erhält, denn derartiges Bier könne nur mit Surrogaten oder bung eines Gewehre nach seinem Herzen und ließ den sechs. 1 Grund ihrer Korrespondenzen mit dem Vormunde und mit dem leichter eingebraut sein. Es wurde daher bringend empfohlen, jährigen Bruder das Gewehr abdrücken. Er war auf der Stelle Amtsgericht ihres Heimathsortes Wilhelmshaven hat sie nun die dieses billige Bier nicht einzuführen und der Beschluß gefaßt, tobt. Elterliche nur zu gerechtfertigte Ermahnungen haben an- Mythe um sich zu verbreiten gewußt, daß sie noch ein bedeutenderes aus der Brauerei Wilhelmshöhe, Inhaber E. Lehmann, Belforter- scheinend den entseglichen Entschluß in ihm zur Reife gebracht. ftraße 4, 1. fein Lagerbier, hell oder dunkel, 2. fein Schantbier, hell oder dunkel, 3. fein obergähriges Weiß- oder Braunbier zu entnehmen, und diesen Beschluß so lange aufrecht zu erhalten, bis die Preise geändert sind". Mit der gewünschten Erhöhung der Preise allein dürfte es schwerlich gethan sein, sofern nicht die Qualität des Bieres eine Besserung erfährt.
-
-
-
Muttererbe zu erwarten habe und die Schlußquittung über 373,22 M. nur eine Quittung über fällige Zinsen sei. In dem Restaurant, Marktpreise in Berlin am 9. Januar, nach Ermitte- in welchem sie als Kellnerin thätig war, tam sie denn auch lungen des Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Kg. guter von balb in den Geruch der„ reichen Erbin" und sie wußte 15,80-15,30., mittlerer von 15,20-14,80 M., geringer vox durch ihr Verhalten dazu beizutragen, daß man die 14,70-14,20 M. Roggen per 100 kg. guter von 13,60-13,30 M., Wundermär für wahr hielt. Der Angeklagte 2. hielt mittlerer von 13,20-13,00 M., geringerer von 12,90-12,60 M. Die Gelegenheit für günstig, um mit der reichen Grbin ein LiebesGerste per 100 kg. gute von 16,80-15,80 M., mittlere von verhältniß anzufangen. Er versichert, daß ihm die Hauenstein Die Maßregeln, welche zur Aufrechterhaltung der 15,70-14,80 m., geringe von 14,70-13,80 M. Safer per 100 Kg. über die Größe ihres Erbtheils zuerst nur unbestimmte Angaben Ordnung im Kriminalgerichtsgebäude getroffen werden, werden mit guter von 15,80-15,10 M., mittlerer von 15,00-14,30 m., gemacht habe, schließlich aber mit der erfreulichen Nachricht besonderer Strenge durchgeführt. Jeht find an verschiedenen geringer von 14,20-13,50 M., Stroh, Richts per 100 Kg. von hervorgetreten fei, daß es 56 000 M. feien. Wie die Anklage Stellen Platate folgenden Inhalts angebracht worden: 4,70-4,00 M. Heu per 100 Kilog. von 8,00-5,30 M. Erbsen behauptet, haben beide Angeklagte nach gemeinschaftlichem Plane, Geladene Personen( Angeklagte, Beugen u. s. m.) haben in per 100 Kg. von 40,00-25,00 M. Speisebohnen, weiße per wie dagegen Lomni versichert, habe er, unbewußt und selbst geden Wartezimmern oder falls solche besetzt auf den Bänken 100 g. von 50,00-20,00 M. Linfen per 100 kg. von 80,00 täuscht durch die Mitangeklagte, diese in den Wolken schwebende in den Korridoren Platz zu nehmen. Personen, welche Eintritt bis 80,00 M. Kartoffeln per 100 Kg. von 6,00-4,00 M, Rind- Erbschaft zu schwindelhaften Unternehmungen ausgebeutet. in den Zuhörerraum suchen, haben, wenn ihnen solcher wegen fleisch von der Keule per 1 Kg. von 1,60-1,10 m. Bauchfleisch Gin Kaufmann R. in der Münzstraße pflegt in den i Befezung oder aus sonstigen Gründen nicht gewährt werden per 1 Kg. von 1,40-0,90 m. Schweinefleisch per 1 Kg. von Blättern zu inferiren, daß er Erbschaftsansprüche auf fann, bas Gerichtsgebäude zu verlassen. Das Siehenbleiben und 1,50-1,10 M. Kalbfleisch per 1 kg. von 1,60-0,90 M. Hammel taufe und an diesen wandte sich das Pärchen mit dem An: Umhergehen in den korridoren ist untersagt. Die Gerichtsdiener fleisch per 1 Kg. von 1,50-0,90 M. Butter per 1 Kg. von 2,80 finnen, auf die ganz sichere Erbschaft" der Hauenstein einen Bor find angewiesen. die Beachtung dieser Anordnungen streng zu bis 1,80 M. Gier per 60 Stück von 7,00-3,00 m. Fische per schuß von 10 000 m. zu gewähren. Herr H. erklärte es für feire überwachen." 1 Kg.: Karpfen von 2,40-1,00 m. Male von 2,80-1,20. Pflicht, sich zunächst beim Gericht zu erkundigen und es machte Zwei Beamte gehen fortwährend in den Gängen auf und Bander von 2,40-1,00 M. Hechte von 1,80-1,00 M. Barsche einen entschieden günftigen Eindruck auf ihn, daß die Angeklagter ab, um alle Unbefugten fortzuweisen. von 1,80-0,70 M. Schleie von 2,40-1,00 M. Bleie von 1,40 ihn selbst darum baten und sich bereit erklärten, sofort mit ihen nach dem Vormundschaftsgericht zu gehen. Dies geschah denn bis 0,80 M. Krebse per 60 Stück von 9,00-2,00 m. Schlächtermeister vor dem Hause Brunnenstr. 90 während der feinerlei Gelber zu erwarten hatte und sie wußte es so ein Polizeibericht. Am 9. b. Mts. Mittags wurde ein auch. Die zweite Angeklagte wußte, daß bort allerdings Bor mundschaftsatten für sie lagerten, aus denen fie allerdings Fahrt in einem Pferdebahnwagen bewußtlos und mußte nach der zurichten, daß der Käufer der Grbschaft an jenem Tage weg en Charitee gebracht werden. Seiner eigenen Angabe nach hatte er Geschäftsüberhäufung" bes betreffenden Beamten nicht werter zurichten, daß der Käufer der Erbschaft an jenem Tage wegen sich zu vergiften versucht. Vor dem Hause Grenadierstr. 5 Vor dem Hause Grenadierstr. 5 fiel Nachmittags ein Konditor infolge der Glätte zur Grbe und tam, als sich die Aktenzeichen der betreffenden Vormundschaftsakten erlitt einen Bruch des Knöchelgelents, so daß seine Ueberführung um nur die Vollziehung des Geschäfts möglichst zu beschleunigen, zu notiren. Fräul. Hauenstein überlief dann Herrn R. geradezu, nach dem Krankenhause am Friedrichshain erforderlich wurde.- m Hause Rostockerstraße 15 fiel ein Maurer von der under Hand bei dem Vater der Angeklagten in Wilhelmshaven Herr R. aber als vorsichtiger Mann hielt es für gerathen, renter beleuchteten Treppe und erlitt außer einer Verlegung am Kopfe nach dem realen Untergrunde der Erbschaft anzufragen. Er anscheinend auch innere Verlegungen. Er wurde nach dem Krankenhause Moabit gebracht. erhielt die Antwort, daß die Tochter auf dem besten Wege fei, Im Laufe des Tages und am eine Schwindlerin zu werden, da von einer solchen Erbschaft gar darauffolgenden Morgen fanden zehn Brände statt. feine Rede sei. Als der Angeklagten dieser Bescheid vorgehalten wurde, gerieth sie ganz außer sich und erklärte, daß man in der Wahl seiner Väter nicht vorsichtig genug sein könne. Sie bes hauptete, daß ihr Vater diesen negativen Bescheid nur ertheilt habe, weil er ihr Verhältniß mit dem Angeklagten Lomnis auseinander bringen wolle, und bat Herrn R., sich doch selbst noch einmal auf dem Gerichte zu erkundigen. Als auch diese NachIm Thomas Theater versetzte uns gestern Signora frage ein absolut negatives Ergebniß hatte, war es für Preciosa Grigolatis in der phantastischen Pantomime Das Herrn N. Klar, daß er nur das Opfer eines Betruges Märchen der blauen Grotte" in das sonnige Italien . Nach der hatte werden sollen, und er suchte nun das Pärchen, um es auf Capri umgehenden Eage vom Raub der schönen Fischerin verhaften in sein Komtoir zu lassen, in Floretta durch Azur, den Beherrscher der blauen Grotte, ist für schrieb deshalb einen Brief, bat darin um den Besuch der UnFrau Grigolatis die Pantomime eigens geschrieben worden. geklagten und erklärte sich scheinbar bereit, nach Prüfung der und mit unbeschreiblicher Grazie führt sie uns im Flug und Sachlage 1000 M. Borschuß auf die Erbschaft zu geben." Die Tanz das ganze Bild vor man der Betrachtung von so viel Anmuth widmet. es ist eine angenehme Stunde, die Angeklagten hüteten sich sehr wohl, zu Herrn R. zu gehen, fein Schreiben benutten fie aber, wie die Anklage behauptet, als beste Handhabe zu anderen Schwindeleien. Was fonnte es auch besseres für sie geben, als dieses schriftliche Zugestängniß eines gewiegten Geldmannes, daß er die Sachlage geprüft und so reell befunden habe, daß er zur Bahlung von 1000 m. bereit fei. Die Angeklagten follen aber nicht nur mit diesem Brief erfolgreich operirt haben um sich von verschiedenen Personen Geld zu erschwindeln, sondern fie sollen auch ein mit einem Gerichtsstempel versehenes Schreiben des t. Landgerichts vorgewiesen haben, in welchem das Vorhandensein der Erbschaft bestätigt wurde. Lomniß, welcher mit großem Nachdruck dabei verbleibt, daß er selbst ein
Der Harpagon von Weißensee. In einem Hause der Königschauffee in Weißenfee bewohnt seit mehreren Jahren der 72 Jahre alte Stefan S. eine elende Dachstube. Es war den Hausbewohnern bekannt, daß der fast bedürfnißlofe alte Mann durch Betteln seinen Lebensunterhalt fristete, Trotz der jetzt herrschenden großen Rälte begab sich S. täglich, nur mit einem einfachen fadenfcheinigen Rock bekleidet, nach Berlin , wo er sich stundenlang an der Potsdamer- und Sturfürsten- Brücke aufstellte und mit abgezogenem Hute die Gaben entgegennahm, die ihm mildthätige Baffanten reichten. Seit mehreren Tagen fiel es den Hausleuten auf, daß S. seine gewöhnlichen Gänge nicht mehr verrichtete, man sah in die Dachtammer und fand dort, in der eistalten Stube den Greis auf einem alten Strohsacke im schwertranten Zustande liegend vor. Die Nachbarn verständigten die an einen Arbeiter verheirathete Tochter des S. von dem bedenklichen Zustande ihres Vaters und die Frau fand sich gestern( Sonntag) Abends am Krantenbette des S., mit dem fie infolge verschiedener Mißbelligkeiten schon lange außer allem Berkehr stand, ein. Als nun die Tochter die wenigen im Zimmer befindlichen Habseligkeiten durchstöberte, fand sie zu ihrem Erstaunen in einer Zigarrentiste vier Spar taffenbücher, die zusammen auf einen Betrag von 21 000 Yauten und außerdem in einen alten Strumpf eingenäht Gold und Silbermünzen, die einen Werth von über 2000 m. repräsen tiren. Auf Befragen der Tochter erklärte S., daß er das Geld vor acht Jahren von seiner in Magdeburg verstorbenen Schwester geerbt habe, bis heute es aber nicht über sich gewinnen fonnte, von dem Kapital oder den Zinsen auch nur einen Pfennig anzurühren. Die Tochter nahm fofort den anscheinend geiftes schwachen alten Mann mit sich in ihre Wohnung, die Nachbarn find aber über den Geizhals sehr entrüstet, der sich oft bei ben, durchaus nicht im Ueberflusse schwelgenden, Hausbewohnern ein Mittagbrot erbettelte, während er oben in seiner Stube ein Ver mögen versteckt hatte.
Beugen gesucht. Der Maurer Karl Müller, Oppelnerftraße 3 wohnhaft, wollte am 7. Dezember vorigen Jahres an einer Versammlung theilnehmen, welche in Sanssouci stattfand. Wegen Ueberfüllung des Lokals fand er keinen Einlaß mehr und wollte sich dann in Begleitung einiger anderer Personen in ein anderes Bersammlungslokal begeben. Er soll hierbei auf der Granitbahn des Bürgersteiges in der Kottbuserstraße Nr. 3 ge= standen und dadurch den Verkehr behindert haben. Wegen dieser Strafthat" ist ihm ein polizeiliches Strafmandat in Höhe von 3 M. zugegangen. Da es Herr Müller auf richterliche Ent scheidung ankommen lassen will, werden alle diejenigen, die bei dem Vorfall zugegen waren, ersucht, ihre Adressen bei Herrn Müller abzugeben.
.
Der Schlächtermeister K. Richter aus Weißenfee, Schönstraße 2, ersucht uns um die Mittheilung, daß er mit der Zigeunerbratengeschichte nicht das Geringfte zu thun hatte. Herr Richter tann unter Zeugen beweisen, daß der Zigeuner Peter mann sich zuerst einen Schlitten beim Fuhrherrn Koch borgen wollte, und daß er, als er bort feinen solchen erhalten konnte, erst dann zu Herrn Richter ging, und fich dort den Schlitten lieh. Er gab an, daß er den Schlitten nur für eine Stunde brauche, um Stroh zu holen. Herr Richter hat ihm arglos den Schlitten geborgt und ist schließlich selbst in Verlegenheit ge rathen. Außerdem aber weift Herr Nichter die Zumuthung mit Entrüstung zurück, daß er die Absicht gehabt habe, die Schweine zu faufen. Er begreift nicht, wie man dem Petermann eine folche Angabe ohne weiteres glauben kann. Herr Richter hat mit den Zigeunern überhaupt nie etwas zu thun gehabt.
Theater.
-
"
Ein Schwant von Dr. Luze, Othellos Erfolg", und eine Szene aus den österreichischen Alpen," Das Versprechen hinterm Herd", von Alexander Baumann, gingen dem Märchen voran, und wurden, trog ihres geringen Inhalts, sehr flott und gut gespielt.
zu locken.
Er
Gerichts- Beitung. Opfer des von der Bauenstein gesponnenen Lügengewebes ge
-
-
als
er
Der Tuchmacher Hermann Paul Petersdorf aus worden sei, hat zugegeben, daß er selbst den Text zu dem ge Weißenfee, 1864 in Rottbus geboren, welcher sich in Verfamm- richtlichen Anerkenntniß der Erbschaft geschrieben habe. Er will lungen gerne als Anarchist aufspielte, hatte sich am Dienstag das gethan haben, um schließlich selbst einmal zur Klarheit vor der ersten Straftammer des Landgerichts II wegen der Auf- tommen. Mit diesem Tert habe er die Mitangeklagte aufs forderung einer Menschenmenge zum Verbrechen des Meineides Gericht geschickt und diese habe das Papier, mit dem Gerichtszu verantworten. Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungs- stempel versehen, wieder herunter gebracht. Zu dem Gerichtshaft vorgeführt, wo er sich befindet, weil er beim Landgericht I tempel will die Angeklagte auf ganz sonderbare Art gekommen wegen Aufreizung verschiedener Gesellschaftstlaffen angeklagt ist. fein. Sie behauptet, daß sie, als fie einige Zeit vor dem BotenIn dem vorliegenden Falle handelte es sich um eine Voltsverzimmer im Gerichtsgebäude auf- und abgegangen fei, ein Gerichtsfammlung der unabhängigen Sozialisten, welche am 6. September bote sich nach ihrem Begehren erfundigt habe. Als sie demselben in dem Behwein'schen Lofale in Neu- Weißensee stattfand und in gesagt, daß sie auf eine einen Termin wahrnehmende Freundin welcher die Stellung der Sozialdemokraten und Sozialisten zur warte, habe sie der Gerichtsbote aufgefordert, doch im Frage des politischen Meineides erörtert wurde. Der Angeklagte Botenzimmer Platz zu nehmen. Dies habe sie gethan führte den Vorsih. Nachdem der Referent den bekannten Aus- und als der Bote, welcher Briefe mit dem Gerichtsspruch eines Hamburger Staatsanwaltes über den Eid der Sozial- stempel verfah, sich auf turze Zeit entfernt gehabt, habe sie demokraten und einen darauf bezüglichen Artikel aus dem Vor- die Gelegenheit benutzt und in aller Schleunigkeit den Stempel wärts", in welchem der befannte Standpunkt des„ Sozialist" in der unter ihr Papier gedrückt. Das Schriftstück ist nicht mehr vorGidesfrage als Lotterbuben- und Schinderhannes- Moral bezeichnet handen. Der Angeklagte Lomnitz behauptet, daß er es aus Wuth wurde, besprochen hatte, ergriff der Angeklagte in der Diskussion das zerrissen habe, als ihm am Ende aller Enden die Ueberzeugung Wort und soll nach der Aussage zweier Gendarmen, welche die Ver- geworden war, daß die ganze Erbschaftsgeschichte auf Lug und fammlung überwachten und schließlich auflösten, zu wiederholten Trug beruht. Nach dieser Erkenntniß ist ihm hier der Boden Malen erklärt haben, daß jeder zielbewußte Sozialist einen Mein zu heiß geworden. Er war gerade im Begriff, von Bremen aus Ausland Schiff ins eid schwören könne und müsse, wenn es sich um das Interesse per สิน gehen, auf der Partei oder darum handelte, einen Genossen vor Strafe zu Grund telegraphischer Requisition festgenommen wurde. 3weimal gebrannt hat es gestern Vormittag in der Koch schützen. Der Eid sei nichts weiter als eine Einrichtung des Nach eingehender Beugenvernehmung beantragte Staatsstraße, in beiden Fällen waren Aufthauarbeiten die Veranlassung Staates, welcher jeder zielbewußte Sozialist mit allen Kräften ent- anwalt Dr. Benedix das Schuldig gegen beide Angeklagte, welche dazu. Um 9 Uhr 25 Minuten rückte die Feuerwehr nach dem gegen arbeiten müsse. Die Richtigkeit dieser Darstellung beftritt nach seiner Ansicht gemeinsam einen schlau erfundenen Plan durchGrundstück Kochstr. 7, wo im Keller aus dem Gasmesser ent- ber Angeklagte, er habe nur die Theorie erörtert, welche sich aus geführt haben, aber nur der versuchten schweren Urkundenftrömtes Gas Backstroh und Holztiften in Flammen gesetzt hatte. den bestehenden Verhältnissen ergebe. Der Eid sei eine von den fälschung schuldig zu erachten seien. Rechtsanwalt Thurau Es kam bei der Ablöschung nur ein Rohr und ein Rauchhelm staatlichen Einrichtungen, welche der zielbewußte Sozialist und als Vertheidiger des Angeklagten Lomnis beantragte dagegen zur Verwendung. Um 10%/ 4 Uhr brannten in einem Bagerfeller er betone ausdrücklich, daß er nicht Sozialdemokrat aus thatsächlichen und juristischen Gründen die Freisprechung bes Hauses Rochstr. 57 größere Mengen von Wergballen, die sondern Sozialist fei nicht anerkennen könne. Wenn es seines Klienten. Er suchte nachzuweisen, daß dieser selbst der ohne Rohr durch einen mit einem Rauchhelm ausgerüsteten sich um das Intereffe der Partei oder darum handelt, einen ver- Getäuschte gewesen sei, felfenfest an das Vorhandensein der ErbFeuermann durch Ausgießen gelöscht wurden. folgten Genoffen vor Strafe zu schüßen, dann könne er es wohl schaft geglaubt und eine betrügerische Absicht nicht gehabt habe. Die Geschichte eines Lotteriegewinns beschäftigt gegen begreifen, daß Jemand, der den Eid als staatliche Einrichtung Der schweren Urkundenfälschung habe sich sein Klient auch nicht ohnehin nicht anerkennt, einen Meineid leistet. Die schuldig gemacht, da er selbst die Ueberzeugung von der Echtheit wärtig das Amtsgericht I in der Jüdenstraße. Vor etwa acht Wochen kaufte ein in der Fruchtstraße wohnender Arbeiter P. alle staatlichen und bürgerlichen Einrichtungen respektirt werden brachte für die Angeklagte Hauenstein, welche im Wesentlichen Wochen kaufte ein in der Fruchtstraße wohnender Arbeiter B. Sozialdemokratie, die sich auf den Standpunkt stellt, daß des gerichtlichen Stempels gehabt habe. Justizrath Teichert bei einem Zigarrenhändler in der Großen Frankfurter Straße zwei Zigarren, die ihm der Verkäufer vermeintlich in Beitungs- müssen, könnte in der Sache gar keine andere Haltung einnehmen, geständig war, mildernde Gesichtspunkte zum Vortrag. papier einwickelte. Aus Versehen aber hatte der Zigarrenhändler als wie dies der Vorwärts" gethan, der zielbewußte und aufdie Zigarren in ein auf dem Ladentisch liegendes 2003 der geklärte Sozialiſt bagegen werde vielleicht lieber einen Meineid Weseler Lotterie eingewidelt, das P. später, als er eine der leisten, als die Partei verrathen oder einen Genossen in das Bigarren rauchte, entdeckte und für sich behielt. Er hob sich das Unglück stürzen.( Daß es noch ein Drittes giebt, nämlich die Aussage zu verweigern, was für den Eidverweigerer allerdings Loos auf, und es fiel ein namhafter Gewinn auf dasselbe, den P. das Opfer einer mehr oder minder langen Gefängnißstraße im eintaffirte und für sich behielt. Er machte aus feinem Glück fein Gefolge haben kann, das scheint der arme Petersdorf nicht zu Hehl, und so erfuhr dies auch der Bigarrenhändler, der den lang wiffen). Der Staatsanwalt hielt die Theorie des Angeklagten für jährigen Kunden aufforderte, ihm den Betrag, der auf das Loos eine verwerfliche. Gelte schon im gewöhnlichen Leben der gefallen war, auszuhändigen. P. jedoch verweigerte die Herausgabe mit der Erklärung, daß er das Einwickelpapier mit den Grundsatz: Ein Mann, ein Wort!" so müsse man noch mehr Bigarren gekauft habe und er für den Ferthum des Verkäufers unter dem Eide die reine Wahrheit fagen. Wer eine Anschauung nicht verantwortlich gemacht werden könne. Der Ausgang des vertritt, wie der Angeklagte, fei tein ehrenhafter Mann, derselbe verrathe eine unehrenhafte Gesinnung. Der Angeklagte habe anhängig gemachten Prozesses ist abzuwarten. geradezu frivol gehandelt, deshalb beantrage er sechs Monate An die Parteigenoffinnen. Ein eigenthümlicher Diebstahl beschäftigt die Kriminal. Gefängniß. Obwohl der Wertheidiger, Rechtsanwalt Wreschner, Durch die wirthschaftlichen Krisen, die den ökonomischen polizei. Aus einem bei dem deutschen Bostamt in Konstantinopel in der theoretischen Erörterung nicht die Aufforderung" im aufgegebenen, an die Deutsche Bank in Berlin gerichteten Ein- gefeßlichen Sinne erblicken zu fönnen meinte, ertannte der Ge- Entwicklungsgang fennzeichnen, wird das Proletariat mit zwinschreibebriefe find mit deutschen Stempeln versehene türkische richtshof aus den Motiven des Staatsanwalts heraus auf die gender Macht dazu gedrängt, den Mißverhältnissen im heutigen Klassenstaat eingehende Beachtung zuzuwenden. Nicht aber die Loose entwendet worden. Die Papiere tragen die Nummern beantragten sechs Monate. Männer allein sind hierzu befugt, sondern auch das weibliche 825 731; 1046 853; 1049 187; 1049 188; 1185 548 und In mehr als achtstündiger Situng hatte sich das Proletariat ist an den Vorgängen im öffentlichen Leben in jeder Schwurgericht am Landgericht I mit zwei Angeklagten zu Beziehung intereffirt und hat die Pflicht, seine Meinung zu den befchäftigen, welche ursprünglich nur wegen Betruges angeschuldigt Tagesfragen energisch zur Geltung zu bringen. Um dies mit waren, von der Straffammer aber vor das Schwurgericht ver- Nachdruck zu können, ist es aber erforderlich, sich über die poliwiefen worden sind, da alle Veranlassung zu dem Verdachte tischen und sozialen Fragen nach besten Kräften zu unterrichten vorlag, daß sie auch eine schwere Urkundenfälschung begangen. und die gewonnene Auftlärung in immer weitere Kreise hinAngeklagt waren der Kaufmann Walter Lomnih und die einzutragen. Zu diesem Behufe ist die Berliner FrauenKelnerin Bertha Hauenstein. Letztere ist die Heldin eines Agitationstommission bemüht, den proletarischen Gedanken vor Ein erschütterndes Ereignis hat sich vorgestern in der ganz eigenartigen Erbschaftsschwindels. Als sie im allem durch Versammlungen zu pflegen. Derartige VerNähe von Potsdam zugetragen. Der 16 jährige Sohn des Guts Jahre 1891 großjährig wurde, legte ihr ihr Vormund Rechnung fammlungen sind auch für die nächste Beit einberufen worden, befizers H., Gymnasiast, hat sich von seinem kleineren Bruder und sie erhielt im Ganzen 873,22 m. mütterliches Vermögen aus und zwar wird die den Genossinnen als Redakteurin der„ Gleicherschießen lassen. Auf seinem Stuhle fihend, richtete er die Mün- gezahlt und dechargirte den Vormund bezw. Pfleger. Auf heit" wohlbekannte Frau Klara Bettin in denselben bas
1 190 516.
Eine Droschke gestohlen. Dem Droschkentutscher W. wurde am Sonntag feine Droschte erster Klajje Nr. 1360 fammt Pferd gestohlen. Während W. das Gepäck eines Fahrgastes in Weißen fee in das Haus trug, wurde ihm Roß und Wagen entführt und find bisher noch nicht wiedergefunden worden.
"
"
-
Die Geschworenen verneinten sämmtliche Schuldfragen in betreff des Angeklagten Commit und sprachen die Angeklagte Hauenstein nur schuldig in einem Falle des versuchten Betruges unter Bubilligung von mildernden Umständen. Der Staatsanwalt beantragte gegen die letztere 2 Jahre Gefängniß, gegen Lomnitz Freisprechung. Das Urtheil lautete auf 6 Monate Gefängniß.
Soziale Uebersicht.