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büchern und Stripturen,
der
übergab mir ein fogenanntes Sauptbuch, wiederholte seine I substituten, eines Assessors. Seine Frau erschien am 8. März bei mir nicht wohl zugenuthet werden könne, auf eine mir nicht früheren Mittheilungen und betonte, er habe noch sehe viele mir. Ich fette ihr auseinander, daß mein Generalsubstitut un- einmal bekannt gemachte Denunziation mich zu äußern. Sm Außenstände, die in dem Geschäftsbuch mit„ Gewinn- und Ver- möglich diese verwickelte Angelegenheit weiter führen, daß er viel übrigen fei ich bereit, jede Auskunft zu ertheilen, sobald die Iust- Konto abschließenden Posten ständen noch offen. Er bäte mehr lediglich die laufenden Sachen führen könne; ich sei aber schen Eheleute von der, mir durch§ 300 Str.-G.-B. obliegen mich, alle Posten genau in thatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bereit, die Mandate zu prüfen. Da ich erwiderte, daß ein solcher Auftrag ohne Beiiß zugeben ihr und ihrem Mann zurück den Verschwiegenheitspflicht mich entbunden hätten. Herr Laué fämmtlicher Geschäftsbücher, Stripturen 2c. unausiührbar sei, gesammte bisherige Thätigkeit und ihr sofort eine Aufstellung über meine erwiderte, das sei nicht nothwendig: wenn sich an das EhrenGrund auf übermittelte mir am 13. Dezember drei Kisten mit Geschäfte und Bücher zu machen und abzurechnen; zu diesem Behuf schwiegenheitspflicht entbunden. Ich erwiderte, daß Herr Laus Alten gericht wende, so sei selbstverständlich ich von meiner Ber Beim Vergleichsabschluß war ich ferner gebeten, Geld an lehnte dies Auerbieten sehr lebhaft ab, erklärte, sie und ihr Mann anderen Borstandsmitgliedern im v. Luck'schen Fall gemachten Erwolle ich gern noch einige Tage in Berlin verbleiben. Frau&. mir nicht übel nehmen möge, wenn ich nach den mit ihm und nur gegen gemeinsame Quittung der' schen wollten gern mit Erledigung der nicht laufenden Prozesse bis fahrungen meine Verantwortung durch Mittheilungen von heleute zu zahlen, da die Gefahr, daß wieder leicht nach meiner Rückkehr warten, die Aufstellung der Liquida - Vorstandsmitgliedern nicht ändern laffen könne. Darauf be finnig werde, immerhin vorliege. Der Wunsch wurde schriftlich tionen wiederholt, nachdem ich auseinandergesetzt hatte, daß die' schen Thätigkeit Zeit. habe ja bis zur vollen Beendigung meiner schloß das Ehrengericht, Boruntersuchung zu eröffnen Chelente ihren ersten Wohnfig in Köln genommen, und demnach verstanden. Am 10. März reiste ich ab. Im April verlangten beauftragen. Der Richter war, da eine Aussage, ohne daß ich Mit diesem Arrangement war auch ein- und einen ordentlichen Richter mit meiner Vernehmung zu nach französischem Recht die Erbschaft und die Schulden zum plöglich die.'schen Gheleute von meinem Generalsubstituten von der Berschwiegenheitspflicht entbunden wäre, mich der Gegemeinsamen Eigenthum beider Ebeleute gehörten. Auf Grund Abrechnung. Dieser wies sie auf die vor meiner Abreise in feiner fahr einer strafrechtlichen Untersuchung aus§ 300 Str. G.-B. einer Vollmacht erhob ich am 28. November 1887 die Vergleichs Gegenwart mit mir gehabte Unterredung und auf die Unmöglichkeit aussette, selbstverständlich bereit,&. auszufordern, mich von der fumme, theilte dies dann sowie ferner mit, daß nach ober- bin, seinerseits bei der verwickten Angelegenheit eine Liquidation Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Anfangs wollte. dieſer flächlicher Prüfung des Hauptbuchs wohl anzunehmen sein dürfte, aufzustellen. Sie drohten ihm darauf mit einer Denunziation Aufforderung nicht entsprechen, erklärte dann, daß er sich keinesdaß noch ein tleiner Theil der Vergleichssumme nach bei feiner vorgefeßten Behörde, weil er eine Sache übernommen wegs über meine Thätigkeit habe beschweren wollen, sondern nur Reguliru der Angelegenheit zu ihrer Verfügung gestellt werden habe, die er nicht verstehe u. dal. In Kenntniß von dem Vor- wünsche, daß meine Liquidation geprüft würde und entband mich tönnte. Am 30. November zahlte ich gegen Quittung gehen der' schen Gheleute gefeßt, gab ich die telegraphische An- schließlich der Ich wies in Verschwiegenheitspflicht. der' sden Eheleute 1000 Mait aus der Vergleichssumme weisung, sämmtliche Mandate zu fündigen, denselben genauer meiner und wurde abermals schriftlich ausführlichen Auslassung nun darauf hin, daß angewiesen, nur bezeichnete Beträge auszuhändigen, im übrigen aber die Sache es für mich, nachdem die Boruntersuchung eröffnet, gegen gemeinsame Quittung bei der Eheleute Bahlungen zu bis zu meiner Rüdfehr liegen zu lassen. Mein Generalfubftitut ging gleichgiltig sei, ob. sich über mich beschweren wollte leiiten, die Quittung ist zum ehrengerichtlichen Protofol vom infolge der ihm gemachten Drohungen über meine Anweisungen oder nicht und gab, wie oben in Kürze ge= 27. April 1892 genommen. Am Abend des 1. Dezember 1887 hinaus. Die schen Eheleute erklärten sich ihm gegenüber schildert, das Rechtsverhältniß, das zwischen uns bestand, an. erschien sehr aufgeregt in meinem Bureau, theilte mir mit, fchließlich schriftlich damit einverstanden, daß die Liquidation bis Damit hielt ich die Sache für erledigt. ein Gläubiger B. babe bei ihm wegen 900 M. gepfändet und nach meiner Rückkehr unerledigt bleiben solle und verpflichteten überbrachte mir einen von ihm geschriebenen Brief, der folgender- fich ausdrücklich schriftlich, an mich noch Gebühren bis zur Höhe Staatsanwaltschaft die von ihr gefertigte Anklage, sowie der Am 27. Mai 1890 wurden mir nun feitens der Obermaßen lautete: von 500 M. zu zahlen, falls meine Gebühren nicht aus dem bei dazu gehörige Gröffnungsbeschluß des Ehrengerichts vom 17. Mai Herrn Rechtsanwalt Stadthagen , hier. mir gebliebenen Theil gedeckt würden. Nach meiner Rückfehr 1890 und der fernere Beschluß, daß dieses Verfahren mit dem beSie wollen mein bei Ihnen frehendes Depot lebglich für nach Berlin machte ich mich an die Aufstellung der Liquidation. reits früher anhängig gemachten auf meine politische Thätigkeit meine Frau fortan verwalten, da ich das Depot meiner Frau zu meinem Erstaunen fehlten die über vier Geschäftslisten und auf die Ablehnung des Herrn Brausewettter bezüglichen ver zum Eigenthum überwiefen habe. Auch auf den Nießbrauch füllenden Geschäftsbücher und Dokumente. Auf mein Nachfragen bunden sei, zugestellt. Diese Schriftstücke warfen mir folgendes verzichte ich zu Gunsten meiner Ehefrau. theilte mir dann mein damaliger Bureauvorsteher mit, die.'schen vor: Am 1. Dezember habe nach Angabe des. ich den ersten, Berlin , 1. Dezember 1887. Eheleute hätten diese Sachen mitgenommen, er habe angenommen, der oben mitgetheilten Reverse dem. in die Feder dittirt, dann den Ueber die in diesem Schreiben liegende Bumuthung wurde ich mein Generalfubftitut habe ihnen die Erlaubniß hierzu gegeben. anderen Revers felbft gefchrieben und von. unterschreiben fehr erregt, lehnte eine fernere Vertretung des H. ab und bat ihn, Den schen Eheleuten theilte ich nun mit, daß ich zu einer ge- laffen. Danach erscheine ich in hohem Grade verdächtig, dem das Depot abzuheben. Denn der Schein habe nicht die geringste nauen Aufstellung der Liquidation, soweit fie auf meine auf. meinen Beistand zu dem zwecke gelieben zu jurinische Bedeutung, feine Ehefrau hafte auch für die Schulden die Bücher und Dokumenten bezügliche Thätigkeit sich haben, um dem Kaufmann B. die Beschlagmit, der Schein verdanke wohl dem Rath irgend eines Winkel- beziehe, nur dann im Stande fei, tonfulenten seine Entstehung. X. bat wiederholt, doch das Mandat auf turze Zeit die wenn ich wenigstens na hme des Depots zu entziehen und bemselben Bücher und Dokumente zurück die volle Befriedigung wegen der ihm an 2. zu. zu behalten, betheuerte, er wünsche ohne irgend jemandes Schä- erhalte; die.'ichen Ghelente weigerten die Rückgabe der Bücher.it e henden Forderung zu vereiteln". Ferner war aus digung lebhaft, daß die Sache so geordnet werde, daß er ohne Unter dem 10. Mai übersendete ich nunmehr den 2.schen Che- geführt, daß das Liquidat A nicht bemängelt werden solle, daß Gläubiger und ohne Furcht vor Strafverfolgungen leven leuten meine Liquidation. Dieselbe zerfällt in drei Theile. Das aber bezüglich des Liquidats B und C der Vorwurf erhoben werde, könne. Er habe die Befriedigung des Gläubigers B. aus den ihm Liquidat A bezieht sich auf die Erbschaftsangelegenheit und daß ich diese Liquidirung willkürlich und in ungerechtfertigter am 30. Noe übergebenen 1000 m. deshalb nicht vorgenommen, weil die Prozesse, die von Gläubigern angestrengt, fowie auf Ver- Söhe" aufgestellt habe. In teinem der Schriftstücke er nicht wisse, ob die Forderung bereits bezahlt sei. Ich möge gleiche, die mit diesen geschlossen waren und schließt einschließlich ist der Vorwurf, der nachher im Urtheil des Ehrendoch in jedem einzelnen Falle nach meinem besten Ermessen der von mir für 2. verlegten Gerichtsfoften mit 1358 M. 57 gerichtshofes Ausdruck gefunden hat, erhoben, daß B prüfen, direft mit Gläubiger und Schuldner in Verbindung ab. Die Siquidation B bezieht sich auf im einzelnen auf- ich: aus eigennütigen Interessen gehandelt, daß ich ein treten und so vorgehen, wie ich es für gut halte. Schließlich geführte Prozeßhandlungen( Bahlungsaufforderungen, Zahlungs Rechtsverhältniß zu verschleiern gesucht oder daß ich bewußt Iteß ich mich bewegen, die Sache weiter zu führen, setzte dem. befehle, Bollstreckungen, Vergleiche) gegen 167 Schuldner und Gebühren überhoben hätte. Wegen des Verhaltens am 1. Dez. auseinander, daß ich darnach als sein Bevollmächtigter berechtigt fchließt mit 898 M. 60 Pf. einschließlich der 256. 95 Pf. befprach das Ehrengericht frei, weil die Schilderung des über sei, die Werthpapiere umzuseßen und an die Gläubiger zu zahlen. tragenden Auslagen ab. Die Liquidation C wurde wört ein angebliches Diftat des von mir zurückgewiesenen Reverses Die gestrige Vollmacht beziehe sich nur auf das Verhältnißlich in folgender Weise aufgestellt: aus den verschiedensten Gründen unglaubhaft war. Ein Beisiger zu ihm, nicht auf Zahlungen Anderen gegenüber. Ob Daß meine Arbeit bei dieser Prüfung außerordentlich groß des Ehrengerichtes wies darauf hin, daß der, nach meiner Anihm flar sei, daß ich darnach auch ohne feiner und verantwortungsvoll, wissen Sie sehr wohl und haben dies gabe von. mitgebrachte und nicht etwa von mir in meinem und feiner Ehefrau Genehmigung im Einzeljalle Bah- auch durch Ihr freiwilliges, von mir nicht angenom- Bureau ihm diktirte, Revers auf anderem Papier geschrieben fungen leiften fönne und er demnach nicht die Werthpapier- menes nerbieten anerkannt, mir ein Ertrahonorar war, wie der Don mir geschriebene, fowie daß er stücke, sondern nur deren Werth von mir zu verlangen habe. zu gewähren. Wel che Bestimmung der Gebührenordnung, die von mir durchstrichen wäre. 2. felbft gerieth Das bejahte X. und unterschrieb hierauf folgenden, von mir ent- ich beifüge, für meine Thätigkeit Platz greift, ist zweifel- verschiedene Widersprüche auch nach anderer Richtung hin. Es worfenen Revers: Hierdurch ermächtige ich Herrn Rechtsanwalt haft. M. G. ist für die Prüfung jeder der vielen Ur- war mir ein leichtes, auf Grund einiger ihm vorgehaltener Briefe Arthur Stadthagen über mein und meiner Ehefrau Depot in fanden und jedes Aktivums bezüglich Paffivums nach in den verschiedensten Puntten die Unwahrheit der meisten seiner
waren.
*."
Ich bemerke, daß hier auch die Prüfungen, ob und inwieweit Sie nach Zahlung der Gläubiger Regres gegen Dritte zu nehmen berechtigt fino, mit eingeschlossen sind."
Den meine Gebührenliquidation überschießenden Theil des Depots fendete ich dem X. zu.
-
in
ab:
der Art weiter zu verfügen, daß er über die Werthpapiere und S 89 und 13 Nr. 1 der Gebührenordnung 10/10 des Behauptungen zu beweisen. Schließlich erklärte, er tönne das Geld so verfügen fann, daß er lediglich den Werth der Gates aus§ 9 der Gebührenordnung zu liquidiren. Ver fich überhaupt nicht mehr genau der ganzen Angelegenheit entdeponirten Werthpapiere und Gelder mir, bezüglich meiner Ghe- theidigen läßt sich indeß auch die Ansicht, daߧ 89 in Verbin- innen. Aehnlich war es mit Frau X. Das Ehrengericht sprach von frau, zurückzugeben verpflichtet ist, das Depot also als Darlehn dung mit§ 14 und 46 der Gebührenordnung in Anwendung zu der Anklage, dem meinen Beistand zu dem Zwecke geliehen behält. tommen und deshalb nur 5/10 zu liquidiren sei. Endlich läßt zu haben, um dem Kaufmann B. die Beschlagnahme des Depots Berlin , den 1. Dezember 1887. 2." sich auch die Ansicht verfechten, daß nach§§ 89, 47 ibid. nur zu entziehen und demselben die volle Befriedigung wegen der ihm Am 7. Dezember ertheilten mir beide Eheleute Generalvollmacht. 3/10 des in§ 9 bezeichneten Sages zu liquidiren fei. Da die an zustehenden Forderung zu vereiteln," frei. Unter anderem Das Ehrengericht läßt sich über die juristische Natur des von Frage zweifelhaft fein kann, so liquidire ich lediglich 8/10. bob es im Urtheil hervor, daß es an jedem mir entworfenen Reverses vom 1. Dezember zutreffend dahin Die Anzahl der Urkunden, Schuldner- und Gläubigerposten, die Anhalt dafür fehlt, daß ich einen eigen nügigen aus, daß der Revers lediglich die Umwandlung eines depositum ich in der vorbezeichneten Art zu prüfen hatte, mag über 1500 3 wed im Auge gehabt habe," sowie daß die Absicht, regulare in ein irregulare enthält." Bon mir war der Ausdruck sein. Genau vermag ich die Anzahl und desgleichen die die Antlage bezüglich des Reverses behauptet, aus nahe Darlehn gewählt, weil ich wohl mit Sicherheit annehmen konnte, die Höhe der einzelnen Poften, ohne im Befiß der von liegenden Gründen unmöglich durch den zweiten Revers ausdaß ein Laie den Ausdruck depositum irregulare nicht verileht. Ihnen zurückgenommenen Bücher zu sein, nicht geführt werden könnte. Da ja ferner der Gläubiger B. nicht An demselben Abend schrieb ich an den Wertreter des Gläu- estzustellen. Sobald Sie mir diefelben übernur, sondern sämmtliche Gläubiger voll befriedigt und bigers B., wieviel Forderungen diefer gegen. zu haben meine. mitteln, bin ich bereit, fpezialifirte Liquidation gesehen von dem zur Deckung meiner Gebühren zurückbehaltenen Am 2. Dezember erhielt ich seitens des Vertreters des B. eine nach dieser Richtung hin nachträglich aufzustellen. Vor- Rest überdies den' schen Eheleuten noch mehr als 7900 M. Pfändungsbenachrichtigung wegen der dem H. aus dem liegend liquidire ich in der Art, daß ich nur rund aus dem mir Uebergebenen zurückgegeben waren, so lag die Nachlas feiner Mutter zustehenden Forderung. B. er 800 Urfunden und Debitoren- und Kreditorenposten mit einem unbegründetheit der Anklage auf der Hand. Ihre Entstehung tlärte sich nicht bereit, detaillirt anzugeben, Toas ibm Objekt von durchschnittlich 400 m. als( neben den in hat sie wahrscheinlich dem Umstand zu danken, daß& nach seiner e- zustände, versuchte vielmehr weiterhin, seine Forderung in meinen unten folgenden beiden Liquidationen A und B auf fundung sich nachträglich mit einem feiner früheren Gläubiger in Höhe von 6000 M. geltend zu machen. Als ich schließlich eruirt geführten Sachen) vorliegend annehmen. Demnach beträgt nach Verbindung setzte und dieser ihm bei der Anfertigung hatte, daß ihm nur 3600 M. zuständen, wurde ihm im Februar$$ 47, 89 Gebührenordnung mein Liquidat bezüglich dieser feiner Denunziation Hilfe leistete. Dieser Gläubiger, der mehrere 1888 diese Summe gezahlt und erklärte er sich befriedigt. Die Prüfungsthätigkeit: 800 x 4,20 M. 3360. 1000 M. mehr gefordert hatte, als er zu erhalten hatte, war darüber Prüfung der einzelnen.'schen Geschäftstouten war eine außer sehr erregt, daß er mit seinem unbegründeten Pfändungsanspruch ordentlich schwierige, weil häufig die Kladde, das Kopirbuch und in die Erbschaft hinter der Mutter des. nicht durchgedrungen das Hauptbuch durchaus nicht im Einklang standen, weil war. Um seinen Beistand sich zu sichern, verschwieg&. ihm den ferner sehr viele Posten fingirt, Gläubigerposten ihrem wahren Sachverhalt. Die Konsequenz war, daß, um die Anflage Betrage nach herabgemindert au sein schienen und auch nur wahrscheinlich zu machen, 2. wiederholt eidlich be Gläubiger und Schuldnerposten durcheinander geworfen Bezüglich des Extrahonorare erwähne ich, daß mir ein träftigte, er habe eine Erbschaft hinter feiner Mutter an Meine mühsame Thätigkeit beitand in der Fest solches im Januar angeboten war, daß ich die Annahme des getreten. Grit vor dem Ehrengerichtshof nahm., als ich auf stellung, welche Gläubiger und welche Schuldner vorhanden seien, felben aber abgelehnt habe, weil ich lediglich dem Gesetze den Inhalt des vorliegenden Erbschaftsvergleichs hinwies und wie hoch der ihnen zukommende Betrag ich belaufe, ob Regreß entsprechende Gebühren zu erhalten wünschte. Ginige seit nach weiter darauf hinwies, daß 2. ja persönlich bei dem ansprüche existiren, ob von 2. abgeschlossene Verträge Giltigkeit Absendung dieser Liquidation erschien. bei mir, fragte nach Amtsgericht Berlin I hinter der hinter der Erbschaft seiner haben, ob die Verpfändung seiner gesammten Fabrifutensilien einzelnen Angelegenheiten, lehnte wiederholt a b, die Bücher Mutter entsagt hatte und Beweis hierüber an zu Recht bestehe, wo Denn eigentlich die Fabrik tensilien behufs Aufstellung einer ordnungsmäßigen Liquidation mir zu trat, seine Behauptung zurück. Das Ehrengericht sowohl wie der geblieben feien u. f. w. Viele Schuloner waren im Dezember übergeben, erklärte, er sei mit der Abrechnung nicht einverstanden, Ehrengerichtshof schenkten den Angaben des 2. feinen Glauben. 1884 von. fchristlich gebeten, 20 pet. ihrer Forderungen be das Ertrahonorar babe er lediglich zahlen wollen, wenn Der Ehrengerichtshof in Leipzig sprach dies in der Begründung gleichen zu wollen, den Rest wolle er ihnen dann erlassen. Auf sämmtliche Sachen von mir erledigt würden. E3 seien doch aber eines Beschlusses aus und stellte im Urtheil vom 17. Nov. 1892 wörtlich Grund alles diefes erst im Laufe etwa des Januar ermittelten Sach- noch einige schwebend. Ich wies ihm darauf hin, daß ich ja eft: es nimmt der Ehrengerichtshof nicht für erwiesen an, verhalts sprach ich dem 2. meine Ansicht dahin aus, daß er doch auf das Extrahonorar ausdrücklich verzichtet hatte. Er möge mir daß der Angeschuldigte den jezt blau durchstrichenen Revers dem offenbar gefälschte Bücher mir übergeben. X. gab schließlich doch angeben, nach welcher Nichtung hin er die Liquidation ge- in die Feder diftirt habe, e benjo ninimt der EhrengerichtsDiese Möglichkeit, sowie daß das sogenannte Hauptbuch thatsächlich ändert zu sehen wünsche.. erwiderte, das brauche er nicht. hof nicht für erwiesen an, daß der zweite von dem Azniemals geführt fei, als richtig zu, behauptete aber, er habe mehr Jch entgegnete ihm, ich müsse ihm anheim stellen, zu thun, was gefchuldigten entworfene und von den Eheleuten X. unterschriebene aus Unkenntniß gehandelt, jedenjalls habe ihm eine betrügerische er wolle, und machte ihn darauf aufmerksam, daß ich bereit Revers in der Absicht, den Bugriff des Gläubigers B. zu Abficht fern gelegen. Eine Anzahl Gläubiger versuchte unter sei, mich dem Urtheil zu unterwerfen, das von drei von ihm vereiteln, entworfen und unterschrieben ist." Unter diesem dem Namen eines Vergleichs höhere Forderungen, als u wählenden Anwälten des Vorstandes über die Höhe der zweiten Revers ist der von mir oben abschriftlich mitgetheilte ihnen je zustanden, zur Auszahlung zu bringen, so B. 6000 M. Gebühren ausgesprochen werde. Diesen Vorschlag mache( nur von dem Ehemann unterschriebene) verstanden. Wiewohl ftatt 3600, Sch. 4500 ftatt 2800. Andererseits stellten sich ich ihm mit Rüdficht darauf, daß er vielleicht bei der gesammten ich seitens des Ehrengerichtshofs durch diesen Theil des Gr Ansprüche des, die nach den Büchern des 2. 5000 Wiart be- Sachlage es für sich nicht für angebracht erachte, den ordentlichen tenntnisses von der wieder mich erhobenen Anflage frei trugen nach Durchsicht der Stripturen auf 2500 und weniger Richter anzurujen. erwiderte, wie er später eiblich zugesprochen war, so gelangte der Ehrengerichtshof dennoch dadurch heraus. Troß diefer Schwierigkeiten gelang es mir, eine Be- gegeben hat, es falle ihm gar nicht ein, auf einen solchen Vor- zur Verurtheilung, daß er im Urtheil mir etwas vorwarf, was nie friedigung sämmtlicher Gläubiger durchzusetzen und den æ'schen Schlag einzugehen, er misse, daß ich bei der Ober Gegenstand der Anflage gewefen, gegen das ich auch Ghelenten, abgesehen von den 3000 Mart, die im vorläufigen Staatsanwaltschaft nicht gut angeschrieben aus eben diesem Grunde mich nie hatte vertheidigen Benih des zweiten Stiefvaters verblieben, über 7900 Mart aus fei, ich fei ja bereits bestraft, er werde ein Verfahren wählen, tönnen. Das Urtheil fährt nämlich fort: Der Ehrengerichts der Vergleichssumme über den Nachlaß übergeben in welchem er als Beuge vernommen würde. hof nimmt aber wohl für erwiesen an, daß angeschuldigter die zu fönnen. Die Beitreibung der Sauldenpojien wurde mit Was er als Beuge aussage, müsse man ihm ja glauben. Diefen in diesem Schein bethätigte Umwandlung des Depositums in ein Erpressungsversuch beantwortete ich mit der Einladung, mein Tarlehn und das Hineinziehen der Ehefrau X vorgenommen hat, In Zusammenhang mit der Regulirung dieser Angelegenheit Bureau zu verlassen. Ueberdies fchrieb ich nochmals an&, daß um das eigentliche Rechtsverhältniß des Ehemannes& bezüglich wurden von einer großen Anzahl Gläubiger Arreischläge ich nach wie vor bereit sei, einem Urtheilsspruch, der von drei der dem Ungeschuldigten für übergebenen Werthpapiere und und Prozesse gegen angeftrengt. In diesen Prozessen von ihm zu wählenden Mitgliedern des Anwaltsvorstandes über Gelder zu verschleiern und dadurch den unmittelbaren Zugriff vertrat ich den 2. Gegen eine Anzahl Schuldner( 167 die Gebührenhöhe gefällt werde, mich unbedingt zu unterwerfen; der Gläubiger zu erschweren und gleichzeitig fich felbst eine ich bis 200) richtete Des X. Bahlungs diefen Herren liege nach§ 300 Str.-.- B. Verschwiegenheitspflicht möglichst hohe Vergütung für seine tünftige Thätigkeit aufforderungen, Zahlungsbefehle 2c. Uniang März 1888 ob. Einem Herrn F., der später im Auftrage des X. bei mir au sichern, die anderen Gläubiger aber zu verhindern, seine Be war die Angelegenheit, trotz der verschiedenen Schwierigkeiten, erschien, wiederholte ich auch später bin noch das Anerbieten, friedigung zu brchkreuzen." soweit erledigt, daß es sich nur noch um einige lausende Prozesse fügte hinzu, daß mir lediglich daran liege, mit einem Wienschen Aus welchem Grunde erachtete der Ehrengerichtshof sich und im wesentlichen um die Beitreibung der Schuldbeträge wie X. möglichst bald auseinander zu kommen. Das ist von F. für bejugt, eine solche aftenausweislich hinfällige Behauptung handelte, deren Stichtigkeit und Höhe bereits von mir geprüft dem. in einem dem Ehrengericht vorliegenden Brief vom plöglich un Erkenntniß erscheinen zu lassen? Auch die gegen waren. Lesgleichen waren jämmtliche, mir übergebene 10. August 1888 mitgetheilt. Am 10. Dezember 1888 machte mir meine Freisprechung gerichtete Berufung des Oberstaatsanwalts Dokumente juristisch geprüft und Dem 2. über den der Vorfiyende des Ehrengerichts, Herr Laue, die Mittheilung. hatte mir lediglich vorgeworien, dem. die Hand geboten zu Werth oder die Der Werthlosigkeit einzelnen genaue eine Denunziation feitens des Herrn 2. fei gegen mich eingelaufen, haben, die volle Befriedigung des B. au verhindern". Ber Mittheilung gemacht. Anjang Wurz theilt ich dem 2. nit, ich werde aufgefordert, Mittheilungen über ihm unverständliche geblich sucht man im ehrengerichtshoflichen Erkenntniß nach baß ich injolge meiner zunehmenden Krankheit verreifen müfie, Angaben in der Denunziation des 2. zu machen. Die Denunziation Einem Gas, nach Einem Wort auch nur eines und bat ihn um Besprechung in Gegenwart meines General war nicht beigefügt. Ich erwiderte, auf Einzelheiten eingebend, daß Schein grundes für die Annahme des Ehren
minderer Eile betrieben.
Namen