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Br. 252. 24. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sontag, 27. Oktober 1907.

175.

Die Nebenregierung des§ des§

175.

Bierter Tag.

Nach Gröffnung der Sizung durch Amtsrichter Dr. Kern ver­liest der Privatkläger Graf b. Moltke eine Erklärung, die sich auf seine Verabschiedung bezieht. Als die Beschuldigungen an Se. Majestät gelangten, habe er dem Generaladjutanten v. Blessen sein

Ehrenwort

gegeben, daß er nie mit Männern feguellen Umgang gehabt habe. Alsdann habe er sein Abschiedsgesuch eingereicht mit der Motivierung, daß es nach seiner Meinung nicht angängig sei, daß eine Person, die unter so schweren Verdächtigungen zu leiben habe, in der nächsten Umgebung Sr. Majestät bleibe. Darauf sei er in der üblichen Form zur Disposition gestellt worden. Hierauf nimmt Justizrat Dr. v. Gordon

das Wort zur Schuldfrage: Es ist wohl in diesem Saale   tein Deut­ scher  , der nicht mit tiefster Beschämung und Entrüstung von den Vorgängen Kenntnis genommen, die in der Villa Adler in Potsdam   sich ereignet haben. Es ist um fo bedauer Licher, daß diese furchtbaren Dinge vorgenommen sind von den Führern gerabe der Garde, zu der aus allen Provinzen des Vaterlandes die Elite strömt, es ist sies um so bebauerlicher, als zu befürchten ist, daß von da die An­schauungen, die sie empfangen haben, hinausgetragen werden in das Land. Was dadurch an Disziplin vernichtet wird, kann nach her durch keinen Drill wieder gut gemacht werden. Die tiefe Ent­rüstung, die alle Deutschen   über diese Vorgänge mit Recht erfüllt, hat ihren vollen Widerhall in dem Herzen des Privatklägers. Diese Entrüstung beweist, daß der Kern des deutschen   Volkes mit diesen Schmutzereien nichts zu tun hat. Was haben sie nun aber mit diesem Prozesse zu tun? Ist etwa der Beklagte derjenige ge­bieses Sodom und Gomorrha

wesen, der in

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"

Was Herr

so versteht doch jedermann, was das besagen will. Alle Welt, alle hat, unfommentmäßige waren, die verboten werden Beitungen haben es so verstanden und Herr Harden hat es schließlich müßten auf der Haager Konferenz! so laut in die Welt hinausgeschickt, daß die maßgebenden Stellen Sarden geschrieben hat, ist geeignet, das ganze Lebensglück eincs sich veranlaßt sahen, einzugreifen. Der Vorwurf der aktuellen Menschen zu zerstören. Segualität ist gegen meinen Mandanten erhoben und daraus ergibt Mein Mandant hat eine Harmonie in sich, die tiefer wurzelt, Aber auch alles andere als äußerliche Ehren und vielleicht die Generalsstreifen. Wenn sich der Tatbestand des§ 186 von selbst. in den Artikeln entspricht nicht der Wirklichkeit. Er spricht fort- auch Herr Harden dem Grafen Moltke weibische Schwäche vorwirft, gejezt von Gruppe" und" Gruppchen". Was haben wir hier so kann ich nur sagen, daß ein Mann, der vor Sedan und Paris  gehört? Was bleibt übrig? Fürst Gulenburg und Graf Moltke! im blutigen Kampf gestanden hat, der von der Loire   sich eine Gewiß, Se. Majestät hat diese beiden Herren seiner Freundschaft Schußberlegung und das eiserne Streuz geholt hat, ein solcher Manu gewürdigt! Aber wie kommt Herr Lecomte hier hinein? Um das wird es schon zu überwinden wissen, wenn Herr Harden sagt, er Bindeglied herzustellen sagt Herr Moltke  : Die Freunde meiner sci fein ganzer Mann. Ich gebe jezt einem preußischen Ges Freunde sind auch meine Freunde!" Das ist sehr geistreich, aber richtshof die Ehre meines Mandanten in die Hand. Wählen Sie doch keineswegs überaus zutreffend. Es wird meinem Man- die Strafe, die Ihnen angemessen erscheint. Zeigen Sie dem banten vorgeworfen, daß er nicht verhindert habe, daß Her Lecomte deutschen Volke, daß ein Gerichtshof noch imftande ist, die Ehre au einer Jagd in Liebenberg   eingeladen wurde. Dafür fehlen aber eines Mannes zu wahren. Es wurde hier fortwährend gesagt, der doch alle Prämissen. Fürst Eulenburg   hat doch diesen Herrn Kläger   sei als Gastgeber eingeladen, dafür kann doch mein Mandant die Ver­zur Erhebung der Klage gezwungen antwortung nicht übernehmen! Es wird so dargestellt, als ob worden. Ich erkläre nochmals: Der Herr Graf Moltke hat unfee Se. Majestät nicht anders handelt, als unter fremdem Einflusse. einem 3 wange gehandelt, er hat als ganzer Mann alles mit Gin Jeder weiß doch, daß Majestät seine Beschlüsse wahrhaftig auf sich genommen, was eine Gerichtsverhandlung mit sich bringt. sehr selbständig faßt. Es ist gar nicht bewiesen, daß hier irgend Er hat mutig alle die großen Unannehmlichkeiten auf sich ge welche Einflüsse politischer Art im Spiele feien. Herrn Lecomtes nommen. Wenn ich auch tief bewegt darüber bin, daß hier Dinge Charaktereigenschaften sind doch ausschließlich Sache der fran in die Oeffentlichkeit gekommen sind, bei denen es besser gewesen zösischen Botschaft. So lange Herr Lecomte in der französischen   wäre, fie wären niemals in dieser Form in die Deffentlichkeit Botschaft ist, kann man doch gewiß mit ihm verkehren. Die fran- glangt, so muß ich doch anerkennen, daß dieser Prozeß ein bischen zösische Botschaft wird wissen, ob sie einen Mann, der angeblich gereinigt hat. Zeigen Sie nun durch Verhängung einer ernsten nicht würdig ist, in seiner Stelle belassen will. Bezüglich des Strafe gegen den Beklagten, daß ein preußischer Gerichtshof in Grafen Hohenau ist keineswegs erwiesen, daß mein Mandant der Lage ist, die in den Schmus getretene Ehre eines Mannes etwas gewußt hat. Was in aller Welt haben denn wieder herzustellen. nun eigentlich diese Dinge,

Es ergreift nunmehr

diese angebliche Perversität mit der Politik zu tun? Wenn jemand auf dem Standpunkt steht, daß derjenige, der etwas das Wort: Jch beantrage, den Beklagten freizusprechen. Ich Justizrat Dr. Bernstein feminin veranlagt ist, absolut nicht für politische Geschäfte paßt, das Wort: Ich beantrage, den Beklagten freizusprechen. Ich baß dies ein Unglüd ist, so läßt sich eine solche Haltung verstehen. glaube, ich könnte hiermit die Verteidigungsrede schließen. Ich Aber Herr Harden steht ja, wie wir auch von Dr. Hirschfeld hörten, alaube ferner, daß nach den Ergebnissen der Verhandlungen dem nicht auf diesem Standpunkt. Er hat in seinen Artikeln unter meine Pflicht erfüllen, die darin besteht, die Tatsachen, die die Ver. nichts entgegensteht, diesem Antrage stattzugeben. Aber ich muß Berufung auf Friedrich den Großen, Michelangelo   und andere große Männer die Meinung vertreten, daß diese Männer durch ihre handlung ergeben hat, ebenso zu würdigen, wie dies von seiten des homofcruelle Veranlagung nicht gehindert wurden, hervorragend Herrn Gegners natürlich in anderer Weise geschehen ist. Der Herr Gegner hat zu Eingang seiner Ausführungen wiederholt gesagt: tüchtige Politiker und Künstler zu sein. Ich stelle fest, daß das so ist und das andere so" Alles, weshalb denn hier nun plötzlich so viel moralisches Bewußtsein was der Gegner festzustellen geglaubt hat, wackelt und wird ewig bei dem Beklagten   dafür, daß der eine oder der andere infolge wadeln. Ich komme zuerst zu der juristischen Seite der ganzen seiner homosexuellen Veranlagung ungeeignet fei zur Bolitif. Sache. Als ersten Einwand gegen die Klage erhebe ich den Eins Weshalb? Ja, mit politischen, fachlichen Mitteln wand, daß sie zum Teil verjährt ist. Der zweite Einwand ist, daß, fonnte Herr Harden seinen Zwed, den Fürsten Eulenburg zu ver- selbst wenn der Beklagte alles das gesagt hätte, was der Gegner drängen, nicht erreichen. Da griff er zu dem Mittel, diese angeb- aus den Artikeln herausgelesen hat, Herr Harden nicht bestraft lichen Perversionen zu benußen und damit den Mann und die mit werden kann, da ihm der Schutz des§ 193 zur Seite steht, denn ihm zusammen waren, unmöglich zu machen. Fabelhaft glücklicher ich werde darlegen, daß das, was der Beklagte gesagt hat, wahr ist. Gedanke. Fürst Bismarck   hatte ihm ja gesagt, Eulenburg sei Bäderast.

Das fiel ihm jetzt ein: halt, damit kann ich den Mann jetzt stürzen. Aber wenn der eine gestürzt werden sollte, wollte er auch den Freund mit stürzen. Deshalb mußte auch der ganz unpoli­fische Moltke mit hineingezogen werden. Nun trifft sich das so glücklich, daß zufällig der französische   Botschaftsrat e comte in Liebenberg zu einer Jagd eingeladen und dort Sr. Majestät vor­gestellt wurde. Schließlich wird der Graf Hohenau hinein­gebracht, der mit den übrigen Herren nichts zu tun hat. Wir sehen,

wie fein die Jntrige eingefädelt ist. ( Sarden lacht.) Es muß ein Kreis konstruiert werden, der nicht existiert, der aber die Idee der Perversität stärkt. Nicht irgend­welche politischen Gesichtspunkte hat Herr Harden hier vorgebracht. er würde diefen Vorwurf nicht erhoben haben, wenn er nicht auf der Seite derjenigen gestanden hätte, die in diesem Falle für

,, Weltbrände"

waren, sondern wenn er auf Seiten derjenigen gewesen wäre, die auf der Seite des Weltfriedens waren. Ich glaube, auch der Weltfriede hat doch gewiffe Meriten. Harden hatte neben seinem politischen Zweck auch einen kleinen Nebenzweck und fonnte bei dieser Gelegenheit erreichen, den Grafen Moltke zu vernichten, gegen den er während des Ehescheidungsprozesses inter­effiert war. Die Tafelrunde ist verschwunden, nichts ist davon übrig geblieben im politischen Sinne.

Noch hundertmal mehr ist wahr.

Berechtigt war er als Staatsbürger dazu, diese absolut wahren Dinge zu veröffentlichen. Was den ersten Einwand anbetrifft, fo erkläre ich, daß alles, was vor dem 16. März d. J. veröffentlicht worden ist, nicht mehr zum Gegenstand der Klage gemacht werden kann. Der Gegner hat gesagt, daß er die Artikel nicht verstanden habe. Diese Behauptung ist eine bewußte unwahrheit! Und ich verde später besonderen Wert darauf legen, dies dem Gericht dar­autun, weil ich Ihnen den Mann in dem richtigen Lichte zeigen will, der es gewagt hat au versuchen, einen deutschen  Schriftsteller, der nur die Wahrheit gesagt hat, ins Gefängnis zu bringen. Der Kläger   weiß besser als wir alle zusammen, daß alles was Harden behauptet hat, wahr ist, ja, daß noch manches andere wahr ist, was vorläufig noch gar nicht behauptet worden ist. Ich erkläre, daß sich der Gegner nicht gescheut hat, einem preußischen Gericht mit einer

bewußten unwahrheit

Hincingeleuchtet hat. Hat er etwa der Tugend eine Stätte bereitet? Nein, dieses Verdienst kann er sich nicht bindizieren, sondern es ist das Verdienst eines einfachen Mannes aus dem Volke: des Burschen des Grafen Lhnar. Um das Bindeglied mit den Anschuldigungen gegen den Grafen Kuno Moltke   herzustellen, ist dann der Zeuge Bollhardt in die Erscheinung getreten, der die Behauptung auf­stellt, er habe nach einer Zeit von zehn Jahren in einem Bilde des Gothaer Kalenders den jezigen Privatfläger wiederzuerkennen ge­glaubt als einen Mann, der auch in der Villa Adler ber fehrt habe. Dieses Wiedererkennen nach so langer Zeit ist schon an sich sehr verdächtig, seine Behauptung leibet an großer innerer und äußerer unwahrscheinlichkeit. Und wer ist dieser Herr Bollhardt, dieser verheiratete Mann, der die Zeitungen um Ver­schweigung seines Namens ersucht hat? Er hat seine Same= raden selbst in jenen Kreis der Unfittlichkeit ein geführt und selbstanjenen Dingenteilgenommen und nun nach Jahren Herrn Harden Mitteilungen darüber ge­macht. Da möge jeder erwägen, welchen Glauben dieser Mann verdient. Ich bedauere unendlich, daß es nicht gelungen ist, eine Konfrontation mit dem Fürsten Eulenburg zu er­möglichen. Es ist jedenfalls charakteristisch, daß die übrigen Leute, die mit dem Zeugen Bollhardt zu derselben Zeit gedient haben und die hier vernommen worden sind, nicht eine Spur von diesen Dingen wissen. Selbst Bollhardt hat positiv nur eine Beteiligung des Grafen Lynar   und des Grafen Hohenau bekundet. Wenn ver Zeuge nunmehr sagt, der Privatkläger habe eine Aehnlichkeit mit einem der damaligen Beteiligten, auch glaube er bestimmt sagen zu können, daß Graf Moltke dabei gewesen sei, nur habe er damals mehr Saare gehabt, so fage ich: Salten Sie es für möglich, daß fich Graf Moltte, als bedeutend älterer Mann im Streife 27 bis 30 jähriger Männer vergehen wird? Es ist absolut ausgeschlossen! Graf Moltke sagt, er tenne nicht einmal die Adler- Villa und wäre auch nie in dieser gewesen. Wir haben den Beweis dafür durch Vernehmung der Grafen Lynar und Hohenau   anzutreten versucht. Das Gericht hat aus prozessualen Gründen davon Abstand ge­nommen. Es ist zu beklagen, daß auch nur überhaupt der Gedanke auftauchen kann, Graf Moltke habe sich unsittlich vergangen. Im Empfinden der Offiziere liegt es fchon längst, daß diese Vorwürfe nur durch nichts zu beweisende Behauptungen find. Graf Moltke hat sein Ehrenwort gegeben, daß er sich in keiner Weise nach dieser Richtung hin vergangen hat. Ich will nun auf die Vorgänge be­treffs des Abschieds zurückommen. Als der Artikel in der zu funft" erschien und St. Majestät vorgelegt wurde, hat Graf Moltke dem Generaladjutanten sofort sein Ehrenwort gegeben, daß diese Behauptung des Blattes unwahr ist. Dann aber hat er sich gesagt: Ich bin so schwer belastet und muß einstweilen mein Amt nieder­legen, un mich gegen die Verdächtigungen zu wehren und mich reinigen zu können." Das ist der Standpunkt eines preußischen Offiziers. Das Amt ist nicht für den Mann da, sondern der Mann für das Amt. Erst mußte jeder Schatten eines Verdachts beseitigt werden. Wenn Majestät durch Kabinettsorder gesagt hat: Ich stelle Sie hiermit zur Disposition", dann verstehi es sich von selbst, daß nicht eine Spur von Verdacht gegen den Grafen Moltke darin zu finden ist. Bur Disposition stellen heißt doch nur: Halten Sie sich für mich disponibel, damit ich Sie zu gegebener Beit mit diesem oder jenem Posten betrauen fann. Dafür, daß Se. Majestät der Ansicht war, daß Graf Moltke doch noch unter einem gewissen Verdacht steht, spricht gar nichts. Graf Moltke hätte ja auch sein Ehrenwort als Offizier und Edel­mann falsch gegeben. Dieses Ehrenwort ist dann später gegenüber dem Grafen Otto v. Moltke   wiederholt worden, der dann Herrn Harden davon in Kenntnis gesetzt hat. Ich stelle hiermit in aller Oeffentlichkeit fest, daß auch nicht mehr die Spur von dem Verdacht, mein Mandant von allen Dingen und von der Ghe hat und danach Graf Moltte habe sich gegen den§ 175 vergangen oder in ähnlicher ist es unmöglich, daß er solche Worte gesagt hat, wie Frau v. Elbe   daß es nicht wahr ist, wenn er sagt, er habe die Artikel nicht Weife betätigt, heute noch besteht. Es fragt sich nun, hat Herr von ihm behauptet hat. Wenn ein Junggeselle von 50 Jahren eine berstanden. Jetzt hat er den traurigen Mut, seinen deutschen  Harden denn meinem Mandanten den Vorwurf gemacht, sich homo: temperamentvolle Dame von 26 Jahren heiratet, da mögen je Richtern die unwahrheit zu sagen. Entweder ist Reichsfreiherr feruell betätigt zu haben? Justizrat v. Gordon geht hierzu die mancherlei Dissonanzen vorkommen. Wir haben für das Gut- von Berger ein zum Meineid bereiter Mann oderes steht fest, cinzelnen inkriminierten Artikel durch und kommt zu dem Schluß. achten des Dr. Hirschfeld keine objektiven Unterlagen. Die kleine daß Grof Kuno von Moltke   dem Gericht seines daß die von Harden angewandten Ausdrücke mit ihrem feinen Geschichte von dem Taschentuch halte ich für vollständig harmlos, Vaterlandes, der Reichshauptstadt die Doppelsinn teine andere Deutung zulassen, zumal sie die be- für einen Scherz! Frau v. Elbe   mag es ja schwer gefallen sein, fannten Diminutiva enthalten, die man allgemein bezeichnet als hier über die intimsten Dinge ihres Ghelebens auszusagen, aber bewußte unwahrheit die Charakteristiken der weibischen Leute, der Homosexuellen. Aus es ist doch auch eigentümlich, daß sie die ganzen Chefcheidungs- gesagt hat. Es liegt kein fortgesetztes Delikt bor   und der erste diesen Artikeln haben nicht nur wir, sondern die maßgebenden Kreise aften einem Publizisten zur Verfügung gestellt hat. Wenn mein zur Anklage stehende Artikel ist verjährt. Selbst wenn aber der und vor allen Dingen die gesamte Preise die bestimmte Ansicht Mandant auch vielleicht weich und besonders feinfühlend ist, so Angeklagte das gesagt hätte, was ihm der Beklagte unterstellt hat, gewonnen, Harden habe nicht von psychischen Veranlagungen ist dies doch noch ein großer Unterschieb mit feruellen Eigenschaften. so könnte er den Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuches für sich sprechen wollen, sondern von Berfehlungen, sei es im Sinne Alfo es fehlen alle Unterlagen, aber auch die ganze Beweisführung in Anspruch nehmen. Ich möchte den Privatfläger fragen, weshalb des Strafgefehes, sei es im Sinne der Moral. Man braucht in Dr. Hirschfelds ist nicht schlüssig. Die Freundschaft zwischen meinem er bei der Aufzählung seiner Freunde in München   gerade eine tausend Fallen Dinge nur anzudeuten, weil man weiß, diese An- Mandanten und dem Türsten Eulenburg ist eine durchaus reine Reihe von Ramen ausgelassen hat, bezüglich deren deutungen werden verstanden. Es kommt nur darauf an, daß und ideale. Er ist mit ihm durch gleiche musikalische und schön- wir schließlich auch Anlaß zu Beweisanträgen nach der Richtung Herr Harden das Bewußtsein hatte, seine Artikel könnten in der geistige Bande verbunden, er hat mit ihm in München   schöne glück der früheren hätten. In den Artikeln stand deutlich zu lesen: Herr von mir angedeuteten Weise verstanden werden. Diese Auffassung liche Stunden verlebt und wenn er ihn treue liebe Geele" nennt, Lecomte, der Freund von Phili Gulenburg und Kuno Moltke  , ist des dolus eventualis ist bekanntlich vom Reichsgericht zur Geltung so soll das homosexuell sein? Der eine sagt: ter Gjel" oder Bäderast. Was mußten denn die Herren tun, als die Angriffe gebracht bei der Majestätsbeleidigung, dann aber auch am 30. Sealter Dachs", Graf Moitie sagt liebe Seele" Nichts ist von erschienen, wenn sie sich unschuldig fühlten? tember 1906 für die§§ 186 und 187. Es heißt da: Es genügte, crotischer Betonung erwiesen, nichts ist erbracht, tas sich nicht ver­festzustellen, daß der Angeklagte sich bewußt war, seine Leser würden trüge mit voller mannestraft. Wenn jemand so dargestellt wird den fraglichen Artikel dayin verstehen, daß der Behörde die betr. als weibisch und es sich noch um einen Offizier, um den unwahren Vorwürfe gemacht werden." Herr Harden selbst, der ia seine Worte sehr gut auszuwählen versteht, hat durch die Blume, Kommandanten von Berlin  aber immer deutlicher werdend, zweifellos die Vorstellung in dem handelt, so ist das beleidigend. Wir franken jekt daran, daß die Refer erweden wollen, daß Graf Moltke ebensolche Dinge sich zu- Intellektuellen sich immer weniger beteiligen am öffentlichen schulden kommen lasse, wie Herr Lecomte, von dem er ja selbst politischen Leben. Das liegt daran, daß nicht jeder Luft hat, sich bervorgehoben hat, daß seine Neigungen allgemein bekannt waren. nach Belieben eines jeden beliebigen Dritten an den Branger stellen Er hat ja dem Privatkläger direkt den Vorwurf daraus gemacht, zu lassen. Aber die Intellektuellen haben die Pflicht, daß fie und ihm sagen, Dir kann man vielleicht nicht viel be. daß er nicht gewußt haben will, was die Spaßen von den Dächern politischen Stampfe immer anständig bleiben und kommentmäßig weisen, dann haben wir doch wenigstens getlagt. So ift längen. Wenn mein Mandant mit in jene reise gezogen wird, find! Ich erkläre, daß die Weffen, die Herr Harden hier angewandt es auch gekommen, Vor Verleumdungen soll man nicht flichen.

zu dienen. Der Herr Gegner hat ferner gesagt, er hätte nur dess halb erst zu spät die Beleidigungsflage erheben können, weil Herr Harden sich so vorsichtig ausgedrückt habe, daß er gar nicht gemerkt habe, ob eine Beleidigung vorliegt und daß man ihn gemeint habe. Wenn das der Fall ist, dann liegt eben keine Beleidigung vor. Wenn der Herr Gegner die Nede, die er foeben gehalten hat, in voriger Woche, vielleicht am 22. Oftober abends gehalten hätte, so würde ich mich nicht darüber wundern. Nachdem aber sich die Er. eignisse in der Verhandlung abgespielt haben, eine derartige Rebe zu halten, ist mir mehr als unverständlich.( Mit erregter Stimme): Mir und jedem anderen Menschen ist und bleibt es unver. Ich will noch furz die Frage der Verjährung streifen. Eine ständlich, wie mit einer Spur von sittlichem Berjährung liegt nicht vor, sondern eine fortgesette Handlung. Die Bathos irgend etwas für den Grafen Kuno v. Moltke noch Artikel bilden gewiffermaßen eine Rebusaufgabe, deren Lösung vor einem Gericht in Anspruch genommen werden kann. Herr zuletzt gefunden wird. Wenn Sie sich im Gegensatz zu aller Welt v. Berger, der Direktor des Deutschen Schauspielhauses zu sam ber Ansicht nicht anschließen, daߧ 186 borliegt, fo bleibt doch noch burg hat mir geschrieben und ist bereit, seine Ausführungen eidlich Beleidigung im Sinne des§ 185 übrig. Herr Harden hat meinen zu erhärten:" Nach dem Erscheinen des Artikels Nachtbild" Mandanten verhöhnt und lächerlich gemacht durch Anwendung von Worten wie der Süße"." Grüppchen" usw. Ich hoffe, daß Sie sich nicht so isolieren von der allgemeinen Auffassung und auch an­nehmen, daß es sich nur um eine psychische Veranlagung handelt. Eine psychische Analyse des Privatflägers hat nichts mit der Frage zu tun, ob§ 185 borliegt. Herr Dr. Hirschfeld ist nun als Sach­verständiger über die Analyse gehört worden. Dr. Hirschfeld ver­tritt doch eine mehr oder minder neue Theorie. Dr. Hirschfeld hat im übrigen ein sehr sorgfältiges Gutachten abgegeben, aber was hat er für Unterlagen? Ueberall nur die Erklärung der ge­schiedenen Frau v. Elbe  ! Ich möchte sehen, wenn Sie aus dem intimsten Cheleben alle Ausdrüde an das Licht bringen, die einmal in der Erregung und in der Wut gesprochen werden, ob dann nicht manchem harte Ausbrüde nachgesagt werden können. Ich habe den Beweis angetreten, welche hohe sittliche und

ungewöhnlich religiöse Auffassung

der Harfner und der Süße habe ich dem Herrn Fürsten   Philipp Gulenburg und dem Grafen Suno Moltke, in deren Intereffe und mit deren Wissen ich seit Jahren eine Berständigung mit Harben herbeizuführen versucht hatte, gesagt, Harden halte sie für sexuell abnorm und glaube, es sei aus patriotischen und psychologischen Gründen notwendig, daß sie aus dem Vordertreffen deutscher Politik zurücktreten. Irgendeine Regung persönlichen Grolles empfindet Harden gegen fie nicht. Das fagte ich ungefähr am 25. November 1906 dem Fürsten   Eulenburg und dem Grafen Moltke. Mindestens seit diesen Ginzelgesprächen, nach meiner Ueberzeugung aber sehr viel länger wiffen beide Herren, aus welchen ausschließlichen Gründen Herr Harden sie gelegentlich be fämpft." Traut Herr Graf Kuno Moltke dem Herrn Berger zu, dag er bereit ist, einen Meineid zu leisten? Oder entschließt er fich endlich zu dem Geständnis,

Klagen!

und wenn sie nicht klagen, dann sind sie schuldig! Denn für einen Ehrenmann, dem man so etwas nachsagt, gibt es nur eins. Herr Lecomte konnte abreisen, aber er mußte borher einen deutschen  Rechtsanwalt mit der Anstrengung der Klage beauftragen. In den erften 5 Minuten, nachdem wir zusammen waren, habe ich Herrn Harden schon gesagt:

Die Freunde werden den Moltke vorschieben