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jedoch kaum in Innern Plaz   genommen, als er auf seinem Sike zusammenbrach. Ein Schuhmann brachte den Erkrankten nach der Unfallstation am Tempelhofer Ufer, wo der anwesende Arzt den infolge Herzschlages eingetretenen Tod feststellte. bom Tod überrascht wurde gestern der Vorsteher des fünften von einem Gehirnschlag heimgesucht und verschied wenige Minuten Polizeirebiers Albrechtstr. 22, Polizeileutnant Meh. Er wurde darauf.

Ralfberge Rüdersdorf.

Ein Leichenfund, der im hiesigen Forst gemacht wurde, bebar der Aufklärung. Mit einer Schußwunde im Stopf lag unter einem Im Dienst Gebüsch versteckt der Leichnam eines unbekannten, etwa 40 Jahre alten Mannes. Der Tote hat jedenfalls schon mehrere Tage am 85 M. vorgefunden, dagegen fehlte die Taschenuhr. Nachforschungen Fundort gelegen. Im Besitz desselben wurde ein Portemonnaie mit darüber, ob der Unbekannte Selbstmord verübt hat, oder ob er das Opfer eines Verbrechens geworden ist, sind in die Wege geleitet. Nieder- Schönhausen.

von fünf Mark festgesetzt. Hermsdorf. 18. November 07." i Dieser Strafbefehl ging aus von dem Amtsvorsteher des Amts­bezirks Hermsdorf.

Der Strafbefehl wegen einer durchaus gesehlich zulässigen Handlung und die Beziehung auf§ 153 ist eine seltsame Ver­Strafbefehlen zu befassen hat, wissen sollte, daß sich nur derjenige fehlung. Gerade dieser Paragraph ist doch ein so viel besprochener, daß jeder, zumindest jeder Beamte, der sich mit dem Ausstellen von strafbar macht, der einen anderen durch Anwendung körperlichen­Zwei Personen bei einer Bulverexplosion verunglückt. Zwangs, durch Drohungen, durch Ehrberlegung oder durch Ver­rufserklärung bestimmt oder zu bestimmen bersucht, an solchen( im Gestern mittag erfolgte in der Kronenstr. 7 in dem Waffen- und Jagdgerätegeschäft von Otto Bod eine Pulverexplosion, bei der Aus der Gemeindevertretung. Ein Antrag der Schultommiffion,§ 152 der Gewerbeordnung besprochenen) Verabredungen teilzu­nehmen". Ist nun schon das Vorlegen eines Kündigungszettels ein Arbeiter schwer und ein Förster leichter verlegt wurde. Die neuen Lehrstellen durch zwei junge Lehrer und eine Lehrerin zu und die Aufforderung, denselben zu unterschreiben, an sich eine Wir erfahren über den Vorgang folgende Einzelheiten: Die Firma besezen, wurde angenommen. Sollte die Regierung die Ge- Ehrberlegung, ein förperlicher Zwang, eine Drohung oder eine Otto Bock   hat in dem genannten Hause eine Jagdausstellung. In nehmigung hierzu nicht erteilen, so sollen zwei Lehrerinnen und ein Berrufserklärung? Wir glauben, der Amtsvorsteher hat den§ 153 Für den Nachtragsetat der Amts: entweder absolut mißverstanden oder ihn gar nicht durchgelesen. den Kellerräumen befinden sich Arbeitsstätten. Gestern mittag waren Lehrer angestellt werden. nun mehrere Gehülfen in dem Keller damit beschäftigt, Patronen verwaltung für 1907, der der Gemeindevertretung vorlag, find Denn wenn man den Paragraphen nur flüchtig durchlieft, findet 10 428 M. nachzubewilligen. Gemeindevertreter Havemann hält den man, daß derselbe im Uebertretungsfalle nur eine Gefängnisstrafe anzufertigen. Hierbei fiel aus Versehen ein Paket Pulber Betrag, den die Gemeinde zu den Amtskosten zu leisten hat, gegen bis zu drei Monaten vorsicht. Der Amtsvorsteher von Hermsdorf gegen den heißen Ofen. Das Pulver explodierte unter über ben Leistungen der Amtsverwaltung für zu hoch; unter all begnügt sich jedoch mit einer Geldstrafe! Wahrscheinlich war er der Lautem Knall und der Luftdruck pflanzte sich nach dem gemeiner Heiterfeit erwähnte er einen Fall, wonach ihm einmal eine Meinung, wenn man auf der einen Seite den§ 153 so erweitert. darüberliegenden Geschäftsladen fort, wo zwei Schaufenster- Strafe bis zu 150 m. angedroht worden sei, weil sein Hund einen daß dadurch der§ 152 vollständig aufgehoben wird, müßte man scheiben in Trümmer gingen. Die bei bei der Explosion anderen gebissen hatte; der in dieser Verfügung angezogene Para- schon als ausgleichendes Korrektiv eine Strafmilderung ermög entwidelte Stichflamme traf den im Keller tätigen 22 jährigen graph bezog sich aber auf Gotteslästerung. Hierauf wurde der Etat lichen. Nun, die Gerichte werden sich ja mit diesem Fall und den Büchsenmacher Otto Jabin aus der Teltowerstraße 34. Mit bewilligt. Renderungsbemühungen des Amtsvorstehers zu beschäftigen haben. Das hindert natürlich nicht, daß in der Zwischenzeit die Arbeiter schweren Brandwunden in Gesicht und an den Händen wurde der unter diesem Kampf des Amtsvorstehers mit dem§ 153 zu leiden haben. Es ist wenigstens nicht anzunehmen, daß die Altenburger  Regierung aus eigenem Antrieb bessernd eingreift.

Gerichts- Zeitung.

Ein Nachspiel zur Holzarbeiter- Aussperrung.

Nach längerer stürmischer Debatte wurde der Antrag der Bau­Unglückliche nach der nahen Unfallstation XIII gefchafft, wo er die fommission mit 8 gegen 8 Stimmen angenommen, wobei der Bürger­meister Abraham   als Vorfigender den Ausschlag gab. Die Nieder­ersten Verbände erhielt. Die Verlegungen erwiesen sich aber als Schönhausener Arbeiterschaft tann sich nun von neuem ergößen an derart schwer, daß der Arzt die Ueberführung des Patienten nach dem lustigen Rathauskampf der bürgerlichen Vertreter. dem Krankenhause Moabit   anordnete. Mit leichteren Verlegungen Der Sanitätsfolonne vom Roten Kreuz wurde zum Zwecke der Tam cin Förster davon, der in dem Augenblick der Explosion Einrichtung einer Unfallstation für die Sonntage im Gemeindehaus vor den Schaufenstern stand und von umherfliegenden Glassplittern ein Bureauraum zur Verfügung gestellt. Beschlossen wurde, die an den Händen getroffen wurde. Nachdem er auf der Unfallstation Blankenburgerstraße bis zur Jdastraße und die Buchholzerstraße bis Am Sonnabend gelangte eine Anklage gegen den Tischler verbunden worden war, konnte er in seine Wohnung entlassen zum Friedhofe zu asphaltieren, Die Gleise sollen auf Beton ein­werden. Inzwischen war auch die Feuerwehr eingetroffen. Da aber gebaut werden. Die Rathausangelegenheit wurde in diefer Sigung Emil Siebert in der Berufungsinstanz zur Aburteilung, die wieder von neuem aufgerollt, zur Verhandlung standen folgende wegen der eigenartigen Auslegung des§ 153 der Gewerbeordnung das Feuer schon erstickt war, wurde die Unfallstelle durch Brand- Anträge der Baukommission: 1. Befchlußfassung über den Antrag ein besonderes Interesse beansprucht. Siebert stand am 27. April direktor Reichel nur besichtigt und dann vom 19. Löschzuge auf der Baukommission zivecs Beschaffung von Bureauräumen nach Ab- 1907 vor der Tischlerei von Brandt, von der er als Zugehöriger des geräumt. lauf des Mietsvertrages mit Herrn Hoppe.( 1. April 1910.) 2. Zur Holzarbeiter- Verbandes a usgesperrt war, Streifpoften. Als an Erlangung von Entwürfen für ein eigenes Gebäude der Gemeinde diesem Tage der Tischler Günther, der gleichfalls wegen. ein Breisausschreiben zu erlassen, zu diesem Zwed 5000 M. au be- feiner Zugehörigkeit zum Holzarbeiter- Verband ausgesperrt gewesen willigen und die nähere Ausführung des Preisausschreibens einer war, die Arbeitsstelle von Brandt, bei dem er wieder eingestellt war, Kommission zu übertragen. 3. Gleichzeitig eine öffentliche Auf- berließ, machte ihm der Angeklagte darüber Vorhaltungen, daß er Bermißt wird seit dem 28. Oftober 1907 der Arbeiter Wilhelm forderung zu erlaffen zur Erlangung von Angeboten von Miets gegen die Verbandsstatuten verstoßen habe, die den Verbands­mitgliedern die Wiederaufnahme der Arbeit bei einem Arbeitgeber, Grundmann, am 21 Oftober 1846 in Riemberg, Kreis Woylau, räumen, bemessen für den Bedarf von 6, 8 und 10 Jahren. der Arbeiter ausgesperrt hat, so lange verbieten, bis dieser sämtliche geboren, Blücherstr. 37a wohnhaft gewesen. Er ist 1,55 Meter groß, Potsdam  . Ausgesperrte wieder eingestellt hat. Er werde dem Verbande Mit­von schlanker Gestalt, hat schwarzmeliertes Haar Glaze Großfeuer beim Krongut Bornstedt. Die an der Bittoriaftr. 15 teilung machen und dann würde Günthers Verhalten in der Ber­graue Augen, lüdenhafte Zähne, grauen Schnurrbart, gesunde zu Bornstedt   liegende Schäferei", ein zirka 50 Meter langes Ge- fammlung bekannt gegeben. Hierbei soll auch ein Vergleich mit Gesichtsfarbe und gebeugte Körperhaltung. Der rechte Beige finger ist halb, der rechte Mittelfinger dreiviertellang und der bäude, das zum Krongut Bornstedt gehört und als Erntefpeicher einem Streifbrecher gefallen fein. Das Schöffengericht nahm linte Daumen ist steif. Bei seinem Fortgang war Grundmann dient, stand gestern um 5 Uhr abends in Flammen. Von allen an, der Vergleich enthalte eine Beleidigung und die Mit­Berhalten Günthers in der Ver bekleidet mit schwarzem Schlapphut, abgetragenem blauen Jadett, Seiten famen Neugierige herbei, um dem großen Brande zuzusehen. teilung, daß das werde, eine Drohung, und Frauner Hose und zwei wollenen bunten Hemden. Es wird Selbst- Von Potsdam  , Geltop, Bornstedt   und Bornim   erschienen die Feuer- fammlung bekannt gemacht mord vermutet. Nachrichten über den Vermißten werden in jedem wehren am Brandplage, doch konnten sie vom Gebäude nichts mehr bestrafte den Angeklagten mit vierzehn Tagen Ge­retten. Große Erntevorräte und Aderwerkzeuge wurden nebst fängnis. In der Berufungsinstanz legte der Verteidiger Bolizeirevier und bei der Kriminalpolizei, Alexanderstr. 3-6, Detonomiegerätschaften ein Raub der Flammen. Nur die nadten Rechtsanwalt Theodor Liebknecht   dar, daß von der 2 Treppen, Zimmer 334, schriftlich oder mündlich zu Tagebuch Mauern blieben stehen. Um 7 Uhr war das Feuer unterdrückt. Anwendung des§ 153 doch nicht die Rede sein könne, da die Aus­nummer 8689 IV 1307 entgegengenommen. An der Brandstätte blieb eine Brandwache zurüd. Man bermutet fperrung lediglich zu dem Zwede erfolgt war, den Holzarbeiter­Brandstiftung.

Mit einem Rafiermesser die Schlagaber durchschnitten hat sich gestern der Gardefifilier Rutke von der 5. Kompagnie. Hinzu­Kommende Kameraden brachten K. nach dem Lazarett.

Ueberfahren wurde am 23. Ottober cr., vormittags, gegen 11% Uhr, das 7 Jahre alte Mädchen Erna Gollert, Reiniden­dorferstr. 72, bei den Eltern wohnhaft, vor dem Hause Reiniden­dorferstr. 72 beim Ueberschreiten des Fahrdammes von einem Ge­schäftswagen( Schmalzwagen). Der Wagen soll die Firma E. Ra­mann, Reimann oder Riemann, Schmalzsiederei, Rigdorf, getragen haben. Der Straßenname foll mit Ri angefangen, die Nr. 34 oder 39 gelautet haben. Die Firma sowie der Führer des Fuhrwerts, welches mit einem braunen Pferde bespannt war, ist bis jest nicht ermittelt worden. Sachdienliche Mitteilungen nimmt jedes Polizeirevier sowie die Kriminalpolizei, Zimmer 331, zu Nr. 9327 VI/ 12. 07 entgegen.

Zeugen gesucht. Personen, die am Sonnabend, den 14. Sep­tember, abends 8/49 Uhr Zeugen des Zusammenstoßes der Straßen­bahnwagen Linie 10 mit der Linie Q Alt- Moabit an der Heilands­firche waren und gesehen haben, wie ein im Einsteigen begriffener Arbeiter dabei verunglückte, werden um Abgabe ihrer Adressen an Joh. Bydowicz, Baldenserstr. 40, Quergeb. part., gebeten; ins­besondere ist der Name des jungen Mannes erwünscht, der auf dem Borderperron stand.

Soziales.

Ein Riesenbetrugsprozeß,

Verband zum Abschlusse eines neuen Tarifvertrages zu zwingen. Eine Vereinigung zur Verabredung günstiger Arbeitsbedingungen, wie fie der§ 153.vorausfeßt, war also nicht vorhanden. Das Arbeiten ohne Tarifvertrag sei ja eine Folge, die mit Ablauf des Vertrages selbst eingetreten sei. Auch ein Versuch, den Zeugen Erfah ber Umzugskosten bei unberechtigter Entlassung. zum Anschluß an den Holzarbeiterverband zu nötigen, ſei Die wichtige Frage, ob der mit Kost und Logis Angestellte bei ausgeschlossen, da ja der Zeuge selbst Mitglied des unbegründeter sofortiger Entlassung außer dem Ersatz für die Verbandes war. Das Landgericht ermäßigte zwar die Wohnungsmiete auch die Umzugskosten ersetzt verlangen tann, Strafe auf eine Woche Gefängnis, verwarf aber entschied gestern die zweite Kammer des Kaufmannsgerichts. im übrigen die Berufung. Zur Begründung wurde ausgeführt: Der Butterhändler F. Rector erteilte der Filialleiterin Anna N. Der Holzarbeiter- Verband habe bezweckt, dadurch günstigere Be am 26. September die sofortige Entlassung. Sie hatte bei ihm dingungen für einen neu abzuschließenden Vertrag zu erreichen, daß Damit fei aber die Ver­freie Wohnung, die mit ihren eigenen Möbeln ausgestattet war. er den alten Vertrag nicht verlängerte. Bum Fortschaffen ihres Mobiliars gab er ihr am Entlassungstage abredung zur Erlangung günstiger Arbeitsbedingungen gegeben. Die drei Stunden Frist. Es gelang ihr auch mit vieler Mühe, den Mitgliedschaft Günthers sei unerheblich, da er ja der Bestimmung Umzug innerhalb dieser Zeit mit einem Kostenaufwand von als Verbandsmitglied, in einem gesperrten Betriebe nicht zu arbeiten, 25 M. zu bewerkstelligen. Diesen Betrag verlangte die Klägerin sich nicht unterwerfen wollte. Gegen dies eigenartige Urteil, das unseres Erachtens vollkommen neben 32 M. Wohnungsmiete vom Beklagten   erfest. Als Ent­laffungsgrund gab der Beklagte an, daß die Klägerin ihm ein ge- die Voraussetzungen des§ 153 verkennt und den Arbeitern die Ver­fälschtes Zeugnis aus ihrer vorigen Stellung vorgelegt hätte, daß pflichtung zumutet, die Bedingungen des Arbeitgeberverbandes ohne fie trop feines ausdrücklichen Verbotes ihre beiden Kinder die weiteres zu akzeptieren, ist Revision eingelegt. Jm Nordringzuge zwischen Jungfernheide und Schönhauser Slägerin ist verheiratet in den Verkaufsraum öfter hinein­Allee ist am 13. November abends 1/26 Uhr eine Glanztasche liegen gelassen habe, und daß er schließlich von ihr beleidigt worden sei. geblieben, die zwei Notizbücher mit Adressenverzeichnis enthielt. Der Bernehmung eines Schußmannes des zuständigen Reviers ber voraussichtlich mehrere Wochen dauern wird, begann gestern vor Der Finder wird um Abgabe gebeten an Warnde, Wichertstr. 154. und eines Hausnachbars ergab, daß der Beklagte die Klägerin am der 4. Straffammer des Landgerichts I  . Es handelt sich um eine Feuerwehrbericht. Der 11. Zug wurde gestern früh um 3 Uhr Entlassungstage aller möglichen Bergehen bezichtigte, und daß die Straffache gegen den Ingenieur und Kaufmann Karl nach der Blücherstr. 54 gerufen. Dort war in einer Küche Feuer Klägerin die Beschuldigungen energisch zurüdwies. Rohlmann, welcher des fortgesetzten Betruges beschuldigt wird. ausgekommen. Die Flammen hatten bereits Möbel, Kohlen, Garber Klägerin zugefügt wurden, noch eine Anzahl Zeugen ver bem fleinen Schwurgerichtssaal stattfinden muß, ist ein riesiger Der Beklagte wollte für die Beleidigungen, die ihm seitens Für die Verhandlung, welche wegen ihres folossalen Umfanges in dinen, den Fußboden und das Zwischengebält erfaßt. Es gelang nommen wissen. Das Kaufmannsgericht lehnte indessen die Ber­indes, eine weitere Ausdehnung des Brandes zu verhüten. Der nehmung ab, indem es erklärte, in dieseme Falle von der freien Zengenapparat aufgeboten worden. Es find nicht weniger als der Hagelbergerstr. 26 9. Bug mußte einen ähnlichen Brand in richterlichen Beweisführung Gebrauch zu machen, auf Grund deren löschen. Stoffe u. a. wurden bei einem Brande in der Poſtſtr. 21/22 es die Behauptung des Beklagten bezüglich der Beleidigung als der Verhandlung 81 Bur Stelle waren, während die ein Staub der Flammen. Ferner hatte die Wehr in der Thaerstr. 46 unwahr ansehe. Alle Behauptungen des Beklagten   find entweder übrigen erst zu den späteren Verhandlungstagen geladen zu tun, wo in einem Wohnkeller das Zwischengebält brannte. im Laufe des Projefjes zurückgenommen worden oder sie haben Sache wegen allzu weiter Entfernung ihres worden sind. Eine große Anzahl Zeugen find Blinder Alarm lag einer Feuermeldung nach dem Warenhause von sich als unwahr erwiesen. Das von der Klägerin vorgelegte Jandorf in der Blumenstr. 42 zugrunde. Rauch aus einem Kessel- Beugnis ihrer früheren Stellung sei vom Gericht als echt angesehen der Gerichtsstelle tommissarisch vernommen worden. hause war die Ursache gewesen. Am Elisabeth- Ufer 29 mußte die worden. Auch daß Klägerin ihre Kinder dann und wann in den geflagte Rohlmann betrieb in der Kochstraße und später in der Wehr ein Pferd aus einem Steller herausholen, in welchen es ge- Laden hineinließ, ist kein Entlassungsgrund. Ihre Entlaffung ist Pragerſtraße unter der Hochtönenden Firma Hypotheken- und stürzt war. Außerdem hatte die Wehr in der Chausseestr. 99 u. a. zu unrecht erfolgt, die Klägerin konnte somit auch Erias der Um. Darlehnsbank Karl Mohlmann" ein Darlehnsvermittelungs­Stellen zu tun. zugskosten verlangen. Beklagter wird verurteilt, 57 M. als Erfaß gefchäft. Wie die Anklage behauptet, foll Rohlmann, der bisher noch für Wohnungsmiete und Transportkosten zu zahlen. unbestraft ist, sich nach der bekannten Art der Darlehnsschwindler des Betruges dadurch schuldig gemacht haben, daß er eine verhältnis Ein Amtsvorsteher im Kampfe mit dem§ 153 der Gewerbeordnung. mäßig hohe vorher zu zahlende Gebühr für Ausfünfte und Spesen Der Kampf der Arbeiter in Sachsen- Altenburg um das Recht, berlangte und damit das Geschäft als erledigt betrachtete. Die Auskünfte die bon dinem fleinen Winkel- Aus­sich ungestört versammeln und vereinigen zu fönnen, ist ein unaus­funftsbureau, der Deutsch- Amerikanischen Auskunftei, deren gefeßter Konflikt mit der altenburgischen Regierung und deren Be- Inhaber zurzeit flüchtig ist, herrührten, waren zumeist ungünstig, amten. Der Geist der altenburgischen Regierung, der den Teil- Inhaber zurzeit flüchtig ist, herrührten, waren zumeist ungünstig, nehmern am Jenaer   Parteitag die Leuchtenburg versperrte, erfüllt obwohl die betreffenden Darlehnssucher sich nur in einer vorüber­die ganze Beamtenstufenleiter diefes kleinen Ländchens. Abgesehen gehenden Geldnot befanden, sonst aber zahlungsfähig waren. Das von den unzähligen Fällen fleinlichster Engherzigkeit, durch die Geschäft des Angeklagten soll, wie ihm die Anklage vorwirft, lediglich darin bestanden haben, daß er von den Darlehnssuchern Gebühren in Höhe von 5-6 M., 10 M. und sogar 20 M. für die wenn irgend ein belehrender Vortrag gehalten werden soll, der nach der Vermutung eines Landrats oder sonstigen Beamten einen Auskünfte verlangte, für welche er selbst nur 1-1,20. bezahlte. politischen Anstrich bekommen könnte, und abgesehen von mancher Wenn es einmal nicht möglich war, eine Auskunft ungünstig anderen Liebenswürdigkeit, die den Regierenden gegen die Arbeiter au auf Grund des vormärzlichen Vereins- und Versammlungsrechts in Altenburg   erlaubt ist, bersucht sich jener oben bezeichnete alten burgische Regierungs- und Polizeigeist auch noch auf anderen Ge­

Vorort- Nachrichten.

Charlottenburg  .

Bei den gestrigen Stadtverordnetenstichwahlen gelang es uns durch den brüderlichen Zusammenschluß der feindlichen bürgerlichen Parteien nicht, Mandate für uns zu erobern. Im 1. Bezirk erhielt unser Standidat 1125, der gegnerische 1369 Stimmen; im 2. Bezirk Sozialdemokratie 1556, Gegner 2446 Stimmen; im 6. Bezirk Gozialdemokratie 720, Gegner 1208 Stimmen; im 7. Bezirk Sozial- man Minderjährige aus den Gewerkschaftsversammlungen weist.

demokratie 519, der Gegner 1022 Stimmen. Wilmersdorf  .

Eine Berdoppelung der Steuer nach dem gemeinen Wert für umbebaute Grundstüce hat die Stadt Wilmersdorf   befchloffen. In Betracht kommen 456 Besizer unbebauter Grundstücke. Der gemeine Wert der unbebauten Grundstüde stellt sich auf rund 195 Millionen Mart. Das gesamte Jahressteuer- Mehr aus allen unbebauten Grundstücken beläuft sich bei dieser Erhöhung auf etwas über

429 000 m.

Trebbin  ( Kreis Zeltow).

Die vom Gewerkschaftskartell veranstalteten Zyklusvorträge des Genossen Hermann Müller  - Berlin   sind nun zu Ende. Die Be­teiligung an denselben war nicht gerade befriedigend. Bon 500 dem Gewerkschaftskartell angeschlossenen Arbeitern haben nur 80 an den Vorträgen teilgenommen. Es ist zu wünschen und auch dahin zu agitieren, daß derartige Veranstaltungen sich für das nächste Mal eines besseren Besuchs erfreuen.

Zu dem Ausfall der Stadtverordnetenwahlen in der dritten Ab­teilung ist mitzuteilen, daß von den sechs Sitzen der dritten Ab­teilung nun bier im Besitz der Sozialdemokratie find. Vor zwei Jahren entfielen in der Hauptwahl auf unsere Standidaten 72 beztv. 74 Stimmen, während diesmal auf unsere Genoffen 94 Stimmen entfielen. Jegt gilt es weiter zu agitieren, damit in zwei Jahren den Bürgerlichen auch die beiden legten Size der dritten Abteilung abgenommen werden können.

bieten.

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gestalten, so soll der Angeklagte weitere Bedingungen gestellt haben, auf welche der betreffende Darlehussucher feinesfalls eingehen konnte. Der Geschäftsbetrieb des Angeklagten war ein sehr umfangreicher, da er in vielen bürgerlichen und parteilofen" Zeitungen im Deutschen Reiche Inferate erließ, nach welchen er an Schwabe u. Co. die Arbeiter ausständig geworden. Mit Argus- zahlung Darlehen vergebe. Von der Verteidigung wird zur Ent In Reichenbach bei Hermsdorf sind in der Porzellanfabrik von geblich an jedermann gegen mäßige Verzinjung und ratenweise Rück­augen bewacht und begleitet nun die Gendarmerie die lieben Ar- lastung der Beweis angetreten, daß der Angeffagte in einer großen beitswilligen, Kroaten   und andere Elemente, die durch die Arbeits- Anzahl von Fällen in durchaus reeller Weise Tarlehen vergeben und willigen- Bermittelungsfirma Riebenstahl- Berlin aus allen Eden seine Auftraggeber in jeder Weise zufriedengestellt habe. Wir werden über das Ergebnis des Prozesses, welcher sich vor­zusammengesucht und nach Reichenbach gesandt wurden. Aber nicht minder scharf paßt auch die Polizei den Ausständigen auf. Ein ausfichtlich längere Zeit hinziehen wird, berichten. Strafmandat folgt dem anderen und immer wird der§ 153 der Eins dieser Gewerbeordnung zur Begründung herangezogen. Mandate weist nun folgende Begründung auf:

" Sie sind von dem Gend.- Wachtmeister Menz hier angezeigt worden, daß Sie am 12. Oftober 1907, bei Gelegenheit der Arbeitseinstellung der Arbeiter der Porzellanfabrik in Reichen­bach S. A. den arbeitswilligen Arbeiter Otto Müller   in Reichen­bach zur Kündigung seiner Arbeit unter Vorlegung eines an­gefertigten Kündigungszettels und Abverlangen ber Unterschrift von selbigem, veranlaßt haben.

Beweis: ein Kündigungszettel. Es wird deshalb hiermit gegen Sie auf Grund des§ 153 der Gewerbeordnung vom 26. 6. 1900 f. d. D. Reich eine Geldstrafe

Was ein Staatsanwalt für ein Schnäpschen verlangte. Der mehrfach vorbestrafte Arbeiter Venus in Halle hatte in einer Sneipe einen Groschenschnaps getrunken, diesen nicht bezahlt, dafür sein Taschentuch als Pfand angeboten und war dann, nachdem er gebeten und gebettelt hatte, verschwunden. Der Mann wurde verhaftet, fam wegen Rückfallbetrugs" vor die Hallesche Strafs fammer. Der Staatsanwalt beantragte drei Monate Gefängnis, einen Monat Haft und leberweisung an die Landespolizei­behörde. Das Gericht lehnte den schneidigen Strafantrag ab und sprach den Mann frei, da das Bewußtsein von der Strafbarkeit der Handlungen unter den obwaltenden Umständen dem Manne ge­fehlt, er auch die Absicht zu betrügen schwerlich gehabt habe.

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