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§ 1. Sat bei dem Verkauf einer dem Käufer übergebenen| Beweglichen Cache, deren Kaufpreis in Theilzahlungen berich tigt werden soll, der Verkäufer sich das Recht vorbehalten, wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflich tungen von dem Vertrage zurückzutreten, so ist im Falle dieses Rücktritts der Käufer berechtigt, gegen Rückgabe der em pfangenen Sache die Zurückgewährung der von ihm geleisteten Theilzahlungen zu fordern. Gine entgegenstehende Vereinbarung ist nichtig. Dem Vorbehalte des Rücktrittsrechts steht es gleich, wenn der Verkäufer wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen traft Gesetzes die Auflösung des Vertrages verlangen fann.

§ 2. Der Verkäufer kann im Falle des§ 1 außer dem Erich für solche Beschädigungen der Sache, welche durch einen vom Käufer zu vertretenden Umstand verursacht find, nur eine angemessene Vergütung für die dem Käufer überlassene Nuzung der Sache verlangen. Eine ent gegenstehende Vereinbarung, sowie die vor Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgte vertragsmäßige Festseßung der Höhe der Vergütung ist nichtig. Auf die Festsetzung der Höhe der Vergütung finden die Vorschriften des § 260 Abfah 1 der Zivilprozeß- Ordnung entsprechende An­wendung.( Freies richterliches Ermessen.)

Art. II. In dem Gesetz, betreffend den Wucher, vom würde, dürfte sie recht bald den Kehraus blasen. Die 24. Mai 1880( Reichs- Gesetzbl. S. 109) wird der Art. 3 Gewissens- und Religionsfreiheit hat heute nur noch eine im ersten Absah und im ersten Satz des zweiten Absages Stütze in dem Proletariat und dessen Vorkämpferin, der folgendermaßen abgeändert und wird folgender Art. 4 ein Sozialdemokratie.

gestellt:

Art. 3. Verträge, welche gegen die Vorschriften der

§§ 302a, 302b, 802e des Straf- Gefehbuchs verstoßen, sind un- Daß die deutsche Marineverwaltung ihren giftig. Sämmtliche, von dem Schuldner oder für ihn ge- Roftenbedarf für die Kriegsflotte auf zwei leineten Vermögensvortheile(§§ 302a, 302e) müssen zurüc- Jahre hinaus bei ausländischen Kohlen­gewährt und vom Tage des Empfanges an verzinst werden..... gruben bestellt habe, diese Nachricht ist wie eine Art. 4. Wer gewerbsmäßig Geld- oder Kreditgeschäfte be- Bombe in die Kreise der Bechenbesitzer geplakt, zumal fie treibt, hat demjenigen, mit welchem er hieraus in Geschäfts- am Vorabend der großen theinisch- westfälischen Syndikats verbindung steht, für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten Busammenschweißung einlangte. Insbesondere das Blatt nach Schluß beffelben einen vollständigen Rechnungsauszug der Stempelfälscher und Schienenflicker will es garnicht

über die noch schwebenden Geschäfte mitzutheilen. Wer es

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unterläßt, dieser Verpflichtung nachzukommen, wird mit Geld- glauben, daß der Staat der heimischen Kohlenindustrie, ftrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Haft bestraft und welche ja die potentesten Steuerzahler für die Erhaltung verliert den Anspruch auf die Zinsen für das verflossene Jahr eben jener Kriegsflotte liefere, jene Ordres entziehen könne. hinsichtlich der Geschäfte, welche in den Rechnungsauszug auf Auch wir möchten vorerst nicht daran glauben, daß zunehmen waren. der Staat so all und jede traditionelle Rücksicht auf die Wuchers auch auf die Ausbreitung der Nothlage, des Leicht weil es der sonstigen Protektionswirthschaft der Regierung Die Vorlage dehnt, wie man sieht, die Bestrafung des nothleidenden" Kohlenbarone verabschiedet haben sollte, § 3. Gine wegen Nichterfüllung der dem Käufer ob. finns oder der Unerfahrenheit eines Andern durch andere zu widersprechen scheint. Freilich drängt das Gebahren der liegenden Verpflichtungen verwirkte Vertragsstrafe tann, Belastungen, als den hohen 8iusfuß für Darlehen aus. Schlotjunter dem Staat geradezu mit Gewalt die Erwägung wenn sie unverhältnißmäßig boch ist, auf Antrag Nur eine Art, und zwar die schändlichste, die der wouche auf, daß die Rücksicht auf die große Masse des Volkes des Käufers durch Urtheil auf den angemessenen Betrag herab rischen Ausbeutung der Nothlage bleibt auch nicht ganz in den Hintergrund treten dürfe. Zu dieser Er­gesetzt werden. Die Herabfegung einer entrichteten Strafe durch dieses Gesetz unberührt, die Nothlage des Arfenntniß verholfen zu haben, wäre menigstens ein Verdienst ist ausgeschlossen. Die Abrede, daß die Nichterfüllung der beiters fann nach wie vor zur wucherischen Ausbeutung der Kohlenbarone und ihres Kartells.- dem Kaufer obliegenden Verpflichtungen die Fälligkeit der feiner Arbeitskraft, zur Aufhebung seiner ganzen Persön Restschuld zur Folge haben solle, zwei auf einander folgenden Theil­

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mit mindestens zahlungen ganz oder theilweise im Verzug ist und der Betrag, Staat keinen gesetzlichen Schutz. mit dessen Bahlung er im Berzug ist, mindestens bem zehnten Theile des Kaufpreises gleichkommt.

nur für den Fall getroffen werden, daß der Käufer beutung des Nothstandes kennt der kapitalistische nach den Grundsägen, welche die Kreuz- Zeitung  " gern in

"

In den Ostseeprovinzen handelt die russische Regierung Deutschland   zur Geltung bringen möchte. Woher also diese Klagen, die sie über die Behandlung der Deutschen  , Gegen das Geflunker der Militär Reptilien, der insbesondere der lutherischen Geistlichen, erhebt? In den § 4. Hat der Verkäufer auf Grund des ihm vorbehaltenen Kommission für die Militärvorlage sei schon sehr wichtiges legten 9 Monaten sind in Liv, Esth- und Kurland   nicht Eigenthums die vertauste Sache wieder an sich genommen, so fetretes" Material zugegangen und werde noch mehr zu weniger als 23 Personen zu den verschiedensten Strafen ver gilt dies als Ausübung des Rücktrittsrechts im Sinne des§ 1. gehen, das die Nothwendigkeit der Borlage beweise, urtheilt worden, weil sie zuwider den§§ 193 und 1576 des § 5. Auf Geschäfte, welche barauf abzielen, die Swede wendet sich sehr kräftig die Freifinnige Zeitung" und russischen Strafgesetzbuches an angeblichen Gliedern der eines Abzahlungsgeschäfts( 81) in einer anderen Rechtsform, erklärt das ganze Gefret d. h. Geheimthun mit mili russischen Staatskirche Amtshandlungen vollzogen haben, an insbesondere durch miethweife Heberlaffung der tärischem Komunistonsmaterial für eitel Wind. Und das Leuten, die nur nach einer geradezu abenteuerlichen Auf­Eache zu erreichen, finden die Bestimmungen dieses Gefezes ist richtig. Militärische Geheimnisse sind noch niemals einer faffung für die griechisch- orientalische Kirche in Anspruch entsprechende Anwendung, gleichviel ob dem Empfänger der Sache ein Recht, später deren Gigenthum zu erwerben, ein Kommission mitgetheilt worden und niemand hat es auch genommen werden können. je verlangt. Thatsache ist, daß die jetzige Kommission weder sogenanntes sekretes Material erhalten hat, noch erhalten wird, welches die Nothwendigkeit der Militärvorlage be weifen tönnte. Im Gegentheil, je mehr die Militär­Reptilien sich um Beweismaterial abquälen, desto klarer machen sie es, daß die neue Militärvorlage nur im Interesse der Herren Militärs angefertigt, und für das deutsche   Bolt nicht bloß überflüssig, sondern positiv schädlich ist. Das Deutschland  , dessen Existenz, nach Caprivi's be­tanntem Wort, von der Annahme der Militärvorlage ab hängt, mag ruhig zu Grunde gehen. Je eher je besser. Es ist dies das Deutschland   der Öffiziere und Junter.-

geräumt ist oder nicht.

§ 6. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine An­wendung, wenn der Empfänger der Sache als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist.

7. Berträge, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gefeßes abgeschloffen worden sind, unterliegen den Vorschriften deffelben nicht.-

Die Wuchergesek Novelle. Der Entwurf eines Gefeßes, betreffend Ergänzung der Bestimmungen über den Wucher, welcher dem Reichstag zugegangen ist, hat folgenden

Wortlaut:

Art. L. Jn dem Strafgefehbuch werden die§§ 302 a und 302d folgendermaßen abgeändert, und werden hinter dem§ 302 d folgender§ 302e und in dem§ 867 hinter Nr. 15 folgende Nr. 16 eingestellt:

Der§ 193 des russischen Strafgesetzbuches bestimmt: " Eltern, welche durch das Gefet verpflichtet sind, ihre Kinder in der Lehre der orthodoxen Kirche zu erziehen, aber nach dem Ritus eines anderen christlichen Bekenntnisses die felben taufen oder ihnen die übrigen Saframente ertheilen und fie erziehen lassen, werden hierfür verurtheilt zur Gefängniß­haft auf eine Zeit von 8 Monaten bis zu 1 Jahr und 4 Monaten. Ihre Kinder werden Anverwandten orthodoxen Betenntnisses oder in Grmangelung solcher von der Regierung zu dem Ende zu bestellenden Vormündern gleichfalls orthodoxen Bekenntnisses zur Erziehung übergeben."

Ueber die Anwendung dieses Paragraphen schreibt die Kreuz- Zeitung  ":

Massenhaft kommen Verurtheilungen nach diesem Para graphen vor, unnachsichtlich werden die Kinder den Eltern ge raubt, um gegen verhältnißmäßig hohes Roftgeld russischen Beamten verschiedener Grade zur Erziehung" ausgeliefert zu werden. Was die Anwendung biefes Baragraphen an Schmerz, Kummer und Verzweiflung hervorruft, fann jeder ermessen, der sich in die Lage der unglücklichen Gltern auch nur für einen Augenblick hineindenken will."

die Wahl der Steligion ist frei, was aber Religion ist, ent­Der Religionsunterricht ist in Preußen obligatorisch; § 302 a. Wer unter Ausbeutung der Nothlage, des Reicht scheidet die Behörde. Das ist der Inhalt einer offiziösen finns oder der Unerjahrenheit eines anderen mit bezug auf ein Erklärung der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" auf Darlehen oder auf die Stundung( im gegenwärtigen Gefeße die auch von uns gebrachte Mittheilung, daß dissidentische heißt es: für ein Darlehen oder im Falle der Stundung") einer Eltern mehrfach aufgefordert feien, ihre Kinder den Reli­Geldforderung oder auf ein anderes zweifeitiges Rechtsgeschäft, gionsunterricht in der Schule besuchen zu lassen, obwohl ste welches denselben wirthschaftlichen Zwecken dienen soll, sich oder dieselben an dem Sittenunterricht freireligiöser Gemeinden welches denselben wirthschaftlichen Zwecken dienen soll, fich oder Versete sich das fromme Blatt aber selbst erst in die einem Dritten Vermögensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen Binsfuß dergestalt überschreiten, daß Theil nehmen lassen. Den preußischen Verfassungsgrund- Lage eines Dissidenten, dem man für seine Rinder den kon nach den Umständen des Falles die Bermögensvortheile in auffäßen fei es nicht zuwider, sandern durchaus entsprechend, fessionellen Religionsunterricht aufzrisigt! Hiergegen hat fälligem Mißverhältniß zur Leistung fiehen, wird wegen Wuchers wenn jedes Kind Religionsunterricht genieße. Tote Bereuz- Zeitung" nichts emzurenden. Ste vetrachter ven mit Gefängniß bis zu 6 Monaten und zugleich mit Geldstrafe Gin sich als Erfaz des Religionsunterrichts ausgebender tonfessionellen Unterricht als eine Wohlthat, deren bis zu 3000 m. bestraft. Auch kann auf Verlust der bürger­Sittlichkeitsunterricht fann unter teinen Umständen als ein man die Kinder der Dissidenten nicht berauben darf. Ruß lichen Chrenrechte erkannt werden. wirtlicher Unterricht in der Seligion von der Behörde ane land will auch nur den Kindern die Wohlthat bes erfannt werden, wenn er damit beginnt, zu erflären: wahren Glaubens gewähren und schützt die Kinder gegen giebt feinen Gott"." ihre eigenen Eltern, welche sie der Wohlthat entziehen wollen.­

Der Minister, der heute die Grundlage jeder Religion in der Anerkennung Gottes findet, tann morgen auch eine

§ 802 d. er den Wucher(§§ 802a bis 808c) gewerbs oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gefängniß nicht unter brei Monaten und zugleich mit Geldstrafe von ein hundertfünfzig bis zu fünfzehntausend Mark bestraft. Auch ist In Belgien   droht ein ,, Generalstreif". Eine Unt § 302e. Diefelbe Strafe trifft denjenigen, welcher mit be bingende Definition des Gottbegriffes geben. Die Hinder­aug auf ein techtsgeschäft anderer als der im§ 302a beniffe, welche ihm in früheren Jahren die in der Bourgeoifte frage unter den belgischen Grubenarbeitern hat ergeben, daß zeichneten Art gewerbs oder gewohnheitsmäßig unter us: noch herrschende freiere Dentweise entgegensezte, hat ber Libe- biefe faft ausnahmslos entschloffen sind, auf einen Monat, ja beutung der Nothlage, des Leichtfinns oder der unerfahrenheit ralismus längst weggeräumt, und heute ist der Bourgeoiste auf zwei Monate die Arbeit vollständig ruhen zu lassen, went eines anderen fich ober einem Dritten Bermögensvortheile ver- jebe Religion, die von oben gewünscht wird, gleich genehm. das allgemeine Stimmrecht nicht in nächster Zeit eingeführt fprechen oder gewähren läßt, welche den Werth der Leiftung Wenn man es von höherer Stelle für nöthig erachten sollte, wird, oder wenigstens in bestimmter Aussicht ist. Und ob bergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die mit den sogenannten liberalen evangelischen Bastoren auf gleich auch in Belgien   die Geschäfte sehr schlecht gehen und Bermögensvortheile in auffälligem Weißverhältniß zu der Leistung zuräumen, aus der Bourgeoisie würde ihr kein Widerstand eine Fürzere Unterbrechung der Produktion in den meisten $ 367. 16. wer ben über das Abhalten von öffent. entgegenkommen und wenn es die Regierung heute noch für Gewerben den Unternehmern keineswegs unangenehm wäre, lichen Bersteigerungen und über das Berabfolgen gut hält, einen Sarnak an ber Universität fein Spiel so ist ihnen ein längerer und allgemeiner Streif doch nichts geifliger Getränke vor und bei öffentlichen Bersteigerungen er treiben zu laffen, einem Boltsschullebrer, ber fich weniger als erwünscht, und der Entschluß der Arbeiter übt laffenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt. zu Harnat und anderen Protestanten- Vereinlern bekennen also einen bedeutenden Drud auf die öffentliche Meinung

stehen.

Künstlers zu betrachten, damit es nicht heiße, et habe ein Kunstwert eingesperrt.

Sein Haus würde jebem offen stehen. Wer wolle, solle nur kommen. Das Vorzeigen des Einladungsschreibens an der Thür würde genügen.

Dieses Schreiben war folgendermaßen abgefaßt: Herr und Frau Walter bitten Sie ihnen am breißigsten De zember zwischen neun Uhr und Mitternacht die Ehre Ihres Besuches zur Betrachtung des elektrisch beleuchteten Bildes von Karl Marcowitsch: Jesus   geht auf dem Meere  - er weisen zu wollen."

Als Poststriptum war in ganz kleinen Buchstaben zu lesen: Nach Mitternacht wird getanzt." So konnten alle, die dableiben wollten, bableiben, und bie Familie Walter ihre Tagesbekanntschaften aus ihnen ergänzen.

waren.

Und dies Meisterwerk wird nun für immer bei mir, unter meinen Augen, im Hause des Juden Walter bleiben.

Roy's geworden, er hatte ganz die Stelle bes Grafen po Baudrec eingenommen und ertheilte der Dienerschaft Be fehle, als sei er ihr zweiter Herr.

In der Gesellschaft, in der Gesellschaft der Herzoginnen Knirscheub ertrug es Georges, wie ein Hund, ber und des Jockey- Klubs wurde seine Einladung eifrig bes sprochen: sie verpflichtete ja schließlich zu nichts. Man beißen will und nicht zu beißen wagt. Aber häufig war et tonnte da hingehen, sowie man zu Heren Petit in die zu Madeleine grob und brutal. Doch sie zuchte nur die Aquarellausstellung geht. Walter befaß ein Meisterwerk. Achseln und behandelte ihn wie ein unartiges Kind. Daß alle Welt es berundern sollte, öffnete er für einen lich wunderte sie sich über seine ewig schlechte Laune und Abend die Pforten seines Hauses. Gut. Was war weiter sagte dann: babel?

Seit zwei Wochen brachte die Vie Française" regel mäßig in jeder Nummer eine fleine Notiz, die sich auf die Soiree vom 30. Dezember bezog und die Neugier des Publikums zu reizen fuchte.

wentn

Frei

Ich versteh Dich nicht. Du hast doch immer zu klagen. Deine Lage ist doch vorzüglich."

Er fehrte ihr den Rücken und erwiderte nichts.

Zuerst hatte er auch erklärt, er würde das Fest des Direktors auf keinen Fall besuchen und keinen Fuß in das

Haus des schmutzigen Juden fehen.

ein

Frau Walter schrieb ihm seit zwei Monaten täglich, bat ihn, er möchte doch kommen, oder ihr irgendwo er Stelldichein geben, damit sie ihm die siebenzigtausend Frants überliefern könnte, die sie für ihn gewonnen hatte.

Du Roy wüthete über den Triumph des Verlegers. Mit den fünfhunderttausend Frants, die er von seiner Frau expreßt hatte, war er sich reich vorgekommen und Die übrigen konnten das Bild, den Palast und seine nun fand er sich arm, fämmerlich arm, Eigenthümer betrachten, fonnten ihrer unverschämten oder seine paar Groschen mit dem Millionenregen verglich, der gleichgiltigen Salon- Neugier Genüge thun und dann wieder um ihn herum niedergegangen war, ohne baß er etwas da­Er gab ihr gar nicht Antwort und warf ihre ver fo von dannen gehen, wie sie gekommen waren. Und der von aufzufangen verstanden hatte. alte Walter wußte recht gut, daß sie später auch wieder Gein netbischer Born wurde von Tag zu Tag größer. feinen Theil an ihrem Gewinn verzichtet, er wollte sie zum zweifelten Briefe ins Feuer. Nicht nur hatte er ganz auf kommen würden, so wie sie zu seinen israelitischen Wit Auf alle war er wüthend, auf Walter, der fie nicht mehr Narren haben, auf das Verächtlichste behandeln, unter brüdern gekommen, sobald sie so reich wie er geworden besucht hatte, auf seine Frau, die von Laroche getäuscht ihm seine Füße treten. Sie war zu reich! Er wollte sich ſtols abgerathen hatte, marollanische Rente zu laufen, vor allem zeigen. Bunächst mußten nur all' die mit Titel behangenen aber auf den Wiinister, der ihn hinters Licht geführt und Selbst am Tage der Bildausstellung noch erwiderte et Delgögen, deren Namen in den Blättern genannt werden, ausgenutzt hatte, dabei aber zweimal wöchentlich bei ihm als fein Haus einmal betreten haben; und er wußte, daß sie dinirte. Georges diente ihm als Sekretär, Agent, Feber hingehen zu wollen: Nonnen würden, schon um das Gesicht eines Menschen zu sehen, halter, und wenn er nach seinem Dittat schrieb, hatte er der in sechs Wochen fünfzig Millionen verdient hatte, daß sie oft nicht übel Luft, den triumphirenden Gecken zu er auch kommen würden, um zu sehen und zu zählen, wer broffeln. Als Minister hatte Laroche recht bescheidene Erfolge, sonst noch hinkäme und daß sie schließlich auch deshalb kommen würden, weil er den guten Geschmack und die Ge- und um sein Portefeuille nicht zu verlieren, ließ er feinen schicklichkeit beseffen hatte, sie zur Bewunderung eines merken, wie er von Gold geschwollen war. Aber Du Roy chriftlichen Gemäldes bei ihm, einem Sohne Israels  , ein- merkte es doch, dies Gold, an der hochmüthigeren Art zu reden, der unverschämteren Handbewegung, ben fühneren zuladen. Behauptungen, dem vollständigen Selbstvertrauen des empor­gekommenen Advokaten.

Er schien ihnen zuzurufen: Sehen Sie, ich habe fünf hunderttausend Frants für das religiöse Meisterwerk von Rar! Markowitch:" Jesus   geht auf dem Meere" bezahlt.

Laß mich in Frieden. Ich bleib zu Hause. Nach dem Diner aber meinte er plöglich:

Am Ende ist es boch beffer, sich von diesem Frohn dienst nicht zu drücken. Mach Dich rasch fertig. Sie hatte das erwartet.

noch

In einer Viertelstunde bin ich bereit," sagte fte. Er zog sich brummend an, und selbst in der Droschte machte er seiner Galle Luft.

Strahl von vier elektrischen Kugeln, die wie vier blauliche Der Ehrenhof des Garlsburgschen Balastes glänzte im Jetzt war Laroche vollkommen Herr im Hause Du Monde an den vier Eden leuchteten. Ein herrlicher Zeppich