Nr.
Gerichts- Zeitung.
Was man sonst nicht fassen kann,
Keht man als groben Unfug an.
11117 ein
höflicher, ruhiger Weise über den Sachverhalt orientiert wurden. zurück. Unterwegs schloß sich die Zahlstelle des BergarbeiterTrotzdem sprach der Amtsanwalt in einer längeren verbandes an, die sich in ihrem Vereinslokal versammelt Nede von„ grober Beunruhigung des Publikums" und be- hatte. Es waren ettva 250 bis 300 Personen. Der Genosse antragte die enormen Strafen bon jc 100 Marteringhaus vom Wahlverein wurde demnächst als Leiter und Ordner gegen und den Schuhmacher Gröck Drechsler Steller, eines genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten öffent Seit Jahren weigern sich die Saalinhaber von Lübben - Stein- weil diese in den Häusern Flugblätter verbreitet hatten, und je lichen Aufzuges vom Landgericht Dortmund zu einer Seit Jahren weigern fich die Saalinhaber von Lübben- Stein- 60 Mart gegen die ferneren angeklagten 13 Genoffen, die in Geldstrafe verurteilt. Dieser Anmarich zum Zeichenbegängnis ftelie firchen infolge des bekannten sanften Drucks der Sozialistentöter, ruhigſter Weise die Gründe der Nichtbesuchsmöglichkeit des Karl sich selbständig als öffentlicher Aufzug dar, zu dem gemäß der den Arbeitern ihre Säle zu gewerkschaftlichen oder politischen Ver- Schneiderschen Lokals dargelegt hatten: gegen den Drechsler Wagner,§§ 9 und 10 des Vereinsgejeges eine polizeiliche Erlaanis notwendig sammlungen einzuräumen. Um den Wirten zu zeigen, daß die den Tischler Gehrmann, den Schuhmacher Jant, den Maurer gewesen wäre. Aber selbst wenn man darin einen Teil des LeichenArbeiterschaft von Lübben - Steinkirchen nicht mehr gewillt ist, sich Lehmann, den Zimmermann Tischer, den Arbeiter Anton, den begängnisses sehen wollte, würde eine Erlaubnis notwendig geihr Versammlungsrecht von den Wirten illusorisch machen zu lassen, Maurer Battermann, den Maurer Hensel, den Arbeiter Krüger, wesen sein, denn dann handelte es sich unter den obwaltenden die von den einzelnen Arbeitern als Gästen gern Geld nehmen, be- den Maurer Richter, den Arbeiter Behrendt, den Maurer Handreck Umständen schloffen die organisierten Arbeiter jener Gegend, das Lokal des und den Zimmermann Zech. Und das Gericht? Das Inglaub- begängnis, auf das dieselben Vorschriften zuträfen, die über außergewöhnliches LeichenGastwirts Karl Schneider nicht mehr zu besuchen. Sie ver- liche geschah: das Gericht sprach nicht frei, sondern erhob den öffentliche Aufzüge erlassen feien. breiteten Flugblätter, in denen sie den Sachverhalt darlegten und Antrag des Staatsanwalts zum Erkenntnis: Zur märsche zu Leichenbegängnissen geduldet worden seien, so befreie das Wenn bisher derartige Andie Einwohner baten, das Karl Schneidersche Lokal nicht mehr zu Begründung, weshalb 860 m. Strafgelder gezahlt werden sollen, vorliegend nicht von Strafe. besuchen, so lange der Wirt sich weigere, fein Lokal Arbeitern zur führte der Vorsitzende aus: das Sperren eines Lotals ist an und für Besprechung ihrer wirtschaftlichen und politischen Lage zur Verfügung sich ungefeßlich( ei, ei auf Grund welcher Geseze?). Das Kammergericht verwarf die vom AnEs ist( die geklagten eingelegte Revision mit folgender Bezu stellen. Es stellten sich in der Nähe des Lokals einige Genossen Welt höre und staune) weiter nichts als die Ausübung von Partei- gründung: Wenn es sich nur um die 6 bis 7 Mitglieder des Wahlauf, die Trinkluſtige über die Sachlage orientierten. hader. Straffchärfend kommt hinzu, daß die intensive Durchführung vereins handelte, dann wäre fraglich, ob die wenigen einen Aufzug Darauf eine hochnotpeinliche Anklage gegen drei Flugblatt- bes Boykotts böses Blut erregt habe, deshalb sei eine ganz erem- bilden konnten. Das Landgericht habe aber weiter ausdrücklich festberbreiter und zwölf Posten wegen groben Unfug 8. gestellt, daß der Bergarbeiterverein mit etiva 250 Mitgliedern gefolgt Am Freitag fand die Verhandlung gegen die plarische Strafe" am Blaze. Selbstverständlich ist gegen dies eigenartige Urteil Berufung sei, und daß der vom Angeklagten geführte Wahlverein bewußt und 15 Sünder vor dem Schöffengericht zu Lübben statt. Dem Amtsrichter Niehoff faßen zur Findung des Urteils ein Rentier eingelegt, der Prozeß kann schwerlich anders als mit völliger Freis gewollt" mit dem Bergarbeiterverein zusammen marschiert wäre. und ein Sattlermeister zur Seite. Die 15 Angeklagten besprechung enden. Die höheren Gerichte können nicht übersehen, daß Mit Rücksicht darauf könne ein Rechtsirrtum in den Feststellungen stritten, sich irgend strafbar gemacht zu haben. Eine Boykottierung die von den Angeklagten betätigten Handlungen gesetzlich des Landgerichts, daß ein öffentlicher Aufzug vorliege, nicht gefunden durchaus gestattet sind. werden. Die Verurteilung fei gerechtfertigt. fei nach dem Gesetz, Rechtsempfinden und ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Kammergerichts das gute Recht eines Bürgers. Zum Begriffe des" groben Unfugs" gehöre die Beläftigung des Publikums als solchen, von der könne nicht die Rede In welchem Maße die Gerichte in neuerer Zeit bemüht sind, die sein, da in ruhigfter Weise die Flugblätter verteilt und die Unter- Polizeibefugnisse des preußischen Vereinsgefezes ausdehnend zu interhaltungen über den Boykott gepflogen feien. Trotz der Klar- pretieren, zeigt ein dieser Tage vom Kammergericht entschiedener heit des Sachverhalts hatte zweds Beweisaufnahme das Fall. Sieben Mitglieder des sozialdemokratischen Vereins in Gericht fieben geugen geladen, darunter den Gendarmerie- Bütgendortmund begaben sich am 24. März zur Beerdigung eines wachtmeister und den boyfottierten Gastwirt. Sämtliche Zeugen Mitgliedes. Ein Genosse trug einen Stranz mit roter Schleife. Man legten dar, daß die Flugblätter lediglich in Häusern verbreitet sind hatte sich im Vereinslokal getroffen und legte gemeinund daß vor dem Lokal niemand belästigt, sondern die einzelnen in fam den acht Minuten langen Weg nach dem Trauerhause 50
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Zum Vereinsrecht.
Eingegangene Druckschriften. Volkswirtschaftliche Blätter." Dezemberheft. Herausgegebeit im Auftrage des Deutschen Volkswirtschaftlichen Verbandes von Herra. Com Krüger- Berlin . Karl Heymanns Berlag, Berlin W. 8. Die Frauenbewegung und ihre modernen Probleme. Bet Helene ange,( Bissenschaft und Bildung, Bd. 27.) Geh. M. 1,-, Zeinenband M. 1,25. Verlag Quelle u. Meyer in Leipzig . " Rechtshort", Nr. 19/20. Herausgegeben von Lehmann Hohenberg. f. Selbstverlag in Weimar .
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