Soziales.
der
zu
Gerichts- Zeitung.
Elend und Rechtlosigkeit.
bor
Reise unterbrach, als nichtig an. Auch der zweite Entlassungs- fertig zu waschen und nachdem die Töpfe usw. noch zu reinigen. grund war hinfällig, denn das Gericht fah als erwiesen Nacht 12 Uhr überfam die am Tage angestrengt tätige Marauhu an, daß Kläger keine fingierten Aufträge gebracht habe. der Schlaf und sie erhielt vom gnädigen Heren" die Erlaubnis, 3. Eine weitere Klage gegen M. ist zurzeit beim Kaufmanns- schlafen zu gehen. Um 2 Uhr erwachte die gestrenge Gnädige gericht nicht anhängig. und ging nach der Küche, um das Dienstmädchen bei der Wäsche zu kontrollieren. Als sie die Marauhn nicht mehr in der Küche fand, bewaffnete sich die Angeflagte mit einer aus einem Rehfuß und einem Büschel Lederriemen bestehenden Klopfpeitsche und begab sich an das Bett des schlafenden Dienstmädchens und forderte dieses auf, aufzustehen und erst alles fertig zu waschen. Nach der Behauptung der Angeklagten habe ihr darauf die Marauhn, frech ins Geficht gefagt":" fie stände nicht auf." Daraufhin habe sich die Angeklagte für berechtigt geglaubt, die unbotmäßige Dienstmagd zu züchtigen! Sie gibt zwei Siebe mit der Klopfpeitsche selbst zu, Die Marauhn dagegen behauptet, nach dem ersten Schlage sich mit die sie der im Hemd befindlichen Marauhn im Bett veabfolgt hat. der Decke zugedeckt zu haben. Darauf habe die Gnädige" die Peitsche umgedreht und sie über den Kopf und die Arme mit dem Nehfuß geschlagen, bis sie braun und blau war. Das ärztliche Attest bescheinigt auch diese Verlegungen und hält die Angaben Die geschlagene der Marauhn für durchaus wahrscheinlich. Marauhn beeidete ihre Aussage. Demgegenüber stellt die„ Gnädige" in der Person thres Kindermädchens Anna Inert, 15 Jahre alt, eine Entlastungszeugin, die, allerdings uneidlich,„ bekundet", daß die Marauhn möglicherweise sich selbst die Verlegungen beigebracht habe, vielleicht dadurch, daß sie sich selbst mit einem Holzpantoffel ins Gesicht und auf die Arme geschlagen habe, nur um ihre Herrin reinzulegen. Gesehen habe sie dies allerdings nicht, aber die Marauhn hätte gesagt: sie wolle es der Angeklagten besorgen.
Trotzdem die Angeklagte für ihre siebenköpfige Familie nur im ganzen zwei Bettstellen besaß, entschloß sie sich am 1. Juni 1907 eine Bettstelle davon zu veräußern, um den Hunger ihrer nach Brot schreienden sechs Kinder stillen zu können.
Aufsichtsbehörde gegen Krankenkassen- Einrichtungen. Jur der preußischen Stadt Wilhelmshaven und den olden Gurgischen Gemeinden Bant und Heppens bestehen drei Krankenfassen, die etwa 4000 Mitglieder zählen und ihren Sitz in Wilhelms haven haben, so daß der Magistrat dieser Stadt Aufsichtsbehörde qt. Dadurch war es den drei Kassen nicht möglich, dem oldenburger Krankenkassenverband beizutreten und sie schlossen einen Verband der Drtstrantentaffen zu Wilhelmshaven . Einen trostlofen Einblick in die Not einer Arbeitertitive, die Ende 1906 beschloß genannte Verband die Errichtung einer Drogenverteilungs sechs Kinder zu ernähren hat, bot eine Verhandlung wegen Diebstelle, da Verhandlungen mit den Apothekern um Gewährung stahls gegen die Witwe Klara A. dem Rigdorfer eines höheren Stabatts für die Kassen resultatlos verliefen. Am Schöffengericht. 1. März 1907 wurde die Drogenverteilungsstelle dem Verkehr überDie Angeklagte befand sich im Juni 1907 furz nach der Entgeben. Die Bestreitung der Unkosten wurde in der Weise geregelt, bindung ihres se ch sten Kindes in einer furchtbaren Not, da die daß von jeder Kasse die von ihren Mitgliedern gebrauchten Waren Kinder nach Brot schrien und sie keinen Pfennig mehr im Hause hatte, nach ihrem Wert auf die betreffende Kasse umgelegt und mit 5 Broz. um Nahrung zu kaufen. Buschlag abgegeben wurden. Bald darauf hielt es die Aufsichtsbehörde für angezeigt, eine Aenderung der Rezept- Vordrude fordern und fie drohte gleichzeitig jedem Vorstandsmitglied 10. Strafe an für jeden Fall der Uebertretung. Um nicht den Anschein zu erwecken, daß die Mitglieder gezwungen würden, die Heilmittel nur aus der Verteilungsstelle sich zu beschaffen, kam man dem Ver- Dies Borhaben bemerkte der gestrenge Hauswirt Friedrich Nettelangen der Behörde nach. Da jedoch auch einzelne Apotheker auf meier, der die Bettstelle für schuldige Miete den die vorgedruckten Rezepte lieferten, teilte diesen der Verband mit, 2euten abnahm und sie in Gewahrsam nahm. Als daß im Wiederholungsfalle teine Zahlung erfolge, da die Staffen der Angeklagten so unmöglich gemacht war, durch Veräußerung nur solche Heilmittel bezahlen, die von ihnen angewiesen sind oder vom Arzt als dringend bezeichnet wurden. Für diese„ Drohung" ihres Eigentums Brot für die hungernden Kinder zu schaffen, machte tvurde der Borsigende mit einem Strafmandat bon fie einen Satz Ringe und zwei meffingbeschlagene Ofenschieber des 10 Mark bedacht. Auf die hierauf eingelegte Berufung Küchenherdes, die dem Rettemeier gehörten, zu Gelde. Sie erhielt beim Bezirksausschuß wurde die Strafe bestätigt. Jezt dafür wenige Pfennige. Trotzdem die Angeklagte nur einmal wegen ist die Sache beim Oberverwaltungsgericht anhängig gemacht, Hausfriedensbruche mit 15 M. Geldstrafe vorbestraft ist, diftiert ihr weil nach Ansicht des Vorstandes auf die Mitglieder fein 3wang das Schöffengericht zwei Tage Gefängnis wegen Dieb ausgeübt wurde, die dem freien Verkehr übergebenen Heilmittel nicht stahls zu. aus den Apotheken zu beziehen. Welchen Einfluß die Drogenverteilungsstelle auf die Kaffenverhältnisse ausübte, legte der BorDas Urteil ist ein bedauerlich ungerechtes. Zunächst: Weshalb figende der Ortskrankenkasse der vereinigten Gewerke in der letzten ist die Frau, die unentbehrliche und deshalb umpfändbare Sachen Generalversammlung an folgenden Ziffern dar: Im Jahre 1895 versezen wollte, und nicht der Wirt angeklagt, der einen unpfändhatte die Kasse bei einem Strantenbestande von 2021 eine Gesamt- baren, also auch nicht retentionsfähigen Gegenstand an sich ausgabe für Medikamente von 7897,03 9., 1906 wurden bei nahm? Dazu hatte er kein Recht, er nahm also rechtswidrig fremde, 1934 Kranten 7016,57 W. für Medikamente verausgabt. Jm bewegliche Sachen an sich. Das ist strafbar, falls man nicht an- zeug 1. Quartal 1907( in welchem die Drogenverteilungsstelle ein nimmt, der Wirt sei der Rechtswidrigkeit sich nicht bewußt gewesen. gerichtet wurde) betrug bei 499 Kranken, die Ausgabe für D6 zu dieser Annahme ein Grund vorliegt, mag dahin gestellt Meditamente 2125,19 M., im giveiten bei 442 Kranfen 1363,78?., bleiben. im dritten bei 421 Kranken 1109,61 M. Es ergibt sich hieraus, daß für jeden einzelnen Kranken durchschnittlich für Medifamente verausgabt wurden: im Jahre 1905 3,91 m., im Jahre 1906 3,63 M., fan erſten Quartal 1907 4,23 W., im zweiten 3,09 W., im dritten 2,64 M. Bei einzelnen Heilmitteln wurde eine Ersparnis von 200 Broz. erzielt. Plötzlich erhielt der Verband vom Landrat zu Wittmund die Verfügung, die Drogenverteilungsstelle bis April freiwillig zu schließen, andernfalls sie binnen 14 Tagen von ihm geschlossen werden würde. Eine cigenartige Illustration zu der Selbstverwaltung der Krankenkassen. Hoffentlich beschreiten die Kassen gegen die Verfügung den klageweg. Kann der Angestellte wegen zu langer Arbeitszeit seine Tätigkeit fofort einstellen?
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verlegung für überführt und beantragt unter Bubilligung mildern Der Amtsanwalt hält die Angeklagte der gefährlichen Körperder Umstände, da die Marauhn die Angeklagte durch ihr Verhalten gereizt habe 25 Mark Geldstrafe!
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Der Verteidiger beruft sich auf§ 77 der Gesindeordnung, nach bem bei respektwidrigem Verhalten eine Büchtigung des Gesindes straffrei fei. Im übrigen sei eine solche Slopfpeitsche kein gefähr liches Werkzeug und ferner sei es nach der, wenn auch uneidlichen Aussage des Kindermädchens ziemlich glaubhaft, daß sich die daß die Angeklagte der Marauhn über Kopf und Arme ordentlich Marauhn selbst geschlagen habe. Das Gericht hält für erwiesen, ein paar übergezogen hat und zwar mit einem gefährlichen Werf der Klopfpeitsche erkennt aber trotzdem auf- 5 Mark! Geldstrafe, da die Marauhn die Angeklagte durch ihr respektwidriges Verhalten schwer gereizt habe! Sicherlich verstände das Rechtsempfinden eher eine An- Wird die Staatsanwaltschaft gegen das empörende niedrige flage gegen den Wirt, als gegen die nach Brot für ihre Kinder Strafmaß Berufung einlegen? Ihr kann doch nicht die Vorschrift ringende Mutter. Hatte sie das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit? des§ 95 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Hätten als Richter Arbeiter oder Arbeiterfrauen gesessen, sie hätten se unbekannt sein wie dem Verteidiger.§ 95 lautet:" Gin Züchtidie Frage wohl bejaht, ob eine Mutter, die für ein halbes Duzendungsrecht sicht dem Dienstberechtigten dem Gesinde gegenüber zu." hungrige Kinder sorgen will und der das letzte Hülfsmittel genommen wird, so verzweifelt ist, daß ihr das Bewußtsein bei dem Verkauf der geringwertigen Ringe fehlte. Sie hätten angenommen und mit Recht angenommen, daß die Frau in Notstand handelte und hätten freigesprochen. Glaubte aber das Gericht verurteilen zu müssen, so durfte es nicht wegen Diebstahls, sondern nur wegen Unterschlagung verurteilen dürfen, da die Maschinenringe sich im Gewahrsam der Frau befanden. Dann war als geringste Strafe eine Geldstrafe von 3 M. möglich.
Nachtlang zum Prozeß Hau.
Eingegangene Druckfchriften.
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Blutus. Heft 51. Kritische Wochenschrift für Volkswirtschaft und Finanzwesen.( Herausgeber: Georg Bernhard .) Berlag Berlin- Charlottenburg, Goethestraße 69. 6. Internationaler Kongreß der Lithographen, Steindruder und verwandter Berufe. 1907. 52 Seiten. Fort mit der Heimarbeit, Ein Mahnwort an die Lithographen Deutschlands . 8 Seiten. Verlag: Otto Sillier, Berlin , Anklamerstr. 27. Reclam Universum. Heft 11. Wöchentlich ein Heft zum Preise von 50 Pf. Verlag Ph. Reclam jun. in Leipzig . mobilindian aid t
38.
matt 0,00.
Diese Frage fand ihre zutreffende Bejahung in einer gestern seitens der dritten Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts gefällten Entscheidung. Der Kontorist Albert St. Hatte ein Engage- issur Autogefahr, ovde doblas ment bei der Liegelgußfabrit Poloihutte" angenommen, nachdem sin bedauerlicher Straßenmfalt, der wieder einem Wutomobilihm als Geschäftszeit die Stunden von 8 bis 4 Uhr angegeben fahrer auf das Schuldkonto zu setzen ist, hat dem Chauffeur Georg Martiballen- Direftion.( Großhandel.) Ochsenfleisch) Ia 68-70 br. 100 lb.. waren. Er hatte auch gelegentlich der Engagementsverhandlungen ei ser eine Auflage wegen fahrlässiger Tötung zugezogen, Ila 62. 67, Illa 56-59, Bullenfleisch Ia 67-72, IIa 56-66, Stühe, feit ausdrücklich erklärt, ihn veranlasse speziell die günstige Arbeitszeit, die gestern vor der vierten Straffammer des Landgerichts II ver- 50-58, do. mager 38-46, Freiser 52-60, Bullen, dänische 53-65. die verhältnismäßig niedrig besoldete Stellung anzunehmen. Da fich aber der Geschaftsschluß oft bis 5 und 16 Uhr hinzog, so be- handelt wurde. Der Angeklagte fuhr am 11. Oktober mit einem Stalbfleisch, Doppellender 115-130, Mastfälber Ia 85-95, IIa 75-84, Geschäftsautomobil durch die Schillstraße. Als er einem Wagen Stälber ger. gen. 55-71, do. boll. 50-56. Hammelfleisch Mastschwerte sich St. bei einem Vorgesetzten und erklärte, nicht länger ausbiegen mußte, fam hinter letzterem die Hausdame Meta Neinide lammer 74-76, Hammel la 66-70, IIa 60-65, ungar. 0,00, Schafe bleiben zu wollen, wenn er nicht, wie vereinbart, Schluß machen hervor, um den Damm zu überschreiten. Der Angeklagte hatte die 0,00. Rotwild Ia per Bjund 0,45-0,53, do. IIa 0,00,, do. Stälber 45-58. Schweinefleisch 51-59. Sehwild Ia per Bfund 0,65-0,82. IIa tönne. Es blieb aber beim alten Zustand, und K. fah sich deshalb Dame nicht gefehen, letztere hatte auch nicht genügend aufgepaßt und 0,50-0,60. veranlaßt, seine Tätigkeit ohne voraufgegangene Kündigung ein so geriet sie unmittelbar vor den Kraftwagen, der sie zu Boden ris, 0,40-0,45. Frischlinge p. Bid. 0,00. Staninchen, groß, v. Stüd 0,80-1,00, Damwild 0,40-0,56, do. Stälber 0,00. Wildschweine per Pfd. zustellen. Die Gesellschaft erhebt nunmehr gegen den Angestellten überfuhr und ihr schwere innere und äußere Verlegungen zufügte. do. Klein 0,30-0,70. Hafen, groß per Slid 3,70-4,00, do. mittel und Klage auf Fortschung seiner Tätigkeit bis zum 1. Januar 1908 sowie Lösung des Arbeitsverhältnisses mit seinem jetzigen Prinzipal werden und ist dort bald darauf Die Berunglückte mußte nach dem Krankenhause geschafft ein Stüd 2,00-3,50. Wildenten p. Stüd 1,50--1,75. Fajanenhähne Ia, und beantragt, für jeden Tag des Zuwiderhandelns eine Geldstrafe letzungen gestorben. Dem Angeklagten wurde die Schuld an Waldschnepfen p. Stück 2,00-2,25, do. IIa 1,00-1,50. Sübner, alte, v. Stüd an den erlittenen Ver- junge 2,25-3,25, do. Ila und alte 1,50-2,00. Fasanenbennen 1,00-2,25. und im Nichtbeitreibungsfalle eine Haftstrafe zu verhängen. In 1,80-2,80, dito IIa 1,00-1,75, dito junge 1,00-1,40, dito IIa 0,00. der Begründung der Klage führt der Generalbevollmächtigte der diesem schweren Unfall zugeschrieben. Er bestritt, die ihm obliegende Tauben la 0,00, do. Ila und alte 0,38-0,48, bo. ital. 0,85-0,90. Enten Ta Gesellschaft aus, der Personalchef hätte nach einmonatlicher Tätig- Sorgfalt außer acht gelaffen zu haben und behauptete, daß die Ver- Stüd 2,20-3,00, bo. Ila 1,50-2,00, bo. per ẞfb. 0,65-0,70, bo. Hamburger keit des Betlgaten, als seine Probeanstellung in eine feste Anstellung mehr die Möglichkeit hatte, den Wagen rechtzeitig zum Stillstand zu Pfund 0,48-0,63. Poulets per Stüd 0,00. Puten per Pfund 0,70-0,80. unglückte ihm direkt in das Automobil gelaufen fei, so daß er nicht per Stüd 3,40.( Gänse per fund 0,50-0,60, do. Oderbrucher per umgewandelt wurde, diesen gefragt, ob er noch etwas einzuwenden bringen. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, daß er nicht ganz schuld- Boularden, deutsche, 0,00, dito per Blund 1,20. Gechte per 100 Bfd. hätte, was er verneinte. Wäre er mit der längeren Arbeitszeit los an dem Unglück sei, da er nach der Bekundung dreier Beugen 65-82, bo. mittel dv. 0,00, do. groß 54-62, nicht einverstanden gewesen, so hätte er es bei dieser Gelegenheit etwas zu schnell gefahren war und auch die Hupe nicht hat ertönen Bander 0,00, do. Klein 79, bilo groß 0,00. fagen müssen. Schleie, holl. IIa 0,00, laffen. Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Gemittel 0,00, bito groß 0,00. Wels 0,00. Karpfen, Galizier, unsortiert bito groß 0,00, bito flein 0,00. Male, flein 0,00, Das Kaufmannsgericht wies die Gesellschaft mit ihrer Klage ab. fängnis. Das Gericht hielt jedoch für erwiesen, daß die Ver- 0,00, do. 40-50er 60-64, do. Schlesische 30er 70-74, do. französische 70 bis dito flein und Der Beklagte hatte die Stellung wegen der Arbeitszeit bis 4 Uhr unglückte es auch an der im Großstadtverkehr num einmal un- 100er 60-63. Blögen 0,00, do. flein 18-20. angenommen und dies auch bei der Anstellung zum Ausdruck ge- umgänglich notwendigen Vorsicht und Aufmerksamkeit hatte fehlen fische 0,00. Roddow 48-50. Blet bracht. Er konnte die Arbeitszeit darum als eine erhebliche Ber - lassen und bemaß daher die Strafe auf nur zwei Monate Ge- Starauschen, matt 0,00. Bleie, groß 28-40. Aland 42-55. Bunte Fische 26-50, dito klein 0,00. Barse 0,69. tragsbedingung ansehen und wegen deren Verlegung die Tätigkeit Quappen einstellen. Auf die Frage des Lagerchefs könne sich die Gesellschaft fängnis. Winter- Rheinlachs per 100 Pfd. 0,00, Amerikanischer Lachs la neuer per 100 Bid. 110-130, do. nicht berufen. Im Verkehr zwischen Prinzipal und Angestellten IIa neuer 90-100. Seelachs gelfen keine diplomatischen Unterhaltungen, die Klägerin hätte per 100 Pfd. 20-25. Flundern, Kieler, Stiege Ia 2-6, do. mittel Stifte 0,00, Hamb. Stiege 3-6, halbe Stifte 2-3, pomm. Ia Schock 0,00, IIa vielmehr durch direkte, offene Frage sich des Einverständnisses des flärte der Angeflagte gestern nach Schluß der eingehenden Be- 3,00-3,50. Sprotten, Danziger, Stifte 0,80-0,90, do. Rügentvalder, Stifte In dem Prozeß gegen den Freiherrn v. Lindenau er 0,00. Büdlinge, Stieler per Ball 2-3,00, Straliunder 0,00, engl. per Wall Beklagten versichern müssen. weisaufnahme und nach den Plaidoyers unter heftigem Weinen: 0,70-0,80. Alale, grop per Pfund 1,10-1.40, mittelgroß 0,80-1,10, Fingierte Orders. Ich gebe zu, mich eines großen Vergehens schuldig gemacht zu haben. flein 0,60-0,80. Heringe per Schock 5,00-9,00. Schellfische, Kiste Sardellen, 1902 cr Herr Alfred Michow ersucht uns unter Bezugnahme auf§ 11 Ich bitte aber zu berücksichtigen, daß mein Geist nicht recht in Drd 400 dito Stifte 3,00. per Anfer 98, des Breßgesezes um Aufnahme folgender Berichtigung über den nung ist. Ich bitte um eine milde Strafe, nicht für mich, sondern 0,00, large 40-44, full. 38-40, med. 36-42, deutsche 30-40. 1905er 98, 1906er 85-90. Schottische Bollheringe 1905 Bericht, den wir am 15. d. M. über die Kaufmannsgerichts- sein würde und schon während meiner Untersuchungshaft Hunger 1,50-1,60. Bratheringe Faß 1,20-1,40, do. Büchse( 4 Liter) 1,40-1,70. für meine arme Frau, die jahrelang des Ernährers beraubt Heringe, nene Matjes, ver%, To. 50-120. Sardinen, russ., Faß verhandlung gegen ihn brachten: „ Es ist unwahr, daß gegen mich vor dem Berliner Kauf- leiden mußte. Durch meine unglücklichen Bauspekulationen hat Reunaugen, Schodjay 11, do. fleine 5-6, do. Stiefen- 14. Streble per Schod mannsgericht eine ganze Anzahl Klagen früherer Angestellter meine arme Frau ihr ganzes Vermögen verloren und ist heute am 0,00, große 0,00, do. mittelgroße 0,00, schweben, die von mir unter den nichtigsten Vorwänden plötzlich Bettelstabe. Ich bitte inständigst um ein mildes Urteil. Das do. unsortiert 0,00, Galizier, groß 0,00. Seemuscheln 100 St. 1,00. Gier, entlassen wurden. Wahr vielmehr ist, daß seit Bestehen des Urteil des Gerichts ging dahin: Der Angeklagte Karl Heinrich and, unsortiert, per Schock 4,00-5,80, do. große 6,00-6,50. Kaufmannsgerichts nur 2 Klagen gegen mich geschwebt haben und v. Lindenau wird der Vergehen der versuchten Erpressung und Be- 100 Bfd. la 132--133, IIa 122-128. Ia 116-122. abfallende 100-106. Sauve Gurten: Schod 4,00. Bieffergurten Schock 4,00. Kartoffeln zwar handelte es sich bei Stlage 1 um die Entlassung eines An- günstigung, verübt zum eigenen Vorteil, sowie der Beleidigung aus per 100 Blund Dabersche 3,00-3,25, weiße rinde 2,50-3,00, gestellten, der Geschäftsbriefbogen benugt hatte, um sich Theater-$ 185,§ 186 schuldig erkannt und zu einer Gesamtmag. bon. 2,75-3,25. Porree, per Schock 1,00-1,25. Meerrettich, Schock billetts zu verfchaffen. gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt, 100-4-10. Spinat per 100 Pfund 5-10. Sellerie, per Schock 3-5, In dem zweiten Falle, der zurzeit schwebt, ist gegen mich kein von vier Monate auf die Untersuchungshaft angerechnet werden, do. pomm. 6-8. Zwiebeln per 100 fb. 2,00-4,00. Peterjilie, grün, Versäumnisurteil in Höhe von 405 M. erlassen worden, vielmehr sowie zur Tragung der Kosten. Der Angeklagte brach bei Schodbund 0,80-1,25. Kohlrabi, Schock 0,00. Nettich, bayrischer, festgestellt, daß der Kläger Hutter einen Auftrag auf 6000 Lieder Verfündung des Urteils in lautes Weinen aus und rief fortgefeßt: 2,50. Starotten, hiesige, Schockbund 3,00-4,00. Birlingtobl v. Schod 3-6. Stid 0,04-0,10, hiesiger Schock 2,50-3,50. Mobrrüben, 100 Bid. 2,00 bis bücher fingiert hat; ferner festgestellt worden, daß andere Aufträge „ Ach, du himmlischer Bater! Ist das eine Gerechtigkeit!" Auch die Notfob!, Schock 3-7. Weipfohl p. 100 Bfd. 1,00-2,00. Blumenkohl, hiesiger zwar dem Reisenden erteilt, schließlich aber von den Bestellern Urteilsbegründung unterbricht der Angeklagte mit fortwährendem 100 Stück 0,00, do. Erfurter 0,00. Rosenkohl, per 100 Pfund 10-18. nicht abgenommen wurden, weil ich mich weigerte, ein von dem Burufen:" Das können Sie ja gar nicht verantworten! Ich will Grünkohl 2,00-5,00. Stohlrüben, Schod 2,000-3,00. Petersilienwurzelit, Reisenden vereinbartes Ziel, das auf seinen Orderszetteln nicht gar nichts mehr hören!" und hielt sich dabei die Ohren zu. per 100 Bfd. 6-7, Schodbund 4-5,50. Schnittlauch, Töpfe Drzd. 4-4,50. vermerkt war, zu gewähren. Alfred Michow." Aus der Urteilsbegründung sei furz erwähnt, daß das Gericht Tomaten, fanarische, per 100 Pfund 3,00-5,00. Note Rüben, Hierzu bemerfen wir: den Angeklagten im vollen Umfange der ihm zur Last gelegten Ver- per 100 fund 2,50-3,00. Rübchen, Beeliber, per 100 Pfd. 3-8, do. Tel1. In der von M. angezogenen ersten Klage ist dieser zur gehen für schuldig erklärte. Die Höhe des Strafmaßes rechtfertige tower 10-18. Stirbis p. 100 Pid. 0,00. Estarol per Schock 5-6. Endivien per Schod 3-6. Birnen per 100 Pid. Tiroler 0,00, Rochbirnen 3-11, Bahlung des eingeklagten Gehalts verurteilt worden, das Ge- fich mit Rücksicht auf die Schivere der Vergehen. Tafelbirnen la 18-25, do. IIa 6-17, Stal. 18-22. lepfel, per 100 Pfund, richt hat den von M. angegebenen Entlassungsgrund als nichtig Tiroler Ia 22-30, do. IIa 12-20, Tiroler, lofe, per 100 Bjund 0,00, do. angesehen. Zur Rechtlosigkeit des Gesindes. in Stiften 120 Pfund 32--50, Most, hiesige, 2-5, Stoch 5-11. Tajel 2. In der zweiten Klage des Reisenden Hutter hat sich die Die Gastwirtin Martha Streich geborene Werner in Rigdorf Staliener, loje, 100 Bfd. 8-12. äpfel Ia 15-25, do. IIa 8-12, Amerikaner, per daß 18-32, Prozeßlage inzwischen allerdings verändert, aber nicht zu- vertreten durch Rechtsanwalt Roßbach Wallnüsse, per 100 Pfd. französische 32 bis gunsten, sondern zuungunsten des Beklagten M. Da Interesse wird die Vorstrafe aber nicht verlesen) mußte sich vor dem 42-56, do. runde 32-45. vorbestraft,( in ihrem 35, rumänische 20-25. Paranüsse 52-60. ajelmisse, lange, 100 Bjund das Versäumnisurteil wegen Nichtauffindens der Zustellungsurkunde Rigdorfer Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverlegung Ananas I, per Pfund 0,75-0,85, do. II 0,40--0,60. Weintrauben, Almeria , per Faẞ 8-20 . erst zwei Tage später formell verkündet werden sollte, war es ihres Dienstmädchens Auguste Marauhn verantworten. Die Be- per 100 Pfund 8-25. Bananen, gelb, dem Kläger Kokosnüsse per 100 Stüd 20-28. Strach möglich, sofort einen neuen Termin durch weisaufnahme ergab folgendes Resultat. Martha Streich, die mandeln per 100 Bid. 70-115. Maronen, ital, per 100 Bjund 9-18. zujeßen. In der numehr am 16. b. M. neuen Verhandlung ist M. durch Urteil der vierten Kammer der Marauhn zum 1. Januar 1907 gefündigt und ihr am 28. De meifina, 300 Stud 9,00-12,00, bo. 360 Std 8,00-11,00, do. 200 stud stattgehabten außer anderen Angestellten über zwei Dienstmädchen verfügt, hatte eigen, Stranz- per 100 id. 20-25; do. Trommels per 100 Pid. 40, do. in Riften 28-58. Traubenvojinen per 100 Pjund 80-120. Zitronen, rechtsfräftig zur Zahlung des eingeklagten Restgehaltes verzember 1906, abends gegen 10 Uhr, eine Wäsche zum Waschen in 0,00, urteilt worden. do. 150 Städ 0,00. Das Gericht fah den Entlassungsgrund, daß der Nacht eingeweicht. Als sich die gnädige Frau um 10 Uhr zu 200 Stüd 7,00-11,00, do. 300 Stüd 7,00-10,00, do. Valencia 420 Stüd Apfelfinen, 300 Städt 0,00, do. Murcia Kläger wegen des plöglich eingetretenen Todes seiner Mutter die Bett begab, befahl sie dem Dienstmädchen Marauhn, erst die Wäsche 12-20, do. 714 Stüd 14-21. Mandarinen 0,90-2,00, do. 420 Stück 11,50.
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