Gegenüber ben in letzter Zeit erhobenen Vorwürfen über das, Verlangen des Verbandes, daß die Händlerfirmen über ihre Weiter berläufe in Formeisen genaue Angaben machen, ist zu bemerken, daß diese Maßnahme zur ordnungsmäßigen Durchführung des Berkaufes und zur. Verhinderung von spekulativen Stäufen er forderlich ist. Diese stontrolle liegt in erster Linie im Interesse des Gesamthandels selber, und die betreffenden Ans gaben werden bereits seit drei Jahren von den Abnehmern regelmäßig gemacht. Es ist bedauerlich, daß in mißverständlicher Auffassung eine Maßregel, die das Zusammenarbeiten des Großhandels mit dem Stahlwerksverband fördern soll, als gegen das Interesse des Großhandels gerichtet dargestellt wird.
Diese Predigt erinnert an die schönen Lockungen, die die reinen Werke vor Gründung des Verbandes zu hören bekamen. Der Stahlberband sollte ihnen Rettung bringen aus aller Not; wie das Dualende gedacht ist, weiß man nun: Strangulation.
1. Mai 1907.
Der Nachttopf als Helm.
auf den Helm gestülpt ob mit oder ohne Inhalt ergab die Verhandlung nicht hat der Arbeiter August Boenisch, der sich geftern Den Nachttopf dem Schutzmann Hinge am 25. August d. J. wegen tätlicher Beleidigung und Widerstandes vor dem Rigdorfer Schöffengericht zu verantworten hatte.
Der Angeklagte Siewert bestritt, daß er den Bivour in irgend-, au einer Berurteilung des Angeklagten, ohne sich im geringsten einer Weise zum Beitritt zum Verbande oder zur Zahlung der dessen bewußt zu werden, daß sein Urteil eine schreiende unge4,50 M. hätte drängen wollen. Am Sonnabend, bei Bivours Ein- rechtigkeit gegen den Angeklagten und die Arbeiterklasse, und eine tritt, hätte er über Bibour gar nichts gewußt, und ihm nur die Verurteilung der heutigen Rechtspflege ist, die aus ihrer Klassenübliche Frage nach feiner Mitgliedschaft vorgelegt, hätte auch justiz- Haut nicht heraus tann. Solche für die Zukunft zu ber Bivours Angabe, daß er Verbandsmitglied wäre, garnicht be- hindern, kann nur eine fortdauernde Aufklärung und Organis zweifelt. Bivour hätte ron den schuldigen 4,50 m. zu erzählen sation der Arbeiterklasse, um andere Zustände auch auf dem angefangen, worauf Angeklagter ihm gefagt hätte, daß dies nicht Gebiete der Rechtspflege zu schaffen. unter seine Funktionen fiele, und daß Bivour das mit der Verbandstasse auszumachen hätte. In der Zwischenzeit bis zum Montag hätte er erfahren, daß Bivour schon seit langer Zeit aus dem Verbande ausgetreten wäre, daß er noch immer Geld schuldete und daß die Absicht bestände, Bibour unter feinen Umständen wieder in den Verband aufzunehmen; er hätte deshalb gar nicht daran denken können, Bivour zum Eintritt aufzufordern. Aller dings hätte er dem Wertführer gesagt, daß die Kollegen nicht mit Bibour zusammen arbeiten wollten, wobei er aber nicht die Entlaffung des Bivour verlangt, sondern nur gewünscht hätte, daß dieser an einen anderen Arbeitsplab käme, wo er mit den Verbandskollegen nicht zusammen wäre. Ein Druck auf Bivour, in den Verband einzutreten, hätte dies nicht sein sollen, weil er doch nicht wieder aufgenommen worden wäre. Bivour erklärte, daß er allerdings glaubte, er würde in den Verband gar nicht aufgenommen worden sein, und daß er die Ansicht gehabt hätte, der Angeklagte wollte ihn nut aus der Wert statt heraushaben.
geklagten bedrohten Ehefrau am 25. August, nachts 2 Uhr, in der Der Beamte war auf die Bitte der bon dem betrunkenen AnWohnung des Boenisch erschienen und wollte lehteren, der mit der brennenden Lampe nach seiner Frau geworfen, zur Wache geklagten anlegen wollte, gelang dies dem Beamten nicht. Bielfiftieren. Als der Beamte die Handfeffeln dem träftigen Anund bedeckte damit den Helm des Beamten. Erst unter Assistenz mehr zog der Angeklagte ein Nachtgeschirr unter dem Bett Herbor eines weiteren Schußmannes gelang die Festnahme und der Transport zur Wache.
hielt der Angeklagte 2 Wochen Gefängnis. Wegen der tätlichen Beleidigung und des Widerstandes er
Die heilige Hermandad.
Der Verteidiger beantragte darauf, einen Berbandsbeamten als Zeugen zu vernehmen, der folgendes bekunden sollte:" Zur Zeit der Tat war bereits das Urteil über Bivour in Verbandskreisen so ungünstig, daß er nicht aufgenommen worden wäre, auch wenn er die Reste bezahlt hätte. Die Reste waren nicht der Grund, Oberhausen vor der Straffammer wegen Beleidigung und MißIn Duisburg hatte sich der Polizeisergeant Plorczak aus weshalb man ihn nicht aufnehmen wollte. Dies war dem Ange- handlung zu verantworten. Wegen ähnlicher Vorgänge war er flagten bekannt."
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Aus der Kölnischen Zeitung ": 10. Oftober. Mitte Februar dieses Jahres,..., darf man wohl auch der als die Bäume der Hochkonjunktur Hoffnung Raum geben, daß das noch weithin ihre Aeste breiteten, Vertrauen auf die weitere günstige wies die Kölnische Zeitung " ein- Entwickelung unserer Eisenindustrie dringlich auf eine Reihe von Ver- sich von neuem kräftig beleben wird. änderungen und Verschiebungen Die Früchte der jetzt abgeschlossenen hin, die sich in unserem Wirt- organisatorischen Arbeit tönnen schaftskörper vorbereitet hatten aber selbst dann nicht ausbleiben, und ankündigten, daß der beispiel- wenn dies wider Erwarten nicht Lose Aufschwung, der sich bis dahin geschehen sollte, denn die Eisenvollzogen hatte, seinen Höhepunkt industrie wird dann an dem erüberschritten habe. Die Mahnung neuerten Verband ein festes Bollkam damals vielen unwillkommen, werk auch gegen starke wirtschaft erschien manchen von übergroßer liche Stürme befizen. Die HoffVorsicht eingegeben. Drei Wochen nung aber, daß es dem Berband später indes erlebte die Börse den und dessen in Tatkraft und Ge- es seinen Inhalt als wahr unterstelle. Das Gericht lehnte den Beweisantrag ab und erklärte, daß schon von dem Polizeikommissar Urbach aus dem Außendienst entfernt, dieser hatte ihn aber wegen seines Diensteifers schäsenswert 13. März und damit einen schick bewährter Leitung gelingen Der Wertführer Asmus erklärte als Zeuge, daß er- wie befunden und ihn dem Außendienst wieder zuerteilt. Der edle scharfen Breisfall fast aller Werte. werde, das neugezimmerte Schiff es üblich wäre von vornherein den Bivour nur angenommen Bolizeifergeant erscheint in selbstbewußter Saltung, geschmückt Der Ausverkauf, der in ihren neuen Ufern im Lande der Er- hätte unter der Voraussetzung, daß seine Leistungen entsprechend mit dem Bande der Chinadenkmünze im Knopfloch. Angeklagter Hallen nach jeder Hochkonjunktur folge entgegenzusteuern, ist es, die wären, baß er dies auch dem Bivour gesagt hätte. Bereits am ersten ist Bole und wurde von seiner vorgesetzten Behörde mit der Uebergehalten wird, begann. Die heute wo die gesamte deutsche Arbeitstage hätte er bemerkt, daß Bivour bei der Arbeit nicht wachung der polnischen Bewegung und deren Veranstaltungen beIndustrie allerdings wollte an Gisenindustrie belebt und sie jetzt mitkäme, hätte ihm aber noch Zeit lassen wollen, sich besser einzu- traut. Seine Teilnahme am Chinafeldzug, hatte ein nervöses einen Wandel der Dinge noch mit Zuversicht in die Zukunft richten. Am zweiten Arbeitstage hätte er basselbe bemerkt. Re- Leiden bei ihm hervorgerufen, weshalb er im Verkehr mit dem nicht glauben. blicken läßt. Quod felix biglich aus diesem Grunde hätte er am Abend des zweiten Ar- Publikum, insbesondere mit seinen Landsleuten, wie ein herrischer faustumque sit! beitstages den Bivour entlassen und zwar erst nach Rüdsprache mit Beamter aufgetreten war. Die Polen hatten einen besonderen seinem Vorgesezten, dem Geschäftsführer Stadthagen , der sich saß auf ihn bekommen und ihm manches anonyme Drohschreiben Dividenden. Reichelbräu A.-G. 10 Proz.( 10), Aftenbrauerei burch Befragen der Arbeiter ebenfalls von der Langfamkeit der zukommen lassen. Am 2. Weihnachtsfeiertag v. 3. gegen Abend Bindig 18 Proz.( 13), Köln- Mujer Bergwertverein 9 Proz.( 8), Arbeit des Bivour überzeugt hätte. Am Morgen dieses zweiten hatte der Polizeisergeant Nehe II bei einer Schlägerei zwischen A.-G. Düsseldorfer Eisenbahnbedarf 22 Proz.( 19), Bergischer Gruben Tages hätte allerdings ein Gespräch mit dem Angeklagten Siewert Polen einen verhaftet und zur Wache geführt. Der 26jährige polund Hüttenverein 6 Proz.( 0), Görlizer Maschinenbau - Anstalt 10 Proz. stattgefunden. Dieser hätte erklärt, die Kollegen wollten nicht mit nische Arbeiter Stanislaus Krapiczek war in Begleitung zweier ( 8), Mannesmannsche Rohrwerte 12 Proz.( 5). Bibour zusammen arbeiten. Darauf hätte sich zwischen Bibour Kollegen dem Transport bis zum Rathause gefolgt, als der Anund dem Angeklagten ein Gespräch entsponnen, in dessen Verlauf geklagte auf der Bildfläche erschienen war. Er war in befehleBivour von einer, Schuld von 4,50 M. geredet hätte. Asmus hätte rischem Tone auf die nichts ahnenden Leute losgegangen. Zwei deshalb selber dem Bivour einen Vorschuß angeboten. Uebrigens von ihnen waren davongelaufen, während Kr. noch ruhig auf dem hätte er sich um das Gespräch nicht näher bekümmert. Reinesfalls Bürgersteige verteilte. Dies veranlaßte den Angeklagten, zum wäre dies der Grund der Entlassung des Bivour gewesen. Der Säbel zu greifen und dem Kr. über den Kopf zu schlagen. Kr. bes Bivour ohne weiteres eine Arbeitseinstellung herbeizuführen, ihm hergelaufen, ihn immerfort mit dem Säbel attadierenb. Er Angeklagte hätte es ja auch gar nicht in der Hand gehabt, wegen hatte dann die Flucht ergriffen und der Angeklagte war hinter weil das erst nach Verhandlungen mit dem Verband zulässig wäre. tief ihm ebenfalls bolnische Schimpfworte zu. Strapiezel hatte, nad Trok dieser Aussage blieb Bivour dabei, daß er nur wegen des dem ärztlichen Attest, außer einer 10 Zentimeter langen klaffenden Angeklagten entlassen worden wäre und daß er Anspruch auf Wunde am Kopf, insgesamt 12 Säbelhiebe davongetragen, die sich langere Befchäftigung gehabt hätte. Auch der Portier Kalbus be- auf den Rücken und die beiden Arme verteilt hatten. stätigte, daß dem Bivour bei seinem Eintritt gefagt worden wäre: gewalt für vorliegend und erkannte bentgemäß wegen Beleidigung Wir wollen sehen, ob Sie ihrer Arbeit gewachsen find!" Die Straffammer erachtete eine Ueberschreitung der DienstDer Staatsanwalt beantragte gegen Siewert wegen vollenund Mißhandlung auf eine Geldstrafe von 110 Mart. beter Expreffung eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen! Die Er Gegenüber der an den Tag gelegten Brutalität und Feigheit ist preffung sollte darin liegen, daß die Firma Sittenfeld durch eine die Strafe als eine auffallend milde zu bezeichnen. Wäre ein Drohung der Arbeitseinstellung, die aus dem Verhalten des An- polnischer Arbeiter, der in gleicher Weise einen Polizeisergeanten geklagten hervorgehen sollte, genötigt worden wäre, den Bivour zu Strafent machen es begreiflich, wenn Leute gegenüber„ Schußaugerichtet hätte, ebenso milde davongekommen? Solche milden entlassen, und daß dies geschehen wäre, um den Bivour dadurch Strafen machen es begreiflich, wenn Leute gegenüber„ Schußzur Mitgliedschaft des Verbandes zu zwingen. leuten" fich Schuh durch Notwehr selbst verschaffen und wenn fic antragte, den Geschäftsführer Stadthagen und die beiden Arbeiter licher Weise behandelt werden, wie ohne jeden berechtigten Anlaß Der Berteidiger stellte nun noch einen Beweisantrag. Er bes es in den Fällen ablehnen, Schuhleuten zu helfen, wo sie in ähn zu laden, die mit Bivour an derfelben Maschine gearbeitet hatten. Der harmlose Pole von dem" Hüter der öffentlichen Ordnung und Stadthagen sollte befunden, daß er den Bivour nicht entlassen Sicherheit" unter schwerem gemeingefährlichem Mißbrauch seiner haben würde, wenn sich nicht bei Prüfung des Sachverhalts heraus. Amtsgewalt traktiert wurde. gestellt hätte, daß Bibour zu langsam arbeitete, und daß namentlich nicht die Aeußerungen des Angeklagten der Grund der Entlassung gewesen seien. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, und sein Inhalt als wahr unterstellt.
Phönix.
Die Gesellschaft erzielte im legten Jahre einen Bruttoüberschuß bon 26 410 006 M. Für Abschreibungen werden 8 101 588. abgefest. Aus dem Reingewinn von 19 403 040 M. werden 17 Broz. Dividende verteilt; im Vorjahre 15 Proz. Aufsichtsrat und Bor stand bekommen an Tantiemen 1747 148 M. Insgesamt waren auf den Werken der Gesellschaft 30 944 Personen beschäftigt. Bro Kopf der Arbeiter wurden mithin 627 M. Reingewinn erzielt.
Amerikas Einfuhr ist im Laufe der letzten Jahre ganz erheblich stärker gewachsen als seine Ausfuhr. Noch in keinem Jahre hat aber die Einfuhr der Vereinigten Staaten von Nordamerika so erheblich zugenommen wie in dem Ende Juni abgeschlossenen Fistaljahr. Sie stieg nach dem Werte von 1 226 Milliarden Dollar im Jahre 1905/06 auf 1,484 im Jahre 1906/07. Für mehr als die Hälfte diefer Summe wurden Waren aus den europäischen Ländern bezogen, nämlich für 747 Millionen Dollar. Großbritannien lieferte davon für 246, Deutschland für 161 und Frankreich für 127 Millionen Dollar. Die Ausfuhr der Vereinigten Staaten stieg nur von 1,744 Milliarden Dollar auf 1,881. Davon wurden für 1,298 Millionen Dollar Waren nach europäischen Ländern ausgeführt. Großbritannien erhielt Waren im Werte von 608 Millionen, Deutschland im Werte von 256, Frankreich im Werte von 118 Millionen Dollar. Ein Vergleich der amerikanischen Ein- und Ausfuhr in den Fistaljahren 1899/1900 und 1906/07 ergibt folgende Uebersicht:
Einfuhr aus
1900
Ausfuhr nach 1907 1900 1907 in Millionen Dollar 440,57 747,29 1040,17 1298,45 180,08 268,58 187,59 849,84 98,67 160,16 88,95 82,16 242,26 108,80 188,89 11,22 21,18 19,47 16,51 849,94 1434,42 1 394,48 1880,85
Insgesamt
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Seit sechs Jahren hat die Einfuhr um beinahe 585 Millionen Seit sechs Jahren hat die Einfuhr um beinahe 585 Millionen Dollar zugenommen, die Ausfuhr dagegen nur um 486 Millionen. Im Verkehr mit Europa ist die Einfuhr um 807, die Ausfuhr nur um 258 Millionen Dollar gewachsen.
Gerichts- Zeitung.
Was alles bei Gericht möglich ist. Wir haben bereits in Nr. 237 turz über die Verurteilung des Buchbinders Siewert wegen einer angeblichen Nötigung gegen den Buchbinder Bivour gemeldet. Der Fall, der charakteristisch für die Herrschende Rechtsprechung ist, lohnt einen ausführlicheren Bericht. Siewert war Beztrauensmann des Buchbinderverbandes in der Buchbinderwerkstatt der Buchbruckerei Julius Sittenfeld. Am 19. April trat bort der Buchbinder Bivour ein. Wie Bibour be tundet, fragte der Angeklagte ihn am ersten Tage: Sind Sie im Verbande?" Bivour fagte:" Ja!" Angeklagter fragte nach dem Verbandsbuche, worauf Bivour erwiderte:" Mein Buch ist beim Berbande." Angeklagter sagte darauf nichts. Dies war am Sonnabend. Am folgenden Montag kam der Angeklagte, nach Behauptung bes Bivour, wieder und fagte:" ören Sie, ich habe gehört, Sie find gar nicht im Verband." Bivour will nun dem Angeflagten gesagt haben, er sei im Verband gewesen und habe dort noch eine Schulb bon 4,50 M. zu berichtigen. Er tönne das Buch nicht wiedererhalten, ehe er biefe gezahil habe. Darauf habe der Angeklagte zu ihm gefagt:„ Wenn Sie morgen früh Ihr Buch bringen, können Sie weiterarbeiten." Dies Gespräch set in Gegenwart des Wertmeisters Asmus geführt worden. Bibour habe noch gefagt, er könne das Buch nur vorlegen, wenn er die 4,50 M. gezahlt habe; dazu habe er jetzt fein Gelb. Vielleicht gebe Asmus ihm vorschuß. Asmus habe aber davon keine Notta genommen. Nach einer Weile habe der Angeklagte ihm gefagt, Asmus fei bereit, den Vorschuß zu geben; Asmus habe aber wiederum nichts davon verlauten lassen. Nachmittags sei Angeklagter wieder an ihn herangetreten und habe ihn gefragt:„ Na, wie ist es?" Bivour habe erwidert, daß Asmus ihm nichts von Vorschuß gefagt habe. Angeklagter habe zornig erwidert:" Dann hören wir cben alle auf!" Bei Schluß der Arbeit fei Bibour durch Asmus entlassen worden. Er sei der Ueberzeugung, daß Asmus ihn auf Veranlaffung des Angeklagten entlassen habe.
Alkoholfolgen.
Gestern standen bor ber Straftammer des Landgerichts III unter der Anklage der Körperverlegung bezw. der Bedrohung die Der Verteidiger ties barauf hin, daß, wenn man bon ben Maurer Hermann Bradmüller, Wilhelm Roß , Franz Liepelt, Tatsachen ausginge, die das Gericht als wahr unterstellt hätte, Frans Simon und Otto Wolter zu verantworten. Die Angeklagten weber eine bollendete, noch eine bersuchte Erpressung vorläge. Eine hatten am 28. Juli ein Gewerkschaftsfest in Oranienburg mitvollendete nicht, weil ausdrücklich festgestellt wäre, daß Bivour nicht gemacht und haben sich im Anschluß daran teilweise an einem wegen der Aeußerungen des Angeklagten entlassen worden wäre. Egzeß gegen zwei Maurer befeiligt, die zu jener Zeit ungeachtet Auch ein Versuch tönnte nicht angenommen werden, da feststände, daß des Streits ihrer Arbeit nachgingen. Der Maurer Opih ging dem Angeklagten bekannt war, daß Bivour nicht wieder in den am 29. Juli, morgens gegen 5 Uhr, von Sachsenhausen nach Verband aufgenommen werden würde. Deshalb hätte der An- Oranienburg , um von dort mit der Bahn zu seiner Arbeitsstelle geklagte auch feinen Versuch machen können, Bibour in den Vers in Schönholz zu fahren. Als er gegen 5% hr in der Nähe band hineinzubringen. Wenn der Angeklagte wirklich den Bivour, Oranienburgs in den sogenannten Russenfichten angekommen war, wie dieser behauptete, aus dem Geschäfte hätte herausbringen traf er den Angeklagten Wolter, der ihn fragte, ob er Maurer wollen, so würde dies fein Verfuch sein, ihn in den Verband hinein- sei und noch ein furzes Gespräch mit ihm anknüpfte. Nach etwa subringen, und würde überhaupt nicht strafbar sein. Der Staats- 50 Schritten traf er den Angeklagten Liepelt und noch 15 Schritte antvalt hätte sich in direkten Widerspruch mit den beschworenen weiter vertraten ihm mehrere Männer, unter benen sich Bradmüller Aussagen des Zeugen Asmus gefeßt. Es berührte dies eigentümlich, und Roft befanden, den Weg und umringten ihn. Bradmüller wenn man überlegte, welche Bedeutung der Aussage von Wert soll ihn sofort mit der Faust ins Gesicht geschlagen, zu Boden führern und ähnlichen Beamten beigemessen würde, wenn sie in geriffen und mit der Fauft und dem Stiefelabsab bearbeitet haben. einem Prozeß gegen einen Arbeiter als Belastungszeugen auf- Auch Liepelt soll ihn mit der Faust mishandelt haben. Opit träten. Hier, wo Asmus den Angeklagten entlastete, sollte auf gelang es schließlich, seinen Angreifern zu entrinnen und sich durch einmal feine beschworene Aussage falsch sein, und die Aussage schleunige Flucht in Sicherheit zu bringen. Er lief nach Oranien. des tonfusen und leidenschaftlichen Bivour den Vorzug verdienen. burg zum Dr. Schnöcl und mußte sich dort die Wunden verbinden Das Gericht verurteilte den Angeklagten Siewert wegen versuchter lassen. Die ersten drei Angeklagten, die bald darauf in UnterErpreffung zu einem Monate Gefängnis. In der Begründung des suchungshaft genommen wurden, behaupteten, daß sie wegen hochUrteils hieß es: Angeflagter habe zwar gewußt, daß Bivour nicht grabiger Angetrunkenheit von dem ganzen Vorgang nichts wüßten. in den Berband aufgenommen werden würde, troßdem habe er Simon und Wolter bestritten ganz entschieden, sich an irgendeinem die Absicht gehabt, die Aufnahme doch herbeiguführen. Diefen Gewaltatt beteiligt au haben. Die Möglichkeit, baß fich Opis in Sinn habe es, daß er von Bivour verlangt habe, er folle sein Mit feiner Erregung bezüglich dieser beiden Angeklagten getäuscht gliedsbuch vorlegen. Zu diesem Zwed habe er auch gefagt, daß haben könne, wurde auch vom Staatsanwalt Dr. Reiner anerkannt, Asmus Vorschuß geben werde. Darin liege eine versuchte Erso daß er gegen Simon und Wolter die Freisprechung beantragte. preffung zugunsten des Verbandes. Das Verhalten des Ange- Bezüglich der drei ersten Angeklagten beantragte der Staatsanwalt tlagten fei gemeingefährlich, denn er habe baburd) den Bivour aus gegen Bradmüller eine Gesamtstrafe von 11 Monaten, gegen Ross der Arbeit gebracht! eine solche von 10 Monaten und gegen Liepelt neun Monate Gefängnis. Rechtsanwalt Heine hielt auch seinerseits die Freifprechung ber Angeklagten Simon und Wolter für geboten und plädierte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme für eine möglichst milde Beurteilung ber Tat ber brei ersten Angeklagten, die fich ja in bedauerlicherweise vergessen hätten. Er bat, zu bedenken, baß es sich unt Leute handle, die an einem Fest teilgenommen und bis tief in den Morgen hinein gefneipt hätten. Ihr Grinnerungsvermögen und ihr Verstand set infolgedessen offenbar sehr getrübt gewefen. Die Angeklagten feien burch ihre mehr als giveimonatige Untersuchungshaft schon schwer bestraft und als Sühne ihrer Tat würde eine Strafe genügen, die über die erlittene Untersuchungshaft nicht weit hinausgehe. Im großen und ganzen handle es sich doch nur um eine sogenannte betrunkene Geschichte.
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So wurde das Urteil verkündet, obgleich kurz vorher das Gericht durch Befchluß als wahr unterstellt hatte, daß Bivour nicht durch die Handlungen des Angeklagten aus seiner Stelle gebracht worden wäre. Was haben derartige Unterstellungen" für einen Wert, wenn das Gericht sich dadurch nicht verhindert fühlt, nachher das Gegenteil des als wahr unterstellten im Urteil zu behaupten? Es wird bei der Umarbeitung der Strafprozeß ordnung bringend nötig sein, bem vom Reichsgericht gebilligten Mißbrauch, daß Beweisanträge abgelehnt werden dürfen, wenn das Gericht erklärt, es unterstelle ihren Inhalt als wahr, einen gefeßlichen Riegel borzuschieben. Noch weit schwerer als der er wähnte strafprozessuale Verstoß wiegt aber bie jebem gefunden techtsbewußtsein ins Gesicht schlagenbe, wenn auch vom Reichs. gerichte gebilligte Stonstruktion einer Erpressung auf Grund des ber Wahrheit zuwider der Anklage zugrunde gelegten Sachverhalts. Die Quintessenz der gesamten Anflage, der Verhandlung und des Urteils ift: Der Angeklagte, beffen völlige Unschulb nach Vorstehendem nachgewiesen ist, ist verurteilt, weil er ein ehrlieben. Der Angeklagte behauptete, er hätte allerdings den Bibour der Arbeiter ist, der von der Notwendigkeit gewerkschaftlicher Orga bei seinem Eintritt gefragt, ob er Verbandsmitglied wäre, weil nifation zugunsten der Arbeiter überzeugt ist, die Arbeiter das feine Pflicht wäre. Hierzu äußerte der Vorsigende, Land- würben ihre Lage durch Zusammenschluß in Gewerkschaften beffern. gerichtsrat Wilke, daß er durchaus nicht begreifen könnte, wie An- Da der Richter, wie im vorliegenden Fall insbesondere die Frage geflagter zu einer solchen Frage an Bivour gekommen wäre, und des Vorsitzenden zeigte, das werktätige Leben nicht und den zu daß doch darin schon die Absicht, einen Druck auf Bivour auszu- fammenhang der ökonomischen und politischen Dinge nicht kennt, üben, hervorzutreten schiene. Erst der Verteidiger, Rechtsanwalt fondern vom weltfremden formaljuristischen Begriffshimmel die Heine, mußte ihm Aufklärungen über die Aufgaben des Ver- Dinge einseitig betrachtet und vom Joeentreis des Unternehmer. trauensmannes in einer solchen Werkstatt geben. tums aus beurteilt, gelangt er in solchen und ähnlichen Fällen
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Das Gericht, unter Vorsis des Landg.- Direktors Dr. Warnatsch, war der Ansicht, daß die ersten drei Angeklagten eine milde Beurteilung nicht verdienen. Sie feien in grober Weise mit Mißhandlungen gegen Opis vorgegangen, um ihn in seiner persönlichen Bewegungsfreiheit zu behindern. Einem solchen Terrorismus müsse zum Schuhe friedlicher Bürger energisch entgegengetreten werben. Der Gerichtshof erachtete es auch für ben Ausbrud einer feigen Gesinnung, daß die Angeklagten nach der Tat Trunkenteit borschüßten und so taten, als ob sie von der ganzen Sache nichts wüßten. Das Gericht verurteilte Bradmüller wegen gemeinschaftlicher und einfacher Körperverlegung zu 1% Jahren, Rob wegen Störperverlegung und Bedrohung zu 1 Jahr und 2 Wochen, Liepelt wegen Körperverlegung au 1 Jahr Gefängnis