Gemeindewahlen.
In Hofheim im Taunus siegten bei den Stadtverordneten wahlen am 12. November in der III. Klasse die drei fozialdemofratischen Kandidaten über das Zentrum. Zum ersten Male ziehen dort Sozialdemokraten ins Stadtparlament ein und gleich drei auf einmal. Im Wahlkreise Höchst- Usingen geht's vorwärts!
Schwelm ( Westfalen , Wahlkreis Hagen), 14. November. ( Privatdepesche des„ Vorwärts".)
In der heutigen Stadtverordnetenwahl siegten die beiden Sozialdemokraten mit 816 Stimmen gegen die Kandidaten der bürgerlichen Parteien, die 601 Stimmen erzielten.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
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ertverbsfähig erwerbsunfähig
im Alter von unter 15 Jahren
66,5
46,2
16-20
27,2
38,8
"
21-25
26,5
33,1
26-30
24,7
29,5
n
31-35 36-40
23,2
30,1
"
23,8
"
32,9
Angaben, daß z. B. in Frankfurt a. M. auf 100 Mitglieder Krankheits-| Firma übergehen sollen, falle fie sich veranlaßt fehe, ben Lehtfälle beim Alter von über 15 Jahren 43,5 eriverbsunfähig, von 16 ling vorzeitig zu entlassen". In einem anderen Paragraphen hat bis 20 Jahren 35,1, von 21-30 Jahren 35,1 usw. tamen. Das sie sich ferner das Recht vorbehalten, die Lohnjähe zu erhöhen gleiche Bild zeigt uns die Wiener Statistit, die sorgfältiger zu- oder zu verringern". Dieses Muster eines Lehrlingsvertrags jammengestellt sei, sich jedoch nur bis zum 40. Lebensjahr erstreckt. bildete den Gegenstand einer Verhandlung vor der fünften Nach Rosenfeld fonstatierte die Genossenschaftskasse: Auf 100 Mit Kammer des Berliner Gewerbegerichts unter dem Vorsitz des glieder kamen Erkrankungen: Magistratsassessors Gordon, in der ein nach seiner Behauptung zu Unrecht entlassener Lehrling auf Zurüdzahlung von rund 100 M. einbehaltenen Lohnes flagte. Die Firma machte geltend, der Lehrling habe sich als ein höchst unnüßer Bursche" aufgeführt, er habe seinen Mitarbeitern allerhand Schabernad gespielt ufm.; deshalb sei er zu Recht entlassen worden. Das Gericht unterstellte auf Grund der Beweisaufnahme als wahr, daß der Lehrling sich allerhand Dummejungenstreiche habe zufchulden lommen lassen, laffungsgrund nicht bildeten, weil sie sich nicht gegen den Arbeit war aber der Meinung, daß sie schon aus dem Grunde einen Entgeber oder seine Angehörigen, sondern gegen die Kollegen und Mitarbeiter gerichtet hatten; im übrigen aber verstoße der Bertrag wider die guten Sitten und sei daher nichtig; der Beklagte sei daher in voller Höhe des Klageantrags zu verurteilen. schloffers P. gegen die Maschinenfabrit M. Hier war dem ArAehnlich lag die Sache in einer Klage des Maschinenbeiter der Betrag von 9,50 M. vom Lohn abgezogen worden, weil ihm eine Reparatur mißlungen war. Die Bestimmung der Fabrikordnung, wonach der Arbeiter für verdorbene Ware" mit seinem Lohn haften soll, wurde gleichfalls als wider die guten Sitten verstoßend für nichtig erklärt; es fönne einem Arbeiter nicht zugemutet werden, für eine Arbeit, die ihm einmal nicht gelinge, sich seinen Lohn fürzen zu lassen. Der Beklagte wurde daher zur Zahlung von 9,50 M. fostenpflichtig verurteilt.
Sehr interessant sind auch die Unterscheidungen der Berufe in der Statistit, auf die wir leider nicht näher eingehen können. In Frankfurt a. M. wie auch in Wien haben bei den erwerbsunfähig Erkrankten die 14-20 Jahre alten Schneider, Schlosser, Schmiede, Lithographen und Buchdrucker höhere Ziffern. In Wien sind die Lithographen am schlechtesten daran, da auf 100 Lithographen alle 79 Kranfe unter 20 Jahren entfielen.
Straffonto der Presse. 3u 100 Mart verurteilte das Schöffen- Es tritt also die hohe Zahl der erwerbsunfähig Kranken im Alter gericht Offenburg ( Baden) den Redakteur Haberer vom von unter 20 Jahren deutlich hervor. Volksblatt". Die Privatkläger waren der Verleger und der Geschäftsführer des dortigen Zentrumsblattes Offenburger 3tg.", deren Heirats Inserate vom Standpunkte des christkatholischen Chefatramentes als Menschenfleisch- Handel" bezeichnet wurden. Persönliche Angriffe gegen die Kläger enthielt der Artikel nicht. Um eine Gegenklage unmöglich zu machen, beteiligte sich der Verantwortliche des Zentrumsblattes nicht an der Klage. Der Gerichtshof, der aus dem Zentrums- Amtsrichter Lauck und zwei Zentrumsschöffen bestand, lehnte die Widerklage ab und verurteilte. Es wurde Berufung gegen das Urteil erhoben.
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Genosse Hauschildt vom Voltsblatt" in Kassel sollte sich einer llebertretung des§ 17 des Preßgefezes schuldig gemacht haben durch vorzeitige Veröffentlichung des Ergebnisses eines Ermittelungsverfahrens gegen den Kaufmann Delahon in Breslau . Der Staatsanwalt wollte das Vergehen gleich seinem Breslauer Kollegen mit 5 M. Geldstrafe gefühnt wissen. Das Gericht fam zur Freisprechung, weil aus den Akten inzwischen festgestellt worden war, daß das Verfahren gegen Delahou zur Zeit der Veröffentlichung in Staffel bereits beendet gewesen sei. Im übrigen nahm dns Gericht an, daß Hauschildt in gutem Glauben gehandelt habe. Nach dem Ausgang des Kasseler Prozesses müssen die Breslauer Sünder" von der Berufungsinstanz ebenfalls freigesprochen werden.
Aus Induftrie und Fandel.
Gewinnsteigerung.
Um 130 M. ist der Reingewinn der Westf. Drahtindustrie in Hamm im letzten Jahre pro Arbeiter gestiegen. Demgegenüber haben die Arbeiter eine Einkommensteigerung von nur 46 M. erzielt. Allerdings die Aktionäre haben keine leberstunden gemacht, das Bergnügen war den Arbeitern vorbehalten. Daher dürfte die Verteilung des Ertrages der Arbeit von jedem Nichtarbeiter als vollständig richtig angesprochen werden. Nach den Geschäftsberichten der Firma betrug
der Reingewinn
die Zahl der Arbeiter
Jahresdurchschnittslohn der Arbeiter
Reingewinn pro Arbeiter
Es kracht weiter.
1905/06 M.
1 187 638 2 636
1285 450
1906/07
M. 1585 252 2782 1831 580
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Die Erfrankungsziffern der Lehrlinge für Deutschland sind ungenau, weil viele Lehrlinge ja der Krankenversicherungspflicht gar nicht unterliegen, ohne„ Entgelt" beschäftigt werden, während in Desterreich eigene Lehrlingskassen bestehen. Sofenfeld ermittelte, daß auf 10 000 Mitglieder mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankungen tamen und zwar erkrankten an: Lehrlinge Gehülfen
Scharlach Masern
•
•
Lungenentzündung
Augenkrankheiten
8
3
7
32
32
39
83
68
66
30
30
Krankheiten der Nase, Kehlkopfes 49 Sträge Wunden
O
•
62 150
147
1
Verbalinjurien per Telephon.
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Zur Ruburitexplosion.
Sind die bei dem Brande der Wittener Ruburitfabrit am 28. November 1906 entstandenen Explosionswirkungen an den umliegenden Gebäuden als Brandschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen zu betrachten?
Daß sich Chef und Angestellter vermittelst des Telephons die größten Grobheiten sagen und ein dritter, der das Gespräch be= lauscht, hernach als Ohrenzeuge des nichts weniger als friedlichen Zwiegesprächs vor Gericht Beugnis ablegt, dürfte nicht oft bor kommen. Vor der zweiten Kammer des Kaufmannsgerichts kam gestern ein derartiger Fall zur Verhandlung. Der Buchhalter Ernst 2. flagte gegen seinen früheren Prinzipal, den ChemikalienBringing erklärt hierzu:„ In Frankfurt und Wien sind demnach Händler Friedrich H. auf Zahlung von 150 M. Schadenersah. Er Nedakteurfreuden. Am Dienstag hat Genosse 8orn vom ungefähr dieselben Krankheiten bei den jungen Arbeitern wäre während seiner Kontorarbeit von seinem ein Stockwerk höher Boltsblatt" zu Saalfeld das Gefängnis bezogen, um eine häufige r." Ueber die Ursachen der hohen Erkrankungsziffern der arbeitenden Chef ans Haustelephon gerufen worden. Ein Mitaweimonatliche Gefängnisstrafe zu verbüßen, die ihm Lehrlinge und jungen Gehülfen äußert sich der Verfasser: 1. Un angestellter ergriff den zweiten Hörer, und nach dessen Aussage vom Landgericht Rudolstadt wegen angeblicher Bülowerfahrenheit und Ungeschicklichkeit, 2. ungenügende törper- spielte sich zwischen Prinzipal und Angestellten etwa folgende Unterbeleidigung zudiftiert worden ist. Auf Antrag hat man dem liche Entwidelung und Mangel an Widerstands haltung ab:" Was haben Sie denn da schon wieder für einen Fehler Genossen Selbstbeschäftigung und das Lesen der Frankfurter Zeitung " traft."" Viele Lehrlinge und junge Gehülfen find noch nicht gemacht Herr 2.?"" Fehler können schon mal vorkommen, Herr gestattet, dagegen wurde die Selbstbeköstigung abgelehnt, weil im genügend entwickelt, um den Anforderungen, die an fie" Ach was. Sie sind ein ganz zerfahrener Mensch."-" Das liberalen" Meiningen noch eine Gefängnisordnung von anno dazumal gestellt werden, vollauf genügen zu können, so daß sie in den ersten find Sie, Herr H.!"" Salten Sie Ihren Mund, Sie frecher besteht, die die Selbstbeköstigung untersagt, und nur Vergünstigungen Jahren ihrer Berufstätigkeit an lebermübung leiden, Mensch!"" Das habe ich nicht nötig, Schluß!!". Nach Beendigung zuläßt, die ärztlich als notwendig bezeichnet werden. Auf Grund besonders wird dies durch lange Arbeitszeit, unvoll dieses Dialogs verließ 2. fofort das Geschäftslokal und fandte noch des Ergebnisses der ärztlichen Untersuchung hat man sich jedoch dazu kommene Nachtruhe( Bäder, Kellner), dauerndes Stehen befördert." am Vormittag an den Chef einen Einschreibebrief, in welchem er verstanden, dem„ Preßfünder" Privatfost zu gewähren. Werden die Lehrlinge und jungen Gehülfen gleich zu schwerer erklärte, daß er sich aur sofortigen Einstellung seiner Tätigkeit Arbeit herangezogen, so zeigen fich die gewöhnlichen Folgen der wegen der beleidigenden Aeußerungen für berechtigt halte. Der Heberanstrengung( Muskelschmerzen, Herzklopfen). Sehr gering ist Prinzipal verweigerte die Annahme dieses Briefes und erteilte die Widerstandskraft vieler jungen Arbeiter, so fie feinerfeits 2. die sofortige Entlassung. fehr zu Erkältungen disponiert sind, Frostbeulen werden Das Kaufmannsgericht entschied, daß der Kläger das Dienstbei jungen Leuten viel mehr beobachtet als bei älteren." verhältnis aufgelöst habe. Denn er habe zuerst an den Chef geFerner: Die Schlafstellen der Lehrlinge und jungen Gehülfen schrieben. Daß der Beklagte davon feine Kenntnis hatte, ändert sind oft fehr ungefund, dies spricht sich z. B. in der Häufig nichts daran, denn er hatte die Nichtannahme verschuldet. Nun feit der Kräge aus, die in Frankfurt und in Wien bei ihnen häufiger gibt der§ 72 des Handelsgesetzbuchs dem Angestellten allerdings als bei älteren Arbeitern beobachtet wurde." Sehr richtig ist es das Recht, bei erheblicher Ghrverlegung das Arbeitsverhältnis sofort auch, was der Verfasser über die ungenügende Ernährung der jungen aufzulösen, das Gericht war aber der Ansicht, daß der Kläger müssen. Tausende von Lehrlingen in den Städten haben feinen rechtigt ist. Wenn auch die Aeußerungen des Chefs gefallen sein Leute fagt, die in der Entwickelungszeit doppelt darunter leiden Schadensersatzansprüche auf Grund des§ 72 zu stellen nicht beVerwandten und find allein auf das, was sie in der Familie des mögen, so war doch zu berücksichtigen, daß dieser durch das heraus. Meisters erhalten, angewiesen, so daß nicht selten die Erfordernde Verhalten des Klägers schwer gereizt worden war. nährung ungenügend ist." Gut! Einige Beilen später Kläger war daher mit seiner Forderung abzuweifen. erklärt aber derselbe Verfasser:" Es wird immer weniger Brauch, daß der Lehrling bei seinem Meister Rost und Wohnung erhält. Wohnt der Lehrling nicht beim Meister und können ihn die Eltern nicht bei Verwandten oder Freunden unterbringen, fo ift Kost und Wohnung oft mangelhaft, ganz abgefehen von den sittlichen Gefahren, die den Jungen in den Die Arbeiter haben wirklich keine Ursache, mit solcher Harmonie Städten drohen." Also erst ist die Soft und die Wohnung bei Mit dieser Frage hatte sich jüngst der VII. Bibilsenat des einverstanden zu sein. den Meistern mangelhaft, dann bedauert der Verfasser, daß Reichsgerichts zu beschäftigen, und zwar hat er dieselbe in berdie armen Lehrlinge diefe Mängel nicht weiter genießen fönnen. neinendem Sinne entschieden. Es handelt sich um eine lage der Und erst die sittlichen Gefahren"; als ob auf dem Lande alles so Märkischen Seifenindustrie in Witten gegen die FeuerversicherungsDie schwierige Lage des Geldmarktes hat in Danzig zwei Firmen rein" fei! Eigentümlich hört es sich an, wenn der Arzt flagt: gesellschaft Rheinland . Klägerin war in der genannten Versiche der Holzbranche, Philipp Albrecht u. Co. und L. Goldhaber zur Ein- Andererseits treiben sich die Lehrlinge und jungen Gehülfen, wenn rungsgesellschaft gegen Feuerschäden versichert. In dem Frage stellung ihrer Zahlungen gezwungen. Nach Informationen in jie weder bei ihren Eltern noch Meistern wohnen, sehr oft bogen war neben der Gaserplosion( die an und für sich mit Brand dortigen Bankfreifen streben beide ein Arrangement an, für das abends in den Kneipen herum, wodurch fie teils wegen verbunden ist) auch die Versicherung für Explosionen von DampfAussicht auf Erfolg bestehen soll. Die Akzeptverbindlichkeiten der ungenügenden Schlafes, teils durch übermäßiges Bierfesseln gewünscht worden. Dahingegen waren Explosionen durch Firma Albrecht beziffern sich auf etwa 800 000 m., von denen der trinten und Stauchen und selbst durch zu frühzeitigen Betroleum, Benzin und andere Sprengstoffe abgelehnt worden. fleinere Teil in der dortigen Bankwelt begeben ist. Die betreffenden Geschlechtsverkehr ihrer Gesundheit schweren Schaden zu- Die Klägerin hatte bei der Ruburiterplosion erhebliche Schäden an Inhaber sind jedoch bis auf kleine Summen durch Hypotheken sicher fügen"! Bei der langen Arbeitszeit vieler Lehrlinge, den hohen Fabrikgebäuden, Fenstern, Lagerbeständen usw. erlitten und forderte gestellt. Die Afzeptverbindlichkeiten der Firma Goldhaber belaufen Löhnen", derselben wird wohl wenig Gelegenheit für die Seneipe" bon der Versicherungsgesellschaft einen Betrag von 2500 M., welchen fich auf mehr als eine Million Mart, an denen jedoch ausschließlich übrig sein! Sollte der brave Medizinmann nicht an seine Jugend sie dann im Klagewege geltend machte. Die beklagte Versicherungsauswärtige, hauptsächlich russische Inhaber beteiligt sind. Der als Student gedacht haben? Sicher liegt eine Verwechselung" bor. gesellschaft beruft sich auf die Ausfüllung des Fragebogens, durch Danziger Blaz ist fonach nur mit relativ mäßigen Beträgen in Mit- Gerade die große Mehrzahl deutscher Studenten- Jünglinge fönnten welche die Versicherung für Explosionen durch Sprengstoffe ab= Leidenschaft gezogen. in die vom Verfasser vorgeschlagenen Lehrlings- und Jünglings- gelehnt werde. Die Klägerin behauptet hiergegen einmal, daß fie Die Frankfurter Zeitung " meldet aus New York : Während heime" eintreten. Nur bei ſtrengen und gewissenhaften Lehr- nur die nicht gewünschte Sicherung für Explosionsgefahr ins hiesige Banten im Einverständnis mit der Bank von England ihre meistern können die Jungen ihren Beruf ordentlich erlernen", meint besondere abgelehnt habe, als diese Explosionen auf ihrem Grund Goldansprüche sehr reduzierten, beginnen felbft fleinere Bläge direkt der Verfasser, und wundert sich deshalb auch nicht, daß der stüde selbst entstehen sollten, daß sie dagegen für Explosionsgefahr mit Europa zu verhandeln, so daß heute die Provinz 21 Millionen Meister, bei dem viel gelernt wird, nicht so sehr gebon außen mitversichert sein wollte. Sodann behauptet sie, daß die Kinder ansnugt, doch überhaupt Brandschaden vorliege, denn die schädigende Explosion sei die Dollar Goldeinfuhr anmeldete. In Pittsburg ist die Geldklemme wissenhaft ist und besonders start; beste zertifizierte Scheds werden dort mit 4-5 Broz. reichen Nachschub an Lehrlingen erhält."! Leiber nur durch den Brand der Ruburitfabrit entstanden und somit sei habe der Brand kaufal für ihren Schaden geworden. distontiert. Die dortigen Geschäftshäuser verlangen einen Aufschub Borsicht in der Berufswahl sei geboten, der Staat von drei Monaten für alle Lieferungen. die Pflicht, der Ausnutzung der Lehrlinge und jungen Das Landgericht Düsseldorf und Oberlandesgericht Köln erGehülfen durch den Meister bezw. Fabrikanten vorzubeugen; fannten jedoch auf Abweisung der Klägerin. Das Oberlandes die Ausnugung kann entweder in überlanger Arbeitszeit gericht führt dazu aus, daß sich wohl der ursächliche Zusammenhang beste ben, oder darin, daß dem Lehrling ungesunde Arbeit au gemutet wird, welche zu übernehmen ältere Arbeiter fich weigern." Die älteren Arbeiter weigern sich aber doch nicht, damit der arme Lehrling zugrunde geht, und wertlos ist es in unserer Zeit besonders auf den" garantierten Lehrlingsschutz" in§ 127 der Gewerbeordnung hinzuweisen, daß der zehrherr dafür Sorge zu tragen habe,„ daß den Lehrlingen nicht Arbeitsverrichtungen zugewiesen werden, die feinen törperlichen Kräften nicht angemessen find". Das steht alles auf dem Papier, ebenso die vom Verfasser gepriesenen Bundesratsverordnungen für das Bäcker- und Müllergewerbe, Kellner und Konfektionsindustrie usw. Der Ver faffer hat viel Vertrauen zur weisen Regierung und hofft, daß gar bald die Materie endlich einmal durch ein einheitliches Gejez wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen. Der erkennende Senat Die gegen das oberlandesgerichtliche Urteil eingelegte Revision geregelt werden wird, das alle Berufe umfaßt, und nicht nur diejenigen, deren Gefährlichkeit durch politische Versicherungsbedingungen dahin verstehe, daß durch dieselben die des Reichsgerichts führt hierzu aus, daß der Berufungsrichter die Barteien, Fachvereine usw. ans Tageslicht gezogen wurde." Die politische Partei", nicht Parteien, hat doch da gut gearbeitet Gefahr der Explosionen geregelt sei, und zwar dahin, daß die Die hohe Morbidität der Lehrlinge und jungen Gehülfen." und die Fachvereine" haben ihre Schuldigkeit getan, sonst wäre ersicherung auf die Gefahr von Leuchtgas - und Dampferplosionen, Es wird vielfach angenommen, daß die Erkrankungshäufigkeit auch dieses bißchen Arbeiterschuß sicher noch gar nicht vorhanden. nicht aber auch auf Erplosionen anderer Art Arbeiter bis zum 20. Lebensjahre allgemein günstiger gestellt wären. müssen, denn mit dem Vertrauen auf unsere starte Regierung" ist richter nicht der Vorwurf gemacht werden, er habe den Umstand ( Morbidität) sich erst bei zunehmendem Alter des Arbeiters steigere, Sie werden wohl noch kräftig in diefer Richtung weiter arbeiten ausgedehnt worden war. Diese Auslegung unterliege der Nachprüfung des Revisionsgerichts nicht. Auch könne dem BerufungsWer jedoch das so niedrige Durchschnittsalter vieler Berufe näher es nicht getan. betrachtet, muß zugeben, daß denn auch gerade die„ goldene Jugend- Dagegen fönnen wir den Wunsch des Verfassers:„ Ein- übersehen, daß es sich um eine Explosion auf einem fremden Grundstück handelte. Es fönne in dieser Beziehung durchaus nicht anführung einer Morbiditätsstatistit bei den zeit" des Arbeiters schon viele Opfer fordert, Krankheit und Tod da große Lücken reißen muß. Dies bestätigt uns ein Aufsatz des Arztes Krantentaffen mit unterscheidung von Alters- genommen werden, daß dieser Umstand günstiger für die Klägerin wäre. Im Gegenteil sei hier gerade die Explosion auf dem fremden Dr. Bringing- Ulm in dem legten Heft der Beitschrift" Soziale tlaffen" nur befürworten. Auch wir haben ein sehr großes Grundstück für den Versicherungsnehmer ungünstiger. Medizin" über obiges Thema. Der Verfasser stügt sich in der Interesse daran, daß derartige Schäden mehr aufgedeckt, diskutiert Hauptsache auf die Frankfurter Krankheitstafeln" von Dr. Bleicher werden. Klarheit ist dringend notwendig. Es handelt sich ja um und die Echrift Dr. Rofenfelds über die Gesundheitsverhältnisie die Arbeiterjugend, die Söhne der Arbeiter, die zur Sozialdemokratie der Wiener Arbeiterschaft" und bedauert, daß die Statistit der gehören müssen. deutschen Krankenkassen nicht ausgebaut sei, da zu derartigen Untersuchungen eine Trennung der Gesamtzahl der Kaffenmitglieder und Der Erfrankten nach Altersklassen nötig ist und diese Trennung bei Einen Lehrlingsvertrag mit geradezu ungeheuerlichen Ver den deutschen Krantentassen fast nirgends vorgenommen würde." tragsbestimmungen hatte die Firma Sp. abgeschlossen. Nach Aus den Werken von Bleicher und Rosenfeld geht hervor, daß diesem Vertrage hat die Firma das Recht, dem Lehrling als eine ,, die erwerbsunfähig Erkrankten beim Alter von unter 15 oder von Art Kaution im ersten Jahre 50 Pfennig, im zweiten 75 Pfennig 15-20 Jahren eine höhere Morbidität als die späteren und im dritten 1 Mart pro Woche abzuziehen, und zwar mit der Altersklassen aufweisen". Auszüge aus der Statistik bestätigen diese Maßgabe, daß sämtliche einbehaltenen Beträge in den Besitz der
Neue Weizenhauffe!
Der Weizenerport aus Kanada ist, wie die Frankfurter 8tg." aus Winnipeg meldet, infolge der Aftion der Banken, die fich weigern, die nötigen Mittel vorzustrecken, beinahe zum Stillstand gekommen. Es herrscht eine allgemeine Entrüstung über diese untulante Handlungsweise und man erwartet ein Einschreiten der
Regierung.
Bestätigt sich die Nachricht, dann dürfte es sich um die Inszenierung einer neuen, verschärften Getreidehausse handeln. Und dabei wollen immer noch viele Leute nicht glauben, daß wir in einer göttlichen Weltordnung leben, und an der zu rütteln schwerstes Berbrechen ist.
Soziales.
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Wider die guten Sitten.
zwischen dem Feuer und der Schädigung der Klägerin nicht leugnen lasse. Immerhin habe es aber dem Willen der Parteien beim Abschlusse des Versicherungsvertrages unterlegen, wie weit sie die Im Versicherung auf gefährliche Ereignisse erstreden wollten. Vertrage sei davon ausgegangen, daß die Haftung neben der Leuchtgaserplosion nur noch auf Explosionen von Dampffesseln ausgedehnt werden sollte, während die Haftung im vorliegenden alle mangels besonderer Vereinbarungen mit der Versicherung ausgeschlossen. Es sei auch nicht anzunehmen, daß bei Abschluß die einen halben Kilometer entfernt liegende Ruburitfabrik gedacht des Versicherungsvertrages die Klägerin an eine Schädigung durch habe.
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Ruburit usw.
Gewerkschaftssekretäre als Prozeßbevollmächtigte vor dem Gewerbegericht.
Die Frage, ob Gewerkschaftssekretäre als Prozeßbevollmächtigte vor dem Gewerbegericht auftreten dürfen, beschäftigte kürzlich das Berliner Gewerbegericht. In der Klagesache eines Gasarbeiters gegen die Stadt Berlin war der Sekretär der Gewerkschaft der Gemeinde- und Staatsarbeiter als Bevollmächtigter des Klägers erschienen. Auf Befragen erklärte er, daß er ein besonderes Honorar für die Vertretung nicht beziehe; er leite seine Legitimation, als Prozeßbevollmächtigter aufzutreten, aus der Bestimmung des Gewerkschaftsstatuts her, daß er verpflichtet sei, bie