mir bis in die liefste Seele widrige Berteidigung übernommen| weib als eble Männlichkeit anspricht, ist das Gegenteil von dem,
Sur Berantwortlichkeit für Autoraferet.
habe, so ist es geschchen, weil ich zu dem Angeklagten das Bus was der Homosexuelle betätigt. Die Beleidigung richtet sich gegen Ein Automobil, das der Chauffeur Weidemann führte, rempelte trauen, die feste Ueberzeugung habe, daß er nicht ein gewiffenloser den höchsten Beamten des Reiches. Sie ist öffentlich in der Gegend von Hoppegarten das Rennpferd des Herrn v. Richt Berleumber ist. Der Angeklagte ist ein Mann, der als Bhanta ft durch die Bresse geschehen. Das mußte bei der Strafzumeffung hofen an, auf dem der Reitbursche Wegberg saß. Werberg fiel über und Fanatiker feiner Ueberzeugung den unwider- berücksichtigt werden. Wenn erwogen wird, daß augenscheinlich den Kopf des Pferdes hinweg zur Erde und erlitt einige Ver stehlichen Drang in sich gefühlt hat, das vorzubringen, was seiner der Schritt des Angeklagten mit der Ansicht mancher Homosexuellen letzungen, die ihn vorübergehend im Beruf störten. In dem offenen Ueberzeugung nach der Wahrheit entsprach, weil er glaubte, damit in Berbindung zu bringen ist, daß man Leichen schaffen straftwagen faß damals fein Besiger, der Kaufmann für die Aufhebung des§ 175 au wirken. Wir werden dem An- muß, um in den gesetzgebenden Gewalten eine Aenderung der und wegen verbotswidrig Molio bei seinem Vorgehen hat leiten laffen. Zu verstehen ist ja rüdfichtigen. Bei der Abmessung der Strafe tam weiter in Be- schnellen Fahrens angeklagt. Das Landgericht verurteilte geklagten glauben dürfen, daß er sich nur von diesem reinen Grundfäße herbeizuführen, so ist das auch für die Strafe zu be- Dederich aus Rigdorf. Weidemann und Dederich wurden das ganze Berhalten des Angeklagten nur aus dem Zuge unserer tracht, daß der Angeklagte schon erhebliche Strafen wegen e- Beit heraus, aus der unglaublichen Entwidelung, welche die homo- leidigung erlitten hat. Deshalb erschien das vom Ersten Staats- aber nur den Chauffeur als Wagenführer. Das Kammergericht als Revisionsinstanz hob feruelle Bewegung genommen hat und aus der Stellung, die der anwalt beantragte Strafmaß als durchaus angebracht und das, diefer Lage das Urteil auf, soweit die Freisprechung Angeklagte in dieser Bewegung einnimmt. Er glaubt die Inter- was für den Angeklagten als mildernd berücksichtigt werden könnte, und handlung Entscheidung an effen seiner Gemeinschaft durch sein Vorgehen zu vertreten. Er war bei der beantragten Strafe schon vollauf berücksichtigt worden. Dederichs in Frage kam. Die Sache wurde zu nochmaliger Verdas Landgericht zurüdDer verwiesen. Senat führte aus: Es wären hat glaubhaft behauptet, daß er von diefer Gemeinschaft den Auf- Es ist deshalb im Namen des Königs erkannt: Der AngeFälle denkbar, woo trag erhalten habe, das Beweismaterial gegen den Fürsten Bülow flagte ist der Beleidigung durch die Presse der Eigentümer des Kraftwagens, des Kraftwagens, der neben au veröffentlichen, ihm ist also der Schutz des§ 193 an und für schuldig und wird zu einer dem Führer size, fich fahrläffig vergehe, wenn er es unterlaffe, sich zuzubilligen. Andererseits aber geht die Gesamtfassung des Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten den Führer vom verbotswidrigen Fahren abzuhalten. Er dürfe nicht Artikels über den Rahmen des§ 193 hinaus. Der Angeklagte ist sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Alle ohne weiteres zulaffen, daß sein Chauffeur andere gefährbe. Wenn beleidigend geworden, deshalb muß er verurteilt werden. werden ihm aber nicht den guten Glauben absprechen und Exemplare der Druckschrift sowie die zu ihrer Herstellung benutten der Herr fehe, daß der Chauffeur leichtsinnig handle, dann sei es Sie werden ihm auch glauben, daß er der Meinung war, er ver- Blatten und Formen find zu vernichten. Dem Beleidigten, Reichs feine Pflicht, einzugreifen, wolle er sich nicht der Gefahr ausseßen, fangler Fürst v. Bülow, wird die Befugnis zugesprochen, den wegen Fahrlässigkeit mit strafrechtlich haftbar gemacht zu werden. trete berechtigte Interessen. Ich bitte, dies bei der Strafabmessung Urteilstenor in der„ Neuen Preußischen( Streus)-Beitung" im Das Landgericht müsse nunmehr untersuchen, ob und inwiefern au berücksichtigen. „ Berliner Tageblatt", in der Kölnischen Zeitung", den Mün- dem Angeklagten D. ein derartiges Mitverschulden zur Last falle. Bum letzten Wort verstattet, erklärt der chener Neuesten Nachrichten" und der Frankfurter Beitung" au Angeklagte Brand beröffentlichen. Der Gerichtshof hat ferner dem Antrage des Ersten Staatsanwalts entsprechend die
folgendes: Meine Herren Richter! Als ich den Artikel gegen den Fürften Bülow schrieb, da wurde ich vor allem von der Absicht getrieben, vor Gericht festzustellen, was Wahres ist an der politischen Ausschlachtung von Männern, die dem Kaiser nahe standen. Es lag mir daran festzustellen, daß ein moralisches Recht zu dieser Ausschlachtung nicht bestanden hat. Meiner Ueberzeugung nach gab es dazu fein anderes Mittel, als das von mir angewandte, nämlich auf Grund der vielen Mitteilungen, die mir von allen Seiten gemacht wurden, die Behauptung aufzustellen, daß der Reichskanzler selbst homosexuell beranlagt ist. Alle Beugen, die ich benannte, sollten nach meinem Wunsche vor Gericht erklären, daß fie an der Homosexualität nur soweit beteiligt sind, als es sich um reine Freundesliebe handelt. Die einzige Freude, die ich bei diesem Prozesse erlebte, war, daß Fürst Eulen burg den Mut hatte, hier zu erklären: Gewiß, er habe stets seine
fofortige Verhaftung
"
des Angeklagten beschlossen. Es ist dabei berücksichtigt worden, daß der Angeklagte ohne Familie und daher leicht in der Lage ist, seinen Wohrsiz zu wechseln, daß ferner dem Bund der Homoferuellen notorisch große Mittel zu Gebote stehen, die es dem Angeflagten ermöglichen könnten, sich der Strafverbüßung durch die Flucht zu entziehen. Der Angellagte wird hierauf sofort abgeführt.b
vizibs
Gerichts- Zeitung.
Zum preußischen Versammlungsrecht.
und
D
Ein Amtsvorsteher über das preußische Bereins- und
Bersammlungsrecht.
Am Dienstagnachmittag fand vor der Straflammer IV au Hamburg eine Berhandlung statt, die einen tiefen Einblid gewährte in die in den östlichen Gefilden Preußens beliebte„ Auslegung" des Vereins- und Versammlungsrechts. Die Verhandlung trug zeitweise einen heiteren Charakter. Als Angeklagter war Genoffe A. Töpfer, berantwortlicher Redakteur des„ Bauhülfsarbeiter", erschienen, der in der Nr. 14 bom 6. April 1907 eine Notiz brachte, durch die sich der Amtsvorsteher Freiherr von Reißenstein des Amtes Beilau im Kreise Neumarkt( Schlesien) furchtbar getränkt fühlte. In der Notiz wird die Versammlungsfeindlichkeit dieses Amtsgewaltigen humoristisch beleuchtet, es wird ausgeführt, wie dieser Streifversammlungen und Streiffontrollen berboten und die Ausstellung von Versammlungsbescheinigungen berweigert hat. Eine Bauhülfsarbeiterversammlung verbot er
mit dieser klassischen Begründung: Beilau, 28. März 1907.
Betreffs der Maul- und Klauenseu che, laut Kreisblattverfügung vom 27. 3. in Nr. 27, S. 105, die Benachrichtigung, daß der Unterzeichnete die Bescheinigung zu der angemeldeten Versammlung am 2. April 1907 nicht ausstellen kann. gea. Freiherr von Reißenstein.
Der Bauhülfsarbeiter" bemerkte zu dieser Amtshandlung":
Am 22. März fand in Gudensburg bei Staffel beim Gastwirt Freunde schwärmerisch geliebt, aber diese Freundschaft habe nichts Gonnermann eine Versammlung statt, in der Frau Steinbach über mit den schmutzigen Angelegenheiten zu tun, die sonst allgemein die Angelegenheiten des in der Gründung begriffenen untergeschoben wurden. Sonst haben leider meine säm t- Konsumvereins sprechen wollte. Nach einigen Einleitungslichen Zeugen versagt. Es war für mich entfehlich! Ich worten erklärte ein Polizeibeamter die Berfammlung für aufgelöst. bereue es fehr, auf derartige Aussagen etwas gegeben zu haben. Wenn trotzdem meine Verurteilung not- Seiner Aufforderung, den Saal zu verlaffen, wurde jedoch nicht Folge geleistet, da man sich dazu nicht für verpflichtet wendig werden sollte, so bitte ich mir zugute zu halten, daß ich hielt. Erst einer späteren neuen Aufforderung folgte man. zehn Jahre lang mein Blut geopfert habe für die Abschaffung des Eine größere Anzahl Teilnehmer( Bauer, Steinbach 175. Ich habe mich jetzt nur in der Wahl der Mittel vergriffen. Genossen) wurden, nachdem sich das Kammergericht bereits" Ob die Maul- und Klauenseuche unter den Menschen oder Tieren Ich hoffte, daß hier der Beweis erbracht würde, Bülow liebe einmal mit der Sache befaßt hatte, vom Landgericht Kaffel ausgebrochen ist, das ist nicht angegeben und wir wissen es auch seine Freunde ebenso schwärmerisch wie Eulenburg und er sei beshalb nach der allgemeinen Auffassung homosexuell veranlagt. 8u Geldstrafen verurteilt, weil sie nach der Auflösung nicht. Wir nehmen aber an, daß die Maul- und Klauenfeuche Von einer Betätigung habe ich nicht gesprochen. Ich nicht sofort den Saal berlaffen hätten, außerdem Frau Steinbach als nur als Vorwand gilt, um den dortigen Arbeitern das VersammRednerin, Gonnermann als der Saalinhaber und Bauer als Unter- lungsrecht nach Möglichkeit zu beschneiden." Dann werden die pollte den Beweis erbringen, daß wir nicht Mitleid fordern, der Auslegung des Vereins- und Versammlungsrechtes aufge sondern unser Recht, unser Recht darauf, daß unser Gefühlsleben nehmer, Leiter und Redner. Das Gericht ging davon aus, daß die Amtshandlungen" des freiherrlichen Amtsvorstehers hinsichtlich sondern unser Recht, unser Recht darauf, daß unser Gefühlsleben nicht angemeldete Versammlung hätte angemeldet werden müſſen, führt und am Schluß bemerkt: Hoffentlich wird ihn jetzt auch mit der sogenannten normalen Liebe gleichgewertet wird und daß weil sie zur Erörterung öffentlicher Angelegen eine Beschwerde überzeugen, daß die Maul- und Klauenfeuche der§ 175 nicht weiter bestehen bleibt. Erwägen Sie bei der heiten bestimmt gewesen sei. Es wurde ausgeführt: Bum selben Strafabmessung, daß ich alte Eltern habe, denen das sehr nahe Tage habe Bauer einige Tage vorher nach demselben Lokal nicht dazu taugt, den Arbeitern das Versammlungsrecht zu geht. estomotieren Der kommissarisch vernommene Amtsvorsteher Bolksversammlung eine öffentliche Die mit dem Thema:" Das Gericht zicht sich hierauf um 4% Uhr zur Beratung will sich zu seinem Vorgehen mit Rüdsicht auf die Maul- und russische Revolution" einberufen gehabt. Diese sei berzurüd. boten worden, weil der Raum nicht den Anforderungen Klauenseuche und auf den Streit" befugt gehalten haben. Nach einstündiger Beratung verkündet der Vorsitzende Landentsprach. bie an öffentliche Bersammlungsräume gestellt Der Staatsanwalt billigt dem Angeklagten zwar Wahrnehmung gerichtsdirektor Dr. Pusch: Der Angeklagte hat selbst zugestanden, daß er in seiner Flug- würden. Es sei anzunehmen, daß die als Rednerin herumreifende berechtigter Interessen zu, hält aber die Absicht der Beleidigung schrift den Fürsten Bülow der Homosexualität beschuldigt hat. Es Frau Steinbach schon damals gewonnen gewesen sei und daß B. für erwiesen, weshalb er eine Geldstrafe von 50 m. beantragt. ift ja erörtert worden, daß man unter homosexueller Veranlagung die Bersammlung auf jeden Fall habe möglich machen wollen. In längeren Ausführungen geht der Berteidiger Dr. Herzfunft in solchen Dingen ein und beantragt die Freisprechung verschiedene Regungen verstehen kann, die teilweise vom Geses als Schon aus dem erst gewählten Thema gehe die Absicht der Er- Altona auf die im Machtbereiche der Junter beliebte Auslegungsstrafbar angesehen werden und die auch, soweit sie straflos find, örterung öffentlicher Angelegenheiten hervor. Das ergebe sich feines Klienten. Das Gericht erkennt auf Freisprechung, weil der immerhin einen erotischen Charakter tragen. Es ist in der Flug- aber auch ferner aus der Art, wie Frau Steinbach das neue feines Klienten. Das Gericht erkennt auf Freisprechung, weil der Thema zu behandeln versucht habe, indem sie Arme und Angeklagte in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt bersucht habe, indem sie Arme und und Ursache gehabt habe, das Verhalten des Amtsvorstehers zu schrift in dieser Beziehung nicht unterschieden worden, sondern und Schwache gegenüber- tritifieren. es ist nur von Homosexualität die Rede. Einige Ausdrüde Reiche und wirtschaftlich Starke Das sei eine Erörterung fozialer öffentlicher des Artikels laffen darauf schließen, daß der Angeklagte viel gestellt hätte. leicht auch eine Betätigung in strafbarem Sinne Angelegenheiten; feinesfalls gehöre es zu den internen Angemeint hat, indessen will der Gerichtshof nicht soweit gehen gelegenheiten eines Konsumvereins. Die Versammlung hätte zweifelund dem Angeklagten diesen Sinn unterschieben. Das aber hält los angemeldet werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, wären der Gerichtshof für unzweifelhaft, daß der Leser alle Arten der Unternehmer, Leiter, Redner und Saalinhaber nach§ 12 des an Homosexualität darunter verstehen konnte, und der Angeklagte hat gewendeten Gesezes strafbar. Gonnermann als Gastwirt handelte das nach seiner ganzen Persönlichkeit und Erfahrung gewußt mindestens fahrlässig, wenn er sich nicht darum fümmerte, ob die und mit dieser Wirkung auf das lesende Publikum ge- Versammlung angemeldet sei, und sie in seinem Raume stattfinden rechnet. Er muß das also auch verantworten. Der Angeklagte ließ. Die Verurteilung aller Angeklagten aus§ 15 rechtfertige hat von einem Interesse gesprochen, welches ihn geleitet habe. Das fich, weil nach dem preußischen Vereinsgefeß alle Teilnehmer nach Interesse besteht darin, der Bewegung auf Abschaffung des§ 175 Auflösung einer Versammlung sofort sich zu entfernen hätten. Das Kammergericht als lezte Instanz verwarf in der Borschub zu leisten. Aber nicht jede Betätigung eines Interesses ist straffrei im Sinne des Strafgesetzbuches. Es ist rundweg zu Hauptsache die Revisionen der Angeklagten. Es forrigierte das Urteil leugnen, daß solche Interessen, die der Bestrafung von Bergehen des Landgerichts nur insoweit, als dies als Eventualstrafe Gefängnis gegen Bucht und Sitte ein Ziel sehen wollen, als berechtigt anges statt Haftstrafe ausgeworfen hatte. Hinsichtlich Bauers, der einmal sehen werden und dem Angeklagten Straffreiheit verschaffen als Unternehmer und dann gefondert als Reiter verurteilt war, fönnen. Der Schuß des§ 193 ist deshalb dem Ange wurde das Urteil dahin geändert, daß er als Unternehmer und flagten nicht zugebilligt worden. Daß der Vorwurf Leiter nur einmal gemäߧ 12 zu bestrafen sei. Der Unternicht zu Unrecht von ihm der Homosexualität beleidigend ist, bedarf weiter, teiner Be- nehmer" einer gründung. In der Allgemeinheit wird der Vorwurf nach dieser gemeldeten Versammlung, der ihre Leitung übernehme, begehe Richtung hin als verlegend angesehen, denn das, was das Normal- bamit nicht eine neue zweite Uebertretung.
Geteilte Liebe.
Für den Inhalt der Zuerate| Folies Caprice. übernimmt die Medaktion dem Casino. Biederleute. Publikum gegenüber feinerlei Gebr. Herrnfeld. Madame Big Berantwortung. Wag. Es lebe das Nachtleben. Pasage. Paula Wirth. SpeziaIitäten. Prater. Die zärtlichen Verwandten. Parodie. Zapfenstreich. Monna Vanna. Der Troubadour. Epezialitäten. Wintergarten. Palast. Tante Malchen. Spezialtäten.
Theater.
Donnerstag, den 7. November. Anfang 7%, Uhr.
Kgl. Opernhaus. Madama Butterfly. Kgl. Schauspielhaus. Der letzte Funke. Deutiches. Was ihr wollt. Kammerspiele. Frühlings Er ( Anjang 8 Uhr.) Anjang 8 Uhr.
Lessing. Vom andern User. Neues Schauspielhaus. Judith. Saller 0. Wallner peuter.) Monna Banna.
Carl Haverland. Spezialitäten. Seichshallen. Stettiner Sänger. 11ania. Taubenuraße 18/49. Abends 8 Uhr: Ueber den Brenner nach Benedig. Stermorte, Invalidenft. 57/62. Bur Beobachtung: Mars, Saturn, Doppelsterne, Nebelflede. Ferdinand Bonns
e- eat Berliner Theater.
Schiller Charlottenburg. Die
Schmuggler.
Friedrich Wilhelmstädt. Schans
#
Zentral. Robert und Bertram.
Lortzing. Undine.
Aktienbudiker.
Residenz. der
Der
Anfang 8 Uhr.
Die tanzenden Männchen.
Sonnabend, Sonntag, Montag:
Die Börse.
Kleines Theater.
Abends 8 Uhr:
Komische Over. Die verlaufte Braut. Ein Puppenheim.
23eften. Die luftige Witwe.
uitivielhaus. Husarenfieber. Trianon. Fräulein Josette meine Frau.
-
Thalia. Die gelbe Gefahr.( An
fang 7, Ubr.)
Nora: Agnes Sorma. Freitag: Ein idealer Gatte. Sonnabend: Ein Puppenheim. Sonntag nagm. 8 Uhr: Nachtashl Abends 8 Uhr: Ein Puppenheim.
Schiller- Theater.
Schiller- Theater 0.( Wallner- beater). Donnerstag, abends8Uhr: Monna Vanna. Schauspiel in 8 Auszügen von Maurice Maeterlind. Deutsch von F. v. Oppel Bronikowski. Freitag, abends 8 lbt: Reiterattacke. Sonnabend, abends 8ubr: Götz von Berlichingen.
ans
Schiller- Theater Charlottenburg. Donnerstag, abends8ubr: Die Schmuggler. Komödie in 4 Aften v. Artur Dinter Freitag, abends 8 br: Die Hermannschlacht. Sonnabend, abends 8 Ubr: Reiterattacke. ( Schiller- Theater)
Schiller- Saal
Donnerstag abends 8%, Uhr: Michard Wagner- Abend. Freitag abends 9 Uhr: Dr. Georg Münzer: Franz Liszt. Erläutert durch Instrumentalmufit. 6. Vortrag des Bytlus: Komponisten der Neuzeit.
Neues Theater.
Anfang 8 Uhr.
Der Dieb. Freitag: Die Baffen wieder t
Sonnabend: Die Waffen wieder! Theater
des Westens. 8 Uhr: Die lustige Witwe. Frühlingsluft.
Friedrich- Wilhelmstädtisches Schauspielhaus. Brüderchen.
Anfang 8 Uhr.
Freitag: Waterfant. Sonnabend: Die Nibelungen. Sonntag nach. 3 Uhr: Winter ( chlaf. Abends 8 Uhr: Der blinde
Baffagter.
Sonntag nachin. 3% lr halbe Preife: 8 Uhr
DERNHARD ROSE THEATED
Br. Frankfurterstr. 132 . Spree - Athener. Berl Boltsstud mit Gefang von Schwarz- Reiflingen.
Luifen. Die beiden Reichenmüller Lustspielhaus.asp
Bernhard Spree- Athen. Metropol. Das muß man seh'n. Apollo. Sylvefter Schäffer. Spe gialitäten. Balhalla. Spezialitäten
Abends 8 Uhr:
Husarenfieber.
Bollstümliche Preise
Wochentagspreise.
Residenz- Theater.
Direktion: Richard Alexander.
8 Uhr
Ganz der Papa. Schwant in 3 Atten von Mars and Desvaillières. Deutsch v. M. Schönau. Baron des Aubrais: N. Alexander. Sonntag, den 10. November, nach mittags 3 Uhr: Die 300 Tage."
Zentral- Theater.
Freitag : Spree - Athener. Sonnabend nachm. 3 Uhr Kinderborstellung: Mag u. Morig. Abends: Abends 8 Uhr: Robert und Bertram.
Maria Stuart. Gaftspiel Zaloba Boffe mit Gefang u. Zanz in 4 Aften
Hansler, früher tgl. Schauspielhaus.
bon G. Baeder.
Wafferstands- Nachrichten
Wafferstand
Memel, Tilfit Weichsel, Thorn Bregel, Insterburg Ober , Ratibor Stroffen Frankfurt Barthe , Schrimm Landsberg Nebe, Bordamm 16e, Leitmeriz
Dresden Barby Magdeburg
22015
am
feit
am
feit
5. 11. 4. 11.
Wafferstand
5. 11. 4. 11
cm
cm³)
cm
cm ¹)
104
+1
Saale, Grochlit
70
6
6
24
0
80
2
86+-2 119
-
69
Beeskow
145
76
0
104
15
Minden
-30+3
15
296
8
16
Staub
102
2
-59
Köln
80
4
-181
17
8
-
27
1)+ bedeutet Wuchs,
75+
Fall.
-
Lortzing- Theater
Anjang 8 Uhr.
Undine.
Freitag: Undine. Sonnabend: Die Entführung aus dem Serail.
Sonntag nachm. 3 Uhr: Martha Der Markt zu Richmond. oder: Abends 8 Uhr: Die Entführung aus dem Serail.
Luisen- Theater
Reichenbergeritr. 34. Abends 8 Uhr:
Die beiden Reichenmüller.
Freitag: 4. Opern Gastspiel: Freischüß. Sonnabend nachm. 4 Uhr: Sneewittchen. Abends : Berlin wie es weint und lacht.
Sonntag nachm.: Das Leben ein Traum. Abends zum erstenmal: Am Tage des Gerichts. Montag: Mutterſegen.
Prater Theater
Bürgerliches Schauspielhaus.
Staftanien- Allee 7-9.
Die zärtlichen Verwandten. Lustspiel in 3 Aften v. Rod. Benedig. Anfang 8 Uhr. Freitag zum erstenmal: Kätchen von Heilbronn .
Rhein, Marimiliansau
3) Unterpegel.
Urania.
11+ 1111
Wissenschaftliches Theater.
Abends 8 Uhr:
Ueber den Brenner nach Venedig.
Invalidenstr. 57-62: Sternwarte. Zur Beobachtung: Mars. Saturn, Doppelsterne, Nebelflecke.
Köpenickerstraße 68. Täglich stürmische Heiterkeit! Alt- Berliner Bosse. Abends 8 Uhr:
Der Afticubudiker.
Im Stil der 50er Jahre. Josefine Dora als Starline!
Rixdorfer Theater
Bürgerfäle, Bergstraße Nr. 147. Sonntag, den 10. November: Bum 2. Male: Traumulus. Tragische Komödie in 5 Aften von Arno Holz und Oskar Jerschke. Anfang 7% Uhr.
Theater des Zentrums.
Sophien Säle, Sophienstraße 17/18.
9
Bis früh um Fünfe
v. Stren u. Lippschütz, Musik v. B. Linde. Anfang 8 Uhr. Kleine Breise.
2. Opernabend.
Die Zauberflöte.
Fellx Scheuer
Ik- Trio.
U
Stralsunderstr.1.