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werten.

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1er diftiert habe, habe nur ein Leitfaden sein sollen, er habe über die Worte des Fürsten weiter keinen Kommentar gegeben, sondern sei sofort auf das übergegangen, was ihm wichtig schien. Seine Unterhaltung mit dem Fürsten Bismard im Sachsenwalde, bei welcher der Fürst das Wort von der Kamarilla der Kynäden ge­braucht, habe etwa givei Stunden gedauert. Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Ich bitte, präzise die Frage zu beantworten: Hat Fürst Bismard die Worte gebraucht: intermänner im doppelten Sinne, auch im physischen"? 8euge: Nein.

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Hierauf wird endgültig auf jede weitere Beweiserhebung ver­zichtet.

Um 4 Uhr wird die Sigung auf Dienstag 10 Uhr vertagt. Es sollen Dienstag die Plaidoyers und Donnerstag der Schluß­vortrag des Angeklagten stattfinden.

Der Mord in Allenſtein .

Der Mord an dem Major v. Schönebeck hat bereits am Sonn­abend zu einer Verhaftung geführt. In seiner Wohnung wurde unter dem Verdacht, den Mord verübt zu haben, der Haupt= mann v. Goeben vom Masurischen Feldartillerieregiment Nr. 73 verhaftet. Es wird berichtet, v. Goeben habe viel im Hause

götung bieten sollen. Das Publikum habe sich auch eine folche davon versprochen. Der Vortrag Sandas tönne aur als eine Gre läuterung zu den Lichtbildern angesehen werden. Die Lichtbilder­porführung hätte darum nach der Vorschriften über öffentliche Luft­barkeiten angemeldet werden müssen.

Die Angeklagten legten Revision ein. Das Rammergericht verwarf aber dieser Tage das Rechtsmittel, indem es ausführte. Das Landgericht habe den Begriff der öffentlichen Lustbarkeit richtig gewürdigt. Zum Begriff der Luftbarkeit sei nicht erforder lich, daß sich das Publikum vor Lachen wälzen müsse. Es brauche feineswegs sehr lustig herzugehen. Selbst in der Ausstellung von Bildern: Die Kreuzigung Chrifti", fönne nach Annahme des preußischen Oberverwaltungsgerichts eine Luftbarkeit gefunden werden.

Ein Vereinsgesetz sollte der Wiederholung ähnlicher Auslegun­gen einen Riegel boischieben. Ist es wirklich nötig, daß man der Polizei vorher Anzeige machen muß, wenn Leute lustig sein wollen?. Ein Polizeistaat, der das verlangt, feßt sich dem Ge­lächter und der Berachtung der Welt aus und zeigt die dringende Notwendigkeit seiner Umgestaltung.

Wir müssen uns dabei der psychologischen Methode bedienen, welche sich auf Gefühlsäußerungen ftüßt. Dies ist namentlich von Sommer in seinem Werte über Kriminalpsychologie eingehend be gründet. In dem tonkreten Fall fomnit es weniger auf die Ge fühlsrichtung und die Gefühlsstärke, als auf den Ge­fühlston an. Daß derselbe in dem vorliegenden Falle den Freunden gegenüber ein ungewöhnlich inniger ist, muß zugegeben werden. Selbstverständlich könnte man daraus allein feine Homo­fegualität folgern, selbst wenn man den Zeitcharakter berücksichtigt; denn was im Briefwechsel und in der Ausdrucksweise zur Zeit von Goethe und Jean Baul unter Freunden ganz gewöhnlich war, ist in unserem technischen und militärischen Zeitalter anders zu be­Entsprechen die von der Frau v. Elbe mitgeteilten scharfen Aeußerungen über die Frauen, die Ehe, den normal. feruellen Verkehr, die Schwangerschaft usw. der Wahrheit, so tonnten sie bei einem Manne von so hohem ästhetischen Empfinden und solcher Feinfühligkeit nur durch tiefe Contrainstinkte gegen das Weib erflärt werden. Waren sie aber objektiv unrichtig, so ent­fielen natürlich damit auch die daraus gezogenen Schlüsse. Der Herr Nebenkläger selbst erklärt seine Abneigung in dem besonderen Falle turch die psychisch und physisch ungewöhnlich große Leiden­schaftlichkeit seiner Ehegattin. Er verglich sie in dieser Verhand lung mit einem Vulkan, einer Dynamitbombe und sagte u. a.: Das Wort Eulenburg wirkte wie eine Zündschnur". Offenbar lag Lei der Frau v. Elbe eine bis zum frankhaften Eifersuchtswahn des verstorbenen Majors verkehrt. Am Abend des ersten Weih. hiesigen Kaufmannsgericht verklagt. Die Klägerin war bei der gesteigerte Eifersucht vor, die fich nicht auf Frauen, sondern auf die Freunde, zu denen der Herr Nebenklager sich geistig hingezogen fühlte, bezog und daraus erklärt fich die subjektive Färbung, welche die Beugin, ohne den Begriff der Homosexualität zu kennen, ihren Mitteilungen gab. Besonders wichtig scheint mir aber auch die hier ausführlich geschilderte Szene während der Verlobungszeit des Herrn Grafen Moltke im Theater, wo dieser seiner Schwester, der Gräfin Dandelmann, zu Hülfe eili und es dann zu dem ersten großen Streit kommt, nach welchem der Nebenfläger fest entschlossen war die Verlobung zu rangieren". Er hat uns mitgeteilt, daß er schließlich auf Bitten der Verwandten und seiner Braut nachgegeben habe, namentlich als diese ihm schrieb: Ich will mit dem Rest der Liebe zufrieden sein, den Du mir noch geben kannst!" In diesem Zeitpunkt verschürzte sich der Knoten, den zu entwirren erst der gegenwärtigen Verhandlung gelungen ist. Nach allem refumiere ich mein Gutachten über die Beweisfrage wie folgt: Aus den Grundlagen, wie sie diese Verhandlung vor der Strafkammer ergeben hat, läßt sich ein Schluß auf eine homo­feguelle Veranlagung des Grafen Moltke nicht mehr ziehen. Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Sie hatten doch früher in der poetischen und musikalischen Veranlagung des Privatflägers einen femininen Einschlag erblickt. Dr. Hirschfeld: Nur in ihrer Gesamtheit habe ich die einzelnen Eigenschaften als Kennzeichen des femininen Einschlags

betrachtet.

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wie es nicht selten vorkommt

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Vorf.: Auf poetisch- musikalischem Gebiete ist doch aber die Minderwertigkeit des weiblichen Geschlechts so groß.

Dr. Hirschfeld: Das ist richtig, aber auf der anderen Seite hat gerade der stark brutale Vollmann meist keine Begabung auf diesem Gebiete aufzuweisen.

Oberstaatsanwalt: Dann würden Sie unter Voll­männlichkeit nur eine gewisse Roheit verstehen?

Dr. Hirschfeld: Nein, ganz gewiß nicht. Männlichkeit und Weiblichkeit sind sehr schwankende Begriffe. Oberstaatsanwalt: Es ist das wohl doch bloß das Ge­Schüpfeuer, das den eklatanten Rückzug deden soll. Sie treten doch wohl vollständig von ihrem Gutachten vor dem Schöffengericht zurüd.

Dr. Hirschfeld: Jawohl, das muß ich tun; ich glaube, das kann mir nur zur Ehre gereichen, wenn ich bei der veränderten Grundlage zu anderen Schlüssen komme.

Oberstaatsanwalt: Meinen Sie nicht, daß die Grund­lage für Ihr damaliges Gutachten nicht nur verändert, sondern vollständig beseitigt ist? Dr. Hirschfeld: Diese Frage kann ich bejahen. Oberstaatsanwalt: Ich kann wohl feststellen, daß jezt nach Ihrer Meinung beim Grafen Moltke weder Anhaltspunkte für Somosexualität noch für erotisch betonte Freundschaft vor­handen sind.

Dr. Hirschfeld: Ich halte den Ausbruck erotisch betonte Freundschaft" nur für ein Synonym für geistige Somosexualität". Es entspinnt sich dann noch eine längere Debatte über den Begriff femininer Einschlag" zwischen dem Vorsitzenden, Ober­staatsanwalt, den Sachverständigen Dr. Moll und Dr. Hirschfeld und Justizrat Sello. Dr. Hirschfeld stimmt zum Schluß der Aus­legung zu, die Justizrat Sello mit den Goetheschen Versen gibt: ..Bom Vater hab ich die Statur, Des Lebens ernstes Führen, Vom Mütterchen die Frohnatur, Die Lust zu fabulieren." AIS

legter Sachverständiger

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wird Geh. Sanitätsrat Dr. 8wingenberg vernommen: Ich bin 87 Jahre in der Familie des Grafen Molite ärztlich tätig, habe vier Generationen fennen gelernt und bin in diefen 37 Jahren ine Art Bertrauensmann in dieser Familie geworden. Da ich namentlich mit den weiblichen Mitgliedern auf sehr gutem Fuße stand und das weibliche Geschlecht für solche Schwächen, wie sie dem Grafen Moltke nachgesagt werden, ein sehr feines Gefühl haben, so möchte ich betonen, daß mir auch niemals auch nur die allergeringsten Andeutungen nach dieser Richtung hin gemacht worden sind, oder daß ich selbst etwas Derartiges bemerkt hätte. Ich muß mich durchaus dem Gutachten anschließen, die der Gerichts­hof nun schon von drei Aerzten gehört hat. Wenn Herren von folcher wissenschaftlicher Bedeutung sprechen und alle drei einig find, noch dazu in einer Stellung, wo sie von der Verteidigung ge­laden sind, so kann doch der Gerichtshof nicht mehr den mindesten Zweifel darüber haben, daß Graf Stuno Moltte auch nicht eine einzige Spur von Homoferualität aufzuweisen hat und eine aktuelle Somofegualität gar nicht behauptet worden ist. Ich erkläre also: Er ist nicht homosexuell und war es nie. Limans Zeugnis.

Es entspinnt sich hierauf ein längerer Disput über die Aus­fage, die der Zeuge Dr. Liman gemacht hat. Justizrat Dr. Bern­stein liest aus seinem Notizbuch die Aeußerung Dr. Limans vor, die dieser vor dem Schöffengericht machen wollte, aber nicht machen fonnte, da er nicht vernommen wurde. In dieser Aeußerung, die Dr. Liman dem Verteidiger diftiert habe, heißt es, Fürst Bismard habe von den Hintermännern im doppelten Sinne, auch im phnischen Sinne, gesprochen, und mit Bezug auf die Liebenberger Hintermänner das Wort Khräden"( Bäderaften) gebraucht.

nachtstages wollen die Burschen und anderes Hauspersonal zwischen 12 und 1 Uhr nachts Licht in den oberen Flurräumen des Hauses. in dem Major v. Schönebeck wohnte, beobachtet haben. Am anderen Morgen wurde dann die Leiche des Stabsoffiziers gefunden. Der Verhaftete bestreitet mit aller Entschiedenheit, sich während der Nacht im Hause des Majors befunden und die Tat verübt zu haben. angenommen wird, das Drama habe sich folgendermaßen ab. gespielt: Der Major hörte zwischen 1 und 2 Uhr nachts ein Ge­räusch. Er verlich darauf das Beit, öffnete den Gewehrschrank, entnahm diesem den Revolver und ging auf den Korridor zu, aus welchem das Geräusch drang. Zuvor hatte er das elektrische Licht eingeschaltet und stand nun, als er die Tür seines Schlafzimmers öffnete, in voller Beleuchtung, während sein Gegner im Dunklen blieb. Dieser Gegner muß denn auch, als er den Revolver in der Hand des Majors gewahrte, sofort geschossen haben und, da er die Korridortür, die vorher wahrscheinlich das Geräusch verursacht hatte, nicht schnell genug öffnen konnte, über die Leiche des Er­mordeten hinweg durch das Fenster des Schlafzimmers ins Freie gelangt sein. Wie verlautet ist ein Offizier mit einem beim ver­hafteten Hauptmann gefundenen Revolver, dessen Duplikat in Allenstein nicht zu finden ist, nach Königsberg abgereist, um dort Nachforschungen über die Herkunft der Waffe anzustellen.

Allenstein , 30. Dezember. Die Allensteiner Zeitung" schreibt: In der schwebenden Mordangelegenheit v. Schönebeck möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, daß die mancherlei im Umlauf be­findlichen alarmierenden Gerüchte und Veröffentlichungen ledig­lich als Vermutungen und Kombinationen aufzufassen sind. Wie wir zuverlässig erfahren, stehen erwiesene Tatsachen noch keines­falls fest; denn die ganze Angelegenheit befindet sich noch im Sta­dium der Voruntersuchung. Eine Aufklärung wird erst die Unter­suchung schaffen, die mit allem Sifer betrieben wird, aber noch nicht abgeschlossen ist.

Wie weiter berichtet wird, soll der verhaftete Hauptmann b. Goeben am Morgen der Tat um 7% Uhr vor dem Hause vor­gefahren sein, um Major v. Schönebeck zur Jagd abzuholen. Als er von der Tat erfuhr, warf er einen Blick auf die Leiche, ging dann nach oben, um die Majorin zu trösten und ihr zu versichern, er werde alles ordnen. Die Majorin wurde darauf vom Haupt­mann in die Obhut des Rittmeisters Grach gebracht. Auch sie be­ftreitet jebe Kenntnis von dem Täter.

Zur Berhaftung des Hauptmanns b. Goeben foll Blätter­meldung zufolge, ein Brief geführt haben, den dieser an die Ehe­frau des Ermordeten geschrieben hatte, und der bei der Haus­suchung aufgefunden wurde. Als auffällig wird bezeichnet, daß der Verhaftete bald nach Auffinden des Körpers um einen Urlaub gebeten habe, der nicht bewilligt wurde. Frau v. Schönebeck , die angeblich zu ihrer Mutter reisen wollte, ist vom Striegsgericht nahe­gelegt worden, die Stadt lieber nicht zu verlassen.

Ueber die Persönlichkeit des Hauptmanns v. Goeben macht die Mil.- pol. Korrespondenz" u. a. nachstehende Mit­teilungen: Ursprünglich Seemann, wurde v. Goeben noch als Fähnrich durch einen Sturz aus der Rahe Militärinvalide und trat dann im Jahre 1890 beim Feldartillerieregiment von Scharnhorst in Hannover ein, in dem er später Adjutant der Reitenden Ab­teilung war. Bei der Neuformierung 1899 wurde v. Goeben in das 62. Feldartillerieregiment nach Verden versetzt, nahm bei Aus­bruch des Burenkrieges den Abschied und trat als Artillerieoffizier zuerst in die Dienste des Orangefreistaats. General Botha, der die Tüchtigkeit Goebens bald erkannte, beauftragte ihn im Früh jahr 1900 mit der Bildung eines deutsch - burischen Späherkorps, das bis zur Verwundung seines Führers den Transvaalern vor­zügliche Dienste geleistet hat.

Jm Winter 1900 auf 1901 wurde b. Goeben als Oberleutnant beim Felbartillerieregiment Graf Walderfee in behoe angestellt und 1902, ohne Besuch der Kriegsakademie, zum Generalstab koma mandiert. Im Winter 1903 fandte man den jungen Offizier zwei­mal auf Sondermission in das mazedonische Aufstandsgebiet. Fürst v. Bülow empfing b. Goeben zur persönlichen Berichterstattung, und schon 1903, noch als Oberleutnant, wurde der vielseitige Offizier in den Großen Generalstab versetzt.

Tie Beerdigung des Majors v. Schönebeck fand am Sonntag. nachmittag 2 Uhr in Allenstein statt.

Gerichts- Zeitung.

Kreuzigung Chrifti" eine Luftbarkeit", auch Lehrbilder eine Lustbarkeit".

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Ist Krankheit oder Pietät ein Entlassungsgrund? Die Firma Gebr. Jaroczynski, Burgstraße, wurde von der An gestellten Else Looser einer Gehaltsforderung wegen vor dem Firma als Lageristin für 85 m. pro Monat angestellt. In den letzten Tagen des Oktober starb ihre Schweiter. Sie erhielt Urlaub für den Tag der Beerdigung, einen Freitag. fehlte aber auch an dem darauffolgenden Tage. Sie behauptete, an diesem Sonnabend frank gewesen zu sein und brachte ein ärztliches Attest für ihren leidenden Zustand. Der Beklagte behauptet, daß es sich um reli aiöse Motive handelte, ferner darum, daß die Klägerin ihm als Chef Trotz bieten wollte. Als fromme Jüdin hätte Fräulein Looser drei Tage trauern wollen; Herr Jaroczynski meinte aber, daß an einem Sonnabend keine Trauer Herrschen dürfe, er habe ihre Dienste notwendig in seinem Engrosgeschäft für Schürzen und Blusen an einem Sonnabend gehabt. Als sie nicht erschien, sandte er ihr die Entlassung, weil sie den Gehorsam verweigert habe. Fräulein Roofer protestierte dagegen, kam am Montag ins Geschäft und stellte dem Chef ihre Dienste zur Verfügung. Diese wurden nicht an­genommen. Sie klagte nun auf Zahlung von 93,50 M. Das Ge­richt verurteilte den Beklagten zur Zahlung der verlangten 93,50 Mark, da kein Grund zur Entlassung vorlag.

Zentralverband der Handlungsgehülfen und Gehülfinnen Deutschlands . Bezirk NO. Donnerstag, den 2. Januar, abends 9 Uhr, in Bachuras Klubbans", Landsbergerstr. 39: Vortrag des Stadtv. Franz Stogle: Friede auf Erden und den Menschen ein Bohlgefallen". Gäſte willkommen.

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Freireligiöse Gemeinde. Mittwoch, den 1. Januar, vormittags 8%, br, in der Gemeindeballe, Pappel- Allee 15-17: Bersammlung mit freireligiöser Vorlesung. Bormittags 10 Uhr in der Schulaula, Kleine Frankfurterstr. 6: Festvortrag von Herrn E. Vogtherr. Wiesbaden . Damen und Herren als Gäste sehr willkommen.

Eingegangene Druckfchriften.

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Von der Neuen Zeit"( Stuttgart , Baul Singer) tft foeben das 13. Seit des 26. Jahrgangs erschienen. Es hat folgenden Inhalt: Eine Geschichtslegende. Die russische Revolution und die Ernährungskrisis. Bur Elendsgeschichte der schlesischen Textilarbeiter. Der Kapitalismus beleuchtet von einer Von Hermann Jäckel.( Schluß.) Von P. Maßlow. ungelehrten Schriftstellerin. Bon F. van der Goes. Wandlungen in der Rechtsprechung zur Arbeiterversicherung. Bon Friedrich Kleeis( Wurzen ). Moderne Buchkunst. Von Hermann Wendel Statistische Erhebungen Bon E. Burm. über die Bartelorganisation Groß- Berlins 1906. Literarische Rundschau: Dr. Gerhard Keffler, Die deutschen Arbeitgeber verbände. Bon ad. br. Robert Saudet, Dämon Berlin . Von Robert Größsch. Karl Haud, Ingenieur, Die Nachtarbeit der Jugendlichen in der österreichischen Industrie. Bon Julius Deutsch . De Tribune. Sosial­demokratisches Bochenblatt. Bon ap.

Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Puch­bandlungen, Bostanstalten und Stolporteure zum Preise von 3.25 m. pro Quartal zu beziehen; jedoch fann diefelbe bei der Bost nur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft loftet 25 Vf. Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.

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Nr. 1 des Süddeutschen Postillon" eröffnete( chon den neuen Jahr­gang. Eine dampfende Bunichbowle 1908 hat Chronos, der Alte, zufaminen gekocht; höllisch auflachend reicht er sie dem ewig jungen Neujahr, das ted Eine groß danach greift. Schon eine Minute ist das neue Jahr alt. artig entworfene, tief empfundene Arbeiterfigur und das Gedicht: Eine Fadel seh' ich lohen füllen die Mittelfeiten. Diavolo bringt eine vor­treffliche Starifatur der Nuditäten- Schnüffler. Zum Schluß feuert Germania ihren dunstigen Schnapsdusel ins neue Jahr: Profit! Auf spannender Höhe steht der ganze Inhalt dieser Nummer, welche den Süddeutschen Postillon all unseren Genossen auch für das Jahr 1908 trefflich empfehlend entgegen­führt. Preis vierteljährlich 65 Pf., pro Nummer 10 f.

Briefkaften der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde finder Lindenstraße Nr. 3, gwelter dritter Eingang, bier Treppen, Fahrstuhl E Sof, Geöffnet 7 1hr. wochentäglich bon 7 ble 9% lbr abends statt. Sonnabende beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Aufrage ist ein Buchstabe und eine 3abt als Wierkzeichen beizufügen. Briefliche Autwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.

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21. 8. 10. Leider wenden Sie sich recht spät an uns. Smed

R. S. 18. Bir haben erst am 19. Dezember mitgeteilt, daß Br werbungen aus der Paderſtein- Stiftung unter Angabe der Religion bis zum 31. Dezember an die Stiftungsdeputation, Boststraße 16. einzureichen find. Die Bewerbert men müssen in Berlin wohnen. G. 2. 30. 1. Gr. heben mehrere auf die Miete Anspruch, so ist das geratenfte, die Miete bei der Hinterlegungsstelle zu hinterlegen. 2. Die Berjährungszeit beträgt 30 Jahre. mägig wäre es, Ste legen dem Gericht in einem Schriftiaz den Sachverhalt bar, oder noch besser, Sie ersuchen einen Anwalt um Ihre Berteidigung. Der wesentlichste Bunft ist der, daß Sie fich in gutem Glauben befunden baben. 8. O. 10. 06 Ihr Vorgänger oder der Wirt ein Recht auf zu beantworten. 2. D. 5. 1. Eine besondere Anrede beiteht nicht. 2. Leiber ja. G. 3. 50. 1. und 2. Nein.-.. 100. Nein. A. 3. 30. 1. Ueber Roland, Deutscher Boffsversicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist im Borwärts" vom 8. Dezember unter Soziales Bum Schwindellaffenwefen" ausführlich berichtet und auch dargelegt, daß ein Einwand gegen die Stlage wegen Betruges und Buchers vielleicht nicht ganz aussichtslos ist. 2. Gegen den Käufer können Sie mit Aussicht auf Erfolg flagen. In wiefern die Frau für Wäsche aufkommen soll, ist nicht ersichtlich. 5. W. 1000. Wenden Sie sich direkt an den Magiftrat. 2. 9. 7. Keineswegs. B. 33. Wenden Sie sich an die Gewerkschaft der Maurer, Engel- Ufer 15. Ch. 3 . Eine Stadthebamme bat dieselben Gebühren mie eine andere zu beanspruchen. 6. S. 95. Uns nicht befannt. E. 2. 41. Die Kaffe ist nach Ihrer Darlegung zur Bezahlung bes Arztes nicht verpflichtet. Sie hätten den Fall der Kaise vortragen sollen. Vielleicht trägt sie aber nachträglich auf Antrag einen Zeil der stolten bei. D. R. 100. 1. Das ist möglich. 2. Etwa 6 Monate. 3 und 4. a.

Ermission gegen Sie hat, ist ohne Einsicht in Ihren Vertrag unmöglich

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So entschieden die höchsten Gerichtsinstanzen in Preußen. Bei feinem Stiftungsfest ließ der polnische Turnverein Sokol in Katto­Der Oberstaatsanwalt weist demgegenüber darauf hin, daß wiß einen Lichtbilderboitrag halten. Es wurde das Leben und nur gelten fönne, was Dr. Liman hier gesagt habe. Danach habe Wirken eines poluifchen Helden in Bildern vorgeführt, die Rechts- 7. P. 67. 1 und 2. Sa, falls nicht etwa Bestimmungen Ihres Ber der Zeuge nicht den Eindruck gehabt, daß in dem Wort Kynäden" anwalt Dr. Sayda erläuterte. Das Fest war als öffentliche Vertrages bem entgegenstehen. 3. Den Betrag würden Sie von der Miete in Abzug bringen tönnen, wenn nicht etwa im Wietsvertrag etwas Geschlechtliches angedeutet werden sollte, sondern daß hier sammlung zur Grörterung öffentlicher Angelegenheiten angemeldet. eine entgegenstehende Bestimmung sich befindet. Es ist unmöglich, mit eine ähnliche Antwort erteilt werden sollte, wie sie Gök von Sayda und Bankdirektor Szybersti erhielten trosdem als Ver über Rechte und Pflichten aus Berträgen genaue Auskunft zu geben, Berlichingen den kaiserlichen Räten gab. anstalter eine Anklage wegen Hebertreibung der für Schlesien er ohne Einsicht in diefelben oder in eine Abschrift genommen zu haben. Justizrat Bernstein behauptet dagegen, daß das Wort laffenen Polizeiverordnung über die polizeiliche Beaufsichtigung.. 75. Wenn ein Invaliden- oder Altersrentner nach einer Kynäden nur eine einzige, Deutung, und zwar in ge- öffentlicher Luftbarkeiten. Diese schreibt vor, daß öffentliche Luft- anderen Stadt zieht, so braucht er lediglich an den Vorstand der Ber schlechtlicher Richtung, zulasse. Er beantragt die noch- barkeiten eine bestimmte Zeit vorher unter Angabe des Pro- sicherungsanstalt den Antrag zu richten, die Siente durch die Bostanstalt des S. P. Düsseldorf 3. Cin malige Vernehmung des Zeugen Dr. Liman. gramms usw. der Polizei anzuzeigen feien. Die Angeklagten be- neuen Wohnortes auszahlen zu laffen. Auf telephonischen Anruf erscheint hierauf Dr. Liman noch- tonten, daß sie mit der Anmeldung emer Versammlung alles getan würde, handelt durchaus sachgemäß, wenn er den Rat erteilt, Berufung Arbeiterfekretär, der der Ansicht ist, daß eine Berufung feinen Erfolg haben mals als Zeuge. Er wiederholt, daß der Fürst Bismard, als davon hätten, was zu tun war. Eine Lustbarkeit sei die Lichtbildervor nicht einzulegen. In dem von Ihnen geschilderten Fall würde nach der gesprochen wurde, daß im Tauschprozeß auf Hintermänner im führung nicht gewesen. Sie habe einen ernsten Charakter gehabt Brugis des Reichsversicherungsamtes der Rekurs auch völlig zwedios ges Sachsenwalde hingewiesen wurde, dies übertrumpfen wollte und und habe der Belehrung und Anregung in politischer Beziehung wesen sein. S. W. 111. Jit nichts vereinbart, so tönnen die monats. den Ausdrud" Kamarilla der Kynäden" in Anwendung brachte. bienen sollen. Die Verordnung für die Lustbarkeiten könne des weise wohnenden Chambregarnisten, möblierte Herren, Schlafburschen usw., Ein geschlechtlicher Beigeschmack sollte damit nach seiner Ansicht halb nicht in Betracht kommen. nur bis am 15. zum 1. fündigen. Stündigen Sie am 1. zum 15., so müssen G. 1052. 1. Rein. 2. Nur Ihr Eigene nicht verbunden sein. Die Angeklagten wurden jedoch vom Landgericht Venthen ver- Sie den vollen Monat zahlen. urteilt: Das Gericht nahm an, Lustbarkeiten seien alle Veran- tum fönnte, falls Sie verklagt werden, gevfändet werden. 3. Warten Sie Nigdorf R. 2. 200. Nach der Beschreibung des staltungen, die der Ergößung oder Unterhaltung nach Absicht des Inhalts Ihres Bertrages find Sie nicht zur Reinigung der Straße und eine Stlage ruhig ab. Veranstalters dienen sollten. Wenn nun auch die hier ange- nicht zum Schneefegen verpflichtet. 2. M. 109. 1. Ja, 2. Nein. führten Lichtbilder im Endzweck dazu bestimmt gewesen seien, die 100. 2. 2. Ein Darlehen verfährt in 30 Jahren. Der Kläger bat polnische Bevölkerung zur großpolnischen Bevölkerung heranzu zu beweisen, daß das Darlehen gegeben ist. Das lann er, auch wenn lein siehen, so hätten sie doch unmittelbar eine Unterhaltung und Ers Sdriftstid vorliegt,&. B. durch Beugen oder durch Gideszuschiebung.-

Justizrat Bernstein hält dem Zeugen wiederholt vor, daß dieser ihm doch genau die Stelle diftiert habe, in welcher es hieß: Fürst Bismard habe von den Hintermännern auch in physischen Sinne fiehe Eulenburg gesprochen.

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Der Zeuge erklärt hierzu, daß er dem Justizrat nur mitgeteilt habe, was er vor dem Schöffengericht habe aussagen wollen. Was

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