Dewet.
Parteitag
der preußischen Sozialdemokratle.
( Schluß aus der 3. Beilage.)
den die Drganisationskommission festgestellt hat, lautet:
Vereinigung des Geeinten Drangestaats, von vier der eng lebenso. laut. als unberechtigt: Bon 10 720 Wählern übten der fünfziger Jahre- grobfinnlich gekennzeichnet. Ihrem Einfluß lischen Bereinigung der verfassungsmäßigen Union und von 9188 ihr Stimmrecht aus, eine nie dagewesene Beteiligung, unterliegen Richter um fo ftärker, je mehr sie von politischen Vorvier unabhängigen Mitgliedern ergeben. Unter den Ge- wenn man bedenkt, daß Hunderte von Arbeiterwählern thrurteilen befangen find. Je mehr dies der Fall, desto weniger fommt wählten befinden sich Fischer und die Generale Burger und Wahlrecht wegen Steuerrückständen nicht ausüben fonnten. läßt fich in allen Gegenden Deutschlands , insbesondere seit de ihnen ihre Befangenheit zum Bewußtsein. Diese Wahrnehmung Die bürgerliche Liste vereinigte im Mittel auf sich 4714, die Reichsfanglers Silvesterbrief machen. Je nachdem es sich um einer sozialdemokratische 4474, der Sieg" bestand also in Arbeiter oder einen anderen handelt, je nachdem ob es sich um 240 Stimmen Mehrheit. Sozialdemokraten oder deren Gegner handelt, werden die RechtsDie fozialdemokratische Mehrheit war dem national- begriffe verfchieden angewendet, Wiederholt haben wir Fälle mitteilen milffen, in denen Leuten, liberalen Fabrikantenflünget längst ein Gräuel. Getreu dem kommunalen Programm der Partei waren einschneidende denen auch nach Ansicht des Gerichts die Un wahrheit des von Reformen, wie Unentgeltlichkeit der Geburtshülfe, unentgelt- ihnen Behaupteten nachgewiesen wurde, der Schutz des§ 193 Der Entwurf des Statuts der Landesorganisation für der Straßenbahn in eigene Regie, Errichtung einer Stinder- meldet. Bir registrieren ihn, weil er zugleich die Art der Begeiferung lichkeit der Lehrmittel, verschiedene Neubauten, Uebernahme des Strafgefegbuchs zugebilligt wurde, weil der Verleumdete ein Sozialdemokrat war. Ein ähnlicher Fall wird uns aus Dresden gePreußen, niilchfuraustalt, Aufhebung de& städtischen und Berleumdung von Sozialdemokraten illustriert, denen die BerOttrois auf Lebensmittel usw. vorgenommen waltung von Stranfenfaffen obliegt. § 1. worden. Der antokratische und partetische Oberbürgermeister Zur Wahrnehmung gemeinsamer Bartelintereffen wird gemäß Brint war entfernt und als Erjat Sturz vor den legten Reichstagswahlen fette in Dresden an Ersatz der in Königs- läßlich der Einführung der von dem Krankenkassentage in Düffel§5 des Organisationsstatuts der Gesamtpartei eine Landesberg als Stadtrat nicht bestätigte Dr. Dullo ge- dorf befchloffenen Tarifgemeinschaft eine erbitterte Hege gegen die organisation für Preußen gebildet. wählt. Alle Reformen waren den ihrer Macht be. Dresdener Ortsfranfenfaffe refp. den Vorstand ein. § 2. Organe der Landesorganisation find: Die Landeskommiffion raubten Stadtgrößen ein Dorn im Auge. Jede Stleinigkeit Die nationalgesinnten" Beamten hatten fich zu ihrem Anwalt einen Broturisten namene Helmig bestellt, der benn auch durch Einunter anderen die Erhöhung der direkten and deren geschäftsführender Ausschuß, die Bezirksfomitees( die wurde benutt gaben an den Rat, durch in den Generalversammlungen erhobene Agitationskommission der Bezirksverbände) und die Vorstände der Steuern wegen Aufhebung des Detrois und die Beibehaltung Anflagen den Vorstand verdächtigte, er wolle die Beamten Wahlkreisorganisationen. des dreiprozentigen Zinsfüßes der Sparkasse der sozial- in die fozialdemokratische Beamtenorganisation preffen, die Tarif§ 8. demokratischen Fraktion einen Strick zu drehen. Die unglaub- gemeinschaft fei eine fozialdemokratische Einrichtung, der Vorstand Die Landeskommission besteht aus je einem Mitglied jedes Beslichsten Dinge wurden in bekannter Reichsverbandsmanier über refp. die Arbeitervertreter in demfelben feien hinter den Suliffen" zirksverbandes in Breußen; jedes Komitee bestimmt das Mitglied sozialdemokratische Mißwirtschaft zusammengelogen. Troydem für die sozialdemokratischen Parteizwede tätig. felbft und hat, falls dieser verhindert ist, für dessen Vertretung zu war der Sieg der Sozialdemokratie sicher, da fam die Alarm Als gefchäftsführender Ausschuß der Landeskommiffion fungieren nachricht von den 500 000 M2, städtischer Gelder, die Dr. Dullo der Vorfizende, der Schriftführer und der Staffierer der Partei- gegen Kaiserhofattien des Eberbach Stonzerns begeben haben follte. Der Wahlbluff wirfte. Während der Bürgermeister organisation Groß- Berlins. § 4. nichtsahnend in Darmstadt einer Stouferenz beiwohnte, zieh man ihn in Presse und Flugblättern in Verbindung mit der Sozialdemokratie der Vergendung städtischer Gelder. Eine Erklärung von ihm wurde teilweise als Lige bezeichnet. Wenn trotz der so aufgepeitschten und demagogisch verhetzten Bevölkerung der Mischmasch nur mit 240 Stimmen Mehrheit fiegte", so ist dies ein Zufalls esultat, gezeitigt durch ein Schweineglück, das den Gegnern in letzter Stunde eine zugfräftige Wahllüge lieferte.
forgen.
Die Landeskommission und ihr gefchäftsführender Ausschuß haben die Parteigeschäfte im Einverständnis mit dem Parteivorsiande der sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu erledigen, der zu allen Sigungen einzuladen ist.
Die Landeskommission tritt in der Regel jährlich einmal zufammen. Außerdem muß sich der geschäftsführende Ausschuß vor der Einleitung aller für ganz Breußen geplanten wichtigen Parteiaftionen mit ihr rechtzeitig in Verbindung setzen.[§ 5.]
Die oberste Vertretung der Landesorganisation ist der preußische Parteitag. Er findet alle zwei Jahre stait, und ist von der Landestommiffion einzuberufen.
Bur Teilnahme an dem Parteitage find berechtigt: a) Die Delegierten der Wahlkreisvereine, mit der Maßgabe, daß Vereine bis 1000 Mitglieder einen, bis 3000 Mitglieder zwei, bis 5000 Witglieder drei, bis 10 000 Mitglieder vier und über 10 000 Mitglieder fünf Delegierte zu wählen berechtigt sind; b) die Delegierten der sozialdemokratischen Frauen Preußens; c) die sozialdemokratischen Reichstags und die Landtagsabgeordneten Preußens;
d) die Landeskommission und der gefchäftsführende Ausschuß; e) der Parteivorstand.
§ 6.
Zu den Aufgaben des Barteitages gehören: a) Brüfung der Mandate;
b) Entgegennahme der Berichte der Landeskommiffion fowie des geschäftsführenden Ausschusses und der Landtagsabgeordneten Breußens; c) Beratung und Beschlußfaffung über alle das Parteileben Breußens berührende Fragen;
d) Beschlußfaffung über alle eingereichten Anträge; e) Wahl des Drtes für den nächsten Parteitag.
§ 7.
Spätestens fechs Wochen vor Einberufung des Parteitages Hat die Landeskommiffion ben einzelnen Wahlkreisvereinen und Bezirkstomitees einen Rechenschaftsbericht zu übermitteln und den Termin, sowie die provisorische Tagesordnung bekannt zu machen. Die Be fanntmachung ist mindestens zweimal in angemessenen. Zwischen räumen zu wiederholen.
Ade Anträge zum Parteitag find spätestens drei Wochen vor seiner Tagung bei der Landeskommiffion einzureichen, die verpflichtet ist, die Anträge spätestens zwei Wochen vor dem Parteitage zweimal hintereinander zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichungen erfolgen im Vorwärts".
§ 8.
Ein außerordentlicher Barteitag fann einberufen werden durch Mehrheitsbeschluß der Landeskommiffion.
Bemerkt sei noch, daß vom 1. Januar ab 13 Genoffen und 23 Bürgerliche im Stadthaus fizen. Trotz des Sieges ist aber die Macht des Fabrikantenflüngels gebrochen, weil fie- gezwungen auch ihnen weniger genehme Kandidaten mit auf die Lifte nehmen mußten. Und die nächste Wahl ist 1910...
Gemeindewahlen.
In Darmstadt übten bei der Stadtberordnetenwahl am 19. November von 12 971 Stimmberechtigten 7450 ihr Stimm recht aus, das sind nur 57,4 Broz. Früher war die Beteiligung aber noch geringer, fie betrug 58.7 refp. 53 Broz. Auf die vier bürgerlichen Listen entfielen rund 5000, auf die fozialdemokratische Lifte 2400 Stimmen. Bei dem sozialen Charakter Darmstadts gewiß ein beachtenswertes Resultat. Das Tohuwabohu im bürgerlichen Lager Darmstadts fennzeichnet wohl am besten die Tatsache, daß für die bürgerlichen Barteien 1899 ungestrichene und 1590 ab geänderte Zettel abgegeben wurden, während unsere Genossen 2294 reine und nur 104 abgeänderte Zettel abgaben. Bis nach Mitternacht waren am Wahltage die Bureaus mit Bählung der Stimmen beschäftigt, auch am nächsten Tage arbeiteten sie noch an der Auszählung; bei der großen Seriplitterung ist ein genaues Refultat zur Stunde noch nicht da. Sicher ist, daß der bisherige sozialdemokratische Stadtverordnete Stephan mit der höchsten Stimmenzahl sich unter den Gewählten befindet und Genosse Dr. Fulda dürfte nur wenige Stimmen hinter dem niedrigft bestimmten Namen der siegenden Liste zurückbleiben.
Helmig
als aufsichtsbehörde und auch der Oberbürgermeister bon Dresden nahmen erft tatsächlich diese Auflagen ernit, mußten päter aber zugeben, daß fie völlig unbegründet waren. ber Sachlage zugunsten des Vorstandes eingriff, vollständig ab. In bligte, zumal auch die Kreishauptmannschaft nach Brüfung ber Generalversammlung im Frühjahr mun erhob er wiederum die Beschuldigung, die Tarifgemeinschaft sei nur ein Werk der Sozialdemokraten und darum gewissermaßen ein Beweis für die parteipolitische Tätigkeit der sozialdemokratischen Vorfiandsmitglieder. Seitens des Vorsitzenden, des Genossen räßdorf, wurde ihm u. a. erwidert, daß Sozialdemokraten über mindestens so viel Ehre verfügten wie der Redner. Diese Abfertigung nahm der Mann zum Anlaß, die getränkte Leberwurst zu spielen und zum stadi au laufen. Fräßdorf erhob widerflage wegen ber Aeußerung Selmigs. Vor dem Schöffengericht wurde elmig der Schmitz des§ 193 zugesprochen, derselbe Schutz aber Fräßdorf, trot feiner Eigenschaft als Kaffenvorfigender veriagt Der letztere wurde zu 30 Mart Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Fräßdorf Berufung ein. In der Verhandlung, die am Donnerstag vor dem Landgericht stattfand, wurde ein erbrückendes Beweismaterinl dafür vorgebracht, daß die von dem Bro furisten elmig einem enragierten Antisemiten erhobenen Beschuldigungen hinfällig sind. Somit haben sowohl der Voifigende gräßdorf als auch die übrigen Vorstandsmitglieder Anlaß, sich durch die Aeußerungen Helmigs in seiner Eingabe an den Stadtrat und in jener Generalversammlung beleidigt zu fühlen. Das nügte aber nichts: das Berufangsgericht jepte zwar die Strafe von 30 auf 20 m. herab und legte dem eläger ein Biertel der Kosten des Verfahrens auf, aber der§ 193 wurde wiederum zugunsten des Herrn Helmig angetvendet, feine Anwendung für den Vorsitzenden der Ortstrankentasse, Genossen gråßdorf, aber bersagt.
Trogalledem geht zweifellos Herr Helmig aus seinem Feldzug gegen den Vorstand der Dristrantentasse als blamierter Europäer hervor. Denn nicht eine einzige feiner erhobenen njchuldigungen hat zu irgend einem Eingreifen der Aufsichtsbehörden geführt und die Beamten haben den Tarif durch Unterschrift anerkannt.
"
Urteile wie die ergangenen fördern geradezu die Verleumdungsfucht der Gegner der Sozialdemokratie. Der Rechtssas„ Gewalt geht vor Recht" hat den anderen gezeitigt: Berleumdern und Berdächtigern von Sozialdemokraten sieht der gute Glaube und der Schutz des§ 198 Str.-G.-B. zur Seite. Deutschland steht in der Anwendung der finnenfälligsten Klaffenjuftig voran.
Nicht abspringen!
Ein Referendum, fo wird uns aus om gefchrieben, über die Saltung des. Erefutivlomitees bei Gelegenheit der jüngsten Eisenbahnerbewegung ist unter den Mitgliedern des Parteivorstandes ausgeführt worden und hat folgende Resultate ergeben: Im Anschluß an das am Donnerstag mitgeteilte Urteil des Von den 35 auf dem Kongreß von Rom gewählten Mitgliedern Reichsgerichts, das darauf hinweist, es fönne jemand jedes Schadenhaben 2 für längere Zeit ihren Rücktritt erflärt. Unter den übrigen erfaßanspruches gegen Eisenbahnen sich berauben, wenn er von einem 88 billigten 23 die baltung des Exekutivkomitees ohne Borbehalt, rollenden Eisenbahnwagen abspringt, teilen wir nachstehend ein Er6 stimmen der Tagesordnung zu, die dem Eisenbahnerstreif widerriet, fenntnis des Reichsgerichts mit, in dem es die Annahme als bedenkenAuf Antrag von sieben Bezirkskomitees ift die Landeskommiffion migbilligen aber die Veröffentlichung der Resolution, 4 endlich, die frei erklärte, daß ein eigenes Verschulden bei irrtümlichem Abzur Einberufung eines folchen Bartettages innerhalb vier Wochen Genossen Colli, Berbini, Balloni und Mantica, verurteilten die ganze fteigen von einem Straßenbahnwagen an der Haltestelle verneint berpflichtet. Weigert fich die Landestommission, so hat die Einhaltung des Exekutivfomitees in Sachen der Eisenbahnerbewegung. wird. berufung durch die Vorfigenden der beantragenden Bezirkskomitees Das Referendum läuft also auf ein Vertrauensvotum für das au geschehen. Die Fristbestimmungen fallen für die außerordentlichen Parteitage fort.
§ 9.
Die Abgeordneten und die Landeskommission baben in allen Fragen, welche ihre parlamentarische Tätigkeit oder ihre Geschäftsführung betreffen, fein Stimmrecht ,.
§ 10.
Die Kosten für die Kreisdelegationen zu den Barteitagen trägt jeder Streisverein, die Kosten für die Zusammenfünfte der Landestommiffion trägt jeder Bezirksverband. Die Roften des gefchäftsführenden Ausschuffes werden von den Bezirksverbänden im Berhältnis zu der Zahl ihrer Mitglieder durch Umlageverfahren er hoben.
§ 11.
Die Vorsitzenden der Kreisvereine und der Bezirkskomitees find verpflichtet, ihre Adressen dem geschäftsführenden Ausschusse der Landesfommission mitzuteilen und von jeder Aenderung Kenntnis zu geben.
Exekutivkomitee hinaus.
Soziales.
Darf die Regierung die Erteilung von Zurnunterricht in Nordschleswig durch nichtgeprüfte Turulehrer verbieten?
群
Der Kläger des diefer Tage vom Reichsgericht entschiedenen Nechtsstreits erlitt am 2. Juli 1905 als 65jähriger Beamter Münchener auf der Erambahn einen Unfall, für dessen Folgen er die genannte Bahn schadenersatzpflichtig macht. Er befand sich am Nachmittag des genannten Tages auf der Rückfahrt vom Herzogpart nach München und wollte an der Haltestelle Mariensäule am Marienplatz aussteigen. Zwei bis drei Wagenlängen vor dieser Haltestelle hielt der von ihm benutzte TrambahnSie hatte es getan, aber der Zahnarzt Jonathan Smith wagen an, da sich ein anderer Trambahnwagen auf dem Gleis vor hatte in der Zeitung Modersmaalet" ausdrücklich zum Un ihm befand, Kläger nahm an, daß die Haltestelle erreicht fei, und gehorsam gegen die fragliche Verordnung aufgefordert und die beseitigte die Steigeftange, um bom Wagen abzufteigen. In dem betreffende Nummer des Blattes als verantwortlicher Redakteur Augenblid, als er legteres tun wollte, fuhr der Wagen wieder an gezeichnet. Er und die eigentlichen Redakteure Jensen und und lam läger infolgedessen zu Falle, wodurch er erhebliche Beetersen wurden nun wegen Bergehens gegen§ 110 bes fchädigungen an feinem Körper erlitt. Die beklagte Trambahn macht gegen die Ansprüche des Klägers Strafgesetzbuches angeklagt, aber am 3. Mai vom Landgeltend, daß diefem lediglich eigenes Verschulden zur Last falle, da gerichte Flensburg freigesprochen. Die von er einmal die Griffstangen beim Absteigen trog feines hohen Alters der Staatsanwaltschaft hiergegen eingelegte Re- nicht angefaßt und auch gegen die Fahrtrichtung abgestiegen fei, biston tam am Donnerstag vor dem Reichsgerichte zur auch hätte er sich davon überzeugen müffen, ob die Haltestelle erVerhandlung. Der Reichsanwalt beantragte die Verreicht fei. Das Wussteigen fei ganz unzuläffig gewesen und täme werfung der Revision, da die Regierung die Verordnung somit§ 254 2. G.-B. in Anwendung. Das Landgericht. und Oberlandesgericht In den gestrigen Parteitagsbericht hat sich ein arger nicht innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen habe und kein Irrtum eingeschlichen, der hiermit berichtigt werden soll. Recht habe, die Erteilung von Unterricht an die Erteilung München erkannten auf Berurteilung der Beklagten dem Genosse Maurenbrecher hatte, um die sogenannten eines Erlaubnisscheines zu knüpfen. Die gewerbsmäßige Er- Grunde nech. Beide Richter legen bar, daß das Reichshaftpflichtgesetz zur Anwendung kommen milffe, und sich die Frage nur um den teilung von Turnunterricht unterstehe keiner Erlaubnis, sondern das eigene geltend gemachte Berfchulden des Klägers Kompetenzbedenken" des Parteivorstandes gegen Drganisationsentwurf des Genossen Arons zu befämpfen, müsse nur angemeldet werden und könne untersagt werden. brehe. Ein solches müffe aber verneint werden. Da ber Wagen eine Barallele aus der Parteigeschichte gezogen. Er verwies Das teichsgericht bertagte die Entscheidung dieser furg vor der Haltestelle angehalten habe, habe sich der Kläger in dem Glauben befunden, daß die Haltestelle erreicht sei und er absteigen fönne. auf die Gründung der Generalfommission der Sache auf den 9. Dezember. Dieser Irrtum des Klägers durfte unter den obwaltenden UmGewerkschaften mit den Worten: Aber KompetenzZum Berdächtigungsfeldzug gegen Ortsfrankenkassen. ständen nicht als Verschulden betrachtet werden. Denn da einerfonflifte befürchtete man einst auch mit der Generalfommission." Hier verzeichnet der Bericht folgenden Zwischenruf des Partei trentenationalen Breußenvereinler" mit dem General werden dürfen, habe Kläger aus dem Halten des Wagens entnehmen In der Zeit der preußischen Gegenreaktion der fünfziger Jahre feits nur an Haltestellen Fahrgäste aufgenommen und abgefezt vorstandsmitgliedes Pfannkuch:„ Ich habe sie nicht ge- v. Plehwe, dem Zuchthäusler Emil Lindenberg an der Spize, und fönnen, daß der Wagen zu diesem Zwede anhalte. Insofern liege schaffen." In Wirklichkeit hat Genosse Pfannkuch, in an einer Garde gewerbsmäßiger Berleumder wir erinnern an ach darin fein Verschulden des Klägers, daß er es unterlassen hatte, spielung auf feine dereinstige Tätigkeit im Jahre 1892, den Namen der hervorragendsten fonfervativen Bravis, wie Ohm, fich festzuhalten. Nach alledem müsse der Anspruch des Klägers als Zwischenruf gemacht: Ich habe sie mit geschaffen." Goediche, Bierfig, Stieber ufw, als Hülfstruppen Berleumdung begründet und die Anwendung des§ 254 B. G.- 8. für ausgeschlossen auf Verleumdung über ehrliche Menschen in der nicht unerfüdi gelten.
Aus Induftrie und Handel.
Aus der Zementindustrie.
gebliebenen Hoffnung aus, als föniglich preußische gewerbsmäßige Die von der Beklagten gegen das oberlandesgerichtliche Urteil Berleumber einer strafrechtlichen Verfolgung entzogen, schlimmiten eingelegte Revision hatte feinen Erfolg und wurde vom VI. Bivilfalls begnadigt zu werden. Das Vaterland der national en" fenat des Reichsgerichts aurüdgewiesen. Kämpfer für Lüge und Berleumdung ist größer, ihre Macht beit verzweigter, organisierter und einflußreicher geworden. Der NiederAus Offenbach wird uns zum Ausgang der Stadt gang der Rechtspflege in Deutschland hat es im Gegensatz zu bem berordnetenwahlen noch geschrieben: in den vierziger und fünfziger Jahren noch aufrecht stehenden steif In eine Zeit, in der die kommunalen Wahlen im ganzen nadigen, unparteiischen Richtertum dahin gebracht, daß felbft Richter Die Schwierigkeiten, die sich auf der Bochumer Gesellschafter Reiche einem Siegeszuge der Sozialdemokratie gleichen, fiel, im Vorstand und der Leitung von Organisationen solche fißen, dem Reif in der Frühlingsnacht gleich, die Stadtverordneten deren militärischer Leiter offen als Rechtsgrundfas prolla iert hat versammlung der Erneuerung der Kartellverträge wahl in Offenbach ( Main ). Sie brachte der Partei eine Macht geht vor Necht ". Die Berfilzung und Dur bringung zwischen den einzelnen Bement- Stonventionen entgegenstellten, sind der deutschen Rechtspflege durch Diefen„ Nech grundsay" überivunben worden. Nach langen Verhandlungen ist es gelungen, Niedertage. Mit dem 1. Januar 1908 ist wieder eine bürger- wird von Tag zu Tag offenbarer. Die Klassenjuftig wird durch den zwischen der Verkaufsvereinigung hannoverscher Portland - Zements liche Mehrheit im Offenbacher Stadtverordnetenkollegium bor- Gewaltgrundsaß des Leiters der Reichsverbändler io nennt fich fabrifen in Hannover , dem rheinisch- westfälischen Bementsyndikat in handen. Der Jubel darob im bourgeoisen Blätterwalde ist diese Sorte Patrioten" im Gegensatz zu den Preugenvereintern" Bochum , dem Verkaufsverein mitteldeutscher Zementfabriken in
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