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ersten Wahlkreises gegen diesen Antrag sind. ES wird gesagt: Wenn sich die berden Leute da eingearbeitet haben, so wollt ihr sie wieder herausnehmen. Das ist ein vollständiges Mißverstehen der Tendenz des Antrages. Die Beisitzer sollen nicht auch ausgekochte Brüder wcrden und dem Ruhebedürfnis des Vorstandes huldigen. Ich würde es an« liebsten sehen, daß die beiden Beisitzer mal aus Berlin  , aus Mecklenburg  , Württemberg  , Hamburg   genommen würden, so daß der Vorstand in seinen Sitzungen Fühlung mit den Genossen in autzerpreutzischcn Gebietsteilen haben würde. Das ist ja aber vorläufig nicht möglich, und man wird im allgemeinen darauf angewiesen sein, die beiden Beisitzer aus den Kreisen der Berliner   Genossen zu wählen. Dann aber ist es notwendig, daß der Parteitag, wie die anderen Mitglieder des Parteivorstandes, auch diese beiden Beisitzer wählt. Der Einwand, daß der Parteitag die beiden Beisitzer ja nicht wieder zu wäblen brauche und daher die Bestimmung überflüssig sei, daß sie nicht länger als zweimal hintereinander ge- wählt werden könnten, ist nicht zutreffend. Denn man würde dann eine NichtWiederwahl als ein Mißtrauensvotum auffassen. Ich bitte Tie, unseren Antrag anzunehmen. Litfin-Berlin  : Genosse A r o n S hat versucht, den außerhalb Berlins   wohnenden Genossen den Antrag schmackhaft zu machen. Alle Achtung vor seinen rheoretischen Kenntnissen. Aber die praktische Erfahrung fehlt ihm. Es liegt kein Grund zu dem Antrage vor, zumal da das von Arons gewünschtefrische Blut" ja erst im vorigen Jahre in der Person von Müller dem Parteivorstand zugeführt ist. Ich bitte den Antrag abzulehnen. Hierauf wird Antrag IS abgelehnt. Die Diskussion über Antrag 24 wird auf Wunsch deS Antrag- stellers W e tz k e r ausgesetzt. Die Anträge 27 bis 31 und 81*) werden gemeinsam debattiert. Rudolph-Frankfurt   a. M.: Die Einführung einer einheitlichen Parteilegitimation wird von mehr als zwei Kreisen beantragt. Es würde uns dadurch eine ungeheure Menge von Verwalstmgsarbeit erspart werden. Erwünscht wäre es, daß auch die Staatszugehörigkeit aus dem einheitlichen Mitgliedsbuche zu ersehen wäre. Ganz besonders wichtig sind die An- und Abmcldnngsrubriken in den Büchern. Jetzt melden sich die Genossen ab, aber man weiß nicht wohin. Haben wir ein ein- heitlichcs Mitgliedsbuch, dann wird die Umschreibung in die neue Organisation' ohne Fonnalitäten vor sich gehen. Hessen-Nassau   hat ein einheitliches Buch hergestellt, das auch andere Kreise ein- geführt haben. Ebenso notwendig sind einheitliche Geschäfts- und Abrechnungsbücher.(Sehr richtig I) Dem Parteivorstand wird dadurch die Zusammenstellung deS Jahresberichtes wesentlich erleichtert werden. Auch in den Gewerkschaften hat sich der einhcit- liche Verwaltungsmodus gut bewährt. Wir würden durch einheit- liche Mitgliedsbücher uns jährlich Tausende von Genossen erhalten. (Zustimmung.) Mcyer-Bant-Wilhelmshafen begründet den Antrag 28. In Ostfriesland   wird schon überall ein einheitlicher Beitrag erhoben. Was dort möglich, ist auch im ganzen Reich möglich. Unsere Finanzen würden erheblich aufgebessert werden, wenn wir einen einheitlichen Beitrag von IS Pf. pro Woche einführten. Unsere beste Waffe ist die gefüllte Kasse unseres Finanz- Ministers. Die weitere Beratung wird vertagt. Schluß 7 Uhr._ Die Sozialdemokratische Prelle Deutsch  . Oesterreichs  . Dem bevorstehenden Parteitage der deutschen   sozialdemo- kratischen Arbeiterpartei Oesterreichs   unterbreitet die Partei- Vertretung soeben ihren Bericht, dem wir folgende Zusammen- stellung über die 23 Parteiblätter, die unseren österreichischen Genossen zur Verfügung stehen, entnehmen: Arbeiter-Zeitung, Wien  ...... täglich Arbeiterwille, Graz  ......... Arbeiterinnen-Zeitung, Wien  ..... 14tägig Bielitzer Vollsstimme....... 1 mal wöchentlich Freigeist, Reichenberg  ....... 2 Freiheit, Tcplitz......... 3 Gebirgsboic, Gablonz  ....... 3 Gleichheit, Wiener-Neustadt  ..... 1 Nordböhmischer Volksbote, Steinschönau 1 Nordböhmische Volksstimme, Warnsdorf 2 Nordböhmische Volkszeitung, Saaz  .. 2 Salzburger Wacht........ 2 Schlesische Bolkspresse....... 1 Trautenauer Echo........ 1 Volksbote, Floridsdorf  ...... 1 Volksfreund. Brünn  ....... 2 Volkspresse, Czernowitz  ...... 1 Volksrecht, Aussig  ........ 3 Volkstribüne, Wien  ........ 1 Volksmacht, Mähriich-Schönberg... 1 Volkswille, Karlsbad  ....... 2 Vullszeitung. Innsbruck  ...... 2, Wahrheit. Linz  ......... 2 Unsere österreichischen Genossen haben also zurzeit zwei Blätter, die täglich erscheinen, drei Blätter, die dreimal wöchentlich erscheinen, acht Blätter, die zweimal wöchentlich erscheinen, neun Wochenblätter und ein vierzchntägig er- scheinendes Blatt. Seit dem letzten deutschen   Parteitag blieb die Zahl der Tagblätter unverändert, die Zahl der drei- mal wöchentlich erscheinenden Blätter ist um drei, die Zahl der zweimal wöchentlich erscheinenden um fünf gestiegen, die Zahl der bloß einmal wöchentlich erscheinenden Blätter um zwölf gesunken. Außerdem erscheint noch das humoristisch-satirische Blatt Nene Glühlichter". Das Zeutralorgan, dieWiener Arbeiterzeitung", erfreut sich einer gesunden und stetigen Entwickelung, und doch steht ") 27. Osnabrück  , Altenburg  . Stralsund  . Bochum  , Gelse nkirchen, Magdeburg  , Bremerhaven  , Calbe  - Aschersleben  , Augsburg  -Wertingen  , Düsseldorf  . Breslau  , Stettin  , Trier  , Bremen  , Celle  , IX. hau- nover scher Wahlkreis, Sorau  -Forst, VIII. und IX. schleswig  -holsteinischer Wahlkreis und H a m- bürg III Distrikt Hohenfelde: Einheitliche Mitgliedsbücher für alle Parieiorganisationen Deutschlands   einzuführen. 28. Bant: Einführung von einheitlichen Mitgliedsbüchern und Mitgliederbeiträgen für ganz Deutschland  . 29. Frankfurt   a. M. und vierter sächsischer Wahlkreis: Der Parteivorstand wird beauftragt, die Einführung einheitlicher Parteilegitimationen für das ganze Reich, nach dem Vorbild der vom Frankfurter   Agitationskomitee herausgegebenen Mitgliedsbücher zu veranlassen. 'S«. Sagan-Sprottau  : Der Parteitag wolle beschließen, einheitliche Mitgliedsbücher und Geschäftsbücher über das ganze Reich einzuführen, welche vom Parteivorstand zum Selbstkostenpreise be- zogen werden können., 31. Kassel   und Verden  : Der Parteivorstand wird be- auftragt, die Ausgabe einheitlicher Mitgliedsbücher und die Ein- führung einer Einheitsmarke für das ganze Reich vorzubereiten und dem nächsten Parteitag eine Vorlage zu machen. 81. Kiel  . Der Parteitag wird beauftragt, ein einheitliches Mitgliedsbuch(Musterbuch) herauszugeben, das die Benutzung in gllen Parteiorganisationen des Deutschen Reiches ermöglicht. die Auflage des Blattes noch immer nicht im entsprechenden Verhältnis zur Zahl der sozialdemokratischen Stimmen noch zur Stärke der gewerkschaftlichen Organisationen ganz wie das Zentralorgan der deutschen   Sozialdemokratie, unser Vorwärts"..._ IRoeren kontra Geo Schmidt. (Telephonischer Bericht.) Köln  , 20. Sept.(Telegraphischer Bericht.) Nach Eröffnung der heutigen Sitzung bittet der Vorsitzende Amtsgerichtsrat Kuhn den Zeugen von Rottberg vorzutreten. Er richtet an ihn folgende Worte: Herr Zeuge! Ihr Auftreten gestern am Schlüsse der Verhandlung ist nicht so gewesen, wie es der Würde des Gerichts entspricht. Wenn sich das wiederholen sollte, würde das Gericht Sie sofort in Strafe nehmen müssen. RechtSanw. Bredcreck: Im Auftrage des Herrn v. Rottberg bitte ich, eine Frage an den Herrn Privatkläger richten zu dürfen. Ich möchte fragen, ob er seine gestrige Er- klärung wiederholen wolle und ob er alles, was er im Reichstage über Herrn v. Rottberg gesagt hat, hier öffentlich wieder- holen wolle. Abg. Roeren: Wenn der Herr Vorsitzende es wünscht, werde ich es sagen. Vors.: Ich kann Sie nicht zwingen, es liegt an Ihnen, ob Sie es sagen wollen. Abg. Roeren: Ja... Rechtsanw. Schreiber(einfallend): Bevor Herr Roeren antwortet, bitte ich, mir das Wort zu geben. Ich möchte Auskunft haben, welchen Zweck diese Frage hat, damit ich meinem Klienten Rat geben kann, ob und wieweit er Antwort geben soll. Rechtsanw. Bredereck: Herr v. Rottberg erteilte mir den Auftrag: Ehe ich weitere Schritte tue, will ich wissen, wie weit die im Reichstage gehaltene Rede hier wiederholt wird. Rechtsanw. Schreiber: Also der Zweck der Frage soll die Grundlage für eine neue Privatklage schaffen. Herr Geheimrat, ich rate Ihnen, keine Antwort zu geben. Lehnen Sie jede Antwort ab! Damit ist der Zwischenfall erledigt. Rechtsanw. Schreiber: Pater Müller sagte gestern, daß er trotz des freisprechenden Urteils auch jetzt noch die Ueber- zcugung habe, daß es wahr sei, daß der Angeklagte Schmidt sich einer strafbaren Handlung mit der Abdjao schuldig gemacht habe. Bei einer von dem Gerichtsurteil so schroff abweichenden Ansicht ist Pater Müller wohl eine Erklärung schuldig. Ich bitte, ihm dazu Gelegenheit zu geben. Pater Müller: Ich habe die feste Ueberzeugung gewonnen von der Schuld des Beklagten, weil die Angaben der Abdjao und die der übrigen Zeugen einen solchen Eindruck auf mich machten, daß ich sagen mußte, Herr Schmidt hat sich des Verbrechens schuldig ge- macht. Vors.: Ich rate Ihnen aber, diesen Satz nicht auch draußen zu sagen. Es gibt eine Strafbestimmung, nach welcher es nicht zulässig ist, einem Angeklagten, nachdem er rechtskräftig freigesprochen ist, das Verbrechen wieder vorzuhalten. Hier im GcrichtSsaal können Sie ja auf eine Frage als Zeuge antworten. Pater Müller: Herr Vorsitzender, diese Bestimmung kenne ich. Die Abdjao war in allen wesentlichen Punkten ihrer Aussage b e st i m m t und gleichbleibend, nur in kleinen Angaben war sie unbestimmt. Rechtsanw. Schreiber: Hat nicht ein anderes junges Mädchen bestätigt, daß die Abdjao ihr die Vorgänge am nächsten Morgen genau schilderte? Pater Müller: Ja, das Mädchen Pombo sagte, die Abdjao habe ihr die Wunden gezeigt, die von Peitschenhieben herrührten, die sie wegen ihrer Weigerung, dem Schmidt zu Willen zu sein, erhalten habe. Die Pombo hat ihr dann erwidert:So tut er nur!" Damit stimme auch die Aussage der Mutter der Pombo übercin, daß Herr Schmidt ihre Tochter ebenfalls durch Anwendung von Prügel gezwungen habe, sich hinzugeben. Rechtsanw. Schreiber: Es wird immer behauptet, daß sich nur die katholische Mission beschwert habe. Hat sich nicht auch die evangelische Mission über den Angeklagten Schmidt beschwert? Pater Müller: Der Missionsinspektor Schreiber beschwerte sich in einem Bericht über die Prunksucht und Unzucht der Europäer. Oberleutnant R i e ck sagte mir auch, Schmidt komme ihm in fernem Geschlechtsleben krankhaft vor. Denjn überall, wohin er komme, stelle(ich ihm eine Frau oder ein Mädchen als Frau des Herrn Schmidt vor. Kukowina sagte mir, man tue gut, d i e Mädchen vor S chm idt auf eine Farm zu schicken. Rechtsanw. Schreiber: Der Zeuge hatte auch mit mir eine' Be- sprechung. Sagten Sie da nicht, daß-Sie nicht einmal einem schwarzen Mädchen die Hand reichen, damit Sie nicht als katholi- scher Priester in Verdacht kommen? Der Zeuge bestätigt das. Rechtsanw. Bredereck: An diese Frage möchte auch ich anknüpfen. Also trotzdem Sie das alles über das Geschlechtsleben des Herrn Schmidt wußten, und obgleich Sie daran Anstoß nahmen, haben Sie trotzdem mit ihm weiter freundschaftlich verkehrt? Pater Müller: Ich habe nur, soweit es amtlich nötig lvar, mit ihm verkehrt. Hätte ich danrals den Verkehr abgelehnt, so würde heute der Vorwurf erhoben werden, daß wir uns von Anfang an feindselig gezeigt haben. Verteidiger: Sind Sie nicht oft mit Herrn Schmidt bei Gesang und Trank nachts bis 2 Uhr zusammen gewesen? Zeuge: Nein, niemals, niemals. Verteidiger: Wie lange dauerte denn Ihr Besuch in der Regel auf der Station? Zeuge: Nie länger als bis 11 Uhr. Verteidiger: Haben Sie nicht einmal/ mit Herrn Schmidt und Hauptmann Döring bis 4 Uhr nachts gesessen und zusammen 12 Flaschen Sekt getrunken? Zeuge: Nein, niemals, niemals. RechtSanw. Brodercck: Sie sagen, daß Sie niemals ein schwarzes Mädchen auch nur mit der Hand berührt haben? Zeuge: Jawohl. Vertei­diger: Haben' das auch die anderen Missionspriester getan? Zeuge: Ich glaube, das wohl im allgemeinen bestätigen zu können. Verteidiger: Erinnern Sie sich des Paters VenantiuS, der, um seinen Verkehr mit den schwarzen Weibern zu bezahlen, die Lampen aus dem Schul- gebäude verkauft hat? Zeuge: VenantiuS war kein Pater, sondern ein L a i e n b r u d e r. Daß der arme Bruder ge- fallen ist, g e b e i ch z u. RechtSanw. Bredereck: Hat sich nicht ein anderes Mitglied der Mission, der Lehrer Johnson, eine schwarze Konkubine gehalten? Zeuge: Lehrer Johnson war Mitglied der Mission, er ist aber sofort entlassen worden. Rechtsanw. Bredereck: Bezeichnenderweise aber schreibt ihm die Mission: Wir müssen Sie entlassen, damit die Leute an uns nicht irre werden. Also hat die Mission den Lehrer nicht entlassen, weil sie Anstoß an ihm nahm, sondern damit die Leute nicht irre werden. Zeuge Müller und Rechtsanw. Schreiber widersprechen entschieden dieser Auslegung des Briefes. Angekl. Schmidt: Hat nicht Pater Müller an Hauptmann Döring einen Brief geschrieben, in dem eS heißt:Wir kennen Ihr Vorleben. Sie sehen also, daß wir keine Zeloten sind, aber gegen Schmidt müssen wir vorgehen." Pater Müller: So lange man mir den Brief nicht vorlegt, mutz ich das entschieden bestreiten. Ich habe allerdings an Hauptmann Döring einen Brief geschrieben. Ich ging davon aus, daß der Vorwurf, er sei zu strenge, unbetechtigt sei. Wir kümmerten uns um das Privat- leben der Europäer   nicht, solange ihr Leben nicht gegen die öffent- liche Moral verstoße. Wir seien also keine Zeloten usw. Dasihr" war aber klein geschrieben. Rechtsanw. Brcdereck: Also zuerst leugnen Sie den Brief ab. dann geben Sie den ganzen Inhalt zu. Pater Müller: Ich habe nur die unwahre Wiedergabe des Briefes abgeleugnet. Rechtsanw. Bredercck: Ich protestiere gegen diese Aeußerung. Der Brief wurde in öffentlicher Gerichtsverhandlung verlesen. Ich bitte, den Ober-. leutnant S w e n d zu fragen, waS er davon weiß. Oberleutnant Swend: Ich war in Atakpame bei der Gerichtsverhandlung zu- gegen. Hauptmann Döring wurde nach Hause geschickt, um den Brief zu holen. Ich erinnere mich lebhaft, daß der verlesene Satz lautete:Sie wissen, daß wir keine Zeloten sind. Wir kennen Ihr Vorleben. Aber gegen Schmidt müssen wir vorgehen!" Rechtsanw. Schreiber: Also Pater Müller, Sie nehmen auf Ihren Eid, daß Sie nicht das Vorleben des Hauptmanns Döring gemeint haben und daß dasihr" klein geschrieben war? Zeuge: $ ö* Der Verteidiger verliest ein amtliches Aktenstück, wahr. schcinlich aus den Reichstagsakten, und erklärt erläuternd, daß Oberrichter Mayer ein Mädchen zu sich genommen habe, wo- bei er berichtete, er habe es zu dem Zwecke zu sich genommen, um die Duala- Sprache schneller zu erlernen, während er das Mädchen zu einem anderen Zwecke bei sich hatte. Er sei in die höchste zulässige Ordnungsstrafe in Höhe eines ein- monatlichen Diensteinkommens genommen worden. Ich möchte den Zeugen fragen, ob er derselbe Oberrichter Mayer ist, der hier genannt wird? Zeuge: Ob ich derselbe bin? Ich glaube, daß diese Frage sich wohl erübrigt hätte, das dürfte ihm wohl bekannt gewesen sein. Ich sehe den ganzen Zweck dieser Sache nicht ein. Vors.: Sie sind nicht berufen, die Fragestellung der Parteien zu kritisieren. Es sind Bedenken gegen die Glaub- Würdigkeit des Pater Müller erhoben worden und darauf sind von der anderen Seite Bedenken gegen Ihre Glaubwürdigkeit erhoben. Oberrichter Mayer: Ich weiß nicht, was das alles soll. Rechtsanw. Schreiber: Mir liegt jeder persönliche Angriff voll- ständig fern. Wir müssen aber unser Plaidoyer vorbereiten und dafür die Grundlage schaffen. Abg. Roeren: Ich möchte an den Zeugen die bestimmte Frage richten, ob er wegen falscher dienstlicher Auskunft zu der höchsten Ordnungsstrafe ver» urteilt wurde? Zeuge: Ich bin verurteilt worden wegen ob- jektiv falscherDar stellung, nicht wegen subjektiver. Vors.: Dann ist aber die Höhe der Ordnungsstrafe schwer verständlich. Zeuge: Das hat seine besonderen Gründe, auf die ich hier nicht eingehen möchte. Abg. Roeren: tat der Herr Zeuge sich nicht ein Duala-Mädchen gekauft und als onkuhine benutzt, während er angab, er wolle, da er sich bald verheirate, sie für den Haushalt ausbilden. Zeuge: Die Dar­stellung wurde von mir auf Grund einer Beschwerde der Akwaleute gegeben, welche mir vorwarfen, daß ich meine Amtsgewalt miß- braucht, mich des Wuchers schuldig gemacht und ein Mädchen ge- raubt hätte. Alle diese Vorwürfe waren unberechtigt. Ich habe in der Darstellung den Verkehr mit dem Mädchen unterdrückt, deshalb allein wurde ich bestraft. Rechtsanw. Bredercck: Ich bitte den Herrn Oberleutnant Smend zu fragen, ob er nicht einmal zu Herrn Schmidt gesagt habe, ob die Mission nicht Anstoß an den Mädchen auf der Station nehmen werde. Zeuge Smend  : Ja. Herr Schmidt erwiderte: Dem Reinen ist alles rein und dem Schwein alles Schwein!" (Heiterkeit.) Pater Kost wird dann über die Verhaftung der Missionäre vernommen. Zeuge bestätigt zunächst, daß er dem Abg. Roeren mitgeteilt hatte, daß Schmidt sich im Dezember vorigen Jahres in Berlin   aufhielt. Der Vorsteher der Mission hatte strenge Weisung gegeben, keine Zeugen zu beeinflussen. Der Zeuge ist erst nachträglich verhaftet, aber bald wieder cnt- lassen worden. Als er Herrn von Rottberg gefragt habe, weshalb nicht auch die anderen Paters entlassen würden, da G o u v c r- neur Horn doch telegraphiert habe:Paters sofort Haft entlassen;", da habe von Rottberg erwidert, der Gouverneur sei falsch informiert. Regierungsrat von Graefe: Das Eingreifen der Verwaltung in das richterliche Verfahren halte ich für unzu- lässig. Das Telegramm war eine Ueberschreitung der Amtsbefug- nisse des Gouverneurs Horn. Rechtsanw. Schreiber: Ist dem Herrn Zeugen die allerhöchste Erledigung bekannt, die die Ange- legcnheit seitens des Kolonialamts gefunden hat? Wissen Sie nicht, daß in Atakpame die Häuptlinge versammelt wurden und in Gegenwart der Missionare die Ent- scheidung des Kolonialamtes verlesen wurde, daß das Versah ren und die Verhaftung unzulässig und daß Herr von Rottberg entlassen worden sei, weil er ein ungeeigneter Beamter sei? Wenn Gouverneur von Horn gewagt hätte, unbefugt zu handeln, wäre gegen ihn gewiß ein richterliches Verfahren eingeleitet worden. Rechtsanw. C u r t erklärt, die Abdjao habe er p e r s ö n- lich gesehen. Er habe sie auch photograph iert. Der Zeuge üherreicht eine Photographie, die der Gerichtshof und die Parteien sowie auch der Angeklagte Schmidt genau betrachten. Rechtsanw. Schreiber-: Na, sie ist ja nicht häßlich. (Heiterkeit.) Rechtsanw. Curt(fortfahrend): Das Alter solcher Mädchen läßt sich schwer schätzen. Das Schutzalter von 14 Jahren stst für die frühreifen Negermädchen viel zu hoch ge» griffen. Der Beweis, daß die Abdjao noch nicht 14 Jahre alt war, wurde in der Berufungsverhandlung, der er als Verteidiger des Paters Schmitz beiwohnte, nicht erhohen, da Pater Schmitz ohnehin auf Grund des§ 103 des Strafgesetzbuches freigesprochen wurde. Die Abdjao machte einen glaubwürdigen Eindruck. Sic war ein intelligentes Mädchen; sie machte ihre Aussagen durchaus nicht schüchtern, sondern sie redete frei. Mir fiel es auf, daß die Abdjao in der Hauptsache immer dieselben Aussagen machte. trotzdem bei der Vernehmung der Staatsanwalt sie ganz energisch vorgenommen hatte. Ihre Angaben über alle Vorgänge waren so bestimmt, daß man annehmen mußte, daß sich die Vorgänge tat» sächlich so abgespielt haben, wie sie sie schilderte. Auf mich machte sie den Eindruck der Glaubwürdigkeit. Auch der Koch B o k o sagte aus, er habe gehört, wie die Abdjao geprügelt wurde, und daß sie ihm nachher blutige Striemen gezeigt habe. Als er einmal vor Schmidts Europareise den Kaffee WS Zimmer krachte, habe die Abdjao bei ihm im Bett gelegen. Schmidt habe das unter Eid bestritten. Er habe nach einiger Zeit gehört, daß Böko zu Gefängnis und zur Prügelstrafe verurteilt worden fei. Justizrat Gammersbach: Können Sie sagen. weshalb Boko bestraft und geprügelt wurde? Zeuge: Ich weiß es nicht genau, aber ich hatte den Eindruck, daß der Koch inI Gefängnis kam und geprügelt wurde wegen seiner gegen- terligen Aussage. Justizrat Gammersbach: Also weil er anders aussagte als der Schmidt, bekam er Prügel. War er eidlich vernommen worden? Zeuge: Nein. Die Schwarzen werden nicht vereidigt, aber sie können wegen falscher Aussage bestraft werde, n. Aus den Akten gewann ich die Ueberzeugung. daß die Mission die Anzeige gegen Schmidt weder fahrlässig falsch noch wider besseres Wissen erstattete. Auf der Station wurde viel Prügel ausgeteilt, weshalb viele Leute auf fremdes Gebiet übergingen, um der Strafe zu entgehen. Die Beschwerde der Mission betras den Fall, daß Schmidt eine ganze Missionsschule hatte verprügeln lassen, einschließlich des Herrn Lehrers.(Heiterkeit.) Die Beweisaufnahme wendet sich nunmehr dem letzten Punkte, dem gegen den Abgeordneten Roeren in demOffenen Brief  " er» hobenen Borwurf der Rechtsbeugung und Beeinflussung deS Gerichts' Verfahrens zu. ES sei, heißt eS darin, von Herrn Roeren versucht worden. widerrechtlich schwebende Verfahren zugunsten deS Herrn Wistuba und der katholischen Missionen aufzuhalten. Rechtsanwalt Bredereck: Ich glaube, daß die Rechtsbeugungen, welche Herr Roeren und seine Leute versucht haben, genügend von Herrn Staats» sekretär Dcrnburg im Reichstage klargestellt sind. Immerhin be» antrage ich, den früheren Kolonialdirektor Dr S t ü b e l darüber zu vernehmen. Dr. S t ü b e I aufgerufen. Er bekundet: Was das Disziplinarverfahren gegen Wistuba anbetreffe, so Sei ein