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des Widerspruchs hätten laut werden lassen; um so mehr müssen wir uns daher über die jetzige Ablehnung wundern. Wir haben Aerzte in der städtischen Verwaltung, die überhaupt kein bares Ge­halt, sondern nur Naturalien beziehen; eine andere Kategorie von Angestellten find die Aerzte mit mehr als 3000 M. Gehalt. Diese Letteren Herren, insbesondere die pathologischen Anatomen, stehen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit doch in einer steten Gefahr wie taum ein anderer städtischer Angestellter. Man foll doch die " wenigen" Herren, die hier in Betracht kommen, nicht nötigen, erst noch den Petitionsweg zu beschreiten; wir wollen doch auch alle den Rechtsstaat und nicht das patriarchalische Wohlwollen, welches der Magistrat in Aussicht stellt.

Auf Antrag des Stadto. Runge( A. L.  ) wird die Vorlage mit dem Antrage Arons einem Ausschuß überwiesen.

Dem Beschluß der Versammlung auf Einsehung einer ge mischten Deputation zur Beratung darüber, ob und wie Reformen in der inneren Verwaltung der Stadt Berlin   eingeführt werden können mit dem zwed, der dauernden Vermehrung des Beamtenpersonals insbesondere durch Berminde­rung der Schreibarbeit und bessere Organisation der einzelnen Ber. waltungen entgegenzutreten, hat sich der Magistrat angeschlossen. Die Bersammlung hat 10 Mitglieder in die Deputation zu wählen. Auf 6 Uhr ist die Wahl von 9 unbefoldeten Stadträten angefeht für die Stellen der Herren Buchow, Gehride, Hübner, Jacoby, Ralisch, Maas  , Marggraff, Dr. Straßmann und Vength, deren Wahl­zeit mit Ende dieses Jahres abläuft. Der Ausschuß für die Vor­bereitung der Neuwahl hat sämtliche Herren, mit Ausnahme des ablehnenden Stadtrats Hübner, zur Wiederwahl empfohlen. An Stelle des letteren wird Oberlandesgerichtsrat Geh. Justizrat Professor Dr. Mosse- Charlottenburg borgeschlagen, dem die Ber­fammlung in der lebten geheimen Eigung das Bürgerrecht ver­Der Wahlaft ift für jede Stelle gefondert durch liehen hat. Ramensaufruf und Stimmzettelabgabe zu vollziehen. 1. Im ersten Wahlgang werden 125 Bettel abgegeben, davon find ungültig( weiß) 51, gültig 74. Davon lauten 73 auf Herrn Buchow, der somit auf 6 Jahre wiedergewählt ist. 2. Im zweiten Wahlgang wird der bisherige Stadtrat Gehride mit fämtlichen 91 gültigen Stimmen wieder gewählt; unbeschrieben sind 39 Zettel.

3. An Stelle des Herrn Hübner wird Oberlandesgerichtsrat Professor Dr. Moffe mit 102 von 130 Stimmen gewählt; 14 Bettel find weiß, 14 zersplittert.

4. Wiedergewählt wird Stadtrat Jacoby mit 125 bon 127 gültigen Stimmen; 2 Stimmen zersplittern, 6 Bettel find weiß.

5. Auf den bisherigen Stadtrat alisch entfallen von 125 gültigen Stimmen( 8 Bettel find weiß) 62, während die absolute Mehrheit 63 beträgt. Rentier Biersch erhält ebenfalls 62 Stimmen, 1 Stimme lautet auf Stadtv. Mommsen.

Es muß eine engere Wahl stattfinden. Der Vorsteher- Stell bertreter Michelet stellt anheim, unter Berufung auf den Belle­

fchen Kommentar zur Städteordnung zwischen Stalisch und Biersch

die engere Wahl zu vollziehen.

Stadtv. Singer( Soz.): Für die Versammlung fann nicht ein Kommentar, und wenn er auch von einem so Berufenen herrührt, sondern muß die Städteordnung maßgebend fein. Diese schreibi bor  , daß bei Nichtvorhandensein einer absoluten Mehrheit zwischen Den vier Kandidaten, die die meisten Stimmten erhalten haben, zu wählen ist. Ein Verfahren, wie es der Vorsteher vorschlägt, fann Teicht zu Anfechtungen führen. Wir kommen am besten über Die Frage hinweg, menn mir die drei Herren zur engeren Wahl Stellen.

Die Stadtvv. Caffel( A. 2.) und Mommfen( Fr. Fr.) teilen Diese Auffaffung, der sich nunmehr auch der Borsteher anschließt. Die wiederholte Wahl hat das Ergebnis, daß auf Salisch 66, auf Biersch 56 Stimmen entfallen; 6 Bettel find weiß. Herr Salisch ist somit wiedergewählt; die Verfündigung seiner Wahl wird mit Beifallsrufen aufgenommen, worauf gegnerische Zwischenrufe folgen. Stabtv. Cassel legt gegen die Bravorufe Protest ein.

6. Stadtrat Maas wird mit fämtlichen 108 gültigen Stimmen wtebergewählt. Daneben sind zwei weiße Bettel abgegeben. 7. Auf den bisherigen Stadtrat Marggraff fallen 82 Stimmen; 5 Bettel sind unbeschrieben. Herr Marggraff ist auf 6 Jahre wiedergewählt.

8. Für Stadtrat Dr. Straßmann werben 85 Stimmen ab­gegeben; 1 Stimme zersplittert. 7 Bettel sind weiß. Auch Herr Straßmann ist wiedergewählt.

9. Stadtrat Bength erlangt im letzten Wahlgang fämtliche 64 gültigen Stimmen und ist somit ebenfalls wiedergewählt. Daneben waren 20 weiße Zettel abgegeben worden. Unmittelbar nach Beendigung der Wahlen tritt Beschluß­unfähigkeit ein. Die Sigung wird gegen 9 Uhr abgebrochen.

Aus Induftrie und Handel.

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diesen neu bor­

sonders betont, daß der Ausbau des deutschen   Wafferstraßenneges, verstanden erklärt erklärt hat. Wohl hat die Klagende der natürlich für ganz Deutschland   von sehr vielseitigem und großem Kontoristin einige Zeit getvartet, ehe fie Rugen fein wird, für Sachsen   insbesondere zur Verbesserung der geschlagenen Bedingungen des Chefs widersprochen, da sie fich erft Koblenversorgung wünschenswert ist. Wir brauchen wohl nicht erst an anderer Stelle darüber erkundigen wollte. Eine Zustimmung zu sagen, daß auch die Versorgung mit Kohle nicht nur eine An- hat fie aber nicht abgegeben. Das Kaufmannsgericht fam gelegenheit der Großindustrie" ift. Gin Berkehrswert, wie der zur Verurteilung der bellagten Firma. In dem Urteil ist herbor­bisher leider vergeblich angestrebte Mittellandfanal", würde den ver- gehoben, daß die Behauptung der Beklagten für die Entscheidung schiedensten Industriezweigen, Betrieben aller Größenflaffen, und des Rechtsstreites an sich von Erheblichkeit gewesen wäre, wenn die nicht nur der Industrie, sondern ebenso der Landwirtschaft und über- lagende Kontoristin durch ihren Eid nicht glaubhaft gemacht hätte, haupt der gesamten Bevölkerung zugute kommen Freilich werden daß sie dem Ansinnen des beklagten Chefs nicht zu wir wohl darauf verzichten müssen, den Nugen des Ausbaues der gestimmt hat. Die Verurteilung zur Zahlung des Gehaltes deutschen   Wasserstraßen gerade der Korrespondenz des Bundes der von 53,20 m. während der Dauer der Krankheit erfolgte auf Grund Landwirte" begreiflich zu machen." des§ 63 des Handelsgesetzbuches, nach welchem der Prinzipal ver­pflichtet ist, dem Angestellten Gehalt und Unterhalt auf die Dauer von sechs Wochen zu gewähren, wenn der Angestellte durch unvers schuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert ist.

Die Krise.

Dak der Stahltruft die Hälfte aller seiner Hochöfen stiffgelegt habe, wurde der Frankf. 8tg." aus New York   gemeldet. Weiter berichtet das Blatt aus New York  : Die Firma Wise Brothers ist in Bahlungsschwierigteiten geraten. Die Verbindlichkeiten betragen 1600 000 Dollar.

Dem Sole" zufolge betragen die Paffiven des falliten Banfiers Hummel in Genua   sechs Millionen Lire  , die Aftiven eine Million Vire  . Ueber die Banffirma Stroli Pasquali in Gemona  ( Proving Udine) murde vom Tribunal der Konkurs verhängt. Die Paffiven betragen angeblich 4 Millionen Lire  . Beteiligt sind die Banca d'Italia  , die Banca di Udine   und ein Bankhaus in Venedig  .

Nicht absteigen, so lange der Wagen rollt! Die Nichtbeachtung dieser oft wiederholten Mahnung kann, wie nachstehender Fall zeigt, die Schadenersaspflicht der Bahn völlig aufheben.

eute

Als der Landmann R. am 14. Oftober 1905 in einem Wagen 4. Klasse die Eisenbahnstrecke von Fulda   nach Gersfeld   fuhr, machte er sich beim Abrufen des Ortes Itenfeld zum Aussteigen fertig. Er hatte einen Queriad auf den Rücken zu nehmen und ichleppie in der rechten Hand einen Handkoffer und einen Snippel, in der linken einen Dreichflegel und eine Senfe. Als er auf die Platt­form des Wagens gekommen war, fezte sich der Zug bereits wieder in Bewegung.. iprang aber noch vom Wagen her Die Aktien der Aluminium- Gefellschaft Neuhausen  ( Schweiz  ) unter, und half ihm hierbei der Schaffner, Bei dem Absteigen find außerordentlich im Preise gefunden. Die Papiere, die sehr start um ein Malheur zu verhüten. an der Züricher Börse gehandelt werden, wurden vor kurzem noch hatte SV. mit 8754 Frank bezahlt, jetzt gelten fie nur noch 2530 Frank. Der Drehung gemacht jedoch durch den weiterfahrenden Zug oder durch das Fortreißen der Beine erste Kurssturz fand im Oktober statt und stand im Zusammenhange machen müſſen und sich dabei einen Fuß gebrochen. Nach mit dem Kupferkrach, da mit dem Billigerwerden des Kupfers das St. stieg noch jemand ab und der Schaffner   sprang wieder auf Aluminium wieder weniger begehrt wurde. Das Aluminium den Wagen. Infolge diefes Unfalles macht. Schadenersatzansprüche Syndikat fette den Preis von über 5 Frank auf 3,50 Frank herab, auf Grund des Reichshaftpflichtgefeges gegen den Eisenbahnfistus die. Aktien fanken aber infolge der internationalen Geldkrise weiter herab. Diese Papiere befinden sich zum großen Teile in den Händen fleiner Leute, die sich zum Teil erst das Geld mit 4 Proz. geborgt baben, um von der Aluminiumaftie 10 Broz. zu erhalten. Die all­gemeine Banik zwingt die kleinen Kapitalisten, die Papiere mit uns gebeuren Verlusten loszuschlagen. Die Banfiers faufen sie auf und beben fie so lange auf, bis sie wieder steigen werden.

geltend.

Das Landgericht Frankfurt   a. M. verurteilte den beflagten Eisenbahnfisfus dem Grunde nach zur Hälfte zum Erfaße des ben Kläger entstandenen Schadens. In dem Verhalten des Stlägers fah das Landgericht ein konkurrierendes Verschulden, da das Absteigen im Fahren durch die Bestimmungen der Betriebsordnung verboten fet. Auf die Berufung des beklagten istus wies bas Oberlandesgericht Frankfurt   a. M. den Kläger böllig a b. Das Ober­Aus Santiago de Chile   wird folgendes berichtet: Infolge des mit seinen Ansprüchen unvorhergesehenen Fallens des Wechselfuries hat sich die finanzielle landesgericht erklärt, daß ein Verschulden des Schaffners nicht vor­Lage hier ernst gestaltet. Eine Bant hat ihre Geschäfte eingestellt, liege, da diefer beim Aussteigen nur behülflich war, um größeres drei andere haben sich an die Bank von Chile   gewandt. Unheil zu verhüten, den Kläger   aber nicht zum Aussteigen veranlagt habe. Der§ 254 B. G.-V. fönne zivede Teilung des Schadens nicht Anwendung finden; den Kläger allein treffe das überwiegende Wagen machen dürfen, als er fah, daß sich der Zug wieber in De­Verschulden an dem Unfalle, denn er hätte nicht den Sprung vom Wagen machen dürfen, als er sah, daß sich der Zug wieder in Be­Die vom Kläger gegen das oberlandesgerichtliche Urteil ein gelegte Revision wurde bom VI. 8ivilsenat des Reichsgerichts zurüdgewiesen.

firma Heinrich Beer   ist in Bahlungsftodung geraten und tritt in Wien   ist heute mit folgender Meldung vertreten: Die Escompte­Liquidation. Die Giroverbindlichkeiten betragen 2%, Millionen Kronen. Durch Reescompte find mehrere Banken beteiligt, die aber voraus­fichtlich voll befriedigt werden können.

Soziales.

wegung

befand.

Folgen der Ueberlastung der Lehrer.

Das Landgericht in Amberg   berurteilte den Bollsschullehrer Muß ein Motorradführer eines Hundeangriffs gewärtig sein? Johann Hafner wegen acht zum Teil schwerer Verlegungen an Intereffante Ausführungen gibt das Reichsgericht in einem jüngst feinen Schülern unter Annahme mildernder Umstände zu 70 M. Geld­entschiedenen Rechtsstreit des Kaufmanns R. in Wittenberg   ftrafe. Er hatte zurückgebliebene Schüler derart an den Ohren ge­gegen die Witwe F. in Klein- Heubach  . Der Kläger   fuhr am zogen, daß die Haut aufschlitte und zum Teil innere Blutungen ein­11. Januar 1900 auf einem Motorrade von Miltenberg   nach traten. Sämtliche Zeugen und Sachverständige fagten aus, der Klingenberg. Vor dem Haufe der Beflagten in Klein- Heubach   Lehrer sei durchaus kein roher Charafter ,, im Gegenteil! Er habe sprang der Hund der Beklagten  ( ein Terrier) auf das Nad zu, das ideale Streben gehabt, den Bauernfindern wirklich etwas zu schnupperte an den Bedalen herum und brachte dann das Rad durch lernen, aber der Umstand, daß er über 100 Kinder in seiner Staffe einen Ansprung zu Falle. Kläger   stürzte nach vorn über die Lent hatte, habe ihm viele Hindernisse in den Weg gelegt und habe ihm Die Folgen darans feien diese Ueber­stange und zog sich dabei erhebliche Verlegungen zu, für deren Folgen feine Nerven gerrüttet. er von der Beklagten   Erfaz verlangt. Die Bellagte bestreitet, daß schreitungen des Büchtigungsrechts. Er sei 20 Jahre Lehrer; die et teen sich der Vorfall in der vom Kläger   beschriebenen Art zugetragen Verfehlungen datieren aber erst aus der legten Beit. babe. Sie behauptet vielmehr, daß läger den Hund mit seinem Rade angefahren und somit den Unfall selbst verschuldet habe.

Terrier umgestoßen werden kann, so wird er um dieser besonderen Gefahr willen um so größere Vorsicht anwenden und wird um fo weniger fich nur darauf verlassen dürfen, daß allenthalben auf feinem Wege eine ſtrenge Bewachung der Hunde stattfindet. Gelangt mithin der Berufungsi ichter bei nochmaliger Brüfung zu einer Entscheidung über den Anspruch selbst, so wird er über den aus§ 254 B. G. B. Hergeleiteten Einwand unter Beachtung aller dieser Gesichtspunkte anderweit zu befinden haben."

Verfammlungen.

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Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Bamberg   erfannten auf Verurteilung der Beklagten zum Ersage des entstandenen Schadens dem Grunde nach. Gegen dieses Urteil hatte die Bellagte Rebifion beim Reichsgericht eingelegt Angliederung des Bereins der Caféangestellten Berlins   an den Berband und zwar mit dem Erfolge, daß das oberlandesgerichtliche Urteil der Gastwirtsgehülfen. aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Der Verein der Caféangestellten Berlins   hielt gestern nachmittag Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen wurde. Der eine außerordentliche Generalversammlung ab, in der die Angliede erfennende IV. Zivilsenat des Reichsgerichts erkennt die Ausführungen des Berufungsgerichts, insoweit sie die Tierhalterhaftpflicht nach rung des Vereins an den Verband der Gastwirtsgehülfen beschlossen wurde. Vor Erledigung dieser Angelegenheit hielt Reichstags­§ 838 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffen, als zutreffend an, wendet sich aber gegen die Verneinung des eigenen Verschuldens des abgeordneter Regien, der Vorsigende der Generalfommission Selägers. Und zwar sagen die Urteilsgründe des Reichsgerichts der Gewerkschaften, einen Vortrag über den Wert der Gewerk­hierzu unter anderem folgendes: Der Berufungsrichter weist darauf schaft für die Angestellten des Staffeebausgewerbes. Weniger Arbeitskräfte, mehr Gewinn. hin, Stläger habe, da er eine öffentliche Straße benutzte, damit wie Redner zum Schluß seiner interessanten Ausführungen anführte, Bie uns berichtet wird, haben die Arbeiter bei der Allgemeinen rechnen dürfen, daß er auf seiner Fahrt nicht gehindert werde. sei eine wirtschaftliche Machtentfaltung nur durch Vereinigung der Elektrizitäts- Gesellschaft start unter Lohnabzügen zu leiden. Be- Auch das schließt die Anwendung des§ 254 nicht schlechthin Sträfte in einheitlichen starten Organisationen möglich, nicht durch Der Vortrag gründet werden die 6zitge mit schlechten Betriebsergebnissen. Es aus. Angriffe von fleineren Hunden auf Fahrzeuge aller Art die Zersplitterung in viele Vereine und Vereinchen, wie sie jezt noch werde nichts verdient, die Gesellschaft mache schlechte Geschäfte und gehören zu den täglichen Vorkommnissen. Mag nun auch für die bei den Café- und Restaurationsangestellten bestehen. dadurch hervorgerufene Gefahr vorweg der Halter des Hundes gemäß fand lebhaften Beifall. bergleichen Redensarten mehr, bekommen die Arbeiter zu hören.§ 833 a. a. D. aufzukommen haben, so nimmt ein vorsichtiger Sodann wurde über den Anschluß des Vereins an Solche Behauptungen stehen mit den Angaben der Verwaltung an Fahrer, wenn er den Anforderungen der im Verkehr gebotenen den Verband der Gastwirtsgehülfen beraten. Eine die Aktionäre und mit den tatsächlichen Geschäftsergebnissen in Wider- Sorgfalt gerecht wird(§ 276 B. G. B.), gleichwohl darauf Bedacht, Generalversammlung vom 8. August hatte dem Vorstand Auftrag spruch die Arbeiter werden beschwindelt, um sie gefülgig zu machen. fich auch feinerseits gegen diese Gefahr zu schützen. Benugt er aber erteilt, mit der Hauptverwaltung des Gastwirtsgehilfenverbandes Jm letzten Geschäftsjahre ist die Zahl der Beschäftigten gefunden, ein Gefährt, das in voller Fahrt, wie das des Klägers, von einem hierüber zu verhandeln. Die Anschlußbedingungen, über die diese beiden aber der Reingewinn ist größer geworden. Der Ueberschuß aus Körperschaften sich geeinigt hatten, verlas und erläuterte nun das Haupt­Fabrikations- und Verkaufsgeschäft, der im Vorjahre 14 061 618 M. verwaltungsmitglied Ströblinger Punkt für Baukt. Eine eigentliche betrug, stellt sich für das letzte Jahr auf 14 868 175. und dazu Berschmelzung der beiden Organisationen ist infofern nicht beabsichtigt, als der Verband oder Verein der Caféangestellten seine besondere hatte man für 3288 Angestellte Lohn und Gehalt gespart. Nach dem Verwaltung behält, die Caféangestellten auch ihre besonderen Ber­Geschäftsbericht ergeben sich für die beiden letzten Jahre folgende fammlungen abbalten, nur daß die Hauptverwaltung gemeinsam Refultate: ist und zwar so, daß jene Branche eine ihrer Mitgliederzahl entsprechend starte Vertretung in der Hauptverwaltung hat. Das gemeinsame Organ ist der achttägig erscheinende Gastwirts­gehülfe", der allen Witgliedern unentgeltlich geliefert wird. In dem Organ wird den Caféangestellten genügend Raum zur Be­sprechung ihrer besonderen Angelegenheiten zur Verfügung ge stellt. Die Daner ihrer Mitgliedschaft im Berein wird den Ein eigenartiges Abkommen mit einer Angestellten. Caféangestellten beim Anschluß voll angerechnet, so daß sie dem Wegen Zahlung des Gehalts auf eine nur 15tägige Krankheits- entsprechend teilhaben an den Einrichtungen des Verbandes, an der dauer mußte eine Kontoristin ihren früheren Chef verklagen. Der Kranten und der Reiseunterstügung, sowie an der Sterbeunter­Die Dividenden- und Gratifikationsempfänger erhalten dem- Sachverhalt war folgender: Der Inhaber der Firma. u.. be- fügung, die nicht wie bisher im Berein, durch Umlageverfahren, schäftigte feit drei Jahren die Kontoristin Sch., die gewohnheits- iondern aus den allgemeinen Verbandsmitteln gebedt wird. Der nach pro Kopf der Angestellten rund 100 Mart mehr und die Armäßig infolge Krankheit monatlich ein bis zwei Tage dem Geschäft Beitrag bleibt derfelbe wie bisher, 40 Bf. wöchentlich. Sobald der beiter werden mit Lohnabzügen beglückt, weil die Papierinhaber fern blieb. Als nun im Mai d. J. die Angestellte auch durch die Anschluß über das ganze Reis erfolgt ist, werden auch in allen anderen nicht genug berdient haben. Krankheit ihrer Mutter aus dem Geschäft blieb, schrieb der Firmen Städten, wo eine genügende Zahl der in den Cafés tätigen Mit­inbaber der Angestellten, daß er das bisherige Vertragsverhältnis glieder vorhanden ist, für sie besondere Verwaltungsstellen ein­nach Ablauf( also nach Ablauf der vierwöchentlichen Kündigungs- gerichtet. Der besondere Arbeitsnachweis der Caféangestellten bleibi Die Besprechung fächsischer Verkehrsverhältnisse hatte in einer zeit der Kontoristin) nicht mehr erneuere und daß er alsdann nur auch bestehen. Die Kollegen, die bisher als Beamte der Organi an welchen fation tätig waren, verbleiben im Amte, um nach wie vor die der lezten Nummern der Sächsischen Industrie" dazu veranlaßt, auch noch für diejenigen Tage Gehalt zahlen werde, in dem auf die Wiederaufnahme des Mittellandfanal Blanes durch die Angestellte Geschäft tätig ist. Mit diefen Intereffen der Caféangestellten wahrzunehmen. Nach einer regen Disfuffion, in der noch verschiedene Auf­die rheinisch- westfälische Großindustrie aufmerksam zu machen. Es brieflichen Mitteilungen soll nach Angabe des Firmeninhabers die a. darauf hin­war hier gefagt und begründet worden, daß auch in der sächsischen Kontoristin stillschweigend einverstanden gewesen sein. Im Auguſt flärungen über die Angelegenheit gegeben, und u. Industrie viel Sympathie für den Plan jener großen Straße des dieses Jahres, und zwar während des vierzehntägigen Urlaubs, gewiesen wurde, daß der Verband der Gastwirtsgehülfen feineswegs Verkehrs fich finden werde. Die damaligen Ausführungen der unterwarf sich die Angestellte einer Operation. Sie bedurfte infolge- eine politische Organisation ist, wurde der Anschluß in " Sächsischen Industrie" find in zahlreichen Tageszeitungen Sachfens deffen noch einer Erholung über die Urlaubszeit hinaus, fo daß fie schriftlicher Abstimmung mit allen abgegebenen und auch außerhalb Sachfens wiedergegeben worden. Dabei haben bis 8. September im Geschäft nicht erscheinen konnte. Auf diese Stimmen gegen eine einzige beschlossen. Unter Vereinsangelegenheiten wurde ein bereits in der vorigen sie sich von einer Seite einen überaus scharfen Angriff zugezogen. Beit( also vom 24. August bis 8. September) verweigert nun der Die torrespondenz des Bundes der Landwirte" wendet sich gegen Firmeninhaber die Gehaltszahlung mit der Motivierung, daß er in Versammlung gefaßter Beschluß von der Generalversammlung be die ebenso unzeitige, wie dreiste Stanalagitation der allzu folge der neu gestellten Bedingungen hierzu nicht verpflichtet fei. ftätigt, wonach wegen der außerordentlich großen Arbeitslosigkeit tanalbegehrlichen Herren von der Großindustrie". Hierzu In der dieser Tage stattgebabten Verhandlung vor dem den Arbeitslosen im Monat Dezember eine Unterstüßung gezahlt bemerkt die Sächsische Industrie":" Wir begnügen uns damit, Berliner   Kaufmannsgericht wurde erwiesen. daß wohl werden soll. Die Mittel dazu werden dadurch aufgebracht, daß jedes diefe Worte aus der genannten Korrespondenz wiederzugeben. Der der Angestellten ein solch Schreiben von dem Chef zugegangen war, Mitglied für die Monate November und Dezember je einen außer Angriff richtet sich von selbst. In unseren Ausführungen war be- daß die Angestellte fich biermit jedoch nicht ein- ordentlichen Beitrag von 1 M. leiftet.

Reingewinn aus Fabrikations­und Verkaufsgeschäft

Ausgefchüttete Dividende, Gra

tifikation und Tantieme. Bahl der Angestellten

Reingewinn pro Angestellter Dividende usw.

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1905/06 M.

14 061 618

11 041 500 33 905

415 326

Landwirtschaft kontra Industrie.

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1906/07 M.

14 868 175

18 000 000 80 667 484 423

Nach§ 254 B. G. B. kann, wenn ein Verschulden des Be­schädigten mitgewirkt hat, ihm selbst ganz oder zum Teil die Tragung des Schadens auferlegt werden.

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Berantwortlicher Redakteur: Sans Weber, Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode. Berlin  . Drud u. Verlaa: Vorwärts Buchbruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.