dem KreuzungSpnnN der Bcihnstratze, RoseMaler Chaussee und Berlinerstrade. Gegen �IV Uhr kam das Lurus-Auto Nr. 4499 von Schönerlinde in schnellem Tempo herangesaust und wollte an ge- nannter Stelle den Wagen des Eigentümers Blankenburg , Schönerlinderstraße 3, ausweichen. Die Chaussee wird an jener Stelle ge- pflastert, weshalb Pflastersteine umherliegen. Hinzu kommt, daß eine ausreichende Beleuchtung nicht vorhanden ist, nur an einer Stelle hängt ein rotes Lämpchen..Diesem Umstand wird es zugeschrieben, daß. als das Auto an jene Stelle kam, es gegen das eiserne Gitter eines Vorgartens airprallte. Hierdurch wurde das Steuerrad des Autos abgebrochen und daslSteuerrohr drückte sich in den Brustkasten des Fahrers Willi Schwanke aus Berlin , so daß der Tod'kurze Zeit darauf eintrat. Der berufs- mäßige Fahrer Gustav Peters und Frau Huselitz , Schonenschestratze, erlitten nur leichte Verletzungen. Auch die Pferde ivurden beinr Vorbeifahren verletzt, da die Lampe des Wagens unsichtbar wurde. Mit Recht wird in der Mitteilung betont, daß, wenn eine bessere Straßenbeleuchtung vorhanden wäre, das Unglück vielleicht hätte vermieden werden können. Hoffentlich mahnt dieser bedauerliche Lorfall die Gemeindevertretung diesen Mißstand zu beseitigen. Nowawes . Ein schwerer Betriebsunfall ereignete sich gestern vormittag in einer Eisenkonstruktionöfabrik. Der 20jährige Kranführer Bücker war mit noch einem Arbeiter damit beschäftigt, einen 30 Zentner schweren Feuerbuchsmantel hochzuziehen. Der Körper fiel plötzlich herunter und traf den untenstehenden Arbeiter. Auf dem Wege nach dem St. Joseph- Krankenhause, wohin der Schwerverletzte gebracht werden sollte, verstarb er bereits. Berichts-Rettung. Gleiches Recht. Bor dem Schöffengericht in Rixdorf hatte sich zunächst der noch nicht vorbestrafte Arbeiter W. Hädike wegen Betruges zu ver» antworten. H. hatte in einer Restauration für Abendbrot eine Zeche von 1,10 M. gemacht. Er konnte aber nicht zahlen. Die gegen ihn erstattete Anzeige hatte zur Folge, daß er in Untersuchungshaft ge nommen wurde. Diese dauerte 12 Tage. Dann verurteilte ihn das Gericht zu zwei Tagen Gefängnis, die aber nicht als durch die Unter iuchungshaft für verbüßt erachtet wurden. Also 14 Tage Freiheitsberaubung wegen einmaligen Sattessens. Nach H. nahm auf der Anklagebank der Schlächtermeister C. Lauke Platz. L. hat nach der Anklage am 23. November 1900 dem Schlächtermeister Karl Müller in Baumschulcnweg ein ganzes Rinderviertel abgeschwindelt, indem er vorgab, es für den Schlächtermeister Radeboldt besorgen zu wollen, während er es tätsächlich nach seiner Behausung schaffte, um eS für seine Zwecke zu verwerten. Der Betrogene ist um 97 M. geschädigt. Den schon wegen Eigentumsvergehen wiederholt erheblich vorbe st rasten Angeklagten Schlächtermeister verurteilte das Rixdorfer Schöffengericht zu der in Anbetracht des hohen Schadens ganz unerheblichen Geldstrafe von 20 Mark._ Du machst ja Streikarbeit. Wegen Vergehens gegen Z 153 der Gewerbeordnung und groben Unfugs wurde kürzlich vor dem Amtsgericht Berltn-Mitte gegen den Rohrleger Karl Rißmann verhandelt. Dieser ging zur Zeit der Maureraussperrung an dem Bau Dircksenstr. 21 vorüber und bemerkte dort, daß«in Mann in blauem Arbeitsanzüge, den er für einen Rohrleger hielt, der aber Dachdecker war, Maurerarbeiten ver- richtete. Er rief diesem zu:.Du Rohrleger, Du machst ja Streik- arbeit," und er soll nach der Anklage und nach den Bekundungen deS Arbeitswilligen dazugesetzt haben:»Du Schuft, Du Streik- brecher," und zwar so lärmend, daß dadurch ein großer Auflauf entstand. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, legte dar: Der Angeklagte müsse von der Anklage aus§ 158 der Gewerbeordnung selbst dann freigesprochen werden, wenn die Aussagen des Belastungszeugen als wahr angesehen würden. Denn keinesfalls habe der Angeklagte den Arbeitswilligen bewegen wollen, an einer Abrede zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeits- bedingungen teilzunehmen. Der Angeklagte habe den Zeugen für einen Rohrleger gehalten und ihn deshalb nicht etwa verleiten ivollen, an den ÄbredeN der Maurer teilzunehmen, sondern habe ihn nur veranlassen wollen, sich den: Spruche des EinigungSamtS des GewerbegerichtS, tvelcheS gewisse Maurerarbeiten als Streikarbeiten anerkannt habe, zu fügen und solche Arbeit nicht zu verrichten. Dieser Schiedsspruch des GewerbegerichtS sei keine Abrede zur Er- langung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen. Dies sei nicht einmal die Abrede der Rohrleger, keine Maurerarbeit zu verrichten. Das Gericht schloß sich diesen Ausführungen an und erkannte auf Freisprechung von der Anklage auS Z 158 der Gewerbeordnung, verurteilte aber den Angeklagten wegen groben Unfugs zu 3 M a r k Geldstrafe._ Verzicht auf jeden weiteren Bersichrrungsanstmich gegen Quittung. Der Landwirt und Dreschmaschinenbesitzer R. in Worringen war bei der Oberrheinischen VersicherugSgesell- schaft in Mannheim gegen Unfall versichert und erlitt am 21. Juli 1904 einen Nadfahrunfall. Als er am 2. September 1904 von dem Generalagenten der Versicherungsgesellschaft 112,50 M. erhielt, stellte er darüber eine Quittung aus, laut welcher er auf jeden weiteren Anspruch aus diesem Unfall ver- z i ch t e t e. Später klagte R. gegen die Oberrheinische Bersicherungs- gesellschaft auf Zahlung weiterer 535 M. und lebenslänglicher Rente, da sich nachträglich eine Entzündung des Schleimbeutels der Knie- scheide eingestellt habe, die mit dem Unfall in ursächlichem Zu- sammenhang stehe. Nachdem das Landgericht den Kläger abgewiesen, machte dieser geltend, daß er durch a r g l i st i g e Täuschung zur Ausstellung der Quittung veranlaßt worden sei und den Inhalt gar nicht ge« lesen habe;' auch liege ein Irrtum vor, da beide Teile davon ausgegangen seien, daß der Fall ausgeheilt sei. Sodann komme in Betracht, daß jetzt überhaupt ein u e u e r Unfall vorliege und nur von dem ersten eine Disposiiin zu dem jetzigen Leiden zurück- geblieben sei. Nach der Beweisaufnahme über das betrügerische Verhalten des Generalagenten wies das Oberlandesgericht Köln die Berufung des Klägers zurück, da eine Arglist nicht erwiesen sei, eine Anfechtung wegen Irrtums aber unverzüglich hätte erfolgen müssen; was den Einwand des neuen Unfalles anlange, so liege eine unzulässige Klagevcrändcrung vor. Die vom Kläger gegen das oberlandesgerichtliche Urteil ein- gelegte Revision hatte keinen Erfolg und wurde vom siebenten Zivilsenat des Reichsgerichts zurückgewiesen. In den Gründen heißt es unter anderem:„Nach ß 410 Zivilprozeßordnung begründeten Privaturkunden, sofern sie von den Ausstellern unterschrieben sind, vollen Beweis dafür, daß die in denselben abgegebenen Er- llärungen von den Ausstellern abgegeben sind. Räch dem klar er- sichtlichen Zweck des Gesetzes kann durch den Nachweis, daß der Aussteller der Urkunde von dem Inhalt der Urkunde Kenntnis nicht genommen habe, ein Gegenbeweis nicht erbracht werden. Die Handlung der Unterzeichnung stellt sich als Schaffen der Urkunde in ihrem vorhandenen äußeren Bestände dar, wie diese auch lauten mag, und der diese Handlimg tragende Wille lvird durch bloße mangelnde Kenntnis deS Unterzeichners von dem Wortlaut der Urkunde nicht beseitigt. Nur sofern der Unterzeichner sich auf Betrug und Irrtum oder ähnliche Willensmängel berufen kann, steht ihm frei, die materielle Wirksamkeit der abgegebenen Willenserklärung anzufechten.... Aber auch eine Verletzung materiellen Rechts liegt nicht bor. Es handelt sich vorliegend gar nicht»im ein nach§ 812 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches znriickforderbares abstraktes Anerkenntnis des Nichtbestehens einer Schuld, vielmehr ist nach Ver- werfung der klägerischen Anfechtung davon auszugchen, daß die Absicht beider Teile dahin ging, daß Kläger gegen Zahlung des ermittelten Entschädignngsbetrages sich für völlig befriedigt wegen aller Ansprüche aus diesem Unfall erklärte. Beklagte hat diese Erklärung nicht ohne rechtlichen Gnmd verlangt. Noch weniger hat der Bcrufllngsrichter den Z 138 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Nichtanwendung verletzt, denn Kläger hat es in dieser Richtnng an jeder Darlegung fehlen lassen, daß die Voraussetzungen dieses Paragraphen gegeben seien."_ Für ungültig erklärte das Kammergericht eine Polizeiverordnung, durch die in Krefeld verboten ist, mechanische Musikinstrumente in der Zeit von 10 Uhr abends bis 10 Uhr morgens und von 1 bis 4 Uhr nachmirtags in Wirtschaften spielen zu lassen. Diese Verordnung richte sich lediglich gegen den Lärm. Die Frage des ruhestörenden Lärms werde aber erschöpfend durch das Rcichsstrafgesetzbnch geregelt, so daß kein Raum sei für eine dasselbe Gebiet betreffende Polizeiverordnung. Der Angeklagte Sonderbier, der die. Polizei- Verordnung übertreten haben sollte, wurde freigesprochen. Versammlungen. Die Verwaltungsstelle Berlin des MetallarbeiterverbandeS hielt am Mittwoch in der„Kronenbrauerei" eine Bezirksversammlung für Moabit ab, in der der Internationale Metallarbeiterkongreß sowie der Sozialistenkongreß in Stuttgart auf der Tagesordnung standen. Der große Saal war voll besetzt und der Referent Cohen konnte denn auch mit Recht hervorheben, daß das Interesse für die internationalen Beziehungen und Verbindungen, wie in anderen Berufen, so auch bei den deutschen Metallarbeitern stark gewachsen ist. Der Redner wies in seinem Bericht über den Metallarbeiter- kongreß unter anderem auf die außerordentlich günstige Ent- Wickelung und große Kampffähigkeit der dänischen, wie der schwe- dischen und norwegischen Verbände hin, sprach dagegen sein Bc- dauern über die Schwäche und Zerfahrenheit der französischen Or- ganisationen aus und wandte sich entschieden gegen das Spielen mit der GencralstreikSidee, wie gegen die„direkte Aktion " und die Sabotage, die in jenen Organisationen zum Schaden einer gesunden EntWickelung mehr oder minder stark propagiert werden. Ebenso wies der Redner darauf hin, wie töricht es ist, wenn französische Gewerkschaften die Arbeiter von der Betätigung auf politischem Gebiet zurückhalten, die politischen Führer der Arbeiterklaffe ver- dächtigen und verhöhnen. Daß es, infolge der ablehnenden Haltung der Engländer und Franzosen , nicht möglich war, einen Beitragssatz zum internationalen Bund einzuführen, der eine wirksamere inter - nationale Unterstützung bei großen Kämpfen möglich macht, be- dauerte der Redner ebenfalls, hob jedoch auch im allgemeinen die erfreulichen Resultate des Kongresses hervor und sprach schließlich die Erwartung aus, daß der nächste Internationale Kongreß auf mindestens eine Million dem Bund angeschlossener Metallarbeiter werde blicken können.— Der Vortrag fand allgemeinen Beifall. Sodann berichtete Cohen über den Internationalen Sozialistenkongreß. Der Redner bemerkte im allgemeinen, daß dieses internationale Arbeiterparlamcnt Talent und Fähigkeit genug bewiesen habe, um alle die zur Verhandlung gestellten schwierigen Fragen gründlich zu diskutieren. Die Frage der Ein- und Auswanderung sei als endgültig gelöst nicht anzusehen. In diesem, wie in anderen Punkten habe man gerade durch die Ver- Handlungen erkennen können, daß ein gründliches Studium der Dinge notwendig sei. Zur Frage der Kolonialpolitit sagte der Redner unter Hinweis auf seine jüngst in der Parteiversammlung getanen Aeutzerungen, daß er sich wohl eine Kolonialpolitik im Sinne der Kultur und des Sozialismus denken könne. Gegen eine solche könne nichts eingewandt werden. Müsse man doch dafür sorgen, daß der Sozialismus die ganze Welt durchdringt. Ent« schieden zu bekämpfen und zu verwerfen sei dagegen die Kolonial- Politik der Reichsregierung und der herrschenden Klassen.— Diese Aeutzerungen gaben Veranlassung zu einer Diskussion, in der Gräber bemerkte, daß gegen eine Kulturpolitik, wie sie der Re« ferent offenbar im Auge habe, allerdings nichts einzuwenden sei, wer jedoch eine solche Politik wolle, hätte nicht für die Mehrheits- resolution der Kommission stimmen können. Die Resolution Lede« bour-Wurm sei entsprechend klar gefaßt gewesen; sie habe das Richtige getroffen.— In ahülichem Sinne äußerte sich Wilhelm E i s n e r, der die am Mittwoch im„Vorwärts" abgedruckten Aus- Führungen des Genossen Haase-Königsberg vorlas, und ebenso der Bezirksleiter Warner, der erklärte, daß jede Kolonialpolitik zu verwerfen fei, solange die kapitalistische Gesellschaft bestehe, für die es sich ja doch nicht um Kultkir-, sondern um Raub- und Aus. beutungspolitik handele.— Nachdem Cohen nochmals seine Auf. fassung über Kolonialpolitik klargelegt hatte, wurde die Versamm. lung mit Hochrufen auf die internationale Arbeiterbewegung ge- schloffen. Mit den Beschlüssen des Arbeitgeberschutzvcrtmndes in der Holz» industrie beschäftigte sich am Mittwoch die Vertrauensmänner- Versammlung des HolzarbciterverbandeS. Der Referent Glocke besprach die Verhandlungen der Generalversammlung deS Arbeit- geberschutzverbandeS und des Tischlertagcs, soweit sie für die Ar- beiter Interesse haben. Insbesondere gedachterer der Stellung, welche die Arbeitgeber zum Abschluß von Verträgen mit den Ar- beitern einnehmen. Die Absicht der Unternehmer gehe dahin, mit den organisierten Arbeitern möglichst in allen Orten Deutschlands Verträge abzuschließen. Die Unternehmer wollen hierbei alle Arbeiterorganisationen als gleichberechtigt behandeln. Dem könne der Holzarbciterverband nicht zustimmen. Der Hirsch-Dunckersche Gewcrkverein habe sich bei dem großen Kampf in Berlin auf die Seite der Unternehmer gestellt, und diese mit Streikbrechern ver- sorgt. Aus diesem Grunde könne der Holzarbeitervcrband den Ge- werkverein nicht als eine gleichberechtigte Organisation ansehen und sich in ein gemeinsames Vertragsverhältnis mit demselben einlassen. Auch die christliche Organisation habe sich so verhalten, daß sie nicht als gleichberechtigt angesehen werden könne. Die Frage des Vertragsabschlusses sei von aktueller Bedeutung, denn im nächsten Frühjahr laufen in 22 Städten die bestehenden Ver- träge ab und nach der bekannten Absicht der Unternehmer soll die Dauer der Verträge bei Neuabschluß so festgesetzt werden, daß alle Verträge in ganz Deutschland an ein und demselben Termin enden. Wenn das erreicht würde, so wäre jedesmal die Kündigung eines einzigen Vertrages durch die Arbeiter ein Anlaß für die Unter- nehmer, alle Verträge zu kündigen und dadurch einen Kampf über ganz Deutschland heraufzubeschwören. Das sei ein Zustand, der nicht im Interesse der Arbeiter liege, diese müßten sich deshalb gegen den gleichzeitigen Ablauf aller Verträge erklären und bestrebt sein, bei den neuabzuschließcnden Verträgen die seitherige Gültig. keitSdaucr beizubehalten. Diesen Standpunkt müsse der Vorstand des Holzarbeitcrverbandes einnehmen, wenn er mit den Unter. nehmern über den neuen Abschluß von Verträgen verhandelt. Auch auf eine Verkürzung der Arbeitszeit müsse hingewirkt werden. Wenn die Unternehmer Ruhe im Gewerbe haben wollen, dann müßten sie den Holzarbeiterverband als gleichberechtigten Faktor beim Abschluß von Verträgen anerkennen und seine Wünsche bc- rücksichtigen. Nach einer gründlichen Diskussion, die in den angeführten Punkten mit dem Referenten übereinstimmte, wurde folgende Re- solutwn angenommen: Die Versammlung nimmt Kenntnis von den Verhandlungen und Beschlüssen des 24. Tischlertages sowie der Generalversamm- lung des Arbeitgebcrschutzverbandes in Hildesheim . Sie verwahrt sich mit aller Entschiedenheit gegen die Behauptung des Herrn Siebel:„Die Berliner Leitung des Holzarbeiterverbandcs hätte den letzten großen Kampf heraufbeschworen."— Der Kampf wurde von den Unternehmern durch die Aussperrung provoziert.— Zu bczug aus die Bertzgudlumen, die in nächster Zeit Mischen dem Vorstund deS HolzarbeiterberkandeS und dem Vorstand des Arbeit, gcberschutzverbandes stattfinden, ist die Versammlung der Ansicht, daß dieselben nur geführt werden dürfen unter Ausschluß jeder anderen Organisation, insbesondere des Hirsch-Dunckerschen Ge» Werkvereins, da sich derselbe in letzter Zeit als Streikbrecher- organisation gezeigt hat.— Ferner steht die Versammlung auf dem Standpunkt, daß bei Abschluß von Verträgen ein einheitlicher Ablaufstermin nicht zu empfehlen ist. Zlllgemeine Kranken- und Stcrbekasse der Metallarbeiter iE. H. 29, Hamburg , Filiale 6.) Sonnabend, den Lt. September, abends 8'/,4ihr. bei Ertclt, Gielmstr, 7, Ecke Graunstraße: Versammlung.— Filiale Rummeisburg, Sonnabend, den 2t. September, abends 8'/, Uhr, bei Gustav Tempel, Sllt-Boxhagen Nr. 56: Mitgliederversammlung. Zentralverband der Maurer(Zahlstelle Charlottenburg). Freitag, den 20. September, abends S'/j Uhr, im Vollshause, Rosinenstr. 3: Mit» gliederversammlung._ ßnefhaften der Redaktion. Tie juristische Evrcchstnnde findet Friedlichst r. Ist, Rnfgana 4« eine Treppe(Handelsstatte Belleallianre, Turchgang auch Ltndenstr. 101)» wochcniäalich vo» T1/» bis tt'/> Udr abends statt. Geöffnet 7 Uhr. Eomi-ibcuvo beginnt die Tprechsiinide»IN ii Uhr. Jeder Anfrage-st ei» Buchstabe und eine Zahl als!0t-rk»eichen beizufügen. Briefliche Antwort wird»ich« erteilt. Eilige Fragen trage man»I der Sprechstunde bor. W. W. 100. Nach der herrschenden Ansicht ist leider die Kasse im Recht. Versuchen Sie es mit einem Antrage an die Versicherungsanstalt lKöviiischcr Park), zwecks Verhütung einer ErwerbSunsähigleit das Gebiß zu gewähren.— Z. 84. Die Firma wäre im Recht. — Kriegsschatz. Nein.— P. B. 01. Sie sollten schleunigst den Antrag aus Zubilligung einer Rente schon deshalb stellen, weil spater Verschlechterungen des Zu- standeS eintrete» könnten.— F. P., Karlöhorst. 1. Ja. 2. bis 5. Nein. — W. K. 80. 1. Die Ablegung des Staatsexamens zieht den Doktor- titcl nicht nach sich. Der Doltortitcl wird durch Ablegung cineS einige hundert Mari kostenden besonderen leichteren Examens erivorben. 2. Nein, man nennt die Betreffenden Baucrnsch Wäger.— E. S. 100. 1. u. 2. Ja. — 4 Wettende. Der Arbeitgeber, der Krankenkassenbeiträge von Ar- beitern eingezogen, aber nicht an die Kaffe abgelicsert hat, ist zur nach- träglichcn Äblieserung an die Kasse verpflichtet und ist außerdem strasbar. — Neye. 1. Nein, 2. In.— 4. E. Wegen der Lohnverhältnisse im Auslände wenden Sie sich an die betr. Geiverkschast, Auskunst über die Verhältnisse im Auslände im übrigen erhalten Sie am besten in der amt- tichcn Auskunstsstellc Sch-llmgslr, 4.- A. R. 47. Ja.- W. W. 80. Die gesetzliche Wartezeit sür die Wiederverhetratung der Witwe beträgt 10 Monate, Aus Antrag kann Dispens erteilt werden. Der Antrag ist an das Amtsgericht zu richten. ES ist zweckmäßig das Alteft cineS Arztes oder einer Hebamme darüber beizufügen, daß Schwangerichajt nicht vorliegt.— H. F. 77. Eine Abfindung ist zulässig, die Höhe hängt von gegenseitiger Vereinbarung und Zustimmung des Schiedsgerichts ab,— 408 Ecke. 1. und 2. Nein. Der alte Vertrag läust auch für den Fall eines neuen Eigentümers weiter, Ist aber das HauS in Subhastation verkauft, so kann der neue Wirt vorzeitig kündigen, d. h. wenn er im 3, Quartal das Hau» erstanden bat, bis am 3. Ottober zum 3t. Dezember einen langer laufenden Vertrag kündigen,— Kl. 3. 1. Nein, 2, Ja,— S. 7. Nein. — B. P. 78. 1, Sie könnten aus Auseinandersetzung, vielleicht auch aus Zahlung auS dem Schuldschein klagen. 2. In. 3. Bis um 12 Uhr mittags müßte geräumt sein.— C. O. 8. 1. Wenn Sie nicht erscheine», werden Sie durch VcrsäummSurteil verurteilt, 2. und 3. Nein.— P. 00. 1. Der Sahneversuch beim Schiedsmann muß der Klage vorangehen, 2. Das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betreffende wohnt, und das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Beleidigung fiel, ist zuständig. AIS Vorschuß werden lO M. vom Gericht gesordcrt. 3. Nur, sosern der Verurteilte zahIungSsähIg ist. 4. Nein. 5. und 6. Ja.— W. A. 100. Der Beamte Handell seiner Instruktion gemäß. Vielleicht erreichen Sie durch eine Eingabe an die Steuerdepiitation Ausschub.— H. H. 30. Der Antrag ist an den Magistrat, Abteilung sür Invalidenversicherung, Köllnischer Park, zu richten.— E. K. 18. Ihre Klage auf Zahlulkg hätte Aussicht aus Erfolg,— H. O. Etwa 27 M.— H. B. 83. 1. Ja, aber die Herrschast hat sür die Dauer von sechs Wochen sür Kur und Verpflegung zu sorgen. 2, Teilen Sie mit, daß Sie Ersatz sür Kur und Verpflegung verlangen. — W. I. Wenn Sie bereits im Jahre t899 volljährig waren: ja,— E. K. 38. 1. Die Kasse ist leider im Recht. 2. Hat Ihre Mulier kein Testament gemacht, so wird sie von Ihnen zu von Ihrem Vater zu'/« beerbt,— P. Tch. Sie müssen durch eine Klage gegen die Eltern(beim Amtsgericht oder Landgericht) den Bescheid des StadtanSschusses zur Aus- Hebung bringen.— P. K. 100. Derartige Vorkommnisse registrieren wir nicht.— A. H. 10. Berlin , Leipzigerstr. 125.— E. H. 30. Lese» Sie etwa Gottsried Keller, Fontane , C. F. Meyer, Maupassaut.— A. K.. Rix- dorf. 1. So oft« will. 2. Das schwere Unwetter in Berlin war am 14. April 1902.__________ Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Markthallen-Dircktton.(Großhandel.) Ochsenfleisch I» 63—70 pr. tOO Pfd., IIa 62-67, Ula 57-60, Bullcnflcisch la 61-66, IIa 49-58, Kühe, seit 48—56, do. mager 38—46, Fresser 62—60, Bullen, dän , 53—62, do, Holl. 0,00. Kalbfleisch. Doppcllcnder 100-115, Mastkülber la 75-85, IIa 66—73, Kälber gcr, gen. 48—60, do. Holl. 0,00, dän. 0,00. Hammelfleisch Mastlämmer 78—80, Hammel la 72—76, IIa 66—71, Ungar, 0,00, Schafe 54—66. Schweinefleisch 55—61. Rebbock la ver Pfund 0,75—1,10. IIa 0,60. Rothirsch la per Pfd. 0,57-0,62, do. IIa 0,00. Damhirsch 0,52. Wildschweine 0,43—0,46. Frischlinge 0,00. Kaninchen per Stück 0,50—0,95, Wildenten per Stück 1,25—1,50, Krickenten per Stück 0,00, Rebhühner. junge große 1,10—1,40, mittel u. kleine 0,30—1,00, alte 0,75—0,90. Hühner, alte, per Stück 1,60—2,50, na 1,00— 1,50, do. junge 0,45— 1,60. Tauben 0,30-0,50, italienische 0,00. Enten per Stück 1,25-2,25, do, Hamburger per Stück 2,50—3,00, Gänse per Pfund 0,50—0,63, do. per Stück 1.50—3,50, do. Hamburger per Pfd. 0,00, do. Oder- brucher per Psd. 0,40—0,83. Poulets per Stück 0,50—1,25. Poularden per Psd. 0,00. Hechte per 100 Psd. 104—116, do. matt 97—103, klein 0,00, groß 0,00, do. groß und mittel 95. Zander 0,00 do. klein 0,00, dito mittel 0,00, Schleie, Nein 191—196, do. unsort. 133—145, do. mittel 126—145. Aale, groß 0,00, do. Nein und mittel 96—99, do. mittel 106—110, do. unsorttcrt 0,00, do. groß-mittei 0,00, do. klein 74—79. Plötzen 0,00. Roddow 0,00. Karpfen 0,00, do. 35er 0,00, do, 40— 50er 67—72, 50— 60er 66-70. Bunte Fische 52-76. Bars« 0,00 klein 0,00, Karauschen 80—91, Wels 0.00. Bleie 66—70. Barbe 0,00. Aland 79. Quappen 0,00. Raap 0,00. Amerit. Lachs la neuer, per 100 Pfd. 110—130, do. IIa neuer 90—100, do. ITIa 0,00. Seelachs 10—20, Flundern, Kieler, Sttege la 2—6, mittel Kiste 1—2, Hamb. Sttege 4—6, halbe Kiste 2—3, pomm. la Schock 9, IIa 2—4. Bücklinge, Kieler per Wall 2—3,7 Etrals. 2,00—3,00, Bonih. 0,00, Aale, gro» per Psd, 1,10 bis 1,40, mittelgroß 0,80—1,10, klein 0,60—0,80. Heringe per Schock 5—9. Schellfische Kiste 3—4,00, Kiste 1,50—2,00. Sardellen. 1902er per Anter 98, 1904er 98, 1905« 98, 1906« 90—95. Schottisch« Vollhering« 1905 0,00, large 40— 44, füll. 38— 40, med. 86— 42, deutsche 37—44 Heringe, neue MatjcS, ver To, 60—120. Sardinen, russ., Faß 1.50—1,60. Bratheringe Faß 1,20—1,40, do Büchse(4 Liter) 1,40—1,70. Neunaugen, Schockjaß 11, do. tieine 6—6, do. Riesen- 14. Krebse per Schock, groß« 0,00, do, mittelgroße 11—13, do, kleine 2,60—3,00, do, unsortteri 4—6,50, Galizier, groß 0,00, oo. unsort. 0,00. Eier, Land-, unsortiert per Schock 3,60—3,30, do. große 4,00. Butter per tOO Psd. la 122—124, Da 112-118, Illa 100—108, abfallende 90-95. Saure Gurken, neue. Schock 4,00. Pscssergurken 4,00. Kartoffeln per 100 Psd. Daberjche 2,75—3,00, weiße runde 2,50—3,00, blaue 0,00, Rosen- 2,25—2,50, Nieren» 0,00. Porree, Schock 0,50—1,00. Meerrettich, Schock 5—12. Spinat per 100 Psund 12—15. Sellerie, per Schock 2,00—8,00. Zwiebeln per 100 Psd. 8,00— 2,50, do. Perl. 40,00-60,00, Thalotten 40,00—50,00. Petersilie. grün, Schockbund 1,00—1,25, Kohlrabi Schock 1,00—1,25. Rettich, bahr., neuer Stück 0,07—0,10, hiesiger Schock 2,50—3,50. Mohrrüben, 100 Psund 2,00 bi» 3,00, Karotten, hiesige, Schockbund 2,00—3,00, Wirfingkohl per Schock 4,00 bis 10,00, Rotkohl,«chock 6—10, Weißkohl 4—8. Blumenkohl, hiesiger 100 Stück 5— 14, do. Hamburger 100 Stück 0,00, do. Erfurter 100 Stück 7—15, Rosenkohl, per 100 Psd. 30—35. Kohlrüben. Schock 4,00—6,00. Petcrsillenwiirzelu, Schockbund 3,00—4,00. Schoten per 100 Psund 20—34 Schntltlauch 1,00—1,25. Plefferling« per 100 Psd. 8—10. Steinpilze per 100 Psund 15—25. Radieschen per Schockbund 1—1,25. Salat per schock 1,00—2,00. Gurken, Einmache-, Schock 10—25, do. böhm. Schock 0,00, do. Liegnitz« schock 2,75— 5,00, do. Rothenburger 2—2,50. Bohnen, grüne, 100 Pfund 15—20. Wachsbohnen, p« 100 Psund 20—30. Tomaten per tOO Psund 12—15. Rote Rüben, per 100 Psund 2,50—3,00. Räbchen, Beelitzer , per 100 Psd. 10—12. Prcißelbecren per 100 Psd. 20-24, schwedische 24—26. Birnen, 100 Psd,, Tiroler 20—40, hiesige 5—15, Salandcr 10—20, Pfirsiche, hies. per 100 Psd. 8—20, ital. in Kiftchen zu 12 Stück 1,50 bis 1,75, do. in Körben la per 100 Psd. 18—21, do. IIa in Körben per 100 Psund 10-15. Aepsel, italienische, per 100 Psund 8-10, hiesige 5—13, Gravensteiner la 15—25, do. IIa 10—20. Tiroler la 25-45, IIa 18-30, Hasenkopse 7—13. Pflaumen, ital, pr. 100 Psd. 0.00, Reineclauden 0,00, hiesige 6—10, ungarische 5—12, Badener, Früh-, 0,00, serbische 6—10. Weintrauben, italienische, per 100 Psd. 14,50—25, srauzösische 20—22. AnanaS I, per Pfd. 0,85—1,00, do, II 0,00. Zitronen, Meiiina, 300 Stück 14,00-20,00, do, 380 Stück 12,00—18,00, do. 200 Stück, 12,00—16,00, do. 150 Stück 9,00—10,00. Bananen, gew. per 100 Psd. 18,00—20,00, grün 0.00. Melonen, per 100 Pfd. hiesige 25—30, ital. 10—15, Holl. 0,00, spanische 0,00, ungarische 10-12,.
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