Prozeß Harden.
Dritter Tag.
Auch am heutigen Tage ist bei Gröffnung der Situng durch den Landgerichtsdirektor Lehmann der kleine Schwurgerichtssaal voll gefüllt. Die Zeugen sind vollzählig zur Stelle; vom Freiherrn v. Berger ist ein Telegramm aus Hamburg eingetroffen, wonach er um 11 Uhr an Gerichtsstelle eintreffen werde. Zu derselben Zeit wird der Zeuge Fürst Philipp zu Eulenburg erscheinen. Als erster Zeuge wird Klosterpropst und Oberstleutnant Otto b. Moltke vernommen. Er ist 60 Jahre alt, kein eigentlicher Verwandter des Nebentlägers, sondern nur sein Namensvetter. Er sagt aus:
Ich kenne den Generalleutnant Grafen Kuno Moltke schon seit 25 Jahren. Ich habe mit ihm in Breslau nicht allein in derselben Garnison, sondern auch in demselben Truppenteil zusammengedient. Wir waren beide Eskadronchefs beim Leibküraffierregiment. Ich habe ihn beobachten können in seinem tameradschaftlichen und gesellschaftlichen Verkehr, er hat auch selbst besonders viel in meinem Hause verkehrt. In späteren Jahren, als er hier Stadtkommandant war und ich meinen Abschied genommen hatte, habe ich oft wochenlang in seinem Hause als Gast gewohnt. Ich glaube, ich bin in der Lage gewesen, seinen ganzen Verkehr und Umgang beobachten zu können. Ich habe nun zunächst festzustellen auf meinen Eid hin, daß Graf Kuno v. Moltke in der Zeit, wo wir uns kannten, bei seinen Kameraden nicht allein, sondern auch bei seinen Untergebenen sich einer ganz besonderen Beliebtheit und Hochachtung erfreute, einer Hochachtung, die ein gewisses autoritatives hatte, einer Hochachtung, die begründet war auf dem allgemeinen Gefühl, daß man es mit einem pflichttreuen, tüchtigen und ehrenhaften Offizier zu tun hatte. Sowohl in Breslau als auch in Berlin hat Graf Kuno v. Moltke in den besten Familien und mit edlen Frauen verkehrt und ist überall ein lieber Gast gewesen, hoch angesehen und nie ist ein Matel auf ihn geworfen worden von irgend ciner Seite. Es ist mir nicht allein das Gefühl gewesen, sondern mir auch von anderen gesagt worden, daß er zu jenen Personen gehört, die diejenigen, die zu ihm in freundschaftlichen Beziehungen treten, nicht herab-, sondern heraufziehen. Graf Kuno v. Moltke hat mit vielen edlen Frauen, die auch ich kenne, in innigem, regem brieflichen Verkehr gestanden. Ich habe vielfach Gelegenheit gehabt, nicht durch Stunden allein, sondern tagelang, ihn im Verkehr zu beobachten und auch im Verkehr mit seinen Freunden, und bin Dabei gewesen, als Fürst Philipp zu Eulenburg als Gast bei ihm weilte und ebenso, als Graf Moltke in Liebenberg bei dem Fürsten als Gast weilte und dort übernachtete. Ich konstatiere auf meinem Eid hin, daß ich in den Beziehungen des Grafen v. Moltke zum Fürsten Gulenburg
nichts Seguelles,
Erotisches, Unreines, der Sittlichkeit Widersprechendes, bemerkt habe. Das erste Mal ist mir darauf bezügliches aus der Zukunft" bekannt geworden. In der Schöffengerichtssigung hat Herr Harden eine Aussage dahin gemacht: Der Chef des Militärkabinetts Graf b. Hülsen- Haeseler habe eine Aeußerung über den Grafen Moltke gemacht, die er nur unter Ausschluß der Deffentlichkeit mitteilen könnte. Ich habe im Auftrage des Grafen Kuno v. Moltke sofort an Herrn v. HülsenHaeseler, der sich damals in Wien befand, geschrieben und ihn crsucht, mir umgehend mitzuteilen, ob Herr Harden irgendwie bes gründeten Anlaß zu dieser Angabe hatte. In einem hier zur Stelle befindlichen Schreiben des Herrn v. Hülsen- Haefeler vom 28. Oktober heißt es:" Ew. Hochgeboren erwidere ich auf das Schreiben vom 25. Oftober, daß nach meiner Ansicht Herr Harden zu der mich berührenden Aussage irgend begründeten Anlaß nicht hat. Ich habe niemals mit Herrn Harden gesprochen, kenne ihn überhaupt nicht, es muß ihm also die angebliche Aeußerung von mir von einer dritten Person überbracht worden sein. Ich bin mir nicht bewußt und muß es bestreiten, jemals über den Grafen Kuno v. Moltke eine Aeußerung gemacht zu haben, die nur unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wiederzugeben wäre." Der Zeuge geht nunmehr auf die Verhandlungen des näheren ein, die er seinerzeit mit dem Angeklagten gepfldgen hatte. Beuge: Ich bitte, mir zu gestatten, meine Aussage an der Hand cines Protokolls machen zu dürfen, welches ich seinerzeit am Abend nach der Unterredung mit Harden einem Freunde in die Feder diftiert habe.
Borf.: Herr Graf, wäre es nicht möglich, daß Sie den Inhalt des Protokolls nicht verlesen, da prozessuale Bedenken hiergegen bestehen, sondern nur in Ihren Ausführungen darauf Bezug
nehmen würden?
Oberstaatsanwalt Isenbiel: Ich halte es für zuläser daß der Herr Zeuge das Protokoll verliest, nur muß er unter Zeuge v. Moltke: Auf Wunsch meines Wetters, des Herrn Grafen Kuno v. Moltte, habe ich am 11. Mai d. J. dem Herrn Harden einen Besuch abgestattet. Der 3wed meines Auftrages, den ich zugleich auch
Jch bat um eine schriftliche Erklärung hierüber. Am nächsten Tage Oberstaatsanwalt Dr. Jfenbiel: Mir wird mitgeteilt, daß das erhielt ich von Herrn Harden folgendes Schreiben: Seiner Hoch- Leiden des Fürsten Philipp zu Eulenburg sich wesentlich vers geboren dem Herrn Klosterprobst und Oberstleutnant Grafen Otto schlimmert hat. Er hat daher darum gebeten, sobald als möglich von Moltke. Euer Hochgeboren hatten die Güte, mir mitzuteilen, vernommen zu werden, da er sonst vielleicht verhindert sein könnte, daß Ihr Herr Vetter, Graf Kuno Moltke, mit seinem Ehrenwort sein Zeugnis abzulegen. Ich möchte das Gesuch des Herrn Zeugen Ihnen bekräftigt hat, er habe niemals mit männlichen Personen unterstüßen, denn niemand ist ja, wie Herr Harden aus eigener geschlechtlichen Umgang irgendwelcher Art gehabt. Auf diese Mit- Erfahrung weiß, Herr seiner Gesundheit. Fürst zu Gulenburg teilung erwidere ich gern, daß ich keinen Grund habe, an der hat, wie ich wiederhole, bringend gebeten, ihn möglichst sofort abWahrhaftigkeit des Euer Hochgeboren gegebenen Ehrenwortes zu aufertigen, weil er an einer schweren Bronchitis leidet. Es würde zweifeln usw. Herr Harden äußerte dann noch im Laufe der sich daher empfehlen, ihn vor dem Grafen Kuno v. Moltke zu ver weiteren Unterredung, daß er kaum einen Namen tenne, der ihm nehmen. so achtenswert sei, wie gerade der Name Moltke. Er( Harden) wolle mir sein Ehrenwort geben, daß ihn, soweit ihn nicht seine politische Pflicht dazu zwingen würde, nichts mehr dazu veranlassen könnte, sich mit der Person des Grafen Kuno von Moltke des weiteren zu beschäftigen.
Der Zeuge versichert hierauf unter seinem Gid, daß er die Angaben des Protokolls auch jetzt noch aufrecht erhalte. Er verliest schließlich das bekannte Schreiben Hardens, in dem dieser einen 31eikampf ablehnt mit der Begründung, daß durch einen solchen Zweikampf eine spätere feststellung der Wahrheit unmöglich werden würde.
Justizrat Sello: Ging die in dem Protokoll erwähnte Frage nur dahin, welche Auffassung Herr Harden persönlich von dem Grafen Moltke hatte, oder ging fie dahin, welche Auffassung er in den Zukunft"-Artikeln zum Ausdruck bringen wollte?
Zeuge: Ich kann darüber eine bestimmte Erklärung nicht geben, ich habe in der Erinnerung, daß ich mich bei meinen Fragen auf die Zukunft" stüßte, weil ich aus den Artikeln eine schwere Beleidigung herauslesen konnte.
Justizrat Sello: Ist Ihnen bekannt, daß die Artikel so verstanden wurden, daß sie dem Kläger normividrige geschlechtliche Verhältnisse nach der männlichen Seite hin nachsagten?
Zeuge: Ich habe persönlich erst Anfang Mai Kenntnis von den Angriffen bekommen. Ich sprach mit anderen Personen darüber und stieß überall auf den Eindruck, daß in diesen Artikeln etwas schwer Beleidigendes liegen müsse, namentlich für einen Offizier. Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel: Hat der Nebenkläger nicht nach dem Erscheinen der ersten Angriffe begierig immer die neuen Nummern der Zukunft" gelesen, weil er neue Angriffe erivartete? Zeuge: Ja, fein Verdacht hat sich aber erst nach Erscheinen der letzten Artikel dahin verdichtet, daß er die Ueberzeugung gewann, Herr Harden wolle ihm den schon erwähnten schweren Vorwurf machen.
Justizrat Bernstein: Herr Harden ist der Meinung, daß die Artikel der 3ufunft" erst in einer den Grafen Moltke verlegenden Weise interpretiert worden sind, als man in der Oeffent lichkeit die bekannten Entschlüsse Sr. Majestät erfuhr und nun daraus Folgerungen zog, die man vor diesen Entschlüssen aus den Artikeln nicht gezogen hatte. Nun ist der lezte der inkriminierten Artikel in der Nummer vom 27. April erschienen. Sie haben bekundet, daß Graf Moltke Sie um ein Gin. greifen am 8. Mai ersucht hatte. Zwischen dem 27. April und dem 8. Mai liegt das Bekanntwerden in der Oeffentlichkeit der Beschlüsse Sr. Majestät. Erst infolge dieser Ereignisse ist der Lärm entstanden. Da Graf Moltke vor dem 27. April diese Artikel als beleidigend aufgefaßt haben will, so ist es auffallend, daß er den Herrn Zeugen erst am 8. Mai mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.
Zeuge v. Moltke: Ich bin mit der Sache erst Anfang Mai be. faßt worden. Eine Aeußerung meines Vetters, daß er über die Zeit vom November bis Ende April diese oder jene Auffassung von den Artikeln hatte, ist mir nicht erinnerlich. Auf weitere Fragen seitens der Verteidigung und des Staatsanwalts erklärt der Zeuge, daß der Nebenkläger ihn erst anfangs Mai gesprochen habe, als er, der Zeuge, nach Berlin gekommen sei, um sein Abgeordnetenmandat auszuüben. Etwa am 5. oder 6. Mai sei Graf Kuno v. Moltte zu ihm gekommen und habe ihm gesagt: Gr sei in schwere Bedrängnis geraten und bitte um seinen Beistand.
In der Erörterung über dieses Thema erklärt Justizrat Bernstein, daß diese Sache für die Verteidigung von besonderer Wichtigkeit sei, denn der Angeklagte behaupte, daß die Interpretation seiner Artikel nach der Seite hin, daß sie beleidigend seien, erst auf getreten feien nach den bekannten Ereignissen. Der Nebenkläger habe nach Hardens Ansicht in der Tat vor dem 2. oder 3. Mai die Artikel nicht als beleidigend erachtet.- Justizrat Dr. Sello stellt hierzu fest, daß der Nebenklager fein
Abschiedsgesuch am 3. Mai eingereicht
batte und es erst am 22. Mai bekannt gegeben worden sei. Diese " Ereignisse" hätten also auf die Interpretation der Artikel keinen Einfluß ausüben können.
Justizrat Kleinholz: Die Verteidigung muß doch Wert darauf legen, daß der Herr Nebenfläger zuerst vernommen wird, da auf Grund der Aeußerungen desselben weitere Fragen an den Fürsten zu Gulenburg zu richten sein werden.
Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel: Wir stehen dann aber wieder vor der Gefahr, auf das Zeugnis des Fürsten verzichten zu müssen. Justizrat Kleinholz: Vielleicht ist nach den Erklärungen des Grafen Kuno v. Moltke eine Bernehmung des Herrn Fürsten zu Eulenburg gar nicht mehr erforderlich.
Oberstaatsanwalt: Davon würde ich nach den bekannten Vorgängen nicht mehr Abstand nehmen.
Justizrat Dr. Sello: Wir schließen uns der Bitte an, den Herrn Fürsten zu Eulenburg zunächst zu vernehmen.
Justizrat Kleinholz: Ich möchte um die Erlaubnis bitten, vorher die weiteren Beweis anträge vorzutragen, die wir zu ftellen haben. Oberstaatsanwalt Dr. Jfenbiel: Dann beantrage ich, während des Vortrages dieser Beweisanträge die Deffentlichkeit auszuschließen, auch für die Presse.
Borfizender Landgerichtsdirektor Lehmann: Jch bitte, sich über haupt über die Frage des Ausschlusses der Oeffentlichkeit zu äußern.
Oberstaatsanwalt Dr. Jienbiel: Jch beantrage, die Vernehmung des Fürsten zu Eulenburg bei verschloffenen Türen stattfinden zu lassen, dagegen halte ich es für zulässig, den Herrn Nebentläger in öffentlicher Sigung zu vernehmen, falls er nicht selbst den Ausschluß der Oeffentlichkeit wünscht. Für die Vernehmung der Frau b. Elbe und deren Mutter, der Frau v. Heyden, beantrage ich den Ausschluß der Oeffentlichkeit.
Die Justizräte Kleinholz und Sello schließen sich dem Antrage des Staatsanwalts durchaus an. Oberstaatsanwalt Dr. Jfenbiel: Was die übrigen Beweiss anträge betrifft, so muß ich, wenn Erörterungen stattfinden sollen. die das seruelle Gebiet streifen, auch die Oeffentlichkeit ausschließen.
Justizrat Bernstein: Bezüglich der übrigen Zeugen liegt keine Veranlassung vor, aus dem Grunde die Oeffentlichkeit auszu= schließen, daß über sexuelle Dinge in den Anträgen auch nur ein Wort gesagt werden könne.
Angell. Harden: Ich schließe mich durchaus dem Wunsche an, bei der Vernehmung des Fürsten Eulenburg die Oeffentlichkeit auszuschließen. Bevor sich der Gerichtshof zurüdzicht, tritt Obersekretär Prestel vor und meldet, daß Fürst Eulenburg mit Rücksicht auf seinen sehr kranken Zustand gebeten habe, von seinen Söhnen in den Gerichtssaal begleitet und gestützt zu werden, da er befürchte, daß ihm etwas zustoßen könnte.
Justizrat Kleinholz: Wir haben nur das Bedenken, die Herren Söhne zuzulassen, weil in unseren Anträgen gerade Stellen enthalten find, von denen wir wünschen müssen, daß die Söhne lieber teine Kenntnis davon erlangen.
Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündet der Vorfißende: Die Deffentlichkeit wird im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit ausgeschlossen bis auf weiteres nur für die Vernehmung des Fürsten zu Eulens burg, des Grafen v. Moltke, der Frau v. Elbe , deren Mutter und weiterer Zeugen. Auch die Presse wird ausgeschlossen. Wann wir die Oeffentlichkeit wieder zulassen können, bleibt weiteren Bcschlüssen vorbehalten.
Hierauf leert sich der Saal und die Verhandlung findet für die nächsten Stunden wahrscheinlich für den ganzen Tag- hinter verschloffenen Türen statt.
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Eingegangene Druckfchriften.
Wasserstands- Nachrichten
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Wasserstand
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am 19.12. 18.12.
cm cm)
Bafferstand
am feit 19.12.18.12.
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Die Schlußnummer des Süddeutschen Postillon" 1907, Str. 26 bringt als farbiges Titelbild: Liberaler Weihnachtswunsch. Von den beiden Mittelbildern zeigt das eine den Russenkaiser in all seiner Berzweiflung auf dem Meere der Weltpolitit, das andere den stolzen Bülow, bekämpft von Holstein. Das legte Farbenbild bietet ein herrlich Budget neuer Steuern fich ein Abgeordneter bei mir an, belſen Namen ich nicht verstehen feinen feiner begabten Künstler. Von den Dichtern trilt zuerſt Ernst Klaar konnte. Ich war deshalb durch den Besuch des Zeugen überrascht. wende, die schwarze Nacht fiegt dennoch nicht über sicher kommenden Harden: Am 1. Mai wurde bei mir antelephoniert, es meldete mit der dazu gehörigen träftigen Schraube. Leider nennt der Bostillion" auf den Plan mit dem hoffensfrohen Leitgedichte: Sonnenwende- BeltenIrgend eine Aufzeichnung über das Gespräch ist zwischen uns beiden lichten Tag. Biedermeier mit den Bahlrechtsschmerzen. König Alfons nicht vereinbart worden. Wenn ich gewußt hätte, daß dieses Heimfahrt( Gedicht). Der Blod( Gedicht). Neue Berliner RevolutionsGespräch hier einen Teil des Verfahrens der Anklage hätte bilden funde. Zu Ferdinands Verlobung( Gedicht). In der Arena, Gedicht von Stollberg , der können, so würde ich den Grafen gebeten haben, daß wir gemein- Siegfried Stürmer. v. Einems Berteidigung( Gedicht). fam das Protokoll aufnehmen. Nach meiner Erinnerung hat der mächtige( Gedicht); Auch der Abderid hat sich mit einer ergöglichen als Kartellträger Herr Graf weder von dein Fürsten Eulenburg zu mir gesprochen, Nummer schließenden Jahrgang wird Titel und Inhaltsverzeichnis auf Ver. Zu dem mit dieser Wertung der bayerischen Wasserfräfte eingefunden. übernommen hatte, sollte der sein, in einer persönlichen Unter- noch bestimmte Artikel in dieser Ausführlichkeit herangezogen. Er langen geliefert. redung mit Herrn Harden festzustellen, was er mit hat mich gefragt, ob daraus die Ansicht hervorgehen soll, daß ich den Artikeln eigentlich beabsichtigte und welche Herrn Grafen Kuno Moltke der Perversion verdächtige. Darauf Auffassung er über meinen Vetter habe. Ich sagte zu Harden: habe ich ihm gesagt: Gedruckt ist davon nichts, meine AnIch komme als ein Ihnen völlig Unbekannter und habe die Uebersicht aber Ihnen zu berhehlen, würde ich für eine Feigheit zeugung, daß es uns gelingen wird, volle Klärung zu schaffen. halten. Ich sage Ihnen darum offen: Mein Better und ich gehören nicht zu den ständigen Lesern der ich habe allerdings die Ueberzeugung gewonnen " Zukunft", aber wir haben aus verschiedenen Artikeln erschen, seit Jahren, daß Graf Kuno v. Moltke ein von der Norm ab. daß Sie ihn perverser Neigungen beschuldigten. In der Nummer vom Herbst 1906, in welcher von dem Prinzen Joachim weichendes Empfindungsleben hat nach der Richtung Memel , Zilfit Albrecht die Rede ist, der einer allzu großen Zuneigung zu dem hin, daß er die Freundschaft zu Männern mit einer Ueberschwänglichkeit mit einem leise erotischen Ton empfindet, die man nicht als weiblichen Geschlecht geziehen wird, sprechen Sie von zwei normal bezeichnen kann. Der Zeuge machte mir darauf die MitAestheten von verschiedener Sinnenrichtung". Aus dem von Ihnen teilung von dem Ehrenwort des Grafen Kuno v. Moltke. Ich sagte, konstruierten Gegensatz muß man unbedingt herauslesen, daß eine ich könne die Wahrhaftigkeit des Klägers nicht bezweifeln, das falle Sinneigung zu dem männlichen Geschlecht bei meinem Vetter vor- aber nicht in das Gebiet meiner Behauptungen. Nachdem mich handen sei. Ich bat Herrn Harden, mir seinen Standpunkt zu Graf Moltke verlassen hatte, überlegte ich das Gespräch noch einerklären. Herr Harden antwortete mir folgendes: Ich bin selbst mal und schrieb dann sofort den hier schon verlesenen Brief. Meine verständlich für dasjenige, was ich geschrieben habe, verantwortlich. Anschauungen über das Empfindungsleben des Grafen Kuno Ich gebe zu, die fraglichen Artikel verfaßt zu haben, erkläre aber, Moltke habe ich aber schon lange vorher dem Freiherrn daß ich sie nicht etwa aus gemeiner Sensationsluft geschrieben habe, v. Berger mitgeteilt und dieser hatte schon im Jahre 1906 dem sondern im Interesse der allgemeinen politischen Lage, für das Kläger darüber Klarheit gegeben. Was die Aeußerung des Chefs Gemeinwohl, um eine engere Verbindung zu sprengen, die des Militärkabinetts über den Privatkläger betrifft, so ist mir von geeignet ist, das Staatswohl zu gefährden. Ich habe mir die glaubwürdigen Personen, die ich als Zeugen benennen Brieg . Ueberzeugung gebildet, daß der Herr Graf Kuno v. Moltke fönnte, gesagt worden, daß Graf von Hülsen- Haefeler Aeußerungen getan hat, die verlegend sein mußten für die ist. Aus dem Kreise derjenigen, die mit Ihrem Herrn Better Herren, die damals in der Umgebung des Kaisers sich befanden. früher in sehr enger Verbindung standen, ist mir öfter gesagt Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel: Der springende Punkt in den worden, daß Graf Moltte anormal veranlagt ist. Die Gewiß- Auslassungen des Angeflagten liegt darin, daß er behauptet, er heit habe ich erst erlangt, als ich das in den Ehescheidungs- habe dem Zeugen erklärt, in den Artikeln stehe nichts von den atten aufgefammelte Material tennen lernte und Frau v. Elbe Beschuldigungen. Der Zeuge sagt aber das Gegenteil. bei mir Schuh suchte. Ich( Zeuge) schaltete nun ein, daß jeht aber Zenge: Ich konnte meinen Auftrag nur so auffassen, daß
nach männlicher Richtung hin seguell veranlagt
Bregel, Insterburg Weichsel . Thorn Dder, Ratibor Krossen Barthe, Schrimm Frankfurt 162+5 1465)+4 Landsberg 99 nese, Bordamm 15e, Leitmeriz
Staub
101-10 99+1 123 1 100 135
968)-29
68)-30
98-19
2
159
Beser, Münden
-24-20
80-22
Rhein, Marimiliansau 400 20
236
-12
-15-20 -110 4 150
Köln
341
65
-
7
172+2
Fall.
42
Stationen
2) Unterpegel.
1099
*) Eisstand.
5) Grundeis, ebenso auf der Dder bei Krappig und
Witterungsübersicht vom 20. Dezember 1907.
Barometer.
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Swinembe. 759 Still
759 Still
Berlin Franti.a. M. 765 W
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56.D.
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2 Haparanda 759'92 7 Petersburg 754 MW Regen 6 Scilly
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11 755 SS
6 Regen
4 moltig 7 berbeen 3 mollig 3 Barts
760 N 765 S
1 Regen
1 halb bd.
762 S 5 Regen
ein ganz neues Moment in Erscheinung getreten sei. Ich erklärte volle Klarheit über den Inhalt der Artikel Herrn Harden, daß mir mein Better am Abend zuvor, als er mir geschaffen werden sollte. Deshalb habe ich immer bei der Unterdas Kartell übertrug, mir sein Ehrenwort gegeben hat, daß er nie- redung auf diese Artikel Bezug genommen. mals mit Männern geschlechtlich verkehrt hat. Ich Justizrat Dr. Sello: Ich bitte den Herrn Zeugen, sich nochmals München 767 6 crsuchte nun Herrn Harden, diesen Ehrenwort gegenüber cine darüber zu äußern: Ihr Kartellauftrag ging doch dahin, feft- ien bündige Erklärung abzugeben. Herr Harden antwortete mir, er zustellen, was mit den Artikeln festgestellt sein sollte, nicht Wetter Prognose für Sonnabend, den 21. Dezember 1907. würde glauben, sich selbst zu nahe zu treten, wenn er an diesem aber, die erzensmeinung des Herrn Angeklagten fest- Mild und vorwiegend trübe mit Negenfällen und mäßigen südwestlichen Ehrenwort zweifeln wollte. Dieses Ehrenwort eines zustellen. Edelmannes und Offiziers ändere die ganze Sachlage. Zenge: Das ist richtig
Winden.
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