Bräsident v. Kröcher: Ich habe davon Abstand genommen, den Antrag vor Weihnachten zur Verhandlung zu stellen aus zwei Gründen, einmal weil die Staatsregierung erklärt hat, daß sie aus geschäftlichen Gründen die Beratung vor Weihnachten nicht für an= gemessen erachtet, und dann, weil ich es der politischen Bedeutung des Autrages nicht angemessen halte, wenn er in einem Hause be raten wird, das nicht vollbefest ist.( Sehr richtig! rechts.)
Abg. Fischbeck( frf. Bp.) bittet, den Antrag auf die Tagesordnung einer der ersten Sigungen nach Weihnachten zu setzen. Schluß 3½ Uhr.
Parlamentarifches.
Versicherungsvertrag.
Die Kommission zur Beratung eines Gefeßentwurfs über den Bersicherungsvertrag hielt am Donnerstag ihre erste Sigung. Bom Abg. Giesberts wurde angeregt, Bestimmungen in das Gesetz einzufügen, die den Arbeitern eine Sicherung für die Ansprüche aus den Fabrifpenfionskaffen nach Auflösung des Arbeitsverhältniffes gewähren. Von dem Vertreter der Regierung wurde erflärt, daß in diesem Gesez eine solche Bestimmung nicht Eingang finden könne, da es sich hier nur um die Lebens, Feuer-, Hagels, Bieh- und Unfallversicherung handelt. Da ein schriftlicher Antrag nicht vorlag, fo Tonnte in der Kommission bisher nicht Stellung genommen werden.
Eine weitere Anregung von derselben Seite: zu untersagen, daß bei Abonnements auf Beitungen den Abonnenten der Abschluß einer Versicherung garantiert wird, fand keine weitere Unterstüßung, nachdem vom Vertreter der Regierung hervorgehoben war, daß nach der Gewerbeordnung gegenwärtig schon das Auffuchen von Abonnenten auf solche Versprechungen hin untersagt werden kann. Auf Antrag Storz wurde als Gerichtsstand der Ort des Berficherten festgelegt, nicht der Wohnort des Agenten, wie es in der Borlage vorgesehen war.
Zu§ 58 bezweckte ein Antrag Stresemann das Aufkommen der Konkurrenzgesellschaften zu ermöglichen oder mindestens zu verhindern, daß ihnen von den großen Gesellschaften insofern Schwierig feiten bereitet werden, daß eine doppelte Versicherung der Gesellschaft, bei bei der die erste Versicherung eingegangen ist, nicht das Recht gibt, vom Vertrag zurüdzutreten. Hiergegen wurde eingewandt, daß die Ueberversicherung besonders bei der Bichversicherung zu ungefunden Verhältnissen führen würde.
Bei§ 83 wird ein Antrag Heine( Soz.) angenommen: den Absatz 2 zu streichen.( Dieser Abfat besagte:" Für den Schaden welchen die verficherten Sachen durch ein Feuer erleiden, dent fie ihrer Bestimmung gemäß ausgefegt werden, hat der Berficherer Entschädigung nicht zu leisten.")
Eine längere Debatte entstand darüber, ob bei Erdbeben, wenn eine andere Bereinbarung nicht getroffen ist, die Schadenersaßpflicht auszuschalten ist. Die Kommission beließ es bei der Vorlage, die in§ 82 bestimmt:" Der Versicherer haftet für den durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehenden Schaden."
Fortfegung der Beratung am Freitag.
werden können.
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Liquidation der freiheitlichen Bewegung, und ihr nächstes| den Genossen Perner von der Brandenburger geitung Biel: mehr oder weniger unverhüllte Realtion. An wegen Beleidigung des Herausgebers des Reginer Anzeigers" zu ihre Arbeit gehend, erkennt die sozialdemokratische Fraktion 500 M. Geldstrafe und Tragung der Kosten, während die vom Beder dritten Duma die Situation an, die sich für fie, als flagten gegen den Kläger erhobene Widerklage ab= die Vertreterin des Proletariats, wie des gesamten nach Freiheit gewiefen wurde. Die Beleidigung, welche durch dieses Urteil als ftrebenden Rußlands gebildet hat. Natürlich, nötigenfalls wird die fo außerordentlich schwerwiegend befunden wird, bestand darin, daß fozialdemokratische Fraktion nichts unversucht lassen, die innerhalb die Brandenb. 8tg." dem Keziner Anzeiger" einen Vorwurf, den der Duma erstandenen Kombinationen auszumußen, um der Majorität dieses Blättchen gegen die sozialdemokratische Bresse richtete, zurüd der Duma soviel wie möglich im Interesse der freiheitlichen gegeben hatte. Der Keginer Anzeiger" hatte von der sozialdemo Bewegung und des kämpfenden Proletariats zu entreißen. fratischen Bresse und im besonderen von der„ Brandenburger Zeitung" Diefe Arbeit unermüdlich vollziehend und das Recht der Inter - behauptet, daß fie fchamlose, auf die allergrößte Dummheit bepellationen umfassend ausnutend, wird die Fraktion dafür Sorge rechnete Lügen" verbreite. Das hatte die Brandenburger Zeitung" tragen, daß ihre Stimme durch das ganze Land erschallt, zu plan- mit genau den gleichen Worten zurüägegeben.. Obgleich nun, tie mäßiger Arbeit, zu planmäßigem Stampfe anfeuernd.... Die der Verteidiger, Rechtsanwalt Th. Liebknecht überzeugend Berleumdungen der Feinde mit Berachtung zurüdweifend, schreiten nachwies, der Angriff des Reginer Anzeigers" durch seine verwir, die russischen Truppen der großen internationalen Armee des leumderische Tendenz weit schlimmer war, als die in der fozialistischen Proletariats, durch die Demokratie unserem hehren Form derbe, fachlich aber berechtigte Abwehr der Branden Biele entgegen: dem Sozialismus." burger Zeitung", tam das Gericht trotzdem zu der oben mitgeteilten Entscheidung. Es stellte fich auf den eigenartigen Standpunkt, der Herausgeber des Reginer Anzeigers" fei für die von feiner Seite erfolgte Beleidigung der sozialdemokratischen Presse ( worunter die Brandenburger Zeitung" ausdrücklich benannt war) nicht verantwortlich zu machen, weil diese Beleidigungen in einem Beiblatt gestanden hätten, das als Kundgebung der neuen( reichsverbändlerischen) Wahlvereine von Potsdam Dsthavelland fenntlich gemacht war. Bei feinen späteren Angriffen auf auf die Brandenburger Zeitung" aber Бабе Herausgeber des Kepiner Anzeigers"( der zugleich Drucker, Verleger und„ Redakteur" ist) in Wahrung be Den Sozialdemokraten fielen bei der Gemeinderatswahl in GB- rechtigter Interessen gehandelt. Der gleiche Schutz töme Tingen- Proporz- drei von sechs Mandaten zu. vom Redakteur der Brandenburger Zeitung" nicht beansprucht werden; denn das Recht, auf allgemeine Angriffe gegen seine Partei in der geschehenen Form zu erwidern, stehe ihm nicht zu. Selbstverständlich ist gegen das Urteil fofort Berufung eingelegt worden.
Leere Kaffen.
Petersburg, 5. Dezember. Trotz aller Dementis wird in Finanzfreisen daran festgehalten, daß die Regierung im Laufe des Früh jahrs von der Duma die Bewilligung einer Anleihe von 800 Millionen Rubel verlangen werde.
Aus der Partei.
Gemeindewahlen.
Als sozialdemokratischen Terrorismus geben Heidelberger Blätter einen Vorfall aus, der sich zwischen einem Mitgliede des Maurer verbandes und 2chriftlichen" Maurern auf der Straßenbahn in Heidelberg abgespielt hat. In einer Versammlung zu Doffenheim hatten jene beiden„ Christen", die früher der freien Gewerkschaft angehört hatten, behauptet, der Verbandskassierer Hauer habe 170 M. unterschlagen und das durch falsche Belege verdedt. Als nun der Befchuldigte seine Beleidiger auf der Straßenbahn traf, stellte er fie zur Rede. Die beiden Berleumber antworteten frech und riefen Hauer beim Berlaffen der Bahn Lausbube" nach. Hauer revanchierte fich nun mit ein paar hieben. Wenn das auch nicht richtig war, so ist doch der Zorn, in dem er handelte, sehr begreiflich. Jedenfalls aber hat die rein persönliche Angelegenheit weder mit der Sozialdemofratie, noch mit den Gewerkschaften, noch mit Terrorismus etwas zu tun. Troßdem wird der Fall natürlich nunmehr die Runde durch die bürgerliche Bresse machen.
H
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Eine heilsame Rorrettur.
der
verleger und Redakteur Weigler, der Herausgeber eines antifozialEin gekennzeichneter Sozialistenverleumber. Der Zeitungs demokratischen Schimpfblattes in Augsburg , wurde vom dortigen Schöffengericht wegen verleumderischer Beleidigung eines Rechtsanwalts, der Rechtsbeistand der freien Gewerkschaften ist, zu fechs Monaten Gefängnis verurteilt. In der Berufungs instang tam ein Vergleich zustande, nachdem sich der Mann, der in jeder Nummer feines Blattes die Sozialdemokratie mit Schmuz bewir bereit erklärte, an der Spize feines Blattes zu veröffentlichen:„ Ic betenne mich schuldig, mich... einer verleumderischen Lüge fuldig gemacht zu haben."
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Eine staatsgefährliche Begrüßung. Auf seiner Reise zum internationalen Kongreß in Stuttgart nahm der österreichische Barteigenosse Nemec- Brag in Augsburg furze Zeit Aufenthalt, um in einer furzen Ansprache seine in Augsburg arbeitenden tschechischen Landsleute zu begrüßen. Ein gelber Denunziant berichtete der Polizei von dieser geheimen Bersammlung". Daraufhin wurde der Einberufer nur mit 1 Gulden" Strafe belegt.
Soziales.
Bom Altenburger Schöffengericht, deffen Urteile in jüngster Zeit einiges Auffehen erregt haben, war Genoffe Difreiter von der Altenburger Boltszeitung" am 3. Oftober zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt worden Die Rechnungskommission des Reichstags hielt feit langer Zeit wegen angeblicher Beleidigung des Redakteurs Emil Künz von der wieder einmal eine Sigung ab. Es stand zur Beratung der Bericht antisemitisch- konservativ- agrarisch- mittelständlerischen Altenburger der Reichsschuldentommission. leber die Verwaltung des Reichs- Landeszeitung". Im Wege der Wiederklage war Künz von fünf schuldenwesens, den Reichsfriegsschatz und die Reichsbanknoten wae Bällen der Beleidigung freigesprochen und nur in einem Falle zu Sozialpolitik in Berliner Kommunalbetrieben. nicht viel zu fagen; dagegen blieb die Kommission an dem Reichs- einer Geldstrafe von 20 m. verurteilt worden. invalidenfonds hängen. Der Reichsinvalidenfonds ist bis auf 150 Der Gasarbeiter S., der im Dienste der Stadt Berlin Die Beleidigung, deren sich Genoffe Difreiter schuldig gemacht ftand, war ertrantt. Da nun Berlin sozialpolitisch in Preußen Milionen aufgezehrt, am 30. Juni 1906 belief fich der Vermögens- haben foll, war in der wiederholten Feststellung der Tatsache voran ist, so wurde S. nach der Krankmeldung entlaffen. bestand auf 157 512 245 M., dem Verbindlichkeiten im Kapital- erblidt worden, daß der Redakteur des Antisemiten Er verklagte demnächst die Stadt beim Berliner Gewerbegericht, werte von 388, Millionen gegenüberstehen. Es entstand mun Streit blattes einen jüdischen Warenhausbefizer um indem er zwei Ansprüche geltend machte. Er beanspruchte etwas über die Berechnungsart des Kapitalwertes der Berbindlichkeiten: ob 250 Mart anzupumpen verfucht hatte. Das Schöffen- über 70 Mart für die Beit der Krankheit. Und zwar berief er nach der althergebrachten Rechnung wirklich 388 oder nach einer gericht erfah in der Weiterbreitung dieser erwiesenen Be sich auf die Verfügung, die der Magistrat an die Betriebsverwaltung neueren Rechnung nur 367 Millionen gebraucht werden, wobei sich dem liberalen Reichstagskandidaten Rechtsanwalt Dr. Höfer aus Wochen lang oder mehr den angestellten bei unverschuldeter Stranthauptung, fie wurde zur Zeit der diesjährigen Reichstagswahl von erlassen hat und wonach, entsprechend der Beschäftigungsdauer, vier übrigens ein anscheinender Rechenfehler von 21 Millionen zu ungunsten des Fonds ergab. Jedenfalls werden die 150 Millionen Altenburg in einer liberalen Wählerversammlung zuerst bekannt heit der Lohn fortzuzahlen ist abzüglich des Krantengeldes. Der in bier bis fünf Jahren aufgebraucht sein, und dann wird es gegeben und von der Altenburger Boltszeitung" zur Beleuchtung§ 616 des Bürgerlichen Gefehbuchs ist bekanntlich in den städtischen heißen: 250 Millionen schaffen zur Auffüllung des Fonds, antisemitischer Theorie und Praxis in der Wahlagitation, ver- Betrieben durch diese Verwaltungsverfügung geregelt. Das damit die auf Rechtsanspruch beruhenden Verbindlichkeiten erfüllt wendet eine unbefugte Einmischung in die Brivalangelegenheiten Gewerbegericht wies den Kläger mit der Forderung ab, weil er des Privatklägers". Es fand, daß Difreiter dem Privatkläger infolge der schleunigen Entlaffung zur Zeit der Krankheit nicht Die Verhandlungen mußten abgebrochen werden, da von der feine Mißachtung ausgedrückt, daß er, in unehrenhafter mehr Arbeiter der Stadt war. Bom Vorsitzenden wurde betont, Verwaltung des Invalidenfonds niemand in der Kommiffion war, eise die Berson des Brivatklägers und deffen Privatangelegen nach einer landgerichtlichen Entscheidung tönne jene Berfügung der über den anscheinenden Rechenfehler Auskunft geben fonnte.beiten unbefugt in den Schmus gezogen habe. Es fand des Magistrats an die Betriebsverwaltungen nur als Anweisung Die Genoffen Ulrich und Eichhorn griffen bei Behandlung weiter, daß Difreiter in feinen Artikeln, in denen er den Bump für diese betrachtet werden, nicht aber als Teil des Arbeitsvertrages dieser Materie wiederholt in die Debatte ein. versuch besprochen, neben der Berhöhmung des Privatklägers den und gebe somit den Arbeitern fein flagbares Recht. Es wurden ferner erledigt die Rechnungen der Oberrechnungs- Bwed verfolgt, den Privatläger aus seiner Stellung als Redakteur Das Gewerbegericht hat früher in einem der landgerichtlichen fammer 1903/04 und die allgemeine Rechnung über den Etat der Landeszeitung" und aus Altenburg zu entfernen" und daß der Entscheidung entgegenstehendem Sinne entschieden und würde wohl für 1902. Angeklagte diefen Zwed in systematischer an Terro auch in Zukunft ebenso entscheiden, wiewohl bei der seit einigen rismus grenzender Weise berfolgt" habe. Bei Jahren start nach rüdwärts gerichteten Neigung des Berliner der Strafausmessung hatte das Schöffengericht begründend Gewerbegerichts eine sichere Boraussage unmöglich ist. Für die ausgeführt, daß der Angeklagte„ diefe gehässigen, Berliner freifinnige" Berwaltung tennzeichnend ist, daß ein Arhöchst persönlichen Beleidigungen gegen allen Beleidigungen gegen allen jourbeiter sofort wegen Krankheit entlassen wird, damit die vom Manalistischen Tatt und journalistisches Chrgefühl giftrat auf Anregung der Stadtverordnetenbersammlung erlassene in fchamloser Petersburg, 5. Dezember. Heute mittag begann der( der legte Hinweis erfolgte am 19. Februar) fortgefest" habe, daß eise auch nach der Reichstagswahl fozialpolitische Verfügung nicht in Anwendung fommen fann. In dem zweiten Fall handelt es sich um völlig unberechtigte Prozeß gegen die sozialistischen Abgeordneten der zweiten er rüdfichtslos, niedrig feinen Gegner persönlich an Weigerung, den Lohn zu zahlen. G. war eines Tages von dem Duma wegen Hochverrats". Die Angeklagten und ihre Ver- gegriffen und abgehegt, daß er fich als einziges Biel Inspettor mit den Worten wieder nach Hause geschickt worden, daß teidiger weigern sich, an den Prozeßverhandlungen irgend aus Altenburg gelegt und dieses Ziel in terroristischer auch den Lohnbetrag für den Tag haben. Der wurde verweigert. bie Unschädlichmachung und Entfernung des Privatklägers heute nichts sei. Er erhielt das Fahrgeld, wollte aber natürlich welchen Anteil zu nehmen, da die Deffentlichkeit ausgeschlossen eife hartnädig verfolgt habe". Zum Schlufie feiner Selbstverständlich wurde die Stadt von der Kammer zur Zahlung ist. Die Studenten der hiesigen Universität und mehrere Begründung zog 80g das das Schöffengerichtsurteil noch eine eine Ba- verurteilt: Der Arbeitslohn habe sich nach der Schicht bemessen. tausend Arbeiter von hiesigen Fabriken streifen anläßlich des rallele zwischen den Strafen, Strafen, die für Breßbeleidigungen Die Schicht sei zu bezahlen, weil läger erst beim Erscheinen zum Antritt und Prozesses demonstrativ. Die Ruhe ist nirgends gestört. Zahl berief sich auf das öffentliche Rechtsbewußtsein, das gebieterisch bezahlen wollte, dann hätte es dem Kläger schon beim legten Ber Eigentumsvergehen ausgeworfen find und erfahren habe, daß nichts zu tun sei. Wenn man die Schicht nicht reiche Gendarmeriepatrouillen durchstreifen die Straßen. härtere Strafen für öffentliche Beleidigungen" verlange. laffen der Anstalt gesagt werden müssen, daß er nicht kommen brauche.
Tautet:
Die ruffiiche Revolution.
Hochverrat"!
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leber
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Snickerig und schäbig würde man ein solches Verhalten eines Privatunternehmers bezeichnen. Berdient das Verhalten des Magistrats eine andere Bezeichnung?
Die Deklaration der sozialdemokratischen Dumafraktion. Die Freisprechungen des antisemitischen Klägers von den Wiederflagen wurden in der Querkennung des§ 198 des Strafgesetzbuches Als Ministerpräsident Stolypin in der Sigung vom 29. No- begründet und in dem einen Falle, wo das Gericht denn auf eine bember unter frenetischem Beifall der Rechten die Deklaration der Verurteilung erkannte, da überzuderte man die bittere Bille mit der Regierung berlas, die fowohl der Form wie dem Inhalte nach Bemerkung, daß der Wiederbeflagte in schwer gebäffiger eine freche Herausforderung des gesamten Boltes darstellt, war weife von dem Angeklagten öffentlich bloßgestellt und daß er aus es Genosse Potrowsky, der den ersten Mißton" in die von den anscheinend sittlich berechtigten Motiven gegen Die Werkstättenarbeiter der Berliner Straßenbahngesellschaft Blodbrüdern und der Regierung inszenierte Komödie hinein bas breiste, unseren geordneten Staatsverhält vor dem Gewerbegericht. trug und in träftigen Worten das Regime Stolypin an den nissen zuwiderlaufende Beginnen der Bolteliner Straßenbahngesellschaft beschäftigten Arbeiter von großer Eine Entscheidung, die für die im Betrieb der Großen Ber. Branger stellte. In das Idyll der Herrenduma flang die Stimme eitung" energif borging." des Bolles hinein, das, entrechtet und niedergeknüttelt, durch den Bedeutung ist, wurde dieser Tage von der 7. Kammer des Berliner braucht diese Feststellungen" Vertreter der äußersten Linken, den Redner der sozialdemokratischen weiter zu verwundern, wenn man erfährt, daß das Gericht Alage zweier Reparaturschlosser die Zuständigkeit des Gewerbeman fich nicht Gewerbegerichts gefällt. Die Gesellschaft bestritt gegenüber der Frattion, Protest erhob gegen ein Regime von Blut und Eisen und wiederholt von den dreisten Gelüften der Bolts gerichts und machte geltend, in ihren Werkstätten werde nur für gegen eine fünstlich geschaffene Boltsvertretung, die in ihrer zeitung" spricht und feststellte, daß der Privatkläger die ben eigenen Bedarf gearbeitet; ihre Reparaturwerkstätten feien Majorität aus Helfershelfern der Regierung besteht. Die Deklaration nationale, reichstreue, tonfervative Landeszeitung" daher fein Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbegerichtsgesetzes, der Herrschenden erforderte als entsprechende. Antwort eine Della- und der Beflagte, Difreiter aber die antinationale, staats- und deshalb habe sich auch schon seit Jahren die Gewerbeinspektion ration der Rechtlosen, Getnechteten, und diese wurde gegeben in der feindliche, fozialdemokratische Boltszeitung" vertrete. nicht mehr um den Betrieb gekümmert. Das Gericht schloß sich Deklaration der sozialdemokratischen Fraktion, die vom Genossen Gegen dieses Urteil legte Genofie Difreiter selbstredend Berufung diefer Auffassung an und erklärte fich für unzuständig! Botrowsky am Schluß seiner Nede verlesen wurde. Die Deklaration ein, über die am 3. d. M. vor der ersten Straffammer am Land- Diese Entscheidung steht in strittestem Gegenfas su älteren Die Duma, in der die sozialdemokratische Frattion gegen hob die Straffammer das Urteil des Schöffengerichts mit all feinen Eisenbahnunternehmungen von den Vorschriften der Gewerbeordgericht Altenburg entschieben wurde. Nach achtstündiger Verhandlung Entscheidungen desselben Gerichts.§ 6 der Gewerbeordnung nimmt wärtig hervortritt, ist die Duma des 16. Juni, die Duma des Feststellungen" auf und erkannte wider Genossen Ditreiter auf eine nung aus. Dadurch sind aber lediglich Eisenbahnunternehmungen Staatsstreiches, der versucht hat, der freiheitlichen Bewegung in Gelb ftrafe von 300 Mart. Der widerbeflagte Redakteur King als Berkehrsanstalten betroffen. Es fallen also bei den EisenRußland Halt zu gebieten. Rußland steht noch heute vor der Auf- von der Antisemitengeitung wurde in allen fechs Fällen, in denen bahnen als Verkehrsanstalten beschäftigte Personen, z. B. Streden gabe seiner Erneuerung. Der Uebergang des Grund und Bodens widerflage erhoben worden war, der Beleidigung für schuldig erarbeiter, Güterbodenarbeiter nicht unter die Gewerbeordnung und aus den Händen der Junker in die Hände des Boltes, vollste fannt und, weil noch nicht vorbestraft zu 60 Mart Geldstrafe verbas Gewerbegerichtsgeseh, aber lediglich diese Stategorie von ArEmanzipation des Individuums, Beseitigung der administrativen urteilt. Willtür, Demokratifierung der totalen Selbstverwaltung und der beitern, nicht die bei selbständigen gewerblichen Betrieben der Das Urteil der Straflammer bedeutet eine scharfe Korrektur des Eisenbahnunternehmungen, z. B. in Reparaturwerkstätten und Gerichte, die Loslösung dieser Institutionen von der administrativen schöffengerichtlichen Erkenntnisses und feiner so ziemlich alles Mais Wagenbauanstalten beschäftigten Arbeiter. Diese sind gewerbliche Bevormundung, wirkliche und nicht fittive Berteidigung der Inter übersteigenden Unterstellungen. Bezeichnend ist es auch auf alle Arbeiter im Sinne des 7. Titels der Gewerbeordnung. effen der Arbeiterklasse, die Freiheit ihrer Organisationen, und Fälle, daß selbst die beiden Rechtsbeistände des Klägers Künz die Sie unterstehen der Gewerbeaufsicht und den Arbeiterschutzals Strone, zugleich aber als notwendige Borbedingung Feststellungen" des schöffengerichtlichen Urteils preisgaben und die bestimmungen zur Gewerbeordnung. Das ist von den Regierungen aller dieser Reformen, die Vernichtung der Macht der Schärfe der Ausdrüide in dem Urteile mißbilligten und für zu weit anerkannt in der Begründung zu Artikel 6 der GewerbeordnungsBureaukratie und Uebergang dieser Macht in die Hände der gehende erklärten. Und das will schon etwas heißen, wenn man novelle vom 6. Juni 1891( stenogr. Ber. S. 1484), ebenso in der Boltsvertretung das sind die Forderungen des Tages... weiß, daß der eine der Vertreter des Klägers ein hervorragendes Reichstagskommission. Desgleichen war das von dem Minister für Die dritte Duma ist die Duma der Routerrevolution, witglied des Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozialdemo- Handel und Gewerbe und dem Minifter für öffentliche Arbeiten die Duma einer Regierung, die sich von ihrer Niederlage erholt tratie ift. unter dem 18. Februar, 25. Mai und 15. Juni 1892 anerkannt. hat, und zugleich die Duma einer privilegierten Minorität, Noch ein Ministerialerlaß vom 11. März 1898 hebt ausdrüdlich die ein Intereffe daran hat, daß die Erneuerung Ruß- Gleiches Recht! Das Botsdamer Schöffengericht unter herbor, es besteht kein Zweifel barüber, daß Staatsbetriebe, toie lands nicht stattfindet.... Die Lesung dieser Duma ift! Borfiz des Amtsgerichtsrats v. Muschiois verurteilte am Dienstag die den Ministerien des Kriegs und der öffentlichen Anstalten unter