Nr. 226.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Die erste Blockfrucht.
Freitag, den 27. September 1907.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Mr. 1984.
Handlungen einzuschreiten und ihm das Wort zu entziehen..." in der Kritik behördlicher Maßnahmen eine indirekte Es scheint demnach, daß die Befugnisse der Polizei ein Anreizung zur Mißachtung, zur Beleidigung besagter Behörden, geschränkt werden, da sie nicht mehr ohne weiteres auf- also zur Begehung einer Gesezesübertretung liege. lösen kann, sondern erst abwarten muß, ob der Vorsigende Daß preußische, mecklenburgische, überhaupt norddeutsche Nur noch wenige Wochen und die zweite Periode der dem zu gesezwidrigen Handlungen auffordernden Redner Polizeibeamte Aehnliches fertig bringen, wer wollte daran Blockpolitik beginnt. Die zweite, schwierigere, da es gilt die das Wort entzieht. Wie aus einer Meldung des zweifeln. Würde Gesez, was die Reichsregierung plant, so Versprechungen einzulösen, die man den„ nationalen" Wählern Berl. Tageblatt" hervorgeht, soll der überwachende Beamte werden viele Versammlungen deshalb der Auflösung verfallen, freigebig gemacht hat. Zagend mag der Freifinn im stillen verpflichtet sein, in solchem Falle vom Vorsitzenden die Wort- weil der Vorsitzende sich weigert, eine seiner Meinung nach Stämmerlein erwägen, ob seinen Wählern die„ liberalen entziehung zu fordern, und erst bei Weigerung des Vor- ungerechtfertigte Forderung des Ueberwachenden auf WortErrungenschaften" der Blockpolitik, die die parlamentarische sigenden hat er das Recht zur Auflösung. Ist das nicht entziehung auszuführen. Wie es denn überhaupt nur Wintertampagne bringen wird, als einigermaßen hinreichende gegen den jetzigen Zustand in Preußen und vielen anderen wenigen Versammlungs- und Vereinsleitern anstehen wird, Gegengabe für die Blockdienste des Freisinns erscheinen werden, Baterländern eine Verbesserung? den Büttel der Polizei zu machen.
für die schmähliche Verleugnung seiner wichtigsten Programm- Es ist keine Verbesserung, sondern eine eminente Ver- Mehr lächerlich als gefährlich ist die weitere Bestimmung, forderungen, für das unumwundene Bekenntnis zum Kolonial-, schlechterung, eine Verschlechterung über das daß die Versammlung aufgelöst werden muß, wenn die Heer- und Marinetaumel. Wenn man den Ungeduldigen nur jezige miserable preußische Recht hinaus, es ist die Ver- polizeiliche Bescheinigung der Anmeldung nicht vorgelegt recht bald wenigstens ein positives liberales Ergebnis der fächselung des deutschen Vereins- und Versammlungsrechts, werden kann. Zurzeit kann in Preußen die Versammlung konservativ- liberalen Paarung vorführen könnte! Und wäre eine Herabziehung auf das Niveau des Vereins- und Ver- in solchem Falle aufgelöst werden. Künftig soll's ein Muß sein- es noch so winzig, es würde doch beweisen, daß der Block sammlungsrechts des Musterländchens der Reaktion, des König- von wegen der Gleichheit vor dem Gesez. Der Beamte nicht unfruchtbar iſt. Namentlich nach der großen reichs Sachsen . müßte also auch auflösen, wenn er weiß, daß die Anmeldung Selbstverstümmelungsorgie, die der Freifinn auf seinem Die Bestimmung bedeutet die direkte Entmündigung der erfolgt ist. Es verlohnt sich nicht, ein Wort weiter an diese Parteitag zu Berlin gefeiert, wird dies Bedürfnis besonders Versammlungsredner und-leiter, ihre Unterstellung unter die den Geist kleinlichster Schikane atmende Bestimmung zu verbrennend geworden sein. Und in wohlwollender Würdigung Vormundschaft der überwachenden Polizeibeamten, d. h. sehr schwenden.
solcher Sehnsucht hat Bülow die Grundzüge seiner oft unter die Vormundschaft von Gendarmen, Polizeisergeanten, Als dritter Auflösungsgrund marschiert dann die durch ersten liberalen Tat, des Entwurfs zum neuen Reichsvereins- Ortspolizeidienern und ähnlichen erleuchteten Amtspersonen, im Tatsachen wahrscheinlich gemachten Störung der gesetz, in die gutgesinnte Presse durchfickern lassen. Der frei- besten Falle unter die von jugendlichen Verwaltungsreferendaren, öffentlichen Ordnung und Sicherheit" auf. Das heißt, die finnige Wähler hat für einige Zeit etwas zu fnabbern und Polizeileutnants oder Verwaltungssekretären, ein Zustand, Vermutung der Polizei, daß es in der Versammlung zur fann sich an den„ liberalen" Duft dieser vorläufig noch nicht der eines mündigen Volkes einfach unwürdig ist und der in Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit kommen ganz enthüllten Blockfrucht erfreuen. ganz Deutschland zurzeit nur in Sachsen besteht. tönne! Die Störung braucht nicht bereits eingetreten
Der erste Eindruck der Grundzüge ist aber auch ein sehr Der heutige Rechtszustand in Preußen und vielen anderen
gliederliste fallen.
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Dabei steht noch nicht einmal fest, ob diese Bestimmung
Ein Artifel
fortschrittlicher. Gleich zu Anfang steht die frohe Botschaft, Bundesstaaten ist der, daß der überwachende Polizeibeamte zu fein! Diese Bestimmung ist die Proklamierung der reinen daß die Frauen mündig gesprochen werden, daß sie nicht mehr im allgemeinen nur dann zur Auflösung einer Versammlung Polizeiwillkür , der uneingeschränkten Polizeimit Schülern und Lehrlingen auf die Bank der Unniündigen befugt ist, wenn in der Versammlung Anträge oder Siktatur! Das Schicksal aller Versammlungen ist damit verwiesen werden sollen, wie es heute das preußische, das Vorschläge erörtert werden, die eine Auf bayerische und andere Vereinsrechte noch tun. Dann soll für forderung oder Anreizung zu strafbaren Handlungen ent- böllig dem subjektiven Befinden der überwachenden Polizeibeamten überantwortet. Und wie sich in Polizeiköpfen die die politischen Vereine die Pflicht zur Einreichung der Mit- halten! Es genügt also nicht, daß ein Redner zu straf- Welt verkehrt malen und welche Schreckgespenster ein ängstbaren Handlungen auffordert oder anreizt, sondern es müssen liches oder eifriges Polizeigemüt erzeugen fann, davon haben Das sind zwei zweifellose Verbesserungen gegen den tonkrete Anträge oder Vorschläge zur Begehung straf wir Proben genug! jezigen Zustand in den meisten und größten deutschen Vater- barer Handlungen gemacht und erörtert werden, d. h. ländern. Fregt sich nur, ob ihre Gewährung im 20. Jahr ein Redner muß diese Anträge oder Vorschläge begründen nicht etwa gar der Polizei ein Recht auf Präventiv hundert eine Großtat genannt werden kann. Die Aus- und befürworten oder die Versammlung muß darüber abschließung der Frauen von den politischen Vereinen war stimmen. So hat denn auch das preußische Oberverwaltungs- berbot von Versammlungen geben foll! Ein Präventiv längst der Lächerlichkeit verfallen. Einer der reaktionärsten gericht diese Bestimmung ausgelegt. Zweifellos wurde von den verbot, wie es zurzeit nur die Vereins- und Versammlungsund beschränktesten Polizeiminister, die Preußen je gehabt, überwachenden Beamten manchmal gegen diese Auslegung gefehlt gesetze für Hamburg und Sachsen kennen! hat diese Bestimmung selbst durchlöchern müssen durch seinen und die Beschwerdeinstanzen mögen ihren Inhalt auch des der„ Vosfischen Zeitung", der sich gegen das Präventivverbot ihm von der Sozialdemokratie geschickt abgepreßten Segment öfteren verkannt haben, indes bot das Verwaltungsstreit- wendet, läßt erkennen, daß gewisse einflußreiche Streise an der erlaß. Die Frauenbewegung, vor allem die proletarische, verfahren immer die Möglichkeit, die Polizei über die recht- Arbeit sind, um es in das Reichsvereins- und Versammlungshat sich durch die Zwirnsfäden der Paragraphen nicht an lichen Grenzen ihrer Befugnisse zu belehren. gesetz zu bringen. Das wäre in der Tat der Gipfel. Zwar lebhafter politischer Betätigung hindern lassen. Die Aus- Vergegenwärtigt man sich das, so ist leicht zu erkennen, berbietet auch Preußens Polizei Versammlungen auf Grund nahmebestimmung gegen die Frauen ist nur noch daß die vorgeschlagene Bestimmung des Reichsvereinsgesetz des Allgemeinen Landrechts und die Rechtsprechung bat eine Unbequemlichkeit, eine lächerliche Vogelscheuche, entwurfs eine sehr bedenkliche Verschlechterung gegen den natürlich recht gegeben. Aber das hindert nicht, dem** aber kein Hindernis mehr. Wenn sie jetzt aufgehoben wird, jezigen Rechtszustand in Preußen wie vielen anderen deutschen Praris selbst zum Geist der reaktionären preußischen so fällt damit eine Bestimmung, die für die Reaktion Staaten bedeutet. Und zwar soll diese Verschlechterung in zwei nung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und ihren Wert längst verloren hat. Man kann ihr Verschwinden Richtungen erfolgen. Einmal ist nicht mehr die Erörterung Ordnung gefährdenden Mißbrauches..." in schroffem Widernicht als Fortschritt freudig feiern, man kann nur nüchtern von Anträgen oder Vorschlägen erforderlich, die zur Sanktionierung dieser Praris ein nicht unerheblicher Rückschritt spruch steht und daß eine ausdrückliche reichsgesetzliche feststellen, daß sie einige Jahrzehnte zu spät fällt. Begehung strafbarer Handlungen auffordern oder anreizen, Noch viel weniger hat es mit dem Verzicht auf die Ein- fondern es genügt, daß ein Redner eine Aufforderung oder für Preußen und eine geradezu skandalöse Verschlechterung reichung der Mitgliederliste politischer Vereine auf sich. Heut- Anreizung begeht. Zweitens aber, und das ist noch weit be- für die deutschen Staaten mit einigermaßen freiheitlich zutage ist die Bestimmung, die solche Einreichung fordert, nur denklicher, wird an die Stelle des Begriffes strafbare entwickeltem Vereins- und Versammlungsrecht wäre. itoch eine lästige Formalität, die den Vereinsleitungen wie Handlungen" der viel weitere und dehnbarere gesetz- Für große Teile Deutschlands bedeutet ferner die Beden Behörden unnüte Arbeit bereitet. Seinerzeit ist diese widrige Handlungen" gesetzt. stimmung, daß Lehrlinge und Schüler von Verdie eine Bestimmung einmal ein Abschreckungsmittel vor dem Beitritt Eine Handlung fann gefezwidrig sein, ohne strafbar einen, Einwirkung auf öffentliche Angelegen zu sozialdemokratischen Vereinen gewesen, heute hat sie diese zu sein. So ist z. B. der Kontraktbruch des Arbeiters eine heiten bezwecken, ausgeschlossen sind. Die politischen ihre Eigenschaft in den meisten Gebieten des Reiches längst gesetzwidrige Handlung, aber keine strafbare Handlung. Die Jugendorganisationen, die sich in Baden, Württemberg und verloren. In noch rückständigen Gegenden aber, in kleinen Rechtsauslegung unserer gelehrten Richter hat allerdings anderen Staaten entwickelten, wären damit guillotiniert. Die Drten, wo die politischen Organisationen schwach sind, weiß herausgeflügelt, daß die öffentliche Aufforderung zu dieser nicht Verschlechterung tritt aber nicht nur für die Staaten mit die. Polizei auch ohne Mitgliederliste, wer Mitglied der sozial- strafbaren Handlung strafbar sei, sie gibt aber nach jetzigem freierem Vereins- und Versammlungsrecht, sondern selbst demokratischen Vereine ist. Die Denunziation der Mit preußischen Vereins- und Versammlungsrecht dem über- für Preußen ein. Denn zurzeit ist in Preußen den glieder durch die Polizei bei den Unternehmern, wie sie früher wachenden Beamten nicht das Recht zur Auflösung einer Ver- Schülern und Lehrlingen nur die Teilnahme an politischen bereinzelt unter Benutzung der Mitgliederliste geübt wurde zu fammlung, denn nach der Rechtsprechung des Ober- Vereinen verboten. Die neue Bestimmung soll sie ihnen auch Anfang der neunziger Jahre wurde das dem damaligen verwaltungsgerichts und nach einer Ministerialverfügung vom für unpolitische Vereine verbieten, die sich mit öffentlichen Bürgermeister von Staßfurt nachgewiesen ist auch noch Jahre 1890 genügt es nicht zur Auflösung, daß ein Teil- Angelegenheiten befassen. Damit wären auch die unmöglich, wenn die Polizei die Mitgliederliste nicht mehr ernehmer der Versammlung( mag es auch der Redner fein) politischen Jugendorganisationen Norddeutschlands geliefert! hält. Zudem fragt es sich, ob nicht die Einzelbestimmungen, selbst eine strafbare Handlung begeht. Nach einer im Jahre Denn der Begriff öffentliche Angelegenheiten ist ein so dehndie ja nach bewährter preußischer Praris das Gute an den 1903 ergangenen Oberverwaltungsgerichtsentscheidung ist der barer, weitumfassender, daß sich in dieser Schlinge so ziemlich Grundzügen nach Möglichkeit wieder aufzuheben pflegen, strafbare Inhalt einer in der Versammlung gehaltenen Rede alles fangen läßt. Auch die Gewerkschaften bedroht diese Beder Polizei nicht doch noch eine Hintertür zur Er- kein Auflösungsgrund! stimmung fie könnten danach künftig Schüler( jugendliche langung der Mitgliederliste öffnen. Es braucht nur Der in den veröffentlichten Grundzügen des Reichs- Arbeiter sind für mehrere Jahre Fortbildungsschüler) und die schöne Bestimmung des preußischen Vereinsgesetzes vereins- und Versammlungsrechts vorgeschlagene Rechts- Lehrlinge nicht mehr aufnehmen. Allerdings soll das Recht fonserviert zu werden, daß die Vereinsleitung verpflichtet ist, zustand ist demnach bedeutend schlechter, als der jeßt in Preußen der Berufsvereine in einem besonderen Gesetz geregelt werden. der Polizei alle von dieser gewünschten Auskünfte zu geben bestehende, auf einer oftrovierten Verordnung aus den Zeiten Indes fragt es sich sehr, ob dieses Gesetz nicht so beschaffen und die Mitgliederliste ist im Bereich der Polizei, sobald der finstersten Konterrevolution beruhende Zustand. fein wird, daß die Gewerkschaften vorziehen müssen, sich lettere sie will. In der Praxis würde die vorgeschlagene Bestimmung zu lediglich auf den Boden des allgemeinen Reichsrechts über Mit den beiden Errungenschaften des Entwurfs ist es einer ständigen Schifanierung der Versammlungsleiter und das Vereins- und Versammlungswesen zu stellen. also nicht weit her. Die Machtbefugnis, die die Polizei damit-Redner führen. Die überwachenden Beamten sind in den Das sind die Fußangeln, die die ,, Grundzüge" aufweisen. aufgibt, fällt nicht allzu sehr ins Gewicht. Um so schlimmer meisten Fällen gar nicht imstande, den Gedankengang eines Wie viele mögen die Einzelbestimmungen noch bergen? aber sind die Verschlechterungen, die der Entwurf noch Redners zu erfassen die Aufzeichnungen Ueberwachender Und das ist die erste Blockfrucht, die erste liberale gegen den heutigen Zustand in Preußen bringt. Die haben vor Gericht mehr als einmal den Beweis dafür Errungenschaft" der Blockära! Fürwahr, wenn man Regierungspresse hat sie möglichst unauffällig an den erbracht und ihre juristische Bildung ist wahrhaftig nicht nicht wüßte, daß Bülow den Freisinn zur Blockbildung nötig Schluß der Mitteilung gestellt die Scherl Blätter derart, daß sie gesegwidrige von nichtgesezwidrigen Handlungen hätte, man könnte meinen, er wollte ihn verhöhnen durch seine haben es fogar fertig gebracht, dem betreffenden Sage zweifelsfrei zu unterscheiden wissen. Und dann die Auslegungs- Grundzüge! eine Fassung zu geben, die den Eindruck hervorrufen soll, funst der höheren Instanzen und der im Verwaltungsstreit- Indes. Bülow weiß, was er diesem Freifinn zumuten darf. als handle es sich um eine Verbesserung. Der„ Lot.- Anz." verfahren tätigen Richter! In Sachsen , wo das Wort durch Möglich, daß er ihn zu bewegen vermag, ein solches Gesetz zu sagte:... Die polizeiliche Ueberwachung der Versamm- den Ueberwachenden bei Aeußerungen entzogen werden kann, schlucken, das Vereins- und Versammlungsrecht ganz Deutschlungen bleibt bestehen. Der Vertreter der Polizei soll aber die eine Aufforderung oder Anreizung zu Gesezesüber- lands im 20. Jahrhundert noch unter den Stand des preußischen fünftig nur dann eine Versammlung schließen und auflösen tretungen oder unsittlichen Handlungen enthalten, find diese Vereins- und Versammlungsrechts vom Jahre 1849 herunterdürfen, wenn der Vorsitzende selbst es wiederholt unterlassen Begriffe in geradezu großartiger Weise ausgeweitet worden. zubringen. Möglich- aber das hieße auch den Block zum hat, bei Aufforderungen eines Redners au gesetzwidrigen Findige Beamte haben dort schon gefunden, daß Tode bei den nächsten Wahlen verurteilen.
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