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Br. 269. 24. Jahrgang 3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 16. November 1907.

Neunter Verbandstag der Friseurgehülfen.

Bremen , 14. November.

3. Verhandlungstag. Die Diskussion zum Referat über die Rohnbewegungen" wird burch die Annahme eines diesbezüglichen Geschäftsordnungs­antrages geschlossen.

Ekorn verteidigt in seinem Schlußwort die bei den Lohn­bewegungen beobachtete Taktik des Vorstandes, die insbesondere von Berliner Delegierten angefochten war.

Folgende Resolution des Referenten wird hierauf ange­

nommen:

Der 9. Verbandstag beschließt, daß bei Lohnbewegungen, welche den Kost- und Logiszwang berühren, nicht Lohn bei halber Kost oder ohne Logis zu fordern ist, sondern die Aus­zahlung reinen Geldlohnes, also die Aufhebung von Kost und Logis beim Meister."

Ferner wird beschlossen:

" Die Forderung des Achtuhr- Ladenschlusses an Wochentagen ist da zu verlangen, wo derselbe für andere Branchen schon ein­geführt ist." Außerdem sollen bei Lohnbewegungen nicht Klassenlöhne, son­dern Minimallöhne gefordert werden.

Hierauf wird zu der Gehaltsregelung der Verbandsbeamten Stellung genommen. Die Frage wird nach den Beschlüssen des Stuttgarter Gewerkschaftskongresjes geregelt. Demnach stellt sich das Gehalt des jetzigen Vorsitzenden auf 2200 M., jährlich steigend um 100 M. Bei etwaiger fester Anstellung eines zweiten Beamten soll dessen Anfangsgehalt auf 1650 M. festgesetzt werden, steigend in den ersten fünf Jahren um 100 m., in den späteren Jahren um 50 M. Mit Ausnahme der Lokalbeamten wird den besoldeten Beamten untersagt, noch fernerhin ihre Berufstätigkeit aus­zuüben. Zur Lehrlingsfrage

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referierte Biere- Berlin . Er führt u. a. an, die Organisation müsse den Gehülfen dazu erziehen, daß er den Lehrling nicht als Prügeljungen, sondern als zukünftigen Kollegen und Klassen­genossen betrachte. Man müsse sich dagegen wenden, daß die Lehr­zeit noch verlängert werde. Die Meister wollen versuchen, die Lehrzeit auf 3% bis 4 Jahre zu verlängern. Es werde jetzt schon

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von den Brinzipalen versucht, die Unterrichtsstunden der Lehrlinge in den Fortbildungsschulen von der Lehrzeit in Abrechnung zu bringen. Ferner dürften die Schulstunden nicht mit der Ruhezeit berquickt werden, wie es häufig der Fall sei.

In der Nachmittagssigung beantragt Wittmaad Magde. burg, den bisherigen§ 19 in folgender Weise zu ändern:" Die be soldeten Beamten des Vorstandes und der Vorsitzende des Aus. schusses sind vom Verbandstage zu wählen. Die übrigen Mit­Eine Diskussion über dieses Referat findet nicht statt. Fol- glieder des Vorstandes und Ausschusses von den Zweigvereinen, gende Resolution Ehforn fand hierauf einstimmige Annahme, wo die beiden Körperschaften ihren Siz haben. Die Wahlen er= nachdem der Referent seine Resolution zurückgezogen hatte: folgen für den Zeitraum bis zur nächsten Generalversammlung. " Der Verbandstag beschließt, der Lehrlingsfrage besondere Durch einen gemeinsamen Beschluß des Vorstandes und Aus­Aufmerksamkeit zu widmen und alles hierauf bezügliche Material schusses kann mit% Stimmen Majorität jedes Mitglied des Vor­der Verbandsleitung zu überweisen, welche dasselbe zu be- standes und Ausschusses von seinem Posten entfernt werden." arbeiten und dem nächsten Verbandstage geeignete Vorschläge Dieser Aenderung stimmt der Verbandstag zu. Damit ist§ 22 zu unterbreiten hat. Ferner ist möglichst darauf hinzuwirken, überflüssig geworden. Nach weiteren Beschlüssen ist den Delc= die Zahl der im Barbier- und Friseurgewerbe beschäftigten Lehr- gierten der Vorstandsbericht vier Wochen vor dem Verbandstage linge einzuschränken und ein Verbot zur Beschäftigung von Lehr- zuzustellen. Die Streikunterstüßung beträgt für Sonnabends und lingen in Kasernen, Krankenhäusern und Strafanstalten zu Sonntags zusammen 6 M., an den übrigen Tagen 1 M. erwirken."

Hiermit sind die übrigen Anträge erledigt.

Mit den Beschlüssen des Internationalen Sozia= Ii stentongresses und der Internationalen Kon ferenz erklärt sich der Verbandstag ohne Debatte einverstanden, nachdem der Referent, Vorsitzender Ekorn, mit Rücksicht auf die aur Verfügung stehende Zeit auf weitere Ausführungen verzichtet hatte und im übrigen auf die diesbezüglichen Protokolle verwiesen hatte. Bei der Aenderung des Statuts

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wird u. a. beschlossen, daß in jedem Bezirk alljährlich eine Kons ferenz stattfindet, die beim Vorstand zu beantragen ist. Der Vor­stand besteht in Zukunft aus einem Vorsitzenden, dessen Stell­vertreter, einem Kassierer, einem Protokollführer und einem Bei­sizer. Ferner sind drei Revisoren zu wählen, die außerhalb des Vorstandes stehen. Ein anderer Beschluß lautet: " Selbständige Mitglieder des Verbandes dürfen nicht Mit­glieder einer bestehenden Arbeitgeberorganisation ausge­nommen einer Zwangsinnung sein." Eine ziemlich lebhafte und ausgedehnte Debatte wird durch den Antrag hervorgerufen, nach dem der Verbandsbeitrag vom 1. Juli 1908 ab auf 50 Pf. erhöht werden soll. Der Antrag wird angenommen. Nach Inkrafttreten dieses Beschlusses haben die örtlichen Verwaltungen 70 Proz. der Beiträge an die Haupttasse abzuführen.

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Der Vorstand wird beauftragt, dem nächsten Verbandstage den Entwurf eines neuen Statuts vorzulegen. Beschlüsse des Ver­bandstages fönnen nur durch% Majorität einer Urabstimmung aufgehoben werden. Mitgliedern, welche mindestens 26 Verbands­beiträge ununterbrochen geleistet haben, muß auf der Reise von den Zweigvereinen, die sie berühren, 1 M. Reiseunterstützung ge­zahlt werden, und zwar an höchstens sechs Orten, im Gesamt­betrage von 6 M. Jn§ 9, Absatz a, heißt es anstatt bei gänzlicher Arbeitslosigkeit" in Zukunft bei gänzlicher Erwerbslosig= feit". Karenzzeiten und Unterstützungssätze sind unverändert geblieben.

Als Siz des Verbandes wird Berlin gewählt; der Sitz des Ausschusses wird nach Hamburg verlegt. Die Ver­legung des Verbandssites erfolgt am 1. April 1908. Der nächste Verbandstag findet in Nürnberg statt. Es wird ferner be­schlossen, Langner- Berlin als befoldeten Rassierer anzustellen. Als Vorsitzender des Verbandes wird Estorn Hamburg wieder­gewählt, auf Rehm- Hamburg fällt die Wahl als Obmann des Aus­schusses.

Dem Vorstand wird noch ein Antrag zur Berücksichtigung über. wiesen, der verlangt, ein einheitliches Arbeitsnachweis- Reglement für alle Arbeitsnachweise des Verbandes zu schaffen". Sodann wird einem Antrage zugestimmt, wonach arbeitsuchende Gehülfen, wenn sie den Arbeitsnachweis der Zweigvereine nicht frequentieren, aus. geschlossen werden.

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