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Nr. 251. 24. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 26. Oktober 1907.

den Vorgängen beteiligt ist, von denen der Zeuge Bollhardt spricht. in dieser Ehe haben sich jene traurigen Dinge ereignet, die uns

Wir

Die Nebenregierung des§ 175.hobener Etimme.) Sie wollen

10 Uhr.

Dritter Tag.

absolute Klarheit!

=

hier mitgeteilt sind. Es erscheint deshalb leicht begreiflich, wes­halb sich die Dame seinerzeit gegen eine Trennung der Ehe ge= Wir wollen, daß die befleckte Ehre des Privatklägers in jeder sträubt hat. Zum Schluß bitte ich aber noch den hier im Saale Der Zutritt zu dem kleinen Schwurgerichtssaal ist heute nur Beziehung wieder hergestellt wird, und wir werden nicht eher anwesenden jetzigen Gatten der Frau v. Elbe  , mit dem sie in nach leberwindung besonderer Schwierigkeiten zu erkämpfen. Der lauter): Darum fann der Prozeß unter feinen Umständen zu Ende iemals irgend etwas von geistiger Abnormität oder Nachwirkungen ruhen, als bis kein Tipfelchen von Verdacht auf ihm ruht( Noch denkbar glücklichster Ehe lebt, darüber vernehmen zu wollen, ob er Haupteingang zum Kriminalgerichtsgebäude ist von Hunderten neu- gehen, ohne daß diese beiden Herren vernommen werden. einer Trionalvergiftung bemerkt hat. Sie Justizrat Dr. Bernstein bespricht die gegnerischen Beweis­Borsitzender Antsrichter Dr. Kern eröffnet die Sikung um selbst könnten ja erneut bezüglich ihrer eigenen Person die Aus- anträge. Wenn das Gericht die Verlesung des Briefes der Frau sage verweigern, aber nicht bezüglich des Privatklägers, und siet. Elbe   befchließt, dann beantrage er, überhaupt die Ehescheidungs­Es soll zunächst zur Bernehmung des Fürsten Philipp zu Eulen- verweigern. Ich habe gestern auch eventuell auf das 3eug- Bernehmung der Zeugen Graf Lynar   und Graf Hohenau zu wider= werden als Ehrenmänner diese Aussage nicht aften als Beweismittel anzuwenden. Er habe keinen Anlaß, der burg   geschritten werden. Auf den Aufruf des Vorsitzenden meldet sich Sanitätsratant hat dringend versucht, die Person des Allerhöchsten Gericht zu beweisen, daß Graf Lynar und Graf Hohenau nis Sr. Majestät des Kaisers hingewiesen. Mein Man- sprechen. Wir haben den Zeugen Bollhard vorgeführt, um dem Gennerich zu einer Erklärung. der Ansicht, daß, wenn er als General vor aller Welt und vor beweisen, daß Herr Harden mit seinen Artikeln nur politische Zwede Herrn aus diesem Prozeß herauszulassen. Er ist sexuell unerlaubte Handlungen vorgenommen haben. Wir wollen feinem Kaiser erklärt, es sei nicht wahr, daß er Einfluß auf die verfolgte. Wenn irgend jemand die seguelle Integrität Politik ausüben wollte, und er glaubt, daß dies genügt. beitragen, daß die Person des Allerhöchsten Herrn hier in die ein anderer Zeuge, so werde ich den Beweis antreten, daß diese Graf v. Moltke: Ich werde unter keinen Umständen dazu dieser Herren auf seinen Gid nimmt, sei es Fürst Gulenburg oder eidliche Versicherung falsch ist. Der Verteidiger wendet sich Debatte hineingezogen wird. Das widerspräche meinem eigenen dann wiederum gegen die Bezweiflung der Aussage der früheren Harden: Der Antrag, der bezüglich Sr. Majestät gestellt Gräfin Moltke. Die Gegenpartei solle doch den Mut finden, ihre 3 weifel an der eidlichen Aussage dieser war, ging auf das Gegenteil dessen hinaus, was von uns behauptet rau in präzise Form zu kleiden und ihr mein. worden ist. Der Gedanke, daß der Graf Kuno v. Moltke auf eid vorwerfen. Dann werde man den Gegenbeweis er eigene Faust Politik treibe und seine Beziehungen zum deutschen   bringen können. Die Eltern der Frau v. Elbe   wollen wir darüber Kaiser dazu ausnuße, liegt mir ganz fern. Denn es ist nicht zu vernehmen, daß der Kläger   ihnen dieselben Angaben über seine denken, daß der hohe Herr davon nichts merken sollte, und es ist She und seine ganz klar, daß der Graf Kuno v. Moltke sofort seiner Stellung ver­lustig gegangen wäre, wenn der Kaiser einen solchen Versuch be­merkt hätte. Wir behaupten aber, daß Graf Kuno v. Moltte den Fürsten Eulenburg konstant und jahrelang auf dem Laufenden gehalten hat über alle Dinge, die am Hofe passierten, über Stimmungen, Maßnahmen und Personalfragen

Vorf.: Haben Sie die Ermächtigung, hier für den Fürsten Eulenburg zu sprechen? Sanitätsrat Gennerich: Ja, er hat mich zu sich rufen laffen. Ich habe ihn noch einmal untersucht und habe ihm ver­boten, aufzustehen. Das ärztliche Attest wird in einer halben Vors.: Wird der Antrag auf kommissarische Vernehmung des Fürsten   aufrechterhalten?

Stunde hier sein.

Justizrat Dr. v. Gordon: Ja, natürlich unter Ron­frontation mit dem Zeugen Bollhardt. Justizrat Bernstein: Was den Fürsten Eulenburg außer Möglichkeit seht, vernommen zu werden, ist nach dem bisher vor­liegenden Attest hauptsächlich der

Gemütszustand.

Bäderaften

Justizrat Dr. v. Gordon: Fürst Bismard war gewiß eine Autorität, aber doch ein Mensch wie ein anderer. Wenn sich Ge­rüchte über einen Menschen verbreiten, vor denen ja schließlich kein Mensch sicher ist, so kann auch die Berufung auf den Fürsten Bis­mard ein solches noch nicht zur unbestreitbaren Wahrheit machen. Wollen Sie es verantworten, daß der Strante hier vielleicht in der Oeffentlichkeit tot hinsinft?

Gefühl und aller Tradition.

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Kronprinz,

Die Gefahren in dieser Hinsicht würden bei einer kommissaris eheliche Fähigkeit oder besser Unfähigkeit schen Vernehmung dieselben sein wie bei einer Vernehmung gemacht hat, wie seiner Frau. Gr fennt nicht nur die vor Gericht. Ich bitte jedenfalls. falls das Gericht die kommissarische Richtigkeit der Angaben seiner Frau, er hat Bernehmung beschließt, diese erst vorzunehmen, wenn die Beweis ihren Eltern dasselbe gefagt und er läßt, um die erhebung hier weiter vorgeschritten ist, damit die Aussage seiner früheren Frau abzuschwächen, Bernehmung nicht wiederholt zu werden braucht. Ist es möglich, hier durch seinen Vertreter sagen, das sei falsch. daß den Zeugenaussagen des Barons v. Berger und anderer Herren usw. Das alles war für den Fürsten Eulenburg wichtig. Eine vom Dem Kläger   wird nachgewiesen, daß er selbst die Tatsache, daß er widersprochen wird vom Privatkläger? Er muß ihnen von seinem Kaiser zu extrahierende Aussage, wenn sie möglich wäre, würde impotent gewesen ist, seinem Schwiegervater mitgeteilt hat. Die Standpunkt aus widersprechen. Der Herr Beklagte hat ein be- also gar nichts beweisen. Die Gegenseite will die Grafen Lhnar Frau hat das hier aus ringender Seele unter Eid gesagt und greifliches Interesse daran, daß die Vernehmung des Fürsten   Eulen- und Hohenau geladen haben und hat mit Emphase erklärt, daß der Herr Kläger   hat den Mut, es in Abrede zu stellen. Ich bitte Furg vor voller Oeffentlichkeit stattfindet. Wenn das dieser Prozeß nicht zu Ende gehen könne, ohne daß diese beiden das Gericht, um sich von der Qualität eines Mitgliedes des Kreises nicht möglich ist, so muß das Interesse des Beklagten berücksichtigt Herren vernommen werden! Ich glaube nicht, daß diese beiden um Eulenburg zu überzeugen, darüber Beweis zu erheben. werden. Ich fühle mich zu dieser Bemerkung veranlaßt dadurch, Zeugen nach den bisherigen Ergebnissen dieses Prozesses sich dazu Dann bitte ich Dr. Liman über die Aeußerung des Fürsten  daß die klagende Partei kein Bedenken getragen hat, gegen eine verstehen werden, vor einem deutschen   Gerichtshof auszusagen. Ich Bismarck   zu vernehmen. Fürst Bismard hat nicht gesagt: es wird unbescholtene Dame die Behauptung aufzustellen, daß das, was sie sehe in einem solchen Antrage nur der Versuch, den Prozeß zu gemuntelt, er hat gesagt: Fürst Gulenburg ist ein unter ihrem Eid aussagte, unwahr ist. Wenn der Fürst Philipp zu verschieben. Ferner macht man den Versuch, die erschütternde Eulenburg unter Eid in Abrede stellt, daß er homosexuell Aussage der Zeugin Frau v. Elbe  , die hier schweren Herzens und Bäderast. An diesem Wort ist nicht zu beuteln. Ich bitte dann um die Vernehmung des Dr. Hirschfeldt, der in seinem veranlagt sei und daß er diese Veranlagung betätigt habe, so wider ihren Wunsch Bekundungen gemacht hat, zu erschüttern, in-" Monatsbericht des W. H. N." folgendes geschrieben hat: Als werde ich versuchen, durch Zeugen den Beweis zu führen, dem man sie als nicht ganz zurechnungsfähig infolge früheren eines Tages eine Gruppe von Offizieren sich im Kasino daß diese Behauptung unwahr ist. Fürst Bismard hat, wie Dr. Trionalgenusses hinzustellen versucht. Gerichtshof, Juristen und über diese Dinge unterhielt und einer der Herren daraufhin Liman Ihnen eidlich bestätigen wird, den Fürsten Eulenburg als Laien hier im Saale werden darin einig sein, daß die Aussage meinte, es sei dies gar nichts so ungewöhnliches, es befänden sich dieser Frau nicht so zu bewerten ist, als ob jemand über Wahr- doch noch an höheren Stellen eine ganze Anzahl von Persön­auf das allerdeutlichte bezeichnet. Fürst Bismard hat bekanntlich nehmungen in der Straßenbahn usw. vernommen wird, sondern lichkeiten ähnlicher Veranlagung, man brauchte ja nur die seine Leute gelannt. Dem Beklagten gegenüber hat er dasselbe be- daß fie ein Stomplex von ungeheuren Erlebnissen war. Sie ist ent- lekten Nummern der Zukunft" zu lesen, wandte sich der hauptet. Ich würde Zeugen vorführen, die Ihnen sagen werden, weder in toto richtig oder falsch. Man hat jetzt auch nicht mehr wie Fürst Bismard zu dieser Meinung gekommen ist, Eulenburg sei gewagt, diese Aussage als absichtlich falsch hinzustellen, vielleicht, homosexuell. Wenn dem vom Kläger   widersprochen wird, werde veil sie nicht mehr wie vor Jahren allein und ohne Hülfe dasteht, der zufällig den letzten Teil der Unterhaltung gehört hatte, zu den sondern jetzt zwei Männer an ihrer Seite hat, die sie schützen Herren und bat um Aufklärung. Er ließ sich dann die ich es beweisen. werden: ihren Mann und ihren Sohn. Die Bekanntschaft der Frau betreffenden Nummern der Zukunft" geben und besprach nun mit b. Elbe   habe ich erst in einer Gesellschaft des Geheimrats dem Chef des Militärkabinetts, dem Grafen   Hülsen­Schweninger gemacht. Frau v. Elbe   ist, wenn ich mich so aus- Haefeler, ob es nicht notwendig sei, daß dieser dem Kaiser von der drücken darf, die frühere Tante der jeßigen Gattin des Geheimrats ganzen Angelegenheit Mitteilung mache. v. Hülsen- Haefeler lehnte Ich bitte dies ab, unter Hinweis darauf, daß Fürst Gulenburg, um den Schweninger, der Frau Gräfin Lena von Moltte. dringend, wenn die Versuche, die Frau v. Elbe   als unglaubwürdig es sich ja in erster Linie handele, gar nicht Offizier sei, redete hinzustellen, wiederholt werden, den Geheimrat Schweninger zu aber dem Kronprinzen zu, dem Kaiser selbst Mitteilung zu machen. Justizrat Dr. Bernstein: Ich habe seinerzeit erwartet, bernehmen, der seit fünf oder sechs Jahren mit der Frau b. Elbe   Der Kronprinz wandte allerdings ein, daß er sich zu der Mission daß als erster Name auf der Zeugenladung des Gegners der gesellschaftlich verkehrt. Der Herr wird dann bekunden, ob er zu jung fühle, fprach aber am 2. Mai dann doch über Name Fürst Philipp zu Eulenburg   stehen würde. Sobald jemals in der ganzen langen Zeit auch nur das geringste von einer bie Borgänge und Veröffentlichungen mit dem als ich Herrn Harden das erste Mal sah und die Klageschrift ge- geistigen Abnormität, von den Folgen einer Trionalvergiftung Kaiser  . Dieser beschied darauf fofort den Chef des Militär­schen hatte, sagte ich zu ihm:" Die Sache dieser Herren steht sehr oder ähnlichen Dingen, mit denen hier auf feiten des Gegners kabinetts v. Hülsen- Haefeler und den Minister des Innern schlecht." Weder auf den Fürsten Eulenburg, noch auf den Grafen operiert wird, gemerkt hat. Ist das nicht der Fall, so wird sich die v. Bethmann- Hollweg   zu sich, welch letzterer den Berliner  Hohenau oder auf den Herrn Lecomte hat sich Herr Graf Moltke erschütternde und wahrhaft vernichtende Aussage der Frau v. Elbe Polizeipräsidenten v. Borries aus Kissingen  bezogen. Es zeigt dies, daß meine Schlußfolgerung durchaus nicht abschwächen lassen. Ein besonders heikler Punkt ist die Voll- telegraphisch zurückbeorderte. Es fand eine mehrstündige Unterrebung richtig ist. Es erscheint mir praktisch, die Vernehmung des Fürsten ziehung der The mit dem Grafen Moltte. Ich bitte hierzu die Eulenburg vorläufig auszusehen, da ja die Möglichkeit der Frau von Heyden zugegangene Depesche besagt, daß sich Frau führte und deren Endergebnis war, daß Graf Wilhelm Eltern der Dame ausführlich zu vernehmen. Eine mir gestern von statt, in der in erster Linie Herr v. Hülsen- Haefeler das Wort besteht, daß er in kurzer Frist vielleicht wieder hergestellt ist. Barben: Bevor das Gericht beschließt, ob und wo der b. Heyden in Stolp  , Wasserstr. 7, in ärztlicher Behandlung be- Hohenau, bisher General à la suite des Kaisers, Graf Kuno Fürst Gulenburg zu vernehmen ist, bitte ich festzustellen, in welchem findet und hier ihrer kommissarischen Vernehmung entgegensehen woltke, bisher Stadtkommandant von Berlin   und vor allem Fürit ilmfange es möglich ist, S. Durchlaucht in der Wohnung zu verwill. Frau b. wird nicht nur über die Eheschließung selbst Philipp zu Eulenburg  , nehmen. Nach dem, was bis jetzt über den Gesundheitszustand intereffante Mitteilungen machen, sie wird Ice Fürsten gesagt worden ist, halte ich selbst für ausgeschlossen, schwere Mißhandlungen daß der Zeuge Bollhardt an Gerichtsstelle dem Fürsten Gulenburg befunden, die der Herr Graf Moltke feiner damaligen Gattin au­augenblicklich gegenübergestellt wird. Ich selbst kann nur immer gefügt hat. Sie wird weiter bekunden, daß der Kläger   stets bon wieder erklären, daß mir persönlich absolut nichts daran liegt, daß einem Ring gesprochen hat, den er und seine Freunde diese Gegenüberstellung hier statfindet, denn meine Anträge gehen um Seine Majestät gezogen haben und den zu sprengen gar nicht dahin, daß der Fürst Eulenburg   sich homosexuell be meine Aufgabe durch Veröffentlichung meiner Artikel gewesen ist. tätigt haben soll. Ich habe den Zeugen Bollhardt gar nicht ge- Der Herr Vertreter des Herrn Grafen Moltke sucht nun hier einen laden, um beweisen zu wollen, daß sich der Fürst Eulenburg Gegensatz herzustellen, der zwischen der jeßigen Aussage der Frau homosexuell betätigt hat, sondern nur um zu beweisen, daß der b. Elbe   und ihren Angaben im Ehescheidungsprozeß angeblich be­Graf Hohenau, der zu jenem Kreis gehörte, sich verschiedener stehen soll. Ich möchte hauptsächlich nur feststellen, daß schon da­schwerer Verfehlungen auf homofeguellem Gebiete hat zuschulden mals behauptet wurde, daß es nur bis zwei Tage nach der Hochzeit fommen lassen. Dies hat die geftrige Beweisaufnahme vollauf zu einem ehelichen Verkehr gekommen ist. Herr Rechtsanwalt Juch, bewiesen. ber damalige Prozeßvertreter der Dame, wird bestätigen, daß die Nach kurzer Beratung berkündet Amtsrichter Dr. Kern: Esjekt vorgebrachten Dinge mit den damals behaupteten Tatsachen Fandelt sich darum, ob der Zeuge Bollhardt zu bereidigen ist. Er identisch sind. Eine Wiederholung dieser hat gestern erklärt, er möchte den Eid erst ablegen, wenn er den Fürften zu Eulenburg gesehen hat. Es wird dem Zeugen Bollhardt aufgegeben, fich fofort zum Fürsten Eulenburg zu begeben und würde wohl nur unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfinden den Berjuch zu machen, ihn zu sehen. Kriminalfom- tönnen. In einer allzu begreiflichen Verlegenheit ist Frau v. Elbe  missar b. Treskow wird ihn begleiten. Ich mache den Herrn Kom- wohl bisher nicht recht in der Lage gewesen, absolut frei zu sprechen missar darauf aufmerksam, daß nach der Prozeßordnung die schon und alles aus der traurigen Ghe hier zu erzählen. Ich werde bernommenen Zeugen möglichst wenig in Verbindung kommen mit die Dame dann genau fragen, welcher Art die Mißhandlungen tenen, die noch zu vernehmen sind. Sie werden also dafür sorgen, waren, die ihr der Herr Graf Moltke damals zugefügt hat. Seitens daß keine 8 wiegespräche zwischen ben 8eugen des Herrn Gegners wird behauptet, Frau b. Elbe   wäre aggressiv stattfinden. gegen ihren damaligen Gatten vorgegangen, hätte ihm den Kneifer Justizrat Bernstein: Wir haben den Beugen Bollhardt heruntergeschlagen, die Epaulettes heruntergerissen usw. Ich werde nur genannt in bezug auf den Grafen Hohenau und nur ganz zu- bann konstatieren, daß dies nur in Dr. Bernstein beantragt dann noch die Vernehmung der fällig hat der Beuge auch den Fürsten Eulenburg hier bei seiner ärgfter Notwehr gegen brutale Angriffe Zeugin Mille, die bekunden soll, daß sie in einem Schreiben selbst Bernehmung vor Gericht genannt. Wir haben nicht behauptet, geschehen ist. In einem Falle mußte sogar im letzten Augenblid zugegeben habe, sie sei von den Gegnern der Frau v. Elbe   ge daß der Fürst Gulenburg in der Villa Adler gewesen ist, aber es eine neue Toilette der damaligen Gräfin geändert werden, weil mißbraucht worden zu der Verdächtigung dieser Frau. ist doch möglich, daß dies doch der Fall war. Fürst zu Eulenburg die Dame braune und blaue Flede aufivies. Ich komme zu dem Der nunmehr zurückgekehrte Kriminalkommissar v. Tres do to hat nun doch ein Interesse daran, von Bollhardt nicht erkannt zu Faktum Mill, jener franzöfifchen Gouvernante. Es wird behauptet, wird von dem Vorsitzenden vernommen und sagt aus:" Se. Durch­werden. Es ist nicht ausgeschloffen, daß jemand, daß sich die damalige Gattin des Militärattachés in Wien   an ihre laucht hat mich empfangen, ich habe meinen Auftrag ausgerichtet wenn er weiß, daß er relognosziert werden soll Gouvernante gewendet haben soll, um einen gehässigen Artikel in und er hat es und die Rekognossierung noch dazu in der Woh den Gaulois" zu lancieren. Die hier im Saale anwesenden fran- abgelehnt, den Zeugen zu sehen oder von ihm gesehen zu werden. nung stattfinden soll, und zwar ohne kontrolle, zösischen Journalisten werden sich eines Lächelns nicht erwehren Se. Durchlaucht lag krank im Bett und motivierte seine Ablehnung fönnen, wenn man behauptet, daß der Direktor Artur Meher vom Borkehrungen trifft, daß die Rekognoszierung nicht zuverlässig ist. Gaulois" von einer Gouvernante einen Hezartikel bringen wird. wie folgt: Der Zeuge fönnte glauben, ihn zu erkennen und würde Borf.: Der Zeuge Bollhardt soll ja nur vorläufig den Jenes Fräulein Mill hat übrigens. wie ich aus einem in meinen es nicht kommen lassen, er möchte sich auch wehren können und dann zum Eide   zugelassen werden und schwören. Dazu möchte er Fürsten Gulenburg ansehen und er wird uns ja hier berichten. Ich Händen befindlichen Brief ersehe, in jenem Chefcheidungsprozeß jrage jest den Herrn Vertreter des Klägers, ob er seine gestern geschrieben:" Ich bitte mich kommen zu lassen, da man mich miß bittet, ihn in Gegenwart von Gerichtspersonen dem Zeugen gegen angedeuteten Beweisanträge firiert hat. braucht hat, um gegen Sie vorzugehen." Seitens des Herrn überzustellen und in seiner Wohnung zu vernehmen. Er wolle beantragte Borladung berjenigen Personen als Beugen, die über daß Frau b. Elbe   auch noch furz vor der Scheidung dem Grafen   Sie fämen? 3euge: Ja wohl, ich hatte ihm gesagt, daß der Justizrat Dr. v. Gordon: Ich wiederhole die gestern schon Gegners wird unter Bezugnahme auf verschiedene Briefe behauptet, diesem Zeugen nicht wehrlos gegenüber stehen. Bors.: Hatten Sie dem Fürsten   gesagt, zu welchem Zived die ganze Gesinnung des Privatklägers, über Damen im allge Moltte sehr freundlich gesinnt gewesen sei. Ich glaube, ich habe meinen und über die Ehe des Klägers aussagen sollen. Ich bean: das richtige Gefühl, wenn ich sage, die Frau Gräfin   wollte damals Beuge ihn sehen solle. Worum es fich handelte, wußte er aus den trage die Verlefung eines Briefes der Frau b. Elbe   aus der Zeit der Trennung an ihren Ehemann, in welchem sie in der liebe- gar nicht geschieden sein. Sie befand sich in der vollsten Weise von dem Gatten spricht. Es wird bestritten, daß der glänzendsten gesellschaftlichen Position, Privatkläger die häßlichen Worte über Frauen und die Ehe ge- fie war trok ihres sonstigen Unglücks ihrem Gatten zugetan. Sie sprochen hat; er hat sich nur dahin ausgedrückt, daß die Ehe ohne wollte ferner, daß eine Ghe, die unter den glänzendsten Bedingungen fittliche Unterlage eine Cochonnerie sei. Mein allerwichtigster An- geschlossen ist, nicht ohne weiteres getrennt werde. Als Trau­trag geht auf Bernehmung der Grafen v. Lynar und Hohenauzeuge bei Schließung der Ehe des Grafen Moltke mit der jetzigen als Zeugen darüber, daß der Privatfläger in feiner Weise bei Frau v. Elbe   war Se. Majestät selbst erschienen und

doch

"

mehr als heiflen Sachen

einer der einflußreichsten Freunde des Kaisers, aus ihrer hohen Stellung verabschiedet wurden. Ein vierter der bon Harden genannten Mitglieder des Eulenburgschen Freundes kreises, der Geheime Legationsrat v. B., hatte es borgezogen, noch bor   Eintritt der Katastrophe seinen Abschied einzureichen, welcher ihm, freilich ohne die sonst üblich en Ehrenbezeu. gungen, bewilligt wurde.

Hier wird gesagt, der Kläger   habe seine Stellung als Stadt­fommandant wegen der vom Beklagten behaupteten homosexuellen Veranlagung verloren. In dem jetzigen Prozeß hat der Kläger  behauptet, daß der Verlust seiner Stellung mit ben das sexuelle Gebiet berührenden Angelegen. beiten nichts zu tun hat. Wenn diese Erklärung des Grafen nicht richtig ist, so ist das ein weiterer Beitrag zur Lösung der Frage, ob ein Mann wie der Kläger   geeignet ist, die Stellung zu Sr. Majestät einzunehmen, die er tatsächlich eingenommen hat und jezt nicht mehr einnimmt. Es ist auch ein Beitrag zu der Frage, ob in der Tat das Ungeheuerliche geschehen ist, daß man angesichts der Wahrheit dieser Dinge, die niemand beffer bekannt sein mußten als dem Kläger  , daß man die Ungeheuerlichkeit gewagt hat, die Deffentlichkeit, ganz Deutschland  , über diese Dinge düpieren, ich will nicht sagen:

belügen zu wollen.

Jch bitte Herrn Dr. Hirschfeld darüber zu vernehmen, ob er Graf Moltke oder irgend einem dieser Leute verklagt worden ist. wegen diefes Artikels von dem Herrn Fürsten Eulenburg, von

Zeitungen.

Justizrat Dr. v. Gordon: Die Erklärung des Fürsten Eulen­burg ist eine durchaus korrekte und berechtigte. Ich lege nunmehr auch ein Attest des Gerichtsarztes Dr. Reppmann über den Ge= fundheitszustand des Fürsten vor.

Aus dem Attest, welches zur Verlesung gebracht wird, geht hervor, daß der Fürst krant im Bett liegt und nicht ausgehen kann. Eine Stelle des Attestes spricht auch davon, daß der Fürst