berwendet.
"
Es ist außerdem ein starkes Stüd, daß ein Gewerkschaftsführer gericht hat fürzlich, wie wir der in Hannover erscheinenden Zeils und Sozialdemokrat sich erlaubt, damit zu drohen, sein Material schrift Das Recht" entnehmen, einen Hausbesitzer zum Ersak an bürgerliche Abgeordnete zu geben, wenn die Fraktion das ihr des einem Vorübergehenden durch vom Dach herabgefallenen Steinzugesandte Material nicht in der von ihm gewünschten Weise schutt entstandenen Schadens verurteilt, weil ein inmitten der gefährdeten Stelle angebrachtes Warnungszeichen ungenügend sei. Der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Im vorliegenden Falle war seine Klage, wie nachgewiesen Die Sicherung gegen herabfallende Gegenstände bei Dacharbeiten, Deutschlands hält am Montag, den 11. November, abends 8½ Uhr, ungerechtfertigt, er hat also der Generalversammlung des Ver- führt das Reichsgericht aus, wird in üblicher Weise durch Aufstellung acht öffentliche Versammlungen ab mit der Tagesordnung:„ Heraus bandes der Seeleute die unwahrheit gesagt. Als Parteigenosse von Warnungszeichen bewirkt. Diese müssen aber, sollen sie den mit dem gesetzlichen Heimarbeiterschutz!" Wohl kaum irgend eine muß er aber wissen, daß, wenn nach seiner Meinung die Fraktion im Verkehre zu stellenden Anforderungen genügen, so beschaffen Frage bedarf so dringend der geseglichen Regelung, als gerade die ihre Schuldigkeit nicht tut, es Instanzen gibt, bei denen er sein, daß sie die ganze gefährdete Stelle erkennbar machen. Der feine Beschwerden anbringen kann. Warum hat aber Müller in Anfang und das Ende des gefährdeten Raumes an der Front Heimarbeiterfrage. Seit Jahren sind bei den Heimarbeitern HoffMannheim, wo er Delegierter war, geschwiegen, und warum eines Gebäudes, den der Vorübergehende meiden soll, muß durch ningen erweckt worden, ihre soziale Lage zu verbessern, aber bisher hat er seine Beschwerde nicht in Essen zur Sprache bringen cin Warnungszeichen deutlich ersichtlich gemacht werden. Den hat die Gesetzgebung hier vollständig versagt. Nach wie vor werden Jaffen? Vorübergehenden können nicht erst besondere Erwägungen darüber die Produfte der Heimarbeit unter den elendesten Verhältnissen herangesonnen werden, wie weit wohl ein einzelnes Warnungszeichen gestellt, während die Unternehmer dieser Industrien das Elend der Bei der Gemeinderatswahl in Ving ft.( Bezirk Köln ) siegten seine Wirkung nach den beiden Seiten erstreden will. Hierbei ist Heimarbeiter leugnen. Diese Versammlungen müssen unsere Genossen mit 204 gegen 191 Zentrumsstimmen, obwohl das noch zu berücksichtigen, daß erfahrungsgemäß bei Dacharbeiten nicht sich zu einem wuchtigen Protest gegen die UnZentrum von Hirsch- Dunderscher Seite Unterstützung erhielt. In nur der vertikal unter der Arbeitsstelle liegende Raum gefährdet tätigkeit der gefeggebenden Körperschaften ge der zweiten Klasse wurden zwei Bentrumsleute und ein ist, sondern herabfallende Sachen eine bedeutend seitlich ab- tätigkeit der geseggebenden Körperschaften ge Sozialdemokrat gewählt. Es fehlten unseren Genossen auch hier weichende Richtung einnehmen können. Auch aus diesem Grunde ftalten. Heimarbeiter, erscheint in Massen in nur einige Stimmen. ist der durch Warnungszeichen zu kennzeichnende Raum möglichst diesen Versammlungen! groß zu wählen.
Soziales.
8ur Boykottfrage.
"
Aus der Frauenbewegung.
Das neue Vereinsgesetz.
Um den Frauen Gelegenheit zu geben, ihre Forderungen geltend machen zu können, finden mehrere Versammlungen statt, die sich mit der Angelegenheit beschäftigen. In der ersten, am Donnerstag, den 14. November, abends 8% Uhr, stattfindenden öffentlichen Versammlung im Dresdener Kasino, Dresdenerstr. 96, wird Rechtsanwalt Heine über die Materie sprechen. Genossinnen, erscheint zahlreich in diesen Versammlungen!
Vor kurzem hatte das Reichsgericht wieder die Gelegenheit, fich über die Frage auszusprechen, inwieweit es der Organisation von Angestellten erlaubt ist, nach der Gewerbeordnung mit dem anderem ein Gesezentwurf über das Reichsvereinsgefeß vorgelegt Nach verschiedenen Pressemeldungen wird dem Neichstag unter Mittel des Boykotts für Verbesserung der Löhne zu kämpfen. In werden. Bisher dürfen die Frauen sich nicht politisch organisieren. dem Rechtsstreit handelte es sich um den Zentralverband der Zivilmusiker Deutschlands ( Ortsgruppe Hamburg ). Lepterer hat auch die Rechtlosigkeit der Frau ihre Aufklärung nicht zu ftellt für einen großen Teil von Saalinhabern in Hamburg hindern vermocht, so würde doch unter einem freien, gleichen die Musiker zu Tanzbelustigungen usw. Vertrag Vereins- und Versammlungsrecht die Frau neben dem Manne ihre Durch hatte sich auch der Wirt S. von dem Lokal Erholung" Pflicht leichter erfüllen können. in Hamburg verpflichtet, die nötigen Musiker stets aus dem Arbeitsnachweis der Ortsverwaltung des genannten Berbandes zu entnehmen. Man war dahin übereingekommen, daß für die fonntägliche Tanzmusik 9 M. gezahlt wurden gemäß den Vertragsbedingungen nach welchen eine Mindesteinnahme von 9 M. seitens der Klägerin dem Verbande garantiert wird. Bis zu dem Ausbruch der Differenzen zwischen S. und dem Verbande hatte die Musik in Blechmusit bestanden. Da diese nicht mehr angängig war, verlangte S. Streichmusik. Diese sollte ihm aber nur gewährt werden, bei einer Vergütung von 12 M. Das lehnte S. ab und entnahm die Musiker von dem großen Hamburger Musikverbande. Daraufhin veröffentlichte der Zentralverband der Zivilmusiker in Inseraten Kundgebungen, worin die Kollegen aufgefordert wurden, bei dem betreffenden Gastwirt S. nicht eher wieder in Arbeit zu treten, als bis die Sache geregelt, und die über das Lokal Erholung" verhängte Sperre aufgehoben sei. Gewerkschaften und sonstige Vereine sollten auf dieses Bezug nehmen. Sodann wurden aber in der Nähe der Wirtschaft Zettel verteilt, die sich an alle Arbeitsgenossen richten und in denen es heißt, daß wegen Nichtanerkennung der Organisation die Sperre über das Lofal verhängt sei und daß die Arbeiter gebeten werden, den Verband zu unterstüßen und das Lokal während der Sperre zu meiden. Wegen dieser Bekanntmachungen erhob S. Klage auf Unterlassung der Zettelverteilung und Schadenersatzansprüche. Er führte aus, daß der beklagte Verband sein Geschäft ruinieren wollte und auch das Publikum abgehalten habe, wodurch ihm ein Schaden von zirka 1000 M. entstanden sei.
Das Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg erkannten die Schadensersatzansprüche des Klägers dem Grunde nach für gerechtfertigt an und verurteilten den beklagten Verband bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1500 M. und 600 M. für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Verteilung der Zettel zu unterlassen. Das Oberlandesgericht sagt in seiner Begründung, daß die Be fanntmachungen in den Inseraten betreffend die Tatsache über die Sperrung des Lokals und die Aufforderung an die Kollegen, nicht mehr dort in Arbeit zu treten bis alles geregelt fei, nicht zu beanstanden seien. Wenn in der Gewerbeordnung das Recht der Arbeiter auf zusammenschluß zweds Erzielung besserer Löhne gestattet werde, so könne ihnen auch die Ausübung dieses Rechts durch Boykott nicht borgeworfen werden. Gine andere Vedeutung habe aber das Flugblatt, das an das Publikum Darin liege insofern eine unerlaubte Handlung vor, als unter Verlegung des§ 824 B. G.-B. dem Publikum unwahre Behauptungen zweds Schädigung des S. unterbreitet wurden. Und zwar sei es unwahr, wenn gefagt ist, daß die Sperre über das Lokal des S. wegen nichterfolgter Anerkennung der Organisation verhängt sei. Wenn man nichts näheres habe sagen wollen, so hätte den Annoncen gemäß gesagt werden können, wegen Differenzen" anstatt wegen Nichtanerkennung der Organisation. Denn in dem letzteren Falle müsse angenommen werden, daß Kläger sich in Verhandlungen mit der Organisation gar nicht erst eingelaffen habe. Das sei aber nicht richtig. Die Aufstellung und Verbreitung dieser unwahren Behauptung stelle eine den guten Gitten zuwiderlaufende Handlung dar, die dem Kläger Schaden zugefügt habe. Dieser Schaden müsse nach§§ 823, 826 3. G.- 8. ersetzt werden.
verteilt worden sei.
Zur Frage der Dienstbotenkonferenz.
Achtung, Schuhmacher! Das Schuhwarengeschäft Chasalla, Friedrichstr. 193, bermittelt durch Annonce in der Volkszeitung" im Lofal- Anzeiger" Arbeitskräfte für die Schuhfabrik Engelhardt u. Co. in Kaffel. Seit drei Wochen sind die Arbeiter dieser Firma ausständig. Die Angeworbenen haben einen Wir ersuchen dringend darauf zu achten, daß niemand dort Arbeit Vertrag zu unterzeichnen, welcher unter anderen Bestimmungen auch die Verpflichtung enthält, feiner Organisation anzugehören. annimmt. Berband der Schuhmacher, Ortsverwaltung Berlin . Deutfches Reich.
Lohnbewegung der Hamburger Buchbinder.
Die seit einiger Zeit mit den Prinzipalen geführten Tarif berhandlungen haben zu keinem Resultat geführt. Die Arbeitgeber 53% Stunden und für kleine Betriebe bis zu zwei Gehülfen auf haben sich bereit erklärt, die Arbeitszeit im allgemeinen auf 54 Stunden festzusehen, auch haben sie einen Staffellohn von 21 bis 28 M., ab 1. Juli 1908 einen solchen von 22 bis 29 M. und ab 1. Januar 1909 einen solchen von 23 bis 30 M. anerkennen wollen, dagegen haben sie die geforderten Löhne für Arbeiterinnen, nachdem die Gehülfenvertreter die ursprünglich aufgestellten Säße ermäßigt hatten, rundweg abgelehnt. Während die Gehülfenkommission für die Arbeiterinnen einen erst ab 1909 zu zahlenden Höchstlohn von 16,50 M. forderte, glaubt die Prinzipalschaft nur den Arbeiterinnen einen Höchstlohn von 15 M. zahlen zu können. Bemerkt sei, daß der Berliner Lohn für Arbeiterinnen schon nach einem Jahre 17,28 M. beträgt.
längerer Debatte eine Resolution an, deren Schluß lautet: Eine große Versammlung der Buchbinder usiv. nahm nach Da nunmehr auf tarifvertraglichem Wege jede Einigung mit an den geforderten Lohnsätzen für Arbeiter und Arbeiterinnen un den Arbeitgebern ausgeschlossen scheint, beschließt die Versammlung, bedingt festzuhalten und dieselben durch Arbeitseinstellung zur Einführung zu bringen.
abend, den 9. d. M., nicht anerkannt sind, die Kündigung cin Es ist in allen Betrieben, wo die Lohnforderungen bis Sonnzureichen refp. die Arbeit einzustellen."
Verhalten der Arbeitgeber als einen Faustschlag ins Gesicht der Der Vertreter der christlichen Organisation bezeichnete das Arbeiter, die doch wirklich weitgehendes Entgegenkommen gezeigt hätten. Werde der Arbeiterinnenlohn nicht erhöht, so sei das gleichbedeutend mit Lohndruck für die Arbeiter. Die öffentliche Meinung stehe auf Seite der Arbeiter; diese und besonders die Arbeiterinnen würden den Unternehmern jezt beweisen, daß sie von dem rechten gewerkschaftlichen Geiste beseelt seien. Einigkeit unter den Arbeitern und Arbeiterinnen. Es herrscht mithin völlige
In der letzten Nummer des„ Correspondenzblattes" erörtert Genosse Legien den Standpunkt der Generalfommission zur Frage der für den 19. November einberufenen Dienstbotenkonferenz. Gr gibt zunächst eine geschichtliche Darstellung über die Angelegenheit, weist darauf hin, daß auf Anregung der Generalkommission in vielen Städten die örtlichen Gewerkschaftsfartelle die Gründung von Dienstbotenorganisationen gefördert haben. Generalfommission aber ferngelegen, sich aus fleinlichen KompetenzEs habe der fragen gegen die Konferenz zu wenden, sie habe sie aus praktischen Gründen nicht für wünschenswert gehalten. Weiter heißt es dann: " Daß niemand die Absicht hat, den Genossinnen zu verwehren, fich auf ihren Konferenzen mit der Dienstbotenfrage zu beschäftigen, geht daraus hervor, daß von keiner Seite Einwendungen dagegen erhoben wurden, daß die Frauenkonferenz in Mannheim die Frage behandelte. Dort hat man jedoch ausschließlich die rechtliche Stellung der Dienstboten erörtert und die Organisation in der angenommenen Resolution nur insofern erwähnt, als man sich gegen Vereinigungen aussprach, denen Dienstboten und Herrschaften gemeinsam angehören, und den Dienstboten den Rat gab, sich eigene Organifationen zu gründen. Jetzt aber beruft man eine Konferenz, die nach den Darlegungen der Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands und der Vorsitzenden des Berliner Dienstbotenvereins eine Zentralorganisation der Dienstboten schaffen soll. Die Konferenz wird ja stattfinden, und wenn sie nicht den Bee weis für ihre Ueberflüssigkeit erbringen will, die Zentralisierung der Dienstbotenvereine beschließen. Damit wird die Leitung der weffen Nußen die gelben Gewerkschaften gegründet werden, bildet weiteren Organisationsarbeit in die sand der Vertrauensperson ein Flugblatt, das zurzeit in den Steinbruchgebieten des Fichtel der Genossinnen Deutschlands und der Vertrauenspersonen der gebirges und der Oberpfalz massenhaft verbreitet wird. Der Ureinzelnen Orte gelegt. Während bisher den Gewerkschaftskartellen, heber des Flugblatts ist der Besizer des Meißener Granitwerks unter Anteilnahme der organisierten Frauen, die Organisations- Oswald Köhler, dessen Agenten sich in den erwähnten Gegenden arbeit oblag, werden die Startelle in Zukunft sich auf diese Anteil- herumtreiben, um das Flugblatt zu folportieren. In demselben nahme beschränken müssen. Den Gewerkschaften fann es recht sein. erzählt Herr Köhler eine bewegliche Geschichte von seinen 500 ArVielleicht aber kommen diejenigen, die glauben, erst eine Konferenz beitern, die ihn schmählich im Stiche gelaffen haben, weil er das abhalten zu müssen und dann mit der Organisierung zu beginnen, Markenkontrollsystem einführen wollte. In Wirklichkeit aber hat später zu der Erkenntnis, daß es leichter ist, Konferenzen zu berufen er seine Arbeiter ausgesperrt, weil sie nicht aus der Organisation und Beschlüsse betreffend Organisation zu schaffen, als diese Be- austreten wollten. Anscheinend findet er nirgends Ersak, deshalb schlüsse durchzuführen. richtet er jetzt sein Augenmert auf jene zurückgebliebenen Gegenden, po er bessere Geschäfte zu machen hofft. Er fordert in seinem Flugblatt die Arbeiter auf, nach Meißen zu gehen und bei ihm in Arbeit au treten, und verspricht ihnen alles mögliche, nur dürfen sie keiner Organisation, weder der freien noch der christlichen Organisation angehören, dagegen dürfen sie der Freien Vereinigung der Steinarbeiter Deutschlands", die von seinen ihm treugebliebenen" Arbeitern gegründet worden ist, beitreten. Die gewerkschaftlichen Organisationen in Franken werden das nötige tun, damit der Fisch. zug des Herrn Köhler zuschanden wird.
Der Generalfommission wäre es lieber gewesen, in der bisherigen Organisationsarbeit fortzufahren, ohne öffentlich Aufhebens davon zu machen, um der Bewegung erst ein festes Fundament zu geben. Wie die Dinge sich aber entwidelt haben und nachdem die Kommission den Veranstalterinnen der Konferenz ihre Stellung zur Sache mitgeteilt hatte, wodurch die Genoffin Grünberg sich veranlaßt fah, als Referentin zurüdzutreten, war eine öffentliche Darlegung der Situation, wie sie von der Generalkommission aufgefaßt wird, geboten."
Lockversuche zugunsten ber Gelben. Den besten Beweis, zu
Organisation der Unternehmer. In Straßburg wurde ein Bezirksverein des Verbandes Süddeutscher Ins dustrieller gegründet. Die Gründung des Verbandes foll nötig gewesen sein gegenüber den Organisationen der Landwirtschaft, wie ja auch das Handwerk und die Arbeiter ihre Organi fationen haben. Gegen die letzteren wird sich jedenfalls die Unternehmerorganisation am meisten richten. Nur will man es nicht so direkt fagen, um die Arbeiter in Sicherheit zu wiegen.
Die von der beklagten Seite eingelegte Revision beim Reichsgericht wurde vom VI. Zivilsenat desselben zurückgewiesen. Der Bund für Mutterschus. In ihrem zweiten Vortrage Der erkennende Senat führt aus, daß in dem ähnlichen Falle des Kampf um die Ehe" führte Dr. phil . Helene Stöcker folgendes Streits der Kieler Bäckergesellen die zu deren Gunsten entschiedene aus: Schon seit mehr als 100 Jahren haben die größten Geister, Sache ganz anders gelegen hätte. Die Vertretung des Bäcker- Dichter und Denker aller Kulturnationen an der Umwandlung gewerbes hätte damais auch Aufforderungen erlassen, die Sache der Ehe zu arbeiten versucht. Sie alle haben erkannt, daß auch zu unterstüßen, ohne sich eine Widerrechtlichkeit zu schulden kommen für die Ehe und Liebe dasselbe Gesetz der Vervollkommnung gelten zu lassen, wie es in diesem Falle sei. Sie hätten die Sache ob- muß, dem alle menschlichen Dinge unterworfen find. Wenn wir lektiv dargelegt und die Leute selbst in die Lage gesetzt, zu prüfen, heute aufs neue einen entschlossenen Kampf gegen die Uebelstände wie weit ihre Forderung gerechtfertigt wäre und wie weit nicht. führen, die die heutige Form der Ehe begleiten, so wissen wir, daß Hier dagegen sei die unwahrheit als erwiesen angesehen worden wir damit nicht etwas unerhört Neues verlangen, es handelt sich nur darum, nach dem Goetheschen Wort das längst Erkannte nod Letzte Nachrichten und Depeschen. meiden, das Solidaritätsgefühl gemißbraucht worden, um einen einmal zu denken und den Menschen so energisch zum Bewußtsein Zweck zu erreichen, der gar nicht bezeichnet sei. Die reine Stellung zu bringen, daß sie die erkannten Ideale auch in die Wirklichkeit der Machtfrage sei als Mißbrauch anzusehen.
und ſei durch die Aufforderung an alle Arbeiter, das Lokal zu
Nach dieser Entscheidung empfiehlt es sich, die Tatsachen, die die Grundlage des Boykotts bilden, möglichst spezialisiert zur Kenntnis der Kreise zu bringen, um deren Unterstüßung ersucht
wird.
Konkurrenzneid?
Ministerwechsel.
minister, der Abgeordnete Dr. Ebenhoch zum Ackerbauminister, die Abgeordneten Geßmann, Peschka und Praschek wurden zu Ministern ohne Portefeuille ernannt. Der Kaiser behielt sich die Wiederverwendung des Grafen Auersperg und Forschts im Staatsdienst vor.
uns sind die wirtschaftlichen Umwälzungen zu Hülfe gefommen. tung" veröffentlicht die Veränderungen im Kabinett. übertragen. Wir haben vor unseren Vorkämpfern eines voraus: Wien , 9. November. ( W. T. B.) Die morgige Wiener Zei Man hat begriffen, daß die Probleme der Ehe, der Liebe und mission der Minister Graf Auersperg, Prade, Forscht und Pacak Elternschaft, der Prostitution und dergleichen Lebensfragen find wurde genehmigt. Der Abgeordnete Fiedler wurde zum Handelssowohl für den Einzelnen wie auch für die Gesellschaft. Die Befreiung der Frau aus der wirtschaftlichen Hörigkeit muß unausbleiblich auch ihre Befreiung aus der seruellen Hörigkeit nach fich Das Arbeitersekretariat Bayreuth , das erst seit kurzer Zeit zichen. Die Frage ist jetzt, ob es möglich sein wird, die Ehe so besteht, hat sich bereits durch seine Tätigkeit bei manchen Leuten umzugestalten, daß zwei selbständige Menschen mit eigenen Lebensunbeliebt gemacht. Seinetwegen haben sogar die dortigen Rechts- zwecken in ihr leben können. Nun hört man oft den Einwurf, daß anwälte eine Art Obstruktion ins Werk gesetzt. Der Arbeiter nur solche Frauen für Reform der Ehe wirken können, die in sekretär trat öfters bei mündlichen Verhandlungen vor Gericht einer legitimen Ehe standen. Aber Weiblichkeit und Mütterlichkeit als Vertreter von Arbeitern auf. Das war den Rechtsanwälten im tiefsten Sinne sind Begabungen, die durchaus nicht jeder Frau sehr unangenehm. Erst suchten sie den Verhandlungen auszu- cigen sind. Die moderne Frau und Mutter ist Frau und Avignon , 9. November. ( W. T. B.) Infolge von Ueberweichen, indem fie Bertagungsanträge stellten, die troh ihrer empfindet mütterlich auch wenn sie nie einem eigenen Kinde das schwemmungen ist der Eisenbahnverkehr zwischen Cavaillon und Apt Nichtigkeit vom Gericht jeweils angenommen wurden. Zuletzt tam Leben hat geben dürfen, und es gibt Frauen, die trotz Ehe und unterbrochen. In Bedarrides, wo der Präfekt in Begleitung von ein Antrag der vereinigten Rechtsanwälte, nach§ 157 der Zivil- Kinder nie das gewinnen, was doch im letzten Grunde das Ewig- Pionieren eintraf, erreicht das Wasser eine Höhe von drei Metern. prozeßordnung, wonach das Gericht Bevollmächtigte und Beistände, Weibliche ist: die alles verstehende, alles verzeihende Güte. Die In Avignon steigt die Rhone stündlich um dreizehn Zentimeter und die das mündliche Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig be- Erkenntnis, daß die heutige Vaterrechtsehe durchaus nicht identisch überschwemmt die niedrig gelegenen Stadtteile. treiben, zurückweisen kann. Der Oberamtsrichter gab diesem An- ist mit der The als Lebensgemeinschaft, daß man bei der schärfsten Durance kommen Meldungen, daß dieser Fluß in schnellem Steigen trage auch statt und begründete die Zurüdweisung auch damit, Stritit der Vaterrechtsehe doch die Ehe. als höchstes menschliches begriffen ist. daß kein Bedürfnis" bestehe. Gegen diese Entscheidung ist Be- deal ansehen kann, bricht sich glücklicherweise immer mehr Bahn. schwerde erhoben. Die Forderungen, die sich für die Zukunft ergeben, gehen in erster inie auf einen größeren Schutz der Mutterschaft und der schwangeren. Frau in allen Ständen, auf die Einführung einer Kinderrente, die Aufhebung des Zölibats der weiblichen Beamten, Erleichterung der Familiengründung, volle Berufsfreiheit für die Frau, petuniäre Unabhängigkeit auch in der Ehe, politische und Grubenarbeiterausstand in Australien . rechtliche Gleichstellung in der Ehe, Reform der Ehescheidung. Sidney, 9. November. ( B. H. ) Da die Zechenbesitzer im Revier gleiche Berechtigung des unehelichen Kindes seinem Vater gegen- New Castle, die die Wiederanstellung der entlassenen Arbeiter über, gemeinsame Erziehung, Reform der Geselligkeit uſtv. verweigerten, faßten die Vereinigten Gewerkschaften Beschlüsse, In einem dritten Vortrage sollen die Schäden des außerehe- nach denen am Dienstag ein Massenausstand wahrscheinlich ist. lichen Lebens und die Verfuche, sie zu überwinden, um die 14 000 Mann und 120 Millionen Mark Kapital werden dadurch bes Ehe der Zukunft zu gestalten, behandelt werden. troffen.
Auch dieser Anfall zeigt die dringende Reformbedürftigkeit des§ 157 8.-P.-O. Die Prozeßbertretung sollte doch wohl der Parteien, nicht der Anwälte wegen gegeben sein. Ein Gefeß und eine Rechtsverwaltung, die die Rechtsuchenden hindert, Leute ihres Vertrauens zu ihren Vertretern zu bestellen, verdient das gerechteste Mißtrauen gegen seine Fähigkeit, Recht zu finden.
Warnungszeichen bei Dacharbeiten.
Der Borbote der Krise. Bukarest , 9. November. ( W. T. B.) Die Nationalbant erhöhte den Diskont auf 8 Prozent.
Nicht selten sieht man, daß bei Arbeiten auf dem Dache eine mmitten der Hausseite angelehnte Stange, Leiter oder Latte mit baran hängendem Ziegel als Warnungszeichen dient. Das ReichsBerantw. Redakteur: Hans Weber, Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW,
Hierzu 5 Beilagen.