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Br. 246. 24. Jahrgang. 5. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Sonntag, 20. Oktober 1907.

Ider Tabakindustrie durchführbar ist, ehe die Generalfommission Friz Geher- Leipzig  : Redner gibt eine chronologische Gewerkschaftskongreß damit befaßt werden. Wird alles be- Darstellung des Kampfes der organisierten Tabatarbeiter gegen

Machklänge vom Streik in den Siemens- tüdsichtigt, was hier in bezug auf die Lattik bei Lohnbewegungen die Bausarbeit. Die Geschichte der Bewegung der Tabalarbeite

Werken.

gefagt worden ist, dann wird Ihre Organisation Vorteil davon jaben und, wie ich es wünsche, mehr erstarken.

beweise, daß man die Hausindustrie stets als Krebsschaden der Industrie betrachtet habe. Beim Unternehmertum sei das Gegen­Schnell Gießen  : Es ist nicht richtig, was Genoffe Nube teil zu fonstatieren. Die höhere Besteuerung 1879 veranlaßte die bezüglich der Beteiligten an der Gießener   Aussperrung sagte, daß Unternehmer, die Hausindustrie noch mehr auszudehnen. Die nicht alle vollberechtigt gewesen seien, die die statutarische Ver- Regierung tat nichts, um den Bestrebungen des Unternehmertums bandsunterstützung erhalten haben. Aber wir müssen oft Nicht entgegenguarbeiten. Bei Enqueten habe sich die Regierung mitglieder mit unterstüßen, wenn wir eine Lohnbewegung erfolg wohl an das hausarbeitfreundliche Unternehmertum gewandt, aber reich gestalten wollen, besonders dann, wenn die Unternehmer in nicht an die Arbeiter. Die Regierung verschleppte die ganze An­entfernten Orten Filialen haben, deren Arbeiter zur Solidarität gelegenheit. Redner wendet sich dem vorliegenden Gefeßentwurf mit den Ausständigen angehalten werden müssen. Redner erklärt der Regierung zu. Letterer beschäftige sich ausschließlich mit der näher die Ursachen und den Verlauf des Gießener   Kampfes. Die Hausindustrie innerhalb der Zigarrenindustrie. Von einem Ver­Unternehmer gedachten unsere Organisation zu zerschmettern, diese bot der Hausindustrie, wie solches stets von den organisierten Absicht ist vereitelt worden, und das ist ein nennenswerter Erfolg. Labatarbeitern und den Vertretern der Arbeiter im Parlament Der Ausgang des Kampfes ist auch ein Hindernis, Streifbrecher- berlangt wurde, ist beim Entwurf keine Spur. Der Entwurf filialen in entlegeneren Orten so leicht, als sonst, zu gründen. wolle die Hausindustrie verewigen. Die Wünsche der Unternehmer Auch das ist ein Erfolg; ein weiterer ist der, daß keine Maß- seien berücksichtigt, die der Arbeiter aber völlig ignoriert. Redner regelungen erfolgen dürfen. Eine zu lange Karenzzeit würde geht auf die umfangreiche Arbeit des Geheimrat Dr. Bittmann nicht nur notwendige Lohnkämpfe verhindern, sondern auch die über die Heimindustrie in Baden ein. Diese Arbeit enthalte Aus­Mitgliederwerbung erschweren. Der Kampf dauerte so lange, sprüche von Fabrikanten, welche die Hausarbeit in der Tabaks weil die kapitalfräftigsten Unternehmer vielleicht auch zur industrie für verwerflich erklären und die Abschaffung durch einiges Schwächung fleinerer Fabrikanten ihn in die Länge zogen. Vorgehen der Fabrikanten möglich sei. Daß das Unternehmertum Die Unter­Wir haben alles getan, um ihn so bald als möglich zu beenden und hierzu schreite, werde natürlich niemand erwarten. immer und immer wieder auf den Frieden hingewirkt. Bei solchen nehmer fänden in der Hausindustrie geeignete Ausbeutungs­Aussperrungen müssen die gesamten organisierten Arbeiter zu- objekte. Es sei bezeichnend, daß die Fabrikanten die Demagogie sammenstehen, um sie abzuschlagen. Das ist bezüglich des Gießener   so weit treiben und den Hausarbeitern die Erhaltung der Haus­Stampfes in danfenswerter Weise geschehen. arbeit als in deren Interesse liegend erklären. Die Regierung folge dem Unternehmertum auch hierin. Es liege die Vermutung nahe, daß die Regierung die in Aussicht stehende Tabaksteuer­erhöhung den Fabrikanten dadurch schmackhaft zu machen suche, daß sie diese auf die Hausindustrie verweise. Anders sei der Ge­Aber Regierung und Unter. sebentwurf nicht zu verstehen. nehmertum mögen nicht glauben, daß die organisierten Arbeiter ihren Manipulationen gegenüber rat- und machtlos feien. Redner geht kurz auf die Tabaksteuerprojekte ein. Es stehe zu befürchten, Laß, die Blodparteien auch der Banderolefteuer zustimmen werden. Beim Gesezentwurf betr. der Heimindustrie sei dasselbe zu befürchten, auch von den Freisinnigen könne das erwartet werden. Die Stellung der Tabafarbeiter sei klar. Diese ver­nachfolgender Resolution: werfen den ganzen Entwurf. Redner empfiehlt die Annahme

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In einer Metallarbeiterversammlung am 3. Dezember 1900 wurde das Verhalten der Polizei gegen die Streifposten besprochen. Bei dieser Gelegenbeit sagte der Referent and ke unter anderem, ihm sei mitgeteilt worden, daß Polizeibeamte zu arbeiterinnen, die sie wegen Streifpostenstehens fiftierten, unsittliche Redensarten gebraucht haben sollen. Wenn diese Mitteilung wahr wäre, so hatten sich die betreffenden Beamten einer Ungehörigkeit schuldig gemacht. Diese Aeußerung brachte dem Genossen Handke eine An­flage wegen eleidigung von Polizeibeamten. Mit ihm zugleich ist der Metallarbeiter Kramm angeklagt, von dem die betreffende Mitteilung herrührt. Am Sonnabend wurde die Anklage vor der Straftammer des Land gerichts I verhandelt. Sandte bezog sich zur Rechtfertigung seines Berhaltens auf die Situation, welche durch das Vorgehen der Polizei gegen die Streikposten geschaffen war. Durch Beamte der Berliner  , Charlottenburger und Spandauer Polizei feien alle Zugangswege zu den Siemenswerken besetzt und für die Streit posten völlig gesperrt worden. Zahlreiche Siftierungen von Streif­posten seien erfolgt, dabei seien die Schuhleute sehr oft in unstatt­haft schroffer Weise vorgegangen. Auch seien Sistierte oft längere Zeit auf der Polizeiwache festgehalten worden. Eine Deputation der Streifenden sei beim Charlottenburger Polizeipräsidenten ge­wesen und habe um Abstellung der beklagten Vorgänge ersucht. Es sei jedoch nichts darauf erfolgt. Auch in der Charlottenburger  Stadtverordnetenversammlung sei diese Angelegenheit zur Sprache gebracht worden, aber Abhülfe sei nicht erfolgt. Ferner habe die Polizei eine Versammlung der Streifenden zwei Stunden vor Be­ginn derselben verboten, auch zwei andere Lokale, in denen die Streifleitung ihre Sizungen abhielt, seien von der Polizei für die weitere Abhaltung von Sizungen verboten worden. Um alle diese Vorgänge zu besprechen sei dann die Versammlung am 3. Dezember einberufen worden. Handte, als zweiter Vorsitzender des Metallarbeiterverbandes, habe in der Versammlung referiert. Beim Eintritt in den Sail sei ihm ein Zettel überreicht worden, auf dem die erwähnte Mitteilung stand. Er habe diese Mit­teilung zur Kenntnis der Versammlung gebracht und dazu bemerkt, toen n Arbeiterinnen anwesend feien, welche die Richtigkeit dieser Mitteilung bestätigen können, dann sollten sie sich melden, damit nochmals auf tattische Maßnahmen bei Lohnfämpfen ein. Er sei v. Im geht auch in seinem Schlußwort zu seinem Antrage das weitere veranlaßt werden könne. Handke betonte vor Gericht, auch bei dem Hamburger Ausstand fein Draufgänger gewesen, wie er habe an die Möglichkeit, daß die Mitteilung zutreffend fei, behauptet wurde. Auseinandersetzungen zwischen führenden Ge­wohl glauben können, da ja die Streifleitung eine große An- nofsen über taktische Maßnahmen vor den versammelten Aus­zahl von Fällen festgestellt hatte, wo Schub- ständigen müssen unterbleiben, sie sollen in engerem Zirkel er­leute in unstatthafter Weise vorgegangen folgen, vor der Oeffentlichkeit muß die Leitung einig und ge­feien. Er habe mit der Mitteilung nur die Absicht verfolgt, die schlossen auftreten. Bei uns liegen die Verhältnisse so, daß wir Wahrheit zu ermitteln, aber nicht die Polizei zu beleidigen. eine veränderte Taktik einschlagen müssen. Die Kassenverhältnisse zu stärten, ist unbedingt nötig. Mein Antrag bezweckt, bezüglich der Einführung der Schußmarte die größte Borsicht walten zu lassen. Die Solidarität der Arbeiter ist freilich für die erfolg­reiche Einführung der Schuhmarke nötig.

Die Richtigkeit der fraglichen Mitteilung fonnte vor Gericht nicht festgestellt werden. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat es den Anschein, daß Kramm, welcher der Streifleitung die Mitteilung gemacht hat, das Opfer eines Jrrtums geworden ist.

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b. Elm: Die Kassenverhältnisse des Verbandes müssen bei Gröffnung großer Kämpfe mehr berücksichtigt werden, wie von mehreren Seiten betont wurde. Es müssen die Arbeiter immer besser geschult werden, dann werden dergleichen Kämpfe leichter und weniger kostspielig geführt werden können. Große Worte nüßen uns nichts, es ist ein Kampf von Macht zu Macht, der fühl berechnet werden muß. Ich gebe zu, daß das, was in Gießen   in ideeller Beziehung erreicht worden ist, hoch zu schäßen ist. Aber auch das foll uns beranlassen, immer vorsichtiger zu handeln, damit unsere Schlagkraft erhöht wird. Denn die Tabatarbeiterschaft befindet sich in der ungünstigsten Situation. Ein Schlußantrag wird angenommen.

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" In Erwägung, daß der vom Reichsamt des Innern dem Reichstag vorgelegte Gefeßentwurf betreffend die Herstellung bon Zigarren in der Hausarbeit die gesundheitsschädlichen Wirkungen, sowie die materiellen Nachteile der Hausarbeit für die Tabatarbeiter nicht beseitigt, vielmehr den Hausarbeitern neue, schwere Lasten auferlegt, und die Fortwucherung der Hausarbeit zum Schaden der gesamten Tabakindustrie gesetzlich ermöglicht, beschließt die Generalversammlung des Deutschen Zabalarbeiterverbandes, an den Beschlüssen früherer General bersammlungen festzuhalten, die das gänzliche Verbot der Haus­arbeit in der gesamten Tabakindustrie fordern."

Auf Antrag wird beschlossen, keine Diskussion über das Referat stattfinden zu lassen.

Die Resolution Geher wird darauf angenommen. Es folgt Punkt 4 der Tagesordnung: ,, Beratung aller auf Statutenabänderung vorliegenden Anträge." Auf Antrag von Deichmann wird beschlossen, sich zunächst

Der Staatsanwalt beantragte gegen Handke zwei Eberle Bremen behauptet gegenüber Hufung, daß ein Wochen, gegen Kramm drei Monate Gefängnis. Tarifvertrag in der Kautabatindustrie mehr im Interesse der Rechtsanwalt Dr. Heinemann als Verteidiger des An- Unternehmer liege, als der Arbeiter. Einzelne Maßnahmen können geflagten andke plädierte für Freisprechung. Er führte unter vorteilhaft für die Zigarren- oder Zigarettenindustrie sein, aber anderem aus, nachdem der Staatsanwalt dem Angeflagten guten für die Rautabatindustrie nicht und umgekehrt. Es ist ganz Glauben zugebilligt habe, fönne doch von Gefängnisstrafe teine richtig, wie Elm sagt, daß Kämpfe bei vorauszusehender Erfolg. Rede sein. Aber dem Angeklagten stehe auch der Schutz des§ 193 losigkeit abgebrochen werden sollen, aber oft versagt der Wille mit den Anträgen zu§§ 11 und 11a zu beschäftigen( Unterstüßung zur Seite. Das Ausstellen von Streitposten sei auch nach der Auffassung des Reichsgerichts-- für die siegreiche Arbeiter der Großstädte gestatten eine andere Tattit, als die erft plädiert für Streichung der Unterstützung für die drei ersten wegen des Widerstandes der Kämpfenden. Die längst organisierten an erwerbsunfähige Mitglieder). Deichmann begründet die Anträge des Vorstandes. Gr Durchführung eines Streifs notwendig und auch erlaubt. Im neu gewonnenen, ungeschulten, männlichen und weiblichen Ge­vorliegenden Halle handele es sich um einen Streit, an dem auch nossen auf dem Lande. Schablonenhaft ist auch dieser Gedanke Krankheitstage; wenn die Generalversammlung hier nicht folge, biele Arbeiterinnen beteiligt waren. Deshalb set das Ausstellen nicht durchzuführen. Es ist leicht gesagt, die Kassenverhältnisse zu müßten noch höhere Beitragserhöhungen eintreten. Weiter müsse weiblicher Streitposten eine Notwendigkeit gewesen. Wenn Polizei- stärken; nötige Stämpfe fönnen nicht unterbleiben und sie ver- an Stelle des Kalenderjahres das Unterstützungsjahr treten. So­beamte gegen weibliche Streifpoften schroff vorgehen und sie zehren Mittel. Wenn es möglich ist, sollen Differenzen im fried- dann müssen Abänderungen der Unterstützungssäße der für in­fistieren, so würden sich die Arbeiterinnen dadurch vielleicht nicht lichen Wege von Unterhandlungen mit den Unternehmern aus- valide erklärten Mitglieder eintreten. abschreden lassen, Streifposten zu stehen. Anders aber sei es, wenn geglichen werden. Gründung von Genossenschaften protegieren Ueber alle diese Anträge entspinnt sich eine umfangreiche fie befürchten müßten, daß anläßlich einer Sistierung auch ihre wir nicht, warnen vielmehr davor, weil wir mehrfach ungünstige Debatte. weibliche Ehre verlegt werden könne. Bei solchen Aussichten würden Erfahrungen mit Genossenschaften machten. Nicht die besten Er­sich die Arbeiterinnen weigern, ferner als Streitposten verwendet fahrungen machten wir auch mit manchen Konsumvereinen. zu werden. Wenn also das Verhalten des Angeklagten darauf ge- Redner geht auf die Aeußerungen v. Elms auf dem Genossen­richtet war, der Wiederholung angeblicher Beleidigungen der weib- schaftstage in Düsseldorf   ein und kritisiert den Rat v. Elms zur lichen Ehre der Arbeiterinnen vorzubeugen, damit sie nicht vom Mäßigung. Diese Mäßigkeitspolitik habe uns noch keinen Pfiffer Streitpostenstehen zurüdtreten, so habe er als Vorstandsmitglied Ing eingebracht. Genossenschaften sind nötig, aber sie müssen die des Metallarbeiterverbandes ohne Zweifel berechtigte Interessen besten Einrichtungen für die Arbeiter haben. Gewerkschaftliche vertreten und müsse deshalb freigesprochen werden. Forderungen müssen von den Genossenschaften berücksichtigt werden, Rechtsanwalt Werthauer, der den Angeklagten Kramm denn den Kern der Genossenschaften bilden doch die Gewerkschaften. berteidigte, plädierte ebenfalls für die Anwendung des§ 193 und Den christlichen Gewerkschaften gegenüber müssen wir bedenken, für Freisprechung daß wir in Kämpfen der Arbeiter gegen Unternehmer oft in einer Reihe mit ihnen stehen müssen. Die Zukunft wird uns mehr Stämpfe bringen, darum müssen wir unsere Organisation unter allen Umständen stärken.

Das Gericht verurteilte Handle wegen Beleidigung gu 100 M. und Aramm wegen verläumderischer Beleidigung zu einem Monat Gefängnis. In der Begründung hieß es, es sei erwiesen, daß von allem, was Kramm der Streifleitung mit teilte, nichts wahr ist. Hier könne also von Wahrnehmung be­rechtigter Interessen feine Rede sein. Auch dem Angeklagten Handke habe der Schuh des§ 193 nicht zugebilligt werden können, denn die Versammlung habe nur den Zwed gehabt, die Interessen der Arbeiter als Streifposten zu vertreten. Die Mitteilung, den Arbeiterinnen gegenüber seien durch Beamte unfittliche Redens arten gebraucht, liege auf einem anderen Gebiet. Durch diese Mitteilung habe er nicht berechtigte Interessen vertreten, sondern der Polizei etwas anhängen wollen. Der Angeklagte Kramm sei Gewissen. Deshalb sei, obwohl ihm mildernde Umstände zugebilligt, der größere Sünder, er habe auch den Angeklagten fHandke auf dem auf Gefängnisstrafe erkannt' worden.

Für Handke wird, weil ihm der Schutz des§ 193 versagt wurde, Revision eingelegt werden.

13. Generalversammlung des Deutschen Tabakarbeiter Verbandes.

Bielefeld  , 17. Oftober.

Vermischtes.

Ein geheimnisvoller Vorgang. Aus Wanne( Westfalen  ) wird folgendes gemeldet: Vergangenen Sonnabend abend wollte cine im Hotel Singen angekommene holländische Dame zu Fuß nach Reffe gehen. Auf Anraten des Wirtes bestellte sie ein Fuhrwerk. Der Kutscher   dieses Fuhrwertes tam nach einiger Zeit mit Bere legungen zurück und gab an, überfallen zu sein. Polizeiliche Nach­forschungen ergaben nichts Bestimmtes. Die Polizei nimmt jedoch an, daß der Kutscher   geschlafen hat, und als der Wagen über eine holperige Stelle fuhr, vom Bock gefallen und überfahren ist. Das Pferd und der Wagen wurden später auf Reffer Gebiet aufge­funden. Die Dame ist wahrscheinlich ausgestiegen und allein Deichmann- Bremen verwahrt sich in einer Erklärung weitergegangen. Sie hatte den Kutscher beauftragt, sie zu einem gegen die Art und Weise, wie v. Elm auf dem Genossenschaftstage Bäckermeister nach Refse zu bringen, deffen Namen sie nicht angab. einen Ausspruch von ihm, Deichmann, aus dem Zusammenhange Polizeiliche Nachfragen bei den Bädermeistern in Refse ergaben, gerissen und zur Anschwärzung seiner Person benutzt habe. Er daß bei feinem von ihnen eine Dame erwartet wurde oder ange­fagte nach dem stenographischen Bericht:" Wenn wir erklären, daß kommen ist. Ueber den Verbleib der Dame ist nichts bekannt. Die wir nicht so viel bezahlen fönnen, werden die allerschärfsten Töne Polizei bezweifelt, daß es sich um einen lleberfall handle. gegen uns angeschlagen. Der Leiter des Tabatarbeiterverbandes fagte uns in einer Verhandlung:" Wenn die Konsumvereine das nicht bezahlen können, dann ist es geit, daß man die ganze Ge­noffenschaftsbewegung auf den Scheiterhaufen bringt." In Wirk Konsumbereinen nicht allzu viel Neigung vorhanden sei, an­lichkeit habe ich nun gesagt:" Richtig sei es wohl, daß in den gemessene Preise für die Zigarren zu zahlen, da Dividenden­jägerei als oberstes Prinzip in diesen Vereinen herrsche. Wenn in diesen Vereinen keine Renderungen zum Besseren eritieren, sei es besser, man bringe sie auf den Scheiterhaufen." Möge nun dem sein, wie ihm wolle; anzunehmen sei immer noch, daß, wenn die Genossenschaftsleitung für Ruhe und zufriedenstellende Ver­hältnisse in ihren Betrieben sorge, durch gemeinsames Wirten in den Konsumvereinen ein besseres Verständnis für die bescheidenen Forderungen der Bigarrenarbeiter erwirkt werden könne.

In der Abstimmung wird der Antrag b. Elms bezüglich des Minimallohnes und der Schutzmarke dem Vorstand zur Berüc­sichtigung überwiesen.

Die Anträge, Minimallohn betreffend, werden dem Vorstande überwiesen. Ferner wird folgende Resolution angenommen:

Bierter Verhandlungstag. tube, Vertreter der Generalfommission, ist ebenfalls der Ansicht, daß eine bestimmte Taktik für alle Fälle nicht festgelegt Antrag Burgwedel  , Abschaffung von Ueberzigarren betreffend, werden kann. Eine Reihe von Anforderungen ist allerdings bei wird dem Vorstande überwiesen. allen Kämpfen zu erfüllen, z. B. strenge Disziplin, geordnete Der Antrag: Mitglieder, die Fabrikanten sind, müssen den Rassenverhältnisse, Organisationsfragen usw. Die Tabatarbeiter Minimallohn zahlen, wird angenommen; ebenso der Antrag, daß des Deutschen Tabatarbeiterverbandes sollten etwas vorsichtiger diese Mitglieder verpflichtet sind, nur organisierte Arbeiter zu be­hinsichtlich der Durchschleppung jener Elemente bei Streits sein, schäftigen, widrigenfalls sie zu streichen. die der Organisation fernbleiben und nur bei Lohnbewegungen fich herandrängen. Es genügt meiner Ansicht nach eine Karenz­zeit von 1 Jahr nicht, um für alle Leistungen des Verbandes, speziell bei Streiks, bollberechtigt zu sein. Redner geht auf den Gießener   Ausstand und auf aus ihm gewonnene Erfahrungen ein. Besonders die Kassenverhältnisse müßten bei solchen Kämpfen schr berüdsichtigt werden. Die Unternehmer suchen die Gewerkschaften finanziell zu ruinieren und uriernehmen daher gelegentlich große Borstöße gegen unsere Organisationen, wie z. B. in Gießen  . Alle Erfahrungen bei großen Kämpfen, so z. B. auch bei dem großen Maurerstreit in Berlin  , weisen darauf hin, daß immer wieber neue Maßnahmen bei Gröffnung von Lohnbewegungen zu treffen sind. Tarife find als Schutz gegen Lohnbrüderei aufgefaßt twerden. Je nach den Konjunkturen bedrohten die Unternehmer die Arbeiter mit Lohnherabdrückungen. Das sollte verhindert werben. Bezüglich der Schuhmarke bin ich der Ansicht, daß doch Thre Organisation zunächst prüfen sollte, ob die Schuhmarke in hat das Referat

" In Erwägung, daß die Arbeiterklasse in neuerer Zeit die Idee der Organisation des Konsums immer mehr zur praktischen Durchführung bringt und in weiterer Erwägung, daß es im Interesse der Arbeiterklasse im allgemeinen, folie im befonderen Interesse derjenigen Berufe liegt, die solche Verbrauchsartikel produzieren, bei denen der Arbeiter als direkter Konsument in Betracht kommt, durch die Konsumvereine eine Einwirkung auf das Lohn- und Arbeitsverhältnis auszuüben. Die General versammlung empfiehlt deshalb den Tabatarbeitern dort, wo die Möglichkeit vorhanden, Konsumbereine auf obiger Basis zu gründen resp. bestehende in diesem Sinne auszubauen, mit ganzer Kraft dafür einzutreten."

Zum dritten Punkt der Tagesordnung:

" Der Heimarbeiterschutz in der deutschen Tabakindustrie"

Eine Wetterfatastrophe. Aus Laibach wird berichtet: Bei einer schweren Wetterkatastrophe, die vorgestern das ganze Herzogtum Krain   heimsuchte, wurden die tiefer gelegenen Stadtteile Laibachs burch den andauernd strömenden Regen unter Wasser gefeßt. Aus ein, die an Häusern und auf den Feldern durch das Hochwasser durch den andauernd strömenden Regen unter Wasser gesezt. Aus tielen Orten des Landes treffen Nachrichten über große Schäden angerichtet wurden. Mehrere Flüsse sind über die Ufer getreten, Brücken sind weggeschwemmt worden, und der Eisenbahnverkehr ist stellenweise unterbrochen. Soweit bisher bekannt, find fünf Per­fonen durch Blitzschlag getötet worden. sonen durch Blitzschlag getötet worden.

Der tägliche Bahnunfall. Salzwedel  . Meldung zufolge entgleiste gestern mittag gegen 12 Uhr bei der Ausfahrt aus Bahn. hof Goltendieck der drittlepte Wagen vom Güterzuge 7646 aus un bekannten Gründen. Die Strede Soltendied- Wieren wurde hier. durch gesperrt. Der Personenverkehr wurde durch Umsteigen aufs rechterhalten. Die Personenzüge 406, 916, 463 und die Schnellzüge 83 und 84 erlitten hierdurch 1 bis 1½stündige Verspätung. Pers sonen sind nicht verlegt. Nachmittag 5 Uhr war die Strede wieder fahrbar. Untersuchungen sind eingeleitet.

Wegen Falschmünzerei und Ausgabe gefälschter Münzen wurde gestern in Schwelm   ein in Bochum   wohnhafter Arbeiter verhaftet. Bei einer vorgenommenen Haussuchung wurden eine größere An­aahl falscher Fünfmarkstücke und verschiedenes Falschmünzerwerk­zeug vorgefunden.

Rettungslos verloren. Jede Hoffnung, daß die beiden am ber gangenen Dienstag in Bordeaux   aufgestiegenen Luftschiffer, der deutsche Kaufmann Scharff und der Börsenmakler Belmann, ge­rettet werden könnten, ist jetzt aufgegeben. Der Ballon ist zweifel. los durch den Sturm weit aufs Meer hinausgetrieben worden.

Hochwasserschäden in Südtirol  . Nach einer Meldung aus Innsbrud durchfrißt infolge des unaufhörlichen Regens das Hoch­wasser bei Neumarkt   und Salurn   die Etschdämme. Die Sarntaler­straße ist durch die Talfer auf eine größere Strede zerstört und für den Wagenverkehr gesperrt. In Wangen   ist ein Haus eingestürzt. Auf der Ueberetscher Bahn bei Kaltern   fanden Erdabrutschungen statt; der Zugverkehr blieb gestern teilweise unterbrochen. Bei Burgstatt ist die Reichsstraße überschwemmt. Bei Noncogno sind die Gleise der Valsuganabahn unterspült, bei Primoer find ich rere Brücken fortgerijsen.