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Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

hatte, mußte wieder verkauft werden. Erst 1905 gelang es, ein, seinem Obervorsteher fich fruchtlos zeigten, erließ der Regierungs- Kilogramm im Jahre 1904/05 pro Kopf der Bevölkerung. Im Jahre neues Grundstück, jedoch ein viel besseres, in der Mitte der Stadt präsident an den Obervorsteher eine Verfügung, eine versicherungs- 1905/06 fiel die Menge pro Kopf auf 49,32 Kilogramm und stieg im gelegenes, zu erwerben, und nun ist das neue Folkets Hus" endlich technische Prüfung der Vereinslage nach dem Stande vom 1. Ja Jahre 1906/07 auf 50,45 Kilogramm. fertig geworden. Am 8. Dezember findet die Einweihungsfeier statt. nuar 1906 herbeizuführen und das Resultat einzureichen. Auch Hieraus erhellt, daß im Jahre 1906/07, von Juli zu Juli ge Das Gebäude, das in der Youngsgade am Nytorv( Neumarkt ) liegt, wurde für den Fall der Zuwiderhandlung eine Zwangsstrafe an- rechnet, gegenüber dem Jahre 1905/06 der Verbrauch um rund wird das Heim bilden für die Arbeiterpartei, für das Parteiorgan gedroht. Der Obervorsteher klagte darauf gegen den Regierungs- 1 Kilogramm zugenommen hat; dennoch bleibt er hinter dem des " Socialdemokraten", für die Arbeiterdruckerei, wie für die Landes- präsidenten im Verwaltungsstreitverfahren und machte geltend, organisation der norwegischen Gewerkschaften und die einzelnen baß der Verein so, wie bisher, ganz gut auskomme. Der Ver- Jahres 1904/05 um immer nod) 1,27 Kilogramm zurück. Diese großen Verbände. Es enthält einen großen Verfammlungssaal, der treter des Regierungspräsidenten, ein Versicherungsrevisor, ber- Biffern können natürlich auf abfolute Richtigkeit feinen Anspruch 1400 Berionen Sitzpläge bietet, einen fleineren Saal für wies auf einen Ministerialerlag von 1902 und betonte, daß bei machen, da für das Schlachtgewicht und die Höhe der Haus­400 Personen, 45 Bureauräume, sowie Druckereiräume sowie Druckereiräume und Sterbekassen das Umlageverfahren geradezu ein Grundübel sei. schlachtungen feste Säße eingestellt werden mußten, die mehr oder Restaurationslokale. Das Haus hat 400 000 kronen gekostet, und Mit dem preußischen Minister stehe das kaiserliche Aufsichtsamt weniger von der Wirklichkeit abweichen. man rechnet auf eine jährliche Einnahme von 35 000 kronen. auf demselben Standpunkt. Es wird dann weiter der Verbrauch der verschiedenen Fleisch­Das Oberverwaltungsgericht feste nach vierstündiger Ber - forten untersucht und führt das Blatt dazu aus: Straffonto der Parteipresse. Am Freitag wurde der Genosse außer Kraft. Es wurde ausgeführt: An sich sei gemäß§ 24 handlung und Beratung bie Verfügung des Regierungspräsidenten " Der Rüdgang des Gesamtfleischtonfums pro Kopf beträgt vom Stelling bom 2 übeder, Bolks boten" wegen Beleidigung des des Gesetzes das Umlageverfahren auch für Sterbefaffen zuläffig. Jahre 1904/05 zum Jahre 1905/06, wie oben berechnet, 2,40 Kilo­Verwalters Gas au auf Hof Niendorf im Lübeckschen vom Schöffen: Doch brauche hier nicht entschieden werden, ob auf Grund des§ 69 gramm. Der Konsum an Schweinefleisch ist in dieser Zeit pro Kopf gericht in Lübeck zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt. Ju Nr. 221 hier feste Beiträge anzuordnen wären. Denn die Verfügung des um 2,71 Kilogramm gefallen. Danach entfällt der Rückgang des des Volksboten" war eine Notiz enthalten, in der es u. a. hieß. Regierungspräsidenten ordne das ja nicht an, sondern fie verlange Konsums vornehmlich auf Schweinefleifch. Wenn man noch in Er­" Gasau scheine es zu lieben, die ihm unterstellten Arbeiter ohne von dem Verein die Herbeiführung eines Gutachtens, als einer wägung zieht, daß diese Minderung wohl in der Hauptsache bei den Grund und Ursache zu schlagen, zu stoßen usw. Einem Arbeiter, vorbereitenden Handlung für eine demnächst erst zu treffende Ent- weniger bemittelten Boltsschichten eingetreten ist, so wird mit Recht der nach seiner Meinung nicht schnell genug gearbeitet hatte, stieß er schließung. Das Gesetz gebe aber der Aufsichtsbehörde kein Recht, angenommen werden können, daß in dieser Klasse der Kopffazz noch in den Graben und bedrohte ihn mit Senüppelschlägen". Vor Gericht von einem bestehenden Versicherungsunternehmen auf dessen Kosten wurde festgestellt, daß der angeblich Beleidigte tatsächlich einen ein berartiges Gutachten zu verlangen. Deshalb müsse die Ver- niedriger gewesen ist als der hier berechnete. Die billigeren Schweine­auf dem Hofe beschäftigten Arbeiter in den Graben fügung außer Kraft gesetzt werden. Anders wäre es bei Staffen, die fleischpreise im vierten Vierteljahr 1906 brachten auch wieder eine gestoßen und mit Stodichlägen bedroht hatte. Trozz- erst zugelassen werden wollten, die als Versicherungsunternehmen Steigerung des Konsums, die bis zum ersten Vierteljahr 1907 an dem kam das Gericht zu einer Verurteilung des Angeklagten, da im Sinne des Gesetzes noch nicht bestehen. Von diesen könne jegliche hielt, um in den beiden folgenden Vierteljahren wieder zurüd­der Wahrheitsbeweis nicht in allen Teilen erbracht sei. Auf die hohe Strafe von 200 M. wurde in Rücksicht auf die Vorstrafen des Unterlage gefordert werden. Angeklagten erkannt. Dem Verwalter, der einen Arbeiter bedroht und in den Graben stößt, passtert natürlich nichts Gerichtliches!

Soziales.

Die Betriebskrankenkassen im Marsch. Am 20. Juni teilten wir mit, daß der Verband der rheinisch westfälischen Betriebskrankenkassen, der gegen 360 Krankenkassen mit nahezu 600 000 Versicherten umfaßt, durch ein vertrauliches Zirkular eine Reihe Vertreter größerer Werke aus verschiedenen Teilen Deutschlands zu einer Be­sprechung zum 29. Juni nach Eisenach in das Hotel Der Rautenfranz" eingeladen hatte. Auf der Konferenz wurde eine Zentralisierung der Betriebskrankenkassen durch Ins­Iebenrufen provinzieller Verbände und ferner beschlossen, gegen eine gesetzliche Einführung der unbeschränkten freien Merztewahl einzutreten. Die Besprechungen des Unter­nehmertums mit den jezigen Ministerien und Reichsämtern zur Hinderung einer Sozialpolitik und Entrechtung der Arbeiter durch Aufhebung der Selbstverwaltung in den Krankenkassen hat die antisozialen Bestrebungen des Unter­nehmertums besonders belebt. Man fucht aller Orten im verstärkten Maße Betriebskrankenkassen einzuführen. So hat fich auch kürzlich ein Verband thüringischer Betriebs frankenkassen gebildet. Von zuverlässiger Seite erfahren wir, daß auch die Firma Karl Beiß, dessen zu früh verschiedener Begründer Abbé wegen seines sozialen Wirkens fich allgemeiner Beliebtheit bei den Arbeitern erfreute, diesem Verband beizutreten beabsichtigt, um so auch den bei der Firma Zeiß beschäftigten Arbeitern die Selbstverwaltung nehmen zu können. Diese Tatsache der Zentralisierung der Betriebskrankenkassen sollte den Ar­beitern aller Orten die Notwendigkeit klar machen, auf Zentralisierung der Ortskrankenkassen nach Möglichkeit zu dringen.

Prämien für Kassenbetrüger.

zugehen. Vom Jahre 1905/06 zum Jahre 1906/07 stieg ber Schweinefleisch- Konsum bon 28,14 Kilogramm aus 30,88 Kilogramm pro Kopf und überstieg damit wa ein Geringes das Jahr 1904/05. Betont muß hier noch werden, daß die Berechnung pro Kopf der Bevölkerung an fich wenig geeignet ist, ein flares Bild der Wirkung auf den Einzelhaushalt zu verschaffen. Berücksichtigt man, daß Kinder unter acht Jahren und alte Leuk fiber 70 Jahre für den Konsum von Fleisch beinahe ausscheiden, berücksichtigt man ferner, daß je nach den verschiedenen Einkommens­flaffen der Konfum mit dem Preise des Fleisches ganz verfchieden abnimmt, so ist ein Rückgang von 2 Kilogramm pro Kopf schon von nicht unerheblicher Bedeutung."

Eine Belohnung für die Unterschlagung von Krankenkassen : beiträgen fann man die Strafe wohl nennen, die die Düsseldorfer Straffammer über den Bauunternehmer W. Boehnig verhängte. Der Genannte hatte 300 Mt. Beiträge, die er den Arbeitern vom Lohn einbehalten hatte, der Handwerkerkasse in Düsseldorf unter­schlagen. Die Straffammer verurteilte ben Unternehmer au 30 M. Geldstrafe. Danach ist die Unterschlagung von Staffen­beiträgen recht lohnend, zumal solche Fälle nicht selten sind. Das Frankfurter Kaufmannsgericht über die Penfionstaffen. In den letzten Monaten haben mehrere Gewerbegerichte au der Frage Stellung genommen, ob die Abzüge vom Lohn für Bei­träge zu Benfionstafsen, sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen, au­läffig sind. Die von uns mitgeteilte Entscheidung des Gewerbe gerichts zu Freimersheim gegen die Pensionskasse der Firma Strupp geht dahin, daß die Bereinbarung über den Beitritt zur abgezogenen Beiträge dem Arbeiter von der Firma Krupp heraus.ats. Pensionskasse wider die guten Sitten verstößt und die vom Lohn gezahlt werden müssen.

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Das europäische Flaschensyndikat.

Umwälzung, richtiger, diese Umwälzung ist bereits verbrieft und Die Flaschenfabrikation steht zurzeit vor einer vollständigen Umwälzung, richtiger, diese Umwälzung ist bereits verbrieft und besiegelt durch die am 15. November in Düsseldorf erfolgte Gründung eines europäischen Flaschenshndi­Der neugegründete Verband umfaßt eine jährliche Pro­buktion von 1428 500 000 Flaschen, welche einen Gesamtwert von über 140 Millionen Mark repräsentiert. Deutschland ist an dieser Produktion mit 530 Millionen Flaschen beteiligt, England mit 305, Frankreich mit 295 und Oesterreich mit 160 Milli­onen. Auf Holland entfallen von diesem Produktionsertrag 70, auf Schweden und Norwegen 32, Dänemark 24 und auf Belgien 12% Millionen.

Kürzlich hat das Kaufmannsgericht zu Frankfurt a. M. sich mit einer Stlage eines Angestellten gegen die Frankfurter Ber ficherungsgesellschaft Providentia" zu befassen gehabt. Es wurden die Beiträge zurüdgefordert, die der Angestellte während seiner Beschäftigung bei der" Providentia" zu der Witwen- und Waisen­ginn seiner Tätigkeit eine Beitrittserklärung für die Witwen und tasse der Gesellschaft geleistet hatte. Der Kläger hatte nach Be­Schon vor einigen Jahren wurde in der Flaschenindustrie eine Waisentasse unterschrieben. Der Beitritt zu dieser Kasse wird Erfindung gemacht, die für diese Industrie eine Umwälzung be­von jedem Angestellten, auch von den Junggesellen und Witwern, deutet, wie sie sich in anderen Industriearten wohl selten durch verlangt. Die Beiträge sind auf 3 Proz. des Gehalts bemessen. eine technische Neuerung so schnell und sprunghaft zu vollziehen Die Kasse wird von der Gesellschaft verwaltet, irgend ein Recht vermochte. Es ist das nach seinem Erfinder benannte Owen­aur mitverwaltung steht den Angestellten nicht zu. Die Witwen- Patent, eine Maschine, die zu ihrer Bedienung nur eines Die einzigen Arbeiters bedarf, aber die Arbeit von 30 Glasblåfern pension beträgt ein Viertel des zuletzt bezogenen Gehalts. Direktion fann jedoch, wenn der Stand der Staffe dies erfordert, leiftet. In Amerita, woselbst die Flaschenindustrie schon längst die Leistungen herabsehen. Jedes Klage- und Beschtverberecht truftartig entwickelt ist, hat man bereits einige derartige Maschinen gegen die Entscheidung der Direktion ist ausgeschlossen. Wer bei in Betrieb und die Furcht vor der amerikanischen Stonkurrenz der Providentia" austritt, verliert jeden Anspruch; wenn ge- zeitigte das europäische Syndikat, das mit einem Aufwand von fündigt wird, dann kann ein Viertel der Beträge erstattet werden. 12 Millionen die Patente für die gesamte Erde mit Ausnahme Man sieht, die Angestellten haben nach dem Statut nicht nur von den Vereinigten Staaten Nordamerikas , Kanada und Meriko gar kein Recht auf Selbstverwaltung der Kasse, sondern sie sind erwatb. Das Syndikat ist auf Betreiben der drei größten Glas­Das Filialisten- Unwesen in der Konfitürenbranche auch absolut nicht dagegen geschützt, von der Direktion nach flaschenwerte Deutschlands , der Gerresheimer Glashütte, Siemens will trotz vielfacher Warnungen in der Preise nicht abnehmen. Fast langer Beitragsleistung entlaffen zu werden. Ge tommt für die und der Firma H. Heye zustande gekommen. Diese drei Werke täglich hat sich das Berliner Kaufmannsgericht mit Fällen zu berechtliche Beurteilung gar nicht darauf an, ob Entlaffungen bei beabsichtigten zunächst, die Batente allein zu erwerben, jedoch machte fassen, in denen unerfahrene, schulentlassene Mädchen von Unter der Gesellschaft häufig sind oder nicht, sondern nur darauf, daß die die hohe Forderung des Patentverwertungs- Konsortiums zur B- nehmern als" Filialleiterinnen" mit einem minimalen Gehalt Möglichkeit der Entlassung aus reiner Willkür jederzeit besteht. fchaffung der Mittel den weitgehendsten Busammenschluß not­engagiert werden, wobei die Aussicht auf" Selbständigkeit" und auf Troydem hat das Kaufmannsgericht in Frankfurt a. M. diefes wendig. Eine Verständigung mit sämtlichen Glasflaschenfabriken Umjakprovision auf die jungen Mädchen verlockend wirkt. Schon Statut, das den Versicherten keine Rechte einräumt, sondern die Europas wurde angebahnt, die zum engen Zusammenschluß durch nach furzer Zeit, wenn die Filialistinnen sehen, daß die Provision Verwirklichung ihrer Rechte ganz von dem Belieben der Direktion das Synditat führte. Der Verband der Glasflaschenfabriken hat pro Monat nur ein paar Mark ausmacht, tritt die Enttäuschung der Providentia" abhängig macht, für rechtsgültig erklärt. Diese fich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem vorläufigen cin, und sie kündigen die Stellung. Ein Vergleich der Abgangs. Entscheidung steht in einem auffallenden Widerspruch zu dem Kapital von 6 Millionen Wart tonstituiert und eine Zuschußpflicht mit der Antrittsaufnahme des Lagerbestandes ergibt nun mit eingangs erwähnten Gewerbegerichtsurteil und es ist zu wünschen, von 10% Millionen Mart festgesetzt, so daß das Kapital zur Be­der Kaution ist oder diese noch übersteigt. Auf diese Weise har mannsgericht erklärte aber das Statut nicht nur für rechtsgültig, auf 18% Millionen erhöht werden kann. Zudem hofft man durch die Filialistin ein bis drei Monate umsonst gearbeitet. Ein für sondern auch Einrichtungen wie diese Witwen- und Waisentasje den Verkauf von Lizenzen an diejenigen Länder, welche dem Syn­diese bedauerlichen Zustände typischer Fall beschäftigte gestern die für segensreiche Einrichtungen". Soziales Verständnis spricht dikat nicht angehören, bedeutende Einnahmen zu erzielen. Der vierte Stammer des Staufmannsgerichts. Die Verläuferin Frieda 5. aus diesem Urteil nicht. Verkauf der Flaschen bleibt den einzelnen Fabrikanten vorläufig war von dem Konfitürenhändler S. Mäufer als Filialleiterin mit Die Beschädigung eines Eisenbahnfahrgastes burch ein während das Syndikat festgesetzt. Mit dem amerikanischen Flaschentrust noch wie bisher überlassen, jedoch werden die Preise durch 50 M. Monatsgehalt und 3 Proz. Umsapprovision engagiert wor- Der Fahrt aus dem Gepäcknete fallendes Paket gilt als Betriebs- schweben bereits Verhandlungen über eine Kartellvereinbarung, die den; wogegen sie eine Kaution von 50 M. zu stellen hatte. unfall. Schlußinventur ergab ein Manto von 71 R. Wegen der Ver­wohl kaum resultatlos bleiben werden, und so hat man es denn rechnung des Mantos auf die Kaution erhob die Filialleiterin Die Klägerin dieses Rechtsstreites, eine Frau B., fuhr am mit einer Gründung zu tun, die wohl bald die ganze Welt Klage Die Inventur wurde abends um 19 Uhr begonnen und Juni 1905 bon Elberfeld nach Vohwinkel. Während der Fahrt mit ihrem Monopol beherrscht. Die Bezahlung der war um 3 Uhr morgens beendet. Am vorhergehenden Tage war fiel ihr eine Pappschachtel von ungefähr vier Pfund Schwere auf Batente soll in der Weise erfolgen, daß am 1. März 1908 drei Die Klägerin von 8 Uhr früh bis 9 Uhr abends ununterbrochen und den Kopf. Dadurch will die Klägerin neurasthenisch- leidend ge- Millionen fällig sind und der Reft in jährlichen Raten von 1 Million the die kleinste Mittagspause tätig gewesen. Der Vertreter der Reichshaftpflichtgesezes( Betriebsunfall) als Schadensersatz eine für sich hohe Stauffumme bedeutet jedoch für die Mitglieder des Ver­porden sein und verlangt von dem Eisenbahnfiskus nach§ 1 des Mart bis zum Jahre 1918 entrichtet werden muß. Die an und Sägerin machte geltend, daß das Manto burch fleine, aber regel Sägerin machte geltend, daß das Manto burch fleine, aber regels mäßige Gewichtsverluste der Waren, durch das bei der Kundschaft jährliche Rente von 2000 M., sowie Erfaß der Heilunas- und bandes teine außergewöhnliche Belastung, da bei der großen Pro­Pflegefoften. so beliebte Kosten", durch Bruch und endlich auch durch Rechen­Die Klägerin stützte sich auch noch auf den Be- duktion von der zu zahlenden Million nur etwa 10 Pfennig auf förderungsvertrag. 100 produzierte Flaschen entfallen. fehler in der Inventuraufnahme seine Erklärung finde. Das Paufmannsgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung der ein­behaltenen 50 M. Für die Richtigkeit der Inventur fehle es an jedem Anhalt. Der Anstellungsvertrag entspreche nicht der Billig feit und den guten Sitten. Von einer Verkäuferin mit 50 M. Ge­halt könne man nicht eine Garantie in der hier in Frage stehenden Höhe verlangen, zumal nicht in der Konfitürenbranche, wo mit Gewichtseinbußen, Eintrocknen und Bruch zu rechnen ist. Bei der borbergegangenen Arbeitslast konnte auch die Klägerin der Lager­aufnahme nicht mehr in richtiger Weise folgen.

Die

Höhere

Die Krisis.

stellen die Produktion des Eisens ein; wie die Verwaltung angibt Die größten Eisenwerte in Rußland die Putilovschen wegen Ueberproduktion. Hunderte Arbeiter sind aufs Pflaster ge worfen; binnen 3 Wochen müssen sie die Wohnungen räumen, da diefe der Fabrik gehören.

fabrik wurde ein Teil der Arbeiter entlassen. In der Fabrik Fenix In der Alexandrovischen Maschinenfabrik, in der Geschüß­wird an 2 Tagen in der Woche nicht gearbeitet. Im Januar werden aus Mangel an Bestellungen 200 Arbeiter des Neuen Ar­fenals" entlassen.

bem Grunde nach als gerechtfertigt an, indem es einen Betriebs- unferes heutigen Wirtschaftssystems beleuchten als die Entwicke Das Landgericht Elberfeld erkannte den Anspruch der Klägerin Nichts tann mehr die Ungerechtigkeit und Widerfinnigkeit unfall als vorliegend ansieht. Der beklagte Eisenbahnfistus berief lungsmöglichkeit des europäischen Flaschenfyndilats. Eine groß sich darauf, daß die betreffende Schachtel nicht einmal von der artige Erfindung des finnenden Menschengeistes, ganz dazu an­Eigentümerin selbst über den Sitz der Klägerin gelegt worden getan, tausenden Arbeitern eine Erleichterung ihrer Fron zu war, sondern, wie festgestellt, von einer fremden dritten Person, bringen, wird in den Händen einiger Kapitalisten für den Arbeiter und daß solche Unfälle unter den Bereich der höheren Gewalt" zum Verhängnis, das ihn in Not und Elend stößt. Ein Kultur­fallen müßten, welche die Haftpflicht aus Betriebsunfall aus- werk muß die Untultur vergrößern, nur weil die Anwender der fchließe. 3m weiteren machte der Beklagte noch eigenes Ber- Produktionsmittel nicht ihre Beherrscher, sondern ihre Sklaven schulden der Klägerin geltend. Das Oberlandesgericht Köln er- find! fannte auf Surüdweifung der Berufung, da die Voraussetzungen Sterbekaffen und Reichsgesetz über Privatversicherung. des§ 1 des Reichshaftpflichtgefeßes erfüllt seien und eine Ents Das preußische Oberverwaltungsgericht hatte sich dieser Tage schuldigung des Betlagten nicht vorliege. Eine große Gefahr be zum erstenmal mit einem Falle der Anwendung des Reichsgesetzes deute es schon, daß die Gepäcknete über den Köpfen der Reisenden über die Privatversicherung zu beschäftigen und kam zur Feste angebracht feien und daß die Gepäckstücke der einzelnen Reisenden ftellung einer unrichtigen Anwendung. Unter den Abschnitt III in der Haft des Ein- und Aussteigens gar nicht kontrolliert und dieses Gesetzes vom 12. Mai 1901: Versicherungsvereine auf auf ihre Größe und Schwere geprüft werden könnten. Geaenseitigkeit" fällt der sogenannte Böttcher- Sterbekaffenverein Gewalt liege nur vor, wenn etwas menschlich unmöglich abzu­fur Schönebed. E. und Umgegend", der seit 1730, aljo jest 177 wenden sei, in diesem Falle hätte aber der Fiskus anderen Raum Jahre besteht und 2400 Mitglieder hat. Im Sterbefalle zahlt er zum Unterbringen der Gepäckstücke schaffen oder das Mitnehmen 17. Die Beiträge werden im Umlageverfahren erhoben. Zur ber Gepäditüde in die Coupees verbieten können. Alle diese Um­zeit hat jedes Mitglied 10 Bf. zu entrichten, wenn ein Mitglied stände sowie das Rütteln der Eisenbahnwagen während der Fahrt, stirbt. Bei Verminderung der Mitgliederzahl können diese Beiträge wodurch die Gepäckstücke aus der ursprünglichen Lage gebracht statutengemäß erhöht werden, im Notfalle bis auf 50 f. Der Re- würden, weise auf die eigentümliche Gefahr des Eisenbahnbetriebes servefonds umfaßt jekt 18 000 20. Der Regierungspräsident zu hin und müsse deshalb ein Betriebsunfall als erwiesen angesehen Magdeburg versuchte nun nach Inkrafttreten des genannten Ge- werden. Eigenes Verschulden der Klägerin könne schon deshalb sezes durch wiederholte Werhandlungen auf die Vorsteher des nicht in Betracht kommen, weil selbst die ihr gegenüberfikenden Bereins und damit auf diesen felbst einzuwirken, das Umlage- Berfonen vor dem Herunterfallen der Schachtel nichts von einem verfahren abzuschaffen und feste wöchentliche oder monatliche Bei Verschieben derselben gemerkt hätten. träge einzuführen. Bei dem Vorgehen stützte sich die Regierung auf Die bom Eisenbahnfistus gegen das oberlandesgerichtliche den§ 69 des Geseyes, der u. a. bestimmt: Grgibt sich bei der Urteil eingelegte Revision blieb erfolglos und wurde vom 6. 3ivil Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines fenat des Reichsgerichts zurückgewiesen. Unternehmens, daß dieses zur Erfüllung seiner Verpflichtungen für die Dauer nicht mehr imstande ist, die Vermeidung des Kon­furses aber im Interesse der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde die zu diesem Zwede erforderlichen Anord­nungen treffen, sowie auch die Vertreter des Unternehmens auf. fordern, binnen bestimmter Frist eine Aenderung der Geschäfts- Das Reichsarbeitsblatt gibt eine Berechnung über Fleischtonfum. grundlagen oder die sonstige Beseitigung der Mängel herbei. Danach stellt sich der Konsum, der sich ergibt aus gewerblichen führen. Nachdem alle Berhandlungen mit dem Berein bezw. Schlachtungen, Sausschlachtungen und Ausfuhrüberfahuß auf 51,72

Aus Induſtrie und Handel.

Rückgang des Fleischkonsums.

der Bauernvereine gehen würde, abermals um ein beträchtliches Der Milchpreis im Ruhrrevier soll, wenn es nach dem Willen erhöht werden. Nachdem die rheinischen Agracier im vor­iährigen Milchkrieg Sieger geblieben sind und den Preis dieses wichtigsten Nahrungsmittels von 18 auf 20 Pfennig pro Liter steigern fonnten, gelüftet ihnen jekt nach noch größeren Profiten und sie stellen in echt agrarischer Unverfrorenheit an die Wilchhändler das Verlangen, in Bukunft ein Liter Milch nicht unter 25 fennig zu verkaufen! Glücklicherweise finden die Voltsa ausplünderer diesmal bei ben Händlern anscheinend mehr Wider stand. Eine gutbesuchte Händlerversammlung in Meiderich nahm gegen eine weitere Erhöhung der Milchpreise Stellung und beschloß die Gründung einer Genossenschaft, um die Milch in großen Quantitäten von auswärts zu besichen.