Nachdem der die vorliegende Bernehmung bewirkende An walt mir seine Ueberzeugung dahin ausgesprochen hat, daß diese Annahme nicht begründet sei, und daß die begründete Hoffnung vorliege, daß mit Zurücknahme meines Antrages vom 19. Gep tember 1887 die ganze Angelegenheit erledigt sein werde, nehme ich hierdurch den Antrag vom 19. September und die ein gelegte Beschwerde ausdrücklich zurück. Ich bemerke, daß ich zur Zeit der Stellung des Antrages vom 19. September 1887 leidend und sehr erregt war."
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eindringlichst gebeten hatte, wenn ich nicht auf mich Rücksicht mir übermittelten Wunsch des Oberstaatsanwalts gefolgt und von der Ausübung des Richteramtes traft Gefehes ausgeschloffent nehmen wolle, so möge ich doch auf den Wunsch des Borstandes seinem Versprechen Glauben geschenkt habe. Gin Anwalt fei wenn er selbst durch die strafbare Handlung verletzt ist") als und das Interesse der Berliner Anwaltschaft Rücksicht nehmen. noch nicht ein Staatsbürger zweiter Klaffe. Sei er das, so läge Richter geurtheilt hat und daß er mich wegen der Bethätigung Hierauf fam folgendes Protokoll zu stande, dessen Wortlaut von auch mir an der Zugehörigkeit zur Anwaltschaft nichte. Nach meiner politischen Anschauung aus dem Anwaltstande felbft dann Herrn Lesse vor meinem Erscheinen bei ihm ohne irgend sehr langer Berathung erkannte der Ehrengerichtshof dahin, daß ausgeschlossen haben würde, wenn er nichts weiter als gegen mich eine Mitwirkung meinerseits entworfen war: ich mit einem Verweise und 1000. Geldstrafe vorliegend erachtet hätte, so bitte ich demnach gerade den nachVerhandelt Berlin , den 28. Juni 1888. zu beftrafen. In den Urtheilegründen heißt es: Die Rücksicht folgenden Augeflagepunkten behufs Prüfung der Frage, ob Vor dem Unterzeichneten erscheint heute zur Erledigung auf die wedselseitige Achtung der zur Rechtspflege mitsammen gegen mich irgend etwas Ehrenrühriges vorder Requisition des fgl. Herrn Oberstaats- berufenen Organe mußte ihn zu der Voraussetzung, daß auch liegt, besondere Aufmerksamkeit zu ſchenken. anwalts vom 15. Juni zur Erhebung der früheren Auflage gegen ihn der Oberstaats- Als zweiten Punkt hatte der Eröffnungsbeschluß vom der Herr Rechtsanwalt Arthur Stadthagen 2c. und erklärt, anwalt von Buck, nur auf Grund gewissenhafter Er- 8. 4. 1800 drei von mir in Ausübung meiner Vertheidigermit dem Gegenstande seiner Vernehmung bekannt gemacht: wägung geschritten sei, führen." Die entgegenstehende pflicht im Auftrage meiner wegen angeblicher Geheimverbindung, Ich habe gegen die zurückweisende Verfüg ng des Herrn oben mitgetheilte eidliche Aussage des Herrn von Luck wird Verstoß gegen das Sozialistengeset u. dergl. angeklagten Klienten Staatsanwalts vom 9. d. Wt. Beschwerde eingelegt, um die Frist als für diese Frage irrelevant erachtet. Zum Schluß heißt gegen Landgerichts direktor B. zu Berlin gestellte Ablehnungsnicht zu verfäumen. Ich ging bei meinem Antrage vom 19. Sep- e3 wörtlich: Der Ehrengerichtshof hat noch nicht die gesuche mir als pflichtwidrig zur Last gelegt. Die im Wesent tember pr. von der auch bei der Verhandlung vor dem Ehren- Hoffnung aufgeben möge, daß der Angeschuldigte doch zu lichen gleichlautenden Ablehnungsgesuche waren zunächst mündlich gerichtshof in Leipzig entwickelten Unnahme aus, daß besserem Verständniß seiner Berufspflichten noch gelangen werde, gefiellt. Auf Wunsch deffen Protokoll ich die Pflicht als Anwalt habe, einer vom Herrn Ober- und hat deshalb auf die beantragte Ausschließung von führer in dreistündiger Verhandlung nicht völlig hatte staatsanwalt meiner Ansicht nach ausgesprochenen Berleumdung der Anwaltschaft nicht erkannt; dagegen scheint es protokolliren können, reichte ich das Ablehnungsgesuch resp. Beleidigung gegenüber nicht nur Verwahrung einzulegen, angemessen, den Angeschuldigten auf die äußerste schriftlich ein. Es enthält in 72 Geiten unter 19 Nummern und recht fondern mir auch auf anderem Wege Genugthuung zu verfchaffen, Eventualität, der er sich bei fernerer Wer die erforderlichen thatsächlichen Anführungen und daß die Nichtausübung dieser Pflicht mich in die Gejahr ten nung seiner Berufsstellung aussett, rechtlichen Ausführungen, Borweg ist folgende Ausführung gestellt: einer ebrengerichtlichen Untersuchung bringen könne. eindringlich hinzuweisen; in diesem Sinne ist dem vom Vorweg geftatte ich mir die Bemerkung, daß, soweit nachEhrengericht ausgesprochenen Verweise noch eine Geldstraje verstehend behauptet wird, Handlungen oder Unterlassungen seien schärfend hinzugefügt." von Beamten gefezwidrig vorgenommen, damit nicht auss Eine ausführliche Darlegung der ein Dußend bei gedrückt werden soll, daß den Betreffenden das Bewußtsein weitem überschreitenden Berfahren, die insbesondere feit Mitte von der Rechtswidrigkeit ihrer Handlungen oder Unterlaffungen, 1889 wider mich wegen angeblicher Beleidigungen von Beamten, soweit diese Handlungen oder Unterlassungen ein strafbares Des Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Geseke , Verächtlich- lift darzustellen geeignet sein sollten beigewohnt habe. G3 machung von Staatseinrichtungen, Majestätsbeleidigung ver- dürfte zur Begründung des subjektiven Mißtrauens sucht wurden, sowie der vor dem Ehrengericht stattgefundenen gegen die Unparteilichkeit von Richtern genügen, daß Vernehmungen über den halt von mir gehaltener politischer objettiv rechtswidrige Handlungen begangen Die Mausefalle war nun geschlossen. Reden und darüber, daß ich mich mit und ohne Erjolg gegen Be- sind. Die Frage, Frage, ob auch das Bewußtsein Unter dem 13. Oktober 1888 übersendete mir der Ober- schränkung von Rechten von mir vertheidigter Angeklagter gewendet Rechtswidrigkeit aus den darzulegenden Umständen folge, soll der Staatsanwalt folgende Eröffnung":" daß ich auf Grund Ihrer habe, mag hier ausicheiden. Zu erwähnen ist, daß in feinem dieser Beurtheilung des hohen Gerichtshofes indeß dadurch nicht ents au Protokoll vom 28. Juni d. J. abgegebenen Erflärung, die Fälle ehrengerichtliche Anklage erhoben wurde und daß die ordent- zogen werden." Beschwerde vom 25. Juni"( gegen ihn) für erledigt lichen Gerichte nur in den 9 noch schwebenden Beschuloigungen Das Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Herrn B. erachte, daß aber die Art und Weise der Zurücknahme der Be- wegen formeller Beleidigungen von Beamten, in einem Falle wird dadurch gerechtfertigt, daß derselbe die von einem Richter schwerde mich nicht veranlassen tann, von weiteren Maß- wegen Hausfriedensbruchs Anklage erhoben( weil ich in einer zu erwartende abfolute, unantastbare makellose Unparteilich nahmen wegen Ihres Verhaltens abzusehen." Wahlverfammlung der Aufforderung des fonservativen Mitein- feit" nicht befize. Es fehle ihm die Selbständigkeit nach Mein Verfuch, die dolos erwirkte Rücknahme des Antrags für berufers und Amtsvorstehers mich zu entfernen, Folge nicht ge- oben hin, insbesondere habe er schriftliche Mittheilungen unwirksam zu erachten, mußte baran scheitern, daß Angeklagter leistet haben sollte). Wegen Hausfriedensbruchs bin ich von der der Staatsanwaltschaft, daß die Angeklagten voraussichtlich", und Richter in der Person des Oberstaatsanwalt vereinigt Straffammer freigesprochen. bezüglich jedenfalls", zu Strafe und Kosten verurtheilt werden waren. Schon hier hebe ich hervor, daß die Oberstaatsanwalt Die nächste ehrengerichtliche Anklage nebst den würden, unbeanstandet zu den Akten gelangen lassen; auch anderen schaft nach den Darlegungen des gleich zu erwähnenden Urtheils im Vorwärts" vom 19. November 1892 wörtlich veröffentlichten Uebergriffen der Staatsbehörden gegenüber habe er in verschiedent felbft als richtig zugegeben hat, daß Justizrath Leffe mir Auflagebefchlüffen des Ehrengerichts vom 8. April und des lich aufgeführten Fällen entgegenkommend sich bewiesen. Die mitgetheilt, daß der Geheime Justigrath Laué mit dem Ober- Kammergerichts vom 21. April 1890 wurden mir Mitte Mai Rechte der in Untersuchungshaft genommenen Angeklagten habe staatsanwalt v. Luck verhandelt habe, und daß auch letterer 1890 zugestellt. Zur Laft war mir vom Kammergericht unter er schwer getränkt, Tabakrauchen und Leftüre ihnen verwehrt, die Sache als erledigt betrachten werden, wenn die Er- Vorsiz des früheren Reichsgerichts- Senatspräsidenten Selbstbeköstigung verwehrt, in Untersuchungshaft genommenen tlärung", die ohne mein Buthun abgefaßt war voll- Drenfmann und Beisitz des jezigen Reich 3 gerichts- Sozialdemokraten erklärt, wenn die Angeklagten ein Geständniß aogen sein werde", fowie, daß zwischen dem Oberstaats- rath3 Olshausen gelegt, durch verschiedene Handlungen ablegen würden, so tönnten sie mit der Haft verschont anwalt v. Luck und dem Geheimen Justizrath Laué solche Be- begründeten Anlaß zu der Annahme gegeben zu haben, bleiben", zwei Protokolle durch abfichtliche Fortlaffung von fprechungen stattgefunden haben", es fei jedoch seitens des daß ich mich Bestrebungen der Sozialdemokratie Anträgen und gegentheilige Befundung im Protokol gefälscht Oberstaatsanwalts vorausgefeht worden, daß der Angeflagte anschließe, ein solches Verhalten aber mit der Würde des An-( in derselben Weise wie in dem oben mitgetheilten Buty'schen ( ich) erklären werde, er habe sich bei Stellung des Straf- waltsstandes unvereinbar erscheine." Das Ehrengericht Fall), Beschränkungen der Deffentlia, keit geschehen lassen, deren antrages übereilt und nehme beshalb denselben zurück." fprach wegen dieses Punktes frei, der Oberstaatsanwalt Wachler Konstatirung zu Protokoll und Abhilfe dagegen abgelehnt u. f.w. de Daß eine folche Bumuthung überhaupt je ausgesprochen legte auch wegen dieses Punkies Berufung ein, der Ehrengerichts- diese Behauptungen waren detaillirt unter Beweis gestellt. fei, hat der Oberstaatsanwalt selbst nicht behauptet. hof schloß sich seiner Auffassung in seinem schriftlichen Erkenntniß In der Verhandlung wies ich noch darauf hin, daß es doch auf Die Jagd war von Neuem eröffnet. Am 18. 12. 1888 erhielt nicht an. Ferner hatte das Ehrengericht das Hauptveriahren fallen müsse, daß nicht Beleidigungstlage gegen mich erhoben sei, ich Antlage Nr. 2 im ehrengerichtlichen Verfahren, Eröffnungs- wider mich aus Anlaß eines am 17. Juli 1889 über Volksrecht wenn die Anklagebehörde ihre Ansicht für die richtige balte, und beschluß und Ladung zum 5. Januar 1889. Den Gegenstand und Juristenunrecht" von mir im fezialdemokratischen Wahl- daß ich in den tausend übersteigenden Fallen, in denen ich der Anklage bildete diesmal nur die eine Beschuldigung, verein für den ersten Berliner Reichstagswahlkreis gehaltenen in Berlin vertheidigt habe, nur Herrn B. und( im obigen Die in dem AbHerrn Lüty abgelehnt habe. durch den Strafantrag gegen Herrn v. Lud Bortrages eröffnet. In demselben war ich für Rechtsprechung Fall) Herrn Lüty meiner enthaltenen Beweisanträgen wiederholte ich Berufspflicht zuwider gehandelt zu haben". durch Laien statt der Rechtsprechung durch gelehrte Juristen ein- lehnungsgesuch Sämmtliche Anträge Ehren Unterzeichnet war der Eröffnungsbeschluß in dem hier interessirenden Theil etwa aus- mündlich. 2aué getreten, hatte Don: v. Wilmowski, Leonhard, Wilte und Wolff. Der Antrag geführt: Es sei dem Gesetz entsprechend, daß die der Regierung direft gericht und vom Ehrengerichtshof als unerheblich" abgelehnt. der Oberstaatsanwaltschaft, der betonte, daß nicht unterstellten Verwaltungsbeamten den Weisungen der Regierung Beugen hatte ich nicht geladen, weil ich aus dem in der Undie Form, sondern lediglich die Thatsache, Strafantrag aus gehorchen. Aber auch die Richter müßten streben, sich der flageschrift enthaltenen Borwurf, ich hätte minder aus meiner §§ 185-187 St.-G.-B. gegen Herrn v. Sachs gestellt zu haben, Regierung genehm zu machen. Denn da kein Altersaufrückungs- Mandanten als aus eigener Kenntniß heraus die betreffenden zum Gegenstand der Antlage von ihm gemacht sei, lautete fpitem bestehe, so werden naturgemäß die der Regierung Ge- Thatsachen behauptet, den Schluß gezegen hatte, daß die Wahr abermals auf Ausschließung aus der Anwalt- nehmen zu höheren Richterstellen befördert. Laienrichter feien heit der von mir behaupteten Thatsachen unterstellt werde. Das schaft. Das Erkenntniß belegte mich von neuem mit einem völlig unabhängig, die gelehrten Richter nicht. Der Richter Ehrengericht vernahm den von ihn geladenen Herrn B., lehnte heißt e3 Verweise. Es führt in den Gründen aus, daß ich, nimmerwerte", Dem Protokoll des aber selbst meine dahin zielenden Anträge, daß Herr B. beeidet habe, ftets darnach trachten, in diefer Sache als Beuge unwahres mehr annehmen konnte, daß die Umstände in der Anklage von überwachenden Polizeilieutenants, ftets darnach aller Wir als Beweis Der Ablehnung unerheblich" ab. dem Oberstaatsanwalt wider befferes Wissen vorgetragen feien." sich der jeweiligen Regierung genehm zu machen. daher auch, Der Schluß des Urtheils lautet wörtlich:" Der Angeklagte fehen daß in Den höchsten Richter- anträge schloß sich der Ehrengerichte bof zu Leipzig später an. hat von neuem ein fo unzureichendes Verständniß für seine itellen nur solche Wänner sich befinden, welche gegen die Das Ehrengericht und der Ehrengerichtshof erachteten mich für Stellung zu anderen Organen der Rechtspflege befundet, daß eine Regierung nicht opponiren". Das Ehrengericht sprach in seiner schuldig im Sinne der Anflage. Bezüglich der Strafhöhe führt das Urtheil erster Instanz nachdrückliche Korrektur desselben geboten erschien. Andrerseits Sigung am 27. April 1892 auch wegen diefes Punftes frei, weil ist berücksichtigt, daß der größte Theil der Vorwürfe, welche ich lediglich einen theoretischen Vortrag über den Vorzug aus: Was die Höhe der Straje betrifft, welche gegen den Ans dem Angeklagten in der früheren Anklage unter besonders der Loienrichter von den gelehrten Richtern und die größere geschuldigten auszusprechen war, so erschien es nach den mehrstarten Ausdrücken gemacht waren, sich als unbegründet Unabhängigkeit der ersteren gehalten habe". Der Ober- fachen Vorbesirajungen desselben und bei den vorliegenden schweren daß herausgestellt hat und daß er sich dadurch wohl verlegt staatsanwalt betonte in seiner Berufung, ich die Verfehlungen, insbesondere anderen Organen der und der Richter angegriffen fühlen tonnte. Das Ehrengericht hat deshalb die Strafe des Unparteilichkeit ge Justiz gegenüber, wohl sehr zweifelhaft, ob seitens des Berweises wiederum für nothwendig aber auch für genügend lehrten Richter schwer beleidigt have. Richter schwer beleidigt have. Meine Entgegnung Angefchuldigten eine der Rechtsordnung entsprechende Berufs erachtet." Bum Termin hatte ich Herrn von Lud als ging im Wesentlichen dahn: eingrireten bin ich für Un- thätigkeit überhaupt noch zu erwarten ist." Der Ehrengerichtshof Zeugen geladen. Derfelbe beeidete als solcher:" Ich habe, parteilichkeit der Richter. Nur erblicke ich den Weg, um bestätigte durch Urtel vom 17. November 1892 den Sgulospruch. Unmittelbar bevor ich die Anklageschrift erhielt, die mir die soviel ich mich erinnere, feine Schritte gethan, um die zu einer unparteilichen Rechtsprechung zu gelangen, nicht in Richtigteit der Angaben in den Revisions bem bestehenden Rechtssystem, in dem gelehrte Richter vor- eben behandelten beiden Pflichtverletzungen zur Last legte, erschien fchriftfäßen des Angeklagten zu prüfen." Auf vorzugsweise den Richterberuf ausüben, bin vielmehr der Ansicht, in von dem offiziösen Berichterstatter M., früherem Redakteur des von die Gründe, weshalb die Antlage erhoben fei, wollte er daß vorzugsweise Laiengerichte allen Gesellschafts- Herrn v. Schweinburg geleitetem Brebreptils, bedienten Zeitungen fich nicht mehr entsinnen tönnen. Gegen das Urtheil legten tlaffen zusammengesett, unparteilich, gerecht und mit der die Nachricht, es sei gegen mich wegen Gebühren überhebung zu urtheilen vermögen, und Anklage im ehrengerichtlichem Verfahren von der Oberstaatsanwalt wiederum beide Theile Berufung ein, der Oberstaatsgehörtgen Sachfenntniß worauf ich ich den anwalt mit dem Antrage auf Ausschließung Hauptwerth lege Geschaft erhoben. Einigen der Zeitungen sendete ich unter Mittheilung aus der Rechtsanwaltschaft, Er begründete diesen Gefühl unparteiischen Rechtsprechung bei den Recht Suchenden des Inhalts der mir zugestellten Antlagen eine Berichtigung Antrag dahin: Der vorliegende Fall drängt zu der Anzu erwecken vermögen. Die Gefeßgebung befindet sich auf fort zu. Am 22. Mai wendete ich mich mit Rücksicht auf mein nahme, daß ein ersprießliches 8usammenwirten des schreitender Zuneigung zu dieser Anficht. Die Einrichtung von damaliges schweres Lungenleiden mit dem Antrag auf Verlegung Angetlagten mit anderen Orginen der Rechts- wenn auch mangelha ten Schöffengerichten und Schwurgerichten, des in der vorerwähnten Sache auf den Juni anberaumten pflege nicht möglich erscheint. das Drängen nach einer Berufungsinstanz gegen Urtheile ge- Termins an das Ehrengericht. Gleichzeitig wies ich auf die Zwei Wochen vor dem auf den 29. November 1889 lehrter Richter, die Begünstigung allerdings unvollkommener eigenthümliche Erscheinung hin, daß von offiziösen Berichterstattern vor dem Ehrengerichtshof zu Leipzig anberaumten Termin Gewerbegerichte sprechen für meine Ansicht. Judeß nicht das bediente Zeitungen unwahre Mittheilungen über ein gefeßlich wurden die Justizräthe Laué und Wilke, um deren Gericht ist der Ort zur Entwickelung politischer Ansichten. geheimes Verfahren veröffentlicht sind. Hierauf erhielt ich am Wiederwahl in den Vorstand der aus allen Anwälten Nicht allein gegen die Institution gelehrter Richter, sondern 27. Mai 1890 eine den Zeitungsnotizen entsprechende Antlage des Kammergerichts- Bezirts bestehenden Anwaltskammer es fich auch gegen die Juftitution gelehrter Rechtsanwälte, gelehrter schrift und den dazu gehörigen Eröffnungsbeschluß, denen und bei dem Gewerbegerichts- jolgender Sachverhalt zu Grunde lag: damals handelte, von der Majorität nicht wiedergewählt, Juristen überhaupt habe ich mich Jm November 1887 beauftragte mich der Fabrikant X., in wiewohl ste feit Dezennien dem Vorstand angehört hatten. Die gefeß mit Erfolg gewendet. Mich selbst sollte ich beleidigt Mehrheit der Anwälte begann einzusehen, daß durch Herab- haben? Allerdings hat die juristische Wochenschrist erklärt, in einer verwidelten Erbschajtsangelegenheit feine Intereisen u drückung der Rechte des Vertheidigers die Stellung un- jener Gesetze bestimmung liege eine Beleidigung der Anwälte. vertreten und nach etwa ihin günstiger Regulirung der Erbschaft schuldiger Angeklagter und des Anwalts selbst zu Unguniten Fit des Staatsanwalts Behauptung zutreffend, daß ich die ge- ein Arrangement mit seinen Gläubigern zu versuchen. Er wolle einer gerechten Rechtspflege erschwert und erniedrigt würde. lehrten Richter verunglimpft habe, dann würde§ 22 Nr. 1 der die Erbschaft und den Erlös aus der Beitreibung seiner Geschäfts um die er mich gleichjalls bat, verwenden, Justizrath Wilfe wurde später auf Veranlassung des jezigen Str.-Pr.-D. in Anwendung zu bringen, die gelehrten Richter von forderungen, Reiche gerichts- Präsidenten in die Rommission zur Ausarbeitung einer Aburtheilung wider mich durch Gefeß ausgefchloffen um seine Gläubiger zu bezahlen. Er sei etwas leichtsinnig sein. Der Ehrengerichtshof erkannte in Leipzig am 17. November gewesen und des bürgerlichen Gesegbuchs berujen. und fei, nachdem sein blühendes Fabrikations Vor dem Ehrengerichtshof erklärte der Reichsanwalt, er 1892 auf Schuldig mit folgender, wörtlich wiedergegebenen Be- geschäft zusammengebrochen, Ende 1884 heimlich nach Amerita gereist. Seit furzer Zeit halte er sich in der Nähe vo. Berlin habe ursprünglich die Zurückweisung beider Berufungen_bean- gründung: tragen wollen. Da ich aber ausdrücklich auf meinem Stand- Wenn der Angeschuldigte die Berufsrichter und vor seinen Gläubigern verborgen auf. Den Auftrag übernahm Die höheren Richter durch ich unter Betonung, daß fein Gläubiger bevorzugt werden punkt, wie jeder andere Staatsbürger eine der Form insbesondere nach nicht beleidigende Strajanzeige auch gegen einen schnittlich des Streberthums und der Abhängigkeit gegen dürfe. Im Laufe der Zeit überbrachte mir sodann eine Oberstaatsanwalt richten und durch die auftanoigen Be- über der Staate regierung besichtigte, wie dies feine große Anzahl( über 300) Dokumente, beauftragte mich, diese und wenn er diese Bezichti Dokumente, die Glaubiger und Schuldnerfonten nach ihrer reht verharre nud ergeben, nich Bugeständnisse hörden prüfen lassen zu dürfen, in einem die für eine dahin abgeben, größere nur teine Grtiärung Volts lichen Seite hin zu prüfen, seitzustellen, ob und welche Rechte gungen Strafanzeige fei übereilt gewesen, sondern dabei menge bestimmten Vortrage vorbrachte, so ver- oder Pflichten aus den einzelnen Posten ihm erwächfen u. f. w. verbleibe, buß ich ohne beleidigende Unterstellung dem Ober- legte er damit die besonderen Pflichten feines Bernfes. Er Ein Verzeichniß seiner Glaubiger und Schuloner tönne er mit ftaatsanwalt gegenüber nicht habe annehmen dürfen, daß er eine mußte berücksichtigen, daß er den Stand herabwürdigte, mit nicht aufstellen, das sei bei der Größe feines Gescha tes une da er mit Den meisten einer Gläubiger Anflage ohne Prüfung des Sachverhalts erhoben welchem er als Organ der Rechtspflege zusammen zu wirten be- möglich, hätte, also mit Recht verlangt habe, daß auch geprüft rufen war, und mußte fich sagen, daß er durch solche und Schuldner feit vielen Jahren arbeite". Die Höhe feiner merde, ferneres erfolgreiches Schulden faätzte er auf etwa 30 000 M. Nach Prüfung der об Herr Der er abwürdigung D. Luck wider besseres Wissen ereitelte. leumderische Behauptungen Der Angefchuldigte Erbschaftsangelegenheit ertheilte ich dem X. den von ihm dann be zusammenwirt aufgestellt habe, 10 antrage auch aus der giebt selbst an, daß verschiedene seiner damaligen Zuhörer fchon befolgten Rath, auf das Erbtheil seiner Mutter zu verzichten er: Ausschließung Anwaltschaft. Meine Replik ging im wesentlichen früher in einem ahnliden Stune und noch schärfer über die und die Erbschaft hinter dem Nachlaß seines ersten Stief dahin, daß Herr v. Luck aus verschiedenen juristischen Gründen Richter gefprochen. Um so mebr mußte er fich buten, von diesen vaters auf Grund eines dem 2. günstigen Testamentes anzu einem Berleumder gleich zu achten, daß auch ein Staatsanwalt Buhörern einen sie noch mehr aufregenden Vortrag zu halten, treten. Mit dem zweiten Stiefvater fam ein Bergleich über den roegen Beleidigung, deren er sich in Anklagen fchuldig mache, deffen Wirkung dann auch die gewesen ist, daß die folgenden Nachlaß des ersten Stiefvaters zu stande, inhe ltlich deffen der nach der Judikotur DeB Kompetenz- Konfliktshofes firaf Reden mit noch beftigeren Worten gehalten wurden, die zur zweite Stiefvater sich verpflichtete, ungefähr 27 000 M. abzüglich 3000 M., bie erit nach seinem Tode zahirar fein fouten, bar, und daß ich nimmermehr eine mit der Wahrheit Auflösung der Versammlung führten."" in Widerspruch stehende Erklärung dahin, daß ich übereift den Strafantrag geftellt habe, abgeten werde. Unrecht sei ledig lich meinerseits, daß ich dem durch die Herren Laue und Leffe
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wörtlich
nach
aus
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Hat der Ehrengerichtshof in feiner Mehrheit durch diese Bezahlen. Mehrere Verwandte bes X. hoben beim Bergleichsabschluß gründung auch flar zu ertennen gegeben, daß er entgegen der hervor, X. sei wegen Führung falscher Bicher nach tiaren Bestimmung des§ 22 Nr. 1 Sir.-Pr.-O.( ein dichter ist Amerita feiner Zeit geflohen.. bestritt dies fehr lebhaft,