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und

Die unbeliebte Oeffentlichkeit.

für alle Male durch gerichtlichen Ausspruch der Boden entzogen. I v. Braun ausführte, stehen die Berliner Neueste Nach- Wenn die Herausgeber der Korrespondenz nicht so einfältig Das Gericht hat sehr nachdrücklich festgestellt, richten" in direkter Abhängigkeit zum Flottenverein". Sie wären, würden sie wissen, daß der Kassenvorstand dann, wenn er 3 war unter wiederholter und lebhafter werden also wahrscheinlich vom Flottenverein materiell unter- dem Abg. Auer den Lohn weiter zahlen würde, sich einer Gesetzes= 3ustimmung des Staatsanwalts, daß es teiner- fütt. Und das Präsidium benutzt diefe Abhängigkeit des verlegung schuldig machen würde. Anstatt irgend Iet Beweise für ben antiterroristischen Charakter Panzerplattenorgans um wie schon vor Köln gegen die Mit welcher Selbstfucht oder Knidrigkeit beweist denn auch das Ber­der russischen Sozialdemokratie brauche, daß glieder des Vereins zu intrigieren! halten des Krankenkassenvorstandes lediglich, daß er genau die es die borliegende Sache gar nicht anders an­gesetzlichen Bestimmungen fennt und sich an diese zu halten fehen könne, als von dem sozialdemokratischen, willens ist. antiterroristischen Standpunkt, den Trofimoff Wäre übrigens die Weiterzahlung des Lohnes gesetzlich gestattet Der Frantf. 8tg." wird geschrieben:" Der Antrag des Ober­als Mitglied unserer russischen Bruderpartei, ftaatsanwalts 3fenbiel auf Ausschluß bet Deffent- und der Stassenvorstand hätte in diesem Sinne beschlossen, dann wie diese Partei überhaupt, einnehme. Es war tichkeit im neuen Sarden Moltte- Prozeß scheint auf würde die Bündlerkorrespondenz mit nicht geringerer. Entrüftung nur folgerichtig, daß der Vorsitzende den Zeugen v. Arnim schroff eine Einwirkung des Justisministers zurückzuführen zu sein. über die Verschleuderung von Krankenkassengeldern lamentiert haben. unterbrach, als dieser Geschichten aus der Bankstraße erzählen Der Minister hat nämlich eine Verfügung erlassen, in der er mit wollte, und wie sich da der Blutdurst der Kussen schrecklich ge- teilt, daß er sich auf Grund von Vorkommnissen in neuerer Zeit Polizeiliche Germanisierungsversuche. zeigt habe. ( Brozesse Moltke- Harden und Brandt) veranlaßt sieht, an eine Fiasko machte die Polizei mit einem Versuch, Borschriften des Die bürgerliche Presse berichtet zwar über den Zirkularverfügung vom 7. Oftober 1891 zu erinnern, in der die Prozeß, aber ein Wort von dieser gerichtlichen Vertreter der Anklagebehörde auf die Bestimmungen, betreffend Bürgerlichen Geschbuchs zur Germanisierung nicht nur Polen Feststellung. Wie sollten sie auch gerade jetzt ehrlich) werden! den Ausschluß der Oeffentlichkeit in den Gerichtsverhandlungen empfinden solche Versuche als Schifanierung von Polen anzu­und ihr Recht, diesbezügliche Anträge zu stellen, aufmerksam ge- wenden. Man hatte die Refer mit Amtlichen Berichten über Terroristenlage:" macht werden. Der Minister fordert die Vertreter der Staats- Verschiedene polnische Rittergutsbesitzer und-Besizerinnen aus und blutrünstigen Märchen von der deutsch - russischen Verschwörer anwaltschaften und der Amtsanwaltschaften auf, von diesem Recht der Broving Bosen, Grafen , Barone und Gräfinnen, gründeten gesellschaft so schön satt gefüttert, daß sie eine längere Zeif bon bei jeder sich bietenden Gelegenheit Gebrauch einen Familienverband derer von Szolduski. Gegen die Ein­den politischen Früchten des inneren Marktes nichts genießen zu machen, und er weift ferner darauf hin, daß dies ins- tragung dieses Vereins in das Vereinsregister des Amtsgerichts zu wollten. Warum durch das, Geständnis. der Wahrheit dem fatten besondere zu geschehen habe, wenn Fragen homosexueller Leser die Stimmung verderben? Das könnte das Geschäft stören, Art in der Verhandlung zur Erörterung ge- Posen erhob der Polizeipräsident Einspruch gemäß§ 61 des Bürger­und Geschäft über alles! langen würden. Dieser Erlaß ist den Oberstaatsanwälten lichen Gesetzbuchs, weil es sich um einen Verein handele, der poli­zugegangen und von diesen den Staatsanwaltschaften und weiter tische Zwede verfolge. Das entnahm der Polizeipräsident den Be­den einzelnen Amtsanwälten übermittelt. Es ist demnach zu er- ftimmungen des§ 20 des Vereinsstatuts, die dem Verein ein Vor­warten, bag fortan mehr als bisher der Ausschluß der faufsrecht sichern für den Fall, daß eines der Vereinsmitglieder Oeffentlichkeit beantragt werden wird." eines seiner Landgüter verkaufen will. Danach beztoeckte, meinte Die Verfügung des Justizministers hält sich innerhalb der der Herr Präsident, der Verein, den Landbefiß im Kreise gesetzlichen Zuständigkeit, insofern sie sich lediglich an die Staats- der Familie zu erhalten und den Uebergang an andere, namentlic anwaltschaft wendet. Daß fie indes auch auf die unabhängigen Richter ihren Ginfluß üben wird, das steht für jeden feit, der an Deutsche, zu verhindern. Da es sich nun beim Stampf zwischen die deutsche Justiz fennt. Die Sittlichkeit des deutschen Volkes Polentum und Deutschtum wesentlich um einen Kampf um den wird also fünftig noch mehr als bisher behütet werden, und trante Grundbesitz handele, so sei jenes Vorgehen von eminenter politischer Stellen am Gesellschaftstörper werden den Bliden der Oeffentlich- Bedeutung. teit noch mehr als bisher entzogen werden.

Kein Schweigegebot

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- nur eine Bitte! Jm Harden- Prozeß polemisierte am Freitag der Oberstaatsanwalt gegen den Vorwärts". Etwas sehr nach träglich entschloß er sich zu einem Dementi der nicht vom Vorwärts" ausgegangenen, aber von ihm besprochenen Nach­richt, daß Oberstaatsanwalt und Vorsitzender den an der unter Ausschluß der Deffentlichkeit geführten Ver­handlung Beteiligten ein Schweigegebot auferlegt hatten. Da der Vorwärts" auf der Staatsanwaltschaft Es ist ein Zeichen der Zeit, daß die Neigung zum Ausschluß bon Amts wegen jedenfalls äußerst genau gelesen wird, so der Oeffentlichkeit im Gerichtsverfahren in Wachsen begriffen ist ist diese Verzögerung von sechs Tagen immerhin etwas auf- und kein gutes Zeichen! Das Bolt hat ein Interesse daran und ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich Geschwüre am Gesellschafts­fällig. Außerdem ist dem Oberstaatsanwalt der Irrtum förper zeigen, und es bezeichnet einen ungefunden Zustand, wenn unterlaufen, die Nachricht als vom Vorwärts" ausgehend zu andere Rücksichten diesem Rechte des Boltes vorgehen sollen. Bei bezeichnen. In dem betreffenden Artikel unseres Blattes, der dem Umstand, daß die Justiz von Angehörigen der herrschenden in der Sonntagsnummer erschien, ist die Quelle, aus der die Klaffen ausgeübt wird, muß zudem eine solche Maßnahme ganz Meldung geschöpft wurde, eine bekannte Gerichtsforrespondenz, von selbst darauf hinauslaufen, vornehmlich bedenkliche Borgänge sehr deutlich angegeben. in den sogenannten höheren Streifen der öffentlichen Kritik zu ent­Oberstaatsanwalt und Vorsitzender haben also kein ziehen. In der Militärjustiz wird die Deffentlichkeit regelmäßig Schweigegebot erlassen. Nur um Diskretion ist ge- ausgeschlossen, sobald ein Offizier gerichtet wird. In der bürger­beten worden. Das ist allerdings ein Unterschied, da lichen Justiz sollen wir anscheinend ein Bendant bazu erhalten. die Befugnis des Gerichts somit for me!! nicht überschritten Die Herrschenden müssen vor der Oeffentlichkeit geschußt werden! formell worden ist. Aber sehr groß ist dieser Unterschied nicht. Es Reaktionäre Pläne.

ergibt sich, daß das Gericht und der Oberstaatsanwalt den

Der

Der Bezirksausschus wies die von den Vereinsmitgliedern den gegen Bolizeipräsidenten erhobene Klage ab. erste Senat des preußischen Ober- Verwaltungsgerichts hob am Freitag das Urteil auf und sekte den Einspruch des Polizeipräsi benten außer Kraft. Gründe: Dem Polizeipräsidenten sei zuzu­geben, daß die durch§ 20 der Sakungen geschaffenen Bestimmungen den Klägern die Hand böten, um den Uebergang des Grundbesizes der Familie an Deutsche zu verhindern und daß insoweit dem Interesse des Staates, den Uebergang polnischen Grundbefizes in deutsche Hände zu fördern, entgegengearbeitet werden könne. Das genüge indessen nicht zu der Feststellung eines politischen Zwedes des Vereins. Dazu würde der Beweis nötig sein, daß badurch un­mittelbar die Gesetzgebung oder Verwaltung des Staates beeinflußt

werden solle. Da hierfür der Polizeipräsident teinen Beweis ge führt habe, so müsse der Einspruch aufgehoben werden.

Der Staatsanwalt klagt nicht!

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Im vorliegenden Fall ist es ja gelungen, in letter Instanz das Wunsch hatten, nichts aus der nichtöffentlichen Seit einiger Zeit wird von reaktionärer Seite eine Agitation Vorgehen der Polizei zu korrigieren. Auch handelt es sich um eine Verhandlung in die Deffentlichkeit gebracht zu für Beschneidung der parlamentarischen Kritik entfaltet. Die 3000 m2. Vorschrift, von der der Gesetzgeber schwerlich angenommen hat, sie sehen. Das genügt zur Kennzeichnung der Tendenz des Diäten haben den Reichstag von der chronischen Beschlußunfähigkeit tönnte je mißbräuchlich angcivendet werden. Aber gerade diese Um­Verfahrens, und darauf kam es uns in unserer Be- befreit. Die Reaktionäre möchten das gern ausnußen, um die stände beweisen, wie bedenklich vom Standpunkte des Rechts aus es sprechung der Meldung vom Schweigegebot im wesentlichen Parlamentsverhandlungen starter, einzuschränken. Ihnen ge- ist, der Polizei allgemeine Befugnisse zu übertragen. Jede solche Be­an. Maßgebende Stellen wünschen, daß möglichst wenig, am nügt es nicht, daß die Regierung es fich es fich stets an- fugnis verleitet in einem Polizeistaat, wie es Preußen noch ist, zu liebsten gar nichts von den wichtigsten Befundungen in diesen gelegen sein läßt, die Zeit, die dem Reichstag zur Ver- mißbräuchlicher Benutzung und Willkür. In einem Rechtsstaat wie Verhandlungen der Deffentlichkeit bekannt werde. Das fügung steht, fyftematisch zu verkümmern. Man ruft den England besteht Schutz gegen Polizeitvillfür durch zivilrechtliche Wenige, was durchgefickert ist, erregt fchon das With Reichstag möglichst fpät ein und sucht ihn möglichst rasch wieder los und strafbare Haftung für jede Rechtsverletzung durch die Polizei, fallen des Oberstaatsanwalts. Ander Beurteilung zu werden, denn das herrschende abfolutistische System will möglichst auch dann, wenn sie in gutem Glauben vorgenommen ist. des Prozesses wird also nichts geändert durch die Tatsache, daß lange von feder freien Kritik verfchont bleiben. Es ist deshalb auch das Schweigegebot nicht direft, sondern indirekt durch eine in feiner Weise Schuld des Reichstages, wenn er feine Beit zu gefetz­Bitte um Diskretion ausgesprochen wurde. geberischer Arbeit findet. Wie der Bergarbeiter- 3tg." aus dem Saargebiet gemeldet foto od god asdosso gibis inter den europäischen Parlamenten dürfte der deutsche Reichstag Der Prozeß wird immer mehr der Projek der Kranten. am fürzesten tagen. Natürlich bleibt ihm deshalb mir so viel Zeit, um wird, hat die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung des Jcht ist auch Frau v. Elbe erfrantt und nach dem ärztlichen die dringendsten Borlagen der Regierung zu erledigen, während die oder der Urheber des Unglüds auf dem Mathildenfchacht" Attest dermaßen, daß sie auf Wochen für das Gericht nicht erreich leiben natürlich vor allem die oppositionellen Barteien; 20 Bergleute durch einen Seilbruch an der Förderschale das Attest dermaßen, daß sie auf Wochen für das Gericht nicht erreich- Initiativanträge immer seltener zur Beratung kommen. Darunter aufgegeben. Nach dem Unglück auf dem Mathildenschacht", bei dem bar ist. Und ob Harden bis zur Urteilfällung aushalten wird? Die wiederholten Hinweise der Verteidigung auf den denn die Wünsche der Regierungsparteien werden ohnehin von der eben einbüßten, wurde durch die Staatsanwaltschaft in Umstand, daß seine Aerzte ihm das Erscheinen in der Ber- Regierung erfüllt. Zuerst verhindert die Regierung die Oppofition Saarbrüden eine Untersuchung des Unfalls geführt, die jetzt dadurch handlung widerraten, läßt Ueberraschungen in legter Stunde baran, ihre Initiativanträge zur Beratung zu bringen und dann zum Abschluß gekommen ist, daß der Staatsanwalt die strafrechtliche wirft sie ihr Unfruchtbarkeit und bloße Negation vor: Verfolgung des Steigers Müller eingestellt hat. Wie erinnerlich, nicht ausgeschlossen erscheinen! Mit dem Intereffe der Regierung, von der Stritik und Kontrolle follte Müller, dem die Besichtigung des Förderseiles oblag, dieses Die Beweisaufnahme spißt sich jetzt immer mehr auf die Frage zu, ob Harden in gutem Glauben und aus guten der Reichstagsopposition befreit zu fein, verbindet sich das Intereffe nicht nur unterlassen, sondern er sollte von dem Bruch des Seiles Motiven gehandelt hat und ob die Zengin v. Elbe glaub- der reaktionären Parteien; daher der Ruf nach Kontingentierung, fogar Stenntnis gehabt haben. Nun stellt der Staatsantvalt das würdig ist. Die Fragen, die an das Ehepaar Schwenniger Einschränkung der Debatten und die Drohung, daß man, wenn die Verfahren ein. Warum? Hat die staatsanwaltliche Untersuchung, fragt die Berg­gerichtet werden sollen, zielen alle nach dieser Richtung. Das Barteten sich nicht in eine solche Beschränkung fügen, Gewalt ge­Zeugnis des Wiener Arztes Dr. Frey wird von der Staats- brauchen werde. Solches Verfahren ist der Blodmajorität allerdings arbeiter- Beitung", ein anderes Ergebnis gezeitigt als die damals anwaltschaft und der Vertretung des Nebentlägers als Beweis fchon zuzutrauen; aber wir möchten doch den Herren raten, etwas von der Verwaltung geführte Untersuchung, die Müller für schuldig Erdrosselu läßt sich die sozialdemo- fand? Und was für ein Resultat? Hat die Staatsanwaltschaft angeführt werden, daß die Beschuldigungen der Frau d. Elbe bescheidener zu sein, viber den Grafen Stuno v. Moltke als die Einbildungen einer fratische Oppofition ficher nicht, und sie wird immer die überhaupt einen Schuldigen ermittelt und toer ist es? nötigen Mittel finden, um zu sagen, was ihr nötig erscheint. Hysterischen zu betrachten sind. Bemerkenswert ist, daß der Liman den Angeklagten in Wir möchten die Herren auch darauf aufmerksam machen, daß gewissem Sinne im Stich ließ, insofern er verneinte, daß der die ganze Geschäftsführung des Reichstags auf dem Einvernehmen Wie entsetzlich heruntergekommen manche freisinnigen Organe Ausspruch Bismards von der Kamarilla der Kynäden in der Parteien beruht. Berluche, die parlamentarische Nebefreiheit bereits find, zeigt am besten die Tatsache, daß fie sich mit Eifer an seruellem Sinne zu deuten sei. Die Aussage gab dem Fürsten nach den Bedürfnissen der Neaktionäre einzufchränken, würde einen der Erfindung neuer Ausnahmegefege beteiligen. Ein Beispiel dafür Eulenburg Gelegenheit, zu beteuern, daß er niemals unverwürde dadurch sehr leicht in arge Bedrängnis geraten. Die Geschäftsführung liefert die Königsberger Sartungiche 3eitung", dic antwortliche Politik gemacht habe. Indes zog er den Begriff umvisienden Leute, die für diese Kontingentierung in neuester Die folgenden Vorschlag eines Einsenders veröffentlicht: Am Sonnabend findet die kommissarische Vernehmung Beit agitieren, scheinen die Geschäftsordnung sehr schlecht zu kennen. der Eheleute Schweninger statt. Die Verhandlung geht daher Diefe garantiert durchaus nicht, daß die Fraktionen, wie es jetzt erst am Montag weiter. Ob der Abschluß des Prozesses noch geschieht, in der Regel nach ihrer Stärke zu Worte fommen. Sie verpflichtet vielmehr den Präsidenten, den einzelnen Rednern nach im alten Jahre erfolgt, erscheint demnach sehr ungewiß. der Reihenfolge der Wortmeldung das Wort zu erteilen. Die Opposition brauchte nur auf der strikten Einhaltung dieser Bes stimmung zu bestehen, um die Ordnung in der parlamentarischen Geschäftsführung sehr empfindlich zu stören, so empfindlich, daß sehr bald der alte Zustand wieder vorgezogen würde.

sehr eng.

Politifche Ueberlicht.

Berlin , den 27. Dezember 1907. Um den Skalp.

Der Kampf um den Stalp Keims nimmt mit gesteigerter Heftigkeit seinen Fortgang. Die Freunde wie die Gegner Steims arbeiten mit Hochdruck. Sympathie- und Antipathie­tundgebungen folgen sich in buntem Wechsel.

Bruch dieses Einvernehmens bedeuten.

Im übrigen ist es sehr bezeichnend, daß diese reaktionären Bor. schläge mit solchem Eifer gerade in der liberalen" Blockära be­trieben werden. Diese Aera scheint danach wirklich alle schlummernden reaktionären Gelüste zu neuem Leben zu erweden.-

Falsche Entrüftung.

Freifinnige Bolenhay.

Verträge, wodurch Grundstücke von Deutschen an die Polen zu Eigentum, als Pacht oder zu anderer Nußung über­tragen werden, sind nur gültig unter Genehmigung der töniglichen Regierung, in deren Bezirke die Grundstüde belegen find.

Dasselbe gilt bei solchen Verträgen auch nicht deutsch redender ostpreußiser Masuren mit Polen ."

Aljo Polen dürfen nur mehr mit Genehmigung einer hohen Re­gierung Grund und Boden erwerben. Denn sie sind unerwünschte Staatsbürger"," Reichsfeinde", furz heute das, was einst die Frei­finnigen waren, die allerdings gegenwärtig die verwendbarsten Reichslafeien abgeben.-

Der beleidigte Offizier.

Die Empfindlichkeit der Erstklassigen" fennt keine Grenzen. Ein Beispiel dafür lieferte eine Verhandlung vor dem Kriegsgericht in Dresden , wo sich wegen berleumderischer Be­leidigung seines gentnants, Belügens eines Vor­gefeßten und Ungehorsams der Gardist Fellendorf vom

Der bayerische Landesverband des Flotten­vereins hält am Sonntag eine Delegiertenversamm­Die Korresp. des Bundes der Landwirte hat einen neuen Iung ab, offenbar um die Delegierten für die Haupt- Betveis dafür entdeckt, daß die Sozialdemokratie an ihre eigene Gardereiter- Negiment zu verantworten hatte. Bemerkenswert ist bersammlung in Staffel derart festzulegen, daß sie nicht wieder, Lehre nicht glaubt und noch weniger nach dieser handelt. wie in Köln , hinter verschlossenen Türen einem Kompromiß zustimmen können.

Auch der Hauptausschuß für Berlin- Branden­burg macht gegen Reim mobil. Er macht durch ein Rund­schreiben seine Untergruppen darauf aufmerksam, daß außer­halb des Vereins stehende Persönlichkeiten, darunter der Herausgeber einer auf feiten Reims stehenden Zeitung, die Delegierten für die Kasseler Hauptversammlung zu beeinflussen bersuchten.

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Vermutlich handelt es sich um die Berl. Neueste Nachrichten". Dies Blatt bringt heute eine Zuschrift, Die offenbar aus der nächsten Umgebung Steims stammt und alle Angriffe auf Reim als statutenwidrige Anmaßungen zurückweist. Wie in der Stölner geheimen Vorversammlung des Gesamtvorstandes der bayerische Regierungsrat

auch hier, daß der Angeklagte wegen ein und des Jn Bayern", schreibt jie, wurde bei den letzten Landtagsfelben Bergebens zweimal bestraft wurde. Fellen­wahlen ein sozialdemokratischer Eisenbahntverkstättenarbeiter zum borf war Bursche bei seinem Leutnant. Letzterer befand sich im Abgeordneten gewählt. Die baherische Regierung zahlte diefem Oktober dieses Jahres einige Tage auf Urlaub. Während dieser Arbeiter aus freien Stüden seinen vollen Arbeitslohn weiter für

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die Zeit, in der er, statt zu arbeiten, fein Abgeordnetenmandat Beit unternahm der Angeklagte mit dem Geschirr seines Herrn eine ausübt( und zwar als Gegner der jetzigen Staatsordnung) Spazierfahrt. Am Tage darauf wurde das Pferd frant, so daß der Damit aber war dieser Arbeiter und seine staatsfeindlichen Genoffen Robarzt hinzugezogen werden mußte. In feiner Angst, daß er Be­noch lange nicht zufrieden. Sie forderten noch eine Entschädigung straft werden könne, gab er auf die Frage des Rosarztes und auch dafür, daß diefer Abgeordneten- Arbeiter nicht Gelegenheit habe, dem Wachtmeister gegenüber an, der Leutnant habe eine schnelle bei Affordarbeit über den gewöhnlichen Tagelohn hinausgehenden Fahrt mit dem Pferde unternommen und es dadurch überanstrengt. Mehrverdienst zu erwerben. In dieser völlig unbedachten Aeußerung wird der Vor­Wie paßt zu diesen Forderungen folgende Nachricht aus wurf der Tierquälerei gegen den Leutnant erblickt. Der Die( von Sozialbemokraten beherrschte) Münchener Drts- Angeklagte wurde einige Tage darauf vom Rittmeister wegen Un­frankenkasse verweigerte dem sozialdemokratischen Abg. Auer, der gehorsam( weil er trotz Berbotes mit dem Pferde des Leutnants bei ihr angestellt ist, während feiner Abgeordnetenzeit die Forts ausgefahren ist) zu drei Tagen mittleren Arrest ber­zahlung des Lohnes. urteilt.

München :