Der Beirat für Arbeiterstatistik.
hielt vom 11. bis 15. Dezember Sigungen ab. In seiner Sigung vom 11. Dezember beschäftigte er sich auch mit dem Ergebnis der Erhebungen betreffend die Arbeitszeit der in
Blättanstalten und Wäschereien beschäftigten Bersonen. Der Ausschuß des Beirats empfahl im Hinblick auf die Ergebnisse der Enquete die Anwendung der Bestimmungen der§§ 135 bis 139 und des§ 139b auf die Kleinbetriebe der Plätt- und Waschanstalten. Dadurch würden diese Betriebe den Vorschriften der Gewerbeordnung nuterstellt werden, die für die Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Arbeitern und von Arbeiterinnen in Fabriken in der Gewerbordnung gegeben sind und würden der Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Für eine Uebergangszeit sollte ähnlich wie es in der Gewerbeordnung eine Uebergangszeit sollten ähnlich wie es in der Gewerbeordnung zwei Jahre an 60 Tagen in Jahre, für die folgenden drei Jahre an 80 Tagen, die von den Unternehmern frei gewählt werden fönnen, Ausnahmen zulässig sein. Jedoch darf die Ueberarbeit nicht über 12 Stunden ausgedehnt werden. Nach fünf Jahren sollen diese Ausnahmen nicht mehr gewährt werden, sondern nur die Bestimmungen des§ 138a in Betracht kommen, die leider der unteren und der höheren Verwaltungsbehörde eine Reihe von Ausnahmen zu treffen gestatten. Ueber die Formulierung dieses Gutachtens entstanden Differenzen, in denen sachlich auch der Meinung Ausdrud gegeben wurde, daß dauernd die Ausnahmen empfohlen werden müssen, die nur für eine vorübergehende Beit in Borschlag gebracht werden. Es wurde schließlich die Angelegenheit dem Ausschuß nochmals zur Beratung überwiesen.
Hoffentlich wird die Regelung der dringenden Angelegenheit nicht noch gar zu lange hinausgeschoben und die Zulassung der Ausnahmen, die§§ 138a und 139 zum Schaden der Beschäftigten zulassen, abgelehnt.
An den folgenden vier Tagen fanden Vernehmungen der in der Binnenschiffahrt beschäftigten Personen
187 Renten eingestellt und 114 herabgefeßt worden. Die durchschnittliche Herabfezung betrug 15,7 Prog. Der Gefamtjahresbetrag der Rentenberabſegung usw. beziffert sich auf 11 317,18 m."!
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nicht vertragenden landwirtschaftlichen Arbeiten liegen bleiben müßten und nicht rechtzeitig ausgeführt werden könnten."
Die bayerischen Aufsichtsbeamten haben dagegen von einem Mißbrauch alkoholischer Getränke nichts bemerkt"!
Auch Mittelfranken " berichtet: n 3164 Fällen wurden die Rentenempfänger kontrolliert, d. i. 34,4 Proz. aler Rentenempfänger. Von den 3164 erholten ärztlichen Kontrolgutachten die Ausbeutung jugendlicher Arbeiter entschuldigen. So schreibt die Ueber ,, Arbeitermangel" flagen viele Berichte und wollen damit führten 787 24,8 Proz. zu Rentenaufhebungen und 1103 Berufsgenossenschaft für Niederbayern ": 34,8 Proz. zu Rentenminderungen."
In 60 Proz. der Fälle also„ Erfolg"!
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Für die Kontrollgutachten zahlt die Berufsgenossenschaft den Merzten 8-10 M. Eine hübsche Nebeneinnahme der Aerzte. Aehnlich berichten fast alle Berufsgenossenschaften.
Die Renten sind natürlich den Berufsgenossenschaften zu hoch. Hochverständig erklärt daher die Berufsgenossenschaft für
essen":
„ Der glatte Verlust des Nagelgliedes des rechten Daumens bedingt nach eingetretener völliger Gewöhnung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr. Ebenso beeinträchtigt der glatte Verlust des Nagelgliedes des linken Daumens die Erwerbsfähig feit um weniger als 10 Pros. Das gleiche gilt vom Verlust des Nagelgliedes vom rechten Beigefinger, zweier Glieder vom linten Zeigefinger und zweier Glieder des rechten Mittelfingers. Durch den glatten Berluft von 1½ Gliedern des rechten Ringfingers, ebenso völligen Verlust des linken Ringfingers, den glatten Verlust zweier Glieder des rechten Kleinfingers, ebenso den glatten Berluft des linken Kleinfingers wird eine Beschränkung der Erwerbsfähig. feit nicht hervorgerufen"!! " Westfalen " berichtet über die Höhe der gewährten Renten wie
folgt:
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An Entschädigungen waren zu gewähren:
in 32 Fällen nur Kosten des Heilverfahrens, Renten unter 25 Proz.,
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bon 25-50 Proz.,
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50-75 Broz.,
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75-100 Broz. und
" Jugendliche und weibliche Arbeiter werden an den Maschinen sehr häufig verwendet. Dies fommt daher, daß der Landwirt erwachsene männliche Arbeiter nur mehr sehr schwer zu bekommen weiß. In vielen Betrieben sehe ich, daß der erste Arbeiter nur 17-18 Jahre alt ist und die anderen noch jünger sind. Die älteren männlichen Arbeiter suchen sich anderweitig Unterkommen, teils werden fie Maurer oder Zimmermann, arbeiten auf der Bahn oder gehen in die Stadt. Hauptsächlich der Mangel an älteren Arbeitern dürfte eine Hauptschuld an der Vermehrung der Unfälle fein, welche durch Maschinen herbeigeführt werden."
An eine Erhöhung der Hungerlöhne auf dem Lande, an eine Aenderung der Gesindeordnung will man aber nicht gehen. Eine Steigerung der Lebensmittelpreise, die man gewöhnlich abzuleugnen sucht, gibt der Bericht für Unter- Elsaß" zu, da infolge eingetretener ungewöhnlicher Steigerung der Lebensmittelpreise" den Berufsgenossenschaftsbeamten eine Zulage von 5 Prozent ge währt werden mußte. Heuchlerisch schreibt dagegen Braunfchweig":
"
Die gewerblichen und industriellen Unternehmer haben zwar auch jedenfalls die vollen Beiträge zu zahlen, aber sie haben durch Breiserhöhungen für ihre Arbeitsleistungen und Produkte diese Belastung in ihrem vollen Umfange auf die Konsumenten abgewälzt. Die landwirtschaftlichen Unternehmer find nicht in der Lage, die Preise für ihre Produktionserzeugnisse durch Koalition wie bei den Junungen oder durch Syndikate zu erhöhen, da der Preis der landwirtschaftlichen Produkte im wesentlichen allein vom Weltmarkt abhängig ist."
Seffen" fordert den ,, Arbeitsnachweis" für Verlegte, damit noch billigere Arbeitsfräfte zu erhalten sind, fehlende Arbeitsgelegenheit den ersten Anlaß zur Unzufriedenheit mit der zugebilligten Rente bem gegenwärtigen Stande der Dinge nicht zu erhoffen". Die Berufsgibt". Ferner:" Eine Zusammenlegung der Vereinsgefeße ist nach genossenschaften wollen ja auch ihre Organisation gar nicht geändert
haben.
Die Berufsgenossenschaft Gotha " petitionierte wieder um die Einziehung der Beiträge zur Genossenschaft zu zahlenden Hebegebühr Ermäßigung der an die Gemeindeverbände des Herzogtums für die von 4 Proz."
über 100 Proz.( Hülflofenrente). Die Berufsgenossenschaft für den Jagftfreis" erklärt, daß die statt. Die Ergebnisse sind tura folgende: Die Arbeitszeit Unfallversicherung bezahlen müssen, von derselben auch für alle inLandbewohner der irrigen Ansicht find, daß weil sie Beiträge zur ist im Schiffahrtsgewerbe auf den märkischen Wasserstraßen vollständig ungeregelt. Es tommen auf der fälle eine Rente beanspruchen tönnen. Auch entfällt von den AbFahrt, besonders bei der Schleppschiffahrt, im Sommer in der weisungsentscheiden ein erheblicher Teil auf Ansprüche für LeistenRegel Arbeitszeiten von 3 Uhr früh bis 10 Uhr abends brüche." Die schlauen Schwaben finden es auch für ungerecht, daß ohne regelmäßgie Bausen vor. Nur wo Schleusen der Fortsetzung au wenig Wert auf die Berechnung der Rente für Pesonen, welche der Fahrt Halt bieten, ist eine Unterbrechung und Nachtruhe zu werde. Die Rente sollte also noch gedrückt werden. Denn: vor dem Unfalle bereits teilweise erwerbsunfähig waren"," gelegt verzeichnen. Vielfach wird aber auch des Nachts gefahren und so tommen Arbeitszeiten von 24 Stunden und darEs ist eine bekannte Tatsache, daß solche Personen in landBedauerlicherweise habe das Herzogliche Staatsministerium über in Betracht. Geregelter sind die Arbeitszeiten bei der wirtschaftlichen Betrieben, bei welchen es sich zum größten Teile dieses Gesuch abgelehnt, weil die benachbarten thüringischen Staaten Berliner Dampfschiffahrtsgesellschaften, die dem Personenverkehr um gröbere Arbeiten handelt, zu denen feine besondere Geschicklich an dem Saß von 4 Proz festhalten": resp. Vergnügungsfahrten dienen. Jedoch kommt es auch hier vor, daß Das ist ja sehr bedauerlich". Die Gemeinden follen die Krüppel feit gehört, gegen den vollen Lohn Beschäftigung finden, einen die Schiffsbesaßung nur vier oder fünf Stunden Nachtruhe hat. meßbaren Schaden also nicht erleiden. Gleichwohl müssen solche verforgen und die Beiträge womöglich noch umsonst einziehen? Die Sonntagsruhe ist im Schleppverkehr nicht üblich, es sei fleinen Renten unter dem Zwange der gesetzlichen Bestimmungen Bescheiden sind die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wahrdenn, daß die Schiffe vor den Schleusen still liegen müssen, da und der bestehenden Rechtsprechung bewilligt werden. Dieselben lich nicht. Sie find ja von unseren Agrariern verwaltet!! am Sonntag nur für einige Stunden am Vormittag der Betrieb belaften einerseits die Berufsgenossenschaft in nicht unerheblicher aufrechterhalten wird. Weise, während sie andererseits den Rentnern selbst einen nennens werten Vermögensvorteil nicht bieten."
für Erwachsene männlich weiblich 360 M. 300 420 360
Jugendliche Arbeiter männlich weiblich 160 M. 130 M. 180
200 M. 220
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n n
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270
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225 150
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Aus der Partei.
Gemeindewahlen.
wurden zwei Sozialdemokraten gewählt. Die schwer hereinBei der Bürgerausschußwahl in Kirchheim( Seidelberg) eiteln, daß sie den sozialdemokratischen Antrag auf Verbesserung gefallenen Nationalliberalen suchten dadurch unseren Sieg zu ver der Lage der Gemeindebediensteten als Gefahr einer Umlagen erhöhung an die Wand malten.
Die Sächsisch Böhmische Schiffahrtsgesell schaft, die auf der Elbe den Personenverkehr vermittelt, ist Berlegten feine nennenswerten Vermögensvorteile" sich verschaffen Unfere, herrliche" Gefeggebung sorgt schon dafür, daß die armen von der Regierung veranlaßt eine Vereinbarung zu treffen, die fönnen. Während die Renten der gewerblichen Arbeiter nach dem dem Schiffspersonal alle drei Wochen einen Ruhetag garantiert wirklichen Jahresverdienste berechnet werden, bei Anfangslöhnen und in der Regel eine achtstündige Ruhezeit bestimmt. Die Arbeitszeit der Besabung wird von der Gesellschaft im Sommer muß, ist für die landwirtschaftlichen Verlegten der Jahresarbeitssogar der höhere Verdienst langjähriger Arbeiter angenommen werden auf 13 bis 14% Stunden im Durchschnitt angegeben. Ungünstiger verdienst behördlich festgelegt. Nimmt man das Jahrbuch von Göße find auch auf der Elbe die Arbeitsbedingungen in der Schlepp- Schindler für 1907 aur hand, so findet man, daß z. B. der niedrigste fchiffahrt. Bei hellem Wetter fommen Fahrten ununterbrochen Jahresarbeitsverdienst land und forstwirtschaftlicher Arbeiter im Tag und Nacht vor. Noch schlimmer gestalten sich die Verhältnisse, Regierungsbezirk: wenn die Schiffsmannschaft gezwungen war in Hamburg Ladung einzunehmen. Dieses Uebernehmen der Ladung vom Seeschiff auf die Schleppkähne dehnt sich in einigen Fällen auf 36 Stunden aus und bleiben in dieser Arbeitszeit nur ganz geringe Pausen für die Besatzung übrig. Ist aber für das beladene Schiff das Dampfboot zum Schleppen gleich zur Stelle, so wird nach so Tanger Arbeitszeit die Tätigteit nicht unterbrochen. Auf den Dampfbooten, die dem Schleppdienst dienen, gibt es feine geregelte Arbeitszeit. Pausen treten ein durch Mangel an bei einem Jahresarbeitsverdienst von 300 m. ganze 200 M. BollSchleppzügen; sehr oft geht der Dienst Tag und Nacht durch, rente im Jahre oder 16,60 M. im Monat! Eine verlegte Frau gar Ein männlicher Verletzter im Bezirk Marientverder erhält also in einzelnen Fällen wird eine 4- bis 5 stündige Nachtruhe gegeben. blog 12,50 m. per Monat, Jugendliche entsprechend weniger! Die Besabung ist nicht in der Lage sich abzulösen. Auf den Schlepp- Wird nun gar noch eine Erwerbsbeschränkung von 50 Proz, wie tähnen ist das nahezu ausgeschlossen, auf den Dampfbooten nur dies so oft gefchieht, als vor dem Unfall schon vorhanden" an- Wie ein Sozialdemokrat aus dem Schulfollegium hinausbugfiert vereinzelt durch eine genügend starke Besatzung möglich. Nur genommen, so ermäßigt sich natürlich die ganze Rente um die Hälfte beim Laden und Beladen der Schiffe sind geregelte Arbeitszeiten und kommt es dann vor, daß ein verlegter Bauer gar bloß 8 bis meist eingeführt. Dabei spielen aber die Arbeitsbedingungen der 9 m Vollrente im Monat erhält! Das ganze nennt man dann Hafenarbeiter eine größere Rolle als die der Schiffsbefaßung, die Bauernschutz"! fich nur gezwungen nach den Arbeitszeiten der Hafenarbeiter richten müssen. Auf der Fahrt ist die Sonntagsarbeit die Regel.
beträgt.
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Die Schleswig- Holsteinische Landpost", welche monatlich cina mal erscheint und durch die in Altona domizilierende Agitationstommission für Schleswig- Holstein allen den Leuten auf dent flachen Lande, die sich dafür interessieren, gratis zugeschickt wird, hat sich bereits viele Freunde erworben. In über fünftausend Exemplaren ist die Nr. 3, die vor einigen Tagen erschienen ist ,. verschickt worden, und noch fortgesetzt gehen Bestellungen ein. Das was die Landbevölkerung interessieren kann und führt sie in die gewünschten Erfolge zeitigen. Blatt bringt in einfacher, interessanter und belehrender Weise das, Gedankenwelt der Sozialdemokratie hinein. Da dürfte es auch die
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
wurde.
Gemeindevertreter Genosse J. Jacobsen durch Verfügung der In Lokstedt bei Samburg wurde im Frühjahr d. J. der Und wie sehr die Kleinbauern unter dieser niedrigen Hunger- fich, wie u. a. begründend gesagt wurde, durch sein Verhalten dem Regierung in Schleswig aus dem Schulkollegium entfernt, weil er In der Rheinschiffahrt stellen sich die Angestellten So lefen wir im Bericht der Pfalz ", daß von den im Berichtsjahre unfähig gezeigt habe, die dem Mitgliebe eines Schulfollegiums obrente zu leiden haben, ergibt sich aus der Statistik mancher Berichte. Herrn Ortsschulinspektor, Pastor Behrend in Niendorf, gegenüber in der Personenschiffahrt anscheinend etwas günstiger als auf der erstmals entschädigten 955 Unfällen 81285,1 Proz. auf Betriebs- liegenden Pflichten zu erfüllen. Da Jacobsen nie etwas mit dent Elbe. Den Angestellten wird für jede Woche ein Ruhetag gewährt. unternehmer und deren Angehörige und nur 143 Auch in der Schleppschiffahrt weichen hier die Bedingungen weit Dienstboten und Arbeiter" entfielen. In" Niederbayern ":" Anerkannt und erfuhr von ihm, daß er ihn nach einem Bericht des Fuß14,9 Proz. auf genannten Pastor zu tun gehabt hatte, so stellte er ihn zur Rede ab von den Verhältnissen der Elbschiffahrt. Die Heizer haben wurden 2062 Ansprüche; von diesen treffen rund 70 Broz. auf gendarmen Dumte in Groß- Flottbeck in einer Versammlung be im Frühjahr durch einen Streit die achtstündige Nachtruhe Betriebsunternehmer und deren Angehörige, 30 Proz. auf Dienst leidigt habe. Jacobsen habe in einer Rebe u. a. gesagt, er habe durchgesetzt. Dieser Vereinbarung haben sich auch die boten und Arbeiter!!" usw. großen Firmen stillschweigend angeschlossen und wird die Nachtempört, da er, wie er sofort erklärte, das nicht gesagt habe, was der glaubwürdig kennen gelernt. Ueber diese Mitteilung war Jacobsen bei Beratung der neuen Schulordnung Pastor Behrend als uns Gendarm berichtet und auch nicht sagen konnte, weil Pastor Behrend bei der Beratung der neuen Schulordnung gar nicht zugegen ge
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ruhe strikte durchgeführt. Bemerkenswert war, daß die selbständen leiden. All die Schmiede, Wagner usw., die bei den Guts Aber auch viele gewerbliche Arbeiter müssen unter diesen Miß ständigen Kleinschiffer für eine Nachtruhe und herren beschäftigt werden, schließlich auch angemessene HandwerkerVerbot der Sonntagsarbeit eintraten. Die Wortführer löhne von 4 M. pro Tag erhalten, müssen im Falle einer Verlegung dieser Forderungen berufen sich, was die Durchführbarkeit der fich mit den Jammerlohnsägen landwirtschaftlicher Arbeiter bewesen ist. Bald darauf nahm Jacobsen in zwei Versammlungen Forderungen anbetrifft, auf die Verhältnisse in Holland . Dort gnügen. ist die Sonntagsruhe im Verkehr der Güterschiffahrt strikte durch Gesetz vorgeschrieben und sogar verboten, daß am Sonnabend nach 2 Uhr noch Schleppzüge zusammengestellt werden. Für die Kleinschiffer spricht bei der Begründung dieser Ansprüche auch die Konkurrenzfrage der großen Gesellschaften mit. Die schwer bc= drängten Kleinschiffer glauben durch eine Schwächung der Leistung der Großen leichter Aufträge zu erlangen, als es heute geschieht. Man sieht also, daß die Forderungen der organisierten ArbeiterKlasse mit den Forderungen des arbeitenden Mittelstandes in diesem Punkt übereinstimmen.
Zur Cage der Kleinbauern und lichen Arbeiter.
IV.
Da man für die gewerblichen und industriellen Arbeiter auf die kleinen Renten von 10 bis 20 Prozent feinenfalls wird verzichten wollen und fönnen, so können die Landwirte für ihre Arbeiter auch nicht darauf verzichten, da sie sonst bei dem großen Arbeitermangel ihre Arbeiter nur noch mehr von sich abwenden und
Die Berufsgenoffenschaft für Braunschweig " fieht die Gefahr die Gelegenheit wahr, zu erklären, daß er, wenn es wahr sei, tas in Sülldorf und Osdorf , die der Gendarm Dumke überwachte, und schreibt: " Daß durch eine Aenderung der Gesetzgebung die fleinen Berichtes des Gendarmen Dumte aus dem Schulkollegium heraus ihm Pastor Behrend mitgeteilt habe, auf Grund eines unwahren Renten unter 20 Prozent in Wegfall kommen fönnten, erscheint gekommen sei. Gendarm Dumte fühlte sich beleidigt, stellte Strafeinerseits aussichtslos und andererseits müßte befürchtet werden, antrag und das Schöffengericht in Blankenese , das meimal gegen daß der Kampf um die Mindestrente nur ein um so heftigerer Jacobsen verhandelte, verurteilte ihn beide Male zu einer Geldwerden würde. Urteil ist rechtskräftig geworden, da durch ein Versehen keine Bestrafe von 50 M. eventuell fünf Tagen Gefängnis. Das erste rufung eingelegt ist. getlagten angefochten worden, weshalb sich das Landgericht in Dagegen ist das zweite Urteil vom AnAltona mit der Angelegenheit befassen mußte. Entgegen der Behauptung des Dumte bestritt Jacobsen ganz entschieden, daß er fei ihm auch im Traum nicht eingefallen, den Gendarm beleidigen sich über Pastor Behrend, wie berichtet, ausgesprochen habe. Es richtig berichtet habe oder nicht. zu trollen. Das Landgericht ließ es dahingestellt, ob der Gendarm lekteren könne man nicht darin erblicken, wenn sein Bericht als Aber eine Beleidigung des nicht der Wahrheit entsprechend bezeichnet worden sei. Das sei nur der Fall, wenn dem Gendarm nachgesagt worden sei, daß er bewußt unwahres berichtet habe. Uebrigens habe sich der Angeklagte in Wahrung berechtigter Interessen befunden. Deshats mußte seine Freisprechung erfolgen.
ländernduſtrie zuführen würden."
Viel firenger als gegen die Nichtbeobachter von Unfall berhütungsvorschriften geht man natürlich gegen die armen Berletzten vor. Der Bericht für" Reuß i. 2." hat sogar ein Verzeichnis der Rentenempfänger am 1. Januar 1907". Namentlich und unter ganz genauer Bezeichnung des Standes, Alters und der Rentenhöhe werden da Stadt und Bezirksweise die armen Rentenempfänger in der schwarzen Liste aufgeführt. Im ganzen Reiche" Reuß i. 2. liest man da z. B. es erhält in der Stadt Hirschberg":
Erdinger, Nifol., Dienstknecht, 25 Jahre alt, 10 Prog. Rente = 8,20 W. pro Vierteljahr." Die Krüppel find gezeichnet! " Weimar " berichtet schmunzelnd, daß im Berichtsjahre 498 BerIchte einer Nachfontrolle unterstellt worden seien und daß hiervon in 104 Fällen die Rente ganz entzogen, in 68 Fällen herabgescht wverden konnte. Finanzieller Effekt: 5338,86 M. Ersparnis an Renten!
Bosen" teilt mit, daß 518 Nentenempfänger nachuntersucht worden feien. Auf Grund der vorgenommenen Untersuchungen find
Sämtliche Berufsgenossenschaften konnten mit ihren Erfolgen an den Schiedsgerichten, Reichs- Versicherungsamt und Landes- Berficherungsämtern sehr zufrieden sein. Der Jagstfreis" berichtet, daß in 80 Prozent sämtlicher Fälle die Genossenschaft sich mit ihren Entscheidungen im Recht befunden hat"." Unter- Elias" hatte sogar in 81,8 Prozent der Berufungen Erfolg! In Schlesien " wurden laut Bericht ,, 1852 Berufungen zugunsten der Berufsgenossenschaft und nur 384 zugunsten der Rentenbewerber entschieden"." Weimar " hatte 74 Prozent der Fälle Erfolge".
Die Berufsgenossenschaft Samburg" gibt den Aerzten die Schuld, daß die Berlegten öfters nicht rechtzeitig in den Besitz ihrer Rente tommen", weil die Aerzte die erbetenen Aeußerungen immer noch in ganz unverhältnismäßiger Weise lange unbeachtet lassen".
und entschuldigt aber die Betriebsunternehmer, obschon der Schnaps .Bofen" sieht wieder im Alkoholgenuß eine große Unfallgefahr ein Teil des Lohnes bildet; wie folgt:
Soziales.
Zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes.
der Gewerbeordnungsnovelle steht die gestern abend im„ ReichsIn erfreulichem Gegensatz zu der Geheimhaltung des Inhalts „ Wenn diesen aber zugemutet werden soll, wie das z. B. vor- Anzeiger" erfolgte Veröffentlichung über den Entwurf, betreffend die geschlagen worden ist, jedem landwirtschaftlichen Arbeiter, der bei Abänderung des Gesetzes zur Bekämpfung des unianteren BettDer Arbeit alkoholische Getränke zu sich nimmt, sofort von der Arbeit bewerbs vom 27. Mai 1896. Es wird im Reichs- Anzeiger" in wegzuweisen, fo hätte das zur Folge, daß mangels geeigneten zehn Spalten der Entwurf nebst Begründung mitgeteilt, der vom Erfages an Arbeitsträften die oft dringenden und einen Aufschub Reichsamt des Innern den Regierungen mit dem Ersuchen um
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