Ut. 278. 24. Jahrgang 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Bonerstag, 28. Bovember 1907.
Nr.
Zum Prozeß der fozialdemokratifchen fuchen zu laffen. Der neuerlichen Aufforderung, zum Kreisarzt zu Anders in Striegszeiten, wenn es schon einen„ Strach" oder mehrere
Duma- Fraktion.
Den Mitgliedern der sozialdemokratischen Fraktion der zweiten Duma ist endlich die Anklagealte eingehändigt worden, und zwar in Form eines 17 Seiten starken Heftes in Folio; aber so groß der Umfang des Heftes ist, so dürftig ist der Inhalt.
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ntals aufzufordern, sich zum zweiten Male vom Kreisarzt unter- gut miteinander vertragen, wird's so streng nicht genommen. gehen, fam Kläger nach. Der Arzt blieb aber im wesentlichen bei gegeben hat; da fann ein Tropfen um mit Wippchen zu reden feinem Gutachten und meinte, dem C. würden trok seines ner- als der Funke wirken, der das Pulverfaß zum Ueberlaufen bringt. vösen Herzleidens Freiübungen fogar nüßlich sein, wenn er me- Gin Kriegszustand dieser Art bestand nun schon an 14 Tage thodisch daran gewöhnt würde. Auf die Frage, ob er jekt Frei- ewischen dem Buchdruderanleger Schmidt und seinem Borgesezten, übungen mitmachen würde, lehnte Clever dies wieder ab. dem Wertmeister der„ Baterländischen Verlags- und Kunstanstalt". Der Oberbürgermeister verhängte dann als Disziplinar Schmidt war gekündigt worden. Da fommt's noch im letzten Ordnungsstrafe zwei Tage Arrest über ihn. Der Regierungs- Augenblid zum offenen Ausbruch der Feindseligkeiten. Schmidt Auf 22 Seiten versucher die Regierungsjuristen vor allem präsident wies die Beschwerde dagegen zurúd. Hierauf flagte C. ist, wie feine Arbeitskollegen bestätigen und wie auch der Werteinen Zusammenhang zwischen der Dumafrattion und der Peters- im Verwaltungsstreitverfahren. Der 44jährige Stläger hatte in- meister zugeben muß, ein guter und fleißiger Arbeiter. Dabei burger sozialdemokratischen Militärorganisation herzustellen. Um pischen Atteste von zwei Krankenhaus- Oberärzten beigebracht, fand niemand etwas Arges, daß Schmidt zuweilen auch außerhalb wonach er an Herzneurose leidet und das Mitturnen, auch nur der Gßpausen in sich geht und dentt, wo man einen guten Tropfen diesen Zusammenhang zu beweisen, wird in der Anklageschrift gel bei Freiübungen, direkt schädlich wirken würde. In der Klage- fchentt". Auch an dem kritischen Tage also will sich Sch. in aller tend gemacht, daß der Deputierte Gerus eine Sigung der Militär- begründung wurde auch geltend gemacht, daß die Anordnung des Harmlosigkeit einen fleinen Stärkungsschoppen leisten. Aber das organisation besucht und andererseits die Fraktion den sogenannten Turnunterrichtes für die Polizeibeamten überhaupt nicht zulässig Maß seiner Sünden ist wenigstens in den Augen des Werk,, Nalas"( d. i. eine Denkschrift, die von verschiedenen Gruppen wäre. Diesen, meist in einem fortgeschrittenerem Alter befind- meisters voll. Sch. wird sozusagen 5 Minuten vor seiner der Bevölkerung ausgeht und ihre Wünsche nebst Vorschlägen der lichen Beuten müffe man es felbst überlassen, ob sie mitturnen ordnungsmäßigen Entlassung ohne Einhaltung des Restes der einzunehmenden Taftit enthält) von Soldaten der Petersburger wollten. Der Turmunterricht sei in diesem Jahre auch eingestellt Sündigungsfrist entlaffen. Nun Hagt er vor dem Berliner Geworden, nachdem vier Unglüdsfälle vorgekommen seien. werbegericht um rückständigen Lohn in Höhe von 7,40 M. In der Garnison angenommen hatte. In Wahrheit ist der erwähnte Besuch Das preußische Oberverwaltungsgericht änderte dieser Tage Verhandlung wird festgestellt, daß früher in der Arbeitsordnung des Genossen Gerus von der Polizei aus der Luft gegriffen, die Strafverfügung dahin ab, daß an Stelle der Arreststrafe eine auf die Uebertretung dieses Verbotes Entlassung angedroht war, und die Geschichte mit dem Soldaten-, Ratas" überführt nicht die Geldstrafe von 5 Mart zu treten habe. Das Gericht habe aus den daß aber in der lezten Arbeiterausschußsizung diese drafonische Fraktion, denn wer sollte den Deputierten das Recht streitig ärztlichen Attesten die Ueberzeugung gewonnen, daß C. nicht fähig und ungefeßliche Bestimmung gestrichen worden ist, so daß es auch machen, die Wünsche der Bevölkerung anzuhören? wohl aber die gewesen fei, irgendwie mitzuturnen. In seiner Nichtteilnahme nach der Arbeitsordnung jezt bei dem bloßen Werbot sein BeGeheimpolizei, die, als es galt, eine Verschwörung zu inszenieren, habe das Gericht eine dienstlich zu rügende Verfehlung nicht ge- wenden hat. Da dem Kläger ein wiederholtes Hebertreten des Zuflucht zu ihrem gewohnten Mittel: zur Propolation nahm. funden. Es sei aber ein Dienstvergehen, daß er dem ersten Befehle, Verbotes nicht nachgewiesen werden kann, demnach eine„ beharr= Und in der Tat: in der Wohnung des Genossen Osol wurde am fich zum zweiten Male vom Streisarzt unterfuchen zu laffen, nicht liche Weigerung" im Sinne der Gewerbeordnung nicht vorlag, so tam das Gericht zu dem Ergebnis, daß ein Grund zur fofortigen 18. Mai nachts eine Haussuchung vorgenommen, wobei der er gefolgt fei. Dafür genüge eine Strafe von 5 Mart, wähnte„ Ratas " nicht vorgefunden wurde, aber schon am fol- Polizeibeamten mit dem schweren Geschütz des Disziplinarvers antrages fostenpflichtig verurteilt. Wunderliche Staatsordnung: Hier wird gegen einen 44jährigen Entlassung nicht vorlag; die Firma wurde in Höhe des Klagegenden Lage, den 19. Mai", wie der Untersuchungsrichter fahrens vorgegangen, weil er sich für zu herzleidend zum Turnen ungeschickt selbst verriet. ftellte die Geheim polizei dem hält, und anderwärts hindert der föniglich preußische Staat den Staatsanwalt des Petersburger Appellationsgerichts offiziell Turnunterricht, alldieweil der Turnlehrer das Herz auf dem rechten eine Kopie diefes Natas" zu, die am 18. Mai von einer Depu- Fled hat. tation von Soldaten der Petersburger Garnison den Mitgliedern der sozialdemokratischen Fraktion in der Wohnung Osols eingehändigt worden war." Auf welchen übernatürlichen Wegen fam denn diese Kopie in die Hände der Geheimpolizei?! Es gibt nur einen natürlichen Weg: die unmittelbare Beteiligung der Lodspitel an der Organisierung der Deputation.
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Weiter stellt die Anklageatte auf Grund der bei der Haussuchung in Gerus' Wohnung beschlagnahmten Dokumente" feft, baß bie Fraktion in der Duma, als offizielles Organ der sozialdemokratischen Partei, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Parteikongreffe und unter beständiger Leitung und Kontrolle des Bentrallomitees handelt", und sie flärt wiederum auf Grund beschlagnahmter Dokumente die Aufgaben und Ziele der fozialdemokratischen Partei auf. Es wäre nun, um solche Entbedungen zu machen, absolut nicht mehr nötig gewesen, die Spione und Staatsanwälte mit der Vornahme von Haussuchungen und der Konfistation von„ Dokumenten" zu belästigen; denn den Busammenhang der sozialdemokratischen Fraktion mit der Partei erklärte die Fraktion selbst in allen legaien Zeitungen schon in ben ersten Tagen der zweiten Duma, und das ftaatsberräterische" Programm der sozialdemokratischen Arbeiter. partei Rußlands , dies geheime Dokument", war schon, abgesehen
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Ein Submissionsring unfittlich?
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Der Maurermeister Bade in der Stadt Wunstorf hatte mit den übrigen Maurermeistern der Stadt anläßlich der submissions. weisen Bergebung des Neubaues eines städtischen Sparkassen- und Berwaltungsgebäudes vereinbart, daß teiner weniger als 125 000 Mark fordern solle und daß der Bauausführende 6000 m. an die anderen zu zahlen habe. Babe war Stadtverordneter und wurde am 29. November 1906 aufs neue in die Stadtverordnetenverfamm lung gewählt. Nun bestimmt§ 84 der hannoverschen Städte. ordnung, daß Personen, die sich durch unfittliche Handlung der öffentlichen Achtung verluftig gemacht haben, das Stimmrecht ent 30gen werden fann. Die Stadtverordnetenverfammlung erklärte mit Rücksicht hierauf und auf jene Vereinbarung die Wahl Babe für ungültig. Das Oberverwaltungsgericht erklärte jedoch Dienstag für gültig, da nach der zitierten Städteordnung die Folge des§ 8 gleich dem Bezirksausschuß die Wahl aus dem formellen Grunde nicht von selbst, fondern erst durch gemeinschaftlichen Beschluß von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung einträte. Ein solcher lag nicht vor. B. war daher bei der Wahl und der demnächstigen Beschlußfaffung der Stadtverordneten wahlfähig. Ob seine Handlung eine unfittliche im Sinne des§ 84 war, entschied deshalb der Senat leider noch nicht.
Zum Kampf gegen die Heerbter Ortskrankenkasse.
von anderen Ausgaben, anderthalb Jahre vor dem Zusammentritt Dem Bürgermeister Snopp in Heerdt bei Düsseldorf sind die der zweiten Dima in der Druckerei des Regierungsorgans Roffija" freien Gewerkschaften ein Dorn im Auge und tut er fein gebrudt worden( in dem Buche Plattformen aller russischen möglichstes, um denselben, besonders den Führern der genannten Barteien", welches heute noch überall als legal berkauft wird)! Organisationen, das Leben schwer zu machen. Manch harten Nicht besser ist es mit den anderen Beweisen" bestellt. Eine Strauß haben unsere Genossen in dem dortigen Bezirk mit dem Reihe der ungeheueren Seiten der Anklagealte ist der Darstellung Manne fchon ausgefochten, der Arbeiterbewegung hat der Bürger Der„ Natas", die die Frattion erhalten hat, gewidmet. Ausführlich meister feinen Abbruch tun können, trotz der gewagten Mittel, die wird der Inhalt von Zirkularen wiedergegeben, mit denen die er mitunter onwandte. So führte der Bürgermeister seit längerer Fraktion sich an die Parteiorganisationen wandte und in denen Beit einen heftigen Stampf gegen den Vorstand der Dristranten faffe für Geerdt- Oberkassel. In dieser Kasse ging es früher fehr nichts anderes steht als das, was die Fraktion beständig sowohl idyllisch zu, die Unternehmer spielten die erste Geige in der Vervon der Tribüne der Duma herab wie auch in ihren Berichten waltung und arbeiteten mit dem Bürgermeister als Aufsichtsund all ihren Erklärungen offen heraussagte:- daß die Duma behörde hübsch Hand in Hand. Der Zustand änderte sich, als die zur politischen Erziehung und Organisierung des Boltes dienen befannte Firma Brend'amour eine große Fabrit in Oberkassel an follte, daß sie ohne die Unterstübung des organisierten Voltes legte. Die in dem Betriebe beschäftigten Arbeiter, welche den machtlos ift. Und das wird zum Beweis der Eristenz einer„ Verschwörung" angeführt!
Gerichts- Zeitung.
Hinter den Kulissen des Warenhaufes für die deutsche Armee und Marine.
In einer bis zum Abend währenden Verhandlung erledigke am Dienstag die Hülfsstraftammer des Landgerichts I eine Unflage gegen zwei ehemalige Angestellte des Warenhauses für die beutsche Armee and Marine, den Kaufmann Wilhelm Beefe und den Kaufmann Hermann Zabel. Der erste Angeklagte war der Interschlagung, der zweite der Beihülfe befchuldigt. Der Angeklagte Beefe war lange Jahre hindurch Bureauchef im Direktionsbureau des Deutschen Offiziersvereins und galt bei den zahlreichen Angestellten als der allmächtige Gebieter, der fast mehr zu sagen hatte, als der damalige Direttor Hauptmann a. D. v. Webel. Der zweite ngeklagte war der Vertreter des Hauptkassierers im Warenhause übernommen und Beese mußte sich einen monatlichen Abzug von und bersah den Schalterdienst an der Kaffe. Beese hatte über 38 000 M. Schulden. Diese Schuldenlaft wurde von der Direktion 100 M. an feinem Gehalt gefallen laffen. Als Sicherheit nahm die Direktion des Offiziersvereins für ihn eine Lebensversicherungspolice in Höhe von 30 000 M. Der Angeklagte hat nun sein Anzahlreichen Fällen auf bloße Anweisungen hin, die instruktions. sehen und seine Machtvollkommenheit dazu benutzt, um sich in widrig nicht zwei Unterschriften, sondern nur diejenige des Beese trugen, Geldbetrge auäs der Staffe zahlen zu lassen. Der Angeklagte Borgesehten irgendwelchen Einspruch zu erheben, er behauptet, daß Zabel wagte nicht, gegen die Anordnungen seines einflußreichen die Richtbeachtung der Instruktion im Geschäftsbetriebe eigentlich 15. Juli d. 3. eine Fehlsumme von 45 453 M. Beese hat darüber gang und gäbe war. So ergab sich nach einer Aufstellung bom einen Schulbschein ausgestellt und darin anerkannt, daß er das einen Schulbschein ausgestellt und darin anerkannt, daß er bas Warenhaus für die Armee und Marine um diese Summe geschädigt und diese Gelder sich zugeeignet habe durch Unterschlagung, Mißbrauch seiner Dienstgewalt und Betrug. Daß diese Ünregelmäßigkeiten in so ausgedehntem Maße und so viele Jahre hindurch Plak greifen und unentdeckt bleiben konnten, ist darauf zurüdauführen, daß die Geschäftsführung und die Kontrolle eine eigenartige und lare war. Wenn Kaffenrevifionen stattfinden sollten, hatte die Möglichkeit, Vorsorge zu treffen, daß die Revisoren das so war der Termin schon zwei Tage vorher bekannt und die Kasse hatte die Möglichkeit, Vorsorge zu treffen, daß die Revisoren das freien Gewerkschaften angehörten, befümmerten sich um die Zu- Geld, welches nach dem Kassabuche vorhanden sein mußte, auch stände in der Kaffe, die ihnen gar nicht gefielen. Bei der nächsten wirklich vorfanden. Der Kassierer buchte die Eingänge von den Auf Grund dieser Daten werden die Mitglieder der sozial. Bertreterwahl wählten diese Arbeiter ihre Kollegen, und so fam beiden letzten Tagen vor der Kaffenrevision noch nicht, sondern bedemokratischen Fraktion der zweiten Duma angeklagt, sie hätten im Arbeiterschaft. Zum Besten der Berficherten wurden dann eine bem benachbarten Warenhaus für deutsche Beamte herum und ließ die Verwaltung der Staffe in die Hände der freiorganisierten hielt sich diese Buchung vor und dann schidte man noch schnell zu Jahre 1907 in Petersburg unter dem Namen der sozialdemokra Menge Neuerungen eingeführt, welche aber dem Bürgermeister fich dort auf furze Zeit leibweise die Gelder geben, die zur Komfischen Dumafraftion" einen staatsverräterischen Geheimbund ge- von Seerdt sehr mißfielen. Da der Herr keinen anderen Weg jah, taufmännisch so wenig burchgebildet, daß sie die vorgenommenen plettierung ber Staffe notwendig waren. Die Neviforen waren bildet, der den gewaltsamen Umstura der durch die Grundgefeße die bösen Gozis aus der Kaffe herauszubringendiefelben hatten Manipulationen nicht bemerkten. Die Beweisaufnahme über die bestimmten Regierungsform, die Entziehung der souveränen Ge- fich das Bertrauen der Mitglieder im höchsten Grade erworben Luderwirtschaft war eine sehr ausgedehnte. Der Gerichtshof berwalt des Kaifers und die Einrichtung einer demokratischen Re verfügte er einfach, daß die Firma Brenb'amour eine Betriebstaffe urteilte Beefe zu 1 Jahr Gefängnis und 1 Jahr Ehrverlust und publit in Rußland bezweckte, wobei die Angeklagten zur Verwirt zu gründen habe. Trok aller Proteste seitens der Firma, feitens lichung ihrer Biele... in unmittelbare Verbindungen mit strats. Der Arbeiter und des Vorstandes der Ortstasse sette der Bürger. berfügte auch dessen sofortige Inhaftnahme. Babel wurde unter berräterischen lokalen Geheimbünden eintraten. an diese meister vorläufig feinen Willen durch. Die Betriebskaffe mußte Bubilligung mildernder Umstände zu 900 M. Geldstrafe verurteilt. errichtet werden, indessen ist die Angelegenheit noch nicht endGeheimkomitees Rundschreiben schieten die Abfassung der gültig entschieden. „ Nakas" durch die lokalen Geheimkomitees leiteten..., die De - Der Bürgermeister war nun ber Meinung, daß die Verputation von Soldaten der Petersburger Garnison empfingen... waltung der Staffe wieder sozialistenrein würde und setzte er große cinen Mittelpunkt bildeten, in dem fich die revolutionären Forde Hoffnungen auf die Vertreterwahl. Um nichts verabsäumt su rungen der Einberufung einer konstituierenden Versammlung und haben, wurden an der Kirche christliche Flugblätter verteilt, ben der gewaltsamen Einrichtung einer demokratischen Republif in freien Gewerkschaften alle Lofale abgetrieben, Bolizeibeamte beRußland vereinigten..., die Mitglieder des von ihnen gebildeten forgten die Stimmzettel. Und der Erfolg? Mit einer großen Geheimbundes( lies: Dumafraktion) beauftragten, an gesetz- Majorität siegten unsere Genoffen. Die Verwaltung der Ortswidrigen Zusammenrottungen von Arbeitern teilzunehmen und das frankenkasse bleibt also in den Händen der Sozialdemokraten. felbft aufreizende Reden zu halten usw. usw.
Soziales.
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Gehülfinnen in Seitungs- Korrespondenzbureaus.
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Zur Duellmanie.
Der Student der Chemie Rau erschoß den Studenten der Me bizin Lipsth im Zweikampf. Das Hallenfer Schwurgericht vere urteilte den Täter gestern zu 2 Jahren Festungshaft. Polizeiverordnungen gegen Regeln.
Kaplan und Haushälterin.
Eine Polizeiverordnung vom 29. August 1902 verbietet bas Segeln nach 11 1hr abends. Das Landgericht Köln sprach den Gastroirt Droullier frei, welcher die Verordnung übertreten haben sollte. Das Kammergericht verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft, weil die Verordnung, die nächtlichen rubeftörenden Lärm verhindern Der Prozeß wird im Senat unter Ausschluß der Die Frage, ob die in den Zeitungs- Korrespondenzbureaus mit wolle, ungültig sei. Sie verstoße gegen den§ 360 3iffer 11 bes Deffentlichkeit verhandelt werden. Selbst die Anklagealte mechanischen Arbeiten beschäftigten Gehülfinnen dem Gewerbe- Reichs- Strafgesehbuchs, der die Materie des ruheſtörenden Lärms fann feiner öffentlichen Kritik unterzogen werden, da die russische gericht unterstehen, kam vor der achten Kammer des Berliner erschöpfend regele. Ein Ginschreiten auf Grund des Strafgeset legale Breffe sie nicht abbrucken darf. Mit dieser Furcht vor der Gewerbegerichts zur Entscheidung. Frl. Marin ist bei Herrn buchs tomme hier gegen den Gastwirt nicht in Frage, da er das Deffentlichkeit bekundet die Regierung selbst die juristische Unzu- Budermann, dem Herausgeber einer politischen Korrespondenz, späte Siegeln nur geduldet, sich aber nicht daran beteiligt habe, also Tänglichkeit der gegen die sozialdemokratische Dumafraftion ge- als Gehülfin angestellt. Sie glaubt Anspruch auf den Titel felber auch keinen ruheftörenden Lärm erregt haben tönne. richteten Anklage. Stontoristin" zu haben, muß aber zugeben, daß sie in der Hauptfache mit rein mechanischen Arbeiten, wie Anfertigung von Liften und Verzeichnissen, Schreiben von Adressen usto. beschäftigt ge- Vor dem Schöffengericht in Köln war die 36jährige Saus. wesen ist; zur Aufnahme von Diftaten oder zur Herstellung der hälterin G. angeflagt, bei dem Kaplan is in Bonn und bei dem Manuftripte die Korrespondenz erscheint in hektographischer Staplan Busch in Köln eine Anzahl geringwertiger fremder Sachen Turnunterricht für städtische Polizeibeamte. Schrift ist sie nicht herangezogen worden. Das Kaufmanns- fich rechtswidrig angeeignet zu haben. Ferner sollte sie den Kaplan Zur Erhaltung und Stärkung der Körperkraft und zur Er- gericht, an das sich die Klägerin mit einem Alagcanfpruch wegen Busch, der damals an der katholischen Kirche St. Alban in Stölit höhung der Leistungsfähigkeit und Gewandtheit der städtischen ungefeßlicher Entlassung zunächst gewandt hatte, hat sich für ungu tätig war, fortgefeßt beleidigt haben durch die auch durch Briefe Bolizeibeamten war in Barmen für diese ein Turnunterricht ein- ftändig erklärt. Die Sache tam nunmehr an das Gewerbegericht. verbreitete Behauptung, der Kaplan habe sich gewundert, daß sie geführt worden. Borgesehen war wöchentlich zweimal je eine Die achte Kammer unter dem Vorsitz des Magistratsassessors damals noch unschuldig gewefen fei; er habe sie gefüßt, fchließlich Stunde. Der Bolizeifergeant Clewer, der seit 20 Jahren im Dienste Schulz erklärte fich für auständig. Im Laufe der Verhandlung geschlechtlichen Verkehr mit ihr gepflogen, ihr gesagt, er müsse alle der Stadt steht, weigerte sich, daran teilzunehmen, weil er herz- tam noch zur Sprache, daß sich das Gewerbegericht auch schon in fieben bis zehn Tage etwas haben, und zur Verhütung der leidend sei. Der Streisarzt, der ihn auf Veranlassung der städti- einer gegen die Inhaber der befannten Zeitungs- Korrespondeng Schwangerschaft habe er fie nach Ehrenfeld zu einer Hebamme fchen Bolizeiverwaltung untersuchte, ließ sich in seinem Gutachten G. u.. schwebenden Lohnklage als zuständig erklärt hat. Die schicken wollen. dahin aus: C. flage über Herzklopfen und Schwindel. In der Tat vom Beklagten aufgeworfene Frage, ob unter Umständen die Art Diese Sache wurde einmal vertagt, weil die Angeklagte auf fei seine Berstätigkeit erregt. Er wäre aber nur bom Geräteturnen der technischen Herstellung einer Storrespondenz heftographisch ihren Geistesaustand" untersucht werden sollte. Der Verteidiger zu dispensieren. E. wurde davon dispensiert. Er verweigerte aber oder in Buchdrud- auf die Entscheidung der Buftändigkeitsfrage stellte darauf den Antrag, die frühere Haushälterin des Staplans auch die Teilnahme an den Freiübungen, indem er erklärte, seine von Einfluß sein fönnte, wurde vom Vorsitzenden verneint. Der als Zeugin zu laden, um die Angaben der Angeklagten zu beträfHerstätigkeit sei so groß, daß er auch daran nicht teilnehmen Fall selbst es handelte fich um die Frage, ob ein Probe tigen. Der überraschende Erfolg dieses Antrags war, daß der fönne. Er habe es zu Hause versucht, Freiübungen zu machen, es Engagement oder feste Anstellung vorliege wurde im Vergleichs- Kaplan die Beleidigungsklage auf der ganzen Linie zurüdzog. sei ihm aber schlecht bekommen. Der Aufforderung, fich noch einmal wege erledigt. Das Gericht sprach die Haushälterin von der Anklage des bom Sereisarzt untersuchen zu lassen, leistete er feine Folge. NunDiebstahls in den meisten Puntten frei; nur wegen der Aneignung mehr beantragte der Oberbürgermeister gegen ihn beim Regierungseines wertlofen Deckchens und eines Paradehandtuchs bei dem präsidenten das Disziplinarverfahren auf Dienstentlassung. Der Bierholen und Biertrinfen ist außerhalb der Ghpausen ver- Bonner Staplan erhielt fie drei Tage Gefängnis. Sie war wegen Regierungspräsident folgte nicht bem Antrage, fondern stellte dem boten", so heißt es in der Arbeitsordnung des Vaterländischen Diebstahls schon vorbestraft. Die durch den Beleidigungsstrafantrag Oberbürgermeister anheim, dem widerspenstigen Beamten eine Verlags, Attiengesellschaft". Freilich, wie's so oft geht: in bes Raplans Busch entstandenen Kosten wurden diefem sämtlich Ordnungsitrafe in Form von Arrest aufguerlegen und ihn noch Briebenszeiten, das heißt, solange Prinzipal und Angeftelte fich I aur 2nf gelegt,
Der lehte Tropfen.
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