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Nr. 228. 24. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sontag, 29. September 1907.

Der Reichsanwalt über das preußische reichischen Nationen. E. Bernerstorfer. Die Kunst und die hat, sondern es handelt sich einfach um die juriſtiſche Frage, ob

Vereinsrecht.

Wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen das preußische Vereinsgesez ist am 12. April vom Landgerichte Düsseldorf   der Redakteur der Düsseldorfer Volkszeitung", Genoffe Dr. Heinrich Laufenberg  , zu 20 M. Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einen Artikel aus dem Vorwärts" unter der Ueberschrift Auf­hebung des Vereinsrechtes durch das Kammergericht" veröffentlicht. Der Tischler Genosse Thiel( Tempelhof  ) hatte zu einer öffentlichen Bersammlung einen Saal von einem Wirte abgemietet, der um 10 Uhr Polizeistunde hatte. Alls es 10 Uhr geschlagen hatte, erklärte der über­wachende Polizeibeamte die Versammlung für geschlossen, weil Polizei­Stunde sei. Thiel widersprach und behauptete, die Polizeistunde gehe ihn nichts an, er habe den Saal gemietet. Er forderte deshalb die An­wesenden zum Bleiben auf. Schließlich fügte er sich aber doch der Anordnung des Beamten. Das Schöffengericht verurteilte Thiel auf Grund des Vereinsgesetzes, das Landgericht II in Berlin   fprach ihn frei, aber das Stammergericht verurteilte ihn zu 15 M. Geld­strafe. Angeführt wurde dabei, die Bestrafung aus§ 15 des Ver. Ges. sei nicht davon abhängig, ob die Auflösung aus einem der drei vom Gesetze angegebenen Gründen erfolgt sei. Dies alles war in dem Artikel erwähnt. Die strafbare Handlung des Angeklagten Dr. 2. soll nun darin bestehen, daß er seine Leser aufgefordert hat, in ähnlichen Fällen, wo die Auflösung aus einem im Gefolge nicht vorgesehenen Grunde erfolgt, den Weisungen des überwachenden Beamten nicht Folge zu leisten, damit auf dem Wege weiterer Strafprozesse versucht werde, das Kammergericht von seiner Rechtsprechung abzubringen. Bekanntlich ist später( am 27. April) auch Genosse Weber wegen des Vorwärts"-Artikels zu 20 M. Geldstrafe verurteilt; seine Revision schwebt noch.

lleber

Revision des Genossen Dr. 2aufenberg

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Bom Fortschritt der Presse. Ein neues Parteiblatt er­scheint vom 1. Oktober ab unter dem Namen, Thüringen  " für die Wahlkreise Weimar   und Eisenach   sowie Schwarzburg Sondershausen  . Es wird in der Druckerei der Erfurter Tribüne" hergestellt.

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Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

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der Verwaltung. Otto Bauer  , Die soziale Gliederung der öster- rischen Fragen oder Fragen der modernen Literatur zu beschäftigen Arbeiter. Bücherschau. Die Arbeiterbibliothek. die hier in Frage stehenden vier Bilder als unzüchtig zu betrachten, Die Liste derjenigen, die für die nächsten Nummern Beiträge D. h. geeignet sind, das normale Scham- und Sittlichkeitsgefühl in gesandt oder zugesagt haben, weist die besten Namen der öster- geschlechtlicher Beziehung zu verleben und inwieweit der Angeklagte das Bewußtsein hatte, daß die Bilder diese Wirkung ausüben. reichischen und der internationalen Sozialdemokratie auf. Die ein- Der Angeklagte bestreitet dies unter allen Umständen. Seine im fünften Jahrgang erscheinende Zeitschrift verfolge eine wichtige zelne Nummer kostet 50 Heller, das Jahresabonnement 6 Kronen. Dem neuen Kämpfer ein herzliches Glückauf! Stulturaufgabe, nämlich in erster Reihe die Förderung der Gesund­heit, indem sie gebildete erwachsene Leute zum Streben nach eigener förperlicher Vollkommenheit anregen soll. Durch Freilichtauf­nahmen in schöner Natur soll durch die Gewöhnung an den Anblick eines gefunden normalen Körpers der Mensch daran gewöhnt werden, der Trieb erweckt werden, den eigenen Körper zur mög­lichsten Vollkommenheit zu bringen. Diese Tendenz werde von zahlreichen Künstlern unterstüßt, die der Zeitschrift ihre Mitarbeit widmen und die Kreise, an die sich die Zeitschrift wende, verneinen Schlechten Lohn für Mühe und Arbeit, so berichtet man uns aus unter allen Umständen, daß der Inhalt der Zeitschrift irgendwie alle a. G. vom 27. September, erntete der hiesige Rechtsanwalt eine unzüchtige Wirkung ausüben fönne. Die Zeitschrift Schön­Oskar Suchsland, der ein großer Freund des Zeugniszwanges gegen heit" sei nicht für das allgemeine Publikum bestimmt, sondern Redakteure zu sein scheint. Er fühlte sich durch einen Artikel des werde nur einem beschränkten, aus den gebildeten Ständen ent­Boltsblatts" beleidigt, flagte aber nicht gegen den verantwortlichen nemmenen Kreise zugänglich gemacht, der, wie der Künstler das Redakteur Genossen Molkenbuhr, sondern gegen den Genossen Re- Modell, die künstlerische Wiebergahe ohne die Empfindung ge­dafteur Thiele, in dem er den Verfasser vermutete. Vor dem schlechtlichen Reizes zu beschauen vermag. Der Angeklagte be= Schöffengericht bot er als Privattläger alles Menschenmögliche auf, streitet objektiv das Borliegen unzüchtiger Bilder, als auch sub­durch Vernehmung verschiedener Redakteure, Berichterstatter usw., jektiv das Bewußtsein, daß unzüchtige Bilder vorliegen können. Er durch Zeugniszwang den Täter zu ermitteln. Es wurden Strafen berufe sich auf den Kunstmaler Müller- Münster und könne sich auf über Strafen wegen Zeugnisverweigerung verhängt; alles vergeblich. andere Künstler dafür berufen, daß er die Bilder, che sie veröffent­Gestern versuchte nun Herr Suchsland sein Glück vor der Belicht wurden, auf Sittlichkeit und fünstlerischen Wert sehr sorg­rufungsinstanz. Das Resultat war: Genosse Thiele scheint fältig prüfe. Er könne sich auch darauf berufen, daß er sich über als Täter dringend verdächtig, ist aber nicht hinreichend überführt den Begriff der Unsittlichkeit mit namhaften Juristen beraten, und und so mußte denn zum Schmerze des zeugniszwangslüsternen daß z. B. Geh. Rat Prof. Dr. v. Liszt   es für unmöglich erklärt Rechtsanwalts die Berufung verworfen werden. Über ein Trost habe, diese Bilder als unzüchtige anzusehen. Was die geschäft liche Seite der Zeitschrift betrifft, so wurde in der Beweisaufnahme bleibt Herrn Suchsland... er trägt die Kosten. festgestellt, daß die Zeitschrift zu igren Lesern eine ganze Anzahl fürstlicher Personen, Aerzte, Offiziere, höhere Beamte, Land­gerichtsdirektoren usw. zähle, furz, sich nur an gebildete Streije wende. Der Angeklagte läßt sich auch durch seinen Geschäftsführer bestätigen, daß mehrfach von Personen, unter anderem auch fürz­lich von einem höheren Eisenbahnbeamten das Verlangen nach Be schaffung pikanter Bilder" an den Angeklagten gelangt sei; alle felche Gesuche würden aber unter allen Umständen zurückgewiesen. Beuge Kunstmaler Müller- Münster weiß, daß der Angeklagte bei der Auswahl der Photographien, die in die Zeitschrift aufgenommen werden, künstlerischen Rat sich einzuholen pflegt.

Gerichts- Zeitung.

Abbildungen!

,, unzüchtige"

tourde am Freitag vor dem Reichsgericht verhandelt. Der Bilder von Rubens  , Tizian   und Balma Vecchio Reichsanwalt bezeichnete sie als unbegründet. Man müsse das preußische Vereinsgefez, welches auf einer fönig­Das Landgericht Breslau hat am 18. Juni den Kaufmann lichen Verordnung von 1850 beruht, nicht vom modernen Emmo Delabon von der Anklage des Feilhaltens und Verbreitens Standpunkte aus beurteilen, sondern von dem der damaligen unzüchtiger Ansichtspostkarten freigesprochen, aber die vier Post­Zeit. Damals habe der Polizeista at bestanden, und jeder farten, um die es sich handelte und die Bilder von Rubens  , Tizian  Widerstand gegen einen Beamten sei strafbar gewefen. Heute sei und Palma Vecchio   darstellten, eingezogen, um sie unbrauchbar zu Nach ausgedehnter Beweisaufnahme verlangt der Staats. es anders, da werde nur der Widerstand bestraft, wenn der Beamte machen. Die Karten waren im Schaukasten des Angeklagten aus- anwalt Verurteilung zu 30 M. Geldstrafe und Konfistation der sich in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes befand. Auch gestellt und wurden für 20 Pf. das Stück verkauft. Manche Vor- Bilder. Das Gericht erkennt nach kurzer Beratung auf Frei­wenn die Auflösung einer Versammlung in Preußen zu unrecht übergehende nahmen Anstoß daran. In Museen oder im Besitz von fprechung des Angeklagten. Die vier Abbildungen seien objektiv erfolge, müsse demnach der Anordnung des betreffenden Beamten Kunstliebhabern, meint das Urteil, mögen die Bilder nicht un- nicht als unzüchtig im Sinne des Gesetzes zu betrachten. Dies Folge geleistet werden. Das Reichsgericht vertagte die züchtig sein, aber in Postkartenform sind sie es. Durch ihre öffent. wäre vielleicht möglich, wenn man das eine Bild, welches Professor Entscheidung in dieser delikaten Sache auf eine spätere Sizung. liche Ausstellung sollte die sinnliche Lüsternheit gereizt werden, und Bartels( ein Kunstschriftsteller" aus Weimar  ) für bedenklich er­Von dem Zugeständnis des Reichsanwalts, daß das preußische dazu waren sie geeignet. Der Angeklagte ist wegen gleicher Hand. achtet hat, losgelöst vom ganzen Hefte zu Gesicht bekäme, aber nicht in dem hier gegebenen Rahmen. Nach der feststehenden Judikatur Vereinsgesetz Fleisch vom Fleische eines Polizeistaates ist, nehmen lungen noch nicht vorbestraft. Er hat die Ausstellung nicht für des Reichsgerichts sei das Nackte an sich nicht als strafbar zu ec­wir gern Notiz. Der Reichsanwalt irrt aber in der Annahme, im strafbar gehalten, da auch andere Geschäfte, wie er meinte, diese achten, sondern nur wenn die ganze Situation oder die ganzen damaligen Bolizeistaat habe jeder unberechtigte Befehl eines Polizei Bilder ausstellten. Deshalb wurde auf Freisprechung erkannt. Umstände, unter denen es dargestellt wird, das Scham- oder Sitt­organs befolgt werden müssen. Einem Beamten, der unberechtigt Gegen die Einziehung der Karten hatte der Angeklagte Revision lichkeitsgefühl zu verlegen geeignet ist. Dies sei hier nicht der auflöſte, brauchte nicht Folge geleistet zu werden, es war eingelegt. Der Verteidiger führte aus: Das Urteil berücksichtigt Fall. Auch in subjektiver Beziehung sei die Freisprechung geboten. bielmehr der Beamte wegen Amtsmißbrauchs auch dann nur einzelne sichtbare Körperteile, z. B. bei Rubens   Urteil des Die Zeitschrift werde doch nur in beschränktem Kreise verbreitet strafbar, wenn er nicht bewußt, sondern nur aus Rechts- Paris" das Gesäß einer Frauensperson. Man muß aber das its und der Angeklagte konnte die Ueberzeugung haben, daß die Bilder unfenntnis handelte. An diesem Grundsatze hat auch noch das als Ganzes betrachten. Es hätte begründet werden müssen, warum für das Publikum, für das sie bestimmt sind, nicht schamverleßend Obertribunal festgehalten. Erst der Verseuchung der Gerichte durch das Gesäß auf dem Bilde als schamberlehend anzusehen ist. Gerade sind. Ihm ist auch geglaubt worden, daß er bei der Auswahl der Bilder mit der genügenden Sorgfalt zu Werke gegangen ist. ihren Mißbrauch zu politischen Zwecken insbesondere seit der Kultur- das Reichsgericht stellt Rubens   den Erotikern gegenüber. Das lampfzeit und der sozialistengefeglichen Zeit war es vorbehalten, den Reichsgericht erkannte am Freitag auf Verwerfung der Revision, Widerstand gegen beamtliche Gefegesverlegung für straffrei zu er da es Sache der tatsächlichen Feststellung sei, ob eine Abbildung als flären. Im Falle Laufenberg würde eine Berurteilung einer Auf- unzüchtig anzusehen ist oder nicht. hebung des Wirtsrechts, des Hausfriedens- und des Vereinsrechts gleichkommen. Auf die Entscheidung des Reichsgerichts darf man gespannt sein.

Aus der Partei.

" Der Kampf."

Die erste Nummer der von uns schon angekündigten fozial­demokratischen Monatsschrift unserer deutsch  - österreichischen Genossen ist soeben in schmudem Gewande erschienen.

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Unzüchtig ist nach der ständigen Juditatur des Reichsgerichts ein Bild, das geeignet ist, das Scham- oder Sittlichkeitgefühl eines normal empfindenden Menschen in geschlechtlicher Beziehung zu: berleben. Wie normwidrig und schweinisch muß der Normal­mensch" erzogen sein, wenn fein Scham- oder Sittlichkeitsgefüh: durch künstlerische Wiedergabe des Nadten erregt oder gar verletzt wird. Die Möglichkeit solcher Verurteilungen illustriert treffend den Tiefstand unseres Erziehungswesens und die Höhe der herrschenden Heuchelei.

Die Schönheit" vor Gericht.

Der beleidigte Herrgott.

Der ehemalige Gendarm Then aus Weißenstadt   in Obers franken wurde mit einer mageren Pension verabschiedet, worüber er sehr erbost war. Auf den Staat, der ihn so schlecht bezahlt, traute er sich anscheinend nicht zu schimpfen, dafür ließ er seinen Aerger an dem lieben Gott" aus, indem er äußerte:" Der Herr­Dafür bekam er von der Bamberger   Straf­gott soll berr...." fammerwegen Gotteslästerung drei Wochen Gefängnis.

Wasserstands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässerlunde, mitgeteilt bom Berliner   Wetterbureau.

Wasserstand

Dber, Ratibor  

Strossen

Ein Einführungsartikel der Redaktion, die aus den Genossen Vor der 4. Straffammer des Landgerichts I   stand gestern der Otto Bauer  , Adolf Braun   und Karl Renner   besteht, stizziert zweite der gegen den Herausgeber der Zeitschrift" Die Schönheit  ", Memel  , Tilsit die Aufgaben des neuen Organs, das vornehmlich an der Aufhellung Karl Vanselow  , gerichteten Prozesse wegen Verbreitung angeblich Bregel, Insterburg  der vielgestaltigen Probleme arbeiten foll, mit denen das österreichische unzüchtiger Schriften zur Verhandlung. Die Anklage betrifft viereich fel, Thorn Broletariat zu ringen hat. Bittor Adler zeichnet in seinem Artikel fünstlerische Freilichtaufnahmen aus dem zweiten Heft des vierten Neue Aufgaben" die neuen Pflichten und erhöhte Verants Bandes der Schönheit", welches seit Jahren beschlagnahmt ist. wortlichkeit, die der Sozialdemokratie Desterreichs aus ihrem Siege Die Verhandlung ist im September v. 3. schon einmal vertagi crwachsen. Karl Kautsky   hat einen herzlichen Begrüßungsbrief worden, weil es notwendig erschien, durch Vernehmung von Sach­gesandt. Weiter enthält die Nummer folgende Beiträge: Anton berständigen eine grundsäßliche Erörterung und Klärung der ganzen Frage herbeizuführen. Etwa ein Dußend Sachverständige Sueber, Partei und Gewerkschaften in Desterreich. 2. Winarsty. waren geladen. Vor Eintritt in die Verhandlung bemerkte der Das neue Parteistatut. Adelheid Popp  . Die erzieherische Bedeutung Vorsitzende, Landgerichtsrat Peltasohn: Die Verhandlung wird der Konsumvereine. Anton Nemec, Proletariat, Demokratie und sich in nicht zu weiten Grenzen halten können. Der Gerichtshof Die tschechische Nation. Karl Renner  , Das nationale Problem in kann sich hier nicht als Areopag hinstellen, der sich mit künstle

Ihre am 28. September er­folgte Vermählung zeigen allen Verwandten, Freunden und Bekannten nur hier­durch an

3545

Otto Hentzel Elise Mentzel geb. Macrtsch.

Standesamtlich verbunden: Willy Krause  

Alma Hetzer- Krause Steglitz  - Berlin  .

Stadtilm  - Thüringen  .

Sozialdemokratisch. Wahlverein

Rixdorf.

Todes- Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Arbeiter

Karl Werlitz

( 12. Bezirk)

verstorben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Montagnachmittag 4%, Uhr von der Leichenhalle des neuen Rig dorfer Stirchhofes aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 235/18 Der Vorstand.

Zentralverein für alle in der Huthranche beschäftigten Arbeiter and Arbeiterinnen. Todes- Anzeige.

Am Donnerstag, 26. September, verstarb unser Stollege

Paul Rossignoll.

am

Die Beerdigung findet Sonntag, den 29. September, nachmittags 4 Uhr, vom Stranken­bause Moabit   aus nach dem neuen Pauls- Kirchhofe in der Seestraße

flatt.

Am Donnerstag, 26. September, verstarb unser Kollege

Emil Hanisch. Die Beerdigung findet am Sonntag, den 29. September, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Georgen Kirchh. boses in Weißensee, Höllestraße, aus statt. Um zahlreiche Beteiligung ersucht 294/7 Der Vorstand.

Danfjagung.

Für die uns bewiesene rege Teil­nahme bei dem Tode meines lieben Mannes, unfers guten Baters, sagen wir allen Beteiligten unseren herz 1752

Von der Reise zurück. 73/13 lichsten Dant. Dr. Mainzer.

Frau Witwe Emma Nürnberg nebst Kindern.

Am Freitag, den 27. b. M.,

nachmittags 6 Uhr, entschlief nach langem, schweren Leiden mein lieber Mann, unser guter Bater, Schwiegervater und Groß­vater, der Seperinvalide

Julius Michulski

2865

im 65. Lebensjahre. Dies zeigen tiefbetrübt an Aug. Michulski geb. Nadtte nebst Kindern.

Die Beerdigung findet am Dienstag, den 1. Oftober, nach mittags 4 1hr, von der Leichen­balle des Thomas- Kirchhofes in Rirdorf, Hermannstraße, aus statt.

Deutscher Transportarbeiter- Verband.

Hiermit diene den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Noulutscher

Paul Janicke

am 25. d. M. plöglich an Betriebs. unfall( Ueberfahren) gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mon tag, den 30. b. M., nachm. 3 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus­Kirchhofes, Hermannstraße, aus ( tatt. 75/14

Um zahlreiche Beteiligung bittet Die Verwaltung II.

Allgemeine Kranken- und Sterbe­kasse der Drechsler und Berufsg.

( G. H. 86, Hamburg  .) Verwaltungsstelle Berlin   A. Den Mitgliedern hierdurch zur Nachricht, daß unser Mitglied

Friedrich Pieper

am 25. September verstorben ist.

Die Beerdigung findet Sonntag, den 29. September, nachmittags 4 1hr, von der Leichenhalle des alten Thomas- Kirchhofes, Rigdorf, Hermannstraße, aus ftatt.[ 297/6 Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung.

Todes- Anzeige.

Plötzlich und unerwartet verschied heute Sonnabend früh 92 Uhr unjere heißgeliebte Tochter

Else

im 5. Lebensjahre. Dies zeigen tiefbetrübt an

Wilhelm Hering u. Frau,

Naunynstr. 67.

Die Beerdigung findet am Dienstag nachmittags 1,5 Uhr von der Leichenhalle der Thomas Gemeinde, Hermannstraße, aus 3375 statt.

Frankfurt  arthe, Schrimm  Landsberg Nebe, Bordamm Ibe, Leitmerig

Barby Magdeburg  

Saale  , Grochliz

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Wasserstand

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27. 9. 26, 9.

27. 9. 26. 9.

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Minden

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4 Rhein  , Waldshut  

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124

17

2

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102

49

Neddr, Heilbronn  

19

83

Main  , Wertheim  

99

Mosel, Trier  

72

1)+ bedeutet Wuchs, Fall.

-

Deutscher  Holzarbeiter- Verband

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Tischler

Viktor Lienowski

am 27. September verstorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Montag, den 30. September cr. nachmittags 4 Uhr, von der Reichena halle des Piustirchhofes in Neu­Hohenschönhausen, Berlinerstraße, aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 94/10 Die Ortsverwaltung.

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß am 26. 5. M., 9 Uhr, mein lieber Mann, unser guter Bater, Schwie­gervater und Großvater

Valentin Meister

nach langen schweren Leiden sanft entschlafen ist.

Die Beerdigung findet am Montag, den 30. September, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­Salle des Dreifaltigkeitskirchhofs, Mariendorf  , Feldstraße, aus statt. Frau Marie Meister nebst Stindern.

Ausspülungs­

Apparate 3,-, 5-, 7,50 Mart, nur Sanitätshaus C. Becker, Litthauerst. 6.

2) Unterpegel.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme sowie Strangspenden bet dem Begräbnis meines lieben Mannes Heinrich Oechler

sage allen Freunden und Bekannten, insbesondere den Kollegen der Firma Giese, Reinede u. Co. meinen herz­1762 lichen Dant. Witwe Ida Oechler nebst Kindern.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und die zahlreichen Kranz­spenden bei der Beerdigung meiner lieben Frau Martha, fage ich auf Berwandten, diesem Wege allen Freunden und Bekannten, insbefondere den Kollegen der Firma Liebheit u. Thiesen sowie dem Personal der Firma H. Grünwald meinen Herz­1772 lichsten Dant.

Joh. Przypisny.

Nach 13jähriger Bragis in Göppingen  ( Württemberg  ) habe ich mich in Berlin  . Schöneberg   als praktischei Arzt und Geburtshelfer niedergelassen. 3065* Telephon: Amt VI Nr. 12 274. Dr. med. Max Wolf  Grunewaldstr. 28. Sprechstunden: 8-10 Uhr vormittags, 3-5 Uhr nachmittags. An Sonn- und Feiertagen 8-10 Uhr vormittags.