eine besondere Peters.Nummer heraus, die in der ganzen ist, daß ein Ausstand mit einer vollständigen Niederlage der Eisent| Entwidelung einmütiger Kampfbegeisterung gegen unfere Feinde Stadt erhebliches Aufsehen erregte. Vor allem waren es bahner enden würde. Der Messagero" weist darauf hin, daß sogar nicht. Wenigstens wärs schlimm, wenn es anders sein sollte, was Auszüge aus dem für Peters blamablen Urteil des die Führer der Sozialisten durchaus gegen den Ausstand sind.- wir aber nicht annehmen!
Disziplinargerichtshofes und die tapfere Rede des Majors Donath in München , die einen Willkommensgruß für den Nationalhelden abgeben mußten. Die so ausgestattete Nummer, die in jeder der Hauptrubrifen einen PetersBeitrag enthielt, wurde eine Stunde vor Beginn der Vorstellung vor dem Theater an die Besucher verteilt und fand reißenden Absatz. Eine in der Nähe postierte Schutzwache, bestehend aus handfesten Metallarbeitern, forgte für die nötige Sicherheit unserer Verteiler. Auch in der zufällig tagenden Stadtverordneten Versammlung fanden die Bertersbegrüßungen reißenden Absatz. Interessant war, daß der Herr Doktor Karl Peters niemand hatte, der die Veranstaltung übernommen hätte. So war er, der blutreine Arier, der Sozi- und Judenfresser, auf den jüdischen Manager Baraich angewiesen. Und derselbe Barasch, der den Billettvertrieb für Peters hatte, machte ein famoses Geschäft mit der- Peters Nummer der Boltswacht", die unaufhörlich verlangt wurde und hier wie in den Zeitungs- Kiosken , abging wie warme Semmeln". Das schönste aber ist, daß die Solonialgesellschaft, die doch eigentlich die Berufenste gewesen wäre, als Impresario des Kolonialhelden zu fungieren, fich auffällig von ihm fernhielt, ja sogar für den nächsten Tag eine Konkurrensvorstellung abisierte!!
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Denkmalssport.
Die ruffifche Revolution.
Ein feines Pläuchen.
Der Telegraph übermittelt der staunenden Welt folgende Nachricht:
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Die Konstanzer sozialdemokratischen Stadt verordneten sollen, wie bürgerliche Blätter zu berichten wissen, bei den Feierlichkeiten anläßlich der Ueberführung der großherzoglichen Leiche von der Mainau bis Konstanz beteiligt gewesen sein. Der Karlsruher Volksfreund" bemerkt dazu: Uns ist eine folche Mitteilung nicht zugegangen.
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Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Petersburg , 18. Ditober. In einem geheimen Ministerrat ist dieser Tage beschlossen worden, in der Duma gleich zu Beginn der Verhandlungen nationale Streitfragen in den Straffonto der Presse. Wegen Beleidigung des früheren national Vordergrund zu bringen, um den russischen Chauvinismus zu liberalen Reichstagsabgeordneten Fabrikanten Münch- Ferber hatte entzünden, die allgemeine Aufmerksamkeit von sozialen Fragen ab- sich Genosse F. Goßler von der Oberfränkischen Bolts zulenken und Zwietracht zwischen russischen und nichtrussischen aeitung" zu Hof zu verantworten. Es handelte sich um eine Abgeordneten zu fäen. So wird z. B. in einer der ersten Dunia- Erörterung der bekannten Tantiemen- und Erbschaftsaffäre des fizungen die Frage der Trennung einiger Bezirke des Herrn Münch- Ferber , der wegen dieser Dinge seinerzeit sein Mandat Gouvernements Lublin vom Königreich Polen auf die Tages- niederlegen mußte. Die angebliche Straftat war 1903 begangen, der Prozeß hatte sich 41 Jahre hingezogen. Das Gericht erachtete den ordnung gesetzt werden. Diese Bezirke, aus denen ein besonderes Beweis nicht für vollständig erbracht und erkannte auf 100 Mart Gouvernement Chelm" gebildet werden soll, sind zum Geldstrafe. Der moralisch Berurteilte bleibt Herr MünchTeil von orthodoxen Kleinrufsen bewohnt. Deshalb sollen sie als Ferber. ,, rein russisches Land" vom Königreich Polen losgelöst werden Die Revision in Sachen der Verurteilung des Genossen Prüter und eine eigene Verwaltung erhalten, was natürlich zu einer von der Schlesw.- Holst. Volkszeitung" wurde gestern vom Reichsgroßen nationalen Debatte führen wird. Auch nationale Fragen gericht verworfen. Unser Kieler Bruderblatt hatte die Nachricht abder Ostseeprovinzen und des Kaukasus werden zur gebruckt: bei der Weihnachtsgelderverteilung innerhalb der EisenSprache gebracht werden mit Betonung des Grundsages:" Rußland bahndirektion Essen sei das Fahrpersonal leer ausgegangen, während für die Russen". der Präsident 3000 m. erhalten habe. Die Information war falsch, das Landgericht Kiel verurteilte Brüter zu 300 m., das Reichsgericht wies wie gesagt die Revision zurüid. Die Revision des " Vorwärts" in derselben Angelegenheit wurde kürzlich verworfen. Revision eingelegt. Sechs Monate Gefängnis hatte der Staatsanwalt in dem Prozeß vor dem Landgericht Torgau gegen Geder„ Sächsischen Arbeiters nossen F. Dübell von 8eitung in Dresden beantragt wegen angeblicher Beleidigung von Stolonialbeamten. Das Landgericht sprach unseren Genossen bekanntlich frei. Jetzt hat nun der Staatsanivalt Revision gegen das freisprechende Urteil des Torgauer Landgerichts eingelegt. Hoffentlich wird man damit ebensowenig Erfolg haben, wie bei der ersten Instanz.
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Aus Baden schreibt man uns: Die badischen Nationalliberalen halten ihre Landesversammlung am 9. und 10. November in Lahr . Zuerst tagt der engere Ausschuß, dann treten die Delegierten zusammen. Ihr wichtigstes Wär der Gedank nicht so verwünscht gescheit, man wär' Geschäft ist gegenwärtig die Propaganda für ein 2an desdent versucht, ihn herzlich dumm zu nennen." Diese Herren mal des Großherzogs Friedrich& I., zu welchem„ auch die kleinste Dorfgemeinde" beizutragen Gelegenheit finden soll. Minister haben nämlich nur die Kleinigkeit übersehen, daß die Die Oberbürgermeister der badischen Städte müßten nach dem Vor- Reichsduma selber, wenn sie sich nicht aus lauter schwarzen schlage der Badischen Landeszeitung" diese Denkmalsgründung, Banditen zusammensetzt, die Dinge, über die sie zuerst verwelche etliche Millionen kosten soll, in die Hand nehmen. Da die handeln will, mitzu bestimmen sich erlauben wird. Dem Sozialdemokratie Badens in über hundert Gemeinden Herrn Ministerpräsidenten, dessen Gedächtnis recht schwach zu ihre Vertreter auf dem Rathause siken hat, dürften unsere Ge fein scheint, dürfte bei dieser Gelegenheit wieder zum Bewußt nossen überall Gelegenheit erhalten, sich von den bürgerlichen Ba- fein gebracht werden, was ihm trok aller Erfahrungen mit trioten belehren zu lassen, daß die vaterlandslosen Gesellen nach be: dem zweiten russischen Reichsparlament wohl aus der Erinnerung rühmten Mustern der Pietät und des Taktes auch für einen Leichenstein des Fürsten zu schwärmen haben.- geschwunden ist das bedeutsame Wort: Der Stolypin denkt", die Duma lenkt! Die Regierung der Holigans.
Ein Kriegsgerichtsurteil mit antimilitaristischen
Wirkungen.
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Petersburg, 18. Oftober.( Ruff. Korr.) Da in Odessa durch die Der Musketier Nürnberger vom Infanterieregiment fortgesetzten schweren Erzesse Handel und Gewerbe mehr und mehr Nr. 132 in Straßburg wurde oft zum Nachererzieren heran- in Berfall geraten, wandten sich einige Hundert Odessaer Bürger mit geholt und mißhandelt. Der Sergeant Bam eß ließ ihn auf dem dem Stadthaupt Protopopoff an der Spize an den MinisterSchießstande unnötigerweise hin- und herlaufen und stieß ihn gegen die Gewehrſtüßen; der Unteroffizier Reichmann schlug ihn präsidenten Stolypin und verlangten, daß besondere Beamte nach ins Gesicht. Das gefiel dem Nürnberger, wie jedem an- Odessa gesandt würden, um das Verhalten einiger Generale zu ständigen Menschen, nicht, und am 22. August verließ er seinen unterfuchen, welche offen die Untaten der Verbändler Truppenteil, tehrte aber bereits am 4. September wieder zurüc, begünstigen. nachdem er die Zeit meist im Freien verbracht und sich mit Früchten ernährt hatte. Jetzt hat ihn das Kriegsgericht wegen unerlaubter Der kommandierende General des Militärbezirks Kasan , Karajo, Entfernung zu 6 Wochen 1 Tag Gefängnis verurteilt. Die Vor- ist verabschiedet worden, weil der Verband des russischen Volkes ihn gefeßten aber, die den armen Teufel erst zu der unerlaubten Ent. fernung" getrieben haben, kamen mit je 10 Tagen Gefängnis denunzierte, daß unter seinem Einfluß das Kasansche Militärgericht davon. Solche Urteile sind jedenfalls entschieden geeignet, die zu wenig Todesurteile fälle! Soldaten mit antimilitaristischen Ideen zu erfüllen.
Oefterreich.
Vom Militarismus.
Aus der Partei.
Parteifiteratur.
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Ein Freispruch. Genosse Wittmaad von der Magbe. war von einem Schmiedemeister burger Voltsstimme" wegen Beleidigung" verklagt worden, weil die Volksstimme" bie Berurteilung des Schmiedemeisters wegen Uebertretung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Beschäftigungsdauer der Lehrlinge gemeldet hatte. Das Gericht mußte natürlich den Genossen Wittmaad freisprechen. Verwunderlich ist nur, daß überhaupt Anklage erhoben werden konnte.
Soziales.
Zuständigkeit des Gewerbegerichts für Zahntechniker.
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Der Zahntechnifer Sch. flagte beim Gewerbegericht Berlin gegen den approbierten Zahnarzt Dr. Kiwi auf Schadenersatz wegen un berechtigter Entlassung. In der Verhandlung vor der Kammer 8 wandte der Beklagte ein, daß das Getverbegericht für die Streitig feiten zwischen approbierten Medizinalpersonen und ihren Angestellten nicht zuständig sei. Es wird festgestellt, daß Kläger im Laboratorium des Beklagten in Gemeinschaft mit zwei Lehrlingen lediglich mit dem Anfertigen fünstlicher Gebisse beschäftigt war. Der Seläger beriveist darauf, daß er auch der Krankenkasse der Optiker und Mechaniker angehören müsse. Das Gewerbegericht erklärte sich für 3 u ständig und führte dazu aus: Der Arzt als solcher, auch der approbierte Zahnarzt, unterstehe allerdings nicht dem Gewerbegericht. Wenn er aber ein Laboratorium habe, wo er Lente lediglich mit dem mechanischen Dienste der Anfertigung fünftlicher Gebisse beschäftige, dann sei das ein GewerbeGemeindewahlfieg. Bei der Gemeinderatserjazwahl in Mas- betrieb, der die Zuständigkeit des Gewerbegerichts für Streitigkeiten münster im Oberelsaß gelang es unseren Genossen, im ersten Wahl aus dem Arbeitsverhältnis der dort beschäftigten Gehülfen begründe gange von sechs Mandaten zwei zu erobern. Bei den vier anderen In der Streitfache selbst mußte Vertagung erfolgen. Mandaten ist eine Nachwahl erforderlich. Die sozialdemokratische Bewegung im Drte ist noch ziemlich jungen Datums.
Im Kommissionsverlag von Paul Singer in Stuttgart ist soeben Nach Annahme eines Dringlichkeitsantrages Ellenbogen ( Soz.), betreffend die Betriebszustände bei der Staatseisenbahn- erschienen: Rechtsstaat und Klassenjustiz. Vortrag, gehalten zu gesellschaft begründet Genosse tesel in der gestrigen( Freitag-) Stuttgart am 23. August 1907 von Dr. Karl Liebluecht. Preis Sigung des Abgeordnetenhauses einen Dringlichkeitsantrag in Sachen 20 Pfennig. der Begnadigung zweier wegen Mißhandlung von Soldaten verurteilter Unteroffiziere folie wegen Regelung des Beschwerderechts der Mannschaften. Er betonte, daß die Begnadigung dieser Unteroffiziere bereits erfolgt war, als der Landesperteidigungsminister in seiner damaligen Beantwortung der Interpellation ihre Verurteilung mitteilte, und daß die Rückversetzung der Begnadigten den Selbstmord noch eines Soldaten zur Folge gehabt habe.(!) Er verlangt die Abänderung des Beschwerderechtes der Mannschaften zur Verhinderung von Soldatenmißhandlungen.
Die Angelegenheit Kolb- Frank.
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„ Vorbereitende Handlungen" vor dem Kaufmannsgericht. Wie die wunderliche Konstruktion einer, borbereitenden Handlung Schule macht, lehrte ein gestern vor dem Kaufmannsgericht vers Genoffe Kolb hatte im Karlsruher Wolfsfreund die handelter Rechtsstreit. Der Buchhalter Siegfried F. war von der In der Beantwortung einzelner Fragen des Dringlichkeitsantrages Stellung der Mannheimer Boltsst imme" zur Affäre Kurzwarenfirma F. Nielowitz sofort entlassen worden, weil er in stellte der Landesverteidigungsminister fest, daß die Begnadigung dadurch als belanglos hinzustellen versucht, daß er behauptete, der einem Notizbuch sich die Adressen der Lieferanten der auf Grund der gerichtsherrlichen Rechte von dem Stadt leitende Redakteur der„ Bolksstimme", Genosse Oskar Geck , babe Firma notiert hatte. Der Chef hatte zufällig bemerkt, daß F. im tommandanten vollzogen worden sei. Nach Bekanntwerden der einen Urlaub angetreten und sein Stellvertreter kenne die badischen Befize eines solchen Notizbuches ist, und letzterer hatte auf einen Begnadigung, welche ber erforderlichen rechtlichen politischen Verhältnisse nicht genügend. Dagegen wendete sich Ge- diesbezüglichen Borhalt hin das Buch fofort herausgegeben. Wie er Gründe in ausreichendem Maße entbehrt hatte, feien noffe Oskar Ged in der„ Volksstimme" in einer Erklärung, worin erklärte, sollten die Namen für ihn nur Hinweise auf bestimmte sofort entsprechende Verfügungen zur Vermeidung ähn- es heißt, daß die Rücksicht auf die Erhaltung des Großblocks buchhalterische Arbeiten sein. Der Prinzipal führte zur Begründung Ticher Bortommnisse getroffen worden. Ferner fei eine unfererseits nicht so weit getrieben werden dürfe, daß dadurch die der sofortigen Entlassung aus: In der Kurzwarenbranche jei nicht Verfügung erlassen, nach welcher die wegen Verlegung der Dienst- eigenen Parteiprinzipien Not litten". eine sehr scharfe, sondern auch sehr gehässige vorschriften gerichtlich verurteilten Unteroffiziere nach Ver Wenn er Die letzte Nummer der Mannheimer, Voltsstimme" Ronkurrenz. auch nicht behaupten wolle, büßung ihrer Strafe versetzt werden müssen. Eine Aenderung bringt mum zu dem Artikel Kolbs eine Erklärung, die u. a. besagt: daß der Kläger mit der Notierung der Adressen schon des Beschwerderechte bilde seit langem einen Gegenstand der 1. Die Breßfommission ist mit der Haltung der Redaktion in ein Konkurrenzunternehmen organisiert habe, so erblicke Beratungen im Reichskriegsministerium. Endlich teilte der dieser Frage völlig einverstanden. er immerhin darin eine borbereitende Handlung. Minister mit, daß weder ihm noch dem Kriegsminister 2. Es ist unwahr, daß während des Urlaubs des Genossen Gerade die Adressen der Lieferanten seien das wichtigste, und wer bei der damaligen Beantwortung der Interpellation die Be- Oskar Ged ein Genosse in die Redaktion eingetreten ist, welcher die die besten Bezugsquellen wisse, der mache das Rennen". Ein gnadigung bekannt gewesen wäre, da Begnadigungen amtlich badischen Verhältnisse nicht kennt. Es ist als Ersatz für Oskar Ged Beisiger bemerkte demgegenüber wenn der Kläger das gewollt nicht zur Kenntnis der Ministerien gelangen.( 1) Gegen die abfällige überhaupt niemand eingetreten, sondern seine beiden Redaktions - hätte, fo hätte er die Adressen sich jedoch leicht auch aus einem FachBemerkung des Abg. Refel über den in der Armee herrschenden kollegen, die Genossen Emil Maier und Th. Huth, haben die adreßbuch beschaffen können. Auch die stammer in ihrer GesamtGeist bemerkte der Minister, er sei seit 40 Jahren Soldat und habe Arbeit Geds mit übernommen. Das weiß der Genosse beit tam nicht zu der Ueberzeugung, daß der Beklagte in allen Teilen der Monarchie Gelegenheit gehabt wahrzunehmen, so I b. Daß die zwei Genoffen die badischen Verhältnisse nicht ausreichenden Grund zur sofortigen Entlassung des Klägers hatte. daß der Geist der Soldaten ein vorzüglicher sei und gottlob auch fennen sollen, kann Genosse Kolb bei ruhiger Würdigung der Ver- In dem Abschreiben der Adressen an sich sei nicht ein grober Ver hältnisse doch wohl selbst nicht annehmen. trauensbruch zu erblicken. Nur wenn Kläger das Buch nicht gleich Die Rede des Ministers wurde wiederholt von lärmenden Protest3. Die Preßfommission ist der Meinung, daß die prinzipielle herausgegeben hätte, so hätte der Verdacht eine Erschütterung des rufen unterbrochen. Beurteilung der vorwürfigen Frage mit badischer Politit Vertrauens beim Chef begründet. Das restierende Gehalt von überhaupt nichts zu tun hat. 180 M. zahlt darauf der Beklagte auf dem Wege des An erkenntnisses."
bleiben werde.
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Die Guädige" vor Gericht.
Von der badischen Parteipresse hat auch die 2örracher Arbeiterzeitung" entschieden gegen die Beteiligung Stellung Rom , 18. Dftober.( Privatdepesche des Vorwärts".) genommen. Ebenso das Parteiblatt der benachbarten Pfalz , die Die Bekanntmachung der Staatsbahnverwaltung, welche Pfälzische Post" zu Ludwigshafen . Desgleichen die Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte sich die Fabrikantens die Anführer des Eisenbahnerstreits zu entlassen und über Schwäbische Tagwacht zu Stuttgart . Sie sagt in gattin Rosa Bernhaupt vor dem Schöffengericht Nürnberg zu ver die anderen Streifenden mildere Disziplinarstrafen ihren Bemerkungen, die sich auf die Erklärungen des Genoffen Kolb antworten. Die Verhandlung lieferte einen interessanten Beitrag verhängen zu beziehen, u. a... Es ist wohl faum jemals die fogenannte zum Kapitel Dienstbotenfrage. Das Dienstmädchen der Frau Bern wollen androht, hat eine allgemeine Gärung hervorgerufen. Nichtsdestoweniger dürfte trotz der wendig halten, schwerer in Mißkredit gebracht worden, als durch zu fehr unter den unfittlichen Angriffen des gnädigen Herrn" zu Kompromißpolitik, die wir unter gewiffen Boraussetzungen für not- haupt, Magdalene Markert, hatte den Dienst aufgekündigt, weil sie notorischen Streitbereitschaft der organisierten Eisen- diese Rechtfertigung"... leiden gehabt habe. Die Gnädige rächte sich durch Einbehaltung bahner die Proklamierung des Generalstreits im Bahnbetriebe Die Münchener Bost" macht es uns auch gewissermaßen des Lohnes und einen häßlichen Eintrag in das Dienstbotenbuch. jezt nicht erfolgen, sondern eventuell erst im Falle der An- zum Vorwurf, daß wir sie genannt haben als eines der größeren Das Geld gab sie schließlich notgedrungen heraus, als aber das wendung der verhängten Strafen. Jedoch wird die An- Parteiblätter, die nicht Stellung zu der Affäre genommen haben. Mädchen mit einer schriftlichen Aufforderung der Leitung des Dienstwendung voraussichtlich unterbleiben, da die bevor Sie meint, wir hätten mit dem Finger auf sie gewiefen. Wir haben botenvereins, den Eintrag im Buch zu beseitigen, zu der Bernhaupt stehende Entbindung der Königin den Bestraften Amnestie das nicht getan und es nicht beabsichtigt, sondern lediglich unserer ging, ließ sich diese erft verleugnen, worauf sich das Mädchen zu Berichterstatterpflicht genügt. Unser Münchener Parteiorgan fagt einer im gleichen Hause wohnenden Bekannten begab, die ihre Sachen bringen soll! in Verwahrung hatte. Plöglich drang die Dame in das Zimmer Bon was für Fattoren doch in der Monarchie das Wohl ein und schlug ohne weiteres auf das Mädchen ein, und Wehe der Arbeiter abhängt: unter Umständen sogar erst mit der Faust, dann mit einem andtäschchen, das mit bont föniglichen Klapperstorch! stäblernem Bügel versehen war, bis das Mädchen blutend und mit zerrissener Bluse zusammen brach. Bor Gericht gab fie alles zu und entschuldigte sich mit Aufgeregtheit". Das Gericht erkannte auf ganze fünf Mart Geldstrafe. Welche Strafe hätte das Mädchen erhalten, wenn es in gleicher Weise die Herrschaft" blutig gefchlagen hätte? Zum Gesinde- Unrecht.
Nom, 18. Oktober, abends 8% Uhr.( Privatdep. d.„ Borwärts".) Die Entfcheidung in der Organisation der Eisenbahner wird morgen fallen. Der Avanti" meldet, daß Turiner industrielle Scharfmacher den Mailänder Karabinieri, die wie die Wahnsinnigen auf die Arbeiter geschossen haben, goldene Medaillen überreichen wollen!!
weiter:
„ Ständig müssen wohl die Parteizeitungen mit Bagatellfachen, mit persönlichen Auseinandersetzungen gefüllt werden, damit sich um Himmelswillen teine einmütige Kampfbegeisterung in der Sozialdemokratie entividelt. Die Münchener Post" glaubt dem Parteis interesse dadurch am besten dienen zu können, daß sie ihre Angriffs fraft nicht durch kleinliche Fehden mit Parteifreunden zersplittert, sondern sie ungefchwächt gegen die Parteifeinde richtet. Und deshalb geht sie über die spaltenlangen Angriffs und Beleidigungsartikel der Gegner und Freunde der Genossen Kolb und Frank einfach zur Tagesordnung über." Wir können hierin unserem Münchener Bruderorgan nicht zu- Das Dienstmädchen Belaschet war vom Landgericht FrankDer offizielle Draht meldet: stimmen. Wir bringen solche Dinge wahrhaftig auch nicht gern, furt a. D. auf Grund des Gesetzes vom 24. April 1854 wegen unRon, 18. Oktober. Der Eisenbahnverkehr geht in ordnungs- aber wir halten es für nötig, daß die Parteigenossen informiert terechtigten Verlassens des Dienstes zu einer Geldstrafe verurteilt mäßiger Weise vor sich; zu irgend welchen Kundgebungen ist es werden. Uebrigens glauben wir, daß die Münchener Poſt" au worden. Nach dem Gesetz ist ein Strafantrag der Herrschaft ernirgend gekommen. Ade Blätter sprechen fich lebhaft gegen einen schwarz sieht. Die Sozialdemokratie kann fachliche Auseinander forderlich. Diesen hatte nicht der Dienstherr, sondern dessen Frau eventuellen Ausstand der Eisenbahner aus und halten dem segungen( persönliche haben wir unseres Wissens in dieser Angestellt. Das Kammergericht hatte am Montag als Revisions= Eisenbahnperfonal vor, daß die öffentliche Meinung so sehr dagegen gelegenheit nicht gebracht) schon vertragen. Deswegen leidet die instans au prüfen, ob sie dazu berechtigt sei. Es erkannte die
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