Die Geschäftsordnungskommission beantragte: Mit Rücksicht beiden größten Verbände, der ungelernten Arbeiter und der Metall- die wegen Einführung oder Aufrechterhaltung einer solchen Bes darauf, daß die drei Gruppen nicht der großen, internationalen arbeiter bestehende Mehrheit, den Satz auf 7 Kronen zu ermäßigen. ftimmung entstehen. Dieses wurde indessen vom Kongreß abVereinigung angehören, sondern abgesondert von den sozialdemo- Doch wurde auch weiter beschlossen, daß dann, wenn mehr als gelehnt.
würde.
fratischen Organisationen der betreffenden Länder stehen, möge 40 Proz. der Verbandsmitglieder am Streit oder der Aussperrung Das Sekretariat wurde bevollmächtigt, die nötigen Mittel als der Kongreß diese Gruppen auffordern, sich der großen Reichs- beteiligt sind, der bisherige Satz von 8 Kronen gezahlt werden soll. Beitrag für ein Archiv der Arbeiterbewegung herzugeben. organisation anzuschließen, da sonst im nächsten Jahre ihre ge= Was über den vom Sekretariat geleisteten Betrag hinaus an Der Kongreß hatte sich im Laufe seiner Verhandlungen mehrsonderte Einladung zum Kongreß Schwierigkeiten hervorrufen Streifunterstüßung gezahlt wird, haben die Organisationen nach fach mit jahrelangen Streitigkeiten innerhalb der norwegischen ihrem eigenen Statut zu zahlen und selbst aufzubringen. Malerorganisation zu beschäftigen. Hierzu wurden Resolutionen Für die erste Woche wird seitens des Sekretariats feine Unter- angenommen, die den jezigen Streitfall aus der Welt schaffen ftüßung gezahlt. Die Statutenfommission hatte in ihrem Entwurf und auch Mittel an die Hand geben, ähnliche unliebfame Streitig die Bestimmung vorgesehen, daß eine Unterstüßung über drei feiten in Bufunft zu verhüten. Monate hinaus nur mit Zustimmung des Hauptvorstandes er- Zum Vorfigenden des Sekretariats wurde der Buchdrucker folgen könne. Dieses wurde vom Kongreß abgelehnt. Ole O. Lian gewählt, zu seinem Stellvertreter der Maurer In bezug auf die Zusammensetzung der Gewerkschaftsfongreffe Sverre Jberjen. bestand bisher die Bestimmung, daß jede Abteilung eines Verbandes das Rechi hatte, für je 100 Witglieder oder einen Teil der selben einen Vertreter zu entsenden, im Höchstfalle indessen 5 Vertreter. Außerdem hatte jeder Verbandsvorstand das Recht, zwei Bertreter zu ernennen. Diese Bestimmung führte dazu, daß der Umfang des Kongrejses ein allzu großer wurde. Waren doch auf dem jezigen Kongreß fast 250 Bertreter anwesend, darunter einige, die unter 50 Mitglieder vertraten. Ein Vertreter hatte sogar nur 14 Mitglieder hinter sich. Der Verband der ungelernten Arbeiter war allein durch 88 Delegierte vertreten.
Der Sekretär der österreichischen Union", BrdIa- Mährisch= Oftrau, wies auf die freifozialistischen Arbeiter Startscher Richtung sowie auf die chriftlichen Organisationen hin, die durch eine direkte Stonkurrenztätigkeit die Interessenvertretung der österreichischen Bergarbeiter außerordentlich erschweren. In Defter reich, sagte Brdla weiter, sei ein Zusammengehen mit den Freifozialisten, Anarchisten und Christlichsozialen ausgeschlossen, da diese der Sozialdemokratie den Bernichtungskampf anfündigten. Es ist ausgeschlossen, daß diese jemals sich einem Reichsberband anschließen. Sie fönnen es niemals verlangen, daß die Sozialdemokratie sie anerkennt.
Der Vertreter der christlichen Bergarbeiterorganisation in Deutschland , Esser, führte aus, daß mit der Annahme der Resolution die drei genannten Gewerkschaftsgruppen gezwungen würden, abfeits zu stehen. Die chriftliche Gewerkschaftsorganisation gehe in wirtschaftlichen Fragen mit der sozialdemokratischen. Sie habe auch 1906 über 150 000 M. an Streifgeldern aufgebracht. Jetzt sollten 100 000 Bergleute aus der Gewerkschaftsvertretung ausgeschlossen werden. Damit wird ein neuer Kampf heraufbeschworen. Im Momente, da die Resolution angenommen werde, wäre er auch heute schon gezwungen, den weiteren Beratungen des Kongresses fernzubleiben.
Namens der polnischen Berufsvereinigung sprach Sof insti.
Die Polen wären gezwungen worden, eine eigene Organisation zu gründen, da seit Jahren die deutsche Regierung das Polentuin ausrotten und aus ihrem Stammlande bertreiben wollte. So lange die preußische Regierung diese Politik und die Graufamkeiten gegen das polnische Volk unterstüße, wird man es begreiflich finden, daß alle polnischen Arbeiter zur Bekämpfung dieser Politit eigene Organisationen bilden. Im übrigen feien ja auch die Deutschen selbst untereinander nicht einheitlich organisiert."
Der deutsche Abgeordnete Sachse führte daraufhin aus: Die Desterreicher feien es gewesen, auf deren Wunsch die Engländer den Resolutionsantrag eingebracht haben, der aber besonders die Christlichen nicht wundern könne, da sie ja in der letzten Zeit gegen die sozialdemokratischen Verbände Angriffe richteten, die von Unwahrheiten stroßten. Sie haben eine feindselige Konkurrena er öffnet. Die Bersplitterung in Sonderorganisationen schädige die Gewerkschaften ganz außerordentlich, so daß es sehr begreiflich ist, wenn Anträge kommen, die die Einheitlichkeit gewahrt wissen wollen.
Diese Bestimmung, die sich mit der zunehmenden Ausdehnung der gewerkschaftlichen Organisation immer unhaltbarer erwies, wurde dahin geändert, daß zunächst prinzipiell an Stelle der Vertretung der einzelnen Abteilungen eine Vertretung der Verbände gesetzt wurde und zwar sollen die Verbände das Recht haben, für Sie ersten 1800 Mitglieder einen Vertreter für je 300 Mitglieder, darüber hinaus einen zu ent
bat er auptborstand bes Berbanbes hat außerdem das
Recht, für das erste und zweite Tausend je einen Vertreter, darüber hinaus einen für je 2000 Mitglieder, im Höchstfalle aber 5 Vertreter zu entsenden. Der Kongreß foll in Zukunft nicht mehr alle zwei, sondern nur noch alle drei Jahre abgehalten werden.
Bei der Frage der Zusammensetzung des Sekretariats wurde der Vorschlag, außer dem schon bisher angestellten Vorsitzenden auch noch einen Kassierer anzustellen, abgelehnt. Dafür wurde dem Sefretariat das Recht gegeben, dem Vorsitzenden eine Schreibhülfe zur Verfügung zu stellen. Das Gehalt des Vorsitzenden wurde auf 2400 Kronen festgesetzt.
Das Gefretariat soll aus 10 Mitgliedern bestehen, die vom Rongreß zu wählen sind. Außerdem gehört dem Sekretariat ein vom Vorstand der sozialdemokratischen Partei aus seiner Mitte ernanntes Mitglied an. Bisher bestand die Bestimmung, daß dieses Mitglied einer gewerkschaftlichen Organisation angehören müsse; diese Bestimmung wurde auf Vorschlag der Statuten. fommission fallen gelassen, um die Möglichkeit zu geben, einen ausgesprochenen Vertreter der politischen Bewegung in das Sekre= tariat zu entfenden.
Torwegischer Gewerkschaftskongreẞ. biefe gegenseitige Bertretung ein enger zusammenschluß zwiſchen
Im Anschluß an den Skandinavischen Arbeiterkongreß, der politischen und gewerkschaftlichen Vertretung von ganz Standinavien, fand in Kristiania in der Zeit vom 10. bis 13. September der norwegische Gewerkschaftskongreß statt. Auch an diesem Kongreß nahmen als Bertreter der deutschen Gewerkschaften die Genossen Legien und Saffenbach teil.
Das Sekretariat ernennt aus seiner Mitte einen Vertreter für den Vorstand der sozialdemokratischen Partei, so daß durch den leitenden Körperschaften der politischen und der gewerkschaftlichen Bewegung gegeben ist.
Die Mehrheit der Statutenberatungsfommission hatte den Verschlag gemacht, daß von jeder Organisation nur ein Mitglied dem Sekretariate angehören dürfe; die Minderheit der Kommisfion schlug dagegen vor, daß vom selben Verbande zwei Mitglieder genommen werden können. Auch hierüber wurde eine teilweise recht heftige Debatte geführt. Die kleineren Verbände befürchteten eine Benachteiligung, wenn die größeren Verbände durch mehrere Mitglieder im Sekretariate vertreten sind, von anderer ansicht auf die Berbandszugehörigkeit die tüchtigsten Leute in diese Seite wurde indessen ausgeführt, daß man sehen müsse, ohne Rückwid tige Körperschaft zu bekommen. Es wurde denn auch beschlossen, daß zwei Mitglieder von einem Verbande zur selben Zeit dem Sekretariate angehören dürfen.
Wie aus dem Berichte des Sekretariats, der unserer deutschen Generalfommission entsprechenden gewerkschaftlichen Zentralftelle, zu ersehen war, ist die Gewerkschaftsbewegung in Norwegen in einer erfreulichen Entwidelung begriffen. Es waren in den geschlossenen Organisationen vorhanden:
Ende 1904 9089 Mitglieder in 241 Abteilungen 1905 15639
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327 444
1. April 1907 25839 1. Juli 1907 33965 Mitglieder." Die von den einzelnen Verbandsvorständen zum Gewert. schaftsfongreß entsandten Vertreter( je einer für das erste und Diese schnelle Entwidelung, die aber im Zusammenhang mit zweite Taufend, je einer für je weitere 2000 Mitglieder, im Böchst der zunehmenden wirtschaftlichen Erschließung Norwegens steht, falle 5 Vertreter) gelten bis zum nächsten Kongreß als Hauptvorführt dazu, daß die bisherigen, für kleine Verhältnisse geschaffenen stand. Der Hauptvorstand tritt so oft zusammen, als es vom Se. Formen und Einrichtungen nicht mehr ausreichen. Infolgedessen fretariate für nötig gehalten wird oder er selbst es beschließt. hatte der vor 2 Jahren abgehaltene vierte Kongreß eine Kommission Außerdem muß er zusammenberufen werden, wenn es der dritte eingesetzt, die ein neues Statut für die gewerkschaftliche Landes- Teil der Hauptvorstandsmitglieder verlangt. In den Jahren, in zentrale ausarbeiten sollte. Die Beratung dieser Statutenvorlage benen kein Gewerkschaftskongreß stattfindet, tritt der Hauptvorwar nun die Hauptaufgabe des fünften Kongresses. stand auf jeden Fall zusammen. Zunächst handelte es sich darum, die Mindestsumme festzusehen, Im übrigen wurde das neue Statut nach den Vorschlägen der die die angeschlossenen Organisationen als regelmäßigen Streit- Kommission angenommen; es soll mit dem 1. Januar 1908 in beitrag von ihren Mitgliedern erheben müssen. Bisher wurde Kraft treten. 10 Dere pro Woche gezahlt, in Zukunft müssen mindestens Die Diskussion über den Rechenschaftsbericht des Sekretariats 7,20 Aronen( 1 Krone. 100 Dere= 1,12 M.) erhoben werden. fand hinter verschlossenen Türen statt. Besondere Gründe hierfür Frauen und Lehrlinge, sowie solche Hülfsarbeiter und unge- lagen nicht bor; es ist so landesüblich und wurden in früheren Jernten Arbeiter, die weniger als 2 Kronen pro Tag verdienen Jahren die Kongresse überhaupt unter Ausschluß der Oeffentlich= feit abgehalten. und infolgedessen in ihrer Organisation einen geringeren als den allgemein üblichen Beitrag zahlen, brauchen nur zur Zahlung der Hälfte der vorgenannten Summe verpflichtet zu werden.
Der Beitrag, den die angeschlossenen Organisationen an die Landeszentrale zu zahlen haben, wurde auf 35 Dere pro Mitglied und Monat festgefeßt. In Deutschland beträgt der an die Generalfommission zu zahlende Beitrag 1½ Pf. pro Monat. Dieser Unterschied erklärt sich daraus, daß im Gegensah zu Deutschland die norwegische Landeszentrale die Aufgabe hat, die Streits der einzelnen Organisationen zu unter ft üben. Die zu zahlenden Beiträge dienen also zum größten Teil zur Unterstübung von Streits und Aussperrungen, nur zu einem geringen Teil für andere Ausgaben.
Bisher wurde ein fester Beitrag für Streifzwede nicht erhoben. Bei Streits und Aussperrungen hatte das Sekretariat das Necht, einen Ertrabeitrag bis zu 50 Dere pro Woche für ganz bezahlende und 25 Dere für halbbezahlende Mitglieder auszuschreiben. Dieser Beitrag mußte von jeder Gewerkschaft für ihre Mitglieder gezahlt werden. In den lezten Jahren mußte für Streitswede pro Mitglied und Woche gezahlt werden: 1903 9 Dere, 1904 8, Dere, 1905 11,8 Oere, 1906 in den ersten drei Monaten 18,5 Dere. Die durchschnittliche Ausgabe in den lehten vier Jahren betrug 10,6 Dere pro Mitglied und Woche.
Sollte der nunmehr festgesetzte Beitrag von 85 Dere pro Monat, der unter dem bisher gezahlten Durchschnitt steht, gur Deckung der Ausgaben für Streits und Aussperrungen nicht ausreichen, so kann eine Egtrasteuer von 50 resp. 25 Pf. pro Woche festgesetzt werden.
Unter besonderen Umständen kann der Hauptvorstand, eine den deutschen Borstandskonferenzen entsprechende Körperschaft, mit Zweidrittelmajorität eine Berdoppelung des Ertrabeitrages beschließen.
Da bei Streits und Aussperrungen die Hauptausgabe durch bas Sekretariat zu leisten ist, so ist diesem auch in Bezug auf die Bewilligung, die Durchführung und die Beendigung der Bewegung ein weitgehender Einfluß eingeräumt. Bu allen geplanten Bewegungen, bei denen man auf Unterstützung rechnet, ist die Zustimmung des Sekretariates einzuholen. Auch hat das Sekretariat das Recht, die ihm nötig erscheinenden Schritte zu unternehmen, um eine Bewegung zu Ende zu bringen. Ergibt sich hierbei ein Gegensatz zwischen dem Sekretariat und der in Betracht kommenden Organisation, so hat der Hauptvorstand die endgültige Entscheidung zu treffen.
Als Unterstüßung an Streifende und Ausgesperrte wurde bisher seitens des Getretariates pro Woche 8 Kronen an vollbezahlende und 4 Kronen an halbbezahlende Mitglieder geleistet. Jm neuen Statutenentwurf wurden nun seitens der Statutenkommission diefelben Unterstügungsfäße vorgeschlagen, wogegen die Minderheit vorschlug, den Satz zu ermäßigen, um einerseits das Sekretariat zu entlasten und dann auch der betreffenden Organisation eine größere eigene finanzielle Verantwortung aufzulegen. Gerade über diese Frage wurde am eingehendsten beraten und hierüber fand auch die einzige namentliche Abstimmung des Kongresses statt. Bei der Abstimmung beschloß die hauptsächlich aus Vertretern der
des Metallarbeiterverbandes auf Vornahme von statistischen ErEin besonderer Punkt der Tagesordnung bildete ein Antrag tienen berpflichtet feien, möglichst umfangreiche periodische Aufhebungen. Hierzu wurde beschlossen, daß die einzelnen Organisa nahmen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse in den einzelnen Branchen zu machen und das Ergebnis dem Sekretariate mitzuteilen. Das Sekretariat soll seinerseits Untersuchungen über die Preise der wichtigsten Lebensmittel an den einzelnen Orten anstellen. Das so gewonnene Material sowie die verschiedenen Beftimmungen in den wichtigsten Tarifverträgen sollen zu einem bes quemen Handbuch zusammengestellt und den Vertrauensleuten ber Gewerkschaften zugängig gemacht werden.
Eine eingehende Diskussion fand über die Festsetzung allge meiner Bestimmungen für Tarifabschlüffe statt. Der Referent Ormestad, Vorsitzender des Metallarbeiterverbandes, wies auf die Notwendigkeit hin, sich mit dieser Frage au beschäftigen. Mit dem Erstarken der Gewerkschaften mehrten sich die Tarifabschlüsse, aber infolge Mangel an Erfahrung seien diese teilweise recht ungenügend abgefaßt. Es wurden für tommende Tarifabschlüsse folgende Regeln aufgestellt:
1. Die Tarifverträge müssen so flar und unzweideutig ab gefaßt werden, daß sie nicht selbst den Anlaß zu neuen Streitig feiten geben.
2. Es sind bestimmte Regeln für Verhandlungen und Schiedsgerichte festzusehen, damit bei verschiedenartiger Ause legung oder bei Bruch des Vertrages eine rechtsgültige Entfcheidung getroffen werden kann.
3. Die Verträge sind auf mindestens zwei Jahre abzuschließen; ein Burüdtreten vom Vertrage unter dem einen oder anderen Vorwande darf nicht gestattet werden.
Falls eine Organisation einen Vertrag schließt, der in bezug auf die vorstehenden Regeln mangelhaft erscheint und für die Landesorganisation Streitigkeiten und Ausgaben mit sich bringen tann, so hat das Sekretariat das Recht, die Anerkennung des Vertrages zu verweigern. Tritt der Vertrag trotzdem in Kraft, ohne daß die vom Schiedsgericht gerügten Mängel beseitigt find, yo hat die Organisation für alle daraus entstehenden Ausgaben felbft aufzukommen. Auch kann die Organisation die Hülfe des Sekretariats zur Herbeiführung eines besseren Vertrages erst nach Ablauf von zwei Jahren seit dem Abschluß des ersten Vertrages erhalten. Nur bei besonderen Umständen kann von dieser Regel abgesehen werben.
Was das Uebereinkommen anbetrifft, daß organisierte Arbeiter nur bei organisierten Meistern arbeiten und die Meister nur Organisationsmitglieder beschäftigen dürfen, so wird hierbei Vorsicht angeraten. In verschiedenen Beziehungen sei es berechtigt, das Gewerbe und die Ausüber desselben gegen unlauteren Wettbewerb zu beschüßen und ungeeignete Elemente fernzuhalten, um dadurch den Arbeitslohn hoch zu halten. Andererseits beweise aber die Erfahrung, daß verschiedene Gefahren mit solchen Verträgen verbunden sind. Man müsse daher mit Vorsicht vorgehen und die Verhältnisse des einzelnen Falles berücksichtigen.
Der Referent hatte noch vorgeschlagen, daß die Landesorganisation nicht verpflichtet sei, solche Konflikte zu unterstützer,
Während des ziemlich langwierigen Wahlattes, es wurden auch die übrigen Mitglieder des Sekretariates gewählt, wurden eine Anzahl nicht auf der Tagesordnung stehender Punkte erledigt. Bei dieser Gelegenheit zeigten sich bereits die ersten Anfänge von Grenzstreitigkeiten. Die Mitglieder der Gewerkschaften wurden in einer einstimmig angenommenen Resolution zum Abonnement auf die sozialdemokratische Presse aufgefordert.
Die Reden, mit denen der Kongreß geschlossen wurde, be tenten wiederum in scharfer Weise die Einigkeit der organisierten Arbeiterschaft von ganz Skandinavien und darüber hinaus das Ges fühl der Zugehörigkeit zur internationalen Arbeiterbewegung.
Fünfte internationale Konferenz der Sekretäre der gewerkschaftlichen
Candeszentralen in Kriftiania.
In der Sitzung vom 16. September wird zunächst beschlossen, die bisher bezüglich der internationalen Zentrale gefaßten Beschlüsse zu sammeln und in den drei Sprachen zu veröffentlichen. Auf Antrag von Schweden wird beschlossen, diese Zusammenstellung auch in einer standinavischen Sprache zu veröffentlichen. Betreffend Uebertritt von der Organisation des einen Landes zur Organisation des anderen Landes liegt folgender Antrag Deutschlands vor:
Mitglieder solcher Verbände, die der gewerkschaftlichen Zentrale ihres Landes angeschlossen sind, müssen, wenn sie in einem anderen Lande zureisen und eine Abmeldebescheinigung ihrer bisherigen Organisation vorlegen, von ihrer dortigen Be rufsorganisation als Mitglieder aufgenommen werden.
Soweit keine anderweitigen Abmachungen zwischen den einzelnen Berufsorganisationen bestehen, gelten folgende Uebers trittsbedingungen:
a) Das in der bisherigen Organisation gezahlte Eintritts geld wird angerechnet. Sollte das von Inländern erhobene Eintrittsgeld in der neuen Organisation höher sein als in der alten Organisation, so kann die Differenz erhoben werden. b) Bezüglich des Anspruches auf Unterstützungen und andere Vorteile wird die Summe der in der bisherigen Organis sation gezahlten Beiträge angerechnet, jedoch mit der Maßgabe, daß auf keinen Fall eine längere Mitgliedschaft angerechnet wird, als tatsächlich vorhanden ist.
Die anwesenden Delegierten verpflichten sich, diese Uebers trittsbedingungen der nächsten Sihung der zuständigen Körper. schaft ihres Landes vorzulegen und deren Annahme zu befür
worten."
in erster Linie an die Adresse der englischen Delegierten richte. Sassenbach- Deutschland führt an, daß sich dieser Antrag während im allgemeinen auf dem Festlande zureisende Gewerkschaftsmitglieder ohne weiteres aufgenommen würden, sei dieſes in England bielfach nicht der Fall. Es sei daher nötig, daß die internationale Stonferenz die englischen Gewerkschaften nochmals aufforbere, in bezug auf die Aufnahme fremder Gewerkschaftler eine andere Stellung einzunehmen.
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Curran England sieht das Berechtigte dieses Wunsches ein. Bei verschiedenen englischen Gewerkschaften liegen aber Schwierig feiten vor, die nicht sofort beseitigt werden könnten. Er ersucht der Resolution eine andere Fassung zu geben, um die Möglichkeit zu haben, ihr zuzustimmen. Es wird demgemäß beschlossen, dem ersten Absatz der Resolution folgende Fassung zu geben:
Die Konferenz ist der Meinung, daß Mitglieder solcher Ver. bände... als Mitglieder aufgenommen werden müssen." In dieser Fassung wird die Resolution einstimmig angenommen. Folgende von Dänemark gestellte Resolution wird nach kurzer Beratung angenommen:
Die fünfte internationale Gewerkschaftskonferenz ist ber Auffassung, daß die einzelnen Gewerkschaften, sowohl aus allgemeinen Solidaritätsgründen, wie auch mit Rücksicht auf die start zunehmende Koalition der Unternehmer die Pflicht haben, den betreffenden Berufsverbänden im eigenen Lande anzugehören, und daß diese Verbände aus den genannten Gründen verpflichtet sind, sich der gewerkschaftlichen Zentrale ihres Landes anzuschließen.
Wenn dieser Hauptpflicht nachgekommen ist, aber auch nur dann, hält die Konferenz es für richtig, daß die einzelnen Be rufsverbände sich international mit den entsprechenden Verbänden anderer Länder verbinden, teils um sich, wenn nötig, bei größeren Lohnkämpfen eine weitere Unterstützung als die, welche die Landeszentrale aufzubringen vermag, zu sichern und weiter, um durch die engstmöglichsten tätigen Beziehungen nach jeder Richtung hin die internationale Verbrüderung der Arbeiter aller Länder zur Durchführung zu bringen."
Zu Punkt II der Tagesordnung:
Die internationale Erhebung über die Dauer der Arbeitszeit führt Legien aus, daß er entsprechend dem in Amsterdam ge faßten Beschlusse die Vorarbeiten für die geplante Aufnahme gemacht habe. Die Arbeit würde eine sehr schwierige werden, deshalb lege er diese Frage nochmals der Konferenz vor. Die in Aussicht genommenen Fragebogen liegen aus.
Die meisten Delegierten sind der Meinung, daß es unmöglich sei, die Erhebung in der geplanten Weise zu machen; man habe sich in Amsterdam die Arbeit zu leicht vorgestellt. Der Vertreter von Ungarn schlägt vor, auf die internationale Busammenstellung zu berzichten und dafür den Landeszentralen zu empfehlen, nach Mög lichkeit über die Arbeitszeit ihrer Länder Erhebungen anzustellen. Ginen ähnlichen Antrag stellt Olsen- Dänemart, der noch verlangt, daß die Ergebnisse in dem zuerst erscheinenden internationalen Bericht veröffentlicht werden. Der Antrag Olsen wird angenommen. Punkt III der Tagesordnung ist ein Antrag Italiens : Die Regelung der Auswanderung durch die Arbeitsvermittelung der Gewerkschaften.
Die von Cabrini Italien borgelegte Resolution wird nach längerer Distuffion einer aus Cabrini. ueber und Guys. mans bestehenden Redaktionsfommission überwiesen. Da die Redaktionskommission eine gemeinsame Resolution nicht vorlegen fann, wird bei Stimmenthaltung von Hueber und Jaszai eine Resolution angenommen, die ausspricht, daß die Organis fationen ersucht werden, den Arbeitsnachweisbureaus der ange schloffenen Gewerkschaften des Auslandes die etwa verlangten Ausfünfte über die Lage des Arbeitsmarktes zu geben. Ferner wird ber internationale Sekretär ersucht, um die Beschlüsse von Stutt gart in die Braris umzusehen, mit den am meisten interessierten Ländern in Verbindung zu treten. Es sei augenblicklich, ohne die Position der Arbeiter in den einzelnen Ländern zu schädigen, nicht möglich, den Arbeitsnachweis für fremde Arbeiter zu organisieren Der Punkt IV. der Tagesordnung:
Die Organisation der Seeleute ist auf Wunsch der Norweger auf die Tagesordnung gefeßt. Nor wegen ist mit feiner zahlreichen Küstenbevölkerung an dieser Frage sehr interessiert. Hansen, der den norwegischen Antrag be