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Selbstmord in der Kaserne.

In der Kaserne des Infanterie- Regiments Nr. 65 in Köln er hängte fich nachts auf dem Abort ein Rekrut. Er hatte zu feinen Kameraden weinend und schwermütig gesagt, daß er das Leben in der Kaserne nicht ertrage.- Harden und Liman.

Die, Leipz. Voltsztg." schreibt:

Im Prozeß der Leipziger Volkszeitung" gegen Liman vom 11. Mai 1907, to Herr Liman vor Gericht als Doppelschreiber enthüllt wurde, berief er sich auf Sarden, der ihm brieflich be­fcheinigt habe, daß er, Liman, ein ernsthafter politischer Schrift steller sei und feine Artikel aus lauteren Motiven geschrieben habe, daß sie als politische aufgefaßt werden müßten und politisch gewirkt hätten. Damit vergleiche man folgenden Antrag, den im Prozeß Harden Moltke gestern der Werteidiger Hardens, Herr Bernstein, stelte: Herrn Dr. Liman benenne ich als Zeugen und Sach verständigen dafür, daß Herr Maximilian Harden als ein ernst­hafter politischer Schriftsteller gilt und diese Artikel aus Tauteren Motiven geschrieben hat, daß sie als politische aufgefaßt werden müssen und politisch gewirkt haben.

P

Ein Anblick für Götter, wie eifrig sich die beiden Schmods

gegenseitig Ehrenatteste ausstellen."

Finnland .

Das Alkoholverbotsgesetz.

Helsingfors , 23. Oftober.( Eig. Ber.) Die erste Lesung des Alkoholverbotsgesetzes vor der Volfs­bertretung gestaltete sich zu einer abermaligen Kundgebung gegen den Senat. Diesmal fungierte als Anfläger der ehemalige Senator Professor Nevanliina( Altferomael).

Die Mäßigkeitsbewegung ist in Finnland eine allgemeine Wolfsbewegung geworden. Noch zu Anfang des 19. Jahr hunderts zählte Finnland zu jenen Ländern, in denen der Alkohol­Konsum pro Kopf am höchsten war. Jeder Bauer und jede städtische Kommune hatte das Recht, Branntwein zu brennen und man hielt damals den Bramutwein nicht nur für die Menschen, sondern auch fürs Bich für gut!

wenn es sich um die rechtswissenschaftliche Begründung handelt.[ Organisationen wurde diese Stommission beauftragt, über die uf die Revision des Staatsantvalts mußte das Urteil aufgehoben Stellung der Parteigenossen und Organisationen dieses Rayons zu werden, weil die Strafe wahrscheinlich nicht so milde ausgefallen iener Frage Erkundigungen einzuziehen. wäre, wenn das Landgericht nicht den§ 193 verkannt hätte. Auch 18. November bevorstehenden allrussischen Parteifanferenz vorgelegt Das von der Kommission gesammelte Material wird der am ist nicht ersichtlich, ob nicht statt des§ 185 der§ 186 hätte an- werden. gewendet werden müssen.

Väter

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Polizeiliches, Gerichtliches uTw.

Im Jahre 1891 hat dasselbe Reichsgericht anerkannt, daß ein Ein Kolonial- Prozeß in Oberschlesien . Urteil eines Gerichts, auch ein außerordentlich falsches, eine Auf Grund von Berichten überwachender Beamten hatte der wissenschaftliche Leistung" sei und deshalb eine gegen diefes Urteil Staatsanwalt in Gleiwis eine Anflage wegen Beleidigung der gerichtete abfällige Stritit den Schutz des§ 193 des Strafgefegbuches füdwestafrikanischen Schußtruppe ivie des China- Expeditionsforps ( Wahrnehmung berechtigter Interessen) nach dem Gesez für sich habe. gegen unseren Barteigenoffen Trabalsti in Kattowitz , Sekretär Jenes Urteil betraf das Magdeburger Landgericht. Dieses hatte in der polnisch- sozialdemokratischen Parteiorganisation( P. P. S.), Widerspruch mit dem Gesetz gegen den Genossen Beus wegen konstruiert, und Herr Dernburg wie der preußische Kriegsminister Majestätsbeleidigung auf Ehrverlust erkannt. Dies ungeheuerliche hatten die erforderlichen Strafanträge dazu geliefert. Das Land­Urteil war in der Magdeburger Boltsstinmme" scharf und abfällig gericht Gleiwit beschäftigte sich dieser Lage mit der Anklage. Zur fritisiert. Darauf wurde Genosse Dr. Bug wegen des Artikels unter Verhandlung waren 28 Beugen, meist Teilnehmer an den Ver Auflage gestellt. Das Gericht erster Instanz billigte den Schutz der fammlungen, in denen Trabalsti die beleidigenden Worte gesagt Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht zu. Das Reichsgericht haben sollte, geladen. Die Beleidigungen soll Trabalsti in zwei hob dies Magdeburger Urteil auf, weil Urteile auch dann, wenn sie Wählerversammlungen in Gleiwib, wo er zuin Reichstag kandi in einer das Gesetz so fraß verlegenden Weise eine Strafe aus dierte, und in einer Matversammlung begangen haben. werfen, doch eine wissenschaftliche Leistung" bleiben. Dr. Lug wurde daraufhin freigesprochen, da die Form der Kritik die Absicht, das die längst weltbekannten Kolonialsfandale à la Peters, Arenberg, Trabalsti gab zu, in den beiden Wählerversammlungen über Urteil gebührend zu fennzeichnen, nicht aber deren Wehlan, Leist, Kannenberg usw. gesprochen zu haben, bestritt aber, Ohne ein zu beleidigen, erkennen ließ. Wort der den Unsinn gefagt zu haben, den die überwachenden Polizeibeamten Begründung hat nunmehr das Reichsgericht feine zutreffende ihrer vorgesetzten Behörde berichtet hatten. In der Maiversamm Ansicht geändert. Dies Urteil ist eine durchaus fehlsame trog lung hat er überhaupt mit einem Worte von kolonialen Dingen der Ansicht des Reichsgerichtswissenschaftliche Leistung". Die gesprochen, der überwachende Beamte nahm aber auf seinen Eid, Kritik muß in einem Stulturstaate frei, rücksichtslos frei sein. Dem daß T. gesagt habe:" Man hat das Militär nicht nach Afrika sucht der§ 193 Str.-G.-B. eltvas Rechnung zu tragen, indem er geschickt, um die Schwarzen aufzuklären(!), sondern um sie zu hervorhebt, tadelnde Urteile über wissenschaftliche, fünstlerische oder bestehlen und zu ermorden." In den anderen Versammlungen gewerbliche Leistungen" und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, foll T. nach den Aussagen der überwachenden Beamten u. a. gesagt als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form oder aus haben:" Die Schwarzen haben in ihrer Heimat glücklich gelebt; den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht. Wäre die als aber die Kulturmenschen, die deutschen Offiziere, famen, wurden Behauptung des Reichsgerichts richtig, daß sein Urteil weder eine fie mit Stetten an den Pfahl gebunden."" Vor dem Chinakrieg wissenschaftliche, noch eine künstlerische, noch eine gewerbliche Leistung, wurde der Reichstag nicht einberufen, das Militär wurde hinaus noch etwas dem ähnliches fei so ist die bescheidene Frage erlaubt: geschickt und die Mörderei ging los."" Die deutschen und russischen was ist denn dann ein Gerichtsurteil? Etwa das Ergebnis leiden- Soldaten haben in China Jungfrauen und Jünglinge vergewaltigt" schaftlicher Aufwallung, die Folge eines Frühstücks, das Endresultat.... Bei der Vernehmung des polizeilichen Zeugen bedient Ju der Mitte des vorigen Jahrhunderts begann der Kampf eines Safardspiels? dieser fich feines Notizbuchs, in welches er während der Rede Ts gegen den Alkohol, und sowohl die Herstellung als auch der Verkauf Der verkehrten Anschauung des Reichsgerichts und seiner Ab- sofort die markantesten Wendungen eingetragen haben will. Wie desselben haben sich seitdem so manche Einschränkungen gefallen wendung von der bisherigen Rechtsprechung liegt offensichtlich die der Vorsitzende feststellen muß, enthält der vom Beamten erstattete Lassen müssen. Der planmäßige Kampf gegen den Alkohol zivang Befürchtung freiester Stritit gerichtlicher Urteile zugrunde. Die Justiz Bericht die Aeußerungen T.s in anderer Reihenfolge und in in dem Notizbuch, was der alle Parteien, mit Ausnahme der schwedischen Volkspartei, während fürchtet die Kritik. Sie gewährt der Kritik nicht Schuß, sondern verfolgt anderem Zusammenhang, als der Wahlen im verflossenen Winter fich für das Verbotsgesetz zu era sie. Eine Justiz, die auf diesem Standpunkt angelangt ist, bezeugt Beamte damit zu erklären versucht, daß er bei Abfassung des flären. Dbwohl auch unter der Arbeiterklasse noch viele Alkohol- fich damit selbst, daß sie unter aller Stritit sei. Und das ist ein Berichts auch noch aus der Erinnerung hinzugeschrieben habe! Die freunde zu finden sind, ist nichtsdestoweniger gerade die sozialdemo- falsches Zeugnis. Die Justiz kann fehlen und die deutsche Justiz Beamten behaupten, T. hätte zumeist im oberschlesischen Dialekt fratische Partei diejenige gewesen, die am laute sten nach dem macht von ihrem Recht des Irrtums ausgedehntesten Ge-( wafferpolnisch) gesprochen, während Trabalski Beweis dafür an­Berbotsgesetz verlangt hat, und eine der wichtigsten Aufgaben, die brauch. Freie Kritik ist notwendig, das Maß der tritt, daß er hochpolnisch gesprochen habe. Zwei bürgerliche Weiter etwas zu verringern. das Volk schließlich seinen Vertretern mitgab, war die Ausarbeitung falschen Rechtssprüche in etwas Teilnehmer an den Wählerversammlungen, nach ihrer eigenen cines Alfohol- Berbotsgefeges. weni ein Gerichtsurteil feine wissenschaftliche Leistung Erklärung von der Verwaltung der Huldschinskiwerke, wo sie Der Senat wußte sehr wohl, daß die Voltsvertretung von fich weshalb, wird denn dann nicht endlich mit der Institution, gelehrter Beamte find, abgefchidt, um sich einmal anzusehen, wie es dort aus ein derartiges Gesetz ausarbeiten werde. Doch wartete der Richter" aufgeräumt. Die Preffe darf und wird tros des reichs augehe"( d. h. natürlich, welche Arbeiter aus dem Werke an der Senat nicht darauf, sondern arbeitete feinerseits eine Vor- gerichtlichen Fehlspruchs die Stritit richterlicher Urteile nicht unter Versammlung teilnahmen), bestätigen die Aussagen der polizei­Tage aus, die dem allgemeinen Verlangen durchaus nicht laffen. Tiefer aber als durch das reichsgerichtliche Urteil ist noch lichen Zeugen, obwohl sie sich an die einzelnen Aeußerungen des Redners nicht mehr recht erinnern föne. Einige Entlastungszeugen entgegenkommt, sondern geradezu ausgeflügelt ist, um das nie richterliche Tätigkeit eingeschätzt. Verbotsgesetz zu Falle zu bringen. Natürlich ist die zarische Re- Uebrigens verdient zur Illustrierung des Waltens der Gerechtig- bestreiten, daß T. in so allgemeinen Vusdrücken sprach, auch daß gierung in St. Petersburg gegen das Alkohol- Werbotsgefet, und feit in Deutschland daran erinnert zu werden, daß die Frankfurter er höhnisch und gehässig geredet habe. fie wird das Gesep der Volksvertretung ohne weiteres abweisen, Wolfsftinume" wegen genau desselben Artikels angeklagt und-Bezeichnend für die Fremdheit unserer Richter in den Dingen des praktischen und politischen Lebens war, daß der Vorsitzende zumal da sie nun weiß, daß der Senat dies Gesetz nicht unterstützt, rechtsfräftig freigesprochen ist. feine Verwunderung darüber aussprach, daß die Zeugen seine fondern bereits eine ihr viel genehmere Vorlage eingebracht hat. Frage, ob sie Sozialdemokraten seien, offenbar ungern beant Das Senatsprojekt legt das Schwergewicht in die Hand der einzelnen worteten. Als der Verteidiger das damit erklärte, daß die Zeugen Kommunen, von deren Entscheidungen es abhängen soll, inwieweit für ihre Arbeit fürchteten, wenn sie diese Frage bejahten, ber­die Alkoholproduktion und der Handel nebst Einfuhr zuzulassen ist. Die Volksvertretung möchte dagegen das Verbot der Herstellung, der Socben erschien im Verlage der Buchhandlung Borwärts, sicherte der Vorsitzende, er habe die Leute nicht schädigen wollen Einfuhr und des Handels ein für allemal gefeylich festlegen. Berlin SW. 68, der Arbeiter- Notiskalender für das Jahr 1908. und werde die Frage an die nachfolgenden Zeugen nicht mehr Dieser in den Arbeiterkreisen allgemein beliebte Kalender bringt stellen. Der Staatsanwalt hielt die Anklage in vollem Umfange für auch in diesem Jahre wieder eine Reihe äußerst nüßlichen, ja Beradezu unentbehrlichen Materials für Partei- und Gewerkschafts- erwiesen und beantragte neun Monate Gefängnis! Das Gericht mitglieder. Als vorzügliches Nachschlagewerk ist der Kalender all- tam jedoch zur kostenlosen Freisprechung Trabalstis: Einmal sci jährlich in weitestem Maße von den Arbeitern benutzt worden; die strafbare Verallgemeinerung seiner Stritik doch nicht ganz er er sollte aber im Bejiz eines jeden Arbeiters und jeder Arbeiterin wiesen, dann aber fehle in mehreren Fällen der gültige Straf sein. Der vorliegende neue Jahrgang enthält u. a.: Die Reichs- antrag, der nicht vom Kolonialstaatssekretär und vom preußischen tagswahlen 1907 und die Nachwahlen. - Die Reichseinnahmen. Kriegsminister, sondern vom Reichskanzler und vom Marineftaats­Der Nutzen der sozialdemokratischen Vereine. Die deutschen Die deutschen Kolonien. Daneben bringt der Kalender einen Artikel über die sekretär hätte gestellt werden müssen. Endlich aber komme dem Gewerkschaften Deutschlands ", Adressen der einzelnen Gewerk- Angeklagten, soweit nicht die Form feiner Aeußerungen beleidigend schaften, der Partei- und Gewerkschaftspresse Deutschlands , der deut- fei, der Schuß des§ 193 R. Str. G. B. zugute, da er als Wahl­schen Gewerbeinspektoren, weiteres notwendiges Adressen- und Sta- redner und Reichstagskandidat bei seiner Kritik der Kolonial­tistikenmaterial usw. Ferner ist dem Büchlein ein künstlerisch aus politik in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe. geführtes Bild der Reichstagsfraktion beigegeben. Der Preis bes gebundenen Kalenders beträgt 60 Pfennig. Erhältlich ist er in allen Partei- Buchhandlungen, sowie bei allen Kolporteuren.

Diese Art des Entgegenarbeitens wurde von Nevanliina dem Senat vorgehalten. Der schlaue Politiker benuste eben die Gelegenheit, wo nichts auf dem Spiele stand, um seiner Partei wieder einmal den Schein der Opposition zu geben.

Die Kommissionsvorlage wurde an den großen Sechziger- us­schuß verwiesen; sie hat noch zwei Lesungen zu passieren. Die An­nahme der Vorlage ist sicher; aber ebenso ficher ist es auch, daß fie in St. Petersburg verworfen wird, also dasselbe Schicksal erfährt, welches vielleicht dem bereits angenommenen Arbeitsgesez für die Bädereien von St. Petersburg her droht.-

Ein Gerichtsurteil

iit keine wissenschaftliche Leistung.

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um

Aus der Partei.

Parteiliteratur.

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Das Urteil ist viel besser, als man es bon preußischen, ins­besondere von oberschlesischen Richtern erwarten durfte. Sehr zu bedauern ist aber der arme Herr Dernburg , der nun um seine heiß­erfehnte Genugtuung" tommt.

Tiefer läßt sich schwerlich die Schwarzkunst der Juristen herab­Das Protokoll über die Berhandlungen des Parteitages in fetzen als durch die Behauptung, Urteile eines Gerichts feien keine Gffen gelangt foeben seitens der Buchhandlung Vorwärts, Berlin , wissenschaftlichen Leistungen. Und doch hat diese Tiefstellung deutscher zur Ausgabe. Die Verhandlungen in Essen haben allenthalben Das Maß des Erlaubten". Bom Bochumer Schöffengericht Entscheidungskunst das Reichsgericht am Freitag auf die Revision das lebhafteste Interesse wachgerufen, namentlich waren die Refe- wurde am Mittivoch der verantwortliche Redakteur des Boltsblatt", eines Staatsanwalts hin zuwege gebracht und damit seiner eigenen rate Bebels über Die Reichstagswahlen und die politische Lage" Genoffe Steinkamp, wegen Beleidigung eines Lehrers zu einer früheren Anschauung über die richterliche Tätigkeit nicht zugunsten der und Wurms über Die Alkoholfrage" sowie die sich daran knüpfen Woche Gefängnis verurteilt. Die Beleidigung wurde in einem Ar­Justiz ins Gesicht geschlagen. den Debatten von großer Wichtigkeit und Tragweite für die or- titel erblidt, in welchem dem Lehrer vorgeworfen wurde, daß er Der Fall, in dem das Reichsgericht dem Gesetz, der Wissenschaft ganisierten Arbeiter. Weitgehendstes Interesse beanspruchen ferner einem Schüler nnmäßige Haue erteilt habe. Der Arzt erklärte, und dem im Kulturintereſſe notwendigen Bedürfnisse freiefter Kritit die Verhandlungen über den Bericht vom Internationalen Kon- die Büchtigung sei nicht über das Maß des Erlaubten hinaus­gerichtlicher Urteile diametral entgegengesezt geurteilt hat, betrifft greß in Stuttgart " und die" Berichte der Reichstagsfraktion und gegangen. Zwei einwandfreie Zeugen aber bekundeten, baß der des Parteivorstandes". Das 416 Seiten starte Protokoll foftet Junge zehn zwei Finger breite blutunterlaufene Streifen auf Gefäß die von uns am 11. Mai ausführlich wiedergegebene Verurteilung broschiert 1 M., fartonniert 1,25 M., in dauerhaftem Kalikoband und Rüden aufgewiesen habe! Der Knabe war nach der Büchtigung des Genossen Dr. Heinrich Braun . Bu 100 M. Geldstrafe wurde gebunden 1,50 M. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen, Partei- auf einer Wiese aufgefunden worden und nicht in der Lage gewesen, am 10. Mai vom Landgericht III in Berlin Dr. Braun wegen Be geschäfte und Kolporteure. allein nach Hause zu gehen! leidigung der Richter und Justizbeamten in Beuthen ( D.- Schl.) So also sieht das Maß des Erlaubten aus... verurteilt. Ein zwölfjähriger Knabe und seine fünfzehnjährige Jnternationaler Sozialistenkongres Stuttgart 1907. Unter Schwester hatten Steine auf die Schienen der Straßenbahn gelegt, diesem Titel gelangt soeben das Protokoll der Verhandlungen in um einen Motorwagen entgleisen zu lassen. Sie sind vom Land- Stuttgart zur Ausgabe. Einleitend enthält dasselbe eine Schildes gericht Beuthen wegen Berbrechens gegen§ 315 zu je einem Jahre rung des gewaltigen Massenmeetings auf dem Cannstatter Wasen . Gefängnis verurteilt worden. Diesen Straffall besprach Dr. Braun Aus den Verhandlungen heben wir hervor: Der Militarismus und die internationalen Sonflitte. Die Rolonialfrage. Die in dem von ihm herausgegebenen Blatte. Das Landgericht Ein- und Auswanderung der Arbeiter. Politische Partei und hatte in seinem Urteil hervorgehoben, daß eine Kritik gegenüber Gewerkschaften.- Frauenstimmrecht. Das Brotokoll enthält auch gerichtlichen Urteilen berechtigt und wünschenswert sei. Solche die Berichte über die Verhandlungen der Stommiffionen. Ein Sach Kritiken unterstehen auch dem Schutze des§ 193 des Strafgesetzbuches, und Sprechregister erleichtern das Nachschlagen. Der Preis des der als einen Fall der Wahrnehmung berechtigter Interessen Protokolls ist 1,20 m., eine billige Ausgabe fostet 50 Pf. Bu be­ tadelnde Urteile über wissenschaftliche Leistungen besonders hervorziehen ist das Protokoll durch alle Buchhandlungen und Stol­hebt. Dr. Braun habe aber durch den unter Anklage gestellten Ar- porteure. tikel die Grenzen berechtigter Kritik überschritten und durch die von

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Bersonalien. In die Redaktion der Erfurter Tribüne" treten ihm gewählte form die Absicht der Beleidigung fundgetan. Die an Stelle der nach Verbüßung längerer Gefängnisstrafen ausschei Beleidigung liege in der Ueberschrift und in einer Reihe von Aus denden Genossen Dornheim und v. Lojewski Genosse Be gold von brücken, die den versteckten Vorwurf der Parteilichkeit und der leicht der Themnizer Boltsstimme" und der bisherige Redaktionsver­fertigen Feststellung strafbarer Tatsachen in beleidigender Form treter Genoffe Dahl. Genoffe v. 2ojewski geht nach Sonne­ berg an den Thüringer Boltsfreund".

enthielten.

Aus dem russischen Parteileben.

Gegen das Urteil hatten der Angeklagte und der Staatsantvalt Revision eingelegt, der letztere deshalb, weil er darin, daß dem An­geflagten wenigstens bedingungsweise der Schutz des§ 193 Rußlands teilt mit: gebilligt worden ist, einen Nechtsirrtum erblidte. Das Reichsgericht verwarf die Revision des Angeklagten, hob aber auf die Nevision des Staatsanwalts das Urteil, soweit es auf 100 M. Geldstrafe er lamute, auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

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zu Das Zentralfomitee der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Auf der letzten Sigung des Zentralfomitees wurde beschlossen, in die verschiedenen Rayons Rußlands eine Kommission zur Prü­fung der Lage der Parteiorganisationen fotvie der momentanen Parteiarbeit an den betreffenden Orten zu entfenden.

In der Begründung wurde ausgeführt: Gerichtliche Urteile als solche find feine wissenschaftlichen Leistungen(§ 198), höchstens

In Anbetracht der babsichtigten Bereinigung der im Südwest­und Nordwestgebiet Rußlands existierenden parallelen nationalen

Bom Kampf gegen den Militarismus. Bei den lebten Herbst. übungen und in Manöver war das Reserveregiment Nr. 53 einiger maßen angestrengt worden. Auch wurden den Soldaten gegen­über öfters Redewendungen gebraucht, die in keinem Komplimen tierbuch stehen. Endlich soll manchmal die Verpflegung nicht zwed­entsprechend gewesen sein. Ueber alle diese Dinge hatten, nach Erinnerungen von Reservemännern, die Stemscheider Ar beiterzeitung" und die Bergische Voltsstimme" in Solingen je einen Artikel gebracht. Durch beide Artikel sollen Offiziere und Unteroffiziere des damaligen Referberegiments Nr. 53, soweit sie jetzt noch dem 7. Armeekorps angehören, beleidigt worden sein. Das Landgericht Iberfeld hat deshalb den Solinger Redakteur, Hans Deifel, zu 6 Wochen und seinen Remscheider Kollegen Grütz zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Ausbrüde wie" Hammelherde"." Schweinehunde"," faule Blaje" haben sich allerdings, wie festgestellt ist, die Soldaten gefallen laffen müffen. Aber tros dieses gelungenen Wahrheitsbeweises wurde eine Beleidigung aus formalen Gründen für erwiesen ange­nommen, weil die Behauptungen der Artikel in ironischem und höhnischem Tone gehalten" feien. Daß die Soldaten viehisch und schifanös behandelt worden seien, bezeichnet das Urteil als durchaus haltlos.

Die Revision der beiden Breßsünder behauptete u. a. Ver­fennung des§ 193. Das Reichsgericht verwarf aber am Freitag die Revision und änderte nur das Urteil unwesentlich ab, soweit es fich um die dem Generalfommando des 7. Armeekorps zugesprochene Publikationsbefugnis Handelt.