. Die Ernte der Lohnftonder! Anders schließt die Bilanz für den Dividenden- arbeiter. In den letzten Tagen sind wieder mehrere Geschäfts ergebniffe bekannt geworden, die erneut von der goldenen Ernte der Papicrinhaber zeugen. Dabei sind Unternehmen, deren Dividenden- plus genügte, den schlechten Abschluß einer ganzen Reihe kleiner Ge- sellschasten, die nicht gut prosperieren, in einen sehr günstigen zu verwandeln. Wir stellen die Dividenden einiger Gesellschaften, deren Geschäftsjahr am 30. Juni schließt, vergleichend zusammen. Dividende 1903/04 1904/0ö 1903/06 1906/0ft Es läßt sich nicht leugnen, den Papierinhabern hat die Hoch- konjunkwr hochbefriedigende Gewinne gebracht. Außer den statt- lichen Dividenden haben die meisten Gesellschaften aber auch noch enorme Rücklagen, Spargroschen, aufbringen können. Die Harpener Bergbau-Gcsellschaft hat z. B. diesmal 9 Millionen Mark zu Ab- schreibnngen verwendet gegen 3 422 930 M. im Vorjahre. Der Betriebsgewinn ist von 17 Millionen Mark auf 18 263 500 M. ge- stiegen._ Fufion von Zellstofffabriken. Wie berichtet wird, finden dem- nächst Vorbesprechungen statt, die eine Fusion der Zellstofffabrik Waldhof   und der Zellstofffabrik Tilsit   zum Ziele haben. Die Zell  - stofffabrik Waldhof arbeilet mit einem Aklienkapital von 16 Millionen Mark. Tie Gesellschaft verteilte von 1894 bis 1905 je 16 Proz. Dividende, 1906 und 1906 20 und 25 Proz. Der Kurs der Aktien, die auch in Frankfurt   und Mannheim   notiert werden, war ani 10. September 1907 837,90 Proz. Die Zellstofffabrik Tilsit, die im März dieses Jahres ihr Kapital von 3 auf 6 Millionen Mark er- höhte, verteilte 1906 eine Dividende von 13'/, Proz., 1906 von 20 Proz. Die staatliche Mobiliarversicherung in der Schweiz  . Die Ge- bäudeversicherung ist in der Schweiz   verstaatlicht und zwar wird sie von den Kautonen betrieben. Die Mobiliarversicherung hingegen ist mit Ausnahme des KantonS GlaruS   noch auf private Gesellschaften angewiesen. In der schweizerischen Mobiliorversicherungsgeiellschaft in Bern   besteht aber bereits ein Unternehmen, das um 40 bis 60 Prozent billigere Prämien hat als z. B. die bekannten deutschen  Versicherungsgesellschaften und das auf dem Prinzip der Gegen- seiligkeit der Versicherten beruht. Seit einiger Zeit sind verschiedene Kantonsregierungen am Werke, auch die Mobiliar- Versicherung zu verstaatlichen, interkantonal oder am besten auf eidgenössilchem Boden. Es ist zweifellos, daß durch die obliga- torifche staatliche Mobiliarversicherung dem Schweizervolke Jahr für Jahr Hunderttausende und Millionen an Prämien erspart werden könnten, die heute den Aktionären der privaten Verstcherungsgesell- fchaften als 20, 30. 36prozentige Dividenden als niühelose Beute in den Schoß fallen und daß ferner durch das Obligatorium der Ver- sicherung zahlreiche Familien, die unversichert sind, vor der völlige» Verarmung infolge eines Brandfalles bewahrt werden könnten. Die seit 1896 bestehende staatliche Mobiliarversicherung des KantonS GlaruS  . die aber leider nicht obligatorisch, sondern nur fakultativ ist. erhält Beiträge aus der kantonalen Gebäudeversicherung, die in den elf Jahren inNusive 1906 insgesamt 626 008 Fr. ausmachten. Die Rechnung pro 1906 schloß mit einem Ueberschuß von 24 668,60 Fr. Der Reservefonds beträgt 627 432.90 Fr. Die Bevölkerung ist mit der Wirksanlkeit der staatlichen Mobiliarverstcherung zuftieden. wie folgende Bemerkung der bürgerlichenGlarner Nachrichten" beweist: Im Glarner Land sind infolge der guten Erfahrungen die einstigen Gegner mit der StaatSversicherung ausgesöhnt. Gegenteilige Be- haupwngen beruhen auf Unkenntnis oder bösem Willen." Agrarverhältnisse in Rumänien   und Rußland  . Auf dem Ende August in Kopenhagen   stattgefundenen Kongreß deS Internationalen statistischen Instituts berichtete Ceweanga über die Agrarverhältnisse in Runiänien. Er kam zu dem Ergebnis, daß in keinem Lande der ländliche Grundbesitz in den Händen eines so beschränkten KreiseS von Individuen liege wie in Rumänien  . Daraus ergebe sich eine ganz außerordentlich ungünstige Lage deS Bauernstandes, die eine um so größere Beachtung verdiene, als dieser Stand allein über vier Fünftel der Gesamtbevölke- rung des Königreichs ausmache(fast fünf Millionen). Dieser großen Zahl von kleinen Landwirten, die zusammen etwa drei Millionen Hektar an Grund und Boden besitzen, stehen aber un- gefähr 4000 Großgrundbesitzer mit einem Gesamtbesitz von fast vier Millionen Hektar gegenüber. Ueber Rußland berichtete Zolosareff. Redner entlvickelte zunächst kurz die Vorgeschichte der seinem Vortrage zugrunde liegenden Er- Hebung aus dem Jahre 1906 und ging hierauf auf ihre Grund- Prinzipien ein. Gegenstand der Erhebungen waren die Grundeigen- tüirer und ihr Grundbesitz. Die ersteren wurden in drei Gruppen eingeteilt; die erste umfaßte die Privaten, die zweite die Bauern- gemeinschaften, die letzte den Staat, die Kirche und andere Körperschaften. Die Privatbesitzer wurden wieder in soziale Klassen eingeteilt, bei den Bauerngemeinschaften wurde die Art der Gemeinschaft festgestellt und Gemein- oder Einzel- besitz unterschieden, bei der letzteren Gruppe aber verschiedene Korporationen neben dem wichtigsten Eigentümer, dem Staat, her- vorgchoben. Das gesamte Land, dessen Eigentumsverhältnisse er- hoben worden waren, betrug 395.192,000 DeSjatinen. Hiervon standen im Privateigentum 26.8 Proz., im Eigentum von Bauern- gemeinschaften 36,1 Proz., in dem der dritten Gruppe(Staat usw.) 39.1 Proz. Allerdings muß dabei beachtet werden, daß das Staats- eigentum in den unfruchtbare» Polargegenden des Landes besonders ausgedehnt ist. Scheidet man dieRegion du Nord", die sich aus drei Gouvernements zusammensetzt, aus, so ergibt sich für die erste Gruppe ein Grundeigentum von 36,9 Proz. der Gesamtfläche, für die zweite Gruppe von 47,2 Proz., für die dritte Gruppe von nur mehr 16,9 Proz. Die Fläche, die zur Grundlage dieser Berechnung ge- macht worden ist, umfaßt aber 98 Proz. der Bevölkerung uud produziert 93 Proz. der Getreideernte, bildet also so ziemlich das ganze Ackerland. Unter den Grundeigentümern der ersten Gruppe überwog die Zahl der Einzeleigentümer mit 84,5 Proz. bei weitem. Der Rest fiel auf Gesellschaften. Mach den sozialen Klassen, denen die Einzeleigentüincr zugezählt werden können, ergab sich ein starkes Uebcrwiegen deS adeligen Grundbesitzes(61,9 Proz.), neben dem nur noch Bauern und Kaufleute(beide mit etwa 16 Proz.) in Betracht kamen. Unter der zweiten Gruppe überwog der Gemeinbesitz bei weitem. In mehr als drei Vierteln der gesamten Grundeigentums- fläche dieser Gruppe herrschte Gemeinbesitz vor. Ein auSgebreitetcrer Einzelbesitz findet sich vor allen, in den polnischen Gouvernements, während er in den übrigen Reichsteilen die seltene Ausnahme bildet. In der dritten Gruppe von Grundeigentümern überwiegt das Staatseigentum bei weitem, was aber hauptsächlich wieder aus seine große Ausdehnung im Norden zurückzuführen ist. Er macht neun Zehntel dieser Gruppe nnd ein Drittel der gesamten Fläche deS europäischen   Rußland   auS. Das Eigentum der übrigen Gruppen (Kirche. Apanagen, Klöster. Städte. Kosaken   usw.) ist Verhältnis- mäßig unbedeutend. Faßt man alle diese Gruppen von Grund- besitzern zusammen und unterscheidet man sie nun noch sozialen Klassen, so ergibt sich, daß der Adel 22,1 Proz., die Bauern 61,8 Proz.. Kaufleute und Kosaken ungefähr je 6 Proz. der Gesamt- fläche zu Eigentum haben. Der Rest entfällt auf kleine Gruppen. Dabei ist das bäuerliche Eigentum seit 1874 um 28Vz Millionen Desjadinen von 118 auf 146'/, Millionen) gestieae».