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Antrag, in dem bom Magistrat berlangt wird, die Summe der- Die Genoffen in Treptow  - Baumschulenweg fönnen es gegen mit dem Saße: Und die Polizei ist dieser Bauernfängerei jenigen Steuern anzugeben, die von den Haus- und Grund- wärtig der Polizei nicht recht machen. Auch in der letzten Mit- gegenüber machtlos? Das verstehe, wer will!" Wegen dieses Aus­befizern bezahlt werden. Stadtb. Sepner ist für Annahme des gliederversammlung des Wahlvereins hatte der überwachende Be- bruces ist die Privatklage angestrengt worden. Nach den Fest­eriten Antrages nur zu haben, wenn auch der zweite Antrag Bu- amte etwas auszusehen. Troßdem die Frauen von den Männern stellungen des Schöffengerichts liest der Privatkläger die in Berlin  stimmung findet. Durch den zweiten Antrag wird sich zeigen, daß getrennt waren, genügte dies nicht; sie mußten sich auf Anordnung erscheinenden Zeitungen, schneidet die darin enthaltenen Verlust­die Hausbesitzer im Stadtparlament noch gar nicht genügend ver- des Beamten auf der Bühne plazieren. Hierauf erstattete Genosse anzeigen aus und flebt sie in ein Buch, in welchem auch alle treten seien. Schon aus dem Etat sei zu ersehen, daß mindestens Pagels den Bericht vom Internationalen Kongreß. Redner schloß Gegenstände vermerkt werden, die von den Polizeibehörden Berlins  60 Proz. der gesamten Steuern von den Haus- und Grund- seine zweistündigen Ausführungen mit der Aufforderung an die und der Vororte als gefunden gemeldet werden. Auf Grund der befibern getragen werden. Nirgends sei das Hausbefiberprivileg Versammelten, für die Durchführung der in Stuttgart   gefaßten Verlustanzeigen schickt er dann eine an den Verlierer adressierte berechtigter als in Schöneberg  . Stadtb. Küter( So.) erklärt, Beschlüsse mit Sorge tragen zu helfen. In der Diskussion Karte, worin es heißt:" Wir empfehlen Ihnen Nachfrage bei dem daß die sozialdemokratische Fraktion beiden Anträgen zustimmen sprach nur Genosse Preuß im Sinne des Referenten. werde. Besser wäre es allerdings gewesen, die Mehrheit hätte Generalfundbureau, Charlottenstraße 96. Diese Starte ist bei der feinerzeit dem sozialdemokratischen Antrage, in welchem die Auf- das Verhalten der Gendarmen in der letzten Versammlung. Er in der irrigen Vorstellung leben, daß sich die verlorene Sache Bum zweiten Bunft fritisiert der Vorsitzende Genosse Posselt Nachfrage vorzulegen." Die Leute, die dann dort erscheinen und hebung des Hausbefizerprivilegs in den Kommunen gefordert tennzeichnete in martigen Worten die rege Tätigkeit" der Polizei- in natura auf dem Bureau befindet, fühlen sich vielfach durch wurde, zugestimmt. Im übrigen befänden sich die Herren Gegner organe der Arbeiterschaft gegenüber. Pflicht der Genossen sei es die ihnen zu allererst abgenommene Gebühr geschädigt. und Freunde doch in einem Jrrtum. Woher nehmen denn die Haus- aber, durch Massenbesuch unserer Versammlungen der Polizei zu Schöffengericht war zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Privat­Das befizer das Gelb zur Zahlung der Abgaben und Steuern? Es beweisen, daß alle Maßnahmen gegen uns abprallen, ja in das läger Irrtümer, in denen sich die seine Hülfe in Anspruch nehmen­feien lediglich die Mieter, die auch diese Abgaben und Steuern Gegenteil umschlagen und wir trotzdem vorwärts marschieren. zu tragen haben. Die ganzen städtischen Einrichtungen und An- Genoffe Karow   wandte sich ebenfalls scharf gegen das jetzt nutzt und daß dieser Irrtum auf sein Geschäftsgebaren zurück­den Personen befanden, zur Erlangung petuniären Gewinnes be­ lagen   trügen doch erst dazu bei, den Wert der Grundstüde und herrschende Auflösungsfieber, und meint, man fühle sich ordentlich zuführen sei. Schon die Form der Karte, in welcher er den Säuser zu heben. Es sei die höchste Zeit, daß ein Wahlrecht ge- in die felige Zeit des Sozialistengesetzes verfekt. Auch Genosse Verlierenden seine Dienste anbiete, müsse diesen Irrtum vor­schaffen werde, das der Allgemeinheit Rechnung trägt. Stadtv. Schieffe unterzog das Vorgehen der Polizei einer scharfen bereiten, und daß die Karte diesen Irrtum in der Tat vielfach Kunze( Hausbesißerfraktion) trat für die Rechte der Hausbefizer Kritit. Genosse Bagels gloffierte dann in längeren Aus- erregt hat, konnte dem Privatkläger aus den vielfachen gegen ihn ein. Man könne die Rechte nur nach den Pflichten verteilen. Die führungen die Handhabung der Geseze durch die Gesetzes wächter. erstatteten Anzeigen nicht entgangen sein. Hausbesizer feien an ihr Haus gebunden, während die Mieter Was in Berlin   und anderen Orten dem schneidigsten Polizei: Privatklägers beruhe demnach nicht auf einwandfreier, den Grund­Das Geschäft des ziehen tönnten, toohin sie wollten. Er empfahl den Sozialdemo- leutnant genügt, genügt in Treptow   nicht; die Verfügungen des sägen von Treu und Glauben entsprechender Grundlage. Wenn fraten, die Säufer zu laufen und dazu die Streiffaffen zu benutzen. Ministers des Innern haben hier anscheinend keine Gültigkeit. Der Artikel den Mißbrauch des Vertrauens der Berlierenden mit Stadtv. Rheinbacher( lib.) trat für den ersteren Antrag ein. Nachdem die Genossen Stod, Wicht und Hensel sich eben- dcnt Worte" Bauernfängerei" bezeichne, so sei der Ausdruck scharf, Die Hausbefizer hätten ja gar teine Veranlassung, ihr Geld in falls energisch gegen die behördlichen Maßnahmen wendeten, ge- aber durchaus forreft für dieses Verhalten. Das Schöffengericht Häusern anzulegen, fie tun dies doch nur, um einen Gewinn langte folgende Resolution einstimmig zur Annahme: herauszuschlagen. Redner empfahl, gegebenenfalls auch über 100 Proz. Buschlag zur Einkommensteuer hinauszugehen. Der Die heutige Mitgliederversammlung des sozialdemokratischen erkannte beshalb auf Freisprechung des Angeklagten Kämmerer erklärte darauf, daß Schöneberg   in absehbarer Zeit Wahlvereins spricht ihre Entrüstung aus über die polizeiliche Beklagte abermals den Wahrheitsbeweis angetreten, so daß eine Im gestrigen Termin vor der Straftammer hatte der nicht damit zu rechnen habe, über 100 roz. hinauszugehen und Auflösung der letzten Bersammlung, die aus dem Grunde er- mehrstündige Zeugenbernehmung nötig wurde. Der Privatfläger empfahl, die Debatte über diesen Bunft abzubrechen, da das der folgt ist, weil Frauen anwesend waren, und legt gegen diese und sein Rechtsbeistand Justizrat Reiche legten eine Anzahl von Stadt Schöneberg   nur nachteilig fein fönne. unberechtigte Maßnahme entschieden Protest ein. Die Anwesen heit der Frauen in unseren Versammlungen hat seine Berechti- Dankschreiben solcher Verlierer vor, die durch die Bemühungen gung durch die in dieser Sache erfolgte Verfügung des Ministers kommen sind. In keinem der erörterten Fälle sei dem Privatkläger des Generalfundbureaus wieder in den Besitz ihres Eigentums ge­des Innern, und da der Vorstand alles getan, das erforderliche der Vorwurf unlauteren und gegen Treu und Glauben verstoßenden Segment herzustellen, hält die Versammlung das Vorgehen der Polizei für ungefeßlich und ersucht den Borstand, dahin zu Geschäftsgebarens zu machen.- Rechtsanwalt Schröder bean­wirken, daß derartige polizeiliche Handlungen, die jedes Ver- tragte die Verwerfung der Berufung, da die Beweisaufnahme sammlungsrecht aufheben, für die Zukunft nicht mehr plat- gezeigt habe, daß das Schöffengericht das Generalfundbureau durch. greifen." aus richtig charakterisiert habe. Das Berufungsgericht legie dem Pribattläger die Kosten auf. Gs handle erkannte auf Verwerfung der Berufung und Das Gericht sei den Ausführungen des Vorderrichters gefolgt und fich in der Privatflage nur um den Ausdruck Bauernfängerei". habe angenommen, daß dieser Vorwurf nicht unbegründet ist, denn Der Privatkläger habe durch seine Karten den Irrtum ertvedt, als ob sein Bureau in den Besitz der verlorenen Sachen wäre, oder doch wüßte, wo die Sachen sich befinden. Er habe diesen Irrtum vorfäßlich ausgebeutet und es sei nicht unzutreffend, dies als Bauernfängerei zu bezeichnen. Humbug der formalen" Beleidigung nicht gefolgt ist. Ein seltener Fall, in dem ein Gericht verständigerweise: dem

Die weitere Debatte führte dann zu erregten Auseinander­febungen zwischen den bürgerlichen Parteien, die zum großen Teil auf das persönliche Gebiet hinübergingen. Den Liberalen wurde der Vorwurf gemacht, daß sie sosialdemokratisch gesinnt wären, wogegen fich die Liberalen ganz energisch wahrten und den Be­weis zu erbringen suchten, daß dies nicht der Fall sei. Sie gaben die feierliche Erklärung ab, daß fie fich nur nach der Gesinnung ihres Führers, des Justizrats Rheinbacher, richten, und der könne doch sicherlich nicht in dem Verdacht stehen, sozialdemokratisch au sein.

fall. Der leberwachende bemerkte, daß eine Frau den Kellner Bei der Abstimmung ereignete sich noch ein heiterer Zwischen­solution vorgenommen wurde. Er sprang auf und forderte, daß winkte, gerade in dem Augenblick, als die Abstimmung der Ne­bie anwesenden Frauen sich nicht an der Versammlung beteiligen dürfen." Genoffe Bosselt machte dann noch einige Mitteilungen. Darauf erfolgte Schluß der imposanten Versammlung. Köpenick  .

Die beiden Anträge wurden schließlich einstimmig angenommen. Die Mittelstandsbereinigung, Ortsgruppe Schöne Berg, petitionierte um eine Besteuerung des Umjazes der hiesigen Warenhäuser. Der Ausschuß empfahl, über die Betition zur Tagesordnung überzugehen, da eine derartige Be­steuerung gefehlich unzulässig sei. Die Versammlung beschloß demgemäß. Eine weitere Betition dieser Vereinigung berlangt die Bebitten uns mitzuteilen, daß die Ertrunkene mit ihrer Freundin den Angehörige der vor vierzehn Tagen ertrunkenen Hertha Richmann teuerung von Filialen. Der Ausschuß hält diese Steuer Kahn von Schuckert betreten hatte, weil sich Bekannte auf demselben nicht für empfehlenswert, da die Veranlagung zur Gewerbesteuer befanden. Beim Einspringen in den fleinen Kahn zum Ueberfegen ftets nach einheitlichen Grundfäßen erfolgen muß, so daß schon sei derselbe umgelippt und die St. ertrinken, während sich der Schiffer aus diesem Grunde die Einführung der Besteuerung der Filialen äußerst schwierig wird. Die Stadtbv. Kunze und Val. Fröh noch retten konnte. Die Mitteilung, daß die St. eine Prostituierte I ich befürworteten die Einführung dieser Steuer, während von gewesen sei, entspreche nicht den Tatsachen. fozialdemokratischer Seite die Ablehnung derselben empfohlen Nieder- Schönhausen. wurde. Es wurde beschlossen, auch über diese Petition aur Tages­ordnung überzugehen.

Zur Auslegung des§ 43 Abfat 3 der Gewerbeordnung. ( Ein Nachspiel aur Reichstagswahlbewegung.) Nach§ 43 Abfab 3 der Gewerbeordnung ist eine polizeiliche Erlaubnis nicht erforderlich zur Verteilung von Stimmaetteln und Aus der Gemeindevertretung. Die Einweihung des neuen Schul- Drudschriften zu Wahlzweden bei der Wahl zu gesetzgebenden Die hiesigen Brauereien petitionieren um Abstandnahme von Aula noch nicht fertiggestellt ist, so steht nur ein fleiner Raum für Wahltages bis zur Beendigung des Wahlaktes. In dieser Zeit Die hiesigen Brauereien petitionieren um Abstandnahme von Hauses in der Blankenburgerstraße findet am 7. Oftober statt. Da die Körperschaften in der Zeit von der amtlichen Bekanntmachung des der Einführung der kommunalen Biersteuer. Da die Gin- die Feier zur Verfügung. Von dem Bürgermeister Stuhr   in Bankow   hatte nun bei den letzten Reichstagswahlen der Kolporeur Viktor führung einer Biersteuer von den städtischen Körperschaften zur ist ein Schreiben eingelaufen, in welchem angeregt wird, bei dem der Straße in Beuthen   Einladungen zu einer öffentlichen Ver­zeit nicht geplant ist, wurde beschlossen, über diese Petition zur Fernsprechamt Pantow einen Nachtdienst mit Berlin   einzuführen, Tagesordnung überzugehen. 25 Fällen Einspruch erhoben worden. 6 Einsprüche wurden als noch nicht ganz aufgebracht sind. Es sollen die Interessenten der Beuthen   in O- Schl. verurteilte ihn gleichwohl auf Grund der Gegen die Richtigkeit der Gemeindewählerliste ist in doch ist eine Garantieleistung von 1500 M. erforderlich, die aber fammlung für Männer und Frauen verteilt, wo Emma Ihrer   über tie Frauen und die Reichstagswahlen" sprach. Das Landgericht begründet angesehen und die übrigen als unbegründet zurüd- Nieder- Schönhausener Einwohnerschaft an der telephonischen Nacht noch geltenden§§ 10 und 41 des alten preußischen Preßgesetzes zu gewiesen. Die zurüdgewiesenen Einsprüche waren fast durchweg verbindung mit Berlin   dem Bürgermeister Abraham Mitteilung einer Geldstrafe, weil er auf öffentlichen Straßen ohne polizei­von Personen erhoben worden, die nicht die preußische Staatsange machen. Da der Schöffe Rathenow   ſein Amt als Waiseurat niedergelegt liche Erlaubnis Druckschriften verteilt habe. Der§ 43 Abj. 3 hörigkeit befizen oder schon seit längerer Zeit aus Schöneberg   ver- hat, wurde an dessen Stelle Telegraphensekretär a. D. Rost gewählt. der Gewerbeordnung sei hier nicht anwendbar. Es müsse sich nach Bogen find. Zu den Kosten der Amtsverwaltung für das Jahr 1907 sollen 14000 ber zitierten Bestimmung des§ 43 um die gerade vorliegende Mart nachbewilligt werden. Diese Etatsüberschreitung ist, wie der konkrete Wahl handeln. Das sei aber hier nicht der Fall ge­Bürgermeister ausführte, dadurch entstanden, daß wider Erwarten wesen. Denn es wäre das Verhältnis der Frau zur Stimmrechts­die Gebühren für Neubauten geringer ausgefallen sind, des weiteren frage erörtert worden. Nicht zu Zweden der Wahl, sondern nur ist eine Reihe neuer Bauten neu eingestellt und die Polizeiwache aus Anlaß der Wahl sei die Druckschrift verteilt und die Ver­eingerichtet worden, und zulegt ist der Etat der Amtsverwaltung fammlung einberufen worden. Nur aus Zweckmäßigkeitsgründen später fertig geworden als der der Gemeinde; es sei deshalb das sei die Versammlung in die Wahlzeit verlegt worden. Sie hätte mals nicht vorauszusehen gewesen. daß der Etat höher werden würde. auch zu anderen Zeiten abgehalten werden können. In der hierauf folgenden Diskussion drückte der Gemeindevertreter Ruhlmann seine Verwunderung darüber aus, daß jegt 14 000 Mart nachbewilligt werden sollen. Auf den Kopf der Bevölkerung komme somit eine Steuer von 1,20 Mart, das sei eine zu starke Be­lastung. Durch die Anstellung der vielen Polizeibeamten fehe Neber den modernen Sozialismus referierte in der letzten Mites fo aus, als ob hinter jedem Einwohner ein Polizist stehen muß. gliederversammlung Genoffe Wermuth. Nach dem beifällig auf- enn schon die Gemeinde für die Amtsverwaltung bezahlen soll, so genommenen Vortrag gab der Vorfigende, Genoffe Thiel bekannt, müffe fie auch darüber bestimmen können, ob die Ausgaben nötig daß sich bereits über 100 Genoffen für die Gründung einer Filiale find oder nicht, er bittet die Bewilligung des Betrages abzulehnen. der Arbeiterbildungsschule für Tempelhof- Mariendorf und Marien- Nach längerer Debatte wurde die geforderte Nachbewilligung ab felde gemeldet haben. Somit sei die aur Gründung notwendige ber Großen Berliner   Straßenbahn wurde von der Tagesordnung gelehnt. Die Beschlußfaffung in der Angelegenheit des Vertrages mit Mitgliederzahl erreicht. Der Kurfus beginnt am Montag, den 14. Oftober, abends 8 Uhr, im Restaurant Wilhelmsgarten" abgesezt und in nichtöffentlicher Sigung berhandelt. Schon des Tempelhof, Berliner   str. 9. Im ersten Sturfus wird National- öfteren wurde dieser Punkt in geheimer Sigung beraten, als ob die ökonomie gelehrt. Vortragender: Julian Borchardt  . Einwohnerschaft nicht ebenfalls ein Interesse daran hätte, die An­sichten der Gemeindevertreter über diesen Punkt fennen zu lernen. Wannsee  . Waidmannsluft.

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Das Familienbrama in der Gustav Freytagstraße, wo, wie wir gestern berichteten, die Frau des Restaurateurs Tiez sich und ihre beiden Söhne mit Lyfol vergiftete, hat nun auch noch ein drittes Opfer gefordert. Gestern mittag ist Frau T. den Wirkungen des Giftes im Augufte Biltoria Krantenhause erlegen. Ihre beiden Stinder waren bekanntlich bald nach der Tat gestorben. Alle drei Leichen sind beschlagnahmt worden, und nach der Freigabe, die im Laufe diefer Woche erfolgen dürfte, werden Mutter und Kinder gemeinsam auf dem Schöneberger Friedhof beerdigt werden. Tempelhof  .

Der Automobilomnibusverkehr in Wannsee  , ben eine Stettiner Firma mit Unterstüßung der kommunalen Körperschaften eingerichtet hatte, hat sich nicht rentiert und ist deshalb eingestellt worden. Der Omnibus wird nach Stettin   zurüdtransportiert; an Stelle des Motorbetriebes soll Pferdebetrieb eingeführt werden.

Treptow  - Baumschulenweg.

m.

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umgegend fand am Sonntag ein gemeinschaftlicher Besuch am Grabe Unter großer Beteiligung der Genoffen von Waidmannsluft und des vor Jahresfrist in Hohen- Neuendorf   erfchoffenen Genoffen erre mann statt. Allgemein wurde der Entrüstung Ausdruck gegeben, daß diese Tat bisher noch nicht die gebührende Sühne gefunden hat.

Gerichts- Zeitung.

Bauernfängerei.

awedt gewesen, zu beranlassen, daß die Frauen ihre Männer becin­Angeklagter legte Revision ein und betonte, es sei gerade be­flussen sollten, gerade an dieser Wahl teilzunehmen.

Landgericht den§ 43 Absatz 3 der Gewerbeordnung nicht für an­Das Kammergericht erachtete in Uebereinstimmung mit dem wendbar, weil die Druckschrift nicht zu Zweden diefer bestimmten Wahl verteilt sei. Aber auch§ 10 des preußischen Brezgesetzes wäre nicht anwendbar, da er sich nur auf das unentgeltliche Ver teilen beziehe, Viktor aber gegen ein Entgelt verteilt habe. Des­halb wurde das Urteil des Landgerichs aufgehoben und die Sache gegen Viktor, der ja Kolporteur sei,§ 43 Absatz 1 der Gewerbe­an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese müsse prüfen, ob nicht ordnung zur Anwendung komme, der die gewerbsmäßige Ver­teilung von Druckschriften von einer Erlaubnis abhängig mache. Dann müsse ferner festgestellt werden, ob der Angeklagte wußte, daß es sich bei der Druckschrift um ein Objekt handelte, welches sich nicht auf die Reichstagswahl 1907 bezog.

Die Pragis, alle zur Freiheit von Polizeiwillfür gegebenen reaktionären Herrschaft der" Blockpolitik". Gefeße einengend au interpretieren, ist auch ein Zeichen der

Zur Einengung des Vereinsrechts. Bobowsky, Mufilat und Genossen als Vorsteher eines polnischen Turnvereins zu Lissa sollten den§ 2 des Vereinsgesehes durch Nichtabmeldung ausgetretener Mitglieder übertreten haben. Sie beriefen sich demgegenüber auf§ 6 des Vereinsstatuts, wonach der Austritt beim Vorstand schriftlich anzuzeigen sei. Die drei Mit­glieder, um die es sich handele, hätten nur mündlich und nur dem binnen drei Tagen nach jener mündlichen Erklärung der drei ersten Vorsitzenden mitgeteilt, daß fie aus dem Socol austräten. Das Landgericht verurteilte jedoch die Angeklagten, weil sie Mitglieder diese nicht gemäߧ2 des Vereinsgefeßes bei der Polizei abgemeldet hätten. Nach§ 28 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   genüge für Willenserklärungen gegenüber dem Verein die Mitteilung an ein Vorstandsmitglied.

Aus der Gemeindevertretung. Zu der am 8. und 4. Dftober in Hannover   stattfindenden Bersammlung, welche sich mit dem Fort­bildungsschulwesen befaffen soll, wurde dem Gemeindevorstand an heimgegeben, ein oder zwei Bertreter zu deligieren. Von dem bor längerer Zeit der Gemeinde hinterlassenen Bermächtnis des Rentiers Böhlig von 25 000. wurde einem Verwandten desselben hatte sich gestern in der Berufungsinstanz gegen eine Privat Der Redakteur Ernst Schacht der Deutschen Tageszeitung" eine jährliche Rente von 200 M. auf Lebenszeit bewilligt. Einem beleidigungsflage des Direktors des Generalfundbureaus" Otto Abkommen über die gegenseitige Befreiung von der Umfassteuer mit edentin vor der 8. Straffammer des Landgerichts I   zu ber­dem Kreise Teltow  , rüdwirkend bis 1. April d. J., wurde zugestimmt.- antworten. Eine ganze Anzahl von Beschwerden über die Geschäfts. Die Unterhaltung der Treptower Chaussee, welche bisher Berlin   handhabung in dem Generalfundbureau hatten einen in Nr. 581 hatte, ist am 1. August von der Gemeinde übernommen worden. der Deutschen Tageszeitung" vom 14. Dezember 1906 erschienenen Der bereits vor drei Jahren beschlossene Vertrag, die Verlängerung Artikel gezeitigt, der sich mit dem Institut des Privatklägers und der Untergrundbahn bis Schöneweide durch die Neue Krug- Allee der Person des letzteren beschäftigte. Der Artikel schildert in mit einer Abzweigung durch die Baumschulenstraße bis Kanner humoristischer, ironischer Form die Erlebnisse, die zwei Herren auf Chauffee betreffend, ist in allen Teilen perfeft geworden, es bedarf dem Generalfundbureau gemacht haben, als sie sich wegen eines der Bau nur noch der landespolizeilichen Genehmigung. Die Ge- von einer Dame verlorenen Medaillons dorthin gewandt hatten fellschaft beabsichtigt noch in diesem Jahre mit der Schienenlegung Es wird in dem Artikel an einem drastischen Beispiel nachzuweisen in der Baumschulenstraße zu beginnen, Die Verhandlungen des gesucht, daß die Leute, die durch eine Zuſchrift des Privatklägers Gemeindevorstandes über die Abtretung der Vorgärten in der Baum- nach dem Generalfundbureau, Charlottenstraße 96, bestellt werden schulenstraße stößt bei fnapp einem Drittel der Grundbefizer auf in dem Irrtum versetzt werden, daß fie die von ihnen verlorene Schwierigkeiten. Es genügt den Herren nicht, daß die Grundstücke Sache dort in Empfang nehmen können, während das punctum durch die befferen Berfehrsverhältniffe im Preise steigen, fonbern saliens die Zahlung einer Gebühr sei, für welche man die Ver­es foll noch das Vorgartenland von der Gemeinde teuer bezahlt sicherung erhalte, daß sich das Bureau um die Wiedererlangung oder die Pflastertosten zu einem großen Teile übernommen der Sache bemühen werde und zwar durch Einsichtnahme in werden. Hierdurch fann die Regulierung auf längere Zeit hinaus eine vom Bureau geführte Fundlifte und durch Aufnahme der schrift unerheblich sei, ist durch feinerlei gesetzliche Bestimmungen Die Ansicht des Kammergerichts, daß die statutarische Vor­gefchoben werden. Beschlossen wurde, den Damm auf 12 Meter zu Berlustmeldung in dem vom Bureau veröffentlichten Berliner   gerechtfertigt. Sie berstößt im Gegenteil gegen die auch für berbreitern, wodurch die beiden inneren Baumreihen fallen und für Verlustanzeiger, der täglich an eine Anzahl von Anschlagfäulen politische" Bereine gültigen Bestimmungen des bürgerlichen und die Bürgersteige je 7 Meter übrig bleiben. Außerdem soll auf jeder angeklebt wird. In dem im Artikel behandelten Falle war den öffentlichen Rechts, der Angeflagte ist mithin zu Unrecht wegen der Seite zwischen Baumreihe und Bordschwelle ein Radfahrerweg von beiden Herren, welche Protest gegen die Geschäftspraktiken des unerklärlichen Rechtsirrtümer des Kammergerichts bestraft­1,30 Meter angelegt werden. Die Beteiligung an der Einführung Herrn Redkentin erhoben hatten, schließlich in aller Form die Tür eine nicht ganz neue Frucht neudeutscher Germanisierungspolitit, einer Revifion der Gemeindekassen durch Brovinzialbeamte wurde gewiesen worden. Sie sind dann zur Polizei gegangen und haben die die Nichtigkeit des General v. Liebertschen Grundsages Macht beschlossen. Hierbei wirb bie Tätigkeit der von der Vertretung ge bort erfahren, daß die Polizei mit diesen Leuten einen ewigen geht vor Recht" für unsere Rechtsverhältnisse zu illustrieren ge wählten Revisionstommiffion nicht beeinträchtigt. Aerger habe, ihnen aber nichts anbaben könne. Der Artikel schließt eianet ist.

Berurteilung. Es führte aus: Allerdings treffe hier§ 28 des Das Kammergericht als Revisionsinftans beließ es bei ber Vereine beziehe. Die Verurteilung auf Grund ber§§ 2 und 13 Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht zu, da er sich nur auf rechtsfähige bes Bereinsgejetes sei aber berechtigt. Jm§ 5 des Statuts heiße es, daß aufhöre Mitglied zu sein, wer aus dem Verein austrete. Tatsächlich seien nun aber die drei Leute ausgetreten und durch ihre Mitteilung habe der Vorstand davon erfahren. Der tatsächliche Austritt und die Kenntnisnahme davon seien aber maßgebend. Binnen drei Tagen hätte für Abmeldung der Mitglieder bei der Bolizet gesorgt werden müssen. Durch die statutarische Vorschrift, daß der Austritt dem Vorstand schriftlich angezeigt werden müsse, werde das öffentliche Vereinsrecht nicht berührt.