Prozeß Harden.
Fünfter Tag.
Die äußere Lage ist unverändert: das ominöse Schild mit oen Worten„ Die Oeffentlichkeit ist ausgeschlossen", prangt nach wie vor an der Eingangstür zum Gerichtssaale, Zeugen und Bressevertreter promenieren noch immer auf dem Vestibül des Treppenhauses. Bis kurz vor 12 Uhr wurde über Beweisanträge verhandelt. Der Angeklagte soll u. a. betont haben, daß er noch
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die Vernehmung von Zeugen, teilweise aus den höchsten Kreisen, beantragen müsse, die ihrerseits keinen Zweifel darüber hätten, daß es sich bei seinen Artikeln nur um politische Artikel handele. Diese Zeugen hätten den wahren Sinn seiner Artikel durchaus richtig aufgefagt; alles was ihnen einen anderen Sinn geben solle, werde hineininterpretiert. Auch seitens des Vertreters des Nebenklägers wurden noch zahlreiche Anträge gestellt, die sich auf die Würdigung der Aussagen der Frau v. Elbe , ihres Charakters und ihrer Glaubwürdigkeit bezogen. Insbesondere soll auch beantragt worden sein, die Briefe zu verlesen, die Frau v. Elbe an den Grafen Auno v. Moltke geschrieben hat, und in denen sie um Berzeihung gebeten haben soll. Der Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbicl foll diese Anträge unterstützt, ja, er soll sogar vorgeschlagen haben, im Intereffe des Nebenklägers diese Bersonen in voller Oeffentlich feit zu vernehmen. Justizrat Kleinholz und Justizrat Bernstein sollen ihrerseits wieder diesen Anträgen widersprochen haben, da es nur darauf ankomme, ob Harden der Frau v. Elbe glauben mußte. Die Beschlußfassung über diese Anträge behielt sich der Gerichtshof noch vor. Es wurde dann unter weiterem Ausschluß der Oeffentlichkeit die Beweisaufnahme fortgesetzt.
Gegen Mittag erschien Fürst Philipp zu Eulenburg wieder im Gerichtsgebäude. Der Gerichtshof lehnte die Anträge des Justizrats Dr. Sello als unerheblich ab, indem er davon ausging, daß nur wichtig sei, welche Mitteilungen dem Angeklagten von Herrn und Frau Professor Schweninger gemacht worden sind. Es sei deshalb auch unerheblich, sonstige Leumundzeugen für Frau v. Elbe zu laden, es fomme vor allem darauf an, festzustellen, wieweit dem Angeklagten der gute Glaube innewohnte. Es soll dann noch Herr Dr. Curth über den Gesundheitszustand der Frau v. Elbe vernommen werden. Es wurde die Frage angeregt, cb Professor Dr. Schweninger auch bereit sein werde, sich vernehmen zu lassen, der Angeklagte verscheuchte aber jeden Zweifel, indem er darauf hinwies, daß Professor Dr. Schweninger ja sein bester Freund sei. In einer längeren Diskussion über die Wichtig feit oder Unwichtigkeit der Zeugen erklärte der Oberstaatsanwalt mit einem gewissen Nachdruck, daß die ganze Sache sich hier ja doch um die Glaubwürdigkeit der Frau v. Elbe drehe. Der Oberflaatsanwalt beantragte zugleich nunmehr die Wiederherstellung der Oeffentlichkeit nach vorheriger Vernehmung der beiden Kriminalfommissare.
Umfälle?
Ant
Es wurde alsdann noch einmal Frau v. Elbe als Zeugin in den Saal gerufen, die ein wahres Kreuzfeuer von Fragen auszuhalten hatte. Das Ergebnis derselben soll gewesen fein, daß Frau v. Elbe in vielen Punkten ihre früheren Aeußerungen über den Nebenkläger wesentlich einschränkte bezw. anders gedeutet wissen wollte, eine Tatsache, die dem Angeklagten und dem Justizrat Bernstein Veranlassung gab, über diese Abschwenkung der Zeugin ihre Verwunderung auszusprechen. den Fragen, die an diese Zeugin gerichtet wurden, beteiligten sich auch die Sachverständigen Geh. Rat Prof. Dr. Eulenburg, Sanitätsrat Dr. Moll und Dr. Magnus Hirschfeld . Letzterer soll eine Erklärung dahin abgegeben haben: Sein Gutachten in der schöffengerichtlichen Verhandlung habe sich auf die becidete Beugenaussage der Frau v. Elbe gestützt, von der der Vorsitzende des Schöffengerichts bemerkt hatte, daß sie zweifelsfrei sei. Nachdem die Zeugin ihre Aussage wesentlich abgeschwächt und von den verschiedensten Seiten ihre objektive Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen sei, seien die Voraussetzungen und Grundlagen seines früheren Gutachtens so hinfällig geworden, daß natürlich auch die seinerzeit daraus gezogenen Schlüsse die als wahr unterstellten Handlungen und Worte des Grafen Moltke beruhten auf einem ihm selbst nicht bewußten normwidrigen Empfinden
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Hierauf fand eine furge Mittagspause statt. fortfallen. Die Vernehmung des Kriminalkommiffars v. Tresckow nahm lange Zeit nicht in Anspruch. Er erklärte, daß er die Erlaubnis habe, alles über den Grafen Moltke auszusagen. Er habe niemals etwas erfahren, daß Graf M. homosexuell veranlagt sei; er sei auch nie an solchen Orten gesehen worden, wo sich Leute von anormaler Gefühlsrichtung aufzuhalten pflegen. Gin anderer Graf Moltke aus der dänischen Linie sei einmal in Erpresserhände gefallen. Auch über den Fürsten Philipp zu Gulenburg seien ihm Tatsachen über etwaige Verfehlungen gegen§ 175 absolut nicht tekannt. Ueber Herrn Lecomte dürfe er sich nicht äußern, da dieser der Vertreter einer fremden Macht jei. Auf Befragen erklärte der Sachverständige, daß homosexuelle Menschen in den höchsten und in den niedrigsten Kreisen vorkommen.
Kriminalkommissar Dr. Kopp konnte die Aussage des Herrn v. Trescow nur bestätigen. Gerüchte über den Grafen Moltke seien in sehr vager Form aufgetaucht, sie seien aber erst nach den Ehescheidungsvorgängen entstanden.
nichts.
Bors.: Der Gerichtshof wird diesem Wunsch Rechnung tragen. Es wird hierauf zur Vernehmung der Zeugin Rosenbauer geschritten, die bei Frau v. Elve als Gesellschafterin tätig war. Die Zeugin erklärt auf Befragen des Vorsitzenden: Ich war bom Juli 1900 bis Mai 1901 bei Frau v. Eibe als Gesellschafterin angestellt. Frau v. Elbe hat mir öfters von ihrer zweiten Ghe und ihrem Chefcheidungsprozeß crzählt und dabei gesagt:„ Einem von uns kostet es den Kragen, hoffentlich ihm." Bors.: Wie famen Sie auf das Gespräch? Zeugin: Wir haben beim Spazierengehen und auch im Hause
häufig gesprochen, dabei fam auch oft die Rede auf die zweite The. Sie fagte mir mit Bezug auf die Aussage einer früheren Gesellschafterin, diese habe ihr die Aeußerung nachgesagt:" Graf Moltke liebt mich nicht, er liebt nur seine Freunde." Daraufhin sei sie bei der Ehescheidung als alleinschuldiger Teil erklärt worden. In Wirklichkeit hätte sie aber diese Aeußerung nicht getan, sondern nur gesagt, das Zusammenleben mit dem Grafen fei nicht so, wie cacin Ehemann mit seiner Frau führt. Er sei spät zu Tisch gekommen und habe sie warten lassen, er habe auch den Ausdruck gebraucht: Die Frau sei cin Klosett.
Justizrat Sello: hat die Frau Gräfin Ihnen nicht einmal selbst erklärt, sie hätte gelogen?
Zeugin: Ich hielt Frau Gräfin vor, wie Unrecht sie mir mit
Der Gerichtshof beschließt, Dr. Freh am Freitag um 11 1hr zu bernehmen.
Justizrat Dr. Bernstein: Ich bitte, den Beschluß der Zeugenvernehmung des Geheimrats Prof. Dr. Schweninges dahin zu ergänzen, daß er auch als Sachverständiger ver nommen wird.
Borf.: Die diesbezüglichen Fragen fönnen ja in den Enlivurf für die kommissarische Vernehmung hineingebracht werden, über den wir am Freitag noch zu beraten haben.
wurfs für die kommissarische Bernehmung werde ich es mir nicht nehmen lassen, umfangreiche Fragen zu beantragen. Ich möchte auch auf den Antrag, Prof. Schiveninger als Sachverständigen zu vernehmen, bemerken, daß er niemals Frau v. Elbe ärztlich behandelt hat.
Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel: Bei der Beratung des Ents
Borf.: Er ist aber der einzige Arzt gewesen, mit dem sie gerade in der kritischen Zeit gesellschaftlich in Berührung fam.
Der Vorsitzende verkündet sodann, daß am Sonnabend feine Sißung stattfindet, weil an diesem Tage Landgerichtsrat Simonson und ein Assessor nach München fahren, um Prof. Schweninger , der durch Strankheit am Erscheinen verhindert ist, fommissarisch zu vernehmen. 11m 5% Uhr wird die Sigung auf Freitag, den 27. d. M.
ihren Anschuldigungen getan hätte. Sie sagte mir darauf: Ja, fie 10 Uhr vormittags, vertagi. hätte gelogen und bäte mich unt Verzeihung.
Frau v. Elbe : Ich bitte dabei zu berücksichtigen, daß ich mit Frl. Rosenbauer sehr herzlich verkehrte und unsere Gespräche als durchaus vertraulich betrachtete. Was ich alles gesagt habe, um unsere Differenzen wieder in Reih und Glied zu bringen, kann ich jetzt nicht sagen.
Justizrat Sello: Ich habe ja auch die Briefe, die die Zeugin aus freien Stücken an den Grafen v. Wartensleben gerichtet hat, will aber davon jetzt keinen Gebrauch machen.
davon gesprochen, daß sie sich mit Journalisten in Verbindung Oberstaatsanwalt Dr. Jfenbiel: Hat Frau v. Elbe nicht auch fezen wollte, um den Grafen Moltke bloßzustellen.
Zeugin: Frau v. Elbe hat mich gefragt, ob ich ihr nicht Journalisten nennen könnte, namentlich solche aus Wien , denen fie material aus ihrer zweiten Ehe zur Berarbeitung geben könnte. Landgerichtsrat Dr. Simonson: Hat Frau von Elbe die Befanntschaft eines Schriftstellers gesucht, um aus ihrer zweiten Ghe Veröffentlichungen zu machen und den Grafen Moltke bloßzustellen? Das haben Sie voriges Mal nicht gesagt. Zeugin: Frau von Elbe sagte: Verschaffen Sie mir die Bes kanntschaft irgend eines dieser Herren, ich habe viel Material über meine zweite Ehe, um den Grafen Moltke bloßzustellen. Justizrat Sello: Sie hat also ausdrücklich gesagt:„ um den Grafen bloßzustellen".
Zeugin: Jawohl, ich habe das damals genau aufgezeichnet. Frau v. Elbe : Erinnert sich die Beugin genau, daß ich das bem Gespräch zu ihrer Auffassung erst gekommen ist? schreckliche Wort„ bloßstellen" gebraucht habe, oder ob sie nicht aus
Zeugin: Ja, das Wort ist gebraucht worden.
holz bekundet die Zeugin Frl. Rosenbauer weiter: Die Frau Auf einige weitere Fragen des Verteidigers Justizrat KleinGräfin v. Moltke war oft sehr gereizt und sehr launisch, wenig wahrheitsliebend, ich konnte es ihr nie recht machen. Ich habe oft namenlos gelitten, wurde frant und mußte in ärztliche Behandselbst allerlei verbreitet, was absolut unwahr war. lung. Die Frau Gräfin hat dann, als ich weg war, über mich Die Frau Gräfin habe ihr nichts von etwa unsauberen FreundAuf eine Frage des Oberstaatsanwalts erklärt die Zeugin: schaftsverhältnissen ihres Gatten gesagt, ebensowenig, daß er sie geschlagen, mit Füßen getreten, daß sie schwarze, Fleden gehabt habe. Gräfin nicht einmal gesagt: Ursprünglich habe ja der Graf die Oberstaatsanwalt Dr. Jfenbiel: Hat Ihnen die Frau Schuld im Ehescheidungsverfahren auf sich nehmen wollen; er habe ursprünglich gesagt, er wolle sich wegen unüberwindlicher Ab. neigung scheiden lassen? Gräfin nicht scheiden lassen wollte, weil sie ihre gesellschaftliche Die Zeugin weiß nur, daß sich die Stellung nicht gern aufgeben wollte.
Aus der Partei.
Ein Obergenosse als Reichslügenverbandsmitglied. Diese sensationelle Enthüllung brachte dieser Tage die Kor respondenz" des Reichslügenverbandes. Sie teilte mit:
Am 14. März 1907 ging bei der Hauptstelle des Reichsa verbandes eine Beitrittserklärung ein( Jahresbeitrag 10 Mart, Spende 5 Mark), die unterzeichnet war ,, Emil Rerfin, Hauseigentümer, Berlin N. 20, an!. straße 32b."
Es folgt dann die Feststellung, daß dieser Hauseigentümer Emis Serfin identisch ist mit dem ehemaligen sozialdemokratischen Stadtberordneten kerfin und daß das Haus Pantstraße 32b jenes ist, in dem das Waffen- und Papierlager russischer Sozialdemokraten ge funden wurde.
Wer die Notiz der Reichslügenverbands- Korrespondenz lieft, muß den Eindruck gewinnen, daß Genosse Kerfin 15 M. an die Stasse des Reicheligenverbandes gezahlt habe. Die Deutsche Tageszeihung" hat denn auch einfach mitgeteilt:„ Er( Kerfin) zahlt außer dem Beitrage von 10 Mark noch eine Spende von 5 Mark."
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In Wirklichkeit hat Genosse Kerfin an die Kasse des Reichsfügenverbandes nichts gezahlt und denkt natürlich auch nicht daran, etivas zu zahlen. Wenn die K. d. N.-V." hätte ehrlich sein wollen, so hätte sie mitteilen müssen, daß der Reichslügenverband auf jenes Schreiben hin, das seine Korrespondenz jetzt triumphierend ver öffentlichte, 15 Mark durch Bostauftrag vom Genossen Kerfin einzuziehen suchte und daß Genosse Kersin die auf die 15 M. wartet. Man wird zugeben, daß dieser Umstand nicht Bahlung verweigert hat, so daß der Reichsliigenverband noch heute nebensächlich ist, und daß gewissenhafte Leute durch die Zahlungs verweigerung veranlaßt worden wären, Nachforschungen darüber ans zustellen, wie die Beitrittserklärung zustande gekommen ist. Mindestens hätten sie das getan, che sie das Schriftstück gegen den angeblichen Absender in der Oeffentlichkeit ausgespielt hätten. Wenn hätten, weshalb er denn fein schriftlich gegebenes Wort nicht halten die Reichsverbandsleute beim Hauseigentümer Kerfin angefragt wolle, so würden sie sofort erfahren haben, daß Genosse Sterfin niemals eine solche Beitrittserklärung geschrieben, noch abgesandt hat Sein Name ist von Dritten gemißbraucht worden! Wenn die. d. N. V." die Zahlungsverweigerung Kerfins mitgeteilt hätte, so würde die Deffentlichkeit diese Erklärung oder eine ihr nahekommende selbst gefunden haben. Sie hätte sofort glied des Reichslügenverbandes sei, Unsinn ist. Der„ Korrespondenz" erkennen können, daß das Gerede von dem Obergenossen, der Mit des Reichslügenverbandes lag aber daran, den Eindruck des GegenJustizrat Dr. Sello stellt weiter durch Fragen an den Zeugen teils zu erwecken, und so teilte sie die Wahrheit nur halb mit Geris fest, daß Fürst Gulenburg schon lange die Absicht ge- wichtigste Hälfte hackte fie ihr ab. Sie hat nicht gelogen, bewahre: Folge der Hardenschen Artikel gewesen sei, wie behauptet worden. Fälschung der Endeffekt ist. Saubere Kumpane, die Leute von der habt hatte, nach Territet zu gehen und daß dies nicht etwa eine Sie hat die Wahrheit gesagt. Aber sie hat sie so gefagt, daß eiire rend der auf diesen Punkt bezüglichen Aussage des Herrn Barons Angeklagter Harden: Ich möchte darauf hinweisen, daß wäh- Korrespondenz" des Reichsverbandes. v. Berger der Fürst Gulenburg im Saale anwesend war und diese Mitteilung, die heute Herr Gerih macht, von ihm nicht gemacht worden ist. Fall! Beisitzer Landgerichtsrat Simonson: Das ist doch der
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Systerisch oder nicht?
Der Königsberger Schandsänfenprozeß.
die
Am Sonnabend, 4. Januar findet der Aufsehen erregende Proze gegen zwei Redakteure der Königsberger Boltszeitung" statt wegen des vielgenannten Artikels zur Enthüllung des Memeler Nationalbenkmals. Es ist nicht nur, gegen den verantwortlich den vermeintlichen Verfasser des Artikels, den Genossen Mardwald zeichnenden Redakteur, Genossen Marchionini, sondern auch gegen Anlage erhoben beleidigung und Beleidigung des worden und zivar wegen Majestätsa Denkmals. tomitees.
jeßigen Frou v. Elbe in den achtziger Jahren bis zum Jahre 1902 Zeuge Dr. med. Storth bekundet: Ich bin Hausarzt bei der gewesen. Die damalige Frau v. Kruse war leicht erregbar, aber dech nur innerhalb der normalen Grenzen. Sie war in der Regel ihre Heiterkeit noch ihre Depression überschritten das normale heiter und fröhlich, zuweilen aber auch niedergeschlagen, aber weder Maß der Grenzen ihres sanguinischen Temperaments. Die Ehe mit Herrn v. Kruse war sehr glüdlich. Ich habe sie in der Ehe Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Eine Gendarmenbeleidigung. Kriminalwachtmeister Tiese weiß über Homosexuelle Nei- sie mir sehr gereizt vor, was ich auf den jähen lebergang von dem Tage drei Genossen aus Bod wiz unter der Anklage, einen mit Herrn v. Moltke meines Wissens nur einmal gesehen. Da kam Vor dem Schöffengericht zu Elsterwerd a standen dieser gungen des Nebenklägers gleichfalls nicht. Er habe gerüchtsweise ruhigen Landleben in das Großstadtleben schieben zu müssen Gendarm beleidigt zu haben. nur folgendes gehört: ein Mann, der an Gehirnerweichung gestorben meinte. Der Zeuge hat in der Chefcheidungssache der Frau v. Elbe hammerschen Industriebezirke, in dem bis dahin nichts sei, habe vier Wochen vor seinem Tode erzählt, daß ein Graf mehrere Gutachten abgegeben. Danach ist bei Frau v. Elbe die von einer Arbeiterbewegung zu spüren war, haben unsere Genossen In dem Bockwis Lauch a Moltke dänischer Linie einem Erpresser 3000 Stronen aus Kopen: Nervosität in den Jahren 1898 und 1899 noch hochgradiger ge- feit etwa drei Jahren einen außerordentlich energischen Kampf um hagen gesandt habe. Bom Grafen Kuno v. Moltke wisse er absolut worden; fie litt an Schlaflosigkeit und dagegen wurde ihr Triona! Versammlungslokale geführt. Noch bei der legten Reichstagswahl, verschrieben. Hierauf wird die Oeffentlichkeit wieder hergestellt. Im Jahre 1899 stellten fich allerlei auffällige die unserem Kandidaten Genossen leißner in diesem Bezirke psychische Symptome eit, die ursprünglich zu falscher Diagnose Körperschwäche, so daß sie manchmal hinfiel, an Ohnmachten, versammeln. Dieser Kampf förderte die Bewegung außerordentlich Veranlassung gaben. Sie litt an Neuralgien, an allgemeiner( leider nicht im Wahlkreiſe) eine überwältigende Majorität brachte, mußten sich unsere Genossen bei strenger Kälte in Scheunen usw. heftigen Nervenchots u. dergl. Sie diftierte manchmal erregte Briefe, die sie dann gar nicht absandte. Ich hielt es für und führte schließlich zum Siege, da fämtliche 13 Saalbesitzer der Neurasthenie und riet ihr, eine Nervenheilanstalt aufzusuchen, was Gegend ihre Säle zur Verfügung stellten. Aber der Kampf hat von ihr aber abgelehnt wurde. Sie wurde immer elender, konnte ungeheure Opfer gekostet. Genosse Reichard erhielt allein neben eine ganze Zeit gar nicht mehr aufstehen, zeigte große Empfind hohen Geldstrafen in verschiedenen Straffachen 41 Monat Ge wurden fich die Aerzte darin einig, daß es sich um Trionalvergiftung Gefängnis und andere Genossen hohe Geldstrafen. lichkeit gegen Geräusche, litt an Appetitlosigkeit, und schließlich fängnis, der Parteivertrauensmann Genoffe Starke 14 Tage handelte, infolge allzu reichen Genusses des Trionals. Bräi.: Was fönnen Sie uns über die Wahrheitsliebe der Frau v. Elbe sagen? Zeuge: Ich habe nie die Wahrnehmung gemacht, daß Frau v. Kruse unwahrhaftig sei. Ich habe mich aber mit ihr nur Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel: Sind Sie nicht der Meinung, daß Frau v. Elbe hysterisch ist? Zeuge: Nein, während ihrer Ehe mit Herrn v. Kruse habe ich sie nicht für hysterisch gehalten. Später hat sie sich ja sehr gereizt gezeigt. Justizrat Bernstein und Justizrat Kleinholz richten mehrere Fragen an den Zeugen, die er dahin beantwortet: er habe nicht die Ansicht, daß die spätere Gräfin Moltke von Anfang an hysterisch gewesen sei. Oberstaatsanwalt: Dann bleibt mir nichts übrig, als den Prof. Etrübing- Greifswald , der charakteristische Merkmale der Syfterie festgestellt hat, ebenso den Dr. Frey- Wien , der in dem Ehescheidungsprozeß ein Gutachten abgegeben hat, als Sachverständige bezw. Zeugen zu laden.
geäußert.
die Frau v. Elbe in der Zeit vom Herbst 1899 bis Anfang 1900 Die als Zeugin hereingerufene Schwester Hedwig Lange hat während schwerer Krankheit derselben gepflegt. Sie sei sehr nervös gewesen und habe sehr wenig über ihren Gatten geredet. Es iſt der Zeugin nicht aufgefallen, daß Frau v. Elbe unwahr Vors.: Wie hat sich Frau p. Elbe denn über ihren Gemahl Beugin: Sie sagte gesprächsweise, der Graf wäre cifersüchtig Justizrat Sello: Wie ist das zu verstehen: der Graf sei eifersüchtig auf seinen Sohn, sollte damit gemeint sein, daß der Graf neinte, der Stiefsohn entzöge ihm die Liebe seiner Gemahlin? Zeugin: Ich habe selbst nicht darüber nachgedacht. Oberstaatsanwalt Dr. Jienbiel: Hat Frau b. Elbe niemals Ihnen gegenüber den Grafen Moltke beschuldigt, er habe sie unfreundlich behandelt, habe sie geschlagen oder dergleichen? Zeugin: Niemals.
auf seinen Stiefsohn.
Bors.: War Frau v. Elbe während Ihrer Pflege sehr frank? Zeugin: Ja, sie hat schwer phantasiert und hat erst allmählich wieder gehen gelernt, sie erholte sich sehr langsam.
Prof. Eulenburg: Haben Sie bemerkt, daß während Ihrer Pflegezeit das Gedächtnis der Frau b. Elbe schwach war? Zeugin: Nein, davon habe ich nichts bemerkt. Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Die Gräfin hat niemals Ihnen gegenüber den Grafen Moltke beschimpft? Zeugin: Nein.
Borf.: Die Aussage dieser Jeugin halten wir für so unerheblich, daß wir ihr teine Zeugengebühren bewilligen werden. Frau v. Elbe bittet hierauf, entlassen zu werden, da sie dem Gang der Verhandlung nicht mehr zu folgen vermöge.
Der Borsitzende befragt hierauf den Angeklagten, wie lange er noch glaube, die Verhandlung auszuhalten.
Harben bittet, die Berhandlung um 4 Uhr zu schließen.
über Krankheitssachen unterhalten.
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Die Grubenverwaltungen und die Leiter des Eisentverkes Lauch hammer hatten alles aufgeboten, die Bewegung niederzuhalten, und ganz besonders tat sich bei der Verfolgung der in Lauchhammer stationierte, Im Angust hatte num in Halle gegen den Genossen Fröhlich vom im Vorwärts" schon oft genannte Gendarm Parl hervor.
Halleschen Wolfsblatt" ein Prozeß stattgefunden, in dem dem Gendarm zum zweitenmal bestätigt wurde, daß er nicht in der rechts mäßigen Ausübung seines Amtes gehandelt, als er eines Tages mit Streifpoften auf der Dorfstraße ins Handgemenge geriet. In diesem Prozeß waren neben dem Gendarmen auch eine Anzahl Bockwizer Genossen als Zeugen anwesend. Der Gendarm liebte es nun, tros seiner hohen Kilometergelder als Zeugengebühren aus Sparsamkeitss rücksichten IV. Klasse zu fahren und, wie bei allen früheren Prozessen, in dem Wagen, in den sich unsere Genossen sezten. Auf der ganzen Heimfahrt von Halle bis über Elsterwerda sollen mun die oben erwähnten Genossen durch Singen von Spottliedern auf den Gendarm die Ehre dieses Mannes verletzt haben. Sie haben dem etwas von der Trionalvergiftung bekannt gewesen? Beisiber Landgerichtsrat Dr. Fritschen: Ist dem Angeklagten Beamten vorgeworfen, daß sein eigener Sohn ge. Harben: stohlen habe und nicht bestraft worden jet. Ja, es ist wohl davon gesprochen worden, ich habe auch aus den An diese Tatsache, die die Anklage nicht bestreitet. Haben Ehescheidungsakten davon etwas gelesen, aber irgendwelche Folgen unsere Genossen recht drastische Bemerkungen gefnüpft. Anklage war dieser Vergiftung waren nicht bemerkbar. Prof. Schweninger , nur aus§ 185 erhoben. Die Ermittelungsaften gegen durch den ich ja die Frau v. Elbe fenne, hat mir gefagt: es fei den stehlenden Gendarmensohn waren nicht mehr feine Spur davon vorhanden, sie sei völlig flar und ruhig und zu finden" gewesen, wie der Amtsrichter den Angeklagten be fpreche flug und zurückhaltend. heutete. Der Prozeß endete damit, daß Genosse cichard zu
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