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folches, als er zurüdgetreten sei, wohl in Aussicht genommen, aber geftrigen Vernehmung vor Gericht machte fie folgende Angaben: 1 brude, den er heute erhalten, würde er es für das richtigste halten, noch nicht eingeleitet gewesen. Es habe also eine Einwirkung auf Sie selbst sei am 6. Mai 1880 geboren und habe im Jahre 1905 das Kind in einem Institut auf seinen Geisteszustand und auf das ein eingeleitetes Verfahren nicht stattfinden können. Er erinnere geheiratet. Die damals zwölfjährige Marie habe sie schon vor etwaige Vorhandensein eines moralischen Defekts zu untersuchen. sich auch nicht, daß ein straf- oder zivilrechtliches Verfahren gegen Eingehung der Ehe gekannt. Anfänglich sei ihr das Mädchen Dr. Bergmann erklärt noch, daß Mariechen äußerst raffiniert Wistuba geschwebt habe, gegen das eine Einwirkung hätte stattfinden sehr zugetan gewesen, erst von Weihnachten 1906 ab habe sei. Der Zeuge, der ferner seiner Frau das glänzendste Beugnis tönnen. Ebenso sei ihm nicht bekannt, daß der Privatkläger eine fich das Verhältnis zwischen ihnen Verhältnis zwischen ihnen verschlechtert. Schuld bezüglich der Behandlung seines Kindes ausstellt, stellt alle be= Einwirkung auf ein Verfahren gegen die katholischen Missionen trage daran lediglich, daß das Mädchen sehr unartig und lastenden Aussagen der Krüger und eines anderen Dienstmädchens bersucht habe. Mein Gedächtnis erlaubt mir nicht, mehr zu sagen. unsauber gewesen sei. Trotzdem aber habe sie das Mädchen stets entschieden in Abrede und behauptet, daß diese doch nur auf Aber ich muß annehmen, daß das nicht der Fall gewesen ist. Bei lieb gehabt und gut behandelt. Der Vorsigende hielt der An- Hörensagen und erfundenen Mitteilungen Mariechens beruhen, allen Verhandlungen des Jahres 1904 haben, soviel ich mich er geklagten vor, daß es schon im März 1906 aufgefallen sei, daß die so insbesondere die Behauptung, daß das Mädchen bis nachts innere, Versuche, auf rechts anhängige Sachen ein- Marie B. überaus notdürftig gekleidet gewesen, nicht genügend striden mußte und daß es vor Hunger verschimmeltes Brot ge­auwirten, nicht vorgelegen. Rechtsanw. Brebered: Wäsche gehabt habe und auch sonst körperlich vollständig vernach- geffen habe. Auf Befragen des stellvertretenden Kreisarztes Wie wären dann die Worte des Herrn Dernburg   zu verstehen, lässigt gewesen sei. Die Angeklagte bestritt dies und erklärte auch Dr. Schön städt bleibt die Zeugin Krüger dabei, daß die An­die sich doch nur auf die Zeit Ihrer Amtstätigkeit beziehen können: die übrigen Behauptungen der Anklage für unrichtig. Sie habe geklagte mit dem Rohrstock auf das Kind losgeschlagen habe, als " In Berlin   haben fortgesett Bersuche des Herrn Roeren statt allerdings das Mädchen wiederholt gezüchtigt, diese Büchtigungen es im Lichtbad halb ohnmächtig wurde und immer schrie, daß es gefunden, in den Gang schwebender Verhandlungen und Verfahren hätten sich jedoch stets im Rahmen des ihr zustehenden doch hinausgelassen werden möchte. des einzugreifen." Dr. Stübel: Ich erinnere mich solcher Vor- Büchtigungsrechts bewegt. Seitens des Vorsitzenden wurde der An- dies und hält der Zeugin vor, daß sie selbst ihr wiederholt gesagt Die Angeklagte bestreitet gänge nicht. Rechtsanw. Bredered: Grinnern Sie sich eines geschuldigten weiter vorgehalten, daß sie dem Kinde wiederholt habe: Mariechen habe es viel besser, als sie es bei ihrer Stief­Briefes des Herrn Roeren an den Reichskanzler, in dem er am nichts zu essen gegeben habe, so daß das Mädchen sich bei Haus- mutter gehabt habe. Schlusse gebeten wird, dem Präfetten Büding Gelegenheit zu einer bewohnern ein Stüdchen Semmel zusammenbettelte. Wiederholt neuen Aussprache zu geben und geneigtest beranlassen zu wollen, soll es auch in das elektrische Lichtbad gesteckt worden sein, so daß der Belastungszeugin. Das Kind habe in einem Raume geschlafen Zeugin Frau Samisch   bestätigt die belastenden Aussagen dag sämtliche schwebenden Verfahren bis dahin sistiert werden." es sich an den Lampen schwer verbrannte. Durch die toloffale Hize und gegessen, wo hautfrante Menschen behandelt wurden. Das Dieser Brief ist auch vom Staatssekretär Dernburg   im Reichstage in dem Apparate soll das Mädchen halb ohnmächtig geworden sein Rind hatte fein gutes Bett, war schlecht genährt und hungrig, verlesen worden. Beuge Stübel: Es ist möglich, daß ich den und irre geredet haben. Brief gelesen habe, aber es ist die Frage, ob darin eine widerrecht aus dem Lichtbade an den Haaren herausgerissen und den Hausbewohner dem Kinde, das sehr zitterte und wie ein Stelett Die Angeklagte soll das Kind dann so daß die Zeugin, die Waisenpflegerin ist, ebenso wie die anderen liche Einwirkung in schwebende Prozeßverfahren erblidt werden nadten Körper mit einem Stoce weiterbearbeitet haben. aussah, täglich zu essen gegeben habe. tann. Vert.: Von den Verhandlungen besteht eine geheime Säufig soll es auch von der Angeschuldigten gezwungen worden Dr. Schwindt stellt durch die Leipziger   Pensionsmutter fest, Rechtsanwalt Niederschrift des Herrn b. König. Darin heißt es, daß Herr sein, aus dem Lichtbad heraus sich nur mit einem dünnen daß das Kind auch in ihrer Pflege, trotzdem es gut und aus­Noeren die Abberufung des Sekretär Lang aus Logo verlangt habe. ausgeschnittenen Kleide bei grimmiger Winterfälte an das reichend zu essen bekam, blaß und mager wurde. Sie aber hätten es abgelehnt. Dann heißt es weiter: Herr offene Fenster setzen zu müssen. Die Angeklagte bestritt auch diese frau Bartsch hat gesehen, daß das Kind mehrmals ganz mit Die Portiers Dr. Stübel mußte sich schließlich der Hauptforderung, der Ab- Behauptungen der Anklage. Einmal habe sie allerdings auch mit Wasser bespritzt war; das Kind behauptete, daß die Mutter es berufung des Sekretärs Lang, fügen. Dr. Stübel: Ich erklärte einer weißen Larbe eine Gespenstererscheinung inszeniert; das wäre trotz herrschender Kälte mit Wasser begoffen habe. Auch hat sie schon neulich, daß die Ermächtigung zur Aussage sich jedoch nur zu dem Zwecke geschehen, das Kind zu einem Geständnis oft gehört, daß das oft über Hunger klagende Kind Schläge bekam. nicht auf die Versehung der Beamten erftredt, und auf dieses zu veranlassen, als es einmal gestohlen habe. Als erste Beugin Die Strüger hat manchmal gesagt: Wenn sich doch jemand des Schriftstüd, welches Herr Dernburg   zum Teil im Reichs- wird die Schulvorsteherin Fräulein Dör stling bernommen, in Rindes erbarmen möchte; es stürzt sich noch einmal aus dem tage berlesen hat. Rechtsanw. Jäger wünscht Auskunft über eine deren Institut sich die fleine B. mehrere Monate in Pension be- Fenster!" In der weiteren Beweisaufnahme in welcher u. a. Aeußerung, die Beuge seinerzeit gemacht hat, dahingehend, daß dem funden hatte. Die Zeugin bekundete, daß das Mädchen ihr durch auch das mißhandelte Kind dem Gerichte vorgestellt wurde, aber Wistuba ein Nachteil aus den Vorgängen nicht erwachsen solle. Sei Herrn Dr. Bergmann zugeführt worden sei. das nicht von irgendeiner Seite verlangt worden?- Dr. Stübel: Dieser habe das Zeugnis verweigerte wurden noch von mehreren Zeuginnen Das beruht auf einer Entschließung, bie ich aus freier Erbas kind wegbringen, ich fann es nicht mehr verantworten. Das und angebliche Szenen, bei denen das Kind gequält worden sein eigentümlichen Worte dabei fallen lassen: Ich muß allerlei Fälle von Mißhandlung des Kindes durch die Angeklagte wägung   faßte. Ich hielt Wistuba die hochgradige Erregung Mädchen war nur eine mittelmäßige Schülerin, sonst aber nicht schlecht foll, befundet. zwischen der Mission und der Station zugute, und glaubte, daß seine oder lügnerisch. Es hatte den Anschein, als ob sich die Marie B. Berfehlung, nämlich die Mitteilung des Zelegramms an die Mission, furz vor den Ferien darauf freute, wieder nach Hause zu kommen. von diesem unter der Voraussetzung der ungünstigsten An­Das Gutachten des Sachverständigen Dr. Schönstedt wird unter diesen Umständen nicht Gegenstand einer Be Nach den Ferien erschien sie dann ganz bleich und sehr herunternahme abgegeben, daß das Kind wirklich an moral insanity strafung werden dürfe. Für diese Entscheidung war ledig gekommen wieder in der Schule und habe zu Mitschülerinnen ge- leide und daß bei den Belastungszeugen Wahrheit und Dichtung lich das Gefühl der Gerechtigkeit für mich maßgebend, ohne daß irgend äußert, sie wolle am liebsten gar nicht mehr nach Hause. Sie durcheinandergehen. Selbst unter cine Einwirtung stattfand. Ich erinnere mich, daß die Ver-( die Beugin) habe selbst das Kind einmal gesehen, wie es vor müsse das Vorliegen von Körperverlegung mit= sehung des Angeklagten von der Mission gewünscht und Schwäche und Müdigkeit mit ausgestreckten Armen umgesunken fei. tels einer bas Leben gefährdenden Behandlung betrieben wurde. Ich nehme an, daß solche Wünsche in dem Briefe Sie habe das Mädchen sofort in ihre Wohnung geschafft, wo es nach drei Nichtungen hin angenommen werden: sie des Präfekten   Büding ausgesprochen sind, und daß Prinz Arenberg stundenlang wie tot gefchlafen habe. Sie habe dann die Mutter fei zu erkennen in der Behandlung des Kindes in dem Lichtbad, oder der Privattläger fie unterstüßten. Ich erinnere mich nicht, benachrichtigt. Bevor die Angeklagte jedoch erschienen fei, habe ihr in der unzureichenden Bekleidung des Kindes bei Winterzeit und möchte aber annehmen, daß es, soweit der Privatkläger in Frage das Mädchen erzählt, sie hätte die legten 14 Tage weiter nichts als in der absolut unzureichenden Ernährung, die aus seinem ganzen kommt, nicht der Fall ist. Denn die erste Verhandlung mit ihm Brotsuppe zu essen bekommen. Die Angefchuldigte sei anscheinend erbärmlichen Körperzustand hervorgehe. Aus den von verschiedenen hat schon im November 1904 stattgefunden, als die Versehung des sehr wütend darüber gewesen. Wie die fleine Marie später ihren Beugen an dem Kinde wahrgenommenen Striemen und Flecken Schmidt schon eine längst beschlossene Sache war. Die Ver- Mitschülerinnen erzählte, habe die Angeklagte auf dem Heimwege fönne er nicht mit Bestimmtheit folgern, daß das elterliche Büchti­fehung des Schmidt war eine vollständig un atvei Stöde gekauft und diese auf ihr entzweigeschlagen. Nach den gungsrecht überschritten und zu einer Körperverlegung aus­abhängige Entschließung von mir ohne jebe gerien sei auch das Mädchen sehr verschmutzt und ohne ausreichende geartet fei. Ginwirkung. Das Berhältnis zwischen Verwaltung und Bäsche wieder zu Mission hatte sich so zugespißt durch Verschulden auf blaue, grüne und gelbe leden gezeigt, die anscheinend von Abendstunde ergriff Staatsanwalt Fuifting das Wort zur Begrün Wäsche wieder zu ihr gekommen. Arme und Füße haben Die Beweisaufnahme wurde hierauf geschloffen. In neunter daß eine Aenderung eintreten mußte. Das Borgehen der Verwaltung bei der Verhaftung der Missionare konnte Dr. Sch to indt erklärt die geugin, daß das Kind in der Schule völlig überführt und beantragte eine Gefängnisstrafe von Schlägen herrührten. Auf eine Frage des des Rechtsanwalts dung  . Er hielt in längeren Ausführungen die Angeklagte für auf keinen Fall gutgeheißen werden. Solche Rei­bereien waren nicht nur eine Schädigung des von der Regierung sehr unordentlich gewesen sei; stets hatten Hefte und Bücher gefehlt. 8 Monaten, da es sich um geradezu unmenschliche Mißhand­unterstützten Missionswesens, sondern auch des Ansehens der Die Schularbeiten wären immer nicht zur rechten Beit fertig ge- lungen handele. Weißen und des Dienstes überhaupt. Verf.: Ehe die Beweisauf­wesen und dann machte das Kind wohl Ausreden, aber von einer Rechtsanwalt Dr. Schwindt wies darauf hin, daß es ges nahme geschlossen wird, bitte ich den Herrn Privatkläger  , fich zu ausgesprochenen Lügenhaftigkeit jei keine Rede. Für eine junge Mutter rade in dem vorliegenden Falle äußerst schwierig ist, über eine äußern, ob er sich durch den Satz beleidigt fühlt, er sei infolge artigen Rinde umzugehen. fei fei es allerdings sehr schwer gewesen, mit einem der junge unbescholtene Frau, die sich in angesehener gesellschaftlicher der Rechtsbeugung nicht würdig, dem preußischen Ende Januar bei Gistälte tam Position befindet, auf Grund eines Hausbewohner- und Dienst­Richterstande anzugehören. In der Klageschrift finde darunter zur Schule. Dieses Kattunkleid würde ein Bettelfind nicht Mißhandlung sei nicht vorhanden. Die allerdings fonstatierten das Mädchen mit dünnem Kattunkleidchen und nur einem Hemd botengeklatsches den Stab zu brechen. Ein eigentlicher Zeuge einer ich über diesen Punkt nichts. Abgeordneter Roeren: Wenn der Herr Kollege den offenen Brief mit Verständnis gelesen hat, so mehr getragen haben, so unsauber sei es gewesen. Auf Befragen Striemen können, wie jedes Elternpaar bestätigen wird, auch schon fann er unmöglich diese Frage stellen. Glaubt denn der Herr Marie B. ein ganz klarer Kopf und besonders für Mufit außer wahrscheinlich von dem Kinde infolge des Juckreizes aufgetrakt des Sachverständigen Dr. Oppenheim   erklärte die Beugin, daß durch leichte Schläge mit einem Stod entstehen und sind dann Kollege, daß es noch eine größere Beleidigung für einen ordentlich begabt gewesen sei. Es wäre zwar nicht besonders fleißig, worden, so daß es dann blutige Striemen" waren. Wenn das Richter gibt, als den Vorwurf, des Richteramtes nicht würdig zu aber auch nicht raffiniert gewesen. fein. Vert.: Ich habe noch eine Frage. Von ihrer Beantwortung Gericht hierin eine Körperberlegung erbliden würde, so erscheine wird es abhängen, ob ich die Vernehmung des Herrn Oberlandes Eine sehr schwer belastende Aussage machte die in demselben unbedingt eine Geldstrafe geboten. Das Gericht schloß sich diesem gerichtspräsidenten zu beantragen notwendig haben werde. Ist es Hause wohnhafte Frau Liebig, die folgendes bekundete: Sie habeantrage an und erkannte nur auf eine Geldstrafe von 300 M., richtig, daß der Herr Privatkläger anfänglich immer nur ein gutes Verhältnis zwischen Stiefmutter und bon welcher noch 150 M. als durch die erlittene Untersuchungshaft nicht ganz freiwillig aus feinem Amte geschieben ist? Tochter gesehen. Eines Tages habe sie an ihrer Korridortür ein für beglichen angesehen wurden. leises Bochen und ein Seufzen gehört. Als sie öffnete, habe die ( Große Bewegung.) Abg. Roeren: I chwill mit der Ruhe ant- fleine B. vor der Tür gestanden und bitterlich geweint. Auf die worten, die mir eben möglich ist. Diese Ausführungen kennzeichnen Frage, was ihr fehle, habe sie geantwortet, sie habe großen Hunger. Vereinsgesehliches. Der Gauleiter Peutert vom Schmiedes die niedrige Kampfesweise, die man auf der Gegenseite gegen mich Einige Stunden später hatte wohl die Frau Dr. B. von diesem verband hatte am 1. März von Ratibor   aus etwa 60 vervielfältigte Beliebt.( Oho!-Rufe und Lärm im Zuschauerraum.) Vor- Vorgang erfahren, denn bald darauf habe sie( Beugin) aus der Einladungen an einzelne Ratiborer Schmiede persönlich und an die fißender: Sie können nachher fortfahren, zunächst werde ich den B.schen Wohnung das Geräusch flatschender Schläge gehört. Das Schmiedegesellen ganzer Werkstellen gerichtet, um sie zu einer Zu­Zuschauerraum räumen lassen. Abg. Roeren( fortfahrend): Mädchen habe ich dann an der Wasserleitung erbrochen, während fammenkunft zu berufen. Es erschienen 9 Schmiede. Man nahm Dieser Anwurf dieses Berliner   Rechtsanwalts Rechts- Frau Dr. B. daneben gestanden und höhnisch gelacht habe. Am ganz zwanglos Play. Peutert erzählte von seiner Wanderschaft, anwalt Bredered: Herr Vorsitzender, ich bitte um Ihren nächsten Tage habe sie das Kind gefragt, ob sie öfter von kam dann auf den Zentralverband der Schmiede Deutschlands   zu Schutz gegen die Beleidigung. Er hat gesagt: Anwurf. der Stiefmutter gefchlagen werde. Marie B. Habe geweint sprechen, legte Entwickelung und Ziele des Verbandes dar und Borsigender( zu Roeren): Dann, bitte, mäßigen Sie sich! und gesagt: Papa hat keine Ahnung davon, wie schlecht fragte die einzelnen Schmiede nach der Höhe ihres Lohnes. Nach Abg. Roeren: Ich will also sagen, die grobe Beleidigung, es mir geht. Erzählen Sie es bloß nicht Papa, sonst den Antworten der Versammelten erklärte P. wiederholt, die Zu­die der Berliner   Rechtsanwalt sich erlaubt hat, entspricht ganz dem erfährt es wieder Mama und ich habe es dann doppelt schläger hätten mit 23 m. bisher einen zu geringen Lohn und es offenen Briefe, den er erlassen hat und den Sie( zum Beklagten schlecht!" Eines Abends habe sie das Mädchen beobachtet, wie wäre nötig, ihre Löhne zu verbessern. Nachdem diese unterhaltungs­Schmidt) mit ihrem Namen gededt haben. Ich erkläre, daß es es fich weit aus dem Fenster herausgebeugt habe, so daß es weise geführten Gespräche etwa 2 Stunde gedauert hatten, ber­eine vollständige Erfindung ist, daß meine Bensionierung auch nur beinahe in die Tiefe gestürzt wäre. Die fleine B. habe ihr dann hinderte ein hinzukommender Polizeibeamter das Weitertagen.- mit einer Phase mit den Vorgängen im Reichstage zusammen- am nächsten Tage mitgeteilt, fie fei von ihrer Stiefmutter wieder Peutert wurde demnächst wegen Uebertretung der§§ 1 und 12 des hängt. Wenn das bezweifelt werden sollte, so fann ich durch den schrecklich geschlagen worden, weshalb sie sich aus dem Fenster Vereinsgesetzes zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten und durch andere Zeugen stürzen wollte. Wiederholt habe sie das Kind bei bitterer Kälte im eine Versammlung, die der Erörterung öffentlicher An­beweisen, daß ich schon vor zwei Jahren die feste Absicht hatte, Hemd am offenen Fenster figen sehen. Auf den Füßen habe fie gelegenheiten dienen sollte, als ihr Unternehmer nicht mich mit dem Schluß der Session pensionieren zu lassen, weil mein( Beugin) einmal eine große Klaffende Wunde bei dem Kinde gesehen. 24 Stunden vorher angemeldet habe. Um eine Vera Gehalt und meine Pension die höchste Grenze erreicht hatten. Die Beugin hat schließlich das Treiben nicht mehr mit ansehen sammlung handele es sich, weil die 9 Schmiede, die eine nicht -Rechtsanwalt Schreiber: Ich frage den Angeklagten, ob fönnen. Sie ging zu Herrn Dr. Bergmann und machte diesem zu fleine Zahl seien, fich irgendwie auf Grund eines gemeinsamen er mit den Worten in dem Schriftsab seines Verteidigers ein- Borhaltungen. Dr. Bergmann habe anscheinend etwas von den Willens äußerlich vereinigt hätten." Es wäre unerheblich, daß die berstanden ist und ob er sie billigt: Der Privattläger ist des Mißhandlungen gewußt, denn er war sehr niedergeschlagen und Verhandlung ohne besondere Organisation in Form einer gewöhn deutschen Richteramtes nicht würdig, er ist nicht geeignet, beleidigt äußerte, er werde das Kind bald wieder in die Pension bringen. lichen Unterhaltung vor sich gegangen sei. Die Versammlung sei zu werden. In bescheidener Selbsteinschäßung hat er das auch Ms nächste Zeugin wurde ein früheres Dienstmädchen des aber auch eine solche zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten erkannt, indem er sich freiwillig aus dem Richteramt entfernt hat. Angeklagten, namens Krüger, bernommen, welches bekundet, gewesen. Die in Betracht kommenden Umstände zeigten, daß An­( Zu dem Angeklagten.) Ist das Ihr Machwerk oder das eines daß die kleine Marie B. überaus schlecht behandelt worden sei, geklagter die Versammlung einberufen habe, um die Lohnbedin­Vorsitzender: Den Ausdruck Machwerk" weise so daß sie manchmal darüber gemeint habe. Ihr sei es streng ber- gungen der Schmiede von Ratibor   und Umgegend, sowie die Er­ich zurück. Angeklagter Schmidt: Die Antwort überlasse boten, auch nur das geringste dem Herrn Dr. B. zu erzählen. langung günstigerer Lohnbedingungen, insbesondere der Zuschläger ich meinem Verteidiger. Rechtsanwalt Schreiber: Die Dafür habe sie dann an den spiritistischen Sitzungen des Dr. Egbert des Bezirks, zu besprechen und im Anschlusse daran die Frage zur Antwort gebe ich mir selbst. Sie waren damit einverstanden. Müller als Medium teilnehmen dürfen. Die fleine B. habe durch Sprache zu bringen, ob der Zentralverband der Schmiede durch Rechtsanwalt Bredered: Wir haben uns nur auf Mit- die nächtlichen Gespenstererscheinungen der Frau Dr. B. eine Schaffung einer Zahlstelle nach Ratibor   ausgedehnt werden solle. teilungen aus dem Kölner   Publikum gestüßt. Borfißender: fürchterliche Angst gehabt und sei manchmal ganz irre geworden. Es hätten die Lohnverhältnisse einer ganzen Berufsklasse eines Solche anonymen Zuschriften hätten Sie lieber unbeachtet Die Zeugin behauptet weiter, daß das Mädchen manchmal, wenn Bezirks und ihre Besserung besprochen werden sollen. Das be= laffen sollen. Die Verhandlungen werden auf Sonnabend früh, die Mutter sehr spät abends aus der Gesellschaft kam, noch gewedt rühre die Gesamtheit, sei eine öffentliche Angelegenheit. 9% Uhr, vertagt und wird zunächst, bevor in die Verhandlung wurde und noch nähen oder striden mußte." eingetreten wird, der Angeklagte Schmidt das Wort erhalten. Das Urteil wird voraussichtlich morgen abend gefällt werden.

beiden Seiten

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Gerichts- Zeitung.

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Der als Zeuge bernommene Ehemann der Angeklagten, Dr. Paul Bergmann, ein 45 Jahre alter Mann, erklärt sich zur Aussage bereit: Seine Tochter Marie sei auf ihre eigenen Bitten aus der Pension nach Hause genommen worden. Die Schwierigkeiten, ein solches Kind zu erziehen, seien unendlich groß gewesen. Dr. Bergmann betont, daß das Mädchen durch boll ständige phantastische Erfindungen und Lügen über ihre Behand­lung in der Pension und durch inständiges Bitten es durchgefeßt Kindesmißhandlung. Vor der giveiten Straffammer des Land- habe, daß sie wieder nach Hause genommen wurde. Was die gerichts II hatte sich die Gattin eines praktischen Arztes Dr. Berg- Lichtbäder betrifft, so feien dem Mariechen solche verschrieben mann, Frau Else Bergmann, wegen Kindesmißhandlung zu worden, weil es an Gtrophulose litt. Diese Bäder seien ihr auch verantworten. Die B. war am 19. Juni d. J. auf Veranlassung sehr gut bekommen und ihr Schreien und Toben während der der Berliner   Staatsanwaltschaft in Swinemünde   verhaftet worden. Bäder habe, wie er sich selbst überzeugt habe, keinerlei Grund Verschiedene Dinge aus dem Familienleben der Angeklagten kamen gehabt. Es sei ausgeschlossen, daß sich Mariechen verbrannt habe. zu Dhren der Polizeibehörde. Das Amtsgericht Berlin- Schöneberg Im Anschluß an diese Bernehmung wird Prof. Dr. Oppen beschloß auf Grund des§ 1666 Bürgerl. Gesezbuches, das Mädchen heim über den Geisteszustand des Kindes auch nach der mora­in anderweitige Pflege und Erziehung zu geben, da ein weiteres lischen Seite hin vernommen. Er kann darüber wenig sagen, da Verbleiben in der Familie der Eltern das Leben des Kinde gefährde er das Kind nur einmal in der Sprechstunde untersucht habe und außerdem die Stiefmutter das leibliche und geistige Wohl des und sonst nur auf die Mitteilungen der Eltern angewiesen ge­Mädchens in gröblicher Weise vernachläffige. Schon in der Vor- wesen sei. Das Kind sei blaß und schlecht ernährt gewesen, aber untersuchung waren von der Angeschuldigten die einzelnen Tatsachen, er müsse es ablehnen, ein Urteil darüber abzugeben, ob das Kind bie ihr die Anklage vorwirft, energisch bestritten worden. In der einen geistigen und moralischen Defett habe. Auch nach dem Ein­Berantwortlicher Redakteur: Hans Weber, Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts

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Der Angeklagte legte Revision ein, die Rechtsanwalt Dr. Heinemann vor dem Kammergericht vertrat. Das ( Kammergericht verwarf das Rechtsmittel und führte in der Be­gründung unter anderem aus: Daß keine Leiter oder Ordner usw. gewählt wurden, sei für die Annahme einer Versammlung uner­heblich. Ein Rechtsirrtum falle dem Landgericht nicht zur Last. Die Feststellung, ob eine Versammlung vorliege, sei tatsächlicher Natur. Aber selbst wenn man sagen wollte, neun Personen seien eine zu geringe Bahl, so täme es hierauf nicht an. Denn es handle sich hier um den Unternehmer einer Versammlung, der zu ihrer Anmeldung verpflichtet wäre, falls darin öffentliche Angelegen heiten erörtert werden sollten. Entscheidend sei, was der Unters nehmer beabsichtigte. Nach den Feststellungen habe er aber zweifel­los eine Versammlung beabsichtigt. Seine Einladung sei an Die Schmiede von Ratibor   und Umgegend ergangen und die Einge ladenen feien aufgefordert worden, noch Kollegen mitzubringen. G3 sei ferner auch genügend festgestellt worden, daß öffentliche An­gelegenheiten eröertert werden sollten. Es handelte sich hier nicht etwa um die Schmiede eines bestimmten Betriebsunternehmers, sondern um die von Ratibor   und Umgegend, also eines ganz un­bestimmten Bezirks. Wenn deren Lohnfragen in der festgestellten Weise erörtert wurden, dann gehe es die Allgemeinheit an und sei es eine öffentliche Angelegenheit im Sinne des Gesetzes. Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.