Gerichts- Zeitung.
Freisprechung wegen Mordversuchs.
diger Beratung sämtliche Schuldfragen. Bei Verkündung des Wahrspruches wurden im Zuhörerraum Bravo- Rufe laut.
Das Urteil des Gerichtshofes, welches um 6 ihr abends gefällt wurde, lautete auf Freisprechung.
Ehre Arbeitswilliger.
Umstände keine Begleitung habe. Das Urteil des Schöffengerichts lautete aus diesem Grunde auf drei Monate Gefängnis,
Aus dem Honorationenstübchen einer Kleinstadt. Ein Vorfall aus dem Honorationenstübchen einer Kleinstadt hatte gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts II Vor dem Schwurgericht des Landgerichts I wurde gestern gegen ein fleines Nachspiel. Wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und die Buchhaltersfrau Auguste Bollwahn wegen versuchten Dieser Tage wurde ein Stück Nachspiel zu dem Abwehrstreik Körperverlegung mußten sich der Buchdruckereibesizer Paul Mordes verhandelt. Die 46 Jahre alte, bisher unbestrafte An- Chemische Fabrik auf Aktien, vormals Schering, vor dem Schöffen- Fromm und der Maurermeister May Koppe vor dem Strafgeklagte lebte in nicht glücklicher, kinderloser Che. Am Abend des gericht verhandelt. Der Böttcher Gustav Götsch follte richter verantworten. Der Schauplaz des Vorganges, welcher die 11. Juni hatte die Angeklagte mit ihrem Mann gemeinschaftlich den arbeitswilligen Böttcher May Emmerich bedroht und den jezige Anklage zur Folge hatte, war ein fleines Hinterſtübchen ein Lokal besucht. Am frühen Morgen tam es zum Streit. Der arbeitswilligen Böttcher Richard Stübe als Streifposten be- eines Gasthofes in 3ossen. Der Schornsteinfegermeister B. war Ehemann hatte sich ins Bett gelegt und war eingeschlafen, sie hatte leidigend angeredet haben. Die Bedrohung und Beleidigung sollen in ziemlich animierter Stimmung in das Honorationenstübchen fich mit den Kleidern aufs Bett gelegt und war gleichfalls auf zu dem Zweck erfolgt sein, die beiden Arbeitswilligen zum Anschluß gekommen. Nach einer Kneiperei, bei welcher dem Schornsteinkurze Zeit eingeschlafen. Als sie erwacht war, trat sie zu dem an den Streik zu bewegen, dadurch soll der Tatbestand des§ 153 fegermeister auffällig viel Kognat fredenzt wurde, war B. fast Ehemann heran und bat ihn, doch gut mit ihr zu sein oder ihr der Gewerbeordnung erfüllt sein. Auf Grund der Aussagen der sinnlos betrunken. Als er den Tisch mit den Biergläsern umwarf, doch zu sagen, weshalb er ihr das Leben fortgesezt zur Hölle beiden Arbeitswilligen beantragte der Staatsanwalt 1 Monat fielen aus Merger hierüber die beiden Angeklagten über den Be mache. Sie hatte dabei einen fünfläufigen Revolver, Gefängnis. Das Gericht erkannte auf 10 Tagen Gefängnis trunkenen her. Fromm trattierte ihn mit Ohrfeigen, während den sie schon eine Zeitlang in ihrem Bett verborgen gehalten hatte, megen vermeintlicher Beleidigung des Emmerich und auf 30 M. Stöppe seinen Rüden mit einem Spazierstock bearbeitete. Ueber die in der Hand. Angeblich wollte sie sich vor seinen Augen erschießen, Geldstrafe wegen der Aeußerungen zu Stüße. Dinge, die weiter mit dem Schornsteinfegermeister vorgenommen wenn er nicht versprach, sich zu ändern. Der Mann erwiderte ihr wurden, konnte dieser sich, als er am nächsten Morgen aus einer barsch, sie solle ihn zufrieden lassen. Als er sich dabei umdrehte, Betäubung erwachte, nicht mehr befinnen. Die Zechtumpane des B. knallten furz hintereinander zwei Schüsse. Der eine Schuß ging hatten sich an dem Betrunkenen in standalösester Weise vergangen. dem Manne durch die Backe in den Mund hinein. Eine Augel Am Abend des 14. August belästigte der Zuschneider Salomon Sämtliche Hosenknöpfe waren mit einem Messer drang in die Schläfe und verletzte den Augapfel, so daß das Auge Hirsch in der Königgrägerstraße die Frau eines Kaufmanns. abgeschnitten worden, die Beinkleider selbst waren auf. erblindete. Der Schwerverlette mußte in die Klinik und von in gröblicher Weise. Als die Frau endlich einen Schuhmann in geschnitten und in ekelhafter Weise verunreinigt dort in die Augenklinik gebracht werden. In der Voruntersuchung der Nähe der Großbeerenstraße gefunden hatte, hatte der Belästiger worden. Die Leibwäsche des B. war durch Hineinschütten mehrerer Das Schöffen. hatte die Angeklagte die Absicht der Tötung bestritten, aber zu- noch die Stirn, die Dame zu beschuldigen, ihn angesprochen zu Töpfe Most rich ebenfalls völlig ruiniert. gegeben, daß sie dem Ehemann einen Denkzettel habe geben wollen. haben. Erst als auf der Revierwache die Personalien der Frau F. gericht in Zossen verurteilte die Angeklagten Fromm und Gestern stellte sie die Sache so dar, als ob der erste Schuß eigentlich festgestellt worden waren, hielt Hirsch seine schamlose Anschuldigung Köppe zu 300 beam. 350 Mart Geldstrafe. In der ohne ihren Willen und der zweite Schuß losgegangen sei, als ihr nicht mehr aufrecht und bat unter einem Tränenstrom, man möge Berufungsinstanz vor der Strafkammer wehrten sich die Mann nach der Schußwaffe gegriffen habe. Der Ehemann hatte ihn doch wieder laufen lassen. Gestern stand die flegelhafte Be- Angeschuldigten energisch gegen den Vorwurf, daß sie den schon im Vorverfahren sein Zeugnis verweigert, wohnte aber als leidigung zur Aburteilung vor Gericht: Der Staatsanwalt 3eugen B. absichtlich betrunken gemacht hatten. Das Gericht nahm Zuhörer der Verhandlung bei. Nach längerer Beweisaufnahme, beantragte gegen den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von drei an, daß tatsächlich eine Provokation der Angeschuldigten durch B. die sich bis in die Nachmittagsstunde hinzog, trat Staats- Wochen. Das Gericht ging über diesen Antrag hinaus, da vorgelegen habe und milderte deshalb die gegen sie verhängten anwalt Muth für Bejahung der Frage nach versuchtem es einer anständigen Frau leider schon fast unmöglich sei, un- Strafen auf je 150 Mark Geldstrafe event. je 30 Tage Mord ein. Die Geschworenen berneinten nach 1½ftün-| behelligt über die Straße zu gehen, wenn sie durch irgendwelche| Gefängnis.
Ein gerechter Denkzettel.
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