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wozu fie zu jener Zeit noch nicht verpflichtet waren. Bei dieser könne, so habe doch der Angeklagte, der ein ungebildeter Mann

Revision im Prozeß Hau. Gelegenheit soll Amtsvorsteher Wilte gesagt haben, wenn nicht alle fei, zu der irrigen Ansicht kommen können, es liege ein Meineid vor, Das Reichsgericht verwarf, wie uns telegraphisch gemeldet Anlieger sich zur Tragung der Pflasterungskosten verpflichten, dann namentlich wenn man berücksichtige, daß in der Gemeinde bekannt wird, gestern die Revision gegen das vom Karlsruher   Schwur­brauchten auch diejenigen nicht zu zahlen, welche den Verpflichtungs- war, Amtsvorsteher Wilke habe, als der Zivilprozeß der Gemeinde gericht ausgesprochene Todesurteil in der Anklage gegen den schein unterschreiben. In einem Zivilprozeß, den die Gemeinde wegen der Pflasterungskosten schwebte, zum Rechtsanwalt Haller ge- amerikanischen Rechtsanwalt Hau. Vom Verteidiger waren Reinickendorf   gegen die Anlieger der Scharnweberstraße führte, fagt: Wenn ich diesen Prozeß verliere, dann kann ich meine 44 Revisionsgründe geltend gemacht. haben sechs oder sieben Zeugen beschworen, daß der Aften zusammenpacken und abgehen." Der Angeklagte In der Urteilsbegründung wurde u. a. ausgeführt: Amtsvorsteher sich in der angegebenen Weise geäußert habe. Das berief sich auch darauf, daß dem Amtsvorsteher auch von Es sind von der Berteidigung eine Reihe Rügen   geltend gemacht Gericht legte damals dem Amtsvorsteher den Eid darüber anderer Seite nachgesagt worden set, worden sei, er habe in jenem worden, die außerhalb der Verhandlung liegen, so: daß der auf, daß er die betreffende Aeußerung Aeußerung nicht gemacht Prozeß einen Meineid geleistet, ohne daß gegen die be- Borsigende die be Borsigende eine Unterredung mit dem An habe. Der Amtsvorsteher leistete ben Eid treffenden Personen Strafantrag gestellt worden sei. Der geklagten hatte. Das Gesetz verbietet aber einen solchen und die Beklagten wurden infolgedessen verurteilt, die Pflasterungs- Bäder- Obermeister Liebing habe dem Amtsvorsteher sogar zweimal Berkehr zwischen Vorsitzenden und Angeklagten durchaus nicht, es kosten zu zahlen. Hinsichtlich der entgegenstehenden Zeugenaussagen Meineid vorgeworfen, gegen Liebing sei aber fein Straffezt in den Vorsitzenden das Vertrauen, daß er seine Objektivität nahm das Bivilgericht an, daß diese auf einem Irrtum beruhen. antrag gestellt worden. Wenn man das alles berücksichtige, der Vorsitzende dadurch zuungunsten des Angeklagten beeinflußt nicht verlieren wird. Wenn der Verteidiger der Meinung war, daß Hiernach wurde der Wahrheitsbeweis des Angeklagten auch dann erscheine das Verhalten des Angeklagten doch nicht so schlimm, wurde, so hätte er den Vorsitzenden wegen Befangenheit ablehnen bezüglich des Vorwurfs, der Amtsvorsteher habe einen Meineid ge- daß sich der Antrag des Staatsanwalts auf zwei Mo- fönnen. Wenn das nicht mehr zulässig war, weil der Zeitpunkt ver leistet, als miẞlungen angesehen. Der Verteidiger des An- nate Gefängnis rechtfertige. Eine Geldstrafe würde in diesem pagt war, so gibt es dagegen eben kein Mittel. Auch die Rüge, daß geflagten, Rechtsanwalt Bahn, suchte die Aeußerungen seines Falle ausreichend sein. der Staatsanwalt bor Beginn der Verhandlung Klienten zu erklären einerseits aus der gereizten Stimmung des An- Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Monat der Presse eine Berichtigung zusandte, kann als ein Revisions­geklagten, der der vom Amtsvorsteher öfter mit Polizeistrafen Gefängnis und erteilte dem Nebenkläger, Amtsvorsteher Wille, grund nicht angesehen werden. Der Staatsanwalt hat damit nicht wegen Uebertretungen belegt worden ist, andererseits aus die Befugnis, das Urteil im Reinickendorfer Generalanzeiger" zu baß sich durch die Berichtigung des Staatsanwalts ein Geschworener gegen seine Pflicht verstoßen, und es ist auch nicht nachgewiesen, irgendwie beeinflussen ließ.

gewissen Gerüchten, die über den Amtsvorsteher in Umlauf waren, veröffentlichen. sowie auch aus Tatsachen, die über die Beteiligung des Amts­vorstehers an Grundstücksspekulationen in der Gemeinde

Die besessenen Aftenstücke.

Weiter wird gerügt, daß der Zeuge Lent nicht Ein eigenartiger Beleidigungsprozeß beschäftigte am Montag in 3 wangshaft genommen worden ist. Dem Gericht bekannt waren. In dieser Hinsicht berief sich der Verteidiger auf das Reichsgericht. Es handelte sich um ein Urteil des Landgerichts ist es aber vollständig anheim gegeben, in welcher Weise es das einen Fall, der auch zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht Detmold   vom 16. Mai, durch welches der Kaufmann und Zeugnis erzwingen will: durch Geldstrafe oder durch Haft. Der worden war. Dieser Fall liegt so: Der Angeklagte Weber hatte die Ratsherr Fritz Wessel in Blomberg   wegen zweifacher Gerichtshof hat bei der vorgerückten Zeit die Zwangshaft abgelehnt; Vermittelung eines Grundstücksverkaufes gegen eine Provision von Beleidigung des bortigen Bürgermeisters zu einer eine Revision läßt sich hiermit nicht begründen. 47 000 M. übernommen. An diesem Vermittelungsgeschäft be- Geldstrafe von 200 m. verurteilt worden ist. In irgend einer Sache

Aus der Frauenbewegung. Versammlungen- Veranstaltungen.

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tag, den 22. Oktober, abends 29 Uhr, in Schmidts Festsäle", Gartenstr. 6. Vortrag. Reichstagsabgeordneter Georg Lede­Schlendorf. Mittwoch, 16. Oktober, 8 Uhr, bei Mied, Karlstr. 12. bour über: Die Frau in Staat und Gesellschaft." Vortrag. Dr. Pleßner:" Die Berufsarbeit der Frau und ihre Wirkung auf das Nervensystem."

teiligte sich auch der Amtsvorsteher Wille. Er besorgte einen sollte ein Bericht an das Konsistorium erstattet werden. In der gemeinschaftlichen Sigung der beiden städtischen Behörden kam es Käufer für das Grundstück. Weil aber der Schlußschein, zu Weiterungen, weil der Bürgermeister mit seiner Partei in der den Weber mit dem Verkäufer des Grundstücks über das Geschäft Minderheit geblieben war. Der Bürgermeister erklärte, er abgeschlossen hatte, nicht gestempelt war, sagte der Amtsvorsteher, tönne über die Sache keine Auskunft erteilen, da Herr Wessel das Geschäft sei ungültig, er werde den Käufer zum Rücktritt ver- die Aften an sich genommen und troß mehrfacher Aufforderung sich Berlin  . Oeffentliche Frauen- Versammlung Diens anlassen. Unter dem Druck dieser Möglichkeit ermäßigte Weber die weigere, sie herauszugeben. Herr Wessel erklärte darauf gereizt, er Provision auf 27 000 M. Der Berkauf tam zustande und von der habe die Aften deshalb an sich genommen, weil der Bürgermeister Provision erhielt der Amtsvorsteher Wilke für seine Bemühungen der Bürgermeister ans Fenster und nahm die daliegenden Aften an damit haufieren gegangen sei. Ebenfalls sehr erregt trat als Grundstüdsmaller 4000 m. Der Verteidiger fagte, er verstehe nicht, daß der Vertreter der Staatsanwaltschaft die sich. Der Ratsherr Wessel entriß sie ihm aber mit einem Rud, legte sie auf einen Stuhl und setzte sich darauf. Der Bürgermeister Beteiligung des Amtsvorstehers an Grundstücksspekulationen in forderte nun den Ratsdiener auf, fie dem Angeklagten weg­der Gemeinde als mit der Würde des Gemeindeoberhauptes zunehmen, der sie nach einigem Bögern herausgab. Nicht nur und den Pflichten eines Beamten in Einklang stehend bezeichnen in dem Vergleich der Tätigkeit des Bürgermeisters mit der fonnte. Sei doch seinerzeit der Amtsvorsteher Klingenberg in eines Hausierers hat das Gericht eine Beleidigung Weißensee verurteilt worden, weil er neben seinem Amte noch erblickt, sondern auch darin, daß sich der Angeklagte mit Grundstücksgeschäfte betrieb. Wenn der Amtsvorsteher Wilke der der ganzen Wucht seiner Persönlichkeit auf die Atten fette. artige Geschäfte betrieb, dann könne man sich nicht wundern, wenn begründet, soweit sie sich gegen die Konstruktion einer Beleidigung Der Reichsanwalt hielt die Revision für die Bürger ihm nicht die Achtung, welche sein Amt erheischt, ent- aus dem Seßen auf die Aften richtet. Das Reichsgericht hielt gegenbringen und daß der Angeklagte solche Geschäfte als jedoch die Feststellung auch dieser Beleidigung für nicht rechts­" Schmuggelei" bezeichnete. Wenn auch nach dem Ergebnis der irrtümlich und erkannte auf Verwerfung der Revision. Beweisaufnahme von einem Meineid des Amtsvorstehers leine Rede sein

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Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Arbeiter

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( 3. Bezirk) verstorben ist.

Die Beerdigung findet heute Mittwoch, nachmittags 4, Uhr, von der Leichenhalle des neuen Rigdorfer Friedhofes, Marien­dorfer Weg, aus statt.

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Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Dreher Paul Piefke am 13. d. M. an Herzleiden ge storben ist.

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Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß am 14. d. M. nach längerem Leiden mein lieber Mann, unser guter Bater, Schwieger- und Großbater, der Korbmacher

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im 67. Lebensjahre sanft ent­6516 schlafen ist.

Um stilles Beileid bitten Ww.Amalie Vollprecht, geb. Köhler. Max Hügeler nebst Familie.

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Die Beerdigung findet Donnerstag, den 17. Oftober, pünktlich nachmittags 4%, Uhr, von der Leichenhalle des Auferstehungs Kirchhofes in Weißensee aus statt.